Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27. Januar 2026 eine Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit beschlossen.
Die Satzung im Wortlaut (PDF-Dokument, 189,56 KB, 16.02.2026)
Gemeinderatssitzung
EINLADUNG zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 24.02.2026, Beginn 19:00 Uhr Sitzungssaal des Rathauses in Möckmühl
Öffentlich
1. Bürgerfragen
2. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
3. Künftige Wohn- und Gewerbegebietsentwicklung in Möckmühl aus Sicht des Regionalverbands Heilbronn-Franken - Präsentation von Verbandsdirektor Dr. Andreas Schumm
4. Vergabe der Tiefbauarbeiten für die Erneuerung der Wasserleitung in Dippach
5. Vergabe der Bauleistungen für die Friedhofsanierung in Züttlingen
6. Vergabe der Bauleistungen zur Dachsanierung am alten Schulhaus in Korb
7. Vergabe der Arbeiten zur Anlegung eines Parkplatzes auf dem Flst. 289/1 hinter dem Württemberger Hof
8. Gewährung eines Zuschusses an den Flugsportverein Möckmühl
9. Zuschussantrag Spvgg Möckmühl
10. Bekanntgaben, Anträge, Anfragen
Die Bevölkerung ist freundlichst eingeladen.
gez. Michler
Bürgermeister
Hortordnung 2026
Die vom GR im Januar beschlossene Hortordnung (PDF-Dokument, 363,63 KB, 11.02.2026)
Bericht zur Gemeinderatssitzung am 27.01.2026
Bürgermeister Michler begrüßt die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer.
Der Vorsitzende stellt fest, dass die Sitzung form- und fristgerecht einberufen wurde und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.
zu 1 Bürgerfragen
Ein Bürger fragte nach, ob der ehemalige Brunnen vom Marktplatz noch wie vorgesehen irgendwo aufgestellt wird.
Bürgermeister Michler berichtete, dass im Zuge der 25-jähringen Städtepartnerschaft mit Cherasco der Kelterplatz aufgewertet werden soll und hier auch der Brunnen angebracht werden kann.
Dann sprach der Bürger die in 3 Jahren anstehende 1250-Jahr-Feier an und erkundigt sich, ob es seitens der Stadt schon Planungen hierfür gibt.
Bürgermeister Michler berichtete, dass zu dem Anlass auf jeden Fall eine Feierlichkeit stattfinden wird und die Planungen bald Fahrt aufnehmen.
Zuletzt bemängelte der Bürger die starken Verschmutzungen neben den Containern im gesamten Stadtgebiet und möchte wissen, wer hier zuständig ist.
Bürgermeister Michler nimmt das Thema für das Landratsamt zur Verbesserung mit.
Ein anderer Bürger erkundigte sich, ob es für Möckmühl einen Katastrophenplan gibt.
Bürgermeister Michler berichtete, dass dies seit seinem Amtsantritt regelmäßig ein Thema ist und das Ordnungsamt dabei ist ein Papier aufzusetzen.
Ein anderer Bürger erkundigte sich nach der vorgesehen neuen Technik im Ratssaal.
Bürgermeister Michler antwortete, dass diese bereits vor Ort ist, aber noch nicht angeschlossen werden konnte.
Wieder ein anderer Bürger sprach den Draht zur Heilbronner Stimme an, da kaum Berichte über Möckmühl oder Hinweise auf die Gemeinderatsitzungen erscheinen.
Bürgermeister Michler erklärte, dass der Draht zur Heilbronner Stimme gut ist und in jeder Gemeinderatssitzung ein Vertreter anwesend ist. Da bei den Regionalzeitungen alles komprimierter wird, hat er auch Verständnis dafür, dass nicht mehr so viel über einzelne Kommunen berichtet werden kann. Wegen fehlender Einladungen zu den Gemeinderatssitzungen will Bürgermeister Michler allerdings nachhaken.
Dann bezog sich ein weiterer Bürger auf einen Bericht der Heilbronner Stimme nach der letzten Gemeinderatssitzung bezüglich des vorgesehenen Tempo-40-Limits in Möckmühl und fragt nach, ob dies vom Gemeinderat so beschlossen ist.
Bürgermeister Michler antwortete, dass dies bislang eine Idee und nicht beschlossen ist.
Wieder ein weiterer Bürger beanstandete, dass der Bus nach Neuenstadt nun nicht mehr über Züttlingen fährt.
Bürgermeister Michler bestätigte dies und wird wie bei der gestrichenen Busfahrt ins Brandhölzle nach Schulschluss der Grundschule dem Landratsamt den Unmut vor Ort weitergeben.
Danach sprach der Bürger die fehlende Entgeltgruppe in stätischen Stellenausschreibungen an.
Bürgermeister Michler entgegnete, dass dies bewusst gemacht wurde um mehr Bewerber anzusprechen und so das Tätigkeitsprofil nach deren Fähigkeiten anpassen zu können.
Zuletzt sagte der Bürger, dass seit Amtsantritt von Bürgermeister Michler viele neue Stellen besetzt wurden und diese mit dem Stellenplan öffentlich bekanntzugeben sind.
Bürgermeister Michler erklärte, dass viele Stelle auch nachbesetzt wurden und der Stellenplan mit dem Haushalt vorgestellt wurde.
zu 2 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Sachlage Station: Der Gemeinderat hat beschlossen, die Konzeption der Station auf das reine Angebot der Offenen Kinder- und Jugendarbeit umzustellen, damit Erzieher:innen oder Jugend- und Heimerzieher:innen eingestellt werden könnten.
Die Mehrkosten i.H.v. ca. 11.000,-- € jährlich werden von der Stadt Möckmühl übernommen.
Daraufhin konnte bereits die Einstellung eines Erziehers zum 01.02.2026 zu 100% erfolgen.
Verlängerung Bauzwang Flst. 6535, Brandhölzle 3. Bauabschnitt wurde vom Gemeinderat zugestimmt.
zu 3 Vergabe eines Auftrags zur externen Erstellung der Jahresabschlüsse der Jahre 2021 - 2024
Aufgrund der seit der Umstellung der Kameralistik auf die Doppik im Jahr 2017 stetig rasant steigender Aufgaben im Bereich der Buchhaltung und hoher Personalfluktuation mit allen damit verbundenen Problemen (kein Vorwissen mehr vorhanden, keine Übergaben möglich, ständig neue Einlernzeiten) konnten die Rechnungsabschlüsse der Haushaltsjahre seit 2021 nicht mehr erstellt werden. Die extrem hohe Auslastung der Kämmerei- und Kassenmitarbeiter schon mit dem Tagesgeschäft und die Mehrbelastungen durch die Personalfluktuation macht es nahezu unmöglich, die umfangreichen notwendigen Arbeiten zur Vorbereitung, Aufarbeitung und Erstellen der Jahresrechnungen zu bewältigen.
Dazu kommt, dass keine internen Checklisten aus den Vorjahren vorliegen, die die speziell die bei der Stadt Möckmühl durchzuführenden Arbeiten (Bereinigung der Kostenrechnung durch sachgerechte Verteilung von Sach- und Gemeinkosten auf verschiedene Kostenstellen und Abrechnungen mit den verschiedenen Zweckverbänden) aufführen, so dass man danach vorgehen könnte. Auch diese Grundlagen müssen komplett aus den bis 2020 erstellten Abschlüssen neu erschlossen werden. Diese Arbeiten wurden bisher schon begonnen, mussten aber immer wieder wegen vorrangiger Arbeiten wie der Erstellung des jährlichen Haushaltsplans, Umstellungen (§2bUStG, Einführung Belegscannung, neue Grundsteuer), der Erstellung von Kalkulationen (Wasser-Abwasser), neues Steuerprogramm, GPA-Prüfung oder weiterer Sonderaufgaben unterbrochen werden. Weitere seit Jahren nicht erneuerter Kalkulationen stehen noch an.
Da es ja eine gesetzliche Verpflichtung zur zeitnahen Erstellung der Rechnungsabschlüsse gibt und eine geordnete Haushalts- und Rechnungsführung auch im Sinne der Kämmerei und Kasse, der gesamten Verwaltung sowie des Gemeinderats ist, soll eine zeitnahe Erstellung der Rechnungsabschlüsse erfolgen. Zumal 2029 auf das neue Buchhaltungssystem S4HANA umgestellt werden muss und auch dort ist eine Fertigstellung der Rechnungsabschlüsse bis 2027 eine wichtige Voraussetzung.
Auch im Falle einer in der nahen Zukunft eventuell eintretende Finanzsituation der Stadt, die es ermöglichen könnte, für bevorstehende Investitionen einen Ausgleichsstockzuschuss zu erhalten, wäre das Vorhandensein von beschlossenen Rechnungsabschlüssen der vorhergehenden Jahre eine wichtige Voraussetzung.
Daher wurde geprüft, inwieweit externe Hilfe zur Erstellung der notwendigen Abschlüsse in Anspruch genommen werden könnte. Dabei wurden drei verschiedene Möglichkeiten geprüft.
Von unserem Rechenzentrum wird eine Hilfestellung zur Erstellung angeboten, die jedoch nur eine Beratung beinhaltet und dafür geeignet ist, eventuell in der Verwaltung vorhandene Wissenslücken über bestimmte notwendige doppische Finalbuchungen zu schließen und deren Erledigung zu kontrollieren.
Da bei uns das Wissen über die allgemeingültig notwendigen Abschlussbuchungen vorhanden ist und wir eher die örtlich notwendigen o.g. Bereinigungen der GuV ermittelt haben müssen, scheidet für uns diese Hilfestellung als am Ziel vorbei gehend aus.
Schon bisher konnten wir speziell für die steuerrelevante Wasserversorgung einen pensionierten ehemaligen Kämmerer (Kommunalberatung Berninger) gewinnen, der uns bereits die Rechnungsabschlüsse für die Wasserversorgung 2021 – 2023 sehr erfolgreich aufbereitet hat und momentan am Jahr 2024 arbeitet. Er wäre auch bereit, uns bei der Erstellung der der anstehenden Rechnungsabschlüsse der Stadt zu unterstützen; dies wie bisher auch beim Wasser teilweise in Vor-Ort-Terminen und von seinem Heimatoffice heraus. Sein Einsatz wäre jedoch nicht im vollem Stundenumfang möglich, da er noch eine weitere Gemeinde, die gar keinen Kämmerer hat, betreut und es wäre auch eine große Anzahl von Stunden der Mitarbeit der Kämmerei- und Kassenmitarbeiter erforderlich, um das Projekt in einem nicht näher zu definierenden Zeitrahmen dem Ziel näher zu bringen. Geschätzt würde sich die Erstellung sicher über mindestens 2 ½ Jahre hinziehen und dabei würden ja schon wieder die neuen Rechnungsabschlüsse der Folgejahre auflaufen.
Als dritte und letztlich am schnellsten zum Ziel führenden Möglichkeit, wurde die deutschlandweit mit rund 6.000 Mitarbeitern agierende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl Audit GmbH angefragt, die sich schon seit einigen Jahren in der Beratung und Dienstleistung für die Gemeinden spezialisiert hat und nun sich angesichts der sich in sehr vielen Städten und Gemeinden aufstauenden Rückständen der Aufstellung der Rechnungsabschlüsse widmet und dieses als Gesamtdienstleistung anbietet.
Dabei ist eine Vor-Ort Aufnahme und Eruierung der notwendigen Daten und internen Verflechtungen sowie eine prüfungssichere Bearbeitung aller notwendigen Arbeiten zur Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung, des Anlagevermögens sowie der Bilanz bis hin zur Belegerstellung und Vorbereitung des Rechenschaftsberichts inkludiert, so dass das Kämmerei- und Kassenpersonal hauptsächlich die notwendigen Unterlagen bereitstellen und Zuarbeit bei der Ermittlung der speziell für Möckmühl zu bereinigenden Sachverhalte leisten sowie die seitens des Auftragsnehmers durchzuführenden Buchungen nach Kontrolle freigeben muss. Auf diese Weise wird davon ausgegangen, dass in einem Rahmen von 1 ½ bis 2 Jahren die Rechnungsabschlüsse 2021 - 2024 erstellt werden können und darüberhinaus eine Checkliste für die weiteren darauffolgenden Jahre erarbeitet werden kann. Bei einer bis dahin hoffentlich besseren Personaldecke wird die Kämmerei dann die folgenden Rechnungsabschlüsse wieder selber erstellen können.
Die Aufstellung der Rechnungsabschlüsse 2021- 2024 wurde zu einem Komplettangebotspreis von 171.360 € an die Fa. Rödl Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vergeben.
Die erforderlichen Mittel dafür werden im Haushaltsplan 2026 zur Verfügung gestellt.
zu 4 Vergabe der Arbeiten zur Anlegung eines Parkplatzes auf dem Flst. 289/1 hinter dem Württemberger Hof
Die Stadt Möckmühl beabsichtigt die Erstellung eines Schotterparkplatzes auf einem gemeindeeigenen Grundstück mit der Flusrstücksnummer 289/1. Die Maßnahme dient der Verbesserung der Parkplatzsituation und soll zeitnah umgesetzt werden. Im Zuge der Planungsabstimmung wurde die Zufahrtssituation durch das Bauamt nochmals geprüft und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sowie der vorhandenen Verkehrs- und Flächenverhältnisse gemäß dem beigefügten Lageplan angepasst.
Die öffentliche Erschließung der Parkflächen erfolgt über die Zufahrt beim Hortgebäude (gelb dargestellt). Zur Sicherstellung der Zufahrtsmöglichkeit würde eine Haltelinie vor der Zufahrt diese entsprechend gewähren. Für Tagesparker (insbesondere Mitarbeiter der Stadt sowie der Volksbank) wird zusätzlich die Zufahrt über den Bahnhofsbereich ermöglicht (rot dargestellt). In Abstimmung mit der Verkehrsbehörde wurde im Rahmen der Verkehrsschau zudem eine Ausfahrtsmöglichkeit zur Hauptstraße hin positiv bewertet und kann im Zuge der Umsetzung des Parkplatzes ausgeführt werden (blau dargestellt).
Im Bereich der rot dargestellten Zufahrt beträgt die Flurstücksbreite auf Höhe des Flurstücks Nr. 303 sowie anteilig des Flurstücks Nr. 304 im Mittel ca. 2,09 m. Die verbleibende Restbreite bis zum jeweiligen Gebäude der genannten Flurstücke beträgt im Mittel ca. 0,50 m.
Mit dem Eigentümer der betroffenen Flurstücke wurde bereits vorab abgestimmt, dass die Stadt die private Restfläche als Überfahrt mitnutzen darf. Diese Nutzung ist jedoch ausschließlich für Tagesparker beschränkt, zugleich wird der Zufahrtsverkehr von der Hortseite spürbar entlastet.
Zur Vermeidung einer unberechtigten Durchfahrt (rot dargestellt) ist vorgesehen, diese Zufahrt entsprechend zu beschildern (z.B. „Anlieger frei“).
Die erforderlichen Bauleistungen wurden durch das Bauamt gemäß den Vorschriften der VOB/A im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben.
Zur Angebotsabgabe wurden insgesamt drei fachkundige und leistungsfähige Unternehmen aufgefordert. Die Kosten belaufen sich laut Kostenschätzung auf ca. 55.000,00 €.
Die Submission (Angebotsöffnung) findet am 21.01.2026 statt.
Da der Submissionstermin zeitlich sehr nahe an der Sitzung des Gemeinderats liegt, wird die Vergabeentscheidung als Tischvorlage vorgelegt.
Die Prüfung und Wertung der eingegangenen Angebote erfolgt unmittelbar nach der Submission durch das Bauamt. Die Ergebnisse (Angebotssummen, Wertung und Vergabevorschlag) werden dem Gemeinderat in der Sitzung bekannt gegeben.
Bürgermeister Michler beantwortete noch Verständnisfragen und vertagte anschließend die Entscheidung, da sich drei Fraktionen dafür ausgesprochen hatten.
zu 5 Aktueller Stand zum laufendenden und zukünftigen Breitbandausbau in der Stadt Möckmühl
Aktueller Stand des Breitbandausbaus in Möckmühl
Die Stadt Möckmühl hat Ende 2019 vier Infrastrukturförderanträge im Rahmen des Weiße-Flecken-Förderprogramm des Bundes (kurz „WFP“) gestellt, um die Weißen Flecken (Versorgung mit weniger als 30 Mbit/s), Gewerbegebiete und Schulen innerhalb des Stadtgebiets mit einem schnellen und zukunftsfähigen Glasfasernetz zu erschließen. Die entsprechenden Zuwendungsbescheide von Bund und Land gingen im Sommer 2020 (Bund) und August 2021 (Land) ein. Damit werden insgesamt 90 % (50 % Bund / 40 % Land) der förderfähigen Kosten bezuschusst. Im November 2020 wurde das Ausschreibungsverfahren für den Aufbau und Betrieb der dafür notwendigen FTTB-Netzinfrastruktur im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslücken-förderung gestartet und im Juli 2021 an die NetCom BW GmbH vergeben.
Der Spatenstich für den Ausbau erfolgte im Juli 2022. Inzwischen ist der Ausbau der FTTB-Netzinfrastruktur durch die NetCom BW GmbH weitestgehend abgeschlossen. Derzeit werden noch Restarbeiten ausgeführt, sowie die abschließende Dokumentation des gebauten Netzes erstellt. Diese sollte im Juni 2026 vollständig vorliegen. Anschließend kann dann die Endabrechnung der vier Förderprojekte ggü. der Zuwendungsgeber erfolgen. Insgesamt werden durch die vier Förderprojekt ca. 527 Adressen in Weißen Flecken, ca. 82 Adressen in Gewerbegebieten, sowie 5 Schulen mit einem Glasfasernetz erschlossen.
Seit 2021 besteht für Zuwendungsempfänger die Möglichkeit sogenannte Graue Flecken innerhalb ihrer Kommune im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (auch „Graue-Flecken-Förderprogramm“ bzw. kurz „GFP“) auszubauen. Damit können Gebiete, in denen kein Netz vorhanden ist, das jedem Endnutzer zu Spitzenlastzeitbedingungen eine Datenrate von mindestens 300 Mbit/s im Download und mindestens 150 Mbit/s im Upload zur Verfügung stellt und voraussichtlich auch nicht zur Verfügung stellen wird, gefördert ausgebaut werden. Die Nutzung dieser Möglichkeit wurde von Seiten der Stadt zunächst nicht weiterverfolgt, da in den potenziell förderfähigen Gebieten der Eigenausbau eines Glasfasernetzes durch die Breitbandversorgung Deutschland (BBV) angekündigt wurde.
Mit Rückzug der Eigenausbauankündigung der BBV gelten nun wieder große Teile der Kernstadt Möckmühl, sowie die Ortsteile Ruchsen und Korb als förderfähig im Sinne des GFP. Daher ist die Stadt dem Aufruf des Bundes vom 23.01.2025 zur Antragseinreichung für die Förderung von Infrastrukturprojekten im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 in der zweiten Änderungsfassung vom 13.01.2025 (Gigabit‐RL 2.0) gefolgt und hat im September 2025 einen entsprechenden Infrastrukturförderantrag eingereicht.
Versorgungssituation
Voraussetzung für einen Infrastrukturförderantrag im GFP ist die Durchführung eines Markterkundungsverfahrens (MEV), in welchem die aktuelle Versorgung, sowie mögliche Ausbauabsichten innerhalb der nächsten 7 Jahre durch die vor Ort tätigen Telekommunikationsunternehmen abgefragt werden. Das MEV wurde von Mitte Juli bis Mitte September 2025 durchgeführt. Im Zuge des MEV wurde von der GlasfaserPlus GmbH (Tochter der Telekom) ein Eigenausbau von ca. 670 Adressen in der Kernstadt Möckmühl in den Bereichen westlich der Bahnlinie – Schlot, Hahnenäcker, Großes Binsach, Kleines Binsach - angekündigt (siehe Anlage Übersichtskarte_Eigenausbau_GFPlus_A3_v1.0) und im November 2025 nochmals bestätigt. Inzwischen läuft bereits der Direktvertieb über Hausbesuche.
Nach Auswertung des MEV ergibt sich eine heterogene Versorgungslage in den verschiedenen Ortsteilen bzw. Gebieten innerhalb des Stadtgebiets Möckmühl. Die Bereiche, die Gegenstand des angekündigten Eigenausbaus durch die GlasfaserPlus GmbH, sowie der WFP-Förderung sind, werden über ein zukunftsfähiges Glasfasernetz versorgt bzw. können in Zukunft darüber versorgt werden. Die restlichen Bereiche des Stadtgebiets, insbesondere der Bereich der Kernstadt östlich der Bahnlinie - Lehle, Brandhölzle 1 - sowie die Ortsteile Ruchsen und Korb, hingegen werden ausschließlich über (Super-)Vectoring durch die Telekom mit Bandbreiten von maximal 250 Mbit/s im Download versorgt. Diese Gebiete gelten daher als förderfähig im Sinne des GFP und können somit gefördert mit einem Glasfasernetz erschlossen werden.
Gigabitförderung 2.0
Auf Basis der Rückmeldungen aus dem MEV hat die Stadt am 15.09.2025 einen Infrastrukturförderantrag beim Bund eingereicht, welcher am 12.11.2025 bewilligt wurde. Die Mitfinanzierung durch das Land Baden-Württemberg wurden ebenfalls beantragt und bereits bewilligt. Dem Förderantrag liegt eine erste Kostenschätzung mit einem Gesamtvolumen von 11.250.000 Euro für den Aufbau der FTTB-Netzinfrastruktur zugrunde. Davon werden 5.625.000 Euro aus Bundesmitteln und 4.500.000 Euro aus Landesmitteln finanziert. Der Eigenanteil der Stadt beträgt somit 1.125.000 Euro. Dies entspricht einer Förderquote von 50 % Bundesförderung, 40 % Landesförderung und 10 % Eigenanteil der Stadt. Durch die Infrastrukturförderung können insgesamt ca. 1.250 Adressen in der Kernstadt Möckmühl und Ortsteilen Ruchsen und Korb an ein Glasfasernetz angeschlossen werden. Nach dem Ausbau hätten dann alle Bürgerinnen und Bürger im Stadtgebiet grundsätzlich Zugang zu einem schnellen, sicheren und zukunftsfähigen Glasfasernetz.
Nächste Schritte
Als nächster Schritt in der Graue-Flecken-Förderung steht das Ausschreibungsverfahren für den Aufbau und Betrieb der dafür notwendigen FTTB-Netzinfrastruktur im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung an. Für die technische und juristische Begleitung des Ausschreibungsverfahrens ist es sinnvoll Unterstützung durch externe Berater einzuholen. Parallel zum Ausschreibungsverfahren in der Graue-Flecken-Förderung, erfolgt der Abschluss und die Abrechnung der Förderprojekte im Weiße-Flecken-Programm. Nachfolgend ist ein grober Zeitplan der nächsten Schritte dargestellt:
März – September 2026:
Ausschreibungsverfahren für Aufbau und Betrieb des Netzes in der Graue-Flecken-Förderung
Abschluss und Abrechnung der Förderprojekte im Weiße-Flecken-Programm
Oktober / November 2026:
Vergabe des Aufbaus und Betrieb des Netzes im GFP an einen geeigneten Bieter
Frühjahr 2027:
Baubeginn des Netzes im GFP
Ende 2030:
Fertigstellung und Inbetriebnahme des Netzes im GFP
Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger im Stadtgebiet mit einem schnellen und zukunftssicheren Glasfasernetz
Der Gemeinderat stimmte dem Vorgehen zu und stellt Haushaltsmittel entsprechend bereit.
Die Beratungsleistungen werden im Bereich von 50.000 € komplett gefördert.
Ab 2027 wird der Finanzplan diese Maßnahmen entsprechend vorsehen.
zu 6 Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit - Satzungsänderung
Vorlage: 002/2026
Die Entschädigungs- und Aufwendungssätze für ehrenamtliche Tätigkeit wurden seit 2017 nicht angepasst. Lediglich im Bereich der Aufwandentschädigung für Ortsvorsteher erfolgte am 23.07.2024 eine Anpassung, die von den aktuellen Änderungen jedoch nicht betroffen ist.
Die aktuellen Entschädigungs- und Aufwendungssätze liegen zum Teil weit unter den Sätzen vergleichbarer umliegender Gemeinden. Eine Anhebung der Sätze auf ein vergleichbares Niveau ist daher zeitgemäß und erforderlich, um auch künftig die ehrenamtliche Tätigkeit auf diese Weise gebührend wertzuschätzen.
Folgende Änderungen und Erhöhungen werden vorgeschlagen:
Entschädigung nach Durchschnittssätzen
bei einer zeitlichen Inanspruchnahme bislang künftig
bis zu 3 Stunden 18,00 EUR 25,00 EUR
mehr als 3 bis zu 6 Stunden 33,00 EUR 40,00 EUR
mehr als 6 Stunden (Tageshöchstsatz) 42,00 EUR 50,00 EUR
Aufwandsentschädigungen
für die Teilnahme bislang künftig
an Sitzungen, Ausschüssen, sonstige Gremien 26,00 EUR 40,00 EUR
an Fraktionssitzungen 10,00 EUR 20,00 EUR
an Ortschaftsratssitzungen 13,00 EUR 25,00 EUR
Die ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters wurden bislang über die Vorgaben zur Entschädigung nach Durchschnittssätzen entschädigt (Staffelung wie vor; Tageshöchstsatz 42,00 EUR), werden aber in der Neufassung gesondert berücksichtigt. Sie erhalten für kurzfristige Vertretungen eine Aufwandsentschädigung von 20,- EUR je Stunde bis zu einer Tageshöchstgrenze von 60,- EUR.
Der Gemeinderat stimmte den vorgeschlagenen Änderungen der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit zu.
zu 7 Anpassung der Hortordnung
Folgende Rahmenbedingungen zum Rechtsanspruch wurden durch das Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG festgelegt:
• Jedes Kind hat von der ersten bis zur vierten Klasse in der Grundschule einen Anspruch auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung.
• Der Rechtsanspruch wird stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeführt, beginnend in Klassenstufe 1.
• Er umfasst acht Stunden an fünf Werktagen (Montag bis Freitag) in der Woche.
• Er gilt auch für die Zeit der Schulferien. Das Landesrecht kann eine Schließzeit der Einrichtung im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien regeln.
Diesem Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung kommt die Stadt Möckmühl im Schuljahr 2026/27 durch Bereitstellung von den Plätzen im Hort nach.
Im Hort können derzeit 75 Kinder aufgenommen werden. Ab September 2026 können mit Platzshareing von 15 Plätzen dann 90 Kinder aufgenommen werden. Diese Plätze sind kostenpflichtig.
Hierfür ist die Hortordnung mit Wirkung ab 1. September 2026 anzupassen.
Da die landeseinheitlichen Richtsätze der Vertreter des Gemeindetags, Städtetags und der Kirchen in Baden-Württemberg für die Krippen- und Kindergartenbeiträge noch nicht vorliegen und diese für die Erhöhung der Hortbeiträge immer analog Anwendung gefunden haben, wurde nun die durchschnittliche prozentuale Steigerung der letzten 5 Jahre in Höhe von 5,6 % zugrunde gelegt.
Zudem soll ab September 2026 ein weiteres Buchungsmodell angeboten werden, damit mehr Flexibilität für die Eltern möglich ist und das Personal bedarfsgerechter eingesetzt werden kann.
Neue Betreuungsmodelle:
Frühband: 06.30 Uhr bis 08.45 Uhr
Nachmittagsband 1: 11.15 Uhr bis 14.15 Uhr
Nachmittagsband 2: 11.15 Uhr bis 17.00 Uhr
Das Entgelt ab 1. September 2026 beträgt monatlich für das
Frühband (5 Tage/Woche) 2026/2027
für Familien mit 1 Kind 90,00€
für Familien mit 2 Kindern 81,00€
für Familien mit 3 Kindern 72,00€
für Familien mit 4 Kindern und mehr Kindern 63,00€
(Kinder jeweils unter 18 Jahren)
Nachmittagsband 1 (mind. 2 Tage/Woche) 2026/2027
für Familien mit 1 Kind 149,00€
für Familien mit 2 Kindern 127,00€
für Familien mit 3 Kindern 109,00€
für Familien mit 4 Kindern und mehr Kindern 89,00€
(Kinder jeweils unter 18 Jahren)
Nachmittagsband 2 (mind. 2 Tage/Woche) 2026/2027
für Familien mit 1 Kind 211,00€
für Familien mit 2 Kindern 187,00€
für Familien mit 3 Kindern 160,00€
für Familien mit 4 Kindern und mehr Kindern 134,00€
(Kinder jeweils unter 18 Jahren)
Die Hortordnung tritt zum 01.09.2026 in Kraft.
zu 8 Kanalsanierung im Ortsteil Bittelbronn – Umsetzung in geschlossener Bauweise
Für die Kanalsanierung im gesamten Ortsteil Bittelbronn wurde ein Förderantrag gestellt, welcher abgelehnt wurde. Der Sanierungsbedarf der bestehenden Kanalisation besteht jedoch weiterhin und ist aus technischer sowie betrieblicher Sicht erforderlich, um die Funktionsfähigkeit und den langfristigen Erhalt des Kanalnetzes sicherzustellen.
Die Maßnahme soll im gesamten Ortsteil Bittelbronn umgesetzt werden. Die Sanierung erfolgt in geschlossener Bauweise mittels Inliner- und Partliner-Verfahren. Dadurch können Eingriffe in den Straßenraum minimiert und Beeinträchtigungen für Anlieger deutlich reduziert werden.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich nach aktueller Kostenschätzung auf rund ca. 330.000 € brutto.
Das Bauamt schlägt vor, die Kanalsanierung trotz der abgelehnten Förderung vollständig ohne Fördermittel umzusetzen. Nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat sollen die Bauleistungen durch das Ingenieurbüro Kehle ausgeschrieben und in einer der kommenden Sitzungen vergeben werden.
Finanzielle Auswirkungen
• Gesamtkosten: ca. 330.000 € brutto
• Finanzierung: vollständig ohne Fördermittel
• Haushaltsmittel:
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsjahr 2026 im Rahmen der Haushaltsplanung bereitgestellt.
Stadtrat Neubert ist überrascht, dass das Thema nun ansteht, da er davon über die Sitzungsvorlage erfahren hat. Eine Vorinformation auch an den Ortschaftsrat sollte stattfinden wegen Notwendigkeit, Zuschuss-Situation und Ablauf.
Bürgermeister Michler unterstreicht, dass dies eine strategische Vorgehensweise ist, jetzt ein kleines abgeschlossenes Projekt ohne Zuschuss umzusetzen, damit den nächsten Jahren größere Projekte mit wieder wahrscheinlichem Zuschuss realisiert werden können.
Es erging der folgende Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt, die Kanalsanierungsmaßnahme im gesamten Ortsteil Bittelbronn trotz der Ablehnung des Förderantrags ohne Inanspruchnahme von Fördermitteln umzusetzen.
2. Die Sanierung erfolgt in geschlossener Bauweise im Inliner- und Partliner-Verfahren.
3. Die Gesamtkosten in Höhe von ca. 330.000 € brutto werden aus dem Gemeindehaushalt finanziert; die Haushaltsmittel sind für das Jahr 2026 eingeplant.
4. Das Bauamt wird beauftragt, nach Beschlussfassung die Ausschreibung der Bauleistungen über das Ingenieurbüro Kehle durchführen zu lassen, die Vergabe der Sanierung erfolgt in einer der kommenden Sitzungen.
zu 9 Zustimmung zur Annahme von Spenden 2.HJ 2025
In § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung ist der Umgang der Gemeinden und kommunalen Zweckverbände mit eingehenden Spenden geregelt, um in diesem Bereich größtmögliche Transparenz über die Herkunft der Gelder zu gewährleisten. Hiernach obliegen die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung (Spende) dem Bürgermeister oder ggf. den Beigeordneten, die tatsächliche Annahme oder Vermittlung der Spenden entscheidet der Gemeinderat. Als weitere Transparenzmaßnahme muss jährlich ein Spendenbericht an die Rechtsaufsichtsbehörde übermittelt werden.
Bisher hat man anhand dieses Berichts die eingegangenen Spenden für das abgelaufene Haushaltsjahr zu Anfang des Folgejahrs dem Gemeinderat zum Beschluss der Annahme vorgelegt. Erst nach der erfolgten Annahme darf die Stadt eine Spendenquittung für die Spender ausstellen. Da zum Jahresende in der Kämmerei und Kasse ein hoher Geschäftsanfall besteht und viele Firmen zeitnah die Spendenquittungen für ihre Steuererklärungen benötigen, möchten wir künftig zumindest bei der Stadt die Zustimmung des GR halbjährlich (30.06./31.12.) einholen, so dass die Hälfte der Bescheinigungen bereits im Sommer ausgestellt werden kann.
In der Anlage finden Sie die bei der Stadt eingegangenen Spenden vom 01.07.2025 – 31.12.2025.
Die Verwaltung bittet um Genehmigung der Annahme dieser Spenden.
Der Annahme der in der Sitzung vorgetragenen Spenden an die Stadt Möckmühl im ersten Halbjahr 2025 (Eingang 01.07.- 31.12.2025) wurde zugestimmt.
zu 10 Bekanntgaben, Anträge, Anfragen
Anfragen/Anträge:
Eine Stadträtin erkundigte sich nach dem Stand der Sanierung der sanitären Anlagen in der Jagsttalhalle.
Bauamtsleiter Kern berichtete, dass die Armaturen des gesamten Umkleidetrakts zeitnah getauscht werden und im nächsten Hauptausschuss die Zahlen hierzu präsentiert werden.
Ein Stadtrat fragte, ob es mit dem Waldorfkindergarten bereits das Gespräch stattgefunden hat, um die Platzzahl für die Bedarfsplanung für die Stadt festzulegen.
Bürgermeister Michler antwortete, dass aufgrund internen Neuausrichtung des Waldorfkindergartens das Gespräch noch nicht stattfinden konnte.
Ein anderer Stadtrat bedanke sich für den Einsatz des Bauhofs beim diesjährigen ausgeweiteten Winterdienst.
Zuletzt sprach wieder ein anderer Stadtrat die öffentliche Toilette im Bahnhof an und bat hier ein Augenmerkt darauf zu legen.
Bürgermeister Michler entgegnete, dass daran bereits gearbeitet wird und auch parallel eine externe Lösung geprüft wird.
2. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans 2040 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Möckmühl (VVG Möckmühl)
Billigung des geänderten Entwurfs und erneuter Beschluss zur Veröffentlichung und Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zur Stellungnahme in Bezug auf die Änderung der Fläche „Hofäcker“, TVR Widdern
Grund- und Gewerbesteuer werden fällig
Die Vorauszahlungsrate für das 1.Quartal 2026 bei der Gewerbesteuer sowie die 1. Grundsteuerrate werden am 15.02.2026 fällig. Die Vorauszahlungsraten ergeben sich jeweils aus dem letzten Steuerbescheid. Es wird um eine termingerechte Bezahlung gebeten, da im Verzugsfalle Säumniszuschläge angesetzt und bei der Mahnung Mahngebühren erhoben werden müssen. Die Stadtkasse nimmt keine Barzahlungen entgegen. Einzahlungen für die Stadtkasse können bei allen Banken und Sparkassen geleistet werden.
Dabei ist unbedingt das Buchungszeichen anzugeben.
Bei denjenigen Steuerpflichtigen, die sich im Lastschriftenverfahren beteiligen, werden die fälligen Beträge vom Bankkonto abgebucht.
SEPA-Lastschriftmandate können auf der Homepage der Stadt Möckmühl heruntergeladen oder bei der Stadt Möckmühl im Steueramt (Tel: Telefonnummer: 06298/202-36 oder /202-37) angefordert werden.
Stadt Möckmühl
Steueramt
Bekanntmachungssatzung
Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung (Bekanntmachungssatzung (PDF-Dokument, 11,33 KB, 05.12.2025))
25.11.2025
Bauleitplanung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bungalow, Biegel II“ in Möckmühl-Korb
Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss
Ausschreibung Friedhof Züttlingen BA III a und b
| Auftraggeber Stadt Möckmühl Hauptstraße 23 74219 Möckmühl Planung/Bauleitung Cornelia Biegert Landschaftsarchitektur GmbH Ort der Ausführung 74219 Möckmühl-Züttlingen | |
Auftraggeber | Stadt Möckmühl Hauptstraße 23 74219 Möckmühl
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Planung/Bauleitung | Cornelia Biegert Landschaftsarchitektur GmbH
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Ort der Ausführung | 74219 Möckmühl-Züttlingen
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Art der Leistung | Garten- und Landschaftsbauarbeiten
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Umfang der Leistung | Erdarbeiten Abbruch (ca. 90m² Asphalt, ca. 45m² Betonplatten) Ver- und Entsorgungsarbeiten Belagsarbeiten (ca. 80m² Farbasphalt, ca. 20m² Betonpflaster, ca. 40m² Natursteinpflaster) Ausstattung Fundamentarbeiten, Natursteinmauer Vegetationsarbeiten (Baumpflanzungen, ca. 150m² Staudenmischpflanzung, ca. 250m² Rasen)
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Ausführungszeitraum | Ab Auftragsvergabe bis KW31/2026
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Ablauf der Angebotsfrist | 06.02.2026
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Bindefrist | 06.03.2026
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Datum, Uhrzeit und Ort der Eröffnung der Angebote | 06.02.2026, 11.00 Uhr, Hauptstraße 23 74219 Möckmühl Raum: Besprechungszimmer
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