Bürgerbüro: Stadt Möckmühl

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Herzlich willkommen im Bürgerbüro

In der Zentrale des Rathauses, im Bürgerbüro können Sie als Einwohnerin und Einwohner viele Verwaltungsdienstleistungen zentral in Anspruch nehmen. Sie bekommen Auskunft über alle Anlaufstellen im Rathaus, erhalten Formulare und können Fundgegenstände abgeben.

In der Zentrale des Rathauses können Sie auch Veranstaltungsräume wie die Stadthalle oder Grillplätze mieten. Dazu schreiben Sie bitte eine Mail an Hallenreservierung(@)moeckmuehl.de.

Neu zugezogene Bürgerinnen und Bürger erhalten hier Tipps und Informationen für ihre erste Zeit in der Stadt. Gäste werden mit Informationsmaterial rund um Möckmühl ausgestattet.

Informieren Sie sich auf unseren Seiten über unser vielseitiges Dienstleistungsangebot und nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Mail in die Zentrale

Folgende Grillplätze können reserviert werden:

  1. Hundsacker (Agria)
  2. Herrensteg (außer an den Wochenenden, an denen Aufführung der Freilichtspiele stattfinden)
  3. Brandhölzle
  4. Korb

Der Grillplatz Bittelbronn wird nur an Vereine, Schulen, Kindergärten und Verwaltungen vermietet. Der Grillplatz wird nicht mehr an private Personen vermietet! Grundsätzlich werden die Grillplätze nur für private Veranstaltungen reserviert. Gestattungen werden nicht erteilt. Die Vermietung gilt nur für einen Tag, es werden keine aufeinander folgende Tage vermietet.

Vergabe der Grillplätze an Schüler:

Schüler müssen volljährig sein. Es ist eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, dass es sich um eine Klassenfeier, mit höchstens 40 Personen handelt. Kein Verkauf von alkoholischen Getränken.

Nutzungsbedingungen:

  1. Die Nutzung des Grillplatzes ist nur bis zum nächsten Morgen 2:00 Uhr gestattet.
  2. Verboten ist das Aufstellen von Zelten und Wohnwagen.
  3. Die Reservierung ist nur für einen Tag gültig!
  4. Spielplatz mit Spielgeräten für jeden Besucher nutzbar.
  5. Nur Hütte und Grillstelle sind reserviert.
  6. Allgemeine Ruhestörung ist untersagt.
  7. Ab 24:00 Uhr ist Musik nur in Zimmerlautstärke zulässig!
  8. Für die Entsorgung von unverhältnismäßig viel Müll wird dem Mieter eine Rechnung gestellt.