Einladung zur Gemeinderatssitzung
am Dienstag, den 20.10.2026,
Beginn 19:00 Uhr
Sitzungssaal des Rathauses in Möckmühl
Öffentlich
1. Bürgerfragen
2. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
3. Bericht der Bodensee-Wasserversorgung zur Wasserversorgung und zum Masterplan 2050 Wasserversorgung Baden-Württemberg
4. Ersatzbeschaffung eines Einsatzleitwagen für die Feuerwehr Möckmühl
5. Bauturbo Stand und Fälle
6. Bauvorhaben Ahornstraße
7. Bauvorhaben Im Haag
8. Bauvorhaben Im Salenbusch
9. Jagsttalhalle - Wiederherstellung Vorplatz und Haupteingang EG
10. Erschließung Biegel - Ermächtigung zur Vergabe der Tiefbauarbeiten
11. Neue Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen (Bestattungsgebührenordnung)
12. Vertrag Photovoltaikfreiflächenanlage Kläranlage Möckmühl Änderung von Pacht auf Kauf
13. Änderung der Bekanntmachungssatzung
14. Bekanntgaben, Anträge, Anfragen
Die Bevölkerung ist freundlichst eingeladen.
gez. Michler
Bürgermeister
Öffentliche Zustellung
Bekanntmachung einer Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gem. § 11 Abs. 2 LVwZG zur Datei (PDF-Dokument, 98,91 KB, 13.10.2026)
Landratsamt Heilbronn – Flurneuordnungsamt
-untere Flurbereinigungsbehörde-
Öffentliche Bekanntmachung vom 05.10.2026 Flurbereinigung Neudenau-Reichertshausen (Feldlage)
Landkreis Heilbronn
Wahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Neudenau-Reichertshausen (Feldlage)
- Die Grundstückseigentümer und die Erbbauberechtigten im Flurneuordnungsgebiet - Teilnehmer - sowie sonstige Interessierte werden zur Wahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft auf Mittwoch, den 04.11.2026 um 19.00 Uhr in die Sturmfederhalle (Kultursaal) in Neudenau eingeladen.
- Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird hiermit gemäß § 21 Abs. 1 FlurbG auf 5 festgesetzt. Für jedes Mitglied ist gemäß § 21 Abs. 5 FlurbG ein Stellvertreter zu wählen. Nach § 2 des bad.-württ. Ausführungsgesetzes zum FlurbG (AGFlurbG) muss mindestens 1 Mitglied des Vorstands und 1 Stellvertreter aus dem Kreis derjenigen gewählt werden, die am Flurneuordnungsverfahren nicht beteiligt sind.
- Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das Vertrauen der Teilnehmer besitzen. Es liegt daher im Interesse aller Teilnehmer, sich an der Wahl zu beteiligen.
- Wahlberechtigt sind die Teilnehmer (§§ 21 Abs. 3, 10 Nr. 1 FlurbG). Wenn sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder nicht voll geschäftsfähig sind, steht das Wahlrecht den gesetzlichen Vertretern zu. Bevollmächtigte haben sich durch schriftliche Vollmacht auszuweisen.
- Jeder im Wahltermin anwesende Teilnehmer hat insgesamt jeweils nur je 1 Stimme für jedes zu wählende Vorstandsmitglied und jeden Stellvertreter, selbst wenn er als Eigentümer und zugleich als Miteigentümer am Flurneuordnungsverfahren beteiligt ist. Nur eine Stimme hat auch der Bevollmächtigte, auch wenn er selbst zugleich Teilnehmer ist oder mehrere Teilnehmer vertritt. Bruchteilsgemeinschaften (Miteigentümer) und Gesamthandsgemeinschaften (z.B. Erbengemeinschaften) haben jeweils nur 1 Stimme gemeinschaftlich.
- Wählbar ist jeder Volljährige, auch wenn er nicht Teilnehmer am Flurneuordnungsverfahren ist.
Wahlvorschläge können ab sofort beim Landratsamt Heilbronn, -untere Flurbereinigungsbehörde-, Lerchenstr. 40, 74072 Heilbronn eingereicht werden. Weitere Wahlvorschläge sind bis zum Wahltermin möglich. Es sind aber auch Personen wählbar, die nicht auf einem Wahlvorschlag stehen. Ein Satzungsentwurf und eine Gebietskarte (Mehrfertigung) gemäß den gesetzlichen Vorgaben wird ab 13.10.2026 bis 04.11.2026 im Rathaus in Neudenau zur Einsicht ausgelegt.
Zusätzlich kann diese Bekanntmachung mit Satzungsentwurf auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl- bw.de/4813) eingesehen werden.
Heilbronn, den 05.10.2026
gez. Steidl D.S
stellv. Amtsleiter
Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Stadt Möckmühl
- Aufgrund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss für das Jahr 2021 am 29.09.2026 mit folgenden Werten fest:
| EUR | |
1. | Ergebnisrechnung |
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1.1 | Summe der ordentlichen Erträge | 22.771.226,93 |
1.2 | Summe der ordentlichen Aufwendungen | 19.564.604,28 |
1.3 | Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) | 3.206.622,65 |
1.4 | Außerordentliche Erträge | 2.438.772,19 |
1.5 | Außerordentliche Aufwendungen | 1.848,00 |
1.6 | Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) | 2.436.924,19 |
1.7 | Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) | 5.643.546,84 |
2. | Finanzrechnung |
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2.1 | Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 21.823.513,01 |
2.2 | Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 17.149.060,05 |
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung | 4.674.452,96 |
2.4 | Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 10.794.303,20 |
2.5 | Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 16.530.645,50 |
2.6 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit | -5.736.342,30 |
2.7 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) | -1.061.889,34 |
2.8 | Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0,00 |
2.9 | Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 648.649,02 |
2.10 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) | -648.649,02 |
2.11 | Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) | -1.710.538,36 |
2.12 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen | 5.278.317,94 |
2.13 | Anfangsbestand an Zahlungsmitteln | 2.907.555,22 |
2.14 | Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) | 3.567.779,58 |
2.15 | Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres | 6.475.334,80 |
3. | Bilanz |
|
3.1 | Immaterielles Vermögen | 3.756,01 |
3.2 | Sachvermögen | 84.025.381,97 |
3.3 | Finanzvermögen | 16.871.402,92 |
3.4 | Abgrenzungsposten | 2.477.013,07 |
3.5 | Nettoposition | 0,00 |
3.6 | Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5) | 103.377.553,97 |
3.7 | Basiskapital | 53.402.372,89 |
3.8 | Rücklagen | 11.940.092,57 |
3.9 | Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses | 5.643.546,84 |
3.10 | Sonderposten | 28.955.695,08 |
3.11 | Rückstellungen | 340.137,28 |
3.12 | Verbindlichkeiten | 2.316.948,92 |
3.13 | Passive Rechnungsabgrenzungsposten | 778.760,39 |
3.14 | Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13) | 103.377.553,97 |
2. Den über- bzw. außenplanmäßigen Ausgaben wird nachträglich zugestimmt, soweit diese nicht bereits früher durch Gemeinderatsbeschluss mit Deckungsnachweis bewilligt wurden. Es wird festgestellt, dass ein dringendes Bedürfnis vorhanden war, diese Ausgaben zu leisten. Sie sind durch Einsparungen bei anderen Haushaltsstellen gedeckt.
Der Jahresabschluss 2021 mit Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit von Montag, 12.10.2026 bis Dienstag, 20.10.2026, je einschließlich, bei der Stadtverwaltung Möckmühl, Rathaus Zimmer 109 während den üblichen Dienststunden öffentlich aus. Er ist auch auf der Homepage der Stadt Möckmühl unter der Rubrik Finanzen einsehbar.
Möckmühl, 29.09.2026
Gez. Michler, Bürgermeister
F E S T S T E L L U N G des Jahresabschlusses der Wasserversorgung Möckmühl für das Wirtschaftsjahr 2021 (01.01. bis 31.12.)
Der Gemeinderat der Stadt Möckmühl hat in seiner Sitzung vom 29.09.2026 den Jahresabschluss der Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2021 aufgrund des § 15 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes festgestellt.
Nachstehend werden folgende Abschlusszahlen bekannt gemacht.
1. | Feststellung des Jahresabschlusses | Euro |
1.1 | Bilanzsumme | 4.630.644,11 |
1.1.1 | davon entfallen auf der Aktivseite auf |
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| - das Anlagevermögen | 3.990.450,64 |
| - das Umlaufvermögen | 640.193,47 |
1.1.2 | davon entfallen auf der Passivseite auf |
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| - das Eigenkapital | 849.209,33 |
| - die empfangenen Ertragszuschüsse | 1.298,80 |
| - die Rückstellungen | 6.500,00 |
| - die Verbindlichkeiten | 3.773.635,98 |
1.2 | Jahresgewinn/ Jahresverlust | -43.066,67 |
1.2.1 | Summe der Erträge | 1.235.814,44 |
1.2.2 | Summe der Aufwendungen | 1.278.881,11 |
2. | Verwendung des Jahresgewinns/Jahresverlusts |
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| Der Jahresverlust in Höhe von | -43.066,67 |
| ist auf den bestehenden Verlust von | -385.953,70 |
| auf neue Rechnung vorzutragen (insgesamt) | -429.020,37 |
3. | Verwendung der für das Wirtschaftsjahr nach § 14 Abs. 3 EigBG für den Haushalt eingeplanten Finanzierungsmittel | 0,00 |
4. | Der Verwaltung wird Entlastung erteilt. |
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Der Jahresabschluss 2021 mit Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit von Montag, 12.10.2026 bis Dienstag, 20.10.2026, je einschließlich, bei der Stadtverwaltung Möckmühl, Rathaus Zimmer 109 während den üblichen Dienststunden öffentlich aus. Er ist auch auf der Homepage der Stadt Möckmühl unter der Rubrik Finanzen einsehbar.
Möckmühl, 29.09.2026
Gez. Michler, Bürgermeister
Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Abwasserzweckverbandes Leibenstadt-Korb für das Haushaltsjahr 2026
Auf Grund der §§ 14 – 16 der Verbandssatzung i. V. m. den §§ 18 und 19 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit für Baden- Württemberg i. d. F. vom 16.September 1974 (GBl. S. 408) und § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 30.07.2026 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:Auf Grund der §§ 14 – 16 der Verbandssatzung i. V. m. den §§ 18 und 19 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit für Baden- Württemberg i. d. F. vom 16.September 1974 (GBl. S. 408) und § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 30.07.2026 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen: pdf (PDF-Dokument, 51,54 KB, 02.09.2026)

