Verunreinigung durch Hunde
Öffentliche Flächen als Hundeklo missbraucht
Öffentliche Straßen/Gehwege, Grünstreifen und private Grundstücke innerhalb der Ortschaften werden immer mehr als Hundetoiletten benutzt. Der Halter oder Führer eines Hundes hat jedoch dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf öffentlichen Straßen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.
Da die Einhaltung dieser Vorschrift dem täglichen Zusammenleben der Einwohner eines Ortes dient und dies auch mit Rücksicht auf die Mitbürger als selbstverständlich angesehen werden sollte, bitten wir alle Hundebesitzer, sich danach zu richten.
Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann bei einer Anzeige mit einer Geldbuße geahndet werden.
Ordnungsamt Möckmühl