Notfallpraxis vorübergehend geschlossen
Notbremse für Notfallpraxis
Das Bundessozialgericht hat am 24. Oktober in einem Urteil die abhängige Beschäftigung von sogenannten „Poolärzten“ festgestellt, die im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigung im Notdienst tätig sind. Die Kassenärztliche Vereinigung im Land (KVBW) hat daraufhin einzelne Notfallpraxen geschlossen. Möckmühl ist eine davon.
Wie ist das zu verstehen? Es geht, wie so oft, um Bürokratisches.
Vorab: Vor zehn Jahren hat die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) rund 120 Notfallpraxen ins Leben gerufen. Es ging um die medizinische Versorgung außerhalb der Sprechzeiten. Auch in Möckmühl gab es eine solche Notfallpraxis. Dafür haben Ärztinnen und Ärzte als sogenannte „Poolärzte“ freiwillig Dienste in eigener Verantwortung übernommen.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat nun entschieden, dass ein Zahnarzt, der als „Poolarzt“ im Notfalldienst der Kassenärztliche Vereinigung Baden Württemberg (KVBW) tätig ist, wegen dieser Beschäftigung der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Der Bereitschaftsdienst der KVBW weist in seiner Organisationsstruktur wesentliche Ähnlichkeiten mit dem zahnärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KZV BW) auf. Daher ist die Entscheidung des BSG auch auf den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung BW übertragbar.
Also kann nun das bestehende System des Bereitschaftsdienstes in Baden Württemberg nicht weitergeführt werden. Unabhängig davon, ob „Poolärzte“ überhaupt eine abhängige Beschäftigung eingehen wöllten – organisatorisch ist das schlicht undurchführbar. Die gesamte Palette an Regularien: Gehalt anstatt Honorar, Einhaltung von Arbeitszeiten, Personalverwaltung, med.-fachl. Leitung, Urlaubs- und Krankenvertretung ist finanziell und organisatorisch nicht darstellbar.
Also hat der Verwaltungsvorstand der KVBW die Notbremse gezogen und die Tätigkeit der Poolärzte im ärztlichen Bereitschaftsdienst – z.B. in Möckmühl - beendet.
Möckmühlerinnen und Möckmühler müssen nun in die Notfallpraxen in Mosbach, Öhringen und Heilbronn ausweichen. Die 116 117 bleibt davon unberührt. Zu den Zeiten des Bereitschaftsdienstes wird weiterhin ein Fahrdienst für medizinisch erforderliche Hausbesuche zur Verfügung stehen. Damit wähnt die KVBW die Versorgung weiterhin gewährleistet.
Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung betont, es handele sich um eine vorübergehende „Notbremse“. Die künftige Organisation des Bereitschaftsdienstes müsste neu erarbeitet werden.