Spätaussiedlerbescheinigung erhalten
Der Spätaussiedlerstatus entsteht nicht schon aufgrund des Aufnahmebescheids, sondern erst mit der Ausstellung einer "Spätaussiedlerbescheinigung". Diese erhalten Sie nach der Aufnahme in Deutschland.
Gleichzeitig erwerben Sie laut Gesetz die deutsche Staatsangehörigkeit.
Verfahrensablauf
Das Verfahren wird anlässlich der Registrierung in der Erstaufnahmeeinrichtung des Bundesverwaltungsamtes (BVA) in Friedland eingeleitet.
Während Ihres Aufenthalts in Friedland erhalten Sie einen Registrierschein, auf dem bestätigt wird, dass das Bescheinigungsverfahren eingeleitet wurde. Die Spätaussiedlerbescheinigung wird Ihnen dann später von dort aus an Ihren Wohnort nachgesandt.
Ehegatten oder Abkömmlinge, die im Aufnahmebescheid einbezogen wurden, erhalten eine "Bescheinigung als Ehegatte oder Abkömmling eines Spätaussiedlers".
Fristen
keine
Unterlagen
Registrierschein
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
Einzelfallbezogen
Bezugsort
Friedland
Sonstiges
keine
Rechtsgrundlage
Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
- § 4 Spätaussiedler
- § 5 Ausschluss
- § 7 Grundsatz
- § 15 Bescheinigungen
Zuständigkeit
das Bundesverwaltungsamt (BVA)
Vertiefende Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes.
Freigabevermerk
10.06.2024 Justizministerium Baden-Württemberg