Dienstleistungen: Stadt Möckmühl

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Abfrage Produktionsstand Ihres Ausweisdokumentes

Sehr geehrte Bürerinnen, sehr geehrte Bürger,

den aktuellen Produktionsstand Ihres Ausweisdokumentes können Sie unter diesem Link abrufen: Produktionsstand  

Hierfür benötigen Sie die Seriennummer Ihres neuen Dokumentes. Die Nummer finden Sie auf Ihrem Schreiben, das Sie bei Antragsstellung von uns erhalten haben.

Ihre Stadtverwaltung

Zuschuss bei Mehrlingsgeburten beantragen

Über die Verwendung des Zuschusses können Sie als Eltern frei entscheiden. Er sollte Ihren Kindern zugute kommen.

Höhe:

1.700 Euro je Kind

Art:

  • Einmaliger Zuschuss, nicht zurückzuzahlen
  • einkommensunabhängig, steuerfrei und unpfändbar

Voraussetzungen

  • Sie haben mindestens Drillinge zur Welt gebracht.
  • Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Baden-Württemberg.
  • Sie leben mit den Kindern in einem gemeinsamen Haushalt.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Zuschuss schriftlich beantragen.

Das Antragsformular steht Ihnen auf den Seiten der L-Bank zum Download zur Verfügung. Sie können das Formular auch telefonisch oder schriftlich bei der L-Bank anfordern.

Den Antrag senden Sie direkt der L-Bank zu.

Fristen

innerhalb von zwölf Monaten nach Geburt oder nach Aufnahme der Kinder

Unterlagen

Geburtsurkunden der Kinder

Kosten

keine

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO)

  • § 23 Zuwendungen
  • § 44 Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen

Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG)

  • § 48 Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes
  • § 49 Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes
  • § 49 a Erstattung, Verzinsung

Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums für die Gewährung von Zuwendungen an Familien mit Mehrlingsgeburten vom 26. Juli 2017 (VwV - Mehrlinge)

Zuständigkeit

die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)

Freigabevermerk

13.05.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg