Aus dem Gemeinderat: Stadt Möckmühl

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Berichte aus dem Gemeinderat

Hier können Sie die Bekanntmachungen der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzungen nachlesen:

Öffentliche Gemeinderatssitzung 28.01.2025

Bürgermeister Michler begrüßt die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer und den Vertreter der Presse. 

Der Vorsitzende stellt fest, dass die Sitzung form- und fristgerecht einberufen wurde und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.

Bevor Bürgermeister Michler in die Sitzung einsteigt, benennt er Stadtrat Kraft und Stadtrat Schmidt als Urkundspersonen für das Protokoll dieser Gemeinderatssitzung.

 

Anschließend nimmt Bürgermeister Michler den TOP 10 wegen noch offener Fragen von der Tagesordnung.

Bevor Bürgermeister Michler in die Sitzung einsteigt, beantwortet er folgende Bürgerfragen aus der letzten Gemeinderatssitzung:

 

Straßenbeleuchtung:

Hahnenäcker, Fußweg Neubau Brandhölzle, Waagerner Tal, Fußgängerbrücke über die Jagst - ist alles erledigt

Krankenhausbuckel - in Bearbeitung

Brandhölzle 1, Umrüstung auf LED, warten auf Angebot - in Bearbeitung

 

Schikane in der Händelstraße:

Material ist bestellt. In Bearbeitung

 

Müllberg an der Einfahrt Hahnenäcker:

Ist erledigt, Containerinhaber wurde benachrichtigt, der Müll wurde entsorgt.

 

zu 1Bürgerfragen

Eine Bürgerin hakte nach, wie der Sachstand wegen dem noch defekten Aufzug in der Mediathek ist. 

Bürgermeister Michler antwortete, dass dies Thema in den Haushaltsplan-Beratungen ist und hier entschieden wird, ob der hierfür notwendige sechsstellige Betrag ausgegeben wird.

Dann beanstandete die Bürgerin, wie bereits in der November-Sitzung, auf die Straßenbeleuchtung in der Innenstadt. 

Bürgermeister Michler entgegnete, dass dies die Verwaltung zeitnah angeht. 

 

Ein Bürger erkundigte sich nach dem aktuellen Stand der PV-Anlage neben der Kläranlage. 

Kämmerin Maier erklärte, dass der Anschluss nun in nächster Zeit fertiggestellt wird.

 

Ein weiterer fragte nach, ob es Überlegungen gibt die Straßenbeleuchtung zu reduzieren, denn somit können ca. 80 % der Energiekosten gespart werden.

Bürgermeister Michler antwortete, dass dies auf Sicht zu befürworten ist und in die Kalkulation mit einbezogen wird. 

 

zu 2 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Es erfolgten keine Bekanntgaben.

 

zu 3 Neubau eines Feuerwehrhauses in Züttlingen – Vorstellung der Planung

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Michler Kommandant Weißmann.

In der Gemeinderatssitzung vom 31.1.2024 wurde das neue Feuerwehrkonzept durch Herrn Dr. Demke vorgestellt. Dabei wurde deutlich, dass die Unterbringung der Abteilung Züttlingen nicht mehr den heutigen Einsatzanforderungen der Wehr entspricht.

Aus diesem Grund hat der Gemeinderat den Kauf eines Grundstückes an der Zeppelinstraße beschlossen. Der Notartermin fand am 14.3.2024 statt.

Durch den Erwerb ist eine zügige Überplanung der Fläche mit dem auf das neue Feuerwehrkonzept angepassten Entwurf des Architekturbüros Huber, Billigheim möglich.

Der Auftragserteilung wurde am 02.03.2024 beschlossen.

Der notwendige Zuschussantrag soll bis zum 15.2.2025 im Landratsamt vorliegen.

Da vom Architekturbüro Huber krankheitsbedingt kein Vertreter zur Sitzung kommen konnte, stellte Kommandant Weißmann die abgestimmte Präsentation dem Gemeinderat vor und beantwortete die Fragen aus der Mitte des Gremiums.

Nach der Klärung von Verständnisfragen erging der folgende einstimmige Beschluss:

 
  1. Der Gemeinderat stimmt der Planung zu und ermächtigt die Verwaltung den Förderantrag zu stellen.
  2. Das Architektenbüro Huber wird ermächtigt notwendige Angebote von Fachbüros für die weitere Planung und Ausführung einzuholen. 
 

zu 4 Sanierung des Kindergartens Ruchsener Straße
 

Die „Alte Kelter“ Ruchsener Straße ist ein denkmalgeschütztes Gebäude aus dem Jahre ca. 1891. Im Hanggeschoss befinden sich Lagerflächen und Räume zur Kelternutzung. Der Kindergarten selbst ist im Erdgeschoss untergebracht und von der Ruchsener Straße aus zugänglich. Im Dachgeschoss sind Abstellräume und die Heizungsanlage. Die gültige Betriebserlaubnis für 42 Kinder soll erhalten bleiben.

Das Gebäude selbst und die technische Ausstattung ist in die Jahre gekommen und muss modernisiert werden. Das Architektur Büro Huber wurde mit der Modernisierung des Kindergartens beauftragt. In Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde wurde ein vertretbares und homogenes Sanierungskonzept erstellt die den beigefügten Anlagen entnommen werden können. Für die Sanierung inklusive aller Ingenieur- und Architektenleistungen belaufen sich die Kosten laut Kostenberechnung vom 25.05.2023 auf ca. 1.623.237,10 €. Da sich der Kindergarten in einem Sanierungsgebiet befindet, werden 85% der förderfähigen Kosten mit 60% bezuschusst. Förderfähige Kosten sind z.B. Baumaßnahmen die fest mit dem Bauwerk verbunden sind, nicht förderfähig sind z.B. Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Stühle usw. Daraus ergibt sich ein Zuschuss in Höhe von rund ca. 825.000,00 €. Den Restbetrag von rund ca. 800.000,00 € ist von der Stadt zu tragen. 

Der Kindergarten ist in die Containeranlage an der Tennishalle umgezogen.

Die Ausführung der Sanierungsarbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben und sind in der Sitzung am 26.09.23. vergeben worden. 

Über die weitere Nutzung des Gebäudes wurde im Gremium mehrmals beraten.

Es wurde vorgeschlagen zu prüfen, in wie weit das Hanggeschoss mit einbezogen werden kann z.B als Indoorspielplatz oder Gruppenraum und mit welchen zusätzlichen Kosten zu rechnen ist. Für die Erstellung der Machbarkeitsstudie wurde das Büro Drees & Sommer beauftragt. Mit der Sanierung des Dachs wurde auf Grund der Dringlichkeit parallel begonnen. Der Entwurf wurde dem Gemeinderat in der Klausurtagung am 17.02.24 vorgestellt. Es wurde entschieden, solange es noch keine endgültige Entscheidung zur Sanierung des Kindergartens gibt, das Gebäude vorerst nur vom Außen zu sanieren, um unnötige Kosten zu sparen.

Diese Gewerke sind bereits ausgeführt:

- Gerüst, Firma Kriwak

- Abbruch/Rohbau, Firma BatuBau

- Zimmerer, Firma Zipperlein

- Blechner, Firma Johmann

- Gipser Außen, Firma Schmid

- Fenster, Firma Arnold

 

Gewerke, die neu ausgeschrieben werden müssen:

- Trockenbau/Gipser Innen

- Flachdacharbeiten

- Sanitär

- Heizung

- Elektro

 

Gewerke, die noch nicht ausgeschrieben waren:

- Estrich

- Fliesen

- Bodenbeläge

- WC-Trennwände

- Schreiner (Türen, Fensterbänke...)

- Schlosser

- Sonstiges (Markise, Briefkasten, Möbel, Küche, ...)

- Außenanlage Brücke

 

Architekten und Fachplaner müssen neu beauftragt werden.

 

Ohne weitere Aussprache erging der folgende Beschluss:

  1. Der Gemeinderat stimmt der Sanierung des Kindergartens „Ruchsener Straße“ auf Grundlage der Planung des Architekturbüros Huber zu.
  2. Das Architektenbüro Huber wird ermächtigt, notwendige Angebote von Fachbüros für die weitere Planung und Ausführung einzuholen. 
  3. Die pädagogische Seite wird in Abstimmung mit den Erzieherinnen des Kindergartens „Ruchsener Straße“ ab sofort in den weiteren Planungsprozess intensiv einbezogen. 
  4. Die noch ausstehenden Gewerke werden ausgeschrieben.
  5. Im Zuge der Sanierung soll auch der Garten und die Sanitäranlage mitsaniert werden (welche sich auch im Sanierungsgebiet befindet).


zu 5 Grundsatzbeschluss Erweiterung Waldkindergarten

Erweiterung um eine 2. Waldkindergartengruppe, am bereits bestehenden Standort

 

Mit der UKBW, dem KVJS und dem Förster wurde vorab abgeklärt, ob es Gründe gibt, die gegen die Eröffnung einer 2.Waldgruppe sprechen würden. Aktuell spricht von deren Seite nichts dagegen. Das Landratsamt teilte uns auf Anfrage mit, dass ein Bauantrag jedoch erst gestellt werden kann, wenn die Planung vollständig abgeschlossen ist, sodass sich während des Bauantragsverfahrens keine Änderungen mehr ergeben. 

 

Die Nachfrage der Eltern nach Plätzen im Waldkindergarten ist sehr groß. Aktuell haben wir schon 13 Platzanfragen für das kommende Kindergartenjahr 2025/2026. Da es in diesem Kindergartenjahr 2024/2025 nur 3 Schulabgänger gibt, können von den 13 Platzanfragen nur 3 Kinder aufgenommen werden. Die restlich 10 Kinder befinden sich auf der Warteliste. 

Die Anschaffungskosten für den schon bestehenden Bauwagen im Waldkindergarten lagen im Sept. 2021 bei 83.730 Euro + MwSt.

In Krankheitsfällen könnte sich das pädagogische Personal gegenseitig aushelfen, womit man eine Schließung aufgrund von Personalmangel besser verhindern könnte. Bei einer Gruppe fällt eine fehlende Person enorm ins Gewicht, dies würde sich bei 2 Gruppen verbessern.

Das bestehende Personal könnte die neuen Kollegen bei der Einarbeitung coachen und unterstützen.

 

Nach der Klärung von Verständnisfragen hat der Gemeinderat der Erweiterung des Waldkindergartens um eine weitere Gruppe (20 Plätze) zugestimmt und die Verwaltung zur Umsetzung beauftragt.

Die Erzieherinnen werden in den weiteren Planungsprozess intensiv einbezogen. 
 

 

zu 6 Kauf eines Grundstücks in der Bahnhofstraße Flurstücknummer 289/1
 

Der Verwaltung wurde das Grundstück in der Bahnhofstraße (Flst.Nr.: 289/1) zum Kauf angeboten. 

Es wird vorgeschlagen auf diesem Grundstück zunächst Parkplätze zu schaffen. 


Nach dem Austausch der Ansichten hat der Gemeinderat dem Kauf des o.g. Grundstücks für den angebotenen Preis zugestimmt und die Verwaltung ermächtigt ein Ingenieurbüro zur Erstellung der Planung und Kostenschätzung für die Maßnahme zu beauftragen.


zu 7 Südstraße – Erneuerung Kanalisation und Wasserleitung mit Straßenvollausbau – Vergabe der Ausführungsarbeiten

 

Die Kanalisation in der Südstraße, welche sich auf einer Gesamtlänge von ca. 140 m auf 4 Haltungen aufteilt, ist dringend sanierungsbedürftig.

Es existieren bereits große Löcher im Kanal, ausgespülte Hohlräume und Scherbenbildung an vielen Stellen, es musste bereits abgesperrt werden. 

Der Kanal soll in der Südstraße in offener Bauweise DN 300 saniert werden. Im gleichen Zuge sollen die Anschlussleitungen im öffentlichen Bereich ebenfalls erneuert werden.

 

Im Zuge der erforderlichen Kanalsanierung in offener Bauweise sind die bestehenden Wasserleitungen neu zu verlegen und zu sanieren.

Desweiteren werden die Wasserleitungen im Amselweg und Birkenweg erneuert und der Straßenoberbau neu hergestellt. 

Die Sanierungskosten liegen geschätzt bei 951.341,30 € brutto insgesamt.

Im Jahr 2023 hat die Stadt Möckmühl einen Beihilfeantrag gestellt, der am 19.09.2024 mit dem Betrag von 361.352,13 € bewilligt wurde. 

Das Ingenieurbüro Kehle ist mit der Planung o.g. Maßnahme beauftragt.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Planungskosten sind im Erfolgsplan der Stadt sowie im Wirtschaftsplan der Wasserversorgung enthalten, da es sich um eine reine Reparaturmaßnahme handelt. Die Baukosten werden im Erfolgsjahr 2024 sowie 2025 bereitgestellt. 

In der Sitzung am 22.10.2024 hat der Gemeinderat beschlossen die Ausführungsarbeiten auszuschreiben.

Die Ausschreibungsunterlagen der Maßnahme wurden ab dem 02.01.2025 ausgegeben. Die Vorankündigung erfolgte beim Staatsanzeiger/Vergabe24 und der Heilbronner Stimme. Der Submissionstermin fand am 24.01.2025 statt. Das Ergebnis der Submission hat der Gemeinderat vor Sitzungsbeginn zur Verfügung gestellt bekommen. 

Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung den Auftrag für die Ausführungsarbeiten zur Erneuerung Kanalisation und Wasserleitung mit Straßenvollausbau in Südstraße an den wirtschaftlich günstigsten Bieter, Firma Richard Schulz Tiefbau GmbH & Co. KG, Bad Friedrichshall, zum Angebotspreis in Höhe von 1.103.245,66 € zu vergeben. 

 

zu 8 Sicherung der Wasserversorgung Korb, Dippach, Hagenbach - Neubau einer Trinkwasserversorgungsleitung – Vergabe der Ausführungsarbeiten

Die Stadt Möckmühl beabsichtigt zur Sicherung der Trinkwasserversorgung der Ortsteile Korb, Hagenbach und Dippach den Anschluss an den Hochbehälter Nord. Hierzu wird eine Trinkwasserversorgungsleitung vom Hochbehälter Nord bis nach Korb hergestellt. Dies wird über die gesamte Strecke im Spülbohrverfahren durchgeführt. Von dieser Leitung zweigt eine Leitung nach Hagenbach und eine Leitung nach Dippach ab. Die Leitung nach Hagenbach wird im Spülbohrverfahren hergestellt, die Leitung nach Dippach wird teilweise im Spülbohrverfahren und teilweise in offener Bauweise hergestellt.

 

Das Ingenieurbüro Kehle ist mit der Planung der Wasserversorgungsleitung vom Hochbehälter Nord nach Korb, Dippach und Hagenbach beauftragt. 

In der Gemeinderatssitzung v. 10.09.2024 wurde der aktuelle Planungsstand umfangreich vorgestellt. 

Die Kostenschätzung für die Projektkosten ohne Ingenieurleistungen für sämtliche Gewerke (inklusive Durchflussmesstechnik und Anbindung an das Leitsystem, bauseits zu stellendes Kabelmaterial, Entschädigungen für Grundstückseigentümer, notwendige Leistungen der BWV) beträgt 2.521.105,44 EUR.

Mittel in der Höhe von ca. 2,7 Mio EUR stehen in den Haushaltsjahren 2023 – 25 zur Verfügung. 

In der Sitzung am 22.10.2024 hat der Gemeinderat beschlossen die Ausführungsarbeiten auszuschreiben.

Die Ausschreibungsunterlagen der Maßnahme wurden ab dem 18.11.2024 ausgegeben. Die Vorankündigung erfolgte beim Staatsanzeiger/Vergabe24 und der Heilbronner Stimme. Es wurden von 20 Bietern die Ausschreibungsunterlagen angefordert. Zur Submission am 20.12.2024 um 9:00 Uhr lagen 7 Angebote vor. Alle Angebote gingen termingerecht ein und wurden für die Auswertung berücksichtigt. Die Zuschlagsfrist endet am 31.01.2025.

Bieter

 

Summe in Euro (brutto)

Prozentual (%)

1. Walter Bauer GmbH & Co. KG, 93486 Runding

 

1.987.541,00 Euro

 

100

2. Bieter Nr. 2

 

2.159.717,91 Euro

 

108,66

3. Bieter Nr. 3

 

2.262.479,10 Euro

113,83

4. Bieter Nr. 4

 

2.623.976,20 Euro

132,02

5. Bieter Nr. 5

 

2.687.726,23 Euro

135,23

6. Bieter Nr. 6

 

2.843.017,23 Euro

 

143,04

7. Bieter Nr. 7

 

2.898.063,83 Euro

145,81

 

Erläuterung der Differenz zwischen der Kostenschätzung und dem vorliegenden Ausschreibungsergebnis

 

Die Kostenschätzung beinhaltet zusätzliche Leistungen und Aufwendungen, welche nicht in der vorliegenden Ausschreibung enthalten sind, wie zB:

 
  • Messtechnik zur Wasserverlustüberwachung
  • Anbindung an das Leitsystem
  • Bauseits zu stellendes Material (Signal- und Stromkabel)
  • Notwendige Leistungen der BWV
  • Entschädigungen und Kosten für Grunddienstbarkeiten
 

Die hier ausgeschriebenen Arbeiten umfassen alle notwendigen Tief-, Rohrleitungsbau-, und Anlagenbauarbeiten für die oben genannten Wasserversorgungsleitungen. Für die Installation der notwendigen Durchflussmesstechnik für die Wasserverlustüberwachung, sowie deren Anbindung an das Leitsystem, welche bewusst nicht in der vorliegenden Ausschreibung enthalten sind, kann von weiteren Kosten von circa 45.000 Euro ausgegangen werden. Für diese Arbeiten werden noch separate Vergleichsangebote eingeholt.

Erläuterung der Differenz zwischen dem bepreisten Leistungsverzeichnis und dem vorliegenden Ausschreibungsergebnis

Das bepreiste Leistungsverzeichnis liegt in Relation zum günstigsten Bieter bei 117 Prozent.

Die Spanne der eingegangenen Angebote lässt sich mit der individuellen Marktsituation der Bieter sowie der Baumaßnahme an sich erläutern.

Bei der Baumaßnahme werden circa 4800 m Wasserleitungen hergestellt. Es werden zusätzlich ähnliche Längen an Kabeln verlegt. Wenn der Preis pro Meter lediglich ein paar wenige Prozent geringer ausfällt wie im bepreisten Leistungsverzeichnis, führt das unmittelbar zu einer deutlich geringeren Gesamtsumme.

An der Leistungsfähigkeit des günstigsten Bieters bestehen keinerlei Zweifel.


Daher hat der Gemeinderat die Ausführungsarbeiten zur Trinkwasserversorgungsleitung Korb, Dippach, Hagenbach an die günstigste Bieterin, die Firma Walter Bauer GmbH, Industriestraße 1, 93486 Runding zur Auftragssumme von 1.987.541,00 € (Bruttosumme) vergeben.

 

zu 9 Aufnahme eines Darlehens für den Eigenbetrieb Wasserversorgung

Im Wirtschaftsplan 2024 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung war eine Kreditermächtigung in Höhe von 800.000 € zur Finanzierung der veranschlagten Investitionen eingestellt und auch von der Rechtsaufsichtsbehörde mit Erlass vom 25.11.2024 zur Finanzierung für Investitionen genehmigt. Nachdem der Kassenbestand des Eigenbetriebs seit einiger Zeit mit ca. 400.000 € aufgrund der vorgenommenen Investitionen ( Wasserleitungen neue Baugebiete, Erneuerung Wasserleitung Fabrikstr. Ruchsen )  negativ ist und mit dem Beginn des Baus der Wasserleitung nach Korb noch weiter absinken wird, muss nun ein Kredit zur dauerhaften Finanzierung in Anspruch genommen werden.

 

Die KFW bietet spezielle Kredite für Investitionen für öffentliche Verwaltungen an, die verglichen mit unseren Hausbanken immer etwas günstiger sind, wie auch die Vergleichsangebote unserer Hausbanken ergeben haben. (Stand Anfrage 1.12.24: KFW 2,92; Hausbanken 3,01 bzw.3,05 %.  Daher haben wir ein Darlehen bei der KFW in Höhe von 800.000 € für unsere Wasserversorgung beantragt und am 03.01.2025 die Zusage bekommen.

 

Es handelt sich um einen Kredit über eine Laufzeit von 20 Jahren, der in 2 Teilbeträgen bis zum 07.01.2026 abgerufen werden kann. Der Zinssatz wird am Tag des 1. Abrufes festgelegt, er liegt momentan bei 2,96 % für eine 10-jährige Bindung und 3,27% für 20 Jahre fest. Die Zinsbindung kann dann bei der ersten Auszahlung noch gewählt werden. Bei den derzeit ( immer noch ) günstigen Zinsen erscheint es jedoch sinnvoll, eine 20 jährige Festschreibung zu wählen, so dass der Zinssatz über die gesamte Laufzeit des Darlehens konstant gesichert ist.   

Der Aufnahme des Darlehens i.H. v. 800.000 € für den Eigenbetrieb der Wasserversorgung bei der KFW hat der Gemeinderat zugestimmt.

 

zu 10 Dienstwagenregelung Bürgermeister

Der Tagesordnungspunkt ist vor Einstieg in die Sitzung von der Tagesordnung genommen. 

 

zu 11Bekanntgaben, Anträge, Anfragen

 

Bekanntgaben:

Bürgermeister Michler gab bekannt, dass am Donnerstag, 20.02.2025 um 19 Uhr in der Stadthalle erstmals der Bürgerempfang stattfindet, künftig gleich zu Jahresbeginn.

  

Anfragen/Anträge:

Ein Stadtrat regte an, beim Winterglühen während des Fackelschwimmens und anschließendem Feuerwerk aus Sicherheitsgründen die Jagstbrücke für den Verkehr zu sperren. Bürgermeister Michler antwortete, dass dies gerne aufgenommen und geprüft wird.

 

Ein anderer Stadtrat fragte nach dem Sachstand der Ausschreibung der Kehrmaschinenarbeiten. Bürgermeister Michler erklärte, dass es hier an der Vergleichbarkeit der Angebote fehlt und dies hoffentlich bis zu Februar-Sitzung vorliegt.

Wieder ein anderer Stadtrat sprach nochmals die dringende Instandsetzung der Beleuchtung am Hexenturm an. 

Dann forderte der Stadtrat die Untersagung von mitgebrachten Hunden der Mitarbeiter im Rathaus, da er dies für ein öffentliches Amt als nicht passend erachtet.

Bürgermeister Michler entgegnete, dass er dies so übernommen hat.

Eine Stadträtin hakte nach, wieso auf dem Parkplatz im Haag zwei Stellplätze mit Kennzeichen ausgeschildet sind.

Bürgermeister Michler erklärte, dass dies bezahlte Anwohner-Parkplätze sind. 

Die Stadträtin forderte daraufhin für die gesamte Innenstadt eine einheitliche Regelung.

 

Zuletzt sprach ein Stadtrat an, dass im Treppenhaus in der Kita Brandhölzle bereits ein langer Riss an der Wand ist und bat diesen zu beheben.

Bürgermeister Michler antwortete, dass dies bereits beauftragt ist.   

 

Anschließend wurde in nichtöffentlicher Sitzung weiterverhandelt.

Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 25.02.2025 statt.

        

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Protokoll vom 19. November 2024

Zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19.11.2024 begrüßte Bürgermeister Michler die zahlreichen Zuhörerinnen und Zuhörer und die Vertreterin der Presse. 

Es standen 7 Tagesordnungspunkte an.

 

zu 1  Bürgerfragen

Eine Bürgerin bemängelte die verschmutze und daher unzureichende Straßenbeleuchtung in der Innenstadt von Möckmühl.

Bürgermeister Michler wird eine Reinigung veranlassen.

 

Ein Bürger hakte nach, warum die Heilbronner Stimme kaum über Möckmühl berichtet.

Bürgermeister Michler entgegnete, dass seitens der Stadt eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit stattfindet und er auf die Veröffentlichungen bei der Heilbronner Stimme keinen Einfluss hat. 

 

zu 2  Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

1.  Rückkauf Bauplatz:

Eine Familie hat einen Bauplatz, Brandhölzle III, erworben. 

Die Bebauung des Grundstücks ist nun der auf Grund der erhöhten Preise und aktuellen wirtschaftlichen sowie privaten Situation nicht mehr möglich. 

Der Gemeinderat hat beschlossen, den Bauplatz zum selben Preis zurück zu erwerben und die Familie hat dabei die anfallenden Notar- und Grundbuchkosten sowie die bereits angefallene Grunderwerbssteuer der Stadt zu übernehmen. 

2.  Kaufvertrag Bauplatz, Brandhölzle III

Der Gemeinderat stimmte dem Kaufvertrag zu.

 

zu 3  Forstwirtschaft - Haushaltsplan Wald - Haushaltsjahr 2025

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Michler Herr Reiner und Frau Nikrenz.

Anhand einer Präsentation erläuterten Frau Nikrenz und Herr Reiner dem Gremium die aktuelle Situation des Waldzustandes im Landkreis Heilbronn sowie im Stadtwald Möckmühl und beantworten die Fragen der Stadträte. 

Der in der Anlage ersichtliche Haushaltsplan und Naturalplan ist dem Gemeinderat vorab mit der Beratungsunterlage zugegangen. 

Mit einem prognostizierten Überschuss von rund 384.000 Euro schließt das Jahr 2024 mit einem viel höheren Ergebnis als das Jahr 2023 ab. Aufgrund des höheren notwendigen Hiebsatzes wegen Schäden bei Fichte, Buche und Esche. 

Prognosen für 2025 sind sehr schwierig, weil nicht abgesehen werden kann, ob sich die Schäden erholen und wie sich die Preise für das Schadholz (= Bauholz) entwickeln, nachdem der Boom in der Baubranche vorbei ist. Daher wurde der Ansatz mit dem Überschuss in Höhe von 100.000 Euro erstmal etwas verhaltener angesetzt. 

Der Gemeinderat nahm vom Bericht über das Forstwirtschaftsjahr 2024 Kenntnis und stimmte dem Naturalplan und Haushaltsplan 2025 zu.

   

zu 4  Geplante Veranstaltungen 2025 - Vorstellung durch die Stadtmanagerin

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Michler Stadtmanagerin Stefanie Keck.

Stadtmanagerin Stefanie Keck gab anhand einer Präsentation dem Gemeinderat einen Rückblick über die Veranstaltungen 2024 und anschließend stellte sie auch die für das Jahr 2025 geplanten Veranstaltungen vor.

Ein ausführlicher Bericht hierüber erfolgte bereits in der letzten Ausgabe der Möckmühler Nachrichten. 

Der Gemeinderat nahm die Präsentation zur Kenntnis. 

   

zu 5  Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B zum 01.01.2025; Verabschiedung der Hebesatzsatzung

Da die bisherigen Bewertungsmaßstäbe für die Erhebung der Grundsteuer vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt worden ist, wurden in der im November 2022 erlassenen Landesgrundsteuergesetz für Baden-Württemberg neue Bemessungsgrundlagen für die Berechnung der Grundsteuer festgelegt. Diese orientieren sich nun an den örtlichen Bodenrichtwerten der Grundstücke, welche mit der Grundstücksgröße multipliziert werden. Dieser dadurch errechnete Grundsteuerwert wird nochmals mit einem Faktor, der sogenannten Steuermesszahl vervielfacht. Bei der Steuermesszahl wird für bebaute Wohngrundstücke ein Abschlag von 30% gewährt. Der Wert der Bebauung spielt keine Rolle mehr. 

Für die Grundsteuer A wird das typisierende durchschnittliches Ertragswertverfahren aus dem Bundesmodell zur Festlegung des neuen Messbetrags angewandt. Neu ist dabei, dass die bisher mit der Grundsteuer A mit abgegoltenen Wohngebäude der Landwirtschaft nun herausgenommen werden und als eigenes Grundsteuerobjekt in der Grundsteuer B veranlagt werden müssen. 

Die jeweils zuständigen Finanzämter haben nun aus diesen Berechnungen die neuen Messbeträge festgesetzt und diese den Grundstückseigentümern und der Stadt bekannt gegeben, wobei diese Verfahren noch nicht alle ganz abgeschlossen sind. 

Auf Basis der nun bisher dem Steueramt vorliegenden Messbescheide und mit der Absicht, das städtische Steueraufkommen aus der Grundsteuer aktuell nicht anzuheben, wurden die neu festzulegenden Hebesätze hochgerechnet.

Da es jedoch zwischen den einzelnen Steuerobjekten zu Verschiebungen bei den Messbeträgen gekommen ist, werden auch bei einer aufkommensneutralen Festsetzung insgesamt im Einzelfall höhere bzw. geringere Steuerbeträge fällig werden, so z.B. eher höhere bei großen Grundstücken in teurer Lage und eher geringere bei Inhabern von Wohnungen im Geschoßwohnungsbau.

Berechnung der Hebesätze:

 Die Verwaltung rechnet aufgrund der bisher festgesetzten Messbeträge zzgl. noch ausstehender Bescheide oder Widerspruchsverfahren mit einer Messbetragssumme i.H. v. 294.709,68 €. Das als Zielwert angestrebte Grundsteueraufkommen i.H. v. 1.351.540 € aus dem Jahr 2024 würde mit einem Hebesatz von 435 v.H. bei der Grundsteuer A und 456 v. H. bei der Grundsteuer B erreicht werden können. Dies bestätigen auch die Werte, die durch das Finanzministerium in ihrem Transparenzregister für Möckmühl errechnet wurden. 

Da die bisherigen Grundsteuersätze meist gerundet festgesetzt wurden, schlagen wir für die Grundsteuer A 435 v.H. und für B 455 v.H. als neue Hebesätze ab 01.01.2025 vor.   

Ohne weitere Aussprache erging der folgende einstimmige Beschluss:

Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird auf 435 v. H. festgesetzt.

Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird auf 455 v. H. festgesetzt.

Die Änderung der Hebesätze tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

 

Die folgende Hebesatzsatzung wird mit Wirkung zum 01.01.2025 beschlossen: 

 

zu 6  Zustimmung zur Vergabe der Klärschlammentsorgung 2025 - 2034 in Stadt- und Landkreis Heilbronn ( Bündelausschreibung durch HNVG )

   Ab dem Jahr 2029 muss der in den städtischen Kläranlagen anfallenden Klärschlamm zur Entsorgung einer Phosphorrückgewinnung unterzogen werden. Um rechtzeitig eine passende und wirtschaftliche Entsorgungsmöglichkeit zu sichern, hat sich die Heilbronner Versorgungs GmbH bereit erklärt, für die Gemeinden und Städte im Kreis Heilbronn nach potentiellen Entsorgern zu suchen und eine Bündelausschreibung zu veranlassen. Bisher gibt es solche Entsorger noch gar nicht auf dem Markt. Verschiedene Firmen sind dabei entsprechende Anlagen aufzubauen und können daher schon Angebote vorlegen. 

Mit Beschluss vom 19.03.2024 hat der Gemeinderat zugestimmt, dass sich die Stadt Möckmühl an der Bündelausschreibung beteiligt. Das Vergabeverfahren wurde inzwischen eingeleitet und es liegen drei Angebote von regionalen Dienstleistern ein. Um die Vergabe erteilen zu können, werden nun die Zustimmungen der teilnehmenden Gemeinden benötigt. 

Da wir uns noch mitten im laufenden Ausschreibungsverfahren befinden, ist es zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, die Bieterunterlagen öffentlich zu machen, Sie finden diese jedoch als Anhang zu dieser Beratungsunterlage als nicht-öffentlichen Teil zu Ihrer Kenntnisnahme.

Zur rechtssicheren Abwicklung dieser komplexen Ausschreibung und Vergabe wurde ein Rechtsanwalt hinzugezogen. Da zunächst eine Markterkundung erfolgen musste um überhaupt Anbieter zu finden und viele rechtliche Fragen bzgl. der Ausschreibungs- und Wertungskriterien notwendig waren, steigt der auf Möckmühl entfallende Kostenanteil für das gemeinsame Verfahren um 20% gegenüber den bisher genehmigten 5.000 € auf ca. 6.000 €.

Wenn alle teilnehmenden Gemeinden zugestimmt haben, wird die HNVG dem kostengünstigsten Bieter den Zuschlag erteilen. Danach wird jede Gemeinde/Stadt selbst einen Vertrag mit der Entsorgungsfirma abschließen, der gültig wird, sobald der Vertrag mit der bisherigen Entsorgerfirma abgelaufen ist. Für Möckmühl wäre das ab 01.01.2027 der Fall. Die Laufzeit wurde bis 2034 vereinbart, davon der Zeitraum bis 2028 noch ohne Phosphorrückgewinnung. 

Ohne weitere Aussprache erging der folgende einstimmige Beschluss:

  • Die Verwaltung beauftragt die HNVG mit dem offiziellen Abschluss des Vergabeverfahrens zur Klärschlammentsorgung 2025 – 2034 und allen weiteren damit verbundenen Aufgaben.
  • Die HNVG wird mit der Bezuschlagung des kostengünstigsten Bieters nach Bündelausschreibung und den weiteren Vertragsabsprachen unter Mitwirkung eines Rechtsanwalts beauftragt.
  • Die Verwaltung stimmt der Erhöhung ihres Kostenanteils an diesem Verfahren um 20% auf dann ca. 6.000 € zu. 
 

zu 7  Bekanntgaben, Anträge, Anfragen

Bekanntgaben:

Bürgermeister Michler gab bekannt, dass der Investor des Areals Im Haag noch letzte interne Details klären muss, bevor dann die Öffentlichkeit informiert werden kann - voraussichtlich in der Dezember-Gemeinderatssitzung und Berichterstattung in der MöNa und Homepage. 

  

Anfragen/Anträge:

Ein Stadtrat hakte nach, ob die Verschwenkung in der Lehlestraße nach den nun abgeschlossenen Bauarbeiten wegen Breitband wieder angebracht wird und der Gehweg Ecke Händelstraße – Johann-Sebastian-Bach-Straße noch geteert wird.

Bauamtsleiterin Czarnecki wird beide Punkte prüfen.

Ein anderer Stadtrat sprach die defekte Beleuchtung in der Mühlgasse an der Wand bei den Parkplätzen an und bat diese in Funktion zu bringen. Dann erbat er funktionierende Technik im Ratssaal herzustellen.

Bürgermeister Michler wird die Umsetzung der beiden Anliegen veranlassen. 

   

Anschließend wurde in nichtöffentlicher Sitzung weiterverhandelt. Die nächste Gemeinderatsitzung findet am 17.12.2024 statt.

Aus der Gemeinderatssitzung am 22.10.2024

Bevor Bürgermeister Michler in die Tagesordnung einsteigt, gibt er das Wort an die 3. stellvertretende Bürgermeisterin Traub mit dem 2. stellvertretenden Bürgermeister Link. Im Namen des Gemeinderats bedankten sie ich beim 1. stellvertretenden Bürgermeister Kraft für den großen Einsatz für die Stadt Möckmühl und speziell bei der Organisation der Einsetzung von Bürgermeister Michler. Auch Bürgermeister Michler schloss sich dem gerne an.

 

TOP 1

Bürgerfragen

 

 

Ein Bürger berichtete, dass laut Heilbronner Stimme die Firma Texon im nächsten Frühjahr schließt und regt an, dies für die Unterbringung des Bauhofs sowie für Handel und Gewerbe in Betracht zu ziehen.

Bürgermeister Michler bedankte sich für die Anregung und informiert, dass der Gemeinderat auch zeitnah Bauhöfe im Landkreis besichtigen wird.

 

Ein anderer Bürger fragte nach dem Sachstand des Baugebiets im Haag und der Tankstelle neben dem Kreisverkehr Richtung Autobahn. Ebenso erkundigt er sich nach dem Grundsteuerhebesatz für 2025.

Bürgermeister Michler antwortete, dass er morgen um 14 Uhr das Antrittsgespräch mit dem Investor vom Baugebiet in Haag hat und er baldmöglichst öffentlich über den Sachstand informieren wird.

Bezüglich der Tankstelle steht nächste Woche ein Gespräch an, über das Bürgermeister Michler anschließend informieren wird.

Der Grundsteuerhebesatz wird in der November-Gemeinderatssitzung auf der Tagesordnung sein. Das Steueraufkommen wird gleich hoch bleiben, aber da noch nicht alle Messbescheide vorliegen, kann der Wert nicht abschließend festgelegt werden. Er wird sich für die Grundsteuer B zwischen 452 und 462 v.H. einpendeln. 

 

 

zu 2

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

 

Asphaltierarbeiten im Haag wurden an die Firma Scheuermann vergeben.

zu 3

Beratung und Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, sowie der Finanzplanung und dem Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2024

 

Der Haushaltsplanentwurf 2024 wurde auf der Grundlage der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, der Gemeindehaushaltverordnung - GemHVO - sowie des vom Innenministerium Baden-Württemberg am 18.07.2023 herausgegebenen Haushaltserlasses 2024 und den darin enthaltenen Orientierungsdaten für die kommunale Haushalts-und Finanzplanung aufgestellt.

 

1 ) Haushalt 2024

Ergebnishaushalt:

Der Haushalt 2024 der Stadt Möckmühl weist im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge i.H. 25.990.323 € und ordentliche Aufwendungen i.H. v. 26.348.184 € aus. Der daraus resultierende Fehlbetrag i.H. v. 357.861 € wird durch eine Entnahme aus der ordentlichen Ergebnisrücklage ausgeglichen. Der Überschuss im Sonderergebnis i.H. v. 600.000 € kann der Sonder-Ergebnisrücklage zugeführt werden. Insgesamt schließt der Ergebnishaushalt mit einem leichten Überschuss i.H. v. 242.139 € ab.

Finanzhaushalt:

Im Haushaltsjahr 2024 entsteht im Finanzhaushalt ein Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts i.H. v. 1.093.651 €, mit dem die ordentliche Tilgung i.H. v. 449.316 € abgedeckt werden kann und darüber hinaus Nettoinvestitionsmittel i.H. v. 644.335 € zur Finanzierung von Investitionen zur Verfügung gestellt werden können.

Gesamtzusammenfassung:

Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit       1.093.651 €

Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit                       - 2.189.000 €

Finanzierungsbedarf aus Finanzierungstätigkeit                           - 1.149.300 €

 

Änderung des Finanzmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres: - 2.244.649 €

Der Finanzierungsbedarf 2024 kann den vorhandenen liquiden Eigenmitteln entnommen werden. Kreditaufnahmen sind nicht erforderlich.

Schulden:

Der Schuldenstand zum 01.01.2024 beträgt 3.691.596 €. Die ordentliche Tilgung 2024 beträgt 449.316 €, es müssen keine weiteren Kredite aufgenommen werden. Somit beträgt der Schuldenstand des Kernhaushalts zum 31.12.2024 2.542.384 € bzw. 296 €/Einwohner (Landesdurchschnitt 573 €/Ew)

2 ) Mittelfristige Finanzplanung und Investitionsprogramm 2024 - 2027:

Die Planzahlen für die mittelfristige Finanzplanung 2024 – 2027 können den Aufstellungen „Mittelfristiger Finanzplan“  für den Ergebnis- und den Finanzhaushalt entnommen werden.

Die Investitionsmaßnahmen sind im Investitionsprogramm zusätzlich noch in Listenform dargestellt.

Die in den Haushaltsjahren 2024, 2026 u. 2027 entstehenden negativen Ergebnisse des Erfolgsplans können aus der Ergebnisrücklage entnommen werden, ebenso wie die Finanzierungsmittelbedarfe der Jahre 2024 - 2027 aus dem Bestand der liquiden Eigenmittel ohne dass Kreditaufnahmen erforderlich werden.

 

Es erging der folgende Beschluss:

1. Dem Haushalts-, Finanz- und Stellenplan des Kämmereihaushaltes für das Haushaltsjahr 2024 wird zugestimmt.

2. Der mittelfristigen Finanzplanung mit Investitionsprogramm wird ebenfalls zugestimmt.

3. Die Haushaltssatzung wird erlassen.                                                                              

zu 4

Beratung und Beschluss des Wirtschaftsplans und der Finanzplanung des Eigenbetriebs Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2024

 

1) Erfolgsplan:

Der Erfolgsplan 2024 schließt mit Erträgen i.H. v.1.644.800 € und Aufwendungen in Höhe von 1.558.566 € ab. Es entsteht ein Jahresüberschuss i.H.v. 86.234 €.

2) Liquiditätsplan:

a) Laufende Geschäftstätigkeit:

Einzahlungen                                                1.643.000 €

Auszahlungen                                               - 1.183.566 €

Zahlungsmittelüberschuss:                                459.434 €

 

b) Investitionstätigkeit:

            Einzahlungen                                                                 0 €

            Auszahlungen                                                - 1.035.000 €

            Zahlungsmittelbedarf                                     - 1.035.000 €

 

Wesentliche Auszahlungen sind :

Erneuerung Wasserleitung Lehlestr./Händelstr.       100.000 € ( GK 235.000 € )

Erschl. Baugebiet Haag                                            140.000 € ( GK 140.000 € )

Neubau Wasserleitung Korb                                     500.000 € ( GK 2.500.000 € )

Erschließung Salenbusch                                           40.000 € ( GK 140.000 € )

 

c) Finanzierungstätigkeit:

            Einzahlungen                                                 1.040.800 €

            Auszahlungen                                                 - 269.248 €

            Finanzierungsmittelüberschuss                        771.552 €

 

Wesentliche Einzahlungen sind :

Beiträge allgemein                                                        150.000 €

Erschließungsbeiträge Haag                                          43.800 €

Erschließungsbeiträge Salenbusch                                           18.000 €

Kreditaufnahme                                                             800.000 €

 

Gesamtüberschuss des Liquiditätsplans                      195.986 €

 

3) Verschuldung:

Der Schuldenstand beträgt zum 01.01.2024 4.534.005 €. Im Wirtschaftsplan 2024 ist eine Neuaufnahme in Höhe von 800.000 € sowie eine ordentliche Tilgung i.h.v. 144.248 € eingeplant. Die Verschuldung zum 31.12.2024 beträgt dann 5.189.757 € bzw. 604 €/Einwohner.

 

4) Mittelfristige Finanzplanung und Investitionsprogramm:

Die mittelfristige Entwicklung des Erfolgsplans sowie die Planung der Investitionen für die Jahre 2024 – 2027 können den beiliegenden Auswertungen entnommen werden. Eine Neukalulation der Wassergebühren zur weiteren Abdeckung der aufgelaufenen Verluste wird zum 01.01.2026 erfolgen müssen. Zur Finanzierung der Investitionen ist im Jahre 2025 eine weitere Kreditaufnahme i.H. v. 1,8 Mio € erforderlich.

 

Es erging der folgende Beschluss:

1. Dem Wirtschafts-, Finanz- und Stellenplan der Wasserversorgung für das Jahr 2024 wird zugestimmt.

2. Der mittelfristigen Finanzplanung sowie dem Investitionsprogramm 2024 – 2027 wird zugestimmt.

3. Nachstehender Wirtschaftsplan der Wasserversorgung wird festgestellt:

zu 5

Abschluss eines Konzessionsvertrages Gas

 

Der bisher bestehende Konzessionsvertrag mit der Gasversorgung Unterland GmbH läuft zum 01.01.2027 aus, er wurde für 20 Jahre am 01.01.2007 abgeschlossen. Durch diese Vereinbarung ist die Vertragsfirma berechtigt, im Stadtgebiet Möckmühl Verteilanlagen zur Gasversorgung zu verlegen und die Einwohner mit Gas zu versorgen. Da zur Verlegung des Gasversorgungsnetzes öffentliche Verkehrswege genutzt werden, erhält die Stadt als Ausgleich eine Konzessionsabgabe in gesetzlich zulässiger Höhe sowie zusätzlich noch einen Netznutzungsrabatt.

Aufgrund der monetären Bedeutung dieses Vertrages, ist die auf 01.01.2027 neu anstehende Vergabe rechtzeitig europaweit auszuschreiben. Die Bestimmungen des neu abzuschließenden Vertrages wurden zu Gunsten der Städte und Gemeinden der neuesten Rechtsprechung angepasst, seitens des Städte- und Gemeindetags geprüft und als rechtssicher und vorteilhaft von diesem empfohlen.

Die öffentliche Ausschreibung erfolgte am 20.02.2024 im Bundesanzeiger, worauf außer von der Gasversorgung Unterland keine weiteren Bewerbungen eingingen.

 

Ohne weitere Aussprache erging der einstimmige Beschluss, dass dem Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages mit der Gasversorgung Unterland GmbH zugestimmt wird.

zu 6

Abschluss eines Konzessionsvertrages Strom

 

Der bisher bestehende Konzessionsvertrag mit der Netze BW GmbH läuft zum 01.01.2027 aus, er wurde für 20 Jahre zum 01.01.2007 abgeschlossen. Durch diese Vereinbarung ist die Vertragsfirma berechtigt, im Stadtgebiet Möckmühl Stromverteilungsanlagen zu verlegen und die Bevölkerung mit Strom zu versorgen. Da zur Verlegung der Leitungen öffentliche Verkehrswege genutzt werden, erhält die Stadt als Ausgleich eine Konzessionsabgabe ín gesetzlich zulässiger Höhe sowie zusätzlich noch einen Netznutzungsrabatt.

 

Aufgrund der monetären Bedeutung dieses Vertrages ist die auf 01.01.2027 anstehende Vergabe rechtzeitig europaweit auszuschreiben, die Bestimmungen des neu abzuschließenden Vertrages wurden zu Gunsten der Städte und Gemeinden der neuesten Rechtsprechung angepasst, seitens des Städte- und Gemeindetags geprüft und als rechtsicher und vorteilhaft den Gemeinden als Mustervertrag an die Hand gegeben und empfohlen.

 

Die öffentliche Ausschreibung erfolgte am 20.02.2024 im Bundesanzeiger, worauf außer von der Netze BW keine weiteren Bewerbungen eingingen.

 

 

Ohne weitere Aussprache erging der einstimmige Beschluss, dass dem Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages mit der Netze BW GmbH zugestimmt wird.

zu 7

Sicherung der Wasserversorgung Korb, Dippach, Hagenbach - Neubau einer Trinkwasserversorgungsleitung – Beauftragung der Ausschreibung

 

Das Ingenieurbüro Kehle ist mit der Planung der Wasserversorgungsleitung vom Hochbehälter Nord nach Korb, Dippach und Hagenbach beauftragt.

In der Gemeinderatssitzung v. 17.09.2024 wurde der aktuelle Planungsstand umfangreich vorgestellt.

Die Stellungnahme des Ing. Büros Kehle weist auf die Dringlichkeit der Realisierung der Wasserleitung nach Korb hin.

Der beantragte Landeszuschuss wurde nicht bewilligt.

Kostenschätzung beträgt 2.521.105,44 EUR.

Mittel in der Höhe von ca. 2,7 Mio EUR stehen in den Haushaltsjahren 2023 – 25 zur Verfügung.

 

Ohne weitere Aussprache erging der einstimmige Beschluss, dass die Bauarbeiten öffentlich ausgeschrieben werden. 

zu 8

Südstraße - Erneuerung Kanalisation und Wasserleitung mit Straßenvollausbau - Vergabe der Planung und Ausschreibung

 

Die Kanalisation in der Südstraße, welche sich auf einer Gesamtlänge von ca. 140 m auf 4 Haltungen aufteilt, ist dringend sanierungsbedürftig.

Es existieren bereits große Löcher im Kanal, ausgespülte Hohlräume und Scherbenbildung an vielen Stellen, es musste bereits abgesperrt werden.

Der Kanal soll in der Südstraße in offener Bauweise DN 300 saniert werden. Im gleichen Zuge sollen die Anschlussleitungen im öffentlichen Bereich ebenfalls erneuert werden.

 

Im Zuge der erforderlichen Kanalsanierung in offener Bauweise sind die bestehenden Wasserleitungen neu zu verlegen und zu sanieren.

Die Sanierungskosten liegen geschätzt bei 908.145,29 € brutto insgesamt.

 Im Jahr 2023 hat die Stadt Möckmühl einen Beihilfeantrag gestellt, der am 19.09.2024 mit dem Betrag von 361.352,13 € bewilligt wurde.

Die Vorplanung hat das Ing. Büro Kehle ausgearbeitet. Das Honorarangebot für die Planungsleistungen beträgt 139.773,70 €.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Planungskosten sind im Erfolgsplan der Stadt sowie im Wirtschaftsplan der Wasserversorgung enthalten, da es sich um eine reine Reparaturmaßnahme handelt. Die Baukosten werden im Erfolgsjahr 2024 sowie 2025 bereitgestellt.

 

Nach der Klärung einer Verständnisfrage hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass das Ing. Büro Kehle für die weitere Planung beauftragt wird die Ausschreibung der Maßnahme durchzuführen.

zu 9

Sanierung des Ortsverbindungsweges Domeneck – Seehof – Beauftragung der Ausschreibung

 

Der Verbindungsweg zwischen dem Schloss Domeneck (Baustart Kreuzung am Radweg) und dem Seehof (Bauende an der Gemeindegrenze) ist in einem sehr schlechten Zustand und soll saniert werden. Die hydraulisch gebundene Tragschicht (HGT) ist an vielen Stellen aufgebrochen und ausgespült, sodass eine Befahrung mit einem PKW kaum möglich ist.

Bei der Sanierung wird diese HGT aufgefräst. In diesem Zuge wird das Erdaushubmaterial, welches aus der Baumaßnahme „Retentionsraumausgleich“ stammt und sich in der Nähe des Sportplatzes in Möckmühl befindet, eingearbeitet. Im Anschluss daran werden der Straßenoberbau aus einer Asphalttragdeckschicht hergestellt und die Bankette angeglichen.

Die Einarbeitung des Erdaushubmaterials hat zum Vorteil, dass die Abfuhr zur Deponie entfällt und das Material kostengünstiger verwertet werden kann.

Bei dem Erdaushub handelt es sich um 750m³, was 1.500 Tonnen entspricht. Dieser würde in der Entsorgung circa 75.000€ (brutto) kosten; die Verarbeitung im Feldweg liegt bei circa 32.000€ (brutto).

Die Gesamtmaßnahme inklusive der Verarbeitung des Erdaushubes liegt in der Kostenschätzung bei 365.000€ (brutto).

In der Sitzung am 23.07.2024 sind die Planungsleistungen an das Ing. Büro KEHLE vergeben worden.

Die Maßnahme wurde in dem Haushaltsplan 2024 für die Jahre 2025 (150.000€) und 2026 (225.000€) berücksichtigt.

 

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die Bauarbeiten werden ausgeschrieben.

zu 10

Verkehrsuntersuchung Straßenzug Landesstraßen L 1095/ L 1025 - Beauftragung

 

Im Rahmen der Klausurtagung am 17. Februar 2024 wurden dem Gemeinderat die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchungen zu den in Möckmühl geplanten Lebensmittelmärkten im Waagener Tal sowie dem Neubaugebiet Im Haag durch das Büro BS Ingenieure aus Ludwigsburg vorgestellt.

Die Diskussion um diese Ansiedlungen zeigte, dass noch erhebliche Unsicherheiten bezüglich der tatsächlichen Verkehrsverhältnisse entlang des Straßenzugs Züttlinger Straße (L 1095) – L 1025 – Haag bestehen.

Das Angebot wurde in der Sitzung am 23.07.2024 vorgestellt.

Anhand der in der Sitzung am 23.07.2024 geäußerten Ergänzungswünschen hat das Büro BS Ingenieure der Arbeitsprogramm und Kostenangebot aktualisiert. Diejenigen Positionen, bei denen sich ein Mehraufwand ergibt oder die neu hinzukommen sind gelb markiert.

Der Erhebungsumfang ist gestiegen.

Auf den Wunsch des Gemeinderats wurde der Umfang der Erhebungen mit Herrn Thullner vom Landratsamt Heilbronn geklärt. Seines Erachtens ist der vorgeschlagene Umfang für die Ermittlung der Verkehrsbelastung der Hauptknoten ausreichend, damit können Rückrechnungen auch für benachbarte Knoten durchgeführt werden.

Mittel stehen bei der Stadtplanung in Höhe von 30.000 € im Haushalt 2024 zur Verfügung.

 

Das Angebot vom 31.07.24 in Höhe von 27.900,00 € netto wird durch Beschluss des Gemeinderats angenommen und das Büro BS Ingenieure wird beauftragt.

zu 11

Einbau neue Heizungsanlage Feuerwehr Möckmühl

 

Die Heizung der Feuerwehr Möckmühl, Daimlerstr. 4, ist aus dem Jahr 1982. Seit über 5 Jahre läuft die Anlage nicht mehr richtig und hat regelmäßig Störungen, welche kostenpflichtig behoben werden müssen. Ersatzteile sind nicht mehr lieferbar. An der Anlage hängt das Feuerwehrhaus, welches seit Einbau der Anlage vergrößert wurde, ebenso ist das komplette DRK Gebäude dazu gekommen. Um beide Gebäude optimal zu versorgen, ist die Anlage zu klein.

Die Verwaltung hat Firmen zur Angebotsabgabe bzgl. dem Einbau einer neuen Heizungsanlage aufgefordert.

 

Der Auftrag Einbau der neuen Heizungsanlage der Feuerwehr Möckmühl wird an den günstigsten Bieter, AWS Sascha Wagner, Widdern, zum Angebotspreis i.H.v. 43.861,17 € vergeben.

zu 12

Festlegung der Besoldungsgruppe des Bürgermeisters

 

Bürgermeister Simon Michler hat am 1. Oktober 2024 sein Amt angetreten (Dienstantrittserklärung). Er ist noch einer Besoldungsgruppe zuzuordnen.

Die Besoldung der Wahlbeamten (Landräte, Bürgermeister und Beigeordnete) richtet sich nach dem Landeskommunalbesoldungsgesetz für Baden-Württemberg vom 9. November 2010 (LKomBesG). Die Zuordnung zu den Besoldungsgruppen hat „nach sachgerechter Bewertung insbesondere unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl sowie des Umfangs und des Schwierigkeitsgrades des Amtes“ zu erfolgen.

Nach § 7 des Landeskommunalbesoldungsgesetzes wird zusätzlich zur Besoldung als Entschädigung für den durch das Amt allgemein verursachten erhöhten persönlichen Aufwand eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt, die gemäß § 8 Abs. 1 beim Bürgermeister 13,5 v. H. beträgt.

 

Der Gemeinderat beschloss auf der Grundlage des Landeskommunalbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg die Zuordnung von Bürgermeister Simon Michler nach Besoldungsgruppe B 3 mit einer Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 13,5 v. H, rückwirkend zum 1. Oktober 2024.

zu 13

Dienstwagenregelung des Bürgermeisters

 

Der aktuelle Leasing-Vertrag für den Dienstwagen des Bürgermeisters - Audi Q3 quattro - läuft bis 14. März 2025.

Dieser Dienstwagen wurde zum 01. Oktober 2024 von Herrn Bürgermeister Simon Michler übernommen.

 

Bürgermeister Michler wählt ab 1. Oktober 2024 die 1%-Regelung als Abrechnungsmethode und für Fahrten zwischen der Arbeitsstätte (Rathaus) und der Wohnung (Heimfahrten) greift die pauschalierte 0,03%-Regelung.

zu 14

Bekanntgaben, Anträge, Anfragen

 

Bekanntgaben:

Bürgermeister Michler gab bekannt, dass

  • am Donnerstag, 28.11.2024 um 19 Uhr ein „Innenstadtgipfel“ in der Stadthalle stattfinden wird. Hier sollen Ideen zur Gestaltung der Innenstadt gesammelt werden. Alle Innenstadtbewohner und Gewerbetreibende werden angeschrieben und die Bevölkerung wird allgemein eingeladen.
  • am Samstag, 30.11.2024 um 9 Uhr eine Klausurtagung des Gemeinderats stattfindet, bei der u.a. die Themen Flächennutzungsplan, Haushalt 2025 sowie Ergebnisse es Innenstadtgipfels besprochen werden.
  • die Sitzungstermine des Gemeinderats und des Hauptausschusses in den nächsten 2 Wochen mitgeteilt werden.

Anfragen/Anträge:

Ein Stadtrat wünschte nochmals künftig eine bessere Informationspolitik seitens der Stadt bezüglich der Baustellen des Breitbandausbaus. Dann regte der Stadtrat an, die Termine zur Verkehrsschau auch dem Gemeinderat mitzuteilen, damit alle die Zeit und Interesse haben, mit in diese Themen einbezogen werden. Zuletzt sprach der Stadtrat jetzt zum dritten Mal an, dass die Kirchenbeleuchtung aufgrund des Insektenschutzes ausgeschalten werden soll.

Bürgermeister Michler wird sich der drei Anliegen annehmen.

Dann hat eine Stadträtin gebeten nachzuprüfen, ob die Außentreppe der Friedhofskapelle trotz Denkmalschutz nicht doch repariert werden kann.

Die Verwaltung wird dies prüfen.

Eine weitere Stadträten bemängelte, dass auf dem Kirchplatz und Marktplatz wieder verstärkt geparkt wird.

Die Verwaltung wird dem nachgehen.

Ein anderer Stadtrat fragte nach dem Sachstand zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan, Garage außerhalb des zulässigen Baufensters.

Bauamtsleiterin Czarnecki antwortete, dass der Eigentümer informiert ist und nun die Reaktion des Landratsamts abgewartet wird.