Aus dem Gemeinderat: Stadt Möckmühl

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Fachwerk

Berichte aus dem Gemeinderat

Hier können Sie die Bekanntmachungen der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzungen nachlesen:

Dezember 2025

Bürgermeister Michler begrüßt die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer.

Der Vorsitzende stellt fest, dass die Sitzung form- und fristgerecht einberufen wurde und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.

 

TOP 1: Bürgerfragen

Eine Bürgerin regte an, künftig ein Hinweisschild aufzustellen, wenn der Wochenmarkt veranstaltungsbedingt auf dem Festplatz vor der Stadthalle stattfindet.

Bürgermeister Michler bedankte sich für den Hinweis und wird dies veranlassen.

 

Ein Bürger hakte nach, wann die neue Technik für den Ratssaal kommt.

Bürgermeister Michler hoffte auf die Januar-Sitzung.

Dann sprach der Bürger die aus seiner Sicht unzureichende Energieversorgung im Waldkindergarten an.

Bauamtsleiter Kern erklärte, dass das Solarpanel jetzt dank einer Spende installiert wurde, aber die Stromversorgung vorher bereits über eine Powerbank gewährleistet war. 

Zuletzt sprach der Bürger die schlechte Parksituation im Medizinischen Versorgungszentrum an, die sich mit der anstehenden Baustelle noch verschlechtern wird.

Bürgermeister Michler antwortete, dass dies bekannt ist und diesbezüglich dann Gespräche mit dem Investor geführt werden.

 

Ein anderer Bürger erkundigte sich, warum die Schranke im Hergstbachtal nicht mehr geschlossen wird.

Bürgermeister Michler erklärte, dass ein Schild die Durchfahrtszeiten regelt.

Dann fragte der Bürger nach dem Sachstand bezüglich des Taubenhauses.

Bürgermeister Michler antwortete, dass dies ca. 20.000 € ohne Pflege kostet und im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden wird.

Anschließend hakte der Bürger nach, ob im Rahmen des Lärmaktionsplans Maßnahmen für die Roigheimer Straße / Korber Straße vorgesehen sind.

Bürgermeister Michler berichtete, dass das Thema allgemein diskutiert wird.

Danach sprach der Bürger die für ihn unzureichende Straßenreinigung an.

Bürgermeister Michler entgegnete, dass die Kehrmaschine derzeit entsprechend dem vorherigen Vertrag eingesetzt wird, aber hier eine Überprüfung ansteht.

Zuletzt regte der Bürger an, jährlich eine Müllsammelaktion zu organisieren.

Bürgermeister Michler antwortete, dass im Oktober eine Sammelaktion über die Schulen stattgefunden hat und solche Aktionen sich etablieren sollen.

TOP 2: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

 

---

 

TOP 3: Forstwirtschaft - Haushaltsplan Wald
 

Forstrevierleiter Klaus Reiner erläutert dem Gemeinderat anhand einer Präsentation die aktuelle Situation im Stadtwald Möckmühl und beantwortet die Fragen der Stadträte.

 

Mit einem prognostizierten Überschuss von rund 100.000 Euro schließt das Jahr 2025 nach dem Rekordjahr 2024 wieder im Normalbereich ab.

 

Der Wald hat sich aufgrund der wenigen Hitzetage und dem ausreichenden Regen gut erholt. Die Nachfrage an Holz sinkt, die Prognosen für 2026 wurde daher mit dem Überschuss in Höhe von rund 152.000 Euro erstmal etwas verhaltener angesetzt.

 

Der Gemeinderat nahm vom Bericht über das Forstwirtschaftsjahr 2025 Kenntnis und stimmte dem Naturalplan und Haushaltsplan 2026 zu.

 

TOP 4: Generalsanierung Lehlehalle - Beantragung von Fördermitteln
 

 

Die Lehlehalle („Alte Sporthalle“) in Möckmühl weist seit Jahren einen erheblichen Sanierungsbedarf auf. Die baulichen Defizite betreffen sowohl die energetische Qualität des Gebäudes als auch seine funktionale Nutzbarkeit. Nach einer ersten fachlichen Einschätzung erscheint eine umfassende Sanierung möglich, bei der die bestehenden Betonbauteile und die Grundstruktur des Gebäudes erhalten werden können. Dieses Vorgehen bietet nicht nur eine wirtschaftlich sinnvolle und nachhaltige Lösung, sondern erhöht auch die Chancen auf eine positive Bewertung durch den Fördermittelgeber.

 

Im Rahmen der Förderkriterien sind neben der energetischen Sanierung weitere Aspekte von besonderer Bedeutung:

 

  • die konsequente Umsetzung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit,
  • eine zügige Umsetzbarkeit des Projekts sowie eine schlüssige Projektstruktur,
  • die langfristige Nutzbarkeit der Halle,
  • ein wesentlicher Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in Möckmühl,
  • sowie die Verwendung nachhaltiger Baumaterialien.

 

Die Generalsanierung der Lehlehalle stellt damit eine zentrale Investition in die Zukunft der Stadt dar. Sie schafft die Grundlage für ein modernes, inklusives und ökologisch verantwortungsvolles Gebäude, das den vielfältigen Anforderungen von Sport, Kultur und Gemeinschaft gerecht wird und die Attraktivität Möckmühls nachhaltig stärkt.

 

Allein aus den finanziellen Eigenmitteln ist eine Einzelmaßnahme in diesem Umfang und Größenordnung sowie unter Berücksichtigung der weiteren geplanten und umzusetzenden Investitionen der Stadt in Gebäude und Infrastrukturmaßnahmen nicht abzubilden. Das aktuell laufende Bundesprogramm für die Sanierung kommunaler Sportstätten, bietet bei einem positiven Förderbescheid die Möglichkeit, die seit langem aufgeschobene Generalsanierung der Halle zu realisieren.

 

Übersicht zum Bundesprogramm zur Sanierung kommunaler Sportstätten

Das Programm fördert die Sanierung und Modernisierung kommunaler Sportstätten zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der Barrierefreiheit. Der Deutsche Bundestag stellt 333 Millionen Euro für das Programm bereit. Die Förderung zielt auf überjährige investive Projekte mit regionaler oder überregionaler Bedeutung ab.

Die Mittel sollen den bestehenden Sanierungsstau bei kommunalen Sportstätten abbauen.

Eine erneute Förderrunde für 2026 ist abhängig von der Haushaltslage.

 

Rechtsgrundlagen für die Förderung

Die Zuwendungen unterliegen spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften. Zuwendungen erfolgen nach §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Es gibt keine Rechtsansprüche auf Fördermittel; die Entscheidung erfolgt nach Ermessen. Anwendbare Regelungen umfassen die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften und das Gebäudeenergiegesetz (GEG).

 

Fördergegenstand und -bedingungen

Die Förderung umfasst die umfassende Sanierung und Modernisierung von Sportstätten, die öffentlich zugänglich sind. Gefördert werden bauliche Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit. Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig, wenn sie wirtschaftlicher sind als Sanierungen. Energetische Standards müssen eingehalten werden, z.B. Effizienzgebäude-Stufe 85 für Bestandsgebäude.

 

Antragsberechtigung und Zuwendungsempfänger

Nur Kommunen können Anträge stellen, wobei auch Samtgemeinden und vergleichbare Zusammenschlüsse einbezogen werden. Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden und Landkreise, wenn sie Eigentümer der Sportstätte sind.

 

EU-Beihilferecht und Fördervoraussetzungen

Die Einhaltung des EU-Beihilferechts ist für die Antragstellung erforderlich. Kommunen müssen eine Eigenerklärung zur Beihilferelevanz einreichen. Die Zweckbindungsfrist für geförderte Projekte beträgt in der Regel 20 Jahre.

 

Finanzierung der Projekte

Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, der auf einen Höchstbetrag begrenzt ist. Der Bundesanteil beträgt mindestens 250.000 Euro und maximal 8 Millionen Euro.

Der Bund beteiligt sich mit bis zu 45 Prozent an den förderfähigen Gesamtausgaben; der kommunale Eigenanteil beträgt mindestens 55 Prozent.

 

Verfahren zur Antragstellung

Das Verfahren ist in zwei Phasen unterteilt:

Einreichung der Projektskizzen und Beantragung der Zuwendung.

 

Phase 1:     Projektskizzen müssen bis zum 15. Januar 2026 online eingereicht werden.

Phase 2:     Ausgewählte Kommunen müssen einen Zuwendungsantrag stellen, der verschiedene Nachweise umfasst.

 

Fristen und Termine

Wichtige Fristen und Termine sind für die Antragstellung und das Verfahren festgelegt.

 

15. Januar 2026:         Fristende zur Einreichung der Projektskizzen (mit Ratsbeschluss)

 

Januar 2026:               Frist für die Nachreichung von Unterlagen.

 

Ende Februar 2026:   Beschluss über die zur Antragstellung vorgesehenen Projekte.

 

Ohne weitere Aussprache erging der folgende Beschluss:

Der Gemeinderat Möckmühl beschließt:

  1. Fördermittelbeantragung
    Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Beantragung von Fördermitteln für eine Generalsanierung der „Lehlehalle“ nach dem vorbeschriebenen Bundesprogramm einzuleiten.

 

  1. Beauftragung von Planungsleistungen zur Antragsstellung

Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die erforderlichen Planungs- und Beratungsleistungen (Architektur, Bauphysik/Energieberatung, evtl. Statik) für die Erstellung des Förderauftrags (Projektskizze Phase 1) zu beauftragen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 5.000 EUR/brutto.

 

  1. Finanzierung(Ausblick)

Die Finanzierung erfolgt unter Berücksichtigung der beantragten Fördermittel sowie der im Haushalt vorgesehenen Mittel. Über die endgültige Mittelbereitstellung entscheidet der Gemeinderat nach Vorlage der Förderzusage und einer aussagekräftigen Entwurfsplanung mit detaillierter Kostenberechnung.

 

TOP 5: Einrichtung und Ausschreibung einer Stelle für einen Gemeindevollzugsbediensteten (m/w/d)

 

Die Stadt Möckmühl verzeichnet einen stetig steigenden Bedarf an ordnungsbehördlicher Präsenz und Kontrolle im öffentlichen Raum. Insbesondere im Bereich ordnungsrechtlicher Aufgaben wie der Ahndung von Verstößen im ruhenden Verkehr, Kontrollen nach den kommunalen Satzungen sowie präventiver Präsenz zur Vermeidung von Ordnungsstörungen ist die Schaffung der Stelle eines Gemeindevollzugsbediensteten (m/w/d) erforderlich.

Dieser Bedarf ist auch in Nachbargemeinden vorhanden. Konkret würde die Stadt Widdern die Einrichtung einer Stelle für einen Gemeindevollzugsbediensteten (m/w/d) mit 30 % Stellenumfang mittragen, so dass für Möckmühl ein Stellenumfang von 70 % verbleibt. Dieser Stellenumfang ist nach aktueller Einschätzung ausreichend und bedeutet für die Stadt Möckmühl einen Gesamtkostenanteil in Höhe von bis zu 41.000,- Euro. Eine weitere interkommunale Zusammenarbeit auch mit anderen Gemeinden ist in diesem Bereich künftig nicht ausgeschlossen.

Die Stelle soll zeitnah ausgeschrieben werden. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Stellen- und Haushaltsplan vorzusehen.

 

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die Stelle eines Gemeindevollzugsbediensteten (m/w/d) mit einem Stellenumfang von 70 % eingerichtet wird. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Stelle entsprechend auszuschreiben und zu besetzen.

 

TOP 6: Vergabe der Bauleistungen für einen Personenaufzug in der Mediathek Möckmühl

 

Der bestehende Lastenaufzug im Gebäude der Mediathek in Möckmühl entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik sowie den geltenden sicherheitstechnischen Anforderungen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den einschlägigen Normen (u. a. DIN EN 81-20/50). Wiederkehrende Prüfungen haben sicherheitsrelevante Mängel ergeben. Zudem ist die Steuerungstechnik veraltet und die Energieeffizienz unzureichend.

Zur Sicherstellung eines langfristig sicheren und normgerechten Betriebs ist der Neubau eines Personenaufzugs erforderlich. Die Grundstruktur der Anlage (Aufzugsschacht) bleibt bestehen. Der vorhandene Lastenaufzug wird vollständig zurückgebaut und fachgerecht entsorgt.

 

Zielsetzung der Maßnahme

 

  • Erhöhung der Betriebssicherheit durch den Einsatz moderner sicherheitsrelevanter Komponenten (z. B. Türverriegelung, Notrufsystem, Steuerung)
  • Verbesserung der Energieeffizienz durch moderne Antriebs- und Steuerungstechnik
  • Sicherstellung der langfristigen Betriebserlaubnis gemäß geltender gesetzlicher Vorgaben und technischer Normen
  • Vermeidung ungeplanter Stillstände durch den Einsatz zeitgemäßer Technik
  • Herstellung der Barrierefreiheit in der Mediathek

 

Ausschreibung und Angebotsergebnisse

 

Zur Angebotsabgabe wurden vier Fachfirmen eingeladen. Zum Submissionstermin am 26.11.2025 wurden zwei wertbare Angebote eingereicht. Beide Angebote wurden durch die Verwaltung formal und rechnerisch geprüft sowie technisch bewertet.

Nach Abschluss der Prüfung legte die Firma Kone das wirtschaftlichste Angebot vor. Das Angebot beinhaltet sämtliche notwendigen Stemm- und Anpassungsarbeiten, den vollständigen Rückbau des bestehenden Lastenaufzugs sowie die fachgerechte Entsorgung.

 

Angebotsübersicht

 

Anbieter

Angebotssumme brutto

 

Fa. Kone

  77.095,34 €

100,00 %

Bieter 2

  72.600,00 €

+ ca. 8.500 € Eigenleistung *)

81.100,00 €

 

105,19 %

 

*) Ergänzende Bewertung der Angebote

 

Im Rahmen der Angebots6prüfung wurde festgestellt, dass das Hauptangebot von Bieter 2 wesentliche Leistungen nicht umfasst. Dazu zählen insbesondere:

  • Stemm- und Durchbrucharbeiten, die durch den städtischen Bauhof als Eigenleistung durchgeführt werden müssten,
  • Elektroarbeiten, die extern zu vergeben wären,
  • Beton- und Ergänzungsarbeiten im Schachtbereich,
  • Anpassungsarbeiten an Türzargen einschließlich brandschutztechnischer Anpassung,
  • weitere baubegleitende Leistungen im Bestand.

 

Die hierdurch bauseits entstehenden Zusatzkosten wurden auf Grundlage interner Kalkulationen (Bauhof) sowie durch Rückmeldungen einschlägiger Fachfirmen ermittelt und belaufen sich auf rund ca. 8.500 €.

 

Diese zusätzlichen Kosten sind dem Angebot von Bieter 2 hinzuzurechnen, da sie zur vollständigen Herstellung eines ordnungsgemäßen Leistungsumfangs zwingend erforderlich sind. Unter Einbeziehung dieser bauseitigen Aufwendungen liegt das Angebot von Bieter 2 nicht mehr im wirtschaftlichen Bereich.

 

Das Angebot der Firma Kone enthält dagegen sämtliche erforderlichen Leistungen einschließlich aller Stemm-, Anpassungs-, Rückbau- und Entsorgungsarbeiten. Damit stellt es das vollständige und wirtschaftlichste Angebot dar.

 

Die vollständigen Ausschreibungsunterlagen werden dem Fördergeber eingereicht. Auf Basis dieser Unterlagen erfolgt die förderrechtliche Prüfung, sodass im nächsten Schritt die konkret zu erwartende Förderhöhe für die Maßnahme ermittelt werden kann.

 

Die Bauleistungen für den Neubau eines Personenaufzugs in der Mediathek in Möckmühl wird entsprechend dem geprüften und wirtschaftlichsten Angebot an die Firma Konevergeben.

 

TOP 7: Vergabe Stromlieferung der Stadt Möckmühl für das Jahr 2026
 

 

Für das Lieferjahr 2026 wurden die Stromlieferverträge der Kommune neu ausgeschrieben. Zu diesem Zweck wurden drei Versorgungsunternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.

Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist 1 Angebot fristgerecht eingegangen.

Angebotslage

Die Auswertung der eingegangenen Angebote hat ergeben, dass das Angebot des günstigsten Bieters wirtschaftlich das vorteilhafteste Angebot darstellt.

Eine Vergabe an diesen Anbieter ist aus wirtschaftlichen Gründen geboten.

Begründung

Die Beauftragung des Bürgermeisters ist erforderlich, da die angefragten Versorgungsunternehmen einen internen Vertragsabschlusstermin zum 15.12.2025 festgelegt haben. Bis zu diesem Datum können neue Stromlieferverträge für das Jahr 2026 angenommen werden.

Die nächsten möglichen Vertragsabschlusstermine der Versorgungsträger liegen erst in der Kalenderwoche 2. Dieser Zeitraum überschneidet sich mit dem regulären Sitzungstermin des zuständigen Gremiums am 16.12.2025, sodass eine rechtzeitige Beschlussfassung durch den Gemeinderat nicht möglich ist.

Um die lückenlose Stromversorgung ab dem 01.01.2026 sicherzustellen und wirtschaftliche Nachteile für die Kommune zu vermeiden, ist eine Entscheidung vor dem 15.12.2025 zwingend erforderlich.

Der Bürgermeister trifft gemäß den geltenden kommunalrechtlichen Vorschriften eine Eilentscheidung und erteilt vorbehaltlich der nachträglichen Genehmigung durch den Gemeinderat den Zuschlag an den günstigsten Bieter.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Auftrag entsprechend an die EnBW.ODR zu vergeben und den Stromliefervertrag für das Jahr 2026 abzuschließen, um die fristgerechte Versorgung sicherzustellen.

 

Der Gemeinderat nimmt die durch den Bürgermeister getroffene Eilentscheidung zur Vergabe des Stromliefervertrages der EnBW.ODR für das Jahr 2026 zur Kenntnis und genehmigt diese nachträglich.

 

 

TOP 8: Teilnahme an der Bündelausschreibung Strom für den Lieferzeitraum 01.01.2027 - 31.12.2029

Der Sachverhalt ergibt sich zunächst aus der beiliegenden Konzeption nebst Anlagen, auf die insoweit vollumfänglich verwiesen wird. Zusammenfassend bietet die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH, eine Tochtergesellschaft des Gemeindetags Baden-Württemberg (Gt-service), Gemeinden, Städten, Landkreisen, Zweckverbänden und kommunalen Gesellschaften die Teilnahme an einer gemeinsamen Ausschreibung zur Beschaffung der Stromlieferung für den Zeitraum vom 01. Januar 2027 00:00 Uhr bis zum 31. Dezember 2029, 24:00 Uhr an. Die Ausschreibung der Stromlieferung erfolgt auf Grundlage eines Auftrags für eine feste Vertragslaufzeit von drei Jahren.

 

Die Stromlieferung wird nach den Vorgaben der Vergabeverordnung europaweit ausgeschrieben. Die Gt-service wird bzw. hat für die Beschaffung ein dynamisches Beschaffungssystem nach §§ 22 und 23 VgV aufgesetzt bzw. eingerichtet. Die Gt-service führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag für die teilnehmende Kommune bzw. des Zweckverbandes oder der kommunalen Gesellschaft durch. Sie erteilt dabei im Rahmen der einzelnen Ausschreibungen, die unter dem dynamischen Beschaffungssystem durchgeführt werden, stellvertretend für die Teilnehmer, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß Beschluss ihres Aufsichtsrates. Für den einzelnen Teilnehmer kommt mit Zuschlagserteilung der ausgeschriebene Stromliefervertrag mit dem erfolgreichen Bieter des jeweiligen Loses zustande.

 

Die Ausschreibung erfolgt in Form einer sogenannten strukturierten Beschaffung, d.h. die Preise der Liefermengen für die feste Vertragslaufzeit werden nicht zu einem Stichtag gebildet, sondern die abschließende Preisbildung erfolgt erst nach Zuschlagserteilung auf Grundlage einer Preisindizierung an mehreren Stichtagen (ggf. handelstäglich). Dadurch soll insbesondere das Risiko vermindert werden, dass die Preisbildung an einem einzigen Stichtag in einem möglicherweise ungünstigen Marktumfeld preisbestimmend für den gesamten, dreijährigen Lieferzeitraum ist.

 

Für die ausgeschriebene Vertragsmenge gilt eine Mehr- und Mindermengenregelung. Als Vertragsmenge (kWh) wird die Summe der prognostizierten jährlichen Abnahmemengen der einzelnen Abnahmestellen verstanden. Der vertraglich festgelegte Lieferpreis gilt für eine tatsächliche Verbrauchsmenge von 90-110 % der Vertragsmenge. Unter- oder überschreitet die tatsächliche Verbrauchsmenge diese Mengenschranken, so kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber die entstehenden Mehrkosten in Rechnung stellen. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Auftragnehmer zu viel beschaffte Mengen am Spotmarkt verkauft und bei einer Unterdeckung die fehlenden Mengen am Spotmarkt nachbeschafft. Diese Regelung geht einher mit einer Flexibilisierung des Zeitraums zur Anmeldung von Eigenerzeugungsanlagen.

 

Es werden technische Lose (Sondervertrags-, Tarif-, Wärmestrom-, Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen) und Lose für Ökostrom (mit und ohne Neuanlagenquote) gebildet. Bei sehr großen Losen erfolgt ggf. eine regionale Losaufteilung (SLP). Nach Bedarf erfolgt eine Zuschlags- und/oder Loslimitierung.

 

Die Stromlieferung wird zuzüglich Netznutzung (all-inclusive) ausgeschrieben. Die Energielieferpreise sind dagegen für jedes Lieferjahr der Vertragslaufzeit durch die Bieter fest anzubieten. Durch die Trennung von Netznutzungsentgelten und Energielieferpreisen wird insbesondere gewährleistet, dass sich der Strompreis individuell für jede Kommune entsprechend der Benutzungsstruktur bildet.

 

Ohne weitere Aussprache erging der folgende Beschluss:

 

Teilnahme an der Bündelausschreibung Strom für den Lieferzeitraum 01.01.2027, 00:00 Uhr – 31.12.2029, 24:00 Uhr

 

1.    Der Gemeinderat nimmt die Ausschreibungskonzeption der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH vom 15.09.2025 nebst Anlagen zur Kenntnis.

 

2.    Die Verwaltung der Stadt Möckmühl wird bevollmächtigt, die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH (Gt-service GmbH) mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Stadt Möckmühl ab 01.01.2027, 00:00 Uhr bis 31.12.2029, 24:00 Uhr im Rahmen des Konzepts zu Ziffer 1 zu beauftragen, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedienen kann.

3.    Der Gemeinderat bevollmächtigt den Aufsichtsrat der Gt-service GmbH die Zuschlagsentscheidungen zu treffen und die Gt-service GmbH Zuschläge im Rahmen der Ausschreibung nach Ziffer 1 und Ziffer 2 namens und im Auftrag der Stadt Möckmühl zu erteilen.

4.    Die Stadt Möckmühl verpflichtet sich, das Ergebnis der Ausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten, der jeweils den Zuschlag erhält, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

5.     Die Verwaltung der Stadt Möckmühl wird beauftragt, im Rahmen der Bündelausschreibungen Strom über die Gt-service GmbH elektrische Energie auszuschreiben und den Auftrag an das wirtschaftlichste und möglichst ökologischste Angebot zu vergeben.

 

TOP 9: Gemeinsamer Gutachterausschuss für den nördlichen Landkreis Heilbronn - Zustimmung der 1. Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
 

Seit 01.01.2020 besteht die gemeinsame Geschäftsstelle des „Gutachterausschuss für den nördlichen Landkreis Heilbronn“.

Eine Änderung der Vereinbarung bedarf nach § 25 Absatz 5 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) dann einer formellen Genehmigung durch die jeweilige Rechtsaufsichtsbehörde (Regierungspräsidium Stuttgart bzw. Landratsamt Heilbronn), wenn weitere Aufgaben mit einbezogen werden sollen.

Da hier keine neuen Aufgaben übernommen werden, sondern lediglich die Kostenbeteiligung geändert wird, bedarf diese Änderung keiner Genehmigung. Der Entwurf dieser Neufassung ist angehängt.

In diesem Zusammenhang soll die Aufteilung der verbleibenden Kosten (Abmangel) für den „privatwirtschaftlichen Bereich“, also für die Erstellung Wertgutachten auf die Mitgliedsgemeinden geändert werden. Diese wurden bislang nach Fallzahlen aufgeteilt, also nach der Anzahl der erstellten Gutachten und der Kaufverträge, die in der jeweiligen Gemarkung auszuwerten waren.

Die Empfehlung der Stadt Bad Friedrichshall lautet, dass auch in diesem Bereich (Kaufpreissammlung) die Kosten entsprechend der Einwohnerzahlen verteilt werden. So tragen alle Mitgliedsgemeinden die Gesamtkosten.

Bisher wurde im „Hoheitlichen“ Bereich der Abmangel nach der Anzahl der erstellten Gutachten verteilt, was nicht zu einer gerechten Verteilung führte. Unterm Strich fallen gleich viele Arbeiten bei allen Gemeinden an, auch wenn keine extern beauftragten Verkehrswertgutachten erarbeitet werden. Insbesondere müssen alle Kaufverträge erfasst, ausgewertet und mit einem Kurzgutachten bewertet werden. Somit entstehend auch in allen Gemeinden Kosten.

Die noch ausstehende Abrechnung für das Jahr 2023 sollte - wie vorab mit den Mitgliedsgemeinden besprochen - nach der neuen Vereinbarung abgerechnet werden.

Dieser Vorgehensweise hat zwischenzeitlich eine der Gemeinden widersprochen. Daher kann die Abrechnung nicht rückwirkend, sondern erst für zukünftige Abrechnungsperioden geändert werden, hier zum 01.01.2026.

 

Der Gemeinderat hat

der Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach §§ 192 - 197 Baugesetzbuch (BauGB - Wertermittlung) von den beteiligten Gemeinden auf die Stadt Bad Friedrichshall zugestimmt.

 

 

TOP 10: Bekanntgaben, Anträge, Anfragen

Bekanntgaben:

Bürgermeister Michler sprach die noch ausstehenden Jahresrechnungen an und schlug vor, die Abschlüsse zu vergeben. In einer Hauptausschuss-Sitzung sollen sich ein oder zwei externe Berater, z.B. komm.one, vorstellen. 

Anfragen/Anträge:

Ein Stadtrat sprach an, dass er per Mail versendete Dateien vom Rathaus teilweise nicht öffnen kann.

Hauptamtsleiterin Mockler antwortete, dass dies bereits an die EDV weitergeben wurde und nach einer Problembehebung gesucht wird.

Ein anderer Stadtrat erkundigte sich, ob die Diakoniestation in der Bahnhofstraße im Sanierungsgebiet liegt und die Stadt hier ein Vorkaufrecht ausüben könnte.

Bürgermeister Michler antwortete, dass die Diakoniestation nicht im Sanierungsgebiet liegt und ein Verkauf aktuell kein Thema ist. 

 

November 2025

  

Bürgermeister Michler begrüßt die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer.

Der Vorsitzende stellt fest, dass die Sitzung form- und fristgerecht einberufen wurde und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.

 

zu 1

Bürgerfragen

 

 

Ein Bürger fragte nach, ob der Verursacher wegen der Sachbeschädigung der Bahnhofstoilette gefunden wurde und ob die Stadt hierzu entgegenwirkende Maßnahmen vorgesehen hat.

Bürgermeister Michler antwortete, dass kein Verursacher ausfindig gemacht werden konnte und die Toiletten abends ohnehin aus Sicherheitsgründen nachts abgeschlossen sind. Zudem wird eine Videoüberwachung geprüft.

Dann erkundigte sich der Bürger nach dem Sachstand bezüglich der Heizung in der Lindenhalle in Züttlingen.

Bürgermeister Michler berichtete, dass es schwierig ist die Firmen vor Ort zu bekommen, aber nun der Techniker dran ist.

 

Ein anderer Bürger fragte, ob bzw. wie oft die Kehrmaschine in Möckmühl aktiv ist, da es leider vielerorts sehr schmutzig ist.

Bürgermeister Michler erwiderte, dass sich bei den Fahrten der Kehrmaschine am alten Vertrag orientiert wurde: die große Kehrmaschine fährt zweimal jährlich und die kleine Kehrmaschine noch nicht zufriedenstellend im Einsatz ist. Der Bauhof testet derzeit ein Sauggerät insbesondere für den Altstadtbereich.

 

Wieder ein anderer Bürger bemängelte die Sauberkeit vieler privater Besitzer und fordert, dass das Ordnungsamt hier aktiver wird.

Bürgermeister Michler unterstützte dies und teilte mit, dass auch eine zusätzliche interkommunale Stelle hier in Betracht kommt.  

 

Eine Bürgerin beanstandete, dass vor dem Gebäude in der Unteren Gasse 9 das Pflaster kaputt ist und dies daher eine Stolperfalle darstellt.

Bürgermeister Michler sagte zu, dass die Reparatur veranlasst wird.

 

Ein Bürger erkundigte sich nach dem Stand der Baumaßnahmen an der Jagsttalhalle und der alten Sporthalle - Lehlehalle. 

Bürgermeister Michler antwortete, dass die Bauarbeiten an der Jagsttalhalle aufgrund unvorhersehbaren Schadenereignissen aufkamen und nun bald beendet sind. Dann informierte er, dass der Bund nun ein Finanzpacket auferlegt hat, um Sanierungen in Kommunen zu unterstützen.

 

Ein anderer Bürger hakte nach, ob es seitens der Stadt Planungen gibt, eine eigene Stromversorgung über die Infrastruktur durch SüdLink mit Batteriespeichern einzurichten.

Bauamtsleiter Kern bestätigte, dass es in diese Richtung bereits Vorgespräche gibt, die nun konkretisiert werden müssen.

 

zu 2

 

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

 

---

 

 

 

zu 3

 

Sanierungsgebiet "Altstadt" - Gestaltungs- und Förderrichtlinien

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Michler Herrn Stegmaier und Frau Bayrak, STEG.

 

Die Altstadt von Möckmühl stellt mit ihrem historischen Stadtbild, den denkmalgeschützten Gebäuden und der besonderen städtebaulichen Struktur ein zentrales kulturelles Erbe dar.

Über Sanierungsmittel des Landes Baden-Württemberg und des Bundes wurden in der Vergangenheit bereits mehrere öffentliche Gebäude und kommunale Bau-/ Umbau- und Sanierungsmaßnahmen erfolgreich gefördert.

In seiner Sitzung vom Juni 2025, hat der Gemeinderat auch die Bereitschaft zur Förderung privater Bau- und Sanierungsmaßnahmen innerhalb des Sanierungsgebiets „Altstadt“ beraten und beschlossen, hierfür Fördergrundsätze für Private in einer nächsten Sitzung zu beschließen.

Um dabei die Attraktivität des Sanierungsgebiets langfristig zu sichern und gleichzeitig die Modernisierung sowie die nachhaltige Nutzung auch privater Gebäude und Grundstücke im Sinne der städtebaulichen Erhaltungsziele zu fördern, ist die Erarbeitung verbindlicher Gestaltungs- und Förderrichtlinien erforderlich.

Mit diesen Richtlinien sollen klare Rahmenbedingungen geschaffen werden, die sowohl den Eigentümerinnen und Eigentümern als auch der Verwaltung Orientierung bieten. Ziel ist es, die historische Bausubstanz zu bewahren, eine qualitätsvolle Weiterentwicklung zu ermöglichen und gleichzeitig Anreize für private Investitionen zu setzen. Die Richtlinien dienen als Grundlage für die Entscheidung über Fördermaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung und stellen sicher, dass bauliche Veränderungen im Einklang mit dem charakteristischen Erscheinungsbild der Altstadt erfolgen. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung der Innenstadt, zur Verbesserung der Lebensqualität sowie zur nachhaltigen Stadtentwicklung geleistet.

Die Gestaltungsrichtlinien und Förderkriterien wurden im Rahmen eines Workshops mit einer Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Gemeinderatsfraktionen, der Stadtverwaltung und unter Moderation von der STEG-Stadtentwicklungsgesellschaft erarbeitet und vorberaten.

Im Haushaltsplan 2025 und ff sind bereits Mittel für die Förderung von Privatmaßnahmen eingestellt worden. Ebenfalls ist ein Aufstockungsantrag beim Regierungspräsidium gestellt, um die erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Stegmaier und Frau Bayrak von der STEG-Stadtentwicklung stellten anhand einer Präsentation die Gestaltungsrichtlinien und Fördergrundsätze dem Gemeinderat vor und legten den weiteren Ablauf des Verfahrens dar.

 

Anschließend erging der folgende Beschluss:

1. Gestaltungsrichtlinien / Gestaltungssatzung

Für das Sanierungsgebiet werden in seiner jeweils gültigen Abgrenzung Gestaltungsrichtlinien beschlossen. Die Gestaltungsrichtlinien werden Bestandteil von Vereinbarungen über private Erneuerungs- und Ordnungsmaßnahmen.

2. Förderung privater Erneuerungsmaßnahmen

Private Erneuerungsmaßnahmen werden mit einer Förderquote von 25 % bezuschusst, Bemessungsgrundlage sind die berücksichtigungsfähigen Kosten gemäß der Städtebauförderungsrichtlinie.

Der Zuschuss wird auf max. 30.000 Euro je Maßnahme gedeckelt. Für historisch, künstlerisch oder städtebaulich bedeutende Gebäude, insbesondere Kulturdenkmale, ist eine Erhöhung der Förderquote auf 40 % möglich. Die Maximalförderung beträgt 50.000 Euro je Maßnahme.

Mindestinvestitionsvolumen für eine Bezuschussung eines Einzelvorhabens beträgt 20.000 Euro (Bagatellgrenze).

 

Abweichungen sind im Einzelfall mit Zustimmung des Gemeinderates zulässig; insbesondere für die Erhöhung des maximalen Förderbetrages.

3. Förderung privater Ordnungsmaßnahmen (Abbruch)

Im Falle eines Abbruches mit anschließender Neubebauung mit einem Hauptgebäude werden die Abbruchkosten mit einer Förderquote von 100 % erstattet. Die Erstattung wird auf max. 20.000 Euro je Maßnahme gedeckelt. Im Falle eines Abbruches ohne Nachfolgebebauung mit einem Hauptgebäude werden die Abbruchkosten mit einer Förderquote von 50 % erstattet, wenn auf der freigelegten Fläche entsprechende Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (z. B. Entsiegelung von Oberflächen, Baumpflanzung, etc.) umgesetzt werden. Die Erstattung wird auf max. 20.000 Euro je Maßnahme gedeckelt. Eine Erstattung des Gebäuderestwertes erfolgt nicht. Das Mindestinvestitionsvolumen für eine Bezuschussung eines Einzelvorhabens beträgt 10.000 Euro (Bagatellgrenze).

Abweichungen sind im Einzelfall mit Zustimmung des Gemeinderates zulässig.

4. Förderung privater Maßnahmen - Deckelung

Es erfolgt eine Deckelung der Förderung aller Erneuerungs- und Ordnungsmaßnahmen pro Grundstück bei insgesamt max. 60.000 Euro.

Abweichungen sind im Einzelfall mit Zustimmung des Gemeinderates zulässig.

5. Die Verwaltung wird ermächtigt, private Erneuerungs- und Ordnungsmaßnahmen, die sich im Rahmen der genannten Konditionen bewegen, eigenständig abzuschließen.

 

 

Zu 4

 

Kindergarten- und Krippenbedarfsplanung 2025 - 2026

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Michler Tanja Lauer und Kerstin Friedle, Sachgebietsleitung Kitas/Pädagogische Fachberatung.

 

Tanja Lauer und Kerstin Friedle stellten die Kindergarten- und Krippenbedarfsplanung 2025 - 2026 vor.

In Möckmühl gibt es 11 Kindertageseinrichtungen, 3 Krippen, 7 Kindergärten und 1 Hort.

Von den 65 Krippenplätzen sind, (Stand Oktober 2025) für das Kindergartenjahr 2025/2026 54 Plätze vergeben.

Von den 365 (385) Kindergartenplätzen sind, (Stand Oktober 2025) für das Kindergartenjahr 2025/2026 363 Plätze vergeben.

Alle 75 Hortplätze sind, (Stand Oktober 2025) für das Kindergartenjahr 2025/2026 vergeben.

Ein Ausbau der Krippenplätze ist daher nicht notwendig.

Im Kindergartenbereich wird ab voraussichtlich März 2026 die 2. Gruppe des Waldkindergartens in Betrieb gehen und damit den notwendigen Platzbedarf decken.

 

Ausblick:

Möckmühl wird weiterhin eine Zuzugsgemeinde bleiben. Da insbesondere in Neubaugebieten erfahrungsgemäß mit dem Zuzug vieler junger Familien zu rechnen ist, erwartet die Gemeinde Möckmühl, auch aufgrund der geplanten Erschließung weiterer kleinerer Neubaugebiete, zukünftig eine Zunahme des Bedarfs an Betreuungsplätzen. Der genaue Bedarf ist allerdings nur schwer prognostizierbar, da dieser von der endgültigen Geburtenzahl, der Anzahl der Zuzüge von Familien mit Kleinkindern und zuletzt auch von der tatsächlichen Inanspruchnahme der örtlichen Krippen- und Kindergartenplätze abhängt. Aufgrund der generellen Bevölkerungsentwicklung in Baden-Württemberg ist jedoch davon auszugehen, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen zukünftig weiterhin auf einem ähnlichen Niveau bleiben wird.

 

Mittelfristig bietet sich im Zuge des geplanten Ausbaus des Pflegeheims die Einrichtung einer zusätzlichen Kindergartengruppe als vielversprechende Möglichkeit an, um kurzfristig und vergleichsweise kostengünstig zusätzliche Betreuungskapazitäten zu schaffen - sofern notwendig - und so die Sicherstellung ausreichender Kindergartenplätze zu gewährleisten. Vorstellbar wäre hier die Einrichtung einer eigenständigen, mit dem Pflegeheim kooperierende Kindergartengruppe mit 20 Plätzen innerhalb des neuen Anbaus des Pflegeheims.

 

Waldorfkindergarten Bittelbronn:

Um eine bessere Steuerung und Anrechenbarkeit im Rahmen der kommunalen Bedarfsplanung zu ermöglichen, wird mit dem Trägerverein eine Zuteilungsregelung vereinbart, in der die zukünftige, durch die Stadt zu vergebende Platzanzahl (7-8) festgeschrieben wird.

 

Der Gemeinderat nahm die Kindergarten- und Krippenbedarfsplanung 2025 - 2026 zur Kenntnis.

 

 

 

Zu 5:

Betreuungskonzept Grundschulkinder: Hort & Ganztagesgrundschule Möckmühl

Folgende Rahmenbedingungen zum Rechtsanspruch wurden durch das Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG festgelegt:

•    Jedes Kind hat von der ersten bis zur vierten Klasse in der Grundschule einen Anspruch auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung.

•    Der Rechtsanspruch wird stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeführt, beginnend in Klassenstufe 1.

•    Er umfasst acht Stunden an fünf Werktagen (Montag bis Freitag) in der Woche.

•    Er gilt auch für die Zeit der Schulferien. Das Landesrecht kann eine Schließzeit der Einrichtung im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien regeln.

 

Diesem Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung kommt die Stadt Möckmühl im Schuljahr 2026/27 durch Bereitstellung von den Plätzen im Hort nach.

Im Hort können derzeit 75 Kinder aufgenommen werden. Ab September 2026 können mit Platzshareing von 15 Plätzen dann 90 Kinder aufgenommen werden. Diese Plätze sind kostenpflichtig.

Hierfür ist die Gebührensatzung Hort zeitnah mit Wirkung ab September 2026 zu überarbeiten, da verschiedene, teilweise neue Wahlmöglichkeiten angeboten werden.

 

Ab dem Schuljahr 2027/28 führt die Grundschule Möckmühl den Ganztages-Grundschulbetrieb mit zumindest zwei Klassen ein. Aktuell ist dieses Angebot in einem Umfang von 3 Tagen á 7 Stunden geplant. Hierbei handelt es sich um ein Zusatzangebot, unabhängig vom kommunalen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung. Ab dem Schuljahr 2027/28 besteht für die Kinder der Klassen 1 und 2, für die dann der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung besteht, die Möglichkeit, aus einem weiteren Baustein eine individuelle Betreuung zusammenzustellen. Dies unterstützt und entlastet die Stadt Möckmühl in Ihrer Pflicht zum Angebot einer Ganztagesbetreuung.

 

Geplant war die Einführung des Ganztages-Grundschulbetrieb ursprünglich bereits im Schuljahr 2026/27. In Absprache mit der Schulleitung der Grundschule Möckmühl wurde die Einführung hauptsächlich aufgrund des Umstandes, dass der geplante Schulhausanbau zur Umsetzung der Ganztages-Grundschulbetreuung voraussichtlich erst zum Schuljahr 2027/28 fertiggestellt ist, um ein Schuljahr verschoben. Die Einführung des Ganztages-Grundschulbetriebes ist für das Schuljahr 2027/28 erneut bei den zuständigen Stellen zu beantragen.

 

Der Hort bleibt parallel zum Ganztages-Grundschulbetrieb ab 2027/28 weiterhin bestehen, sodass es für die Eltern viele Wahlmöglichkeiten zur Betreuung gibt. Die kommunalen Angebote um den Ganztages-Grundschulbetrieb werden unter der pädagogischen Leitung des Hortteams stattfinden.

Die Wahlmöglichkeiten, die die Einführung des Ganztages-Grundschulbetriebes ab dem Schuljahr 2027/28 mit sich bringt, wurden in der in der Anlage ersichtlichen Übersicht dargestellt und werden mündlich vorgetragen.

 

Nach der Klärung von Verständnisfragen erging der Beschluss, dass der Gemeinderat die Stadtverwaltung ermächtigt alle für die Umsetzung des Ganztages-Grundschulbetriebes erforderlichen Anträge zu stellen und entsprechende Vorbereiten, in Form von Umfragen etc. durchzuführen.

Des Weiteren wird die Gebührensatzung Hort entsprechend des neuen Rechtsanspruches auf Ganztagesbetreuung zu überarbeitet und in der Gemeinderatssitzung im Anfang 2026 mit Wirkung ab 01.09.2026 anzupassen.

 

 

Zu 6:

Neufassung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung

Die Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen der Gemeindefeuerwehr besteht derzeit noch in der Fassung vom 01.01.2001 mit Änderung vom 01.01.2018 auf Empfehlung vom Gemeindetag B.-W., Städtetag B.-W., Kommunaler Landesverband B.-W. sowie Landesfeuerwehrverband. Diese Empfehlungen wurden im Jahr 2025 angepasst und sollen nun auch auf die Feuerwehr Möckmühl umgesetzt werden.

 

Nachfolgend ein Vorschlag der Änderungen im Bereich der Entschädigungssatzung:

 

Jährliche Entschädigung für:    seit 01.01.2018               Vorschlag für 01.01.2026

 

Kommandant                                     2.160,-                                    3.200,-

Stv. Kommandant                              240,-                                       400,-

Jugendfeuerwehrwart                        240,-                                       400,-

Gerätewart (2)                     je   720,-                               je  1.200,-

Abteilungskommandant
- Möckmühl                                        720,-                                       1.200,-
- Bittelbronn                                        240,-                                       400,-
- Korb                                                 240,-                                       400,-
- Ruchsen                                          240,-                                       400,-
- Züttlingen                                         360,-                                       600,-

Stv. Abteilungskommandant
- Möckmühl                                        360,-                                       600,-

- Bittelbronn                                        90,-                                         150,-
- Korb                                                 90,-                                         150,-
- Ruchsen                                          90,-                                         150,-
- Züttlingen                                         120,-                                       200,-

Jugendgruppenleiter
- Kindergruppe                                   120,-                                       200,-
- Züttlingen                                         120,-                                       200,-
- weitere Betreuer                              1.200,-                               je  150,-

Gerätewarte
- Bittelbronn                                        120,-                                       200,-
- Korb                                                 120,-                                       200,-
- Ruchsen                                          120,-                                       200,-
- Züttlingen (2)                                je 120,-                                   je  200,-
Schriftführer                                       120,-                                       200,-
Kassier                                                           240,-                                       400,-

 

Vergütung pro Einsatzstunde                        12,-                                         18,-

(Im Jahr fallen durchschnittlich 2750 Einsatzstunden an)

 

Feuerwehrsicherheitsdienst               9,-                                           14,-

(Stundenpauschale)

 

Entschädigung bei Bereitschafts-     20,-                                         25,-

Dienst (Tagespauschale)

 

Auslagenentschädigung für Teil-       15,-                                         20,-

nahme an Aus- und Fortbildungs-

lehrgängen (Tagespauschale)

 

Die Neufassung der Feuerwehrentschädigungssatzung wurde zum 01.01.2026 beschlossen. Die jährlichen Mehrkosten von 5.100,- € für die Funktionsträgerentschädigungen, sowie ca. 16.500,- € für die Einsatzentschädigung sind im Haushaltsplan entsprechend einzustellen.

 

 

Zu 7:

Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung (Bekanntmachungssatzung)

Bevor allgemeingültige Rechtsnormen, wie z.B. Satzungen, in Kraft treten können, sind sie zuvor öffentlich bekanntzumachen. Damit werden Betroffene über die Normregelungen formal in Kenntnis gesetzt.

§ 1 der Verordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (DVO GemO) regelt die Formen der öffentlichen Bekanntmachung für Kommunen in Baden-Württemberg:

 

„§ 1 Öffentliche Bekanntmachungen

(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde können, soweit keine sondergesetzlichen Bestimmungen bestehen, in folgenden Formen durchgeführt werden:

1. durch Einrücken in das eigene Amtsblatt der Gemeinde,

2. durch Einrücken in eine bestimmte, regelmäßig erscheinende Zeitung,

3. durch Bereitstellung im Internet oder

4. sofern die Gemeinde weniger als 5.000 Einwohner hat, durch Anschlag an der Verkündungstafel des Rathauses und an den sonstigen hierfür bestimmten Stellen während der Dauer von mindestens einer Woche, wobei gleichzeitig durch das Amtsblatt, die Zeitung oder auf andere geeignete Weise auf den Anschlag aufmerksam zu machen ist.

Die Form der öffentlichen Bekanntmachung ist im Einzelnen durch Satzung zu bestimmen.“

 

Mit der Novellierung der Gemeindeordnung im Jahr 2015 wurde neben dem Einrücken im Amtsblatt oder einer bestimmten regelmäßig erscheinenden Zeitung auch die Bereitstellung im Internet ermöglicht.

Die Stadtverwaltung Möckmühl möchte im Hinblick auf die angestrebte Digitalisierung von Verwaltungsprozessen zukünftig ihre öffentlichen Bekanntmachungen online veröffentlichen.

 

Parallel dazu werden die öffentlichen Bekanntmachungen weiterhin auch im städtischen Amtsblatt Möckmühler Nachrichten veröffentlicht.

 

Formale Erfordernisse für eine Internetbekanntmachung

Für die Rechtswirksamkeit einer Bekanntmachung im Internet wird der Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signatur vorausgesetzt. Hierfür werden eine Signaturkarte, ein Kartenleser und eine entsprechende Software benötigt. Mit diesem Verfahren ist Datensicherheit gewährleistet und ein Missbrauch ausgeschlossen.

 

Für die Nutzung dieses elektronischen Signierverfahrens ist zudem eine Dienstanweisung zu erlassen.

 

Für Internetbekanntmachungen gilt:

- Der Bereitstellungstag der jeweiligen Bekanntmachung muss angegeben werden.

- Der Internetnutzer/die Internetnutzerin muss auf der Startseite der Kommune den Bereich des Ortsrechts erkennen können.

- Die Nutzung muss gebühren- und lizenzfrei möglich sein.

- Die Internetbekanntmachungen müssen während der Geltungsdauer mit einer angemessenen Verfügbarkeit im Internet bereitgehalten werden.

- Sie müssen gegen Löschung und Verfälschung technisch und organisatorisch gesichert

werden.

- Die Internetseite muss unter ausschließlicher Verantwortung der Kommune stehen.

 

Der Gemeinderat beschloss die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung (Bekanntmachungssatzung) vom 25.11.2025.

Die Bekanntmachungssatzung vom 25.11.2025 tritt am 01.01.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung vom 21.12.1978 außer Kraft.

 

 

Zu 8:

Vergabe von Bauleistungen für die Sanierung des Kindergartens Ruchsener Straße

Im Zuge der umfassenden Sanierung und der fortschreitenden Ausbauarbeiten des Kindergartens „Ruchsener Straße“, wurden weitere Bauleistungen planmäßig ausgeschrieben.

 

Das mit der Planung und Bauleitung beauftragte Architekturbüro HUBER aus Billigheim, hat die Leistungen nach den geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen ausgeschrieben und die eingegangenen Angebote gem. den Vorgaben der VOB/A geprüft und die entsprechenden Vergabevorschläge erstellt.

 

Die Submission bzw. Angebotseröffnung fand am 27.10.2025 im Rathaus Möckmühl statt.

Ausgeschriebene Gewerke

Folgende Gewerke wurden jeweils in Form einer „Beschränkten Ausschreibung“ ausgeschrieben:

  • Bodenbelagsarbeiten
  • WC-Trennwände/Trennwandsysteme, Wickeltische
  • Schreinerarbeiten (Innenausbau)
  • Fliesenarbeiten

Angebotsprüfung und Ausschreibungsergebnis

Nach formaler und rechnerischer Prüfung der eingereichten Angebote ergeben sich, in aufsteigender Reihenfolge, folgende Angebotsendsummen der Hauptangebote:

Bodenbelagsarbeiten

Anzahl eingegangener und wertbarer Angebote: 4

Kostenberechnung: 25.644,61 EUR/brutto

 

 

WC-Trennwände/Wickeltisch

Anzahl eingegangener und wertbarer Angebote: 1

Kostenberechnung/Kostenvoranschlag: 11.590,60 EUR/brutto

 

Schreinerarbeiten (Innenausbau)

Anzahl eingegangener und wertbarer Angebote: 2

Kostenberechnung: 45.568,30 EUR/brutto

 

Fliesenarbeiten

Anzahl eingegangener und wertbarer Angebote: 3

Kostenberechnung: 26.185,51 EUR/brutto

Auswirkungen auf den Kostenrahmen

Die ausgeschriebenen Leistungen befinden sich innerhalb des Gesamtbudgets und liegen im bisherigen Kostenrahmen.

 

Der Gemeinderat hat beschlossen:

  1. Die Vergabe der vorgenannten Bauleistungen für die Sanierung des Kindergartens „Ruchsener Straße“ erfolgt an das jeweilig wirtschaftlichste Angebot:

Gewerk

Firma

Angebotsendpreis (EUR/brutto)

 

 

Bodenbelagsarbeiten

Heinrich Schmid, Heilbronn

23.996,75

WC-Trennwände, Wickeltische

Kemmlit-Bauelemente, Dußlingen

10.992,28

Schreinerarbeiten

Schreinerei Stammer, Möckmühl

48.732,11

Fliesenarbeiten

Malatek, Billigheim

15.739,30

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Verträge abzuschließen.

 

 

Zu 9:

Vergabe der Jahresunterhaltungsarbeiten- Pflasterbau

Beschränkte Ausschreibung im Auf- und Abgebotsverfahren gemäß § 3 Abs. 3 VOB/A

Für die Durchführung der Pflasterjahresbauarbeiten 2026 wurden im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung drei Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist gingen drei Angebote ein.

Im Rahmen der Angebotsprüfung wurde festgestellt, dass ein Angebot aufgrund eines Formfehlers (fehlende bzw. fehlerhafte Unterlagen nach § 16 VOB/A) von der Wertung auszuschließen war.

Somit verblieben zwei wertbare Angebote in der Wertung.

 

Nach Prüfung und rechnerischer Kontrolle der Angebote ergab sich folgendes Ergebnis:

 

Marco Rauhut, Landschaftsbau, 74219 Möckmühl

Abgebot von 15%

8.767,78 €

Bieter 2

Aufgebot von 70 %

Bieter 3

Wegen Formfehler  Ausgeschlossen

 

Die Gesamtkosten basieren nicht auf vordefinierten Massen, sondern werden als Einzelmassen vorgegeben. Dadurch ergibt sich ein geringerer Gesamtpreis. Die jährliche Unterhaltungssumme wird im Rahmen der allgemeinen Straßenunterhaltung als Gesamtbudget veranschlagt.

 

Die verbleibenden Angebote wurden hinsichtlich Preis, Eignung und Vollständigkeit geprüft.

 

Das Angebot der Marco Rauhut stellt das wirtschaftlichste Angebot im Sinne von § 16 Abs. 6 VOB/A dar. Die Firma Marco Rauhut hat die geforderte Eignung nachgewiesen und ist als zuverlässig und leistungsfähig bekannt.

 

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Pflasterjahresbauarbeiten 2026 - 2029 im Rahmen der beschränkten Ausschreibung im Auf- und Abgebotsverfahren an die
Marco Rauhut Landschaftsbau aus 74219 Möckmühl zum Abgebot von 15 % zu vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, den Auftrag entsprechend zu erteilen.

 

 

Zu 10:

Neufestsetzung der Wassergebühr 2026-2027, Änderung der Wasserversorgungssatzung

Der Gemeinderat hat durch die Betriebssatzung der Stadt Möckmühl für den Wasserversorgungsbetrieb vom 14.12.1993 auf eine Gewinnerzielungsabsicht verzichtet und lediglich die Kostendeckung als Wirtschaftsziel bei der Wasserversorgung festgelegt.

 

Die Wassergebühren wurden letztmalig in der Gemeinderatssitzung am 11.12.2023 für den Kalkulationszeitraum 2024 - 2025 beschlossen.

 

Das Fachbüro Allevo Kommunalberatung, Obersulm, hat für die Stadt Möckmühl - wie schon in den letzten Jahren - eine Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung für den Bemessungszeitraum 2026 - 2027 ausgearbeitet. Die Gebührenkalkulation liegt der Vorlage als Anlage bei.

 

Insgesamt beträgt der Deckungsbedarf im Kalkulationszeitraum (2026 - 2027) 3.193.233 €. Hiervon sind die zu erwartenden Erlöse aus den Zählergebühren (243.522 €) abzusetzen, so dass die gebührenfähigen Kosten für die Berechnung der leistungsbezogenen Wassergebühr (ohne Berücksichtigung von Vorjahresergebnissen) 2.949.711 € betragen.

Nach Berücksichtigung eines Teils (- 150.454 €) des Verlustes aus der Wasserversorgung beträgt der Deckungsbedarf 3.100.165 €.

 

Die kostendeckende Wassergebühr errechnet sich aus dem o.g. Deckungsbedarf einschließlich der Berücksichtigung von Vorjahresergebnissen durch die jährliche Verkaufsmenge, die für 2026 bis 2027 aufgrund der in den Jahren 2024 - 2025 verkauften Wassermengen auf jeweils ca. 430.200 m³ pro Jahr, insgesamt also 860.400 m³, geschätzt wurde.

 

Danach beträgt die kostendeckende Wassergebühr mit Berücksichtigung der Vorjahresergebnisse (Ausgleich eines Teils des Verlustes aus der Wasserversorgung)

 

ab dem 01.01.2026 netto 3,60 €/m³                                  (bisher 3,55 €/m³)       (+ 1,41 %),

 

ab dem 01.01.2026 brutto 3,8520 €/m³                 (bisher 3,7985 €/m³)   (+ 1,41 %).

 

Aufgrund aktueller Entwicklungen der Preisangabenverordnung empfiehlt der Gemeindetag künftig in der Satzung den Nettogebührensatz mit zwei Nachkommastellen und anschließend den Bruttogebührensatz einschließlich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer mit vier Nachkommastellen anzugeben.

 

Zur Finanzierung der Fixkosten besteht die Möglichkeit neben der Verbrauchsgebühr eine Grundgebühr zu erheben. Die Stadt Möckmühl erhebt bisher Grundgebühren in Form einer reinen Zählergebühr.

In der aktuellen Gebührenkalkulation wurden 27 % der kalkulatorischen Kosten in die Kalkulation der Grundgebühren einbezogen.

 

Danach beträgt die Grundgebühr je Zähler ab dem 01.01.2026:

                                                                      

Dauerdurchfluss (Q3)                €/Monat                    €/Monat           bisher          Veränderung

bzw. Nenndurchfluss (Qn)          netto            (brutto, einschl. 7 % USt.)      (netto)    

 

bis Q3   4     (Qn 2,5)                3,30                        3,5310             2,32    (+ 42,24 %)

bis Q3 10      (Qn 6)                   8,25                        8,8275           5,82    (+ 41,75 %)

bis Q3 16      (Qn 10)                13,21                     14,1347            9,31    (+ 41,89 %)

bis Q3 25      (Qn 15)                20,64                     22,0848           14,55   (+ 41,86 %)

bis Q3 63     (DN 80)                52,00                     55,6400           36,68   (+ 41,77 %)

bis Q3 100   (DN 100)              82,54                     88,3178           58,22   (+ 41,77 %)         

Bei Bauwasserzählern oder sonstigen Wasserzählern fällt künftig eine Grundgebühr an.

 

Aufgrund der Gebührenänderungen ist eine Änderungssatzung der Wasserversorgungssatzung vom 27.11.2018 zu beschließen.

 

Nach der Klärung von Verständnisfragen erging der folgende Beschluss:

  1. Der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung vom 22.10.2025 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Stadt erhebt Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Wasserversorgung. Sie wählt als Gebührenmaßstab für die Verbrauchsgebühr weiterhin den Frischwassermaßstab und erhebt eine Grundgebühr. Bisher erhebt die Stadt Möckmühl Grundgebühren in Form einer reinen Zählergebühr. Im Rahmen der aktuellen Gebührenkalkulation erschien es sachgerecht 27 % der kalkulatorischen Kosten in die Kalkulation der Grundgebühren einzubeziehen. Die Grundgebühr ist verbrauchsunabhängig. Dadurch kann sichergestellt werden, dass ein Teil der Fixkosten durch die Grundgebühr bereits gedeckt wird, unabhängig von der verbrauchten Menge an Wasser.
  2. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation vom 01.01.2026 bis 31.12.2027 wird zugestimmt.
  3. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff. 12) wird ausdrücklich zugestimmt.
  4. Die Stadt Möckmühl hat die Gewinnerzielungsabsicht ausgeschlossen. Um einen nach Steuerrecht für das jeweilige Jahresergebnis zu erwartender Gewinn zu vermeiden, werden steuerrechtliche Aspekte in der Gebührenkalkulation besonders berücksichtigt. Die hierdurch entstehenden Veränderungen gegenüber einer rein am Kommunalabgabenrecht orientierten Kalkulation sind dargestellt und beschrieben. Der Gemeinderat stimmt diesen zu.

 

  1. Der körperschaftsteuerliche Verlustvortrag beträgt zum Stand 31.12.2021 -383.875 €. Hiervon wurde in die Gebührenkalkulation 2021-2023 bereits ein Verlustvortrag in Höhe von -95.346 € eingestellt und in die Gebührenkalkulation 2024-2025 bereits ein Verlustvortrag in Höhe von -87.924 €. Vom verbleibenden Verlustvortrag in Höhe von -200.605 € soll ein weiterer Teil (75 %) in Höhe von -150.454 € in die Gebührenkalkulation 2026-2027 eingestellt werden.

 

  1. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Gebühren für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2027 wie folgt festgesetzt:

 

Wasserverbrauchsgebühr           € (netto)                  € (brutto, einschl. 7 % USt.)

   3,60 €/m³                                        3,8520 €/m³

Grundgebühr

Dauerdurchfluss (Q3)                         € (netto)                              € (brutto, einschl. 7 % USt.)

bzw. Nenndurchfluss (Qn)                                                              

bis Q3   4            (Qn 2,5)                          3,30 €/Monat                       3,5310 €/Monat           

bis Q3 10            (Qn 6)                              8,25 €/Monat                       8,8275 €/Monat                 

bis Q3 16            (Qn 10)                          13,21 €/Monat               14,1347 €/Monat          

bis Q3 25            (Qn 15)                          20,64 €/Monat                   22,0848 €/Monat      bis Q3 63         (DN 80)                         52,00 €/Monat                      55,6400 €/Monat                 

bis Q3 100           (DN 100)                       82,54 €/Monat                      88,3178 €/Monat                        

Bei Bauwasserzählern oder sonstigen beweglichen Wasserzählern fällt eine Grundgebühr an.

 

  1. Die entsprechende Satzungsänderung wird beschlossen.

 

 

Zu 11:

Neufestsetzung der Abwassergebühren 2026-2027, Änderung der Abwassersatzung

Die Abwassergebühren wurden letztmalig in der Gemeinderatssitzung am 11.12.2023 für den Kalkulationszeitraum 2024 - 2025 beschlossen.

 

Das Fachbüro Allevo, Kommunalberatung, Obersulm, hat für die Stadt Möckmühl - wie schon in den letzten Jahren - eine Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung für die Jahre 2026 - 2027 ausgearbeitet. Die Gebührenkalkulation liegt der Vorlage als Anlage bei.

Insgesamt beträgt der Deckungsbedarf im Kalkulationszeitraum (2026 - 2027) bei der Schmutzwasserbeseitigung 2.891.864 €, bei der Niederschlagswasserbeseitigung 848.170 €.

 

Im Bereich Schmutzwasser besteht aus dem Bemessungszeitraum 2021 bis 2023 eine ausgleichspflichtige Kostenüberdeckung von 195.797 €, diese soll in die vorliegende Kalkulation eingerechnet und somit vollständig ausgeglichen werden. Dadurch verringert sich der Deckungsbedarf im Schmutzwasserbereich auf 2.696.067 €.

 

Im Bereich Niederschlagswasser ergab sich im Bemessungszeitraum 2021 bis 2023 eine ausgleichspflichtige Kostenüberdeckung von 450.193 €. Die Überdeckung soll in die vorliegende Kalkulation der Niederschlagswassergebühr mit 50 % (225.097 €) eingestellt und ausgeglichen werden. Dadurch verringert sich der Deckungsbedarf im Niederschlagswasserbereich auf 623.073 €.

 

Die kostendeckende Gebühr für das Schmutzwasser errechnet sich aus dem o.g. Deckungsbedarf abzüglich der Überdeckung aus Vorjahren geteilt durch die jährliche Verkaufsmenge, die für 2026 und 2027 jeweils ca. 397.100 m³ pro Jahr, insgesamt also 794.200 m³ beträgt.

 

Die kostendeckende Gebühr für das Niederschlagswasser errechnet sich aus dem o.g. Deckungsbedarf abzüglich der Überdeckung geteilt durch die ermittelte abflussrelevante Fläche mit 1.119.100 m² pro Jahr, insgesamt für den Kalkulationszeitraum 2.238.200 m².

 

Die kostendeckende Schmutzwassergebühr beträgt mit Berücksichtigung der Überdeckung         ab dem 01.01.2026 3,39 €/m³ (bisher 3,27 €/m³)         (+  3,67 %)

 

Die kostendeckende Niederschlagswassergebühr beträgt mit Berücksichtigung der Überdeckung    ab dem 01.01.2026 0,27 €/m² (bisher 0,44 €/m²).             (- 38,64 %)

Die Kalkulation der Grundgebühren für den Abwasserzähler nach § 37 Abs. 2 der Abwassersatzung ist der Gebührenkalkulation Wasser zu entnehmen. 

Aufgrund der Gebührenänderungen ist eine Änderungssatzung der Abwassersatzung vom 15.12.2015 zu beschließen.

Zudem machen Änderungen des Bewertungsgesetzes eine Änderungssatzung nötig.

§ 41 Abs. 4 der Abwassersatzung der Stadt Möckmühl verweist künftig nicht mehr auf § 51 BewG, sondern nunmehr auf die inhaltsgleiche landesrechtliche Regelung des § 35 LGrStG.

Aufgrund aktueller Entwicklungen der Preisangabenverordnung empfiehlt der Gemeindetag künftig in der Satzung den Nettogebührensatz mit zwei Nachkommastellen und anschließend den Bruttogebührensatz einschließlich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer mit vier Nachkommastellen anzugeben.

Grundgebühr für Abwasserzähler:

Dauerdurchfluss (Q3)                                       € (netto)                   € (brutto, einschl. 7 % USt.)

bzw. Nenndurchfluss (Qn)                                                                           

 

bis Q3   4        (Qn 2,5)                                  3,30 €/Monat                       3,5310 €/Monat

bis Q3 10        (Qn 6)                                     8,25 €/Monat                       8,8275 €/Monat           

 

Ohne weitere Aussprache erging der folgende Beschluss:

 

1.         Der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung vom 22.10.2025 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Stadt erhebt  Gebühren  für  ihre  öffentliche  Einrichtung  Abwasserbeseitigung  und  wählt  als Gebührenmaßstab den gesplitteten Maßstab, bei dem die Kosten nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt werden. Der Schmutzwasseranteil wird nach dem Frischwassermaßstab bemessen. Der Niederschlagswasseranteil wird nach den angeschlossenen überbauten und darüber hinaus befestigten (versiegelten) Flächen berücksichtigt.

 

2.         Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation vom 01.01.2026 bis 31.12.2027 wird zugestimmt.

3.         Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff.14 der Anlage) wird ausdrücklich zugestimmt.

 

4.         Der Straßenentwässerungsanteil wird, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit

folgenden Prozentsätzen angesetzt:           

Aus den Betriebskosten:

Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken        

25,0 %

Regenwasserkanäle und Regenrückhaltebecken    50,0 %

Kläranlagen    5,0 %

Aus den kalkulatorischen Kosten:

Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken        

25,0 %

Regenwasserkanäle und Regenrückhaltebecken    50,0 %

Kläranlagen    5,0 %

 

5.         Die Kosten der Abwasserbeseitigung werden, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden   Prozentsätzen   auf   die   Schmutzwasserbeseitigung   (SW)   und Niederschlagswasserbeseitigung (NW) aufgeteilt:

 

Aufteilung der Betriebskosten:           SW      NW

Mischwasserkanäle    50,0 % 50,0 %

Schmutzwasserkanäle           100,0 %          0,0 %

Regenwasserkanäle   0,0 %   100,0 %

Zuleitungssammler     50,0 % 50,0 %

Regenüberlaufbecken           50,0 % 50,0 %

Regenrückhaltebecken          0,0 %   100,0 %

Kläranlagen    90,0 % 10,0 %

Aufteilung der kalkulatorischen Kosten:        SW      NW

Mischwasserkanäle    60,0 % 40,0 %

Schmutzwasserkanäle           100,0 %          0,0 %

Regenwasserkanäle   0,0 %   100,0 %

Zuleitungssammler     60,0 % 40,0 %

Regenüberlaufbecken           60,0 % 40,0 %

Regenrückhaltebecken          0,0 %   100,0 %

Kläranlage      90,0 % 10,0 %

 

6.         Im Schmutzwasserbereich besteht aus dem Bemessungszeitraum 2021 bis 2023 eine ausgleichspflichtige Kostenüberdeckung von 195.797 €. Diese Unterdeckung soll in die vorliegende Kalkulation der Schmutzwassergebühr eingestellt und somit vollständig ausgeglichen werden.

Im Niederschlagswasserbereich besteht aus dem Bemessungszeitraum 2021 bis 2023 eine ausgleichspflichtige Kostenüberdeckung in Höhe von 450.193 €. Diese Überdeckung soll in die vorliegende Kalkulation der Niederschlagswassergebühr mit 50 %, also mit 225.097 € eingestellt und ausgeglichen werden. Die verbleibende Überdeckung in Höhe von 225.096 € ist bis einschließlich 2028 auszugleichen.  

 

7.         Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Gebühren für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2027 wie folgt festgesetzt:

 

Schmutzwassergebühr                  3,39 €/m²

Niederschlagswassergebühr         0,27 €/m²

 

        Grundgebühr für Abwasserzähler

             Dauerdurchfluss (Q3)                                                  € (netto)         € (brutto, einschl. 7 % USt.)

             bzw. Nenndurchfluss (Qn)                                                                          

 

             bis Q3 4                     (Qn 2,5)                                  3,30 €/Monat                   3,5310 €/Monat

        bis Q3 10                        (Qn 6)                         8,25 €/Monat             8,8275 €/Monat           

 

8.         Die entsprechende Satzungsänderung wird beschlossen.

 

 

Zu 12

Neufestsetzung der Abwassergebühren - Änderung der Entsorgungssatzung

In der Gemeinderatssitzung am 11.12.2023 wurden die Gebühren für Klärschlamm aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus geschlossenen Gruben letztmals angepasst.

In § 9 der Entsorgungssatzung ist die Gebührenhöhe geregelt. Diese setzt sich aus den Transportkosten, den Verwaltungskosten und dem Klärgebührenanteil zusammen.

Durch die Neukalkulation der Abwassergebühren (2026 – 2027) hat sich der Klärgebührenanteil geändert, er beträgt nun mit Berücksichtigung der Überdeckung aus den Vorjahren 2,46 €/m³ (bisher 1,97 €/m³). Die Transportkosten und die Verwaltungskosten bleiben unverändert.

Im Vergleich zu „normalem“ häuslichen Abwasser weist Abwasser aus Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben einen höheren Verschmutzungsgrad auf, die Entsorgung ist deshalb teurer. Dies muss bei der Gebührenhöhe entsprechend berücksichtigt werden. Da eine genaue Feststellung des Verschmutzungsgrades mit sehr hohen Kosten und einem großen Aufwand verbunden ist, werden bei der Berechnung die „normalen“ Kosten mit einem entsprechenden Verschmutzungsfaktor multipliziert. Laut vorliegenden Musterberechnungen beträgt der Verschmutzungsfaktor für Kleinkläranlagen 20 und der für geschlossene Gruben 2.

 

Es ergeben sich folgende Klärgebührenanteile mit Berücksichtigung der Überdeckung aus Vorjahren ab dem 01.01.2026:

Kleinkläranlagen         2,46 €/m³ x 20 = 49,20 €/m³      (bisher 39,40 €/m³)     (+ 24,87 %)

Geschlossene Gruben 2,46 €/m³ x   2 =   4,92 €/m³      (bisher   3,94 €/m³)    (+ 24,87 %)

 

Aufgrund der Gebührenänderungen ist eine Änderungssatzung der Entsorgungssatzung vom 26.06.2007 zu beschließen.

 

Zudem machen Änderungen des Wassergesetzes (WG) eine Änderungssatzung nötig. § 1 Abs. 2 der Entsorgungssatzung der Stadt Möckmühl verweist künftig nicht mehr auf § 45b Abs. 1 S. 3 WG, sondern nunmehr auf § 56 S. 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

 

Es erging der einstimmige Beschluss:

Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die dezentralen Abwassergebühren für den Zeitraum von 01.01.2026 bis 31.12.2027 wie folgt festgesetzt:

1. Die Abfuhrgebühr für Klärschlamm aus Kleinkläranlagen wird wie folgt festgelegt:

a) Transport vom Grundstück zur städtischen Kläranlage:

a1) Fahrtkosten:                                                                       82,00 € pauschal

a2) Kosten der Arbeitszeit (Saugen, Entleeren):                     82,00 € pro Std.

b) Verwaltungskosten:                                                                                     25,00 € pauschal

c) Klärgebührenanteil:                                                                          49,20 €/cbm

 

2. Die Abfuhrgebühr für Abwasser aus geschlossenen Gruben wird wie folgt festgelegt:

a) Transport vom Grundstück zur städtischen Kläranlage:

a1) Fahrtkosten:                                                                     82,00 € pauschal

a2) Kosten der Arbeitszeit (Saugen, Entleeren):                   82,00 € pro Std.

b) Verwaltungskosten:                                                                                   25,00 € pauschal

c) Klärgebührenanteil:                                                                        4,92 €/cbm

 

3. Die entsprechende Satzungsänderung wird beschlossen.

 

 

Zu 13

Beschlussfassung zur Sanierung der Wasserversorgungsleitung nach Dippach und das Ortsnetz

Im Rahmen der laufenden Maßnahme zur Neuverlegung der Hauptleitung zur Versorgung der Ortsteile Hagenbach und Korb, sowie der Anbindung an den Hochbehälter Nord hat sich im Zuge der Bauausführung gezeigt, dass auch der Ortsteil Dippach in die Maßnahme mit einbezogen werden sollte.

Die bestehende Zuleitung zum Ortsnetz Dippach ist in einem sehr schlechten Zustand. Aufgrund ihres Alters kommt es immer wieder vermehrt zu Rohrbrüchen und Versorgungsunterbrechungen. Auch das innerörtliche Leitungsnetz ist stark sanierungsbedürftig. Um eine langfristig sichere Wasserversorgung zu gewährleisten, ist es daher sinnvoll und wirtschaftlich, die Erneuerung dieser Leitungen im Zuge der laufenden Hauptleitungsmaßnahme umzusetzen.

Durch die bisherige Umsetzung der noch laufenden „Hauptleitungsmaßnahme“ konnten bereits Einsparungen in Höhe von rund 100.000 € brutto erzielt werden. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Summe im weiteren Bauverlauf noch erhöhen wird.

Die geschätzten Kosten für die Erneuerung des Ortsnetzes Dippach einschließlich der Anbindung an die neue Hauptleitung belaufen sich auf etwa 125.000 € brutto. Diese Kostenschätzung basiert auf einer fiktiven Neuausschreibung.

Da die aktuelle Tiefbaufirma derzeit mit der Umsetzung der Hauptleitung vor Ort tätig ist und über die erforderlichen Geräte, Materialien und Baustelleneinrichtungen verfügt, kann durch die unmittelbare Fortführung der Arbeiten mit zusätzlichen Einsparungen von rund 8.000 – 12.000 € gerechnet werden.

Vergaberechtlich ist vorgesehen, die Maßnahme beschränkt auszuschreiben und mindestens drei Vergleichsangebote einzuholen. Der Auftrag soll anschließend an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben werden.

Durch die Erweiterung der laufenden Maßnahme kann eine technisch und wirtschaftlich sinnvolle Lösung erreicht werden, die zugleich den Aufwand und die Kosten einer separaten zukünftigen Ausschreibung vermeidet.

Aufgrund der bereits erzielten Einsparungen bei der Hauptleitungsmaßnahme müssten für die Umsetzung der Maßnahme in Dippach im Haushaltsjahr 2026 lediglich rund 25.000 € (bei einer hoch angesetzten Kostenschätzung) nachfinanziert werden.

 

Der Gemeinderat hat beschlossen die Maßnahme „Ortsnetzsanierung mit Anbindungsleitung“ im Haushaltsjahr 2025/26 umzusetzen.

Die Ausschreibung soll noch im laufenden Jahr 2025 als beschränkte Ausschreibung gemäß § 3 Abs. 3 VOB/A erfolgen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Vergabeunterlagen zu erstellen und geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern.

 

 

Zu 14

Vergabe der Bauleistungen zur erstmaligen Befahrung und Zustandserfassung der Kanäle gemäß Eigenkontrollverordnung (EKVO) für das gesamte Kanalnetz von Züttlingen

Gemäß der Eigenkontrollverordnung (EKVO) Baden-Württemberg ist die Kommune verpflichtet, das öffentliche Kanalnetz in regelmäßigen Abständen (alle 10 Jahre) zu überprüfen, um den ordnungsgemäßen Zustand der Abwasseranlagen sicherzustellen.

 

Die Befahrung dient der Zustandserfassung und Bewertung der Haltungen und Schächte sowie der Ermittlung notwendiger Sanierungsmaßnahmen für die künftigen Haushaltsplanungen.

 

Für den Zeitraum 2025 - 2026 ist die Befahrung folgender Kanalabschnitte vorgesehen:

•           Länge: ca. 11.000,00 m

•           Nennweiten: DN 150 – DN 1600

•           Lage: Züttlinger Gemarkung

 

Die Leistungen wurden beschränkt ausgeschrieben.

Die Submission fand am 27.10.2025 statt. Von 4 angefragten Unternehmen gingen insgesamt 4 Angebote ein.

 

Nach Prüfung und Wertung der Angebote ergab sich folgende Rangfolge:

 

Bieter  Angebotssumme brutto          Wertung

Fa. Lebküchner GmbH, 74211 Leingarten    110.558,14 €   100,00 %

Bieter 2           115.172,25 €   104,17 %

Bieter 3           128.693,50 €   116,40 %

Bieter 4           128.712,33 €   116,42 %

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Finanziellen Mittel sind im HH 2025 bereitgestellt.

 

Der Gemeinderat fasste den Beschluss die Bauleistungen für die Befahrung und Zustandserfassung der Kanäle gemäß Eigenkontrollverordnung (EKVO) im Stadtgebiet Züttlingen an die Firma Lebküchner GmbH, 74211 Leingarten, zum Angebotspreis von 110.558,14 € brutto zu vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Auftrag zu erteilen.

 

 

Zu 15

Bekanntgaben, Anträge, Anfragen

Bekanntgaben:

Bürgermeister Michler gab bekannt, dass

-           für den Bauwagen für die 2. Waldkindergartengruppe nun die Baugenehmigung vorliegt und der Bauwagen nun bestellt werden kann, für 96.000 € brutto bei der Firma Finkota

-           im Oktober 2026 anlässlich des 25-jährigen Städtepartnerschafts-Jubiläums eine Reise nach Cherasco für den Gemeinderat sowie die Bevölkerung organisiert wird, die Vermarktung erfolgt ab sofort

-           am 14.11.2025 das Jugendforum am Schulzentrum stattgefunden hat. Die Verwaltung sondiert gerade die guten Impulse aus der gelungenen Veranstaltung, die im neuen Jahr auch dem Gemeinderat vorgestellt werden und

-           die Baumaßnahmen zur Anbindung des Solarparks Widdern über städtische Flächen   in nächster Zeit erfolgen wird.

 

Anfragen/Anträge:

Ein Stadtrat erkundigte sich nach dem Stand der neuen Technik für den Ratssaal.

Bauamtsleiter Kern antwortete, dass nun für die Zuschauer 2 Bildschirme oben und 2 unten vorgesehen sind sowie für die Verwaltung ein Bildschirm vorne zentral sowie ggf. seitlich noch für die Gemeinderäte, die grundsätzlich über die ipads die Präsentationen anschauen können. Der Auftrag ist bis spätestens zur Gemeinderatssitzung im Januar 2026 erledigt.

Ein anderer Stadtrat hakte nach, ob nach dem Grundstückskauf nun ein Bolzplatz im Brandhölzle eingerichtet werden kann. Bürgermeister Michler bestätigte, dass dies vorgesehen ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Oktober 2025

Bürgermeister Michler begrüßt die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer.

Der Vorsitzende stellt fest, dass die Sitzung form- und fristgerecht einberufen wurde und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.

 

zu 1

Bürgerfragen

 

Ein Bürger sprach die beiden Hinweis-Schilder für den Waldkindergarten an und fragt, ob hier auch eins genügt.

Bürgermeister Michler ist es nicht bekannt, dass ein Schild dazugekommen ist.

Dann erkundigte sich der Bürger nach dem Sachstand des angedachten Verbots für Linksabbieger am Einkaufszentrum. Bürgermeister Michler berichtete, dass dies übermorgen ein Punkt bei der Verkehrsschau ist.

Als nächstes griff der Bürger auf TOP 4 - Lärmaktionsplan - vor und hakte nach, ob die Ortsdurchfahrt Züttlingen hier auch berücksichtigt ist. Bürgermeister Michler bestätigte dies.

Anschließend fragte der Bürger nach den technischen Gründen, warum die Photovoltaikanlage neben der Kläranlage so lange nicht in Betrieb geht. Kämmerin Maier erklärte, dass dies wegen der Auseinandersetzung über die Zuständigkeit des Anschlusses beruht.

Dann bezog sich der Bürger auf einen Artikel in der Heilbronner Stimme, dass KI landesweit auf kommunaler Ebene eingesetzt wird und fragte, ob dies in Möckmühl in Betracht gezogen wird. Bürgermeister Michler antwortete, dass dies thematisiert werden muss.

Zuletzt bezog sich der Bürger auf einen anderen Artikel in der Heilbronner Stimme, indem Kommunen vorgestellt wurden, die eine Nachbarschafts-Hilfe-App anbieten und erkundigte sich, ob in Möckmühl auch etwas in diese Richtung vorgesehen ist. 

Bürgermeister Michler berichtete, dass er die Hilfe-App aus anderen Kommunen kennt und hält dies für ein sehr spannendes Thema.

 

 

 

 

 

 

zu 2

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

 

 

Grundstücksverkauf

Flst. 6522, Tulpenweg

Gebäude- und Freifläche, 535 qm

Kaufpreis: 128.400,- €

 

 

 

 

 

 

 

zu 3

Bericht über die Jugend- und Schulsozialarbeit in Möckmühl

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Michler Frau Künschner, Fachvorständin bei mevesta sowie Frau Heiß, Frau Hafen, Herr Dodt, Frau Mabrouk El Alaoui und Frau Krebs.

 

Anhand einer Präsentation blickten Frau Heiß, Frau Hafen, Herr Dodt, Frau Mabrouk El Alaoui im Bereich der Schulsozialarbeit auf das Jahr 2024 zurück und stellen die geplanten neuen Projekte vor.

 

Beratungen in 2024/2025:

 

Individuelle Beratungen:

Grundschule: 152

JTG: 74

JSV: 163

Kontakt JA/SD:

Grundschule: 17

JTG: 2

JSV: 20

Beratung Lehrkräfte:

Grundschule: 43

JTG: 15

JSV: 15

Schulklassen:

Grundschule: 295

JTG: 158

JSV: 202

 

Ausblick:

Grundschule

Unterstützung bei der Ausgestaltung Ganztagesschule

1. Klasse: Ankommen in der Schule, Das kleine WIR

2. Klasse: Gewaltfreie Kommunikation, Giraffensprache

3. Klasse: Echt Stark, Präventionsprojekt

4. Klasse: Modulangebot: Abschied nehmen aus der Grundschule:

Resilienz, Social media, Kooperationsübungen, Soziales Lernen, Demokratie lernen

Streitschlichter-AG

Schutzkonzept weiterentwickeln

 

Schulzentrum

5. Klasse: Sozialkompetenztraining, Klassenrat, Begleitung in den Methodenstunden

6. Klasse: optional: Gewaltfreie Kommunikation

7. Klasse: Quo Vadis Cannabis

8. Klasse: Heartbeat: Gewalt in Teenagerbeziehung

8. Klasse: Suchtberatung mevesta

Optional: Demokratie-Spiel Quararo, zur Vorbereitung des Jugendforums mit einigen Klassen ab Klassenstufe 8

Mittagspause: Billardraum, offenes Angebot

Bei Erstellung Schutzkonzept unterstützen

 

Anschließend berichtete Frau Krebs über die Jugendarbeit in der „Station“.

Hier sind gerade 1,75 Stellenanteile vakant, sodass die Öffnungszeiten der Station gerade nur donnerstags und freitags sind. Es kommen immer ca. 10 Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren. Sobald die Stellen besetzt sind, soll das Angebot wieder ausgeweitet werden, der Bedarf liegt vor. 

 

Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

zu 4

Lärmaktionsplan Stadt Möckmühl

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Michler Herrn Dietz, rw bauphysik, Schwäbisch Hall.

 

Grundlage für die Lärmaktionsplanung sind die EU-Umgebungslärmrichtlinie und das Bundesimmissionsschutzgesetz § 47 a-f. Hinweise und gesetzliche Rahmenbedingungen liefert der Kooperationserlass Baden-Württemberg nach dem aktuellen Stand 2023.

Grundsätzlich dient die Lärmaktionsplanung zur Information der Öffentlichkeit über die Lärmsituation vor Ort. Weiterhin sollen mit den Lärmaktionsplänen Strategien entwickelt werden, um den Lärm effektiv für die Bevölkerung zu verringern.

Die Stadt Möckmühl hat für die Durchführung und Umsetzung der Lärmaktionsplanung das Büro rw bauphysik ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG aus Schwäbisch Hallbeauftragt.

Zwischenzeitlich liegen auf Basis von durchgeführten Verkehrszählungen (05/23 und 11/24), Lärmaktionspläne und Konfliktanalysen (Pegelbetrachtung Tag/Nacht) für die einzelnen Untersuchungsbereiche im Entwurf vor.

Über den aktuellen Stand der Planung, möglichen Maßnahmen zur Lärmminderung sowie zum weiteren Ablauf des Verfahrens wird Herr Carsten Dietz vom IB rw in einem Vortrag den Gemeinderat und die Öffentlichkeit informieren.

 

Aufgrund berechneter Zahlen, gibt es an verschiedenen Gebäuden Grenzwertüberschreitungen, sodass Handlungsbedarfe vorliegen – diese sind in Karten gekennzeichnet.

 

Weiteres Vorgehen:

  • Dokumentation dieser Untersuchungen in Form von Lärmkarten und Tabellen
  • Ggf. Übernahme von Temporeduzierungen in den Entwurf des Lärmaktionsplans.
  • Festlegen weiterer Lärmminderungsmaßnahmen

Einsatz lärmoptimierter Beläge

Lärmschutzfensterprogramm

Geschwindigkeitsüberwachung

Veränderung Modal-Split weg vom MIV

  • Ggf. Übernahme weiterer Lärmminderungsmaßnahmen in den Entwurf des Lärmaktionsplans

 

In den Fraktionen sollen Maßnahmen an verschiedenen Abschnitten diskutiert und bis Mitte November über das Bauamt zurückgemeldet werden. Präsentation der Maßnahmen erfolgt in der Klausurtagung.

Der Gemeinderat nahm die Lärmaktionsplanung zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

zu 5

Erweiterung Grundschule Möckmühl - Beauftragung von Architektin Windmüller und Fachingenieuren
 

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Der Gemeinderat hat sich in der Sitzung vom 17.07.2025 bereits dafür ausgesprochen, dass die Grundschule Möckmühl Ganztagesgrundschule in Wahlform werden soll.

Da die vorhandenen Räumlichkeiten der Grundschule im laufenden Betrieb bereits voll ausgelastet sind und eine Nutzung des Alten Schulgebäudes aufgrund der Nutzung als Hort weder räumlich noch in Bezug auf die Betriebserlaubnis möglich ist, ist die Schaffung weiterer Räumlichkeiten für die Ganztagesbetreuung an der Grundschule Möckmühl erforderlich.

 

Zur Ermittlung des Raumbedarfes sowie möglicher Standorte fanden bereits Vor-Ort-Termine mit dem Gemeinderat und Absprachen mit der Schulleitung sowie der Hortleitung statt.

Architektin Windmüller hat auf dieser Grundlage einen Vorschlag erarbeitet, der einen Anbau mit 1 bzw. 2 Obergeschossen an das bestehende Gebäude der Grundschule Möckmühl inkl. Aufzug, rückseitig im Bereich des sog. Kleinen Pausenhofes vorsieht.

Die prognostizierten Schülerzahlen weisen in den nächsten Jahren ein stetes Wachstum aus, so dass neben Räumlichkeiten für die Ganztagesbetreuung auch grundsätzlich weiterer Raumbedarf besteht. Aktuell ist die Grundschule zudem nicht barrierefrei. Dies ließe sich durch den Einbau eines Aufzuges, der alle Stockwerke miteinander verbindet, ändern.

Im Haushalt sind hierfür bislang keine Mittel eingestellt. Die erforderlichen Mittel für Planungsausgaben und Baukosten werden in den Haushalt 2026 eingestellt.

 

Das Architekturbüro Windmüller wird mit den Leistungsphasen 3 bis 9 sowie die erforderlichen Fachingenieure für den Planvorschlag Anbau an die Grundschule mit 2 Obergeschossen inkl. Aufzug beauftragt.

 

 

 

 

 

 

zu 6

Ehrenordnung - Satzungsbeschluss

 

Die Stadt Möckmühl möchte den Stellenwert des Ehrenamtes und des bürgerschaftlichen Engagements besonders unterstreichen. Durch eine Ehrung soll der Dank gegenüber solchen Bürgern bzw. Persönlichkeiten zum Ausdruck gebracht werden, die sich über das normale Maß hinaus für das Wohl der Stadt Möckmühl und ihrer Bevölkerung eingesetzt haben und das politische, kulturelle, sportliche, religiöse, wirtschaftliche oder soziale Leben oder einen sonstigen öffentlichen Bereich der Stadt durch ihre persönlichen herausragenden Verdienste außergewöhnlich unterstützt und bereichert haben. Die Ehrungen sollen nach Maßgabe einer Ehrenordnung in einer jährlich stattfindenden Ehrungsveranstaltung erfolgen.

Die Ehrenordnung der Stadt Möckmühl in der Ausfertigung vom 20.03.2018 wurde daher überarbeitet und mit Anlagen zu Ausführungsbestimmungen, der Ehrenordnung der freiwilligen Feuerwehr sowie Grundsätzen über die Ehrung besonderer sportlicher Leistungen ergänzt. Sie soll in der Neufassung mit Wirkung zum 01.01.2026 in Kraft treten und bereits für die bei der Ehrungsveranstaltung 2026 zur Ehrenden gelten.

 

Die Ehrenordnung wurde in der Fassung vom 21.10.2025 mit Wirkung zum 01.01.2026 beschlossen.

 

 

 

 

 

 

zu 7

Aufnahme eines Darlehens für den Eigenbetrieb Wasserversorgung

 

Im Wirtschaftsplan 2025 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung ist eine Kreditermächtigung i.H.v. 2.145.000 € zur Finanzierung der laufenden Investitionsvorhaben eingestellt und auch von der Rechtsaufsichtsbehörde im Haushaltserlass 2025 genehmigt. Das im Wirtschaftsplan geplante Vorhaben Wasserleitung Korb mit Gesamtkosten i.H.v.2,4 Mio. € wird noch in diesem Jahr fertiggestellt. Die ersten Abschlagszahlungen hierzu wurden mit dem bereits Anfang des Jahres aufgenommenen und jetzt zur Auszahlung angeforderten KFW-Kredit i.H.v. 800.000 €, (von dem 400.000 € noch aus der Kreditermächtigung für 2024 stammten) abgedeckt.

Um die Finanzierung dieser Maßnahme sowie der ebenfalls begonnenen Südstraße (ca. 1,9 Mio. €) sicherzustellen, muss ein weiterer Kredit i.H. der restlichen Kreditermächtigung nämlich 1,745 Mio. € aufgenommen werden.

Da es sich bei den Maßnahmen um Infrastrukturmaßnahmen handelt, können wir auf den „Investitionskredit Kommune direkt“ bei der L-Bank zugreifen. Dieser ist per se immer günstiger als „normale“ Banken und sogar KFW, von daher ist eine Ausschreibung nicht erforderlich.

Im Gegensatz zu KFW-Darlehen wird hier der Zinssatz gleich bei der Zusage des Darlehens festgelegt, so dass das Risiko eines Zinsanstiegs bis zur Auszahlung nicht gegeben ist. Die Abrufung kann in einem oder zwei Teilbeträgen erfolgen, die Frist dafür beträgt zwölf Monate, so dass wir hier je nach eigenem Geldabfluss variabel bleiben.

Ein Darlehen mit einer Laufzeit von 20 Jahre und einer 10 jährigen Zinsbindung wird zum Nominalzins von 2,86 % ( Stand 06.10.2025 ) angeboten. Der Zinssatz wird täglich angepasst.

 

Der Aufnahme eines Darlehens für den Eigenbetrieb Wasser bei der L-Bank i.H. von 1,745 Mio. € zu den o.g. Konditionen wurde zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

zu 8

Abschluss eines Vertrags zur Verwertung von Klärschlamm und Phosphor ab 01.01.2027

 

Ab 01.01.2029 muss bei der Verwertung von Klarschlamm eine Phosphorrückgewinnung stattfinden. Bisher gibt es noch keine Firmen, die Anlagen besitzen, um diese Vorgaben umzusetzen. Daher müssen bis zu diesem Termin erst noch viele Anlagen gebaut werden. Um Firmen in die Lage zu versetzen, entsprechende Anlagen zu bauen und anzubieten, sollten jetzt schon Verträge abgeschlossen werden, damit die Entsorgung des in der Möckmühler Kläranlage zur Entsorgung anfallenden Klärschlamms auch ab dem 01.01.2029 noch gesichert ist und die investierenden Firmen Planungssicherheit zum Aufbau von entsprechenden Anlagen erhalten.

 

Zu diesem Zweck hat sich die Stadt Möckmühl an einer Bündelausschreibung durch die HNVG beteiligt. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19.11.2024 der Vergabe an den günstigsten Bieter – die Firma MSE Mobile Schlammentwässerungs GmbH Karlsbad zugestimmt.

Nachdem im Vorfeld des Vertragsabschlusses noch stadtintern anhand einer großen Schadstoffanalyse geprüft werden musste, nach welchen Schadstoffkriterien unser Klärschlamm behandelt werden muss, können nachdem hierzu die relevanten Ergebnisse vorliegen, die Verträge abgeschlossen werden.

 

Vertragsbeginn ist am 02.01.2027, Vertragsende am 31.12.2034. Die lange Laufzeit wurde gewählt um beiden Parteien Planungssicherheit zu geben. Es gibt zwei verschiedene Phasen:

Zeitraum 2027 - 2028: (noch ohne Phosphatrückgewinnung)

Klärschlammabholung und Transport; thermische Verwertung                                          100,38 € /to netto

(bisher noch laufender Vertrag 106,14 €/to)

Zeitraum 2029 – 2034: (mit Phosphatrückgewinnung)

Klärschlammabholung u. Transport, thermische Verwertung u. Aschebehandlung             247,19 € /to netto

Aufwand bei einer durchschnittlichen jährlichen Abfuhrmenge von 1.100 to:

Bisher:      116.754 €/Jahr

Ab 2027:   110.418 €/Jahr

Ab 2029:    271.909 €/Jahr


Aufgrund der langen Laufzeit des Vertrages und der Unwägbarkeiten der Kalkulation sind im Vertrag ab dem Jahr 2030 Preisanpassungen bei den Transportkosten mit einer Preisgleitklausel vorgesehen. Bei der thermischen Verwertung mit P-Rückgewinnung erfolgt eine Nachkalkulation nach dem ersten Betriebsjahr mit Preisanpassung bei Abweichung von mehr als 10 %.

 

 

Der Gemeinderat nahm den Abschluss des Entsorgungsvertrages mit der Firma MSE zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

zu 9

Bekanntgaben, Anträge, Anfragen

 

Anfragen/Anträge:

Eine Stadträtin erkundigte sich nach dem Stand der Außenanlage der Jagsttalhalle. Bauamtsleiter Kern erklärte, dass in die Ausschreibung noch andere Maßnahmen mit aufgenommen werden und das Konzept in der nächsten Hauptausschuss-Sitzung vorgestellt wird.

Dann fragt die Stadträtin nach dem Stand des GPA-Berichts. Bürgermeister Michler antwortete, dass bis Monatsende die Stellungnahmen abzugeben sind, die gerade bearbeitet werden.

Ein Stadtrat erkundigte sich nach dem Stand bezüglich der Verschwenkung in der Lehlestraße. Bürgermeister Michler berichtete, dass hier verstärkt Geschwindigkeits-Messtafeln eingesetzt werden sollen und am Donnerstag in der Verkehrsschau nochmals die Wiederherstellung mit dem Landratsamt besprochen wird.

Ein weiterer Stadtrat verwies auf die Baurecht-Schulung des Gemeinderats, in der unter anderem thematisiert wurde, wer Möckmühl im Regionalverband vertritt. Da Möckmühl nicht vertreten ist, könnte der Verbandsdirektor in den Gemeinderat eingeladen werden, das Gremium über die Planungen zu informieren. Bürgermeister Michler wird sich mit dem Regionalverband deshalb in Verbindung setzen. Zuletzt berichtete ein anderer Stadtrat, dass aufgrund der Aktivität des Bibers in Züttlingen ca. 3 ha Weise dauerhaft überschwemmt sind. Er regte an, dass diese Fläche als Ausgleichsfläche dienen könnte, damit sie auf diese Weise noch nutzbar gemacht werden kann.

 

 

 

September 2025

Bürgermeister Michler begrüßt die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer.

Der Vorsitzende stellt fest, dass die Sitzung form- und fristgerecht einberufen wurde und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.

TOP 1

Bürgerfragen

Kämmerin Frau Maier gibt zu Beginn die Kosten, die mit der Katzenverordnung entstanden sind, bekannt. Demnach beliefen sich die Kosten wie folgt:

  • 2022 – 2.100,- Euro
  • 2023 – 2.700,- Euro
  • 2024 – 1.300,- Euro
  • 2025 – 1.000,- Euro

Weiter berichtet sie, dass die Kosten für den Tiefbau in der Händelstraße mit 229.000 Euro veranschlagt sind, für den Kanal in der Südstraße sind Kosten mit 322.000 Euro geplant.

Eine Bürgerin beklagt die nach wie vor schlechte Ausleuchtung der Innenstadt und die immer noch verschmutzten Straßenlaternen. 

Ein anderer Bürger beklagt sich zu 

  • der mangelnden Baumpflege im Hahnenäcker – dort wachsen Wege zu
  • dem Zustand der Straße zum Beispiel bei der Volksbank, wo Grün die Straße überwiegt
  • die Unsauberkeit und Ungepflegtheit auf dem Friedhof Möckmühl
  • den weiterhin ungepflegten unsauberen Eindruck, den man von der gesamten Stadt hat 

Bauamtsleiter Thorsten Kern berichtet, dass die Zustände bekannt sind und man an Lösungen arbeitet.

Anschließend lobt der Bürger den Bauhof für seine unermüdliche Arbeit an den Müllcontainern in der Stadt, wo die illegale Müllentsorgung immer stärker wird.

 

TOP  2

Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse

 

BM Michler gibt Neueinstellungen im Zuge der Nachbesetzung in der Verwaltung bekannt:

Tamara Hörtling seit 1.9.2025 in der Kämmerei

Jürgen Koch für die EDV ab 1.12. (Frau Goncalves Rodrigues geht in Mutterschutz)

 

TOP  3

Veranstaltungen – Rückblick 2025 und Ausblick 2026

 

Stadtmanagerin Stefanie Keck gibt einen Überblick über das Veranstaltungsjahr 2025, einschließlich der durchgeführten Maßnahmen und der angefallenen Kosten. 

(Die Präsentation ist im Ratsinformationssystem einsehbar.)

Der Veranstaltungskalender 2026 wird vorgestellt. Dabei werden die geplanten Formate sowie die voraussichtlichen Gesamtkosten erläutert.

BM Michler erläutert, dass bei einigen Veranstaltungen der Einsatz von Vereinen oder auch Schulen anstatt von Mitarbeitern der Stadt Ziel sei. 

Der Rat nimmt die Darlegungen zur Kenntnis.

 

TOP 4

Kauf der Entwicklungsfläche für den Bauabschnitt Brandhölzle V

Zunächst rückt ein befangener GR deutlich vom Tisch ab.

Die Stadt Möckmühl hat die Möglichkeit für den Kauf der Landwirtschaftsfläche FlSt. Nr.:1820 Gewann Baierklinge in der Größe von 58.837 qm, die direkt an das Baugebiet Brandhölzle III angrenzt. 

Im Jahr 2003 wurde ein Vertrag zwischen dem Flächeneigentümer und der Stadt Möckmühl über eine Kaufoption der o.g. Fläche bis 31.12.2025 abgeschlossen. Die Fläche gehört zu dem städtebaulichen Konzept als potenzielle Entwicklungsfläche für das Baugebiet Brandhölzle. 

Für das Gebiet wurde vor mehr als 30 Jahren mit städtebaulichen Planungen begonnen. Es folgte eine abschnittsweise Aufsiedlung, die mittlerweile mit dem 3. Bauabschnitt fertiggestellt ist. Es befinden sich noch einige unbebaute Restgrundstücke innerhalb des 3. BA. Im Gebiet Brandhölzle sind noch 2 Entwicklungspositionen aus dem Flächennutzungsplan, 1. Fortschreibung 1999 vorhanden. Diese Flächen wurden in der Alternativprüfung für die weitere Entwicklung als „Brandhölzle IV“ (östliche Erweiterung) und „Brandhölzle V“ (südliche Erweiterung) bezeichnet. 

Der Ausweisung des Gebiets „Brandhölzle V“ steht bisher ein Ziel der Raumordnung entgegen (Regionaler Grünzug). Bevor diese Fläche in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden kann, muss zunächst eine Änderung des Regionalplans zur Zurücknahme des Grünzugs erfolgen. In einer gemeinsamen Besprechung hatte der Regionalverband seine Unterstützung zur Regionalplan-Änderung signalisiert. Hierzu wird die Verwaltung einen Antrag beim Regionalverband stellen. Mit einer Bearbeitung von ca. einem Jahr ist zu rechnen, bis das Verfahren abgeschlossen ist. 

Nach heutigem Stand könnte dann ab 2027 mit einer konkreten Überplanung und Entwicklung des Baugebiets Brandhölzle begonnen werden, sofern Bedarf und politisches Interesse bestehen.   

Beschluss

Nach Klärung von grundsätzlichen Verständnisfragen stimmt der Gemeinderat dem Kauf der Entwicklungsfläche zu den im Vertragsangebot – mehrheitlich den genannten Bedingungen zu. 

 

TOP 5

Bebauungsplan „Biegel II“ in Möckmühl - Korb – Einstellung des laufenden Bebauungsplanverfahrens

Im Rahmen der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans wurde die Fläche in Korb im Flächennutzungsplan nicht mehr als Wohnbaufläche (Planung) gekennzeichnet. 

Es werden in der Gesamtgemeinde andere Flächen für die Wohnbauentwicklung favorisiert.

Der Kernort Möckmühl stellt einen Siedlungsbereich mit verstärkter Siedlungstätigkeit dar. Daher ist der Hauptanteil geplanter Wohnbauflächen dort unterzubringen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich, das laufende Bebauungsplanverfahren des Bebauungsplans „Biegel II“ in Möckmühl-Korb bis auf Weiteres einzustellen. 

 

TOP 6

Privates Bauvorhaben auf dem FlSt. 408 in Korb

Ein privater Interessent möchte in Korb auf dem von der Stadt zum Zwecke der Erschließung erworbenen FlSt. 408 an der Ecke des Biegelwegs ein Wohnhaus errichten. Eine Erschließung des gesamten Gebiets „Biegel“ 6 ist momentan dort nicht mehr geplant. Eine Einzelerschließung durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für ein Teilstück wurde bereits vom Landratsamt genehmigt. Weitere Informationen und Beschlussvorlagen zum Thema Bebauungsplan siehe TOP Bauamt.

Da Lage, Größe und Anschluss des späteren Grundstücks so ausgestaltet werden müssen, dass auch eine spätere Resterschließung des angekauften Gesamtgrundstücks ohne Weiteres möglich ist, wurde die Größe so angepasst, dass im Anschluss im weiteren Verlauf des Biegelwegs noch drei weitere Grundstücke gebildet werden können, die an die dann schon bis Ende des jetzigen Vorhabens liegenden Abwasser- und Wasserleitungen angeschlossen werden können. 

Auch der verbleibende hintere Teil des städt. Flurstücks kann dann für eine spätere Erschließung vernünftig eingeteilt werden.

Die Bildung des Grundstücks wird so erfolgen, dass eine Verbreiterung des Endstücks des Biegelwegs um zwei Meter möglich sein wird, sodass bei einer späteren weiteren Bebauung des Biegelwegs in diesem Bereich ausreichende Zufahrt gewährleistet ist. Dann kann dieser Weg, der bisher nicht Teil einer Erschließung ist, endgültig hergestellt und als Erschließungsstraße mit allen dort anliegenden Grundstückseigentümern abgerechnet werden (Erschließungsbeitragspflicht). Durch die zusätzlich vorhandene Breite des Wegs ist auch sichergestellt, dass der Kanal und die Wasserleitung in ausreichender Entfernung vom jetzigen und späteren Grundstücken verlegt werden können (Arbeitsraum bei Verlängerung und Schäden).

Für das Bauvorhaben muss ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden, dessen Kosten vom Bauherren an die Stadt erstattet werden (Vereinbarung zur Kostenübernahme).

Die Kosten für die Grundstücksbildung und Erschließung sowie ein Kostenanteil zur allgemeinen Haushaltsfinanzierung werden über den Grundstückskaufpreis abgerechnet, wie auch bei den bisherigen Erschließungen in der Stadt üblich. 

Zur Festlegung eines Grundstückskaufpreises wird von den vorliegenden Kostenschätzungen für den 

Erschließungsaufwand ausgegangen. Daraus ergibt sich momentan für eine Grundstücksgröße von geplanten 1.287 m² ein Gesamtkaufpreis i.H. von 293.050 €.

Um Kostenrisiken für beide Seiten auszuschließen, soll im Kaufvertrag eine Mehr- und Minderkostenklausel aufgenommen werden. Abgerechnet wird dann nach Abschluss der Maßnahmen anhand der tatsächlich entstandenen Baukosten.

Da der Bauherr den Anschluss sowie den Bau der Wasserleitung und des Abwasserkanals bis zu seiner seitlichen Grundstücksgrenze alleine bezahlt, soll noch eine Regelung gefunden werden, wie diese Kosten auf eventuell später im weiteren Verlauf des Wegs entstehende Bauplätze umgelegt werden können. Dies muss noch rechtlich geprüft werden.   

Mehrheitlich fasst der Rat den

Beschluss

Der Bildung eines Grundstücks aus dem FlSt. 408 laut anhängender Planzeichnung und dem Verkauf zu o.g. Bedingungen wird zugestimmt.

 

TOP 7

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bungalow, Biegel II“ in Möckmühl - Korb – Aufstellungsbeschluss

 

1. Ziel und Zweck der Planung

Der Vorhabenträger möchte auf einem Teilstück des Flurstücks Nr. 408 einen eingeschossigen, barrierefreien Bungalow sowie eine Garage und eine Terrasse erstellen.

Das Grundstück und somit auch das Plangebiet befinden sich im Außenbereich.

Eine Innenraumverdichtung ist nicht möglich, da sich nahezu alle Grundstücke in Privathand befinden und diese für die eigenen nachkommenden Generationen vorgehalten werden.

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Bungalow, Biegel II“ soll auf einem Teil des genannten Grundstücks Baurecht entstehen

2. Verfahren

Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt.

Der Ablauf des Bebauungsplanverfahrens regelt sich auch bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs. So ist auch eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 BauGB sowie gem. § 4 BauGB durchzuführen.

Mit dem Aufstellungsbeschluss verdeutlicht der Gemeinderat zunächst die Bereitschaft, für das Projekt entsprechendes Planungsrecht zu schaffen.

Der Gemeinderat entscheidet anschließend im Rahmen des Auslegungsbeschlusses über die konkreten Regelungen im Bebauungsplan, die dann in die Auslegung gehen.

Die Verwaltung schlägt vor, sobald der Vorentwurf vorliegt, sowohl mit den Trägern öffentlicher Belange als auch mit der Öffentlichkeit die frühzeitige Beteiligung durchzuführen.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Planunterlagen sowie die notwendigen Untersuchungen und Gutachten werden von dem Vorhabenträger getragen. Hierzu wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen Vorhabenträger und Stadt abgeschlossen. Der Vorhabenträger hat zu diesem Vorgehen seine Zustimmung signalisiert.

Auch die Kosten für die Erschließung dieses Vorhabens werden von dem Vorhabenträger getragen.

Mehrheitlich stellt der Rat fest und fasst den

 

Beschluss

 
  1. Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen qualifizierten Bebauungsplans im Sinne des § 30 Baugesetzbuch (BauGB).
  2. Für den im Lageplan dargestellten Bereich (FlSt. Nr. 408 (teilweise)) wird nach § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB), § 2 Abs. 1 BauGB und § 12 BauGB das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Bungalow, Biegel II“ eingeleitet.
  3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, sobald der Vorentwurf vorliegt, die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer einmonatigen Auslegung des Vorentwurfs durchzuführen. 

TOP 8

Einbau einer Arztpraxis sowie einer Physiotherapiepraxis in das Hauptgebäude Züttlinger Straße 8 sowie Sanierung Dachgeschoss – Beauftragung Architektin Windmüller und Fachingenieure

 

Sachverhalt

Das Erdgeschoss im Hauptgebäude der Züttlinger Straße 8 soll entsprechend dem beigefügten Plan in eine Arztpraxis sowie eine Physiotherapiepraxis umgebaut werden.

Die Beauftragung von Architektin Windmüller für die Leistungsphasen 1 und 2 sowie die Beauftragung der Fachingenieure wurde vom Gemeinderat in den Sitzungen vom 27.5.2025 und 29.7.2025 beschlossen.

Diese Leistungsphasen sind abgeschlossen. Im Folgenden steht daher die Beauftragung von Architektin Windmüller über die weitergehenden Leistungsphasen 3 bis 9 aus, damit das Projekt zeitnah umgesetzt werden kann.

Im Zuge der Baumaßnahmen im Hauptgebäude soll ebenfalls das Dachgeschoss einer Nutzung durch Dritte zugeführt werden. Hierzu liegt der Stadtverwaltung das Interesse einer Psychotherapeutin vor, die ihre Praxis in einem der Räume im Dachgeschoss einrichten möchte. Für die Nutzbarmachung des Dachgeschosses sind unabhängig von der Nutzung hauptsächlich Anpassungen im Bereich der Sanitäranlagen erforderlich. Im Übrigen sollen bis zur Klärung der weiteren Nutzung keine weiteren baulichen Veränderungen erfolgen. Auch aus wirtschaftlichen Gründen wird die Sanierung der Sanitäranlagen im Dachgeschoss im Zuge der Umbauarbeiten im Erdgeschoss angeraten. Eine abschließende Kostenschätzung ist erst nach Auswertung der Ergebnisse der Gutachten der jeweiligen Fachingenieure möglich.

Der Gemeinderat fast einstimmig den

 

Beschluss

 

Der Auftrag für die Leistungsphasen 3 bis 9 wird an Architektin Windmüller vergeben. Ebenso die Beauftragung von den ergänzten Fachingenieurleistungen in den Bereichen Elektro, Statik, Heizung-Klima-Sanitär sowie Brandschutz. Die Beauftragungen sollen sich auf das gesamte Hauptgebäude, einschließlich Dachgeschoss, beziehen.

 

TOP 9

Vergabe zur Ertüchtigung des Aufzugs in der Mediathek Möckmühl

 

Sachverhalt

Der Lastenaufzug im Gebäude der Mediathek in Möckmühl entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik sowie den geltenden sicherheitstechnischen Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die einschlägigen Normen (z. B. DIN EN 81-20/50). Im Rahmen wiederkehrender Prüfungen wurden sicherheitsrelevante Mängel festgestellt. Zudem ist die Steuerungstechnik veraltet und die Energieeffizienz gering.
Ertüchtigung und Modernisierung des bestehenden Lastenaufzugs unter Berücksichtigung aktueller technischer und rechtlicher Anforderungen. Die Grundstruktur der Anlage (Schacht, Tragwerk) bleibt erhalten.

Zielsetzung der Maßnahme

 
  • Erhöhung der Betriebssicherheit durch den Austausch sicherheitsrelevanter Komponenten (z. B. Türverriegelung, Notrufsystem, Steuerung)
  • Verbesserung der Energieeffizienz durch den Einsatz moderner Antriebstechnik und optimierter Steuerung
  • Sicherstellung der langfristigen Betriebserlaubnis durch Anpassung an gesetzliche Vorgaben und technische Normen
  • Vermeidung ungeplanter Stillstände durch vorbeugende technische Aufwertung
  • Die Möglichkeit der barrierefreien Gestaltung der Mediathek
 

Bei der Ertüchtigung des Lastenaufzugs würden sich die für die bisherige Nutzung erforderlichen Umbaumaßnahmen auf ca. 55.000,00 € belaufen.

Aus arbeits- und sicherheitsrechtlicher Sicht (Arbeitssicherheit Süd GmbH) ist der Aufzug jedoch nicht für die Beförderung von Personen zugelassen – auch dann nicht, wenn entsprechende Hinweisschilder vor Ort angebracht werden.

Da die Stadt Möckmühl als Betreiber fungiert, trägt sie die vollständige Verantwortung für den Betrieb des Lastenaufzugs sowie das Verhalten der Nutzer.
Eine Mitnutzung durch die Bewohner des Hauses oder die Angestellten/Besucher der Mediathek ist daher nicht zulässig.

Die Mediathek befindet sich im Sanierungsgebiet. Daher besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine Förderung im Rahmen der Städtebauförderung zu erhalten. Dies würde bedeuten, dass ein Komplettumbau des bestehenden Lastenaufzugs zu einem Personenaufzug – mit geschätzten Kosten in Höhe von ca. 160.000,00 € bis 180.000,00 € – förderfähig wäre.

 

Beschluss

 

Nach kurzer Diskussion wird die Verwaltung durch einstimmigen Beschluss ermächtigt, einen Förderantrag im Rahmen der Städtebauförderung zu stellen sowie entsprechende Angebote für die Umrüstung des Lastenaufzugs in einen Personenaufzug einzuholen und dem Gemeinderat zur Vergabe der Bauleistungen in den kommenden Sitzungen vorzulegen.

Aufgrund der aktuell langen Lieferzeiten sowie notwendiger baulicher Anpassungsmaßnahmen im vorhandenen Aufzugsschacht ist vorgesehen, die Maßnahme im Haushaltsjahr 2026 umzusetzen und zu finanzieren.

  

TOP  10

Vergabe der Elektroarbeiten zur Erneuerung der Elektrotechnik für das Abwasserpumpwerk Baierklinge

Sachverhalt

 

Das bestehende Abwasserpumpwerk Baierklinge entspricht nicht mehr dem Stand der Technik und hatte in der Vergangenheit Ausfälle. Im Zuge der geplanten Sanierung ist insbesondere die Erneuerung der gesamten elektrotechnischen Anlage erforderlich. Ziel ist die Sicherstellung eines störungsfreien und energieeffizienten Betriebs gemäß den aktuellen technischen und sicherheitstechnischen Anforderungen.

Die Maßnahme umfasst folgende Leistungen:

  • Speicherprogrammierbare Steuerung
  • Ansteuerung der Pumpensysteme
  • Fernüberwachung (Leittechnik)
  • Lieferung und Montage eines Schaltschranks
  • Erneuerung der Stromversorgung im Pumpwerk
  • Elektromontage und Inbetriebnahme
  • Dokumentation und Übergabe der Anlagendokumentation
 

Aufgrund der Tatsache, dass die Firma UFT bereits sämtliche elektrotechnischen Anlagen im Bereich der Wasserver- und -entsorgung der Stadt betreut und somit mit den örtlichen Gegebenheiten sowie den betrieblichen Abläufen bestens vertraut ist – und da es sich bei dem Pumpwerk um eine kritische Infrastruktur handelt, bei der eine nahtlose und störungsfreie Umsetzung zwingend erforderlich ist – wird die Vergabe der Maßnahme ausschließlich an diese Firma empfohlen.

 

Finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Mittel sind im HH 2025 bereitgestellt.

Die Finanzierung erfolgt über die Kostenstelle 7538 0000 0000.

 

HH-Ansatz160.000,00 €

Bisher Verplant0,00 €

Verfügbare Mittel160.000,00 €

 

Beschluss

 

Das Gremium beschließt einstimmig, die Vergabe der Elektroarbeiten an die Fa. UFT aus Bad Mergentheim zum Angebotspreis von brutto 39.019,59 €.

TOP 11

Vergabe der Elektroarbeiten zur Erneuerung der Elektrotechnik für das RÜB 141 „Im Lachen-Züttlingen“

   

Sachverhalt

 

Das bestehende Regenüberlaufbecken (RÜB) Im Lachen-Züttlingen entspricht nicht mehr dem Stand der Technik und hatte in der Vergangenheit Ausfälle. Im Zuge der geplanten Sanierung ist insbesondere die Erneuerung der gesamten elektrotechnischen Anlage erforderlich. Ziel ist die Sicherstellung eines störungsfreien und energieeffizienten Betriebs gemäß den aktuellen technischen und sicherheitstechnischen Anforderungen.

Die Maßnahme umfasst folgende Leistungen:

  • Speicherprogrammierbare Steuerung
  • Ansteuerung der Pumpensysteme
  • Ansteuerung Rührwerk
  • Messung Becken
  • Fernüberwachung (Leittechnik)
  • Lieferung und Montage eines Schaltschranks
  • Erneuerung der Stromversorgung im Pumpwerk
  • Elektromontage und Inbetriebnahme
  • Dokumentation und Übergabe der Anlagendokumentation
 

Aufgrund der Tatsache, dass die Firma UFT bereits sämtliche elektrotechnischen Anlagen im Bereich der Wasserver- und -entsorgung der Stadt betreut und somit mit den örtlichen Gegebenheiten sowie den betrieblichen Abläufen bestens vertraut ist – und da es sich bei dem Pumpwerk um eine kritische Infrastruktur handelt, bei der eine nahtlose und störungsfreie Umsetzung zwingend erforderlich ist – wird die Vergabe der Maßnahme ausschließlich an diese Firma empfohlen

 

Finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Mittel sind im HH 2025 bereitgestellt.

 

Die Finanzierung erfolgt über die Kostenstelle 7538 0000 0000.

 

HH-Ansatz160.000,00 €

Bisher Verplant0,00 €

Verfügbare Mittel160.000,00 €

   

Beschluss

 

Die Vergabe der Elektroarbeiten an die Fa. UFT aus Bad Mergentheim zum Angebotspreis von brutto 34.555,35 € wird einstimmig beschlossen.

Top 12

Pacht einer Freiflächenphotovoltaikanlage von der BE Möckmühl zur Versorgung der städt. Kläranlage mit Solarstrom

Sachverhalt

 

Der Gemeinderat der Stadt Möckmühl hat am 23.2.2021 beschlossen, der Bürgerenergie Möckmühl eine Grünfläche neben der städtischen Kläranlage zur Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage zu errichten. Der erzeugte Strom sollte der Versorgung der städtischen Kläranlage zur Verfügung gestellt werden, um die Betriebskosten zu reduzieren.

Aus verschiedenen technischen Gründen und Gesetzesänderungen hat sich der Bau und Anschluss der Anlage bis dato verzögert, wird aber nun – sobald die vertragliche Situation vollends abgeklärt ist und die Verträge unterzeichnet sind – in Betrieb gehen. 

Die ursprünglich beschlossene Betriebsform, die zwischenzeitlich durch den Wegfall des EEG-Gesetzes wieder möglich geworden ist, wird nun umgesetzt. Die BE pachtet die Grünfläche von der Stadt Möckmühl für 1 € und verpachtet ihrerseits die bereits gebaute Freiflächenphotovoltaikanlage an die Stadt für 20.000 € netto Pacht/Jahr. Die Stadt erhält dafür den erzeugten Strom aus der Anlage und kann den überschüssigen Strom ins Netz einspeisen. Für die Betriebsführung wird mit der ZEAG als Bevollmächtigter der BE ein Vertrag abgeschlossen.

Insgesamt kann die Stadt, da die Pacht für 20 Jahre festgeschrieben ist, bereits im 1. Jahr ca. 1.900 € zzgl. Überschusseinspeisungserlösen sparen. Da dies zu unserem heutigen Strombezugspreis gerechnet ist, wird die Ersparnis bei künftig steigenden Strompreisen weiter ansteigen. Der bisherige Stromliefervertrag der Stadt, mit dem im Modell gerechnet wurde, läuft zum 31.12.2025 aus und muss neu ausgeschrieben werden. 

Da der notwendige Beschluss zu dieser Maßnahme bereits durch den GR gefasst worden ist, ist nun nur noch eine Kenntnisnahme notwendig. Die Verwaltung wird die erforderlichen Verträge mit der BE Möckmühl und der ZEAG wie oben erläutert abschließen. 

 

TOP 13

Zustimmung zur Annahme von Spenden 1. Halbjahr 2025

Sachverhalt

In § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung ist der Umgang der Gemeinden und kommunalen Zweckverbände mit eingehenden Spenden geregelt, um in diesem Bereich größtmögliche Transparenz über die Herkunft der Gelder zu gewährleisten. Hiernach obliegen die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung (Spende) dem Bürgermeister oder ggf. den Beigeordneten, die tatsächliche Annahme oder Vermittlung der Spenden entscheidet der Gemeinderat. Als weitere Transparenzmaßnahme muss jährlich ein Spendenbericht an die Rechtsaufsichtsbehörde übermittelt werden. 

Bisher hat man anhand dieses Berichts die eingegangenen Spenden für das abgelaufene Haushaltsjahr zu Anfang des Folgejahrs dem Gemeinderat zum Beschluss der Annahme vorgelegt. Erst nach der erfolgten Annahme darf die Stadt eine Spendenquittung für die Spender ausstellen. Da zum Jahresende in der Kämmerei und Kasse ein hoher Geschäftsanfall besteht und viele Firmen zeitnah die Spendenquittungen für ihre Steuererklärungen benötigen, möchten wir künftig zumindest bei der Stadt die Zustimmung des GR halbjährlich (30.6./31.12.) einholen, sodass die Hälfte der Bescheinigungen bereits im Sommer ausgestellt werden kann. 

  

Beschluss

 

Der Annahme der in der Sitzung vorgetragenen Spenden an die Stadt Möckmühl im ersten Halbjahr 2025 (Eingang 1.1. – 30.6.2025) wird einstimmig zugestimmt. 

   

TOP 14

Bekanntgaben, Anträge, Anfragen

 

BM Michler gibt bekannt, dass die Stadt als Ökoausgleich für den Radweg Roigheim eine Abgeltung i.H.v. 84.000 € bezahlt, der Betrag ist etwas höher als in der letzten Sitzung angenommen.

Eine SRin erkundigt sich zur Planung der Fertigstellung der Arbeiten an der Jagsttalhalle. Sie bemängelt, dass der Haupteingang nicht fertig sei und möchte wissen, wann damit zu rechnen ist.

  • BAL Kern erklärt, dass es einen Zugang gibt, welcher mit Bauzaun von der Baustelle abgesichert ist. Der Sportlereingang ist fertig. Die Verkehrssicherheit wird hergestellt. 
  • Ein SR schlägt dazu vor, sich bei der Klausurtagung alles anzuschauen. 
 

Zum Abschluss gratuliert der 1. Stellv. BM Kraft BM Michler im Namen des Gemeinderats nachträglich zum Geburtstag und wünscht ihm alles Gute. 

 

Anschließend tagte das Gremium nicht öffentlich weiter.

    

Juli 2025

1 Bürgerfragen
Eine Bürgerin fragt nach dem Sachstand bezüglich des Aufzugs in der Mediathek.
Bürgermeister Michler antwortet, dass das zweite Angebot hier noch fehlt.

Ein Bürger fragt nach den Sanierungskosten für die Händelstraße und denen der Südstraße.
Bürgermeister Michler antwortet, dass die Südstraße mit 950.000 € Plankosten angesetzt ist.

Ein weiterer Bürger erkundigt sich nach dem Weg zwischen der Händelstraße und Haydnstraße, wann dieser nun asphaltiert wird.

Wieder ein anderer Bürger spricht den untragbaren Zustand am Eingang des Parkhauses an, da dieser sehr verdreckt ist und die falsche Beschilderung im Hergstbachtal.
Bürgermeister Michler gibt dies an den Bauhof weiter.

Dann fordert ein anderer Bürger nochmals die Gefahrenstelle am Zebrastreifen beim ASB an der Reichertshäuser Straße in der Verkehrsschau überprüfen zu lassen, denn wieder wurde hier ein Kind angefahren und Tempo 30 ist hier unbedingt erforderlich.

Ein Bürger aus dem Brandhölzle spricht aus eigener Erfahrung den fehlenden Verbindungsweg für Fahrräder in Richtung Kreisverkehr vorm Kauflandparkplatz an. Auch der Ausbau eines bestehenden Forstwegs wird von ihm angeregt. 
Bürgermeister Michler wird das Thema mitnehmen und prüfen lassen.

Zuletzt spricht ein Bürger die Parksituation in den Parkhäusern in der Innenstadt an, viele Parkplätze sind von Dauerparkern belegt und hakt nach, ob hier seitens der Stadt Kurzeitparkplätze möglich sind und wieder kontrolliert verstärkt werden kann.
Bürgermeister Michler stellt klar, dass die Stadt hier bereits ein Konzept in der Schublade hat, das umgesetzt werden soll, sobald die Parkplätze am Württemberger Hof fertig sind.

Dann gibt Bürgermeister Michler noch bekannt, dass ab 01.08.2025 Bauamtsleiter Thorsten Kern und im technischen Bereich Herr Michael Vogt im Bauamt starten und daher nun viele Dinge aufgearbeitet werden können.  


2 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

1. Bauantrag Keltergasse 1 wurde zugestimmt.


2. Kaufvertrag vom:  12.06.2025
Beschrieb:   Flst. 6529, Tulpenweg
               Gebäude- und Freifläche, 951 qm
Kaufpreis:   228.240,- €


3. Verlängerung Bauzwang „Brandhölzle III“ um 2 Jahre.



 3 Verpflichtung eines nachrückenden Stadtrats

Für das am 24.06.2025 ausgeschiedene Gemeinderatsmitglied Thorsten Kern rückt bis zum Ablauf der Legislaturperiode die nächste Ersatzperson nach. Nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl am 09.06.2024 handelt es sich bei der Ersatzperson für die Fraktion FWV um Frau Tanja Ehmann.

Bei Frau Tanja Ehmann liegt ein Hinderungsgrund nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 a) der Gemeindeordnung vor. 
Als nächste Ersatzperson rückt Herr Christian Brauch für die Fraktion FWV nach.

4 Nachbesetzung der Ausschüsse und sonstigen Gremien

Durch das Ausscheiden von Herr Thorsten Kern aus dem Gemeinderat müssen die Ausschüsse und sonstigen Gremien, in welchen er Mitglied war, nachbesetzt werden. 
Die Fraktion FVW hat der Verwaltung ihren Wunsch für das Nachbesetzen der Gremien mitgeteilt. Diesen Wunsch haben wir in der Auflistung unten dargestellt. Die Nachbesetzung der kommunalen Gremien erfolgt in der Regel im Wege der Einigung. Der Vorschlag muss einstimmig, ohne Gegenstimme angenommen werden. Ist dies nicht der Fall, muss die Besetzung durch Wahl erfolgen, für die entsprechende Wahlvorschläge erforderlich wären. Die Fraktion FWV wird in der Sitzung die von ihnen vorgeschlagenen Vertreter nennen.
Es wurde folgende Besetzung der Ausschüsse und sonstigen Gremien beschlossen:
Hauptausschuss: Stellvertreter für Andreas Kraft, Christan Bort
Verbandsversammlung des Schulverbands „Jagst-/ Seckachtal“: Patrik Essig für Thorsten Kern, Stellvertreter für Michael Müller, Andreas Kraft
Gemeinsamer Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Möckmühl: Günter Hediger, Stellvertreter Christian Brauch
AK Innenstadt/Verkehr: Michael Müller


5 Sanierung Friedhof Züttlingen - Ausschreibung und Umsetzung Bauabschnitt III a und III b

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Michler Frau Biegert, Landschaftsarchitektin.

Bauabschnitt 1 ist fertiggestellt und wird voraussichtlich deutlich unter dem Kostenrahmen von 86.000 Euro abgerechnet. Die Abnahme ist erfolgt. Bauabschnitt II wird nach Beratung im Ortschaftsrat bis auf weiteres zurückgestellt.

Der Ortschaftsrat hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, dass im Bauabschnitt III a beim Kostenvoranschlag unter Punkt 560 „Einbauten in Außenanlagen und Freiflächen“ Einsparungen in Höhe von 30.000,- Euro vorgenommen werden sollen. Ebenso ist in diesem Bauabschnitt eine Zuwendung in selbiger Höhe zu erwarten. Die verbleibenden Kosten in Höhe von ca. 31.000 Euro sind im Haushalt eingestellt und gedeckt.

Bauabschnitt III b ist zusammen mit Bauabschnitt III a auszuschreiben und zu beginnen, da hier Synergieeffekte in Bezug auf Kosten und Absprachen erreicht werden können. Ebenso ist aufgrund des vorhandenen Baumgutachtens dringend Handlungsbedarf geboten, da alle Bäume entlang der Allee stark beschädigt sind und irreversible Schäden aufweisen. Aktuell erfolgen hier bereits Verkehrssicherungsmaßnahmen (Entfernung Baumkronen, Totholz etc.) durchgeführt.
Die Kosten in Höhe von ca. 79.000 Euro sind ebenfalls durch den Haushaltsansatz gedeckt.  

Mit einem Abschluss der Maßnahmen ist 2027 zu rechnen.

Frau Biegert war in der Sitzung anwesend und hat die aktuellen Pläne anhand einer Präsentation dem Gremium vorgestellt.

Nach der Klärung von Verständnisfragen hat der Gemeinderat beschlossen, dass das Landschaftsarchitekturbüro Biegert mit Leistungsphase 1 bis 9 der Bauabschnitte III a und III b beauftragt wird


6 Polizeiliche Kriminal- und Verkehrsunfallstatistik 2024

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Michler Herrn Frank Pfitzke in Funktion als Leiter des Polizeipostens Möckmühl.

Der Leiter des Polizeipostens Möckmühl, Herr Frank Pfitzke, stellte die Ergebnisse der polizeilichen Kriminal- und Verkehrsunfallstatistik 2024 anhand einer Präsentation vor und beantwortete anschließend die Fragen aus der Mitte des Gremiums.


Der Gemeinderat nahm die polizeiliche Kriminal- und Verkehrsunfallstatistik 2024 zur Kenntnis.


7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Einzelhandel PENNY und EDEKA im Waagerner Tal" in Möckmühl - Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat der Stadt Möckmühl hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.10.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Einzelhandel PENNY und EDEKA im Waagerner Tal“ gefasst. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Möckmühl am 20.10.2022 veröffentlicht.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgte als vorhabenbezogener Bebauungsplan (§12 BauGB) im Regelverfahren.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Einzelhandel PENNY und EDEKA im Waagerner Tal“ soll für den Neubau eines Penny-Marktes (Verkaufsfläche von ca. 800 m²) und eines Edeka-Marktes mit angeschlossenem Bäckereicafé (Verkaufsfläche ca. 1.800 m²) sowie für die Sanierung einer Apotheke Planungsrecht geschaffen werden.

Der Gemeinderat der Stadt Möckmühl hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.02.2025 den Beschluss zur 2.erneuten Auslegung des Bebauungsplanes „Einzelhandel PENNY und Edeka im Waagerner Tal“ gefasst.

Die fristgerechte Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen erfolgte im Amtsblatt am 06.03.2025. Die erneute öffentliche Auslegung und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange fanden in der Zeit vom 07.03.2025 bis 07.04.2025 - je einschließlich - statt.

Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie deren Behandlung und Abwägung sind in der Abwägungstabelle, gefertigt durch die Kehle Ingenieurbüro GmbH, Neudenau, Stand: 25.04.2025 dargestellt.

Diese Abwägungstabelle ist als Anlage der Beratungsunterlage beigefügt.

Sofern die Mitglieder des Gemeinderates damit einverstanden sind, kann über den Inhalt der Abwägungstabellen mit allen eingegangen Anregungen, en bloc abgestimmt werden.

Von privater Seite wurden keine Bedenken und Anregungen vorgebracht.


8 Grundschule Möckmühl - Ganztagesgrundschule der offenen Form

Die geplante Weiterentwicklung an der Grundschule Möckmühl wurde dem Gemeinderat in der Sitzung vom 29.04.2025 nichtöffentlich vorgestellt.

Um wegen dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter zukünftig neben dem Hort (hier ist der Rechtsanspruch bereits erfüllt) mehr Kinder in längere Betreuung bringen zu können ist an der Grundschule Möckmühl die Einrichtung einer Ganztagesgrundschule in offener Form (Wahlform) vorgesehen. Hier ist an 3 Tagen eine Ganztagesbetreuung (an der Schule) a 7 Stunden angedacht - mit Pflichtunterricht am Vormittag und erweiterten Angeboten wie Lern- und Hausaufgabenbetreuung, Förderunterricht und Arbeitsgemeinschaften am Nachmittag. Die Teilnahme daran ist freiwillig und kostenfrei und kann jährlich nach Bedarf gebucht werden.
Dies soll zunächst ab dem Schuljahr 2026/2027 für die Klassenstufe 1 erfolgen und sukzessive für die weiteren Klassenstufen ausgebaut werden, sodass zum Schuljahr 2029/2030 alle vier Klassenstufen im Ganztag sind.

Das Mittagsband und die Betreuungszeitfenster über die 7 Stunden an den 3 Tagen hinaus sowie die Ferienbetreuung ist dabei vom Schulträger (Stadt Möckmühl) zu organisieren. Die Inanspruchnahme der  Betreuungszeitfenster über die 7 Stunden an den 3 Tagen hinaus sowie die Ferienbetreuung sind kostenpflichtig.

Die Betreuungsmöglichkeiten, Konzeptionen und Kosten werden Ende des Jahres detailliert vorgestellt.

Um dies zum Schuljahresbeginn 2026/2027 umsetzten zu können, ist es erforderlich bis Oktober 2025 der entsprechende Antrag über das Schulamt beim Kultusministerium zu stellen.  


Es wurde beschlossen, dass die Grundschule Möckmühl ab dem Schuljahr 2026/2027 Ganztagesgrundschule in offener Form (Wahlform) an 3 Tagen a 7 Stunden (für die Klassenstufe 1 mit sukzessivem Aufbau) werden soll. 
Der entsprechende Antrag soll beim Kultusministerium gestellt werden.

9 Fahrzeug-Ersatzbeschaffung für den Bauhof

Der Traktor „Steyr 4115 Profi“ Baujahr 2005 des städtischen Bauhofs steht zur Ersatzbeschaffung an.
Das Fahrzeug wies bei der letzten UVV Prüfung eine große Mängelliste auf und Reparaturen sind nicht mehr wirtschaftlich.

Beschafft werden soll ein Hako M41 Multicar Geräteträger mit Maytec Abrollsystem. Dies ist ein kompakter LKW Geräteträger 7,5 Tonnen mit Abrollmulden, was ein schnelles Umrüsten mit Anbaugeräten und verschiedenen Abrollcontainern ermöglicht.

Das Kommunalfahrzeug ist durch seine Allradlenkung sehr wendig, um Arbeiten auf engen Flächen wie Spielplätzen und Kindergärten zu erleichtern.
Außerdem ist es durch die diversen Anbaumöglichkeiten für viele Arbeitsanwendungen ganzjährig einsetzbar, z.B. Mähen, Mulchen, Bewässerung, Transporte, Winterdienst, …
Für die Mitarbeiter stellt es eine große Entlastung dar, da man schwere Transportgüter mit der Mulde bodennah entnehmen kann.
Arbeitsschritte können schneller umgesetzt werden, da z.B. der Aufsitzmäher direkt in dem Abrollcontainer mitgenommen werden kann.
Das Altfahrzeug „Steyr“ soll nach der Ersatzbeschaffung verkauft werden.

Für die Beschaffung des Fahrzeugs stehen im Haushalt 2025 Mittel i.H.v. 200.000 € zur Verfügung. Die Mittel für die Anbaugeräte und Abrollmulden waren bisher nicht eingeplant und müssen daher als überplanmäßige Ausgabe genehmigt werden. Durch Einsparungen bei der Beschaffung von Geräten im Bereich Park- u. Gartenanlagen können von den benötigten rund 52.000 € ca. 30.000 € abgedeckt werden, der Rest muss über allg. Haushaltsmittel finanziert werden.

Der Auftrag für das Fahrzeug wird an den günstigsten Bieter, Hako GmbH, Benningen für 205.156,00 € abzgl. 3% Skonto vergeben und Anbaugeräte und Abrollmulden werden beschafft (Hako GmbH, Benningen, 51.860,20 €).

Die überplanmäßige Ausgabe i.H. v. 52.000 € wird genehmigt.

Für das Fahrzeug wird eine Unterstellmöglichkeit gesucht.


10 Ausgleichsmaßnahme für den Eingriff für den Bau des Radwegs Richtung Roigheim

Für den Eingriff für den Bau des Radwegs Richtung Roigheim ist eine Ausgleichsmaßnahme erforderlich. 
Die bis jetzt von der Stadt analysierten Maßnahmen sind sehr zeit- und kostenintensiv.
Um die Vorgaben des Landratsamtes zu erfüllen und die Umsetzung der Planung zu beschleunigen wurde vorgeschlagen, mit der Flächenagentur ins Gespräch zu kommen und über einen möglichen Erwerb von Ökopunkten zu beraten. 
Die von der Flächenagentur angebotenen Maßnahmen sind vom Landratsamt Heilbronn geprüft worden. Die Maßnahme ID 243 (Beschreibung s. Anlage) wurde als geeignet eingestuft. 
Diese Maßnahme ist bei der Flächenagentur für die Stadt Möckmühl „reserviert“ worden.
Die Maßnahme soll ca. 48.000 € kosten. 
Die Kosten sind in dem aktuellen Haushaltsplan nicht eingestellt.

Es erging der folgende Beschluss:

  • 1. Die Stadt Möckmühl erwirbt die notwendigen Ökopunkte.
    2. Die überplanmäßige Ausgabe i.H. v. 48.000 € wird genehmigt.
     

11 Bekanntgaben, Anträge, Anfragen

Anfragen/Anträge:


  • Ein Stadtrat kritisierte die Grünpflege in der Stadt.
    Bürgermeister Michler wird den Bauhof darauf hinweisen.
  • Eine Stadträtin fragte nach dem Fortschreiten der Sanierung der Jagsttalhalle, ob die Arbeiten bis Ende der Sommerferien fertig sind und nach den Kosten.
    Bauamtsleiter Kern sagte, dass das das Ziel ist. 
    Bürgermeister Michler gab an, dass die Kosten auf rund 150.000 € geschätzt werden.
    Weiter erkundigte sich die Stadträtin nach den Toiletten in der Grundschule.
    Bürgermeister Michler erklärte, dass in der erste Augustwoche der Bauhof und anschließend die Firma Wagner die Arbeiten ausführt. 
    Dann sprach die Stadträtin die fehlende Parkkontrollen in den Parkhäusern an und hakte nach, wann die Kurzzeitparkplätze eingerichtet werden.
    Bürgermeister Michler antwortete, dass das Ordnungsamt dies veranlassen wird.
  • Eine andere Stadträtin regte an, den Dossiers den Eltern aus dem Brandhölzle zu folgen und die Errichtung eines Bolzplatzes anzugehen. 
    Bürgermeister Michler stellte in Aussicht, dass dies noch über den Erschließungsträger möglich ist.
  • Ein Stadtrat sprach wiederholt die stark verschmutzten Bushaltestellen und andere unansehnliche Zustände in der Stadt an und kritisierte, dass nichts passiert. Er forderte ein Konzept, das die Sauberkeit der Stadt sicherstellt. 
    Bürgermeister Michler sicherte zu, dies umzusetzen.
  • Ein weiterer Stadtrat stellte das Ergebnis der Verkehrsuntersuchung, welches „keine nennenswerten Verbesserungen durch einen Kreisel“ an der Stelle Bosch-/Daimlerstraße prognostizierte in Frage und forderte eine schriftliche Stellungnahme.
    Zuletzt erkundigte sich der Stadtrat nach dem Sachstand im Haag.
    Bürgermeister Michler antwortete, dass von Investorenseite im November der Spatenstich geplant ist.  
   

Juni 2025

Bürgermeister Michler begrüßt die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer.

Der Vorsitzende stellt fest, dass die Sitzung form- und fristgerecht einberufen wurde und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.

 

 1     Bürgerfragen

            Ein Bürger verwies auf den Bericht in den Möckmühler Nachrichten vom 13.06.2025 bezüglich der Befüllung von Schwimmbecken und hakte nach, ob über eine Zisterne befüllt werden darf. Kämmerin Maier erklärte, dass der Bericht aufgrund der vermehrten unzulässigen Nutzung von Bauwassers klarstellend geschrieben wurde und das Befüllen über eine Zisterne in Ordnung geht.

Der Bürger sprach anschließend noch die schlechte technische Ausstattung im Ratssaal für die Zuschauer an, da diese die Präsentationen nicht nachverfolgen können. Bürgermeister Michler bestätigte dies und berichtete, dass der Verwaltung bereits Angebote dazu vorliegen und im Laufe des Jahres noch eine Lösung eingerichtet werden kann.

 

Eine Bürgerin stellte wegen ihrer unzulässig errichteten Garage im Brandhölzle nochmals dar, wie wichtig die Garage für die Familie ist und appelliert unter menschlichen Gesichtspunkten an den Gemeinderat die Entscheidung nochmals zu überdenken, da sich an der Garage niemand stört. Bürgermeister Michler antwortete, dass das Gremium nach gründlicher Überlegung wegen Nachahmung keine Abweichungen des neuen Bebauungsplans einräumt und nun das Landratsamt die baurechtliche Entscheidung trifft.

 

Zuletzt fragte ein Bürger, nach der Umleitung, wenn in den Sommerferien die Autobahnauffahrt in Fahrtrichtung Heilbronn gesperrt wird. Bauamtsleiterin Czarnecki bestätigte, dass die Sperrung für 6 bis 8 Wochen vorgesehen ist und die Umleitung vom Landratsamt organisiert wird.   

                               

2     Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse

            Die Stabsstelle ist seit 01.06.2025 durch Frau Tanja Ehmann, mit 50 % Beschäftigungsumfang, besetzt.

 

Herr Thorsten Kern wird zum 01.08.2025 Bauamtsleiter, mit 100 % Beschäftigungsumfang und Herr Michael Vogt wird zum 01.08.2025 Abteilungsleiter im Bauamt „Technischer Bereich“, mit 100 % Beschäftigungsumfang.

Frau Marta Czarnecki bleibt Abteilungsleiterin im Bauamt „Planung und allgemeine Bauverwaltung“.

 

Die Verwaltung wurde ermächtigt, mit der Firma ASW einen Kaufvertrag über Gebäudeteil Objekt Züttlinger Straße 8 abzuschließen.

           

           

           

           

3     Förderung privater Baumaßnahmen im Sanierungsgebiet Altstadt und Erarbeitung von Gestaltungsrichtlinien

            Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Michler Herrn Stegmaier, STEG.

 

Um in einem Sanierungsgebiet eine umfassende Aufwertung und Verbesserung der vorhandenen Baustrukur und Lebensqualität zu erzielen und um den Sanierungszweck auch zu erreichen, ist es notwendig, nicht nur kommunale Maßnahmen im betroffenen Gebiet zu verfolgen, sondern auch private Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet die Möglichkeit zu geben, ihre Gebäude im Sinne der beschlossenen Sanierungsziele zu renovieren und zu modernisieren und dafür Zuschüsse zu erhalten. Es sollen zusammen mit der STEG die Voraussetzungen geschaffen werden, damit eine solche Förderung künftig möglich wird.

 

Dazu muss die Stadt die Fördersätze festsetzen, mit der die vorgelegten Baukosten der Eigentümer gefördert werden können. Der Höchstfördersatz laut Städtebauförderungsrichtlinien liegt bei 35 %. Die STEG schlägt die Festsetzung bei etwa 25 % vor, mit einem Zuschlag von 15 % bei denkmalgeschützten Gebäuden. Um die Fördermittel gleichmäßig verteilen zu können, wird gleichzeitig ein Deckelungsbetrag für den einzelnen Zuschuss in Höhe von z.B. 30.000 € und 50.000 € bei Denkmalen vorgeschlagen. Ebenfalls vorgesehen ist die Festlegung einer Bagatellgrenze von z.B. 20.000€ Baukosten, ab der eine Förderung beantragt werden kann. Es kann auch eine Förderung von Abbrüchen erfolgen, jedoch nur für nicht denkmalgeschützte Gebäude. Bei Abbrüchen können bis zu 100% gefördert werden, empfohlen wird hier aber die Förderung an eine Ersatz-Neubaumaßnahme zu knüpfen und auch eine Deckelung einzuführen.

 

Der aus den vorgelegten Planungen und aus den von der Stadt festgelegten Fördersätzen errechnete Förderbetrag wird von der Stadt zu 100 % nach Umsetzung der Maßnahme und Vorlage der Rechnungen an die Eigentümer ausbezahlt. Die Stadt bekommt dann vom Land davon wieder 60 % als Finanzhilfe erstattet.

 

Damit die geplanten Maßnahmen der Eigentümer auch mit den Zielen der Sanierung übereinstimmen und die Förderwürdigkeit geprüft werden kann, müssen Gestaltungsrichtlinien erarbeitet und festgelegt werden. Dies soll in Zusammenarbeit mit der STEG und einer Arbeitsgruppe geschehen, dafür soll aus jeder Fraktion ein Mitglied als Teilnehmer benannt werden.

 

Im Haushaltsplan 2025 und ff sind bereits vorsorglich Mittel für die Förderung von Privatmaßnahmen eingestellt worden. ( 25: 40.000 €; 26: 100.000 €, ff jew. 50.000 € )

 

Anhand einer Präsentation stellte Herr Stegmaier die privaten Fördermöglichkeiten vor und betont dazu die Wichtigkeit der Gestaltungsrichtlinien. Anschließend beantwortete er die Frage aus der Mitte des Gremiums.

Danach wurde der folgende Beschluss gefasst:

Die Stadt Möckmühl beschließt die Förderung privater Maßnahmen im Sanierungsgebiet und erarbeitet zu diesem Zweck in der Folge Gestaltungsrichtlinien und legt die Fördersätze sowie Deckelungsbeträge fest.

Die STEG legt ein Angebot zu Erarbeitung eines Grundlagenkatalogs für die Richtlinien vor, über die dann in der zu bildenden Arbeitsgruppe vorberaten wird.

Die Fraktionen benennen jeweils ein Mitglied für die Arbeitsgruppe zur Vorberatung der Förderkriterien und der Gestaltungsrichtlinien

 

           

4     Erweiterung Grundschule Möckmühl – Schaffung von Räumlichkeiten für den Ganztagesbetrieb, Beauftragung von Architektenleistungen

            Ab dem Schuljahr 2026/2027 besteht ein verbindlicher Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Kinder im Grundschulalter.

Dieser Rechtsanspruch wird stufenweise ab dem Schuljahr 2026/27 eingeführt, beginnend mit Klassenstufe 1 und erweitert sich sukzessive auf alle Klassenstufen.

Die vorhandenen Räumlichkeiten der Grundschule sind im laufenden Betrieb bereits voll ausgelastet. Ebenso ist eine Erweiterung des Horts aufgrund von Kapazitätsproblemen weder räumlich noch in Bezug auf die Betriebserlaubnis möglich.

Es ist daher die Schaffung weiterer Räumlichkeiten für die Ganztagesbetreuung an der Grundschule Möckmühl erforderlich. Die Ganztagesbetreuung der Grundschule stellt in Kombination mit der Hortbetreuung einen zentralen Baustein zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf Ganztagesbetreuung dar.

 

Zur Ermittlung des Raumbedarfes sowie möglicher Standorte fanden bereits Vor-Ort-Termine mit dem Gemeinderat und Absprachen mit der Schulleitung sowie der Hortleitung statt.

 

Als eine Möglichkeit, die auch auf vorhandene Räume und Strukturen zurückgreift, wurde ein Vorschlag erarbeitet, der einen Anbau an das bestehende Gebäude der Grundschule Möckmühl, rückseitig im Bereich des sogenannten „kleinen Pausenhofes“ vorsieht.

 

Um das Vorhaben weiter voran zu treiben, sind in einem nächsten Schritt Architektenleistungen für die Leistungsphasen 1 und 2 zu vergeben. Dies hat der Gemeinderat beschlossen.

           

 5     Erweiterung Grundschule Züttlingen – Beauftragung von Architektenleistungen

            Für die Grundschule Züttlingen ist eine Erweiterung des bestehenden Schulgebäudes dringend notwendig, da sich hier in den letzten Jahren die Schülerzahlen verdoppelt haben und diese in den nächsten Jahren auch auf diesem Niveau bleiben werden. Die aktuelle Unterbringung der Klassen im Rathaus stellt nur eine Übergangslösung dar. Es werden zwei zusätzliche, große Klassenzimmer, ein großes Betreuungszimmer sowie ein Lehrerzimmer benötigt.

 

Aufgrund des zusätzlichen Raumbedarfes hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 27.02.2024, das Architekturbüro Drees & Sommer, Stuttgart mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Diese liegt zwischenzeitlich vor und wurde dem Gemeinderat bereits zur Kenntnisnahme und Diskussion vorgelegt.

 

Angesichts des finanziellen Umfanges der Maßnahme sollen weitere Alternativen geprüft werden.

 

            Ohne weitere Aussprache erging der Beschluss, dass das Architekturbüro Joachim Huber mit den Leistungsphasen 1 und 2 zu beauftragt wird.

 

 6     Sanierung des Kindergartens Ruchsener Straße – Vergabe von Nachträgen

            In der Sitzung am 28.01.2025 hat der Gemeinderat der Sanierung des Kindergartens „Ruchsener Straße“ auf Grundlage der Planung des Architekturbüros Huber zugestimmt.

 

Das Büro Huber wurde ermächtigt, notwendige Angebote von Fachbüros für die weitere Planung und Ausführung einzuholen. Die Sanierung der Fassade wurde abgeschlossen. Durch die Unterbrechung der Sanierung und nachträgliche Fertigstellung der Innenarbeiten ist für das Büro ein erheblicher Mehraufwand entstanden.

Der Mehraufwand wurde auf eine Höhe von ca. 5.000 bis ca. 10.000 Euro geschätzt und freigegeben.

Die zusätzlichen Aufwendungen werden als besondere Leistungen festgehalten und nach Zeitaufwand zusätzlich zum beauftragten Honorar in Rechnung gestellt.

 

Die pädagogische Seite und die Erzieherinnen des Kindergartens wurden in den weiteren Planungsprozess erneut einbezogen.

Die aktuellen Pläne sind der Sitzungsvorlage beigefügt.

 

In der letzten Sitzung wurde festgelegt, die Aufträge auf Grund der ursprünglichen Ausschreibung zu vergeben.

 

Das Architekturbüro Huber hat mit den Firmen Kontakt aufgenommen ob die Angebote noch verbindlich sind.

 

 - Gipser (Innenbereich), Trockenbau und Malerarbeiten:

 

Die Firma Heinrich Schmid besteht auf einen Aufschlag von 5 % zuzüglich des damaligen Angebotes.

Das geprüfte Angebot liegt bei 162.651,18 € und ist der Sitzungsvorlage beigefügt.

Das ursprüngliche Angebot lag bei 154.905,87 €.

 

 - Elektroarbeiten:

 

Die Firma Knapp besteht auf einen Aufschlag von 5% zuzüglich des damaligen Angebotes. Das ehemalige Angebot liegt bei 175.653,48 € und ist der Sitzungsvorlage beigefügt. Ebenso die Bestätigung bzgl. des Aufschlags von 5%. Der neue Preis liegt bei 184.436,15 €

 

-Flachdacharbeiten:

 

Die Firma Lutz Hofmann GmbH besteht auf einen Aufschlag von 5% zuzüglich des damaligen Angebotes. Das geprüfte Angebot liegt bei 32.184,31 € und ist der Sitzungsvorlage beigefügt.

Das ursprüngliche Angebot lag bei 30.651,72 €.

 

-Heizung:

 

Die Firma ASW Sascha Wagner hat ein Angebot für den 2. Bauabschnitt eingereicht. Bauabschnitt 1 wurde fertiggestellt. Die Preise weisen Zuschläge zwischen 5 % und 10 % auf. Das gerpüfte Angebot liegt bei 16.601,57 € und ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Ebenso wurde Nachtrag bzgl. zusätzlich benötigter Leitungen eingereicht. Der geprüfte Nachtrag liegt bei 4.209,60 € und ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt.

 

-Sanitärarbeiten:

 

Die Firma Gramlich besteht auf einen Aufschlag von 6% zuzüglich des damaligen Angebotes. Das geprüfte Nachtragsangebot liegt bei 74.323,20 € und ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

Das ursprüngliche Angebot lag bei 70.116,23 €.

 

-Honorar der Planungsbüros

 

Die jeweiligen Büros berechnen den entsprechenden Mehraufwand.

 

           

Die Aufträge werden jeweils zu den dargestellten überarbeiteten Angeboten vergeben.

 

7     Digitalfunk für die Feuerwehr

            Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Michler Kommandant Weißmann. 

 

Digitalfunk:

Im Rahmen der landesweiten Umstellungen der Feuerwehren von analog auf Digitalfunk ist eine Ersatzbeschaffung der Funkgeräte für die Feuerwehr Möckmühl notwendig. Sämtliche Funkgeräte in den Fahrzeugen und Feuerwehrhäusern, sowie die Handfunkgeräte müssen ersetzt werden.

Die Umstellung von Analogfunk auf Digitalfunk der Feuerwehrhäuser sowie aller Fahrzeuge erfolgt im Zuge der gemeinsamen Ausschreibung des Landkreises Heilbronn für alle Feuerwehren in unserem Landkreis. Die Sammelbestellung wurde bereits im Jahr 2021 durch den Landkreis getätigt, den Auftrag erhielt damals die Firma Abel & Käufl.

 

Die Umstellungsphase im Landkreis hat bereits begonnen, aktuell befindet sich der Feuerwehrbezirk 4 in der Umstellung. Nach der kompletten Umstellung Ende 2025 steht der Analogfunk nicht mehr zur Verfügung.

 

Einsatzstellenfunk:

Ebenfalls der Einsatzstellenfunk wird im Landkreis Heilbronn erneuert. Die Geräte, die derzeit in Betrieb sind, sind nicht mehr zeitgemäß, häufig kommet es bereits zum Ausfall im Einsatzbetrieb, wodurch z.B. der Angriffstrupp in einem Brandobjekt komplett von der Außenwelt abgeschnitten ist. Im kompletten Landkreis wird im Zuge der Umstellung auf Digitalfunk auch gleich der Einsatzstellenfunk mit umgestellt. Somit wäre eine Kommunikation zwischen der Feuerwehr Möckmühl und anderen Feuerwehren in gemeinsamen Einsätzen nicht mehr möglich. Als überörtliche Feuerwehr wird die Feuerwehr häufig zur Überlandhilfe in andere Gemeinden gerufen. Die neuen digitalen Geräte sind kompatibel mit dem neuen Digitalfunk. Im Zuge der Umstellung auf Digitalfunk kann auch der Einsatzstellenfunk kostengünstiger in den Digitalfunk integiert werden. Hierzu liegt uns ebenfalls ein Angebot der Firma Abel & Käufl vor, welches nach der Umstellung auf Digitalfunk Ende 2025 deutlich teurer wird.

 

Für die Umstellungen gibt es Zuschüsse vom Landkreis, die Anträge wurden bereits 2021 sowie 2025 gestellt. Das Landratsamt hat bereits schriftlich bestätigt, dass eine Bestellung auch vor Zuschussbewilligung zulässig ist.

 

Ersatzbeschafft werden müssen:

Fahrzeuge und Feuerwehrhäuser: Digitalfunk 21 Geräte, Gesamtkosten ca, 130.000,- €; hierfür gibt es 12.600 € Zuschuss

Einsatzstellenfunk 52 Geräte, Gesamtkosten ca. 69.000,- €; hierfür gibt es 13.000 € Zuschuss. Hier ist mit Preiserhöhungen zu rechnen, jedoch stehen noch keine Preise für 2026 fest. Die Erhöhung von Sommer 2024 bis Stand heute lag bei 15 %.

 

Für die Umstellung auf den Digitalfunk sind im Haushalt 2025 130.000 € eingestellt und zur Verfügung. Für den Einsatzstellenfunk waren erst für das Haushaltsjahr 2026 75.000 € bereitgestellt. Wenn die Beschaffung aus Kostengründen nun bereits 2025 erfolgen soll, müssen die Mittel für 2025 überplanmäßig bereitgestellt werden.

 

            Die Firma Abel & Käufl wird mit dem Umbau von Digitalfunk und Einsatzstellenfunk beauftragt. Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 75.000 € wird genehmigt.

 

           

     

8     Änderung der Kindertagesstätten- und Krippenordnung

            In der Gemeinderatssitzung vom 14.05.2024 hat der Gemeinderat bereits in Anlehnung an die landeseinheitlichen Empfehlungen von den Kirchen und Kommunalverbänden (Städte- und Gemeindetag) die Anpassung der Elternbeiträge - eine Erhöhung um 7,3 Prozent - für das Kindergartenjahr 2025/2026 beschlossen.

 

In der aktuellen Satzung sind Beiträge für die Ganztagsbetreuung (GT = mehr als 7 Stunden) von 10 Stunden enthalten, die in der Praxis aufgrund von Personalmangel nicht angeboten werden kann. Bei Platzkapazität soll allerdings innerhalb des gängigen Öffnungszeitenfensters der Kitas in Möckmühl in räumlich dafür ausgelegten Kindergärten von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr eine Ganztagesbetreuung von 8 Stunden ermöglicht werden.

Dafür sind nun die Beitragssätze auf Ganztagesbetreuung (GT) auf 8 Stunden anzupassen.

 

Ganztagsbetreuung (GT)

(10  Stunden):                                      2024/2025                            2025/2026    

für Familien mit 1 Kind                       295,00€                                  316,00€

für Familien mit 2 Kindern                 260,00€                                  279,00€

für Familien mit 3 Kindern                 224,00€                                  240,00€

für Familien mit 4 und mehr Kindern 189,00€                                  203,00€

jeweils unter 18 Jahren   

 

Ganztagsbetreuung (GT)

(8  Stunden):                                                                                                2025/2026    

für Familien mit 1 Kind                                                                      253,00€

für Familien mit 2 Kindern                                                                 223,00€

für Familien mit 3 Kindern                                                                 192,00€

für Familien mit 4 und mehr Kindern                                                162,00€

jeweils unter 18 Jahren   

 

Zudem wird in der Satzung klarstellend ergänzt, dass beim Zukauf der zusätzlichen Kindergarten-Betreuung sowie der zusätzlichen Krippen-Betreuung von ½ Stunde vor und ½ Stunde nach der regulären Betreuungszeit, nicht die Beiträge von 2 x ½ Stunde, sondern von 1 Stunde festgesetzt werden.

  

Und folgende Korrektur ist in der Satzung vorzunehmen:

Zusätzliche Krippen-Betreuung:                                                       2025/2026    

            1 Stunde täglich                                                                     74,00€ (nicht 93,00€)

            zusätzlich zum jeweiligen Beitrag  

           

Die Kindertagesstätten- und Krippenordnung wird mit den erläuterten Änderungen beschlossen.

 

9     Vergabe Austausch Belüfter Kläranlage Möckmühl

            Die Belüfter in den Belebungsbecken 1 und 2 sind nicht mehr funktionstüchtig und müssen dringend getauscht werden. Das Ingenieurbüro IAT, das die Kläranlage technisch betreut, hat eine Ausschreibung zum Austausch der Belüfter vorbereitet und durchgeführt. Es sind erfreulicherweise drei Angebote eingegangen. Im Anhang befindet sich die Angebotsauswertung und der sich daraus ergebende Vergabevorschlag.

 

Mittel i.H. v. 120.000 € stehen insgesamt für Unterhaltungsmaßnahmen bei der Kläranlage im Haushaltsplan 2025 zur Verfügung, die Einzelmaßnahme war dabei mit 80.000 € bereits eingerechnet.

           

Die Vergabe des Auftrags erfolgte an den günstigsten Bieter Firma ScharrTec GmbH & Co.KG zum Angebotspreis i.H. v. 70.496,79 €. 

 

10   Bekanntgaben, Anträge, Anfragen

            Anfragen/Anträge:

Ein Stadtrat schlug bezüglich der Umleitung wegen der Sperrung in Züttlingen vor, den Verkehr über Ernstein zu leiten. Bauamtsleiterin Czarnecki antwortete, dass dies vom Landratsamt festgelegt wird.

Eine Stadträtin hakte nach, ob wegen dem geplanten Anbau an der Grundschule Möckmühl bereits eine Anwohnerbefragung stattgefunden hat.

Bürgermeister Michler antwortete, dass vorab baurechtlich und brandschutztechnisch erst alles geprüft werden musste und wenn die Details stehen auch die Anwohner gehört wer      

                  

 11   Ausscheiden eines Stadtrates

            Der Gemeinderat hat in der letzten Gemeinderatsitzung beschlossen, dass Stadtrat Thorsten Kern (FWV) die Stelle „Leiter des Bauamts“ erhält. Die Beschäftigung bei der Stadtverwaltung stellt einen Hinderungsgrund nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 a) der Gemeindeordnung dar.

Stadtrat Kern scheidet demzufolge aus dem Gemeinderat aus.

 

Bürgermeister Michler bedankte sich bei Thorsten Kern für 6 Jahre konstruktive Mitarbeit im Gemeinderat und freut sich auf die baldige Zusammenarbeit als Bauamtsleiter der Stadt Möckmühl.

Bürgermeister Michler hat Thorsten Kern ein Präsent und eine Urkunde übergeben.

Als Fraktionsvorsitzender der FWV bedankte sich Stadtrat Krämer ebenfalls bei Thorsten Kern für die gute Zusammenarbeit in den letzten Jahren und hat ihm ebenfalls ein Präsent übergeben.

      

Bericht Mai 2025

Bürgermeister Michler begrüßt die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer.

Der Vorsitzende stellt fest, dass die Sitzung form- und fristgerecht einberufen wurde und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.

 

zu 1     Bürgerfragen

           

Ein Bürger fragte nach, ob es absehbar ist, wann offenes Wlan in Möckmühl kommt. Bürgermeister Michler entgegnete, dass hier die Meinungen auseinandergehen und dies oft auch kritisch gesehen wird. Die Verwaltung wird dies nochmals prüfen.

 

Ein anderer Bürger erkundigte sich, nach dem Sachstand der fehlenden Schikane im Lehle nach der Verkehrsschau. Bürgermeister Michler erklärte, dass das Landratsamt hier keine verkehrsbremsende bauliche Maßnahme vorsieht, sondern hier verstärkt Blitzer einsetzen möchte. Dann sprach der Bürger an, dass die Platanen in der Lehlestraße leiden. Bürgermeister Michler wird dies an den Bauhof weiter-geben.

 

Eine Bürgerin sprach die fehlende die Aufenthaltsqualität für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 7 und 16 Jahren im Wohngebiet Brandhölzle an: auf dem neuen Stadtteilspielplatz gibt es - wie im gesamten Wohngebiet - für diese Alters-gruppe leider keine Angebote. Sie bat im Zuge der modernen Stadtentwicklung auch diese Altersgruppe im Blick zu haben. Bürgermeister Michler bestätigte, dass es viele Bereiche gibt, die verbesserungsbedürft sind und möchte diese Punkte angehen.

 

Ein weiterer Bürger bemängelte im Bereich der Züttlinger Straße/Lampolshäuser Straße aufgrund der fehlenden Fußgängerüberwege die gefährliche Situation für Fußgänger und hakte nach, ob hier Zebrastreifen machbar sind. Bürgermeister Michler erklärte, dass dies von der Verkehrsschau erneut abgelehnt wurde, aber das Landratsamt die Entscheidung überprüfen soll.

 

Wieder ein weiterer Bürger beanstandete einen fehlenden Fußweg aus dem Wohngebiet Brandhölzle, um Kinder fußläufig in den Waldkindergarten bringen zu können. Bürgermeister Michler berichtete, dass dies zeitnah geändert werden soll. Die Verwaltung konnte mit einem Landwirt eine Vereinbarung treffen, dass ein verbindender Pfad am Feldrand eingerichtet werden kann.   

 

Zuletzt fragt wieder ein anderer Bürger, ob die Schaltung der Baustellen-Ampel geändert werden kann.

Bürgermeister Michler entgegnet, dass dies leider nicht mit der Stadt abgestimmt wird. Aber das Ordnungsamt meldet regelmäßig die langen Staus an das Landrat-samt. Vorausschliche Fertigstellung der Umbaumaßnahme ist am 13.06.2025.

 

zu 2     Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

            Es erfolgten keine Bekanntgaben.

 

zu 3     Jahresbericht Mediathek 2024

            Frau Witlif und Frau Schwall, Leiterinnen der Mediathek, stellten dem Gemeinde-rat anhand einer Präsentation den Jahresbericht 2024 der Mediathek vor und be-antworteten anschließend die Fragen aus der Mitte des Gremiums.

Der Gemeinderat lobte die gute Arbeit und den professionellen Vortrag.

Die Mediathek ist Frequenzbringer für die Altstadt und auch kostenloses wlan ist hier verfügbar.

            Der Gemeinderat nahm den Jahresbericht 2024 der Mediathek zur Kenntnis.

           

           

           

zu 4     Änderung der Benutzungsordnung der Mediathek - Neufestlegung der Jahresgebühr für die Bibliocard Heilbronn Franken

            Die Bibliocard wurde am 24.10.2012 eingeführt. Sie berechtigt die Bibliothekskunden ab 19 Jahren, in allen teilnehmenden Bibliotheken mit nur einer Karte Medien zu entleihen. Die teilnehmenden Bibliotheken sind Bad Friedrichshall, Bad Rap-penau, Brackenheim, Güglingen, Heilbronn, Kirchardt, Möckmühl, Neckarsulm, Obersulm, Öhringen und Weinsberg.

Der Jahresbeitrag beträgt derzeit 25 Euro.

Die Stadtbücherei Heilbronn musste zum 01.07.2025 die Jahresgebühr für den eigenen Leseausweis auf 24 Euro erhöhen. In der Folge stellt sie den Antrag, die Jahresgebühr für die Bibliocard zum 01.07.2025 auf 29 Euro zu erhöhen. Vor Ein-führung der Bibliocard wurde vereinbart, dass die Gebühr für die Bibliocard um fünf Euro über der höchsten Jahresgebühr einer der teilnehmenden Bibliotheken liegen muss.

            Ohne weitere Aussprache stimmte der Gemeinderat der Änderung der Benutzungsordnung der Mediathek zu. Die Jahresgebühr der Bibiocard HeilbronnFranken (12 Monate) für Personen ab 19 Jahren erhöht sich zum 01.07.2025 auf € 29,00.

           

           

           

zu 5     Einbau einer Arztpraxis in das Hauptgebäude Züttlinger Straße 8 – Beauftragung Architektin Windmüller und Fachingenieure

            Das Erdgeschoss im Hauptgebäude der Züttlinger Straße 8 soll entsprechend dem der Beratungsunterlage beigefügten Plan in eine Arztpraxis für bis zu drei Ärzte umgebaut werden. Entsprechende vorvertragliche Bestätigungen von Seiten der Ärzte liegen der Stadtverwaltung vor. Die Stadt kann nach dem Umbau mit langfristigen und marktüblichen Mieteinnahmen für die 261 qm rechnen.

 

Damit die Umbaumaßnahmen schnellstmöglich beginnen können, wird vorge-schlagen Architektin Windmüller für diese Arbeiten zu beauftragen. Da zudem Fachingenieurleistungen im Bereich Elektro, Statik, Heizung-Klima-Sanitär sowie Brandschutz erforderlich sind, sollten diese ebenfalls gleich beauftragt werden.

Es wurden mehrere Fachingenieure verschiedener Gewerke angefragt. Zum Teil wurden die Anfragen bereits im Vorfeld aus Kapazitätsgründen abgelehnt. Folgen-de Angebote (s. Anlagen) liegen der Verwaltung bis dato vor:

-           Angebot Heimo Herbel, Ingenieurbüro für Elektroplanung

-           Angebot Ingenieure Wulli, Lichti, Walz - Statik

-           Angebot Ingenieurbüro Bunse - Heizung Klima Sanitär

 

Angebote für den Bereich Brandschutz sind angefragt. Die Beauftragung von Fachingenieurleistungen im Bereich Brandschutz sollten für ein zügiges Voran-kommen der Maßnahme aber ebenfalls bereits dem Grunde nach beschlossen werden.

Da sich die Planungen von Architektin Windmüller sowie die Gutachten der Fachingenieure im Grundsatz auf den gesamten Erdgeschossbereich beziehen müssen und sich räumlich nicht in die Bereiche Arztpraxis sowie Restfläche trennen lassen, sollten diese Leistungen für den gesamten Bereich Erdgeschoss be-auftragt werden. Für die verbleibende Ladenfläche gibt es aktuell mehrere Interessenten. Weitere Maßnahmen hier erfolgen jedoch erst bei Kenntnis des künftigen Verwendungszwecks, dennoch sind unabhängig von der künftigen Nutzung Vorarbeiten bezüglich der Gutachten erforderlich, damit diese Fläche ebenfalls zeitnah nutzbar ist.

Architektin Windmüller geht von einer Kostenprognose für den Umbau in Höhe von ca. 500.000,- Euro aus. Diese Prognose wurde ohne die Beteiligung von Fachingenieuren erstellt, so dass sie nur einen groben Anhaltswert darstellen kann. Eine genauere Schätzung ist erst nach Auswertung der Ergebnisse der Gutachten der jeweiligen Fachingenieure möglich.

           

Der Auftrag wird an Architektin Windmüller vergeben.

Ebenso erfolgt die Beauftragung der Fachingenieurleitungen in den Bereichen Elektro, Statik, Heizung-Klima-Sanitär sowie Brandschutz.

Beide Beauftragungen gelten für den Gesamtbereich des Erdgeschosses.

  

           

           

           

zu 6     Bebauungsplan "Hahnenäcker 5. Änderung" in Möckmühl - Satzungsbeschluss

            Der Gemeinderat der Stadt Möckmühl hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.02.2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Hahnenäcker 5. Änderung“ gefasst. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Möckmühl am 09.03.2023 veröffentlicht.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgte im beschleunigten Verfahren (§13a BauGB).

Das Planungsgebiet der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Hahnenäcker“ liegt im östlichen Stadtgebiet von Möckmühl, nördliche der Reichertshäuserstraße. Der Geltungsbereich der 5. Änderung ist deckungsgleich mit dem, im ursprünglichen Bebauungsplan „Hahnenäcker“, festgesetztem Sondergebiet und hat eine Größe von ca. 4,3 ha.

Mit der letzten Änderung des Bebauungsplanes (4. Änderung - rechtskräftig seit dem 07.07.2022) wurde die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen, das leerstehende Gebäude des Krankenhauses wieder nutzbar zu machen. Momentan wird an der Umnutzung des Krankenhauses in ein Pflegeheim gearbeitet. Die Baugenehmigung liegt seit November 2024 vor.

Um das Potential des Grundstückes angemessen nutzen zu können ist es nötig, neben den bereits festgesetzten Sondergebiet-Nutzungen auch weitere Nutzungen zu ermöglichen. Es bietet sich an, neben der Sondergebiet - Nutzung auch eine Wohnnutzung zu ermöglichen.

Das Planungsziel der 5. Änderung des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtliche Grundlage für die Entstehung neuen Wohnraums zu schaffen.

Der Gemeinderat der Stadt Möckmühl hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.02.2025 den Beschluss zur erneuten verkürzten öffentlichen Auslegung (gemäß § 4a Abs.3 BauGB) des Bebauungsplanes „Hahnenäcker 5. Änderung“ ge-fasst.

Die fristgerechte Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen erfolgte im Amtsblatt am 06.03.2025. Die öffentliche Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit) fand in der Zeit vom 10. März 2025 bis 24. April 2025 – je ein-schließlich - statt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 10. März 2025 bis 24. März 2025 – je einschließlich - statt.

Die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie deren Behandlung und Abwägung sind in der Abwägungstabelle, gefertigt durch das Büro Krannich Architekten, Nürnberg, Stand: 30.04.2025 dargestellt.

Diese Abwägungstabelle war als Anlage der Beratungsunterlage beigefügt.

            Ohne weitere Aussprache erging der folgende Beschluss:

1.         Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden entsprechend der Abwägungstabelle des Büros Krannich Architekten, Nürnberg, Stand 30.04.2025 wie von der Verwaltung vorgeschlagen, abgewogen und be-handelt.

2.         Der Erlass der entsprechenden Satzung über den Bebauungsplan „Hahnenäcker“ - 5. Änderung mit den örtlichen Bauvorschriften wird beschlossen.

 

zu 7     Errichtung einer Fahrradabstellanlage beim Jagsttal-Gymnasium

            Die beiden Schulleitungen des Schulverbunds haben in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt Kern eine Planung von zwei Radabstelleinrichtungen erarbeitet und der Verwaltung als Antrag vorgelegt, um dringend benötigte Abstellplätze für ihre Schüler und Lehrpersonal künftig zur Verfügung stellen zu können. Für die Finanzierung solcher Anlagen werden Zuschüsse i.H. v. 75 % d. Kosten im Rahmen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ( VwV-LGVFG ) zur Verfügung gestellt. Wie bereits in der Gemeinderatssitzung vom 26.09.2023 abgestimmt, wurde beschlossen, den Förderantrag für die Anlage zu stellen und bei Erhalt des Zuschusses den Bau in Angriff zu nehmen. Ein dementsprechender Beschluss wurde so auch in der Schulverbandsversammlung gefasst und darauf-hin wurden die geplanten Kosten sowie der Förderbetrag in die Haushaltsplanungen aufgenommen.

Mit Bescheid vom 02.04.2025 wurde nun für beide Anlagen die Förderung ge-währt, so dass die Maßnahmen in Angriff genommen werden können. Hier wird die Maßnahme für das Gymnasium vorgestellt; die zweite Anlage ist in der Schul-verbandsversammlung zu beraten.

Da die Förderung jedoch nicht 75 % der Gesamtkosten der Maßnahme beträgt, sondern nur 75% der zuschussfähigen Kosten, die sich nach Pauschalsätzen be-rechnet, ergibt sich nun eine leicht veränderte Finanzierung:

 

Im Antrag und Haushalt 2025 eingestellte geplante Gesamtkosten   57.000 €

Geplanter Zuschuss LGVFG                                                          48.400 €

Geplanter Restkostenanteil Stadt                                                     8.600 €

 

Zuschussfähige Kosten nach Pauschalsätzen f. Bügel u. Boxen        36.850 €

20 % Zuschlag Planungskostenpauschale                                       7.370 €

Zuwendungsfähige Gesamtkosten                                                  44.220 €

Gewährter Zuschuss LGVFG 75%                                                  33.165 €

 

Neuer Eigenanteil Stadt                                                                   23.835 €

 

Der Restkostenanteil erhöht sich um 15.235 € von 8.600 € auf 23.835 €.

           

Der Gemeinderat hat der Umsetzung der Maßnahme wird zu obengenannten Bedingungen zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Angebote einzuholen.

 

zu 8     Sanierungsgebiet „Altstadt“  - Beratung und Beschlussfassung über die 2. Erweiterung des Sanierungsgebietes

            Mit dem Beschluss des Gemeinderats im Mai 2019 wurde die Satzung zur förmli-chen Festlegung des Sanierungsgebiets „Altstadt“ beschlossen und im November 2019 bekanntgemacht.

Am 28.01.2025 wurde in der Sitzung des Gemeinderats beraten und beschlossen, den Grunderwerb einer brachliegenden Fläche außerhalb des Sanierungsgebiets zu tätigen.

Bei dem Anwesen handelt es sich um eine direkt an der L 1095 gelegenen Fläche, die sich für die Ausweisung von zentrumsnahen, öffentlichen Stellplätzen anbietet. Trotz direkter Anbindung an die Ortsdurchfahrt empfiehlt sich aus verkehrlichen Gründen jedoch eine Erschließung der Fläche über den rückwärtigen Flurstücks-bereich. Hier wurden Gespräche der Stadt mit dem Eigentümer eines Flurstückes geführt, welche die potenzielle Parkplatzfläche mit der Bahnhofstraße verbindet. Der Eigentümer zeigt sich gesprächsbereit zur Duldung einer öffentlichen Über-fahrt seiner Privatfläche.

Die angedachte Schaffung von öffentlichen Stellplätzen entspricht den Sanierungszielen im Hinblick auf Entlastung des Parkdrucks im Innenstadtbereich mit einhergehender Verbesserung der Verkehrssicherheit für den Fahrrad- und Fuß-verkehr. Der Bedarf wird aktuell durch die STEG über eine Stellplatzbedarfsermittlung überprüft.

 

Die 2. Erweiterung des Sanierungsgebiets „Altstadt“ umfasst alle im Lageplan der STEG Stadtentwicklung GmbH mit Datum vom 15.05.2025 abgegrenzten Flächen.

Die voraussichtlichen Kosten sowie die etwaige Förderung für den Erweiterungs-bereich werden in den Sachstandsbericht 2026 aufgenommen und entsprechend im Haushalt bereitgestellt.

 

            Nach einem kurzen Austausch fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss:

a)         Aufgrund der nachgewiesenen Notwendigkeit von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung und deren Durchführbarkeit wird die 2. Änderung der Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets „Altstadt" gemäß § 142 BauGB entsprechend der im beigefügten Abgrenzungsplan der STEG Stadt-entwicklung GmbH vom 15.05.2025 dargestellten Abgrenzung beschlossen.

b)         Die Bestimmungen des Sanierungsmaßnahmenrechts (§§ 136 ff. BauGB) und die Vorschriften der §§ 2 bis 3 der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets vom 07.05.2019 (Öffentliche Bekanntmachung vom 28.11.2019) sowie der 1. Erweiterungssatzung vom 29.06.2021 (öffentliche Bekanntmachung vom 15.07.2021) bleiben von der Satzung zur Änderung der Sanierungssatzung unberührt und sind auch für den 2. Erweiterungsbereich anzuwenden.

           

           

           

zu 9     Bebauungsplan „Schwärz- und Pappelhäldenweg“ - Erschließung Ka-nal/Wasser

            Die Stadt Möckmühl hat mit Satzungsbeschluss v. 28.7.2015 den o.g. Bebau-ungsplan aufgestellt.

Nun sollen die beiden dort ausgewiesenen Baugrundstücke bebaut werden. Die Baugrundstücke haben keinen Anschluss an die Kanalisation sowie an die Wasserversorgung. Eine verkehrliche Anbindung ist an den Pappelhäldenweg vorhan-den.

Die Anbindung der beiden Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgung ist über den südlich in einer Schotterfläche befindlichen Schacht problemlos möglich. Hierzu sind auf öffentlichem Grund zwei circa 19 m lange Hausanschlussleitun-gen zu verlegen.

Für die Anbindung an die Mischwasserkanalisation ist ein circa 71 m langer Haus-anschlusskanal im Pappelhäldenweg herzustellen. Es ist geplant diesen im Spül-bohrverfahren herzustellen, um den Asphaltaufbruch auf das Mindestmaß zu be-schränken.

 

Vergleich Einnahmen / Ausgaben Stadt Möckmühl:

Einnahmen:    Beiträge:                                 + 45.370,28 €

 

Aufwand:        Baukosten:                             - 46.496,58 € (brutto)

                        Ing. Leistungen:          -   4.500,00 € (brutto)

                        Summe:                      -  50.996,58 €                        

Saldo:                                                 -    5.626,30 € (brutto) 

 

Für die Stadt Möckmühl entsteht durch die Erschließung ein negatives Saldo von 5.626,30 Euro. Sofern die Spühlbohrung nicht im Fels ausgeführt werden muss, wird diese um 6.681,13 Euro (netto) günstiger.

  

            Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss:

 

1.         Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung für die Anbindung der beiden Baugrundstücke an das Mischwasserkanalnetz sowie an die Wasserversorgung die beiden vorliegenden wirtschaftlichsten Angebote der

•           Walter Bauer GmbH & Co. KG, 93486 Runding und

•           WS Bau GmbH & Co. KG, 74821 Mosbach

 

zu beauftragen.

 

2.         Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung die notwendigen Ingenieur-leistungen für die öffentliche Erschließung auf Basis der Aufwandsschätzung an die Kehle Ingenieurbüro GmbH, Neudenau, in Höhe von pauschal 4.500 € brutto zu beauftragen.

                     

zu 10   2.Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wasser-versorgung

            In der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung wurden die enthaltenen Beträge (Stammkapitalhöhe und Bewirtschaftungswertgrenzen) seit 1993 nicht verändert. Mit Einführung des € bedeutete das, dass die enthaltenen DM-Beträge einfach mit dem offiziellen Umrechnungskurs umzurechnen waren.

Das Stammkapital des Eigenbetriebes Wasserversorgung in Höhe von damals 2.500.000 DM wurde in der 1. Änderungssatzung zum 01.01.2023 in € umgerechnet und in der neuen Satzung auf 1.278.229,70 € festgesetzt. Der Betrag, für den der Bürgermeister zur Bewirtschaftung zuständig ist, wurde bei dieser Gelegenheit übersehen und blieb damit bei 30.000 DM, d.h. die Zuständigkeit liegt bei umgerechnet 15.338,75 €.

Aus Gründen der Praktikabilität und um ein rasches und einheitliches Verwaltungshandeln zu ermöglichen, wird vorgeschlagen, die Zuständigkeit des Bürger-meisters analog dem in der Hauptsatzung der Stadt Möckmühl festgelegten Be-trag auf 30.000 € festzusetzen.

            Ohne weitere Aussprache hat der Gemeinderat die 2. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung beschlossen.

 

zu 11   Breitbandausbau in Möckmühl

            Bürgermeister Michler berichtet über den aktuellen Stand:

Das weiße Flecken Programm ist nahezu umgesetzt, Kostenvolumen ca. 10 Mio. € mit 90 % Förderung.

In der Kernstadt, Wohngebiet Brandhölzle I, Korb und Ruchsen hat noch kein Glasfaserausbau stattgefunden.

Hierfür kann die BK TeleConsult für 50.000 € die Ausschreibung vornehmen, Zeit-raum ½ Jahr. Wahrscheinlicher Bewerber: NetCom, Telekom.

Ende 2026 könnte der Ausbau beginnen, mögliche Fertigstellung bis Ende 2028, Kostenvolumen ca. 10 Mio. € mit 90 % Förderung.

Parallel hierzu liegt der Verwaltung eine Bewerbung von GlasfaserPlus, Telekom-Tochter vor, die ohne Vorvermarktungsquote eigenwirtschaftlich den Glasfaser-ausbau für die Wohngebiete Binsach, Schlot, Hahnenäcker für 3,5 – 4 Mio. € aus-bauen würde, die Wohngebiete Lehle und Ruchsen werden nochmals überprüft. Die der Verwaltung vorliegende Präsentation mit Angebot kann an den Gemeinde-rat gesendet werden.

Bürgermeister Michler schlug vor, den Auftrag an GlasfaserPlus zu vergeben und die restlichen Gebiete über die zuerst vorgestellte Variante ausbauen zu lassen.

Der Gemeinderat befürwortete diese Vorgehensweise.

Die Verwaltung wird die entsprechenden Vorlagen auf die Tagesordnung zur Be-schlussfassung bringen.

           

zu 12   Bekanntgaben, Anträge, Anfragen

           

Bekanntgaben:

Bürgermeister Michler gab bekannt, dass

-           der Wasserschaden in der Jagsttalhalle nun bis ca. Mitte Juli gerichtet wird und die Maßnahme über 100.000 € kosten wird,

-           die Grundschul-Toiletten zu Beginn der Sommerferien saniert werden,

-           die Planung des Kindergartens Ruchsener Straße vom KVJS freigegeben ist. Der Plan wird an den Gemeinderat als Mail versendet,

-           es für den besseren Verkehrsfluss keine Möglichkeit mehr geben soll, am EKZ links abzubiegen - laut Landratsamt wird dies nicht durch Schwellen, sondern mittels Schildern geregelt und

-           der Investor des Areals „Haag“ nun bald an die Öffentlichkeit geht.

  

Anfragen/Anträge:

Ein Stadtrat sprach in Bezug auf den Zeitungsbericht in der Heilbronner Stimme vor einigen Tagen bezüglich der Ehrenamtskarte an, dass er nicht verstehen kann, weshalb der Landkreis Heilbronn dies nicht umsetzt, wenn es bei der Stadt Heilbronn auch funktioniert und fände dies für Möckmühl einen Gewinn.

Bürgermeister Michler betonte, dass Möckmühl die Ehrenamtskarte ohne den Landkreis nicht umsetzen kann, aber wird das Thema nochmals ansprechen.

 

Stadträtin erinnerte an die nächste Bürgerversammlung und die dort vorgesehenen Ehrungen durch die Stadt Möckmühl, dass hierfür bald die Vereine angeschrieben werden sollten. Bürgermeister Michler antwortete, dass die Verwaltung dies bis September erledigen wird. Dann erkundigte sich die Stadträtin nach dem Sachstand des GPA-Berichts. Bürgermeister Michler informierte, dass das ab-schließende Schreiben gerade vorbereitet wird.

 

Ein anderer Stadtrat bezog sich auf die Zeitschrift des Gemeindetags „die Gemeinde“ und wies auf Fördermöglichkeiten bei Stilllegungen von Kleinkläranlagen hin, ebenso auf das Sofortprogramm Innenstadt/Einzelhandel.

Anschließend hakte er nach, wie das finanzielle Ergebnis des Mittelaltermarkts ausgefallen ist. Bürgermeister Michler berichtete, dass ein Gewinn erzielt wurde, genaue Zahlen werden beim Jahresbericht durch Stadtmanagerin Keck präsentiert. Danach erkundigt sich der Stadtrat nach dem Stand der Baumaßnahme in der Südstraße wegen dem Gehweg. Bürgermeister Michler informierte, dass dies vom Ordnungsamt an das Landratsamt weitergegeben wurde und der Gemeinderat dann die Rückmeldung erhält, sobald die Antwort des Landratsamts vorliegt. 

Dann wünschte der Stadtrat, dass vor dem Stadtfest die Stelen der Partnerstädte gereinigt werden sollten. Bürgermeister Michler gibt dies an den Bauhof weiter.

April 2025

Bericht zur Gemeinderatssitzung 29.04.2025

zu 1

Bürgerfragen

 

 

Ein Bürger erkundigte sich nach der Situation an der Bushaltestelle Bahnhofstraße / Diakonie – BM Michler sagte zu, die Situation zu beobachten

 

 

 

 

 

zu 2

Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse

 

 

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zu 3

Präsentation der Untersuchungsergebnisse für die Verkehrsuntersuchung Straßenzug Landesstraßen L 1095/L 1025.
 

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Michler Herrn Schäfer, BS Ingenieure.

 

Die vorläufigen Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung liegen vor.

Anhand einer Präsentation stellt Herr Schäfer dem Gremium die Ergebnisse vor.

 

Die Verkehrserhebungen wurden am Donnerstag, den 07. November 2024 von 06-10 Uhr und von 15-19 Uhr durchgeführt. Nach der Auswertung der Verkehrserhebungen wurde ein Vergleich zwischen den Analysebelastungen 2023 und 2024 erstellt. Der Vergleich zeigt, dass die Analyseverkehrsbelastungen der Jahre 2023 und 2024 nahezu auf dem gleichen Niveau liegen und keine signifikanten Unterschiede zwischen den Verkehrsmengen zu verzeichnen sind.

Die Verkehrsbelastungen der Analyse 2024 wurden auf das Prognosejahr 2035/2040 hochgerechnet. In der Verkehrsprognose sind die allgemeine Verkehrsprognose sowie die verkehrlichen Prognosen der beiden Bebauungspläne „Im Haag“ und „Einzelhandel Penny und Edeka“ enthalten.

Anhand der Leistungsfähigkeitsberechnungen für die untersuchten Knotenpunkte mit den Verkehrsbelastungen der Prognose 2035/2040 kann festgestellt werden, dass alle Knoten sowohl in der morgendlichen als auch in der nachmittäglichen Spitzenstunde leistungsfähig mit Qualitätsstufen von A (sehr gut) bis D (ausreichend) betrieben werden können. Größere Rückstaulängen treten vor allem in der nachmittäglichen Spitzenstunden auf und können sich am KP 05 mit 180 m in der Züttlinger Straße in Richtung Süden und am KP 07 mit 170 m entlang der L 1095 in Richtung Südosten sowie mit 125 m in der Bahnhofstraße in Richtung Westen ergeben.

Zur erweiterten Darstellung der verkehrlichen Auswirkungen wurde mit dem Programm PTV Vissim eine Verkehrssimulation entlang der L 1095 vom Knotenpunkt Züttlinger Straße/Lampoldshäuser Straße zum Knotenpunkt Haag/Seckachtorgasse/L 1095/Bahnhofstraße erstellt.

Im Wesentlichen decken sich die Ergebnisse der Simulation mit den Ergebnissen der Leistungsfähigkeitsberechnungen. Am KP Züttlinger Straße/ Lehlestraße/Zufahrt Penny/Zufahrt Sportplatz zeigt sich aber, dass das Zusammenspiel der Signalanlage für Fußgänger/Radfahrer mit den beiden Linksabbiegern zum Penny/Einkaufszentrum bzw. in die Lehlestraße zu Verkehrsbehinderungen und größeren Rückstaulängen in der Züttlinger Straße führen kann. Die Signalanlage wird hauptsächlich von Fußgängern genutzt. 248 Fußgänger und 3 Radfahrer überqueren in der morgendlichen Spitzenstunde und 150 Fußgänger und 6 Radfahrer in der nachmittäglichen Spitzenstunde an dieser Stelle die Züttlinger Straße.

 

Als Maßnahme wird empfohlen, den Linksabbieger von der Züttlinger Straße zum Einkaufszentrum/Penny durch Leitschwellen in der Fahrbahnmitte zu unterbinden. Durch die Unterbindung des Linksabbiegens wird der Verkehrsablauf deutlich verbessert und die Rückstaulängen in der Züttlinger Straße, Lehlestraße und Lampoldshäuser Straße gehen deutlich zurück. Eine weitere Maßnahme ist die planfreie Führung des querenden Geh- und Radwegs durch eine Über- oder Unterführung. Aufgrund der damit verbundenen hohen Bau- und Unterhaltungskosten wird auf eine nähere Untersuchung dieser Möglichkeit jedoch verzichtet.

 

 

Das Gremium fasste nach der Diskussion den einstimmigen Beschluss, dassdas Linksabbiegen von der Züttlinger Straße zum Einkaufszentrum/Penny schnellstmöglich und probeweise durch Leitschwellen in der Fahrbahnmitte unterbunden werden soll. Parallel soll geprüft werden, ob und wie ein Kreisverkehr in die Einmündung Boschstraße sinnvoll und machbar wäre.

 

 

 

 

 

 

 

zu 4

Erweiterung des Waldkindergartens - Auswahl des Bauwagens
 

 

Vorab wurden drei Angebote für einen neuen Bauwagen eingeholt. Die angefragten Firmen sind Martens, Finkota und Nawalo. Die Anschaffungskosten für einen neuen Bauwagen liegen, je nach Anbieter, bei ca. 90.000 Euro oder etwas mehr. Die Wägen unterscheiden sich dabei in der Ausstattung.

 

Der günstigste Anbieter ist die Firma Martens. Von dieser Firma ist der erste, bereits bestehende Bauwagen im Waldkindergarten. Laut Rückmeldung vom pädagogischen Fachpersonal und Herrn Schmidt ist dieser nicht empfehlenswert, da es unter anderem zu Schimmelbildung kommt, der Wagen über keine Dachrinne verfügt (diese wurde im Nachgang montiert) und nur eine kleine überdachte Terrasse vorhanden ist.

 

Nach Besichtigung der Bauwägen der Firmen Finkota und Nawalo an nahegelegenen Standorten, konnten wir uns ein Bild machen und schauen, welcher Wagen am passendsten ist. Die Entscheidung fiel einheitlich (Frau Most/Leitung Waldkindergarten, pädagogische Fachberatung und Herrn Schmidt/Bauamt) auf den Bauwagen der Firma Finkota. Hier überzeugt die hochwertige Verarbeitung und Qualität des Wagens inkl. Inhalt/Mobiliar. Es gibt viel Stauraum und auch die Gasheizungsanlage mit zwei Heizkörpern und den zwei großen 33-Liter Gasflaschen spricht für den Wagen. Für die beiden Heizkörper wird keine Absicherung zum Schutz vor Verbrennungen benötigt, dies bedeutet einen Platzgewinn, im Vergleich zu den anderen beiden Wägen. Zudem verfügt der Wagen über eine große überdachte Terrasse im Eingangsbereich und eine Dachrinne.

 

Der Wagen der Firma Nawalo konnte aufgrund der Ausstattung und des Stauraumes nicht überzeugen. Auch die dazugehörende Toilette ist in der Praxis, laut Frau Most, sehr problematisch in der Nutzung.  Zudem handelt es sich bei diesem Wagen um den teuersten Wagen. 

Die Freigabe durch das Forstamt/Landratsamt für den geplanten Standort des zweiten Bauwagens erfolgte bereits. 

 

Am 14.04.2025 wurde mit Herr Habres, Herr Rainer, Herr Schmidt, Frau Most, Frau Lauer und Frau Friedle der vom Forstamt genehmigte Waldabschnitt besichtigt, um mögliche Probleme ausschließen zu können. Nach vorläufiger Prüfung spricht nichts gegen die Umsetzung an diesem Standort. 

 

Da die Stromversorgung durch die PV Anlage im bestehenden Wagen erfahrungsgemäß nicht zuverlässig bzw. ausreichend ist, soll noch jeweils eine Powerbank der Marke Hilti angeschafft werden. Diese wurde von der Gemeinde Erlenbach, die diese für Ihren Bauwagen/Naturkindergarten nutzt, empfohlen.

Im neuen Wagen soll die Stromversorgung ausschließlich über die Powerbank erfolgen, da ein Solarbetrieb an diesem Standort nicht möglich ist.

Kosten hierfür belaufen sich ca. 8000 Euro, ca. 4000 Euro pro Wagen/Powerbank.

 

Ebenfalls zu bedenken ist die erneute und festere Aufschüttung des Parkplatzes, da dieser mit Eröffnung der zweiten Waldgruppe doppelt so viel genutzt wird und der Verschleiß aktuell schon sehr groß ist.

 

Die Anbindung zum Wohngebiet Brandhölzle soll durch einen Fußweg gewährleitet/ geschaffen werden. So können die Eltern aus diesem Wohngebiet fußläufig den Waldkindergarten erreichen und das pädagogische Fachpersonal sowie die Kinder des Waldkindergartens haben einen sicheren Weg ins Wohngebiet Brandhölzle. Dort befindet sich die Ausweichunterkunft der bestehenden Waldgruppe in der Kita Brandhölzle.         

 

Nach dem Beschluss bezüglich der Auswahl des Bauwagens durch den Gemeinderat wird Herr Schmidt den Bauantrag stellen. Sobald dieser genehmigt wurde, wird der Wagen bestellt und die Baumaßnahmen gestartet.   

 

 

Nach der Klärung von Verständnisfragen wird durch Beschluss des Gemeinderats die Verwaltung beauftragt den Bauwagen der Firma Finkota, zum Angebotspreis in Höhe von 90.808,90 Euro sowie eine Powerbank pro Wagen für insgesamt ca. 8.000 Euro zu bestellen.

 

 

 

 

 

 

zu 5

Beschaffung EDV-Ausstattung und Server (Turnusmäßiger Austausch)
 

 

Um die technische Ausstattung der EDV für die stetig steigenden Anforderungen aktuell zu halten, wurden seit 2019 alle Arbeitsplätze zu einem großen Teil mit geleasten Geräten ausgestattet, die dann turnusmäßig ausgetauscht und erneuert werden. Der Leasingvertrag der EDV-Geräte und des Servers vom 01.10.2019 ist zum 31.03.2025 ausgelaufen. Er verlängert sich aktuell automatisch monatlich.
 

Es sollen nun neue Geräte und 2 neue Server beschafft werden; dabei kann erneut entschieden werden, ob gekauft oder geleast werden soll. Daher werden nachfolgend die angebotenen Konditionen für einen Kauf aufgeführt. Die Leasingkonditionen sind i.d.R. um ca. 1% Leasingzins erhöht :

 

Geschätzte Kosten Server                                     65.196,53 €   

Geplant ist ein Hyper-V1 und Hyper-V2 plus Backup Server. Virtueller Server auf Hyper-V1, Backup macht Hyper-V 2 Server. Notfall Virtualisierung durch Restore auf Hyper-V2.

Es handelt sich hierbei um eine Servervariante die für die aktuellen Gegebenheiten ausreichend ist und etwas Puffer beinhaltet. In den kommenden Jahren muss aber ggfs. erweitert werden.

Einrichtungskosten IT Grünenwald voraussichtlich ca. 750,00 €   

 

Geschätzte Kosten Geräte 

Standort: Rathaus, Mediathek, Bauhof und OV Züttlingen

 

Anzahl

Betrag

Summe

    

Notebook

28

1.130,50 €

31.654,00 €

    

Docking

28

357,00 €

9.996,00 €

    

PC

19

952,00 €

18.088,00 €

    

Monitor

25

261,80 €

6.545,00 €

    
   

66.283,00 €

   

 

Die bisher vorhandenen Monitore und Drucker wurden in der Vergangenheit gekauft und sollen bis auf Weiteres weiter genutzt werden.
                                  

Außerdem benötigt:
Tastaturen und Mäuse, USB-Sticks für Bitlocker, versch. Kabel u. Adapter, regelm. Kosten für VPNs

Einrichtungskosten IT Grünenwald nach Zeitaufwand.       
 

Geplant ist es mehrere Angebote einzuholen. Die Bindefrist der Angebote liegt aktuell nur bei 7-10 Tagen. Daher wird um vorherige Zustimmung zur Beschaffung bzw. Leasing der EDV-Ausstattung zu den genannten voraussichtlichen Kosten gebeten.
                                                                                                         

Die Geräte und der Server sollen wie in der Vergangenheit geleast werden, um die Kosten auf die verschiedenen Haushaltsjahre der Nutzung zu verteilen und um den Bestand durch den Austausch im 5 Jahre- Turnus aktuell zu halten. In der Regel kommt zu den Beschaffungspreisen ein Aufschlag von ca. 1 % des Anschaffungspreises hinzu.  Es werden mehrere Leasingangebote zum Vergleich eingeholt.

 

Die Mittel für diese Beschaffungen sind im Haushaltsplan 2025 bereitgestellt.

 

 

Durch Beschluss des Gemeinderats wird die die Verwaltung beauftragt den turnusmäßigen Austausch der EDV-Ausstattung und Anschaffung der zwei benötigten neuen Server im Rahmen der vorgenannten Kosten vorzunehmen. Der Stadtrat erteilt der Verwaltung die Ermächtigung, dazu einen Leasingvertrag über 5 Jahre neu abzuschließen.

 

 

 

 

 

zu 6

Kauf eines EDV-Programms für die digitale Aktenführung

 

 

Zum Einstieg in die Digitalisierung der Verwaltungsakten und Bündelung aller Schriftstücke in einer e- Akte wird ein Programm beschafft mit dem der gesamte Schriftverkehr in einem nach Aktenplan sortierten Schema abgelegt und gespeichert wird. So kann von allen Berechtigten leicht auf die Schriftstücke oder Akten zugegriffen werden, der Papieraufwand vermindert und auch ein effektives Arbeiten vom Homeoffice möglich gemacht werden. Das System soll stufenweise eingeführt werden. Der Erwerb und die Einführung des Programms sowie die Schulung der Mitarbeiter soll noch 2025 erfolgen. In den Folgejahren kann dann sukzessive um weitere Module (z.B. Schnittstellenanbindungen SAP, Stellenbesetzungsprogramm, Sitzungsdienst etc.) erweitert werden, soweit dies sinnvoll und wirtschaftlich ist. Altakten können soweit sinnvoll und notwendig (z.B. Steuerakten, Personalakten) eingepflegt werden.

 

Es gibt zwei führende Systeme, die zur Zeit in den Städten und Gemeinden hauptsächlich genutzt werden. Dies ist das System ennaio, das von komm.one angeboten wird und das System der Firma Regisafe. Beide Verfahren sind schon einige Jahre in Anwendung und sind beide in öffentlichen Verwaltungen im Einsatz. Durch eigene Erfahrung unserer IT und auch Befragungen der Nutzer favorisieren wir das System Regisafe. Hier liegt uns nun ein Angebot vor.

 

Die Einführung im Jahr 2025 würde mit Lizenzen, Organisationsberatung, Pflege und Schulungen ca. 30.000 € - 35.000 € kosten; im Folgejahr für die Einbindung der Schnittstellen nochmals ca. 25.000 €.

 

Der jährliche Pflegeaufwand würde sich ab 2026 auf ca. 12.500 € belaufen. Die Gesamtkosten können aufgrund der Menge der notwendigen Lizenzen und Arbeitsplätze schwanken.

 

Die für 2025 erforderlichen Mittel sind im Erfolgsplan 2025 bereitgestellt (Kostenstelle 11200000/ Konto 42220000.

 

 

Es erging der Beschluss, dass der Vergabe eines Auftrags zum Erwerb des Programms mit erforderlichen Lizenzen zugestimmt wird.

 

 

 

 

 

zu 7

Zuschussantrag Fischereiverein Ruchsen
 

 

Bei der Verwaltung ist der in der Anlage ersichtliche Zuschussantrag des Fischereivereins Ruchsen e.V.  eingegangen, über den der Gemeinderat zunächst in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten hat, bevor dieser in der darauffolgenden öffentlichen Sitzung entsprechend beschlossen wird.

 

Die Gesamtkosten für die geplanten Renovierungen belaufen sich auf ca. 13.000 €.

 

 

Ohne weitere Aussprache erging der Beschluss, dass dem Fischereiverein Ruchsen e.V. die Maßnahmen mit 10 % der Ausgabensumme bezuschusst werden - maximal 1.300 € - sobald die Rechnungen eingereicht sind.

 

 

 

zu 8

Bekanntgaben, Anträge, Anfragen

 

 

Bürgermeister Michler gab bekannt, dass der Haushalt 2025 vom LRA genehmigt ist.

 

Ein Stadtrat fragte nach dem Stand bezüglich schnelles Internet in Möckmühl. Die Firmen Toni und BBV seien wohl nicht mehr aktiv.

Bürgermeister Michler gab an, dass ein neuer Interessent einen Termin bei ihm hat.

 

Eine Stadträtin erkundigte sich nach dem Stand der Sanierungsarbeiten des Bodens in der Jagsttalhalle. Kämmerin Maier informierte, dass die Prüfung mit der Versicherung läuft und Angebote zur Reparatur gerade eingeholt werden.

Weiter fragte die Stadträtin nach dem Sachstand zum GPA-Bericht. Hier müssen zwei Firmen ihre Stellungsnahmen noch nachliefern.

Dann bat die Stadträtin um Prüfung, was die Ablagerung von alten Möbeln bei dem Container des Bauhofs auf sich hat. Bürgermeister Michler wird das abklären.

 

Zuletzt fragte ein Stadtrat wie es sich mit der Verlegung von Internetzugängen im Binsach verhält. Bürgermeister Michler erklärte, dass dies im Zuge der Straßensanierung mitgemacht wird.

Dann erkundigte sich der Stadtrat, wann es mit der vertraglichen Stadtreinigung losgeht. Hierzu ist die Verwaltung ist mit der Firma im Gespräch.

Anschließend hakte der Stadtrat nach, ob mit dem neuen Bademeister auch wieder das Frühschwimmen (Mi 06-08 Uhr) im Hallenbad eingeführt werden kann.

Bürgermeister Michler sagte zu das zu prüfen. Außerdem sollte nach Meinung des Stadtrats das Marketing für das Bad verbessert und Aktionen für die Steigerung der Attraktivität angedacht werden.

 

 

Öffentliche Gemeinderatssitzung 25. März 2025

Bürgermeister Michler begrüßt die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer und den Vertreter der Presse. 

Der Vorsitzende stellt fest, dass die Sitzung form- und fristgerecht einberufen wurde und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.

Bevor Bürgermeister Michler in die Sitzung einsteigt, benennt er Stadtrat Link und Stadträtin Eiermann als Urkundspersonen für das Protokoll dieser Gemeinderatssitzung.

Bevor Bürgermeister Michler in die Sitzung einsteigt, eröffnet er die Bürgerfragerunde.

zu 1

Bürgerfragen

 

  • Ein Züttlinger Bürger teilte seine Sorge zur Bildung Außenklassen in Möckmühl für die Züttlinger Grundschule mit. Im Sinne der Entwicklung des Teilortes solle der Gemeinderat mit Augenmaß und nicht über die Köpfe der Bürger hinweg Entscheidungen treffen. Bürgermeister Michler teilte mit, der Schulstandort Züttlingen soll erhalten bleiben, es gibt Bestrebungen, machbare Lösungen im Teilort zu finden.
  • Die Jagstbrücke in Möckmühl weise starke Gebrauchsschäden auf, ein Bürger regt an, das ans LRA weiterzugeben.
  • Eine Bürgerin fragte, wann und ob die Wege auf dem Möckmühler Friedhof abgesichert würden, es bestehe akute Unfallgefahr. Der Bürgermeister sicherte zeitnahe Erledigung zu.
  • Ein Bürger regte an, die Kreuzung in Ruchsen, Baulandstraße in die Verkehrsschau aufzunehmen.
  • Ein weiterer Bürger bezeichnet den Zustand der Umgehungstraße im Haag als unhaltbar.
  • Die Frage der angekündigten maximalen Transparenz spricht ein weiterer Anwesender an. Bei den Entwicklungen um die Vergabe an Mieter im Haus Schmieg vermisse er Informationen und fragt nach dem Stand der Dinge. Bürgermeister Michler erklärte, man sei einer guten Lösung sehr nahe. Bauliche Möglichkeiten werden von Architekten geprüft, spätestens im April solle eine Einigung vollzogen werden. Haus und Rad solle unbedingt in Möckmühl gehalten werden, auch der derzeitige Vermieter sei zur weiteren Zusammenarbeit bereit und wolle weitervermieten.
  •  

zu 2

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

 

  • Keine -

 

 

zu 3

Beratung und Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, sowie der Finanzplanung und Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2025

 

Der Haushaltsplanentwurf 2025 wurde auf der Grundlage der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, der Gemeindehaushaltverordnung – GemHVO - sowie des vom Innenministerium Baden-Württemberg am 07.11.2024 herausgegebenen Haushaltserlasses 2025 und den darin enthaltenen Orientierungsdaten für die kommunale Haushalts-und Finanzplanung aufgestellt.

 

1) Haushalt 2025

 

Ergebnishaushalt:

 

Der Haushalt 2025 der Stadt Möckmühl weist im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge i.H. v. 26.989.078 € und ordentliche Aufwendungen i.H. v. 28.987.141 € aus. Der daraus resultierende Fehlbetrag i.H. v. 1.998.063 € wird durch eine Entnahme aus der ordentlichen Ergebnisrücklage ausgeglichen. Der Überschuss im Sonderergebnis i.H. v. 700.000 € kann der Sonder-Ergebnisrücklage zugeführt werden. Insgesamt schließt der Ergebnishaushalt mit einem Fehlbetrag i.H. v. 1.298.063 € ab.

 

Finanzhaushalt:

Im Haushaltsjahr 2025 entsteht im Finanzhaushalt ein Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts i.H. v. 162.771 €, so dass weder die ordentliche Tilgung i.H. v. 449.264 € abgedeckt werden kann noch Nettoinvestitionsmittel zur Verfügung gestellt werden können.

 

Gesamtzusammenfassung:

Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit 162.771 €

Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit 1.136.400 €

Finanzierungsbedarf aus Finanzierungstätigkeit 1.149.264 €

 

Änderung des Finanzmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres - 175.635 €

Der Finanzierungsbedarf 2025 kann den vorhandenen liquiden Eigenmitteln entnommen werden. Kreditaufnahmen sind nicht erforderlich.

 

Schulden:

Der Schuldenstand zum 01.01.2025 beträgt 3.242.436 €. Die ordentliche Tilgung 2025 beträgt 449.316 €, zusätzlich ist noch eine Sondertilgung aus einem Tilgungszuschuss für ein bereits aufgenommenes KFW-Darlehen i.H. v. 700.000 € eingeplant. Es müssen keine neuen Kredite aufgenommen werden. Somit beträgt der Schuldenstand des Kernhaushalts zum 31.12.2025 2.093.172 € bzw. 240 €/Einwohner (Landesdurchschnitt 406 €/Ew)

 

2) Mittelfristige Finanzplanung und Investitionsprogramm 2025 - 2028:

Die Planzahlen für die mittelfristige Finanzplanung 2025 - 2028 können den Aufstellungen „Mittelfristiger Finanzplan“ für den Ergebnis- und den Finanzhaushalt entnommen werden.

Die Investitionsmaßnahmen sind im Investitionsprogramm zusätzlich noch in Listenform dargestellt.

Die in den Haushaltsjahren 2026, 2027 u. 2028 entstehenden negativen Ergebnisse des Erfolgsplans können aus der Ergebnisrücklage entnommen werden. Für die Finanzierungsmittelbedarfe der Jahre 2026 - 2028 reicht der Bestand der liquiden Eigenmittel nicht aus, so dass in jedem Haushaltsjahr Kreditaufnahmen erforderlich werden.

Kämmerin Maier stellte den Gästen und dem Gremium den Haushaltsplan vor und beantwortet Fragen dazu.

 

 

 

zu 4

Beratung und Beschluss des Wirtschaftsplans und der Finanzplanung des Eigenbetriebs Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2025

 

 

1) Erfolgsplan:

Der Erfolgsplan 2025 schließt mit Erträgen i.H. v.1.706.000 € und Aufwendungen in Höhe von 1.697.440 € ab. Es entsteht ein Jahresüberschuss i.H.v. 8.560 €.

 

2) Liquiditätsplan:

a) Laufende Geschäftstätigkeit:

Einzahlungen                                                1.706.000 €

Auszahlungen                                                1.208.440 €

Zahlungsmittelüberschuss:                               497.560 €

 

b) Investitionstätigkeit:

            Einzahlungen                                                                 0 €

            Auszahlungen                                                - 2.750.000 €

            Zahlungsmittelbedarf                                     - 2.750.000 €

 

Wesentliche Auszahlungen sind:

Neubau Wasserleitung Korb                                        2.400.000 €
(GK 2.400.000 €)

Sanierung Wasserleitung Südstraße                              280.000 € VE 96.000 € (GK 376.000 €)

 

c) Finanzierungstätigkeit:

            Einzahlungen                                                      2.163.600 €

            Auszahlungen                                                      - 396.248 €

            Finanzierungsmittelüberschuss                          1.767.352 €

 

Wesentliche Einzahlungen sind :

Beiträge allgemein                                                              18.600 €

Kreditaufnahme                                                              2.145.000 €

 

Gesamtfinanzbedarf des Liquiditätsplans                       - 485.088 €

 

3) Verschuldung:

Der Schuldenstand beträgt zum 01.01.2025 4.389.757 €. Im Wirtschaftsplan 2025 ist eine Neuaufnahme in Höhe von 2.145.000 € sowie eine ordentliche Tilgung i.H.v. 144.248 € eingeplant. Hinzu kommt die Aufnahme eines Darlehens aus 2024 i.H. v. 800.000€, da der Abruf erst 2025 erfolgt. Die Verschuldung zum 31.12.2025 beträgt dann 7.190.509 € bzw. 825 €/Einwohner.

 

 

4) Mittelfristige Finanzplanung und Investitionsprogramm:

Die mittelfristige Entwicklung des Erfolgsplans sowie die Planung der Investitionen für die Jahre 2025 – 2028 können den beiliegenden Auswertungen entnommen werden. Eine Neukalkulation der Wassergebühren zur weiteren Abdeckung der aufgelaufenen Verluste wird zum 01.01.2026 erfolgen müssen. Weitere Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen sind im Finanzplanungszeitraum nicht vorgesehen.

 

Es wurde vom Gemeinderat folgender Beschluss gefasst:

 


1. Dem Wirtschafts-, Finanz- und Stellenplan der Wasserversorgung für das Jahr 2025 wird zugestimmt.

2. Der mittelfristigen Finanzplanung sowie dem Investitionsprogramm 2025 – 2028 wird zugestimmt.

3. Der Wirtschaftsplan der Wasserversorgung wird festgestellt:

 

zu 5

Barrierefreie Bushaltestellen Züttlingen Neuenstadter Straße - mögliche Sanierung
 

 

 

Das Regierungspräsidium Stuttgart plant dieses Jahr die Sanierung der L1095 in einem Abschnitt, in dem sich die BushaItesteIIe ,,Neuenstadter Straße" in Züttlingen befindet.

Diese besteht aus zwei Haltepunkten, einen östlich und einen westlich der

Neuenstadter Straße.

Das Regierungspräsidium Stuttgart plant, die Ausschreibungsunterlagen für die Straßensanierung Ende Juni zu versenden.

Gemäß Personenbeförderungsgesetz soll der öffentliche Personennahverkehr barrierefrei sein.

Aus diesem Grund werden Maßnahmen zum Umbau von Bushaltestellen zu barrierefreien Bushaltestellen vom Land gefördert.

Gemäß der beiliegenden Kostenschätzung vom Ingenieurbüro Kehle, würde eine barrierefreie Umgestaltung der beiden Haltepunkte inklusive des dortigen Fußgängerüberwegs inklusive Planungsleistungen circa 269.000 € brutto kosten.

Es ist bei einem positiven Förderbescheid mit einer Förderung in Höhe von circa 202.000 Euro zu rechnen.

Der Eigenanteil der Stadt Möckmühl beträgt damit inklusive Planungsleistungen circa 66.800 Euro.

 

Es sollen zunächst die Planungsunterlagen bis zur Ausführungsplanung hergestellt werden, sodass ein Förderantrag gestellt werden kann. Für die Planung liegt ein Angebot vom Kehle Ingenieurbüro mit einer Angebotssumme von 28.566,33 vor.

 

Bei einem positiven Förderbescheid sollen dann die Ausschreibungsunterlagen bis Juni erarbeitet werden, um die städtischen Leistungen für die Bushaltestellen zusammen mit der Straßensanierung des RP ausschreiben zu können. Die Straßensanierung des RP und die Umgestaltung der Bushaltestellen könnten dann von einem Auftragnehmer umgesetzt werden.

Ohne weitere Aussprache erging der Beschluss:

 

  1. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung die Planungsleistungen für die barrierefreie Umgestaltung der Bushaltestelle Neuenstadter Straße in Züttlingen (beidseits) sowie des Fußgängerüberwegs auf Basis des Angebots in Höhe von 28.566,33 Euro an die Kehle Ingenieurbüro GmbH zu vergeben.
  2. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung für die barrierefreie Umgestaltung der Bushaltestelle Neuenstadter Straße in Züttlingen (beidseits) sowie des Fußgängerüberwegs einen Förderantrag zu stellen.

 

 

zu 6

Sanierung Sanitäranlage Grundschule Möckmühl
 

 

Die Toiletten in der Grundschule Möckmühl sind in die Jahre gekommen und müssen dringend saniert werden. Hierfür hat die Stadt Möckmühl zwei Angebote von Firmen.

Der Gemeinderat hat den Auftrag an den günstigsten Bieter,

 

Firma ASW Sascha Wagner, Angebotssumme: 49.556,92 €, vergeben.

 

 

zu 7

Straßenreinigung für die Jahre 2025/2026/2027 – Vergabe der Leistungen

 

Die Straßenreinigung der Stadt Möckmühl wurde seit 2002 durch die Firma Borth durchgeführt.

Da die Firma Bort ihre Tätigkeiten aufgegeben hat, ist die Vereinbarung aufgelöst worden.

Die Verwaltung hat die Arbeiten beschränkt ausgeschrieben. Es wurden drei Firmen angefragt. Eine Firma hat abgesagt.

Die Reinigungsarbeiten wurden in zwei Losen ausgeschrieben.

 

LOS 1 bezieht sich auf die Reinigung der Innenstadt, den Bereich um die Stadtmauer und das Bahnhofsgelände.

 

LOS 2 bezieht sich auf die Reinigung der gesamten Kernstadt Möckmühl inkl aller Teilorte - Korb (inkl. Hagenbach und Dippach), Ruchsen, Züttlingen (inkl.Ernstein), Bittelbronn und Siegelbach

 

Die Straßenreinigung wurde entgegen der in der Ausschreibung angedachten zwei Lose gesamt vergeben. Die Firma Borth erhält den Auftrag für die gesamte Straßenreinigung (Los1 und Los 2) in Möckmühl.

 

 

zu 8

Zuschussantrag Spvgg Möckmühl

 

Bei der Verwaltung ist der dem Rat vorliegende Zuschussantrag der Spvgg Möckmühl eingegangen.

 

Die Gesamtkosten für die geplanten Renovierungen belaufen sich auf 49.875,78 €.

 

Ohne weitere Aussprache wurde vom Gemeinderat beschlossen,

 

der Spvgg Möckmühl die Umbaumaßnahmen des Sportheims mit 5.000 €, das entspricht 10% der Auftragssumme, zu bezuschussen, sobald die Rechnungen eingereicht sind.

 

 

zu 9

Bekanntgaben, Anträge, Anfragen

 

Es erfolgten keine Bekanntgaben.

 

Ein Stadtrat hat gebeten die Stadt, die Bürger und vor allem Hundebesitzer mit Hilfe der Medien zu sensibilisieren, dass während der beginnenden Vegetationsperiode das Betreten von landwirtschaftlichen Flächen unterlassen werden solle und dass Hundekot immer zu entfernen ist. Er schlug vor, entsprechende Schilder aufzustellen.

Ein weiterer Stadtrat teilte mit, dass die ausführende Firma der Straßenarbeiten in der Südstraße wenig kooperativ ist, wenn es um terminliche Vereinbarungen zur Beweisaufnahme an involvierten Grundstücken und Häusern ist. Es gibt Beschwerden darüber. Weiter fragte er nach dem Stand zum Digitalpakt Schule. Kämmerin Maier gab an, damit sei man auf dem Laufenden.

Ein anderer Stadtrat regte an, bei der kommenden Verkehrsschau am 10.04.2025 die Bereiche Reichertshäuser Straße vor dem ASB Haus und die Bahnhofstraße vor der Grundschule für Tempo 30 Zonen vorzuschlagen.

Weiter forderte er, das Freiluftklassenzimmer bei der Schule baufachlich prüfen zu lassen.

Zudem soll die Technik im Ratssaal überprüft werden.  

Eine Stadträtin fragte nach, ob die Reparatur des Bodens in der Jagsttalhalle erledigt ist. Bürgermeister Michler erklärte, dass dies noch in den nächsten Ferien erledigt wird. Weiter teilte sie mit, dass die Duschen in der Jagstalhalle nicht zu nutzen sind. Bürgermeister Michler teilte mit, dass dies in dieser Woche behoben wird.

Eine andere Stadträtin machte darauf aufmerksam, dass die Lautsprechertechnik und der Beamer in der Stadthalle nicht zuverlässig funktionieren. Bürgermeister Michler erklärte, dass dieser Zustand bekannt und in Arbeit ist.

Anschließend wurde in nichtöffentlicher Sitzung weiterverhandelt.

Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am 29.04.2025 statt.

Öffentliche Gemeinderatssitzung 28.01.2025

Bürgermeister Michler begrüßt die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer und den Vertreter der Presse. 

Der Vorsitzende stellt fest, dass die Sitzung form- und fristgerecht einberufen wurde und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.

Bevor Bürgermeister Michler in die Sitzung einsteigt, benennt er Stadtrat Kraft und Stadtrat Schmidt als Urkundspersonen für das Protokoll dieser Gemeinderatssitzung.

 

Anschließend nimmt Bürgermeister Michler den TOP 10 wegen noch offener Fragen von der Tagesordnung.

Bevor Bürgermeister Michler in die Sitzung einsteigt, beantwortet er folgende Bürgerfragen aus der letzten Gemeinderatssitzung:

 

Straßenbeleuchtung:

Hahnenäcker, Fußweg Neubau Brandhölzle, Waagerner Tal, Fußgängerbrücke über die Jagst - ist alles erledigt

Krankenhausbuckel - in Bearbeitung

Brandhölzle 1, Umrüstung auf LED, warten auf Angebot - in Bearbeitung

 

Schikane in der Händelstraße:

Material ist bestellt. In Bearbeitung

 

Müllberg an der Einfahrt Hahnenäcker:

Ist erledigt, Containerinhaber wurde benachrichtigt, der Müll wurde entsorgt.

 

zu 1Bürgerfragen

Eine Bürgerin hakte nach, wie der Sachstand wegen dem noch defekten Aufzug in der Mediathek ist. 

Bürgermeister Michler antwortete, dass dies Thema in den Haushaltsplan-Beratungen ist und hier entschieden wird, ob der hierfür notwendige sechsstellige Betrag ausgegeben wird.

Dann beanstandete die Bürgerin, wie bereits in der November-Sitzung, auf die Straßenbeleuchtung in der Innenstadt. 

Bürgermeister Michler entgegnete, dass dies die Verwaltung zeitnah angeht. 

 

Ein Bürger erkundigte sich nach dem aktuellen Stand der PV-Anlage neben der Kläranlage. 

Kämmerin Maier erklärte, dass der Anschluss nun in nächster Zeit fertiggestellt wird.

 

Ein weiterer fragte nach, ob es Überlegungen gibt die Straßenbeleuchtung zu reduzieren, denn somit können ca. 80 % der Energiekosten gespart werden.

Bürgermeister Michler antwortete, dass dies auf Sicht zu befürworten ist und in die Kalkulation mit einbezogen wird. 

 

zu 2 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Es erfolgten keine Bekanntgaben.

 

zu 3 Neubau eines Feuerwehrhauses in Züttlingen – Vorstellung der Planung

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Michler Kommandant Weißmann.

In der Gemeinderatssitzung vom 31.1.2024 wurde das neue Feuerwehrkonzept durch Herrn Dr. Demke vorgestellt. Dabei wurde deutlich, dass die Unterbringung der Abteilung Züttlingen nicht mehr den heutigen Einsatzanforderungen der Wehr entspricht.

Aus diesem Grund hat der Gemeinderat den Kauf eines Grundstückes an der Zeppelinstraße beschlossen. Der Notartermin fand am 14.3.2024 statt.

Durch den Erwerb ist eine zügige Überplanung der Fläche mit dem auf das neue Feuerwehrkonzept angepassten Entwurf des Architekturbüros Huber, Billigheim möglich.

Der Auftragserteilung wurde am 02.03.2024 beschlossen.

Der notwendige Zuschussantrag soll bis zum 15.2.2025 im Landratsamt vorliegen.

Da vom Architekturbüro Huber krankheitsbedingt kein Vertreter zur Sitzung kommen konnte, stellte Kommandant Weißmann die abgestimmte Präsentation dem Gemeinderat vor und beantwortete die Fragen aus der Mitte des Gremiums.

Nach der Klärung von Verständnisfragen erging der folgende einstimmige Beschluss:

 
  1. Der Gemeinderat stimmt der Planung zu und ermächtigt die Verwaltung den Förderantrag zu stellen.
  2. Das Architektenbüro Huber wird ermächtigt notwendige Angebote von Fachbüros für die weitere Planung und Ausführung einzuholen. 
 

zu 4 Sanierung des Kindergartens Ruchsener Straße
 

Die „Alte Kelter“ Ruchsener Straße ist ein denkmalgeschütztes Gebäude aus dem Jahre ca. 1891. Im Hanggeschoss befinden sich Lagerflächen und Räume zur Kelternutzung. Der Kindergarten selbst ist im Erdgeschoss untergebracht und von der Ruchsener Straße aus zugänglich. Im Dachgeschoss sind Abstellräume und die Heizungsanlage. Die gültige Betriebserlaubnis für 42 Kinder soll erhalten bleiben.

Das Gebäude selbst und die technische Ausstattung ist in die Jahre gekommen und muss modernisiert werden. Das Architektur Büro Huber wurde mit der Modernisierung des Kindergartens beauftragt. In Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde wurde ein vertretbares und homogenes Sanierungskonzept erstellt die den beigefügten Anlagen entnommen werden können. Für die Sanierung inklusive aller Ingenieur- und Architektenleistungen belaufen sich die Kosten laut Kostenberechnung vom 25.05.2023 auf ca. 1.623.237,10 €. Da sich der Kindergarten in einem Sanierungsgebiet befindet, werden 85% der förderfähigen Kosten mit 60% bezuschusst. Förderfähige Kosten sind z.B. Baumaßnahmen die fest mit dem Bauwerk verbunden sind, nicht förderfähig sind z.B. Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Stühle usw. Daraus ergibt sich ein Zuschuss in Höhe von rund ca. 825.000,00 €. Den Restbetrag von rund ca. 800.000,00 € ist von der Stadt zu tragen. 

Der Kindergarten ist in die Containeranlage an der Tennishalle umgezogen.

Die Ausführung der Sanierungsarbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben und sind in der Sitzung am 26.09.23. vergeben worden. 

Über die weitere Nutzung des Gebäudes wurde im Gremium mehrmals beraten.

Es wurde vorgeschlagen zu prüfen, in wie weit das Hanggeschoss mit einbezogen werden kann z.B als Indoorspielplatz oder Gruppenraum und mit welchen zusätzlichen Kosten zu rechnen ist. Für die Erstellung der Machbarkeitsstudie wurde das Büro Drees & Sommer beauftragt. Mit der Sanierung des Dachs wurde auf Grund der Dringlichkeit parallel begonnen. Der Entwurf wurde dem Gemeinderat in der Klausurtagung am 17.02.24 vorgestellt. Es wurde entschieden, solange es noch keine endgültige Entscheidung zur Sanierung des Kindergartens gibt, das Gebäude vorerst nur vom Außen zu sanieren, um unnötige Kosten zu sparen.

Diese Gewerke sind bereits ausgeführt:

- Gerüst, Firma Kriwak

- Abbruch/Rohbau, Firma BatuBau

- Zimmerer, Firma Zipperlein

- Blechner, Firma Johmann

- Gipser Außen, Firma Schmid

- Fenster, Firma Arnold

 

Gewerke, die neu ausgeschrieben werden müssen:

- Trockenbau/Gipser Innen

- Flachdacharbeiten

- Sanitär

- Heizung

- Elektro

 

Gewerke, die noch nicht ausgeschrieben waren:

- Estrich

- Fliesen

- Bodenbeläge

- WC-Trennwände

- Schreiner (Türen, Fensterbänke...)

- Schlosser

- Sonstiges (Markise, Briefkasten, Möbel, Küche, ...)

- Außenanlage Brücke

 

Architekten und Fachplaner müssen neu beauftragt werden.

 

Ohne weitere Aussprache erging der folgende Beschluss:

  1. Der Gemeinderat stimmt der Sanierung des Kindergartens „Ruchsener Straße“ auf Grundlage der Planung des Architekturbüros Huber zu.
  2. Das Architektenbüro Huber wird ermächtigt, notwendige Angebote von Fachbüros für die weitere Planung und Ausführung einzuholen. 
  3. Die pädagogische Seite wird in Abstimmung mit den Erzieherinnen des Kindergartens „Ruchsener Straße“ ab sofort in den weiteren Planungsprozess intensiv einbezogen. 
  4. Die noch ausstehenden Gewerke werden ausgeschrieben.
  5. Im Zuge der Sanierung soll auch der Garten und die Sanitäranlage mitsaniert werden (welche sich auch im Sanierungsgebiet befindet).


zu 5 Grundsatzbeschluss Erweiterung Waldkindergarten

Erweiterung um eine 2. Waldkindergartengruppe, am bereits bestehenden Standort

 

Mit der UKBW, dem KVJS und dem Förster wurde vorab abgeklärt, ob es Gründe gibt, die gegen die Eröffnung einer 2.Waldgruppe sprechen würden. Aktuell spricht von deren Seite nichts dagegen. Das Landratsamt teilte uns auf Anfrage mit, dass ein Bauantrag jedoch erst gestellt werden kann, wenn die Planung vollständig abgeschlossen ist, sodass sich während des Bauantragsverfahrens keine Änderungen mehr ergeben. 

 

Die Nachfrage der Eltern nach Plätzen im Waldkindergarten ist sehr groß. Aktuell haben wir schon 13 Platzanfragen für das kommende Kindergartenjahr 2025/2026. Da es in diesem Kindergartenjahr 2024/2025 nur 3 Schulabgänger gibt, können von den 13 Platzanfragen nur 3 Kinder aufgenommen werden. Die restlich 10 Kinder befinden sich auf der Warteliste. 

Die Anschaffungskosten für den schon bestehenden Bauwagen im Waldkindergarten lagen im Sept. 2021 bei 83.730 Euro + MwSt.

In Krankheitsfällen könnte sich das pädagogische Personal gegenseitig aushelfen, womit man eine Schließung aufgrund von Personalmangel besser verhindern könnte. Bei einer Gruppe fällt eine fehlende Person enorm ins Gewicht, dies würde sich bei 2 Gruppen verbessern.

Das bestehende Personal könnte die neuen Kollegen bei der Einarbeitung coachen und unterstützen.

 

Nach der Klärung von Verständnisfragen hat der Gemeinderat der Erweiterung des Waldkindergartens um eine weitere Gruppe (20 Plätze) zugestimmt und die Verwaltung zur Umsetzung beauftragt.

Die Erzieherinnen werden in den weiteren Planungsprozess intensiv einbezogen. 
 

 

zu 6 Kauf eines Grundstücks in der Bahnhofstraße Flurstücknummer 289/1
 

Der Verwaltung wurde das Grundstück in der Bahnhofstraße (Flst.Nr.: 289/1) zum Kauf angeboten. 

Es wird vorgeschlagen auf diesem Grundstück zunächst Parkplätze zu schaffen. 


Nach dem Austausch der Ansichten hat der Gemeinderat dem Kauf des o.g. Grundstücks für den angebotenen Preis zugestimmt und die Verwaltung ermächtigt ein Ingenieurbüro zur Erstellung der Planung und Kostenschätzung für die Maßnahme zu beauftragen.


zu 7 Südstraße – Erneuerung Kanalisation und Wasserleitung mit Straßenvollausbau – Vergabe der Ausführungsarbeiten

 

Die Kanalisation in der Südstraße, welche sich auf einer Gesamtlänge von ca. 140 m auf 4 Haltungen aufteilt, ist dringend sanierungsbedürftig.

Es existieren bereits große Löcher im Kanal, ausgespülte Hohlräume und Scherbenbildung an vielen Stellen, es musste bereits abgesperrt werden. 

Der Kanal soll in der Südstraße in offener Bauweise DN 300 saniert werden. Im gleichen Zuge sollen die Anschlussleitungen im öffentlichen Bereich ebenfalls erneuert werden.

 

Im Zuge der erforderlichen Kanalsanierung in offener Bauweise sind die bestehenden Wasserleitungen neu zu verlegen und zu sanieren.

Desweiteren werden die Wasserleitungen im Amselweg und Birkenweg erneuert und der Straßenoberbau neu hergestellt. 

Die Sanierungskosten liegen geschätzt bei 951.341,30 € brutto insgesamt.

Im Jahr 2023 hat die Stadt Möckmühl einen Beihilfeantrag gestellt, der am 19.09.2024 mit dem Betrag von 361.352,13 € bewilligt wurde. 

Das Ingenieurbüro Kehle ist mit der Planung o.g. Maßnahme beauftragt.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Planungskosten sind im Erfolgsplan der Stadt sowie im Wirtschaftsplan der Wasserversorgung enthalten, da es sich um eine reine Reparaturmaßnahme handelt. Die Baukosten werden im Erfolgsjahr 2024 sowie 2025 bereitgestellt. 

In der Sitzung am 22.10.2024 hat der Gemeinderat beschlossen die Ausführungsarbeiten auszuschreiben.

Die Ausschreibungsunterlagen der Maßnahme wurden ab dem 02.01.2025 ausgegeben. Die Vorankündigung erfolgte beim Staatsanzeiger/Vergabe24 und der Heilbronner Stimme. Der Submissionstermin fand am 24.01.2025 statt. Das Ergebnis der Submission hat der Gemeinderat vor Sitzungsbeginn zur Verfügung gestellt bekommen. 

Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung den Auftrag für die Ausführungsarbeiten zur Erneuerung Kanalisation und Wasserleitung mit Straßenvollausbau in Südstraße an den wirtschaftlich günstigsten Bieter, Firma Richard Schulz Tiefbau GmbH & Co. KG, Bad Friedrichshall, zum Angebotspreis in Höhe von 1.103.245,66 € zu vergeben. 

 

zu 8 Sicherung der Wasserversorgung Korb, Dippach, Hagenbach - Neubau einer Trinkwasserversorgungsleitung – Vergabe der Ausführungsarbeiten

Die Stadt Möckmühl beabsichtigt zur Sicherung der Trinkwasserversorgung der Ortsteile Korb, Hagenbach und Dippach den Anschluss an den Hochbehälter Nord. Hierzu wird eine Trinkwasserversorgungsleitung vom Hochbehälter Nord bis nach Korb hergestellt. Dies wird über die gesamte Strecke im Spülbohrverfahren durchgeführt. Von dieser Leitung zweigt eine Leitung nach Hagenbach und eine Leitung nach Dippach ab. Die Leitung nach Hagenbach wird im Spülbohrverfahren hergestellt, die Leitung nach Dippach wird teilweise im Spülbohrverfahren und teilweise in offener Bauweise hergestellt.

 

Das Ingenieurbüro Kehle ist mit der Planung der Wasserversorgungsleitung vom Hochbehälter Nord nach Korb, Dippach und Hagenbach beauftragt. 

In der Gemeinderatssitzung v. 10.09.2024 wurde der aktuelle Planungsstand umfangreich vorgestellt. 

Die Kostenschätzung für die Projektkosten ohne Ingenieurleistungen für sämtliche Gewerke (inklusive Durchflussmesstechnik und Anbindung an das Leitsystem, bauseits zu stellendes Kabelmaterial, Entschädigungen für Grundstückseigentümer, notwendige Leistungen der BWV) beträgt 2.521.105,44 EUR.

Mittel in der Höhe von ca. 2,7 Mio EUR stehen in den Haushaltsjahren 2023 – 25 zur Verfügung. 

In der Sitzung am 22.10.2024 hat der Gemeinderat beschlossen die Ausführungsarbeiten auszuschreiben.

Die Ausschreibungsunterlagen der Maßnahme wurden ab dem 18.11.2024 ausgegeben. Die Vorankündigung erfolgte beim Staatsanzeiger/Vergabe24 und der Heilbronner Stimme. Es wurden von 20 Bietern die Ausschreibungsunterlagen angefordert. Zur Submission am 20.12.2024 um 9:00 Uhr lagen 7 Angebote vor. Alle Angebote gingen termingerecht ein und wurden für die Auswertung berücksichtigt. Die Zuschlagsfrist endet am 31.01.2025.

Bieter

 

Summe in Euro (brutto)

Prozentual (%)

1. Walter Bauer GmbH & Co. KG, 93486 Runding

 

1.987.541,00 Euro

 

100

2. Bieter Nr. 2

 

2.159.717,91 Euro

 

108,66

3. Bieter Nr. 3

 

2.262.479,10 Euro

113,83

4. Bieter Nr. 4

 

2.623.976,20 Euro

132,02

5. Bieter Nr. 5

 

2.687.726,23 Euro

135,23

6. Bieter Nr. 6

 

2.843.017,23 Euro

 

143,04

7. Bieter Nr. 7

 

2.898.063,83 Euro

145,81

 

Erläuterung der Differenz zwischen der Kostenschätzung und dem vorliegenden Ausschreibungsergebnis

 

Die Kostenschätzung beinhaltet zusätzliche Leistungen und Aufwendungen, welche nicht in der vorliegenden Ausschreibung enthalten sind, wie zB:

 
  • Messtechnik zur Wasserverlustüberwachung
  • Anbindung an das Leitsystem
  • Bauseits zu stellendes Material (Signal- und Stromkabel)
  • Notwendige Leistungen der BWV
  • Entschädigungen und Kosten für Grunddienstbarkeiten
 

Die hier ausgeschriebenen Arbeiten umfassen alle notwendigen Tief-, Rohrleitungsbau-, und Anlagenbauarbeiten für die oben genannten Wasserversorgungsleitungen. Für die Installation der notwendigen Durchflussmesstechnik für die Wasserverlustüberwachung, sowie deren Anbindung an das Leitsystem, welche bewusst nicht in der vorliegenden Ausschreibung enthalten sind, kann von weiteren Kosten von circa 45.000 Euro ausgegangen werden. Für diese Arbeiten werden noch separate Vergleichsangebote eingeholt.

Erläuterung der Differenz zwischen dem bepreisten Leistungsverzeichnis und dem vorliegenden Ausschreibungsergebnis

Das bepreiste Leistungsverzeichnis liegt in Relation zum günstigsten Bieter bei 117 Prozent.

Die Spanne der eingegangenen Angebote lässt sich mit der individuellen Marktsituation der Bieter sowie der Baumaßnahme an sich erläutern.

Bei der Baumaßnahme werden circa 4800 m Wasserleitungen hergestellt. Es werden zusätzlich ähnliche Längen an Kabeln verlegt. Wenn der Preis pro Meter lediglich ein paar wenige Prozent geringer ausfällt wie im bepreisten Leistungsverzeichnis, führt das unmittelbar zu einer deutlich geringeren Gesamtsumme.

An der Leistungsfähigkeit des günstigsten Bieters bestehen keinerlei Zweifel.


Daher hat der Gemeinderat die Ausführungsarbeiten zur Trinkwasserversorgungsleitung Korb, Dippach, Hagenbach an die günstigste Bieterin, die Firma Walter Bauer GmbH, Industriestraße 1, 93486 Runding zur Auftragssumme von 1.987.541,00 € (Bruttosumme) vergeben.

 

zu 9 Aufnahme eines Darlehens für den Eigenbetrieb Wasserversorgung

Im Wirtschaftsplan 2024 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung war eine Kreditermächtigung in Höhe von 800.000 € zur Finanzierung der veranschlagten Investitionen eingestellt und auch von der Rechtsaufsichtsbehörde mit Erlass vom 25.11.2024 zur Finanzierung für Investitionen genehmigt. Nachdem der Kassenbestand des Eigenbetriebs seit einiger Zeit mit ca. 400.000 € aufgrund der vorgenommenen Investitionen ( Wasserleitungen neue Baugebiete, Erneuerung Wasserleitung Fabrikstr. Ruchsen )  negativ ist und mit dem Beginn des Baus der Wasserleitung nach Korb noch weiter absinken wird, muss nun ein Kredit zur dauerhaften Finanzierung in Anspruch genommen werden.

 

Die KFW bietet spezielle Kredite für Investitionen für öffentliche Verwaltungen an, die verglichen mit unseren Hausbanken immer etwas günstiger sind, wie auch die Vergleichsangebote unserer Hausbanken ergeben haben. (Stand Anfrage 1.12.24: KFW 2,92; Hausbanken 3,01 bzw.3,05 %.  Daher haben wir ein Darlehen bei der KFW in Höhe von 800.000 € für unsere Wasserversorgung beantragt und am 03.01.2025 die Zusage bekommen.

 

Es handelt sich um einen Kredit über eine Laufzeit von 20 Jahren, der in 2 Teilbeträgen bis zum 07.01.2026 abgerufen werden kann. Der Zinssatz wird am Tag des 1. Abrufes festgelegt, er liegt momentan bei 2,96 % für eine 10-jährige Bindung und 3,27% für 20 Jahre fest. Die Zinsbindung kann dann bei der ersten Auszahlung noch gewählt werden. Bei den derzeit ( immer noch ) günstigen Zinsen erscheint es jedoch sinnvoll, eine 20 jährige Festschreibung zu wählen, so dass der Zinssatz über die gesamte Laufzeit des Darlehens konstant gesichert ist.   

Der Aufnahme des Darlehens i.H. v. 800.000 € für den Eigenbetrieb der Wasserversorgung bei der KFW hat der Gemeinderat zugestimmt.

 

zu 10 Dienstwagenregelung Bürgermeister

Der Tagesordnungspunkt ist vor Einstieg in die Sitzung von der Tagesordnung genommen. 

 

zu 11Bekanntgaben, Anträge, Anfragen

 

Bekanntgaben:

Bürgermeister Michler gab bekannt, dass am Donnerstag, 20.02.2025 um 19 Uhr in der Stadthalle erstmals der Bürgerempfang stattfindet, künftig gleich zu Jahresbeginn.

  

Anfragen/Anträge:

Ein Stadtrat regte an, beim Winterglühen während des Fackelschwimmens und anschließendem Feuerwerk aus Sicherheitsgründen die Jagstbrücke für den Verkehr zu sperren. Bürgermeister Michler antwortete, dass dies gerne aufgenommen und geprüft wird.

 

Ein anderer Stadtrat fragte nach dem Sachstand der Ausschreibung der Kehrmaschinenarbeiten. Bürgermeister Michler erklärte, dass es hier an der Vergleichbarkeit der Angebote fehlt und dies hoffentlich bis zu Februar-Sitzung vorliegt.

Wieder ein anderer Stadtrat sprach nochmals die dringende Instandsetzung der Beleuchtung am Hexenturm an. 

Dann forderte der Stadtrat die Untersagung von mitgebrachten Hunden der Mitarbeiter im Rathaus, da er dies für ein öffentliches Amt als nicht passend erachtet.

Bürgermeister Michler entgegnete, dass er dies so übernommen hat.

Eine Stadträtin hakte nach, wieso auf dem Parkplatz im Haag zwei Stellplätze mit Kennzeichen ausgeschildet sind.

Bürgermeister Michler erklärte, dass dies bezahlte Anwohner-Parkplätze sind. 

Die Stadträtin forderte daraufhin für die gesamte Innenstadt eine einheitliche Regelung.

 

Zuletzt sprach ein Stadtrat an, dass im Treppenhaus in der Kita Brandhölzle bereits ein langer Riss an der Wand ist und bat diesen zu beheben.

Bürgermeister Michler antwortete, dass dies bereits beauftragt ist.   

 

Anschließend wurde in nichtöffentlicher Sitzung weiterverhandelt.

Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 25.02.2025 statt.

        

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Protokoll vom 19. November 2024

Zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19.11.2024 begrüßte Bürgermeister Michler die zahlreichen Zuhörerinnen und Zuhörer und die Vertreterin der Presse. 

Es standen 7 Tagesordnungspunkte an.

 

zu 1  Bürgerfragen

Eine Bürgerin bemängelte die verschmutze und daher unzureichende Straßenbeleuchtung in der Innenstadt von Möckmühl.

Bürgermeister Michler wird eine Reinigung veranlassen.

 

Ein Bürger hakte nach, warum die Heilbronner Stimme kaum über Möckmühl berichtet.

Bürgermeister Michler entgegnete, dass seitens der Stadt eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit stattfindet und er auf die Veröffentlichungen bei der Heilbronner Stimme keinen Einfluss hat. 

 

zu 2  Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

1.  Rückkauf Bauplatz:

Eine Familie hat einen Bauplatz, Brandhölzle III, erworben. 

Die Bebauung des Grundstücks ist nun der auf Grund der erhöhten Preise und aktuellen wirtschaftlichen sowie privaten Situation nicht mehr möglich. 

Der Gemeinderat hat beschlossen, den Bauplatz zum selben Preis zurück zu erwerben und die Familie hat dabei die anfallenden Notar- und Grundbuchkosten sowie die bereits angefallene Grunderwerbssteuer der Stadt zu übernehmen. 

2.  Kaufvertrag Bauplatz, Brandhölzle III

Der Gemeinderat stimmte dem Kaufvertrag zu.

 

zu 3  Forstwirtschaft - Haushaltsplan Wald - Haushaltsjahr 2025

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Michler Herr Reiner und Frau Nikrenz.

Anhand einer Präsentation erläuterten Frau Nikrenz und Herr Reiner dem Gremium die aktuelle Situation des Waldzustandes im Landkreis Heilbronn sowie im Stadtwald Möckmühl und beantworten die Fragen der Stadträte. 

Der in der Anlage ersichtliche Haushaltsplan und Naturalplan ist dem Gemeinderat vorab mit der Beratungsunterlage zugegangen. 

Mit einem prognostizierten Überschuss von rund 384.000 Euro schließt das Jahr 2024 mit einem viel höheren Ergebnis als das Jahr 2023 ab. Aufgrund des höheren notwendigen Hiebsatzes wegen Schäden bei Fichte, Buche und Esche. 

Prognosen für 2025 sind sehr schwierig, weil nicht abgesehen werden kann, ob sich die Schäden erholen und wie sich die Preise für das Schadholz (= Bauholz) entwickeln, nachdem der Boom in der Baubranche vorbei ist. Daher wurde der Ansatz mit dem Überschuss in Höhe von 100.000 Euro erstmal etwas verhaltener angesetzt. 

Der Gemeinderat nahm vom Bericht über das Forstwirtschaftsjahr 2024 Kenntnis und stimmte dem Naturalplan und Haushaltsplan 2025 zu.

   

zu 4  Geplante Veranstaltungen 2025 - Vorstellung durch die Stadtmanagerin

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Michler Stadtmanagerin Stefanie Keck.

Stadtmanagerin Stefanie Keck gab anhand einer Präsentation dem Gemeinderat einen Rückblick über die Veranstaltungen 2024 und anschließend stellte sie auch die für das Jahr 2025 geplanten Veranstaltungen vor.

Ein ausführlicher Bericht hierüber erfolgte bereits in der letzten Ausgabe der Möckmühler Nachrichten. 

Der Gemeinderat nahm die Präsentation zur Kenntnis. 

   

zu 5  Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B zum 01.01.2025; Verabschiedung der Hebesatzsatzung

Da die bisherigen Bewertungsmaßstäbe für die Erhebung der Grundsteuer vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt worden ist, wurden in der im November 2022 erlassenen Landesgrundsteuergesetz für Baden-Württemberg neue Bemessungsgrundlagen für die Berechnung der Grundsteuer festgelegt. Diese orientieren sich nun an den örtlichen Bodenrichtwerten der Grundstücke, welche mit der Grundstücksgröße multipliziert werden. Dieser dadurch errechnete Grundsteuerwert wird nochmals mit einem Faktor, der sogenannten Steuermesszahl vervielfacht. Bei der Steuermesszahl wird für bebaute Wohngrundstücke ein Abschlag von 30% gewährt. Der Wert der Bebauung spielt keine Rolle mehr. 

Für die Grundsteuer A wird das typisierende durchschnittliches Ertragswertverfahren aus dem Bundesmodell zur Festlegung des neuen Messbetrags angewandt. Neu ist dabei, dass die bisher mit der Grundsteuer A mit abgegoltenen Wohngebäude der Landwirtschaft nun herausgenommen werden und als eigenes Grundsteuerobjekt in der Grundsteuer B veranlagt werden müssen. 

Die jeweils zuständigen Finanzämter haben nun aus diesen Berechnungen die neuen Messbeträge festgesetzt und diese den Grundstückseigentümern und der Stadt bekannt gegeben, wobei diese Verfahren noch nicht alle ganz abgeschlossen sind. 

Auf Basis der nun bisher dem Steueramt vorliegenden Messbescheide und mit der Absicht, das städtische Steueraufkommen aus der Grundsteuer aktuell nicht anzuheben, wurden die neu festzulegenden Hebesätze hochgerechnet.

Da es jedoch zwischen den einzelnen Steuerobjekten zu Verschiebungen bei den Messbeträgen gekommen ist, werden auch bei einer aufkommensneutralen Festsetzung insgesamt im Einzelfall höhere bzw. geringere Steuerbeträge fällig werden, so z.B. eher höhere bei großen Grundstücken in teurer Lage und eher geringere bei Inhabern von Wohnungen im Geschoßwohnungsbau.

Berechnung der Hebesätze:

 Die Verwaltung rechnet aufgrund der bisher festgesetzten Messbeträge zzgl. noch ausstehender Bescheide oder Widerspruchsverfahren mit einer Messbetragssumme i.H. v. 294.709,68 €. Das als Zielwert angestrebte Grundsteueraufkommen i.H. v. 1.351.540 € aus dem Jahr 2024 würde mit einem Hebesatz von 435 v.H. bei der Grundsteuer A und 456 v. H. bei der Grundsteuer B erreicht werden können. Dies bestätigen auch die Werte, die durch das Finanzministerium in ihrem Transparenzregister für Möckmühl errechnet wurden. 

Da die bisherigen Grundsteuersätze meist gerundet festgesetzt wurden, schlagen wir für die Grundsteuer A 435 v.H. und für B 455 v.H. als neue Hebesätze ab 01.01.2025 vor.   

Ohne weitere Aussprache erging der folgende einstimmige Beschluss:

Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird auf 435 v. H. festgesetzt.

Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird auf 455 v. H. festgesetzt.

Die Änderung der Hebesätze tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

 

Die folgende Hebesatzsatzung wird mit Wirkung zum 01.01.2025 beschlossen: 

 

zu 6  Zustimmung zur Vergabe der Klärschlammentsorgung 2025 - 2034 in Stadt- und Landkreis Heilbronn ( Bündelausschreibung durch HNVG )

   Ab dem Jahr 2029 muss der in den städtischen Kläranlagen anfallenden Klärschlamm zur Entsorgung einer Phosphorrückgewinnung unterzogen werden. Um rechtzeitig eine passende und wirtschaftliche Entsorgungsmöglichkeit zu sichern, hat sich die Heilbronner Versorgungs GmbH bereit erklärt, für die Gemeinden und Städte im Kreis Heilbronn nach potentiellen Entsorgern zu suchen und eine Bündelausschreibung zu veranlassen. Bisher gibt es solche Entsorger noch gar nicht auf dem Markt. Verschiedene Firmen sind dabei entsprechende Anlagen aufzubauen und können daher schon Angebote vorlegen. 

Mit Beschluss vom 19.03.2024 hat der Gemeinderat zugestimmt, dass sich die Stadt Möckmühl an der Bündelausschreibung beteiligt. Das Vergabeverfahren wurde inzwischen eingeleitet und es liegen drei Angebote von regionalen Dienstleistern ein. Um die Vergabe erteilen zu können, werden nun die Zustimmungen der teilnehmenden Gemeinden benötigt. 

Da wir uns noch mitten im laufenden Ausschreibungsverfahren befinden, ist es zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, die Bieterunterlagen öffentlich zu machen, Sie finden diese jedoch als Anhang zu dieser Beratungsunterlage als nicht-öffentlichen Teil zu Ihrer Kenntnisnahme.

Zur rechtssicheren Abwicklung dieser komplexen Ausschreibung und Vergabe wurde ein Rechtsanwalt hinzugezogen. Da zunächst eine Markterkundung erfolgen musste um überhaupt Anbieter zu finden und viele rechtliche Fragen bzgl. der Ausschreibungs- und Wertungskriterien notwendig waren, steigt der auf Möckmühl entfallende Kostenanteil für das gemeinsame Verfahren um 20% gegenüber den bisher genehmigten 5.000 € auf ca. 6.000 €.

Wenn alle teilnehmenden Gemeinden zugestimmt haben, wird die HNVG dem kostengünstigsten Bieter den Zuschlag erteilen. Danach wird jede Gemeinde/Stadt selbst einen Vertrag mit der Entsorgungsfirma abschließen, der gültig wird, sobald der Vertrag mit der bisherigen Entsorgerfirma abgelaufen ist. Für Möckmühl wäre das ab 01.01.2027 der Fall. Die Laufzeit wurde bis 2034 vereinbart, davon der Zeitraum bis 2028 noch ohne Phosphorrückgewinnung. 

Ohne weitere Aussprache erging der folgende einstimmige Beschluss:

  • Die Verwaltung beauftragt die HNVG mit dem offiziellen Abschluss des Vergabeverfahrens zur Klärschlammentsorgung 2025 – 2034 und allen weiteren damit verbundenen Aufgaben.
  • Die HNVG wird mit der Bezuschlagung des kostengünstigsten Bieters nach Bündelausschreibung und den weiteren Vertragsabsprachen unter Mitwirkung eines Rechtsanwalts beauftragt.
  • Die Verwaltung stimmt der Erhöhung ihres Kostenanteils an diesem Verfahren um 20% auf dann ca. 6.000 € zu. 
 

zu 7  Bekanntgaben, Anträge, Anfragen

Bekanntgaben:

Bürgermeister Michler gab bekannt, dass der Investor des Areals Im Haag noch letzte interne Details klären muss, bevor dann die Öffentlichkeit informiert werden kann - voraussichtlich in der Dezember-Gemeinderatssitzung und Berichterstattung in der MöNa und Homepage. 

  

Anfragen/Anträge:

Ein Stadtrat hakte nach, ob die Verschwenkung in der Lehlestraße nach den nun abgeschlossenen Bauarbeiten wegen Breitband wieder angebracht wird und der Gehweg Ecke Händelstraße – Johann-Sebastian-Bach-Straße noch geteert wird.

Bauamtsleiterin Czarnecki wird beide Punkte prüfen.

Ein anderer Stadtrat sprach die defekte Beleuchtung in der Mühlgasse an der Wand bei den Parkplätzen an und bat diese in Funktion zu bringen. Dann erbat er funktionierende Technik im Ratssaal herzustellen.

Bürgermeister Michler wird die Umsetzung der beiden Anliegen veranlassen. 

   

Anschließend wurde in nichtöffentlicher Sitzung weiterverhandelt. Die nächste Gemeinderatsitzung findet am 17.12.2024 statt.

Aus der Gemeinderatssitzung am 22.10.2024

Bevor Bürgermeister Michler in die Tagesordnung einsteigt, gibt er das Wort an die 3. stellvertretende Bürgermeisterin Traub mit dem 2. stellvertretenden Bürgermeister Link. Im Namen des Gemeinderats bedankten sie ich beim 1. stellvertretenden Bürgermeister Kraft für den großen Einsatz für die Stadt Möckmühl und speziell bei der Organisation der Einsetzung von Bürgermeister Michler. Auch Bürgermeister Michler schloss sich dem gerne an.

 

TOP 1

Bürgerfragen

 

 

Ein Bürger berichtete, dass laut Heilbronner Stimme die Firma Texon im nächsten Frühjahr schließt und regt an, dies für die Unterbringung des Bauhofs sowie für Handel und Gewerbe in Betracht zu ziehen.

Bürgermeister Michler bedankte sich für die Anregung und informiert, dass der Gemeinderat auch zeitnah Bauhöfe im Landkreis besichtigen wird.

 

Ein anderer Bürger fragte nach dem Sachstand des Baugebiets im Haag und der Tankstelle neben dem Kreisverkehr Richtung Autobahn. Ebenso erkundigt er sich nach dem Grundsteuerhebesatz für 2025.

Bürgermeister Michler antwortete, dass er morgen um 14 Uhr das Antrittsgespräch mit dem Investor vom Baugebiet in Haag hat und er baldmöglichst öffentlich über den Sachstand informieren wird.

Bezüglich der Tankstelle steht nächste Woche ein Gespräch an, über das Bürgermeister Michler anschließend informieren wird.

Der Grundsteuerhebesatz wird in der November-Gemeinderatssitzung auf der Tagesordnung sein. Das Steueraufkommen wird gleich hoch bleiben, aber da noch nicht alle Messbescheide vorliegen, kann der Wert nicht abschließend festgelegt werden. Er wird sich für die Grundsteuer B zwischen 452 und 462 v.H. einpendeln. 

 

 

zu 2

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

 

Asphaltierarbeiten im Haag wurden an die Firma Scheuermann vergeben.

zu 3

Beratung und Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, sowie der Finanzplanung und dem Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2024

 

Der Haushaltsplanentwurf 2024 wurde auf der Grundlage der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, der Gemeindehaushaltverordnung - GemHVO - sowie des vom Innenministerium Baden-Württemberg am 18.07.2023 herausgegebenen Haushaltserlasses 2024 und den darin enthaltenen Orientierungsdaten für die kommunale Haushalts-und Finanzplanung aufgestellt.

 

1 ) Haushalt 2024

Ergebnishaushalt:

Der Haushalt 2024 der Stadt Möckmühl weist im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge i.H. 25.990.323 € und ordentliche Aufwendungen i.H. v. 26.348.184 € aus. Der daraus resultierende Fehlbetrag i.H. v. 357.861 € wird durch eine Entnahme aus der ordentlichen Ergebnisrücklage ausgeglichen. Der Überschuss im Sonderergebnis i.H. v. 600.000 € kann der Sonder-Ergebnisrücklage zugeführt werden. Insgesamt schließt der Ergebnishaushalt mit einem leichten Überschuss i.H. v. 242.139 € ab.

Finanzhaushalt:

Im Haushaltsjahr 2024 entsteht im Finanzhaushalt ein Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts i.H. v. 1.093.651 €, mit dem die ordentliche Tilgung i.H. v. 449.316 € abgedeckt werden kann und darüber hinaus Nettoinvestitionsmittel i.H. v. 644.335 € zur Finanzierung von Investitionen zur Verfügung gestellt werden können.

Gesamtzusammenfassung:

Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit       1.093.651 €

Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit                       - 2.189.000 €

Finanzierungsbedarf aus Finanzierungstätigkeit                           - 1.149.300 €

 

Änderung des Finanzmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres: - 2.244.649 €

Der Finanzierungsbedarf 2024 kann den vorhandenen liquiden Eigenmitteln entnommen werden. Kreditaufnahmen sind nicht erforderlich.

Schulden:

Der Schuldenstand zum 01.01.2024 beträgt 3.691.596 €. Die ordentliche Tilgung 2024 beträgt 449.316 €, es müssen keine weiteren Kredite aufgenommen werden. Somit beträgt der Schuldenstand des Kernhaushalts zum 31.12.2024 2.542.384 € bzw. 296 €/Einwohner (Landesdurchschnitt 573 €/Ew)

2 ) Mittelfristige Finanzplanung und Investitionsprogramm 2024 - 2027:

Die Planzahlen für die mittelfristige Finanzplanung 2024 – 2027 können den Aufstellungen „Mittelfristiger Finanzplan“  für den Ergebnis- und den Finanzhaushalt entnommen werden.

Die Investitionsmaßnahmen sind im Investitionsprogramm zusätzlich noch in Listenform dargestellt.

Die in den Haushaltsjahren 2024, 2026 u. 2027 entstehenden negativen Ergebnisse des Erfolgsplans können aus der Ergebnisrücklage entnommen werden, ebenso wie die Finanzierungsmittelbedarfe der Jahre 2024 - 2027 aus dem Bestand der liquiden Eigenmittel ohne dass Kreditaufnahmen erforderlich werden.

 

Es erging der folgende Beschluss:

1. Dem Haushalts-, Finanz- und Stellenplan des Kämmereihaushaltes für das Haushaltsjahr 2024 wird zugestimmt.

2. Der mittelfristigen Finanzplanung mit Investitionsprogramm wird ebenfalls zugestimmt.

3. Die Haushaltssatzung wird erlassen.                                                                              

zu 4

Beratung und Beschluss des Wirtschaftsplans und der Finanzplanung des Eigenbetriebs Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2024

 

1) Erfolgsplan:

Der Erfolgsplan 2024 schließt mit Erträgen i.H. v.1.644.800 € und Aufwendungen in Höhe von 1.558.566 € ab. Es entsteht ein Jahresüberschuss i.H.v. 86.234 €.

2) Liquiditätsplan:

a) Laufende Geschäftstätigkeit:

Einzahlungen                                                1.643.000 €

Auszahlungen                                               - 1.183.566 €

Zahlungsmittelüberschuss:                                459.434 €

 

b) Investitionstätigkeit:

            Einzahlungen                                                                 0 €

            Auszahlungen                                                - 1.035.000 €

            Zahlungsmittelbedarf                                     - 1.035.000 €

 

Wesentliche Auszahlungen sind :

Erneuerung Wasserleitung Lehlestr./Händelstr.       100.000 € ( GK 235.000 € )

Erschl. Baugebiet Haag                                            140.000 € ( GK 140.000 € )

Neubau Wasserleitung Korb                                     500.000 € ( GK 2.500.000 € )

Erschließung Salenbusch                                           40.000 € ( GK 140.000 € )

 

c) Finanzierungstätigkeit:

            Einzahlungen                                                 1.040.800 €

            Auszahlungen                                                 - 269.248 €

            Finanzierungsmittelüberschuss                        771.552 €

 

Wesentliche Einzahlungen sind :

Beiträge allgemein                                                        150.000 €

Erschließungsbeiträge Haag                                          43.800 €

Erschließungsbeiträge Salenbusch                                           18.000 €

Kreditaufnahme                                                             800.000 €

 

Gesamtüberschuss des Liquiditätsplans                      195.986 €

 

3) Verschuldung:

Der Schuldenstand beträgt zum 01.01.2024 4.534.005 €. Im Wirtschaftsplan 2024 ist eine Neuaufnahme in Höhe von 800.000 € sowie eine ordentliche Tilgung i.h.v. 144.248 € eingeplant. Die Verschuldung zum 31.12.2024 beträgt dann 5.189.757 € bzw. 604 €/Einwohner.

 

4) Mittelfristige Finanzplanung und Investitionsprogramm:

Die mittelfristige Entwicklung des Erfolgsplans sowie die Planung der Investitionen für die Jahre 2024 – 2027 können den beiliegenden Auswertungen entnommen werden. Eine Neukalulation der Wassergebühren zur weiteren Abdeckung der aufgelaufenen Verluste wird zum 01.01.2026 erfolgen müssen. Zur Finanzierung der Investitionen ist im Jahre 2025 eine weitere Kreditaufnahme i.H. v. 1,8 Mio € erforderlich.

 

Es erging der folgende Beschluss:

1. Dem Wirtschafts-, Finanz- und Stellenplan der Wasserversorgung für das Jahr 2024 wird zugestimmt.

2. Der mittelfristigen Finanzplanung sowie dem Investitionsprogramm 2024 – 2027 wird zugestimmt.

3. Nachstehender Wirtschaftsplan der Wasserversorgung wird festgestellt:

zu 5

Abschluss eines Konzessionsvertrages Gas

 

Der bisher bestehende Konzessionsvertrag mit der Gasversorgung Unterland GmbH läuft zum 01.01.2027 aus, er wurde für 20 Jahre am 01.01.2007 abgeschlossen. Durch diese Vereinbarung ist die Vertragsfirma berechtigt, im Stadtgebiet Möckmühl Verteilanlagen zur Gasversorgung zu verlegen und die Einwohner mit Gas zu versorgen. Da zur Verlegung des Gasversorgungsnetzes öffentliche Verkehrswege genutzt werden, erhält die Stadt als Ausgleich eine Konzessionsabgabe in gesetzlich zulässiger Höhe sowie zusätzlich noch einen Netznutzungsrabatt.

Aufgrund der monetären Bedeutung dieses Vertrages, ist die auf 01.01.2027 neu anstehende Vergabe rechtzeitig europaweit auszuschreiben. Die Bestimmungen des neu abzuschließenden Vertrages wurden zu Gunsten der Städte und Gemeinden der neuesten Rechtsprechung angepasst, seitens des Städte- und Gemeindetags geprüft und als rechtssicher und vorteilhaft von diesem empfohlen.

Die öffentliche Ausschreibung erfolgte am 20.02.2024 im Bundesanzeiger, worauf außer von der Gasversorgung Unterland keine weiteren Bewerbungen eingingen.

 

Ohne weitere Aussprache erging der einstimmige Beschluss, dass dem Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages mit der Gasversorgung Unterland GmbH zugestimmt wird.

zu 6

Abschluss eines Konzessionsvertrages Strom

 

Der bisher bestehende Konzessionsvertrag mit der Netze BW GmbH läuft zum 01.01.2027 aus, er wurde für 20 Jahre zum 01.01.2007 abgeschlossen. Durch diese Vereinbarung ist die Vertragsfirma berechtigt, im Stadtgebiet Möckmühl Stromverteilungsanlagen zu verlegen und die Bevölkerung mit Strom zu versorgen. Da zur Verlegung der Leitungen öffentliche Verkehrswege genutzt werden, erhält die Stadt als Ausgleich eine Konzessionsabgabe ín gesetzlich zulässiger Höhe sowie zusätzlich noch einen Netznutzungsrabatt.

 

Aufgrund der monetären Bedeutung dieses Vertrages ist die auf 01.01.2027 anstehende Vergabe rechtzeitig europaweit auszuschreiben, die Bestimmungen des neu abzuschließenden Vertrages wurden zu Gunsten der Städte und Gemeinden der neuesten Rechtsprechung angepasst, seitens des Städte- und Gemeindetags geprüft und als rechtsicher und vorteilhaft den Gemeinden als Mustervertrag an die Hand gegeben und empfohlen.

 

Die öffentliche Ausschreibung erfolgte am 20.02.2024 im Bundesanzeiger, worauf außer von der Netze BW keine weiteren Bewerbungen eingingen.

 

 

Ohne weitere Aussprache erging der einstimmige Beschluss, dass dem Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages mit der Netze BW GmbH zugestimmt wird.

zu 7

Sicherung der Wasserversorgung Korb, Dippach, Hagenbach - Neubau einer Trinkwasserversorgungsleitung – Beauftragung der Ausschreibung

 

Das Ingenieurbüro Kehle ist mit der Planung der Wasserversorgungsleitung vom Hochbehälter Nord nach Korb, Dippach und Hagenbach beauftragt.

In der Gemeinderatssitzung v. 17.09.2024 wurde der aktuelle Planungsstand umfangreich vorgestellt.

Die Stellungnahme des Ing. Büros Kehle weist auf die Dringlichkeit der Realisierung der Wasserleitung nach Korb hin.

Der beantragte Landeszuschuss wurde nicht bewilligt.

Kostenschätzung beträgt 2.521.105,44 EUR.

Mittel in der Höhe von ca. 2,7 Mio EUR stehen in den Haushaltsjahren 2023 – 25 zur Verfügung.

 

Ohne weitere Aussprache erging der einstimmige Beschluss, dass die Bauarbeiten öffentlich ausgeschrieben werden. 

zu 8

Südstraße - Erneuerung Kanalisation und Wasserleitung mit Straßenvollausbau - Vergabe der Planung und Ausschreibung

 

Die Kanalisation in der Südstraße, welche sich auf einer Gesamtlänge von ca. 140 m auf 4 Haltungen aufteilt, ist dringend sanierungsbedürftig.

Es existieren bereits große Löcher im Kanal, ausgespülte Hohlräume und Scherbenbildung an vielen Stellen, es musste bereits abgesperrt werden.

Der Kanal soll in der Südstraße in offener Bauweise DN 300 saniert werden. Im gleichen Zuge sollen die Anschlussleitungen im öffentlichen Bereich ebenfalls erneuert werden.

 

Im Zuge der erforderlichen Kanalsanierung in offener Bauweise sind die bestehenden Wasserleitungen neu zu verlegen und zu sanieren.

Die Sanierungskosten liegen geschätzt bei 908.145,29 € brutto insgesamt.

 Im Jahr 2023 hat die Stadt Möckmühl einen Beihilfeantrag gestellt, der am 19.09.2024 mit dem Betrag von 361.352,13 € bewilligt wurde.

Die Vorplanung hat das Ing. Büro Kehle ausgearbeitet. Das Honorarangebot für die Planungsleistungen beträgt 139.773,70 €.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Planungskosten sind im Erfolgsplan der Stadt sowie im Wirtschaftsplan der Wasserversorgung enthalten, da es sich um eine reine Reparaturmaßnahme handelt. Die Baukosten werden im Erfolgsjahr 2024 sowie 2025 bereitgestellt.

 

Nach der Klärung einer Verständnisfrage hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass das Ing. Büro Kehle für die weitere Planung beauftragt wird die Ausschreibung der Maßnahme durchzuführen.

zu 9

Sanierung des Ortsverbindungsweges Domeneck – Seehof – Beauftragung der Ausschreibung

 

Der Verbindungsweg zwischen dem Schloss Domeneck (Baustart Kreuzung am Radweg) und dem Seehof (Bauende an der Gemeindegrenze) ist in einem sehr schlechten Zustand und soll saniert werden. Die hydraulisch gebundene Tragschicht (HGT) ist an vielen Stellen aufgebrochen und ausgespült, sodass eine Befahrung mit einem PKW kaum möglich ist.

Bei der Sanierung wird diese HGT aufgefräst. In diesem Zuge wird das Erdaushubmaterial, welches aus der Baumaßnahme „Retentionsraumausgleich“ stammt und sich in der Nähe des Sportplatzes in Möckmühl befindet, eingearbeitet. Im Anschluss daran werden der Straßenoberbau aus einer Asphalttragdeckschicht hergestellt und die Bankette angeglichen.

Die Einarbeitung des Erdaushubmaterials hat zum Vorteil, dass die Abfuhr zur Deponie entfällt und das Material kostengünstiger verwertet werden kann.

Bei dem Erdaushub handelt es sich um 750m³, was 1.500 Tonnen entspricht. Dieser würde in der Entsorgung circa 75.000€ (brutto) kosten; die Verarbeitung im Feldweg liegt bei circa 32.000€ (brutto).

Die Gesamtmaßnahme inklusive der Verarbeitung des Erdaushubes liegt in der Kostenschätzung bei 365.000€ (brutto).

In der Sitzung am 23.07.2024 sind die Planungsleistungen an das Ing. Büro KEHLE vergeben worden.

Die Maßnahme wurde in dem Haushaltsplan 2024 für die Jahre 2025 (150.000€) und 2026 (225.000€) berücksichtigt.

 

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die Bauarbeiten werden ausgeschrieben.

zu 10

Verkehrsuntersuchung Straßenzug Landesstraßen L 1095/ L 1025 - Beauftragung

 

Im Rahmen der Klausurtagung am 17. Februar 2024 wurden dem Gemeinderat die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchungen zu den in Möckmühl geplanten Lebensmittelmärkten im Waagener Tal sowie dem Neubaugebiet Im Haag durch das Büro BS Ingenieure aus Ludwigsburg vorgestellt.

Die Diskussion um diese Ansiedlungen zeigte, dass noch erhebliche Unsicherheiten bezüglich der tatsächlichen Verkehrsverhältnisse entlang des Straßenzugs Züttlinger Straße (L 1095) – L 1025 – Haag bestehen.

Das Angebot wurde in der Sitzung am 23.07.2024 vorgestellt.

Anhand der in der Sitzung am 23.07.2024 geäußerten Ergänzungswünschen hat das Büro BS Ingenieure der Arbeitsprogramm und Kostenangebot aktualisiert. Diejenigen Positionen, bei denen sich ein Mehraufwand ergibt oder die neu hinzukommen sind gelb markiert.

Der Erhebungsumfang ist gestiegen.

Auf den Wunsch des Gemeinderats wurde der Umfang der Erhebungen mit Herrn Thullner vom Landratsamt Heilbronn geklärt. Seines Erachtens ist der vorgeschlagene Umfang für die Ermittlung der Verkehrsbelastung der Hauptknoten ausreichend, damit können Rückrechnungen auch für benachbarte Knoten durchgeführt werden.

Mittel stehen bei der Stadtplanung in Höhe von 30.000 € im Haushalt 2024 zur Verfügung.

 

Das Angebot vom 31.07.24 in Höhe von 27.900,00 € netto wird durch Beschluss des Gemeinderats angenommen und das Büro BS Ingenieure wird beauftragt.

zu 11

Einbau neue Heizungsanlage Feuerwehr Möckmühl

 

Die Heizung der Feuerwehr Möckmühl, Daimlerstr. 4, ist aus dem Jahr 1982. Seit über 5 Jahre läuft die Anlage nicht mehr richtig und hat regelmäßig Störungen, welche kostenpflichtig behoben werden müssen. Ersatzteile sind nicht mehr lieferbar. An der Anlage hängt das Feuerwehrhaus, welches seit Einbau der Anlage vergrößert wurde, ebenso ist das komplette DRK Gebäude dazu gekommen. Um beide Gebäude optimal zu versorgen, ist die Anlage zu klein.

Die Verwaltung hat Firmen zur Angebotsabgabe bzgl. dem Einbau einer neuen Heizungsanlage aufgefordert.

 

Der Auftrag Einbau der neuen Heizungsanlage der Feuerwehr Möckmühl wird an den günstigsten Bieter, AWS Sascha Wagner, Widdern, zum Angebotspreis i.H.v. 43.861,17 € vergeben.

zu 12

Festlegung der Besoldungsgruppe des Bürgermeisters

 

Bürgermeister Simon Michler hat am 1. Oktober 2024 sein Amt angetreten (Dienstantrittserklärung). Er ist noch einer Besoldungsgruppe zuzuordnen.

Die Besoldung der Wahlbeamten (Landräte, Bürgermeister und Beigeordnete) richtet sich nach dem Landeskommunalbesoldungsgesetz für Baden-Württemberg vom 9. November 2010 (LKomBesG). Die Zuordnung zu den Besoldungsgruppen hat „nach sachgerechter Bewertung insbesondere unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl sowie des Umfangs und des Schwierigkeitsgrades des Amtes“ zu erfolgen.

Nach § 7 des Landeskommunalbesoldungsgesetzes wird zusätzlich zur Besoldung als Entschädigung für den durch das Amt allgemein verursachten erhöhten persönlichen Aufwand eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt, die gemäß § 8 Abs. 1 beim Bürgermeister 13,5 v. H. beträgt.

 

Der Gemeinderat beschloss auf der Grundlage des Landeskommunalbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg die Zuordnung von Bürgermeister Simon Michler nach Besoldungsgruppe B 3 mit einer Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 13,5 v. H, rückwirkend zum 1. Oktober 2024.

zu 13

Dienstwagenregelung des Bürgermeisters

 

Der aktuelle Leasing-Vertrag für den Dienstwagen des Bürgermeisters - Audi Q3 quattro - läuft bis 14. März 2025.

Dieser Dienstwagen wurde zum 01. Oktober 2024 von Herrn Bürgermeister Simon Michler übernommen.

 

Bürgermeister Michler wählt ab 1. Oktober 2024 die 1%-Regelung als Abrechnungsmethode und für Fahrten zwischen der Arbeitsstätte (Rathaus) und der Wohnung (Heimfahrten) greift die pauschalierte 0,03%-Regelung.

zu 14

Bekanntgaben, Anträge, Anfragen

 

Bekanntgaben:

Bürgermeister Michler gab bekannt, dass

  • am Donnerstag, 28.11.2024 um 19 Uhr ein „Innenstadtgipfel“ in der Stadthalle stattfinden wird. Hier sollen Ideen zur Gestaltung der Innenstadt gesammelt werden. Alle Innenstadtbewohner und Gewerbetreibende werden angeschrieben und die Bevölkerung wird allgemein eingeladen.
  • am Samstag, 30.11.2024 um 9 Uhr eine Klausurtagung des Gemeinderats stattfindet, bei der u.a. die Themen Flächennutzungsplan, Haushalt 2025 sowie Ergebnisse es Innenstadtgipfels besprochen werden.
  • die Sitzungstermine des Gemeinderats und des Hauptausschusses in den nächsten 2 Wochen mitgeteilt werden.

Anfragen/Anträge:

Ein Stadtrat wünschte nochmals künftig eine bessere Informationspolitik seitens der Stadt bezüglich der Baustellen des Breitbandausbaus. Dann regte der Stadtrat an, die Termine zur Verkehrsschau auch dem Gemeinderat mitzuteilen, damit alle die Zeit und Interesse haben, mit in diese Themen einbezogen werden. Zuletzt sprach der Stadtrat jetzt zum dritten Mal an, dass die Kirchenbeleuchtung aufgrund des Insektenschutzes ausgeschalten werden soll.

Bürgermeister Michler wird sich der drei Anliegen annehmen.

Dann hat eine Stadträtin gebeten nachzuprüfen, ob die Außentreppe der Friedhofskapelle trotz Denkmalschutz nicht doch repariert werden kann.

Die Verwaltung wird dies prüfen.

Eine weitere Stadträten bemängelte, dass auf dem Kirchplatz und Marktplatz wieder verstärkt geparkt wird.

Die Verwaltung wird dem nachgehen.

Ein anderer Stadtrat fragte nach dem Sachstand zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan, Garage außerhalb des zulässigen Baufensters.

Bauamtsleiterin Czarnecki antwortete, dass der Eigentümer informiert ist und nun die Reaktion des Landratsamts abgewartet wird.