Abfrage Produktionsstand Ihres Ausweisdokumentes
Sehr geehrte Bürerinnen, sehr geehrte Bürger,
den aktuellen Produktionsstand Ihres Ausweisdokumentes können Sie unter diesem Link abrufen: Produktionsstand
Hierfür benötigen Sie die Seriennummer Ihres neuen Dokumentes. Die Nummer finden Sie auf Ihrem Schreiben, das Sie bei Antragsstellung von uns erhalten haben.
Ihre Stadtverwaltung
Zuschuss bei Mehrlingsgeburten beantragen
Über die Verwendung des Zuschusses können Sie als Eltern frei entscheiden. Er sollte Ihren Kindern zugute kommen.
Höhe:
1.700 Euro je Kind
Art:
- Einmaliger Zuschuss, nicht zurückzuzahlen
- einkommensunabhängig, steuerfrei und unpfändbar
Voraussetzungen
- Sie haben mindestens Drillinge zur Welt gebracht.
- Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Baden-Württemberg.
- Sie leben mit den Kindern in einem gemeinsamen Haushalt.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Zuschuss schriftlich beantragen.
Das Antragsformular steht Ihnen auf den Seiten der L-Bank zum Download zur Verfügung. Sie können das Formular auch telefonisch oder schriftlich bei der L-Bank anfordern.
Den Antrag senden Sie direkt der L-Bank zu.
Fristen
innerhalb von zwölf Monaten nach Geburt oder nach Aufnahme der Kinder
Unterlagen
Geburtsurkunden der Kinder
Kosten
keine
Sonstiges
keine
Rechtsgrundlage
Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO)
- § 23 Zuwendungen
- § 44 Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen
Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG)
- § 48 Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes
- § 49 Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes
- § 49 a Erstattung, Verzinsung
Zuständigkeit
die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
13.05.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg