Verbraucherinformationen
Benötigen Sie aus einem bestimmten Grund nähere Informationen über einen Gaststättenbetreiber, können Sie am Standort des Betriebes eine Gewerberegisterauskunft beantragen.
Achtung: Um eine Einsicht in das Gewerberegister zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Ob ein bestimmter Gaststättenbetrieb Insolvenz anmelden musste, erfahren Sie bei den Insolvenzgerichten oder beispielsweise über das bundesweite "Portal Insolvenzbekanntmachungen".
Falls Sie sich über Lebensmittel beschweren wollen, wenden Sie sich an die Lebensmittelüberwachung. Sie sollten jedoch zunächst versuchen, Ihre Beschwerde dem Gastwirt vorzutragen. In der Regel wird bei berechtigter Klage der Betrieb selbst Ersatz leisten. Die Lebenslage "Verbraucherschutz und Ernährung" bietet Ihnen umfangreiche Informationen zu Verbraucherrechten.
Leistungen
- Einheitlichen Ansprechpartner der Industrie- und Handelskammer nutzen Einheitlichen Ansprechpartner der Industrie- und Handelskammer nutzen
- Einheitlichen Ansprechpartner für Dienstleister nutzen Einheitlichen Ansprechpartner für Dienstleister nutzen
- Gewerberegister - Auskunft beantragen Gewerberegister - Auskunft beantragen
- Lebensmittelsicherheit - Verbraucherbeschwerde einreichen Lebensmittelsicherheit - Verbraucherbeschwerde einreichen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 26.04.2016 freigegeben.