Aus dem Gemeinderat: Stadt Möckmühl

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Berichte aus dem Gemeinderat

Hier können Sie die Bekanntmachungen der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzungen nachlesen:

Sitzungsberichte ab Februar 2021

Die Berichte seit Februar 2021 finden Sie hier

Februar 2021

zu 1

Bürgerfragen

 

 

 

Keine Wortmeldungen.

 

 

zu 2

Kommunaler Klimaschutz- Errichtung von PV- Anlagen auf städtischen Gebäuden
Vorlage: 310/2021

 

 

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung hat bereits in vorherigen Sitzungen berichtet, dass die Errichtung von PV- Anlagen auf kommunalen Dächern geprüft wird.

 

Die Zielsetzungen des kommunalen Klimaschutzes

  • Erzeugung von regenerativer Energie
  • Vermeidung von Strombezugskosten

können an Bestandsgebäuden mit hohem Energie- Eigenbedarf wirtschaftlich dargestellt werden.  

 

Gemeinsam mit der Bürger Energie Möckmühl GmbH und Co.KG und der ZEAG Energie AG wurden die Bestandsgebäude der Stadt analysiert. Die einzelnen Ergebnisse liegen dieser Beratungsunterlage bei.

 

Es wird vorgeschlagen folgende PV- Anlagen zu errichten:

  • Grundschule Möckmühl- Stromnetz GS/ Sporthalle/ Hort- Investition Stadt Möckmühl
  • HB Brandhölzle/ Pappelhalde/ Salenbusch- Investition Stadt Möckmühl- Eigenbetrieb Wasser
  • Schulzentrum Möckmühl/ Hallenbad- Stromnetz Schule/ Halle/ Bad- Investition BürgerEnergiegenossenschaft Unteres Jagsttal eG- Pachtvertrag mit der Stadt Möckmühl
  • Kläranlage Möckmühl- Investition BürgerEnergie Möckmühl GmbH u.Co.KG- Pachtvertrag mit der Stadt Möckmühl

 

In diesem Zusammenhang sind auch diverse Anfragen zum Thema Freiflächen-Photovoltaik zu klären. Um die Entwicklung von Freiflächen-Photovoltaik in einen ordentlichen Rahmen zu lenken, hat sich die Stadt über sogenannte Kriterienkataloge informiert, mit denen andere Kommunen die Entwicklung von Freiflächen-Photovoltaik steuern.

 

Die ZEAG Energie AG begleitet dieses Thema in zahlreichen anderen Kommunen. Ein Entwurf des Kriterienkataloges liegt dieser Vorlage bei.

 

Die Stadt schlägt vor, diesen Kriterienkatalog als für die Entwicklung von Freiflächen-Photovoltaik verbindliches Regelwerk zu definieren.

 

Die anwesenden Vertreter der BürgerEnergie Möckmühl GmbH und Co.KG und ZEAG Energie AG werden die einzelnen PV- Projekte sowie den Entwurf des Kriterienkataloges in der Gemeinderatssitzung vorstellen.

 

 

 

Beschluss:

 

  1. Die Stadt Möckmühl erstellt auf den Dächern der Grundschule Möckmühl/ Lindenhalle Züttlingen/ Hochbehälter Brandhölzle/ Salenbusch/ Pappelhalde PV- Anlagen.

Die ZEAG Energie AG wird mit der Projektierung, Ausschreibung und Installation der Anlagen beauftragt. 

 

  1. Die Stadt Möckmühl stellt die Dächer des Schulzentrums Möckmühl/ Hallenbad der BürgerEnergiegenossenschaft Unteres Jagsttal eG zur Verfügung. Die BürgerEnergiegenossenschaft Unteres Jagsttal eG errichtet eine PV- Anlage und verpachtet die Anlage an die Stadt Möckmühl.

 

  1. Die Stadt Möckmühl stellt die Freiflächen an der Kläranlage Flst. 5366 und 5371 (südwestlich der Kläranlage) der BürgerEnergie Möckmühl GmbH und Co.KG zum Bau eines Eigenverbrauchskraftwerkes zur Verfügung. Ziel des PV-Kraftwerks ist die Reduzierung der Strombezugskosten der Kläranlage und damit die Entlastung des städtischen Haushalts.

 

  1. Der Kriterienkatalog für die Entwicklung von Freiflächen- Photovoltaik wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

 

Ja 21  Nein 1  Enthaltung 3 

 

 

 

 

zu 3

E- Mobilität- Errichtung von Ladesäulen
Vorlage: 311/2021

 

 

Sachverhalt:

 

Die Stadt Möckmühl plant mit der ZEAG Energie AG die Errichtung einer Ladesäule für die E- Mobilität.

Als Standort wird der Parkplatz Haag an der Fußgängerbrücke Seckach vorgeschlagen.

In der Nähe der Stellplätze befindet sich eine Trafostation. (Stromentnahmestelle)

An einer Ladestation können zwei Fahrzeuge zeitgleich geladen werden.

 

Die ZEAG Energie AG hat eine Kalkulation für die Errichtung der Ladesäulen erstellt.

 

  • Einmalige Anschaffungs-/Herstellungskosten:         ca. 12.500 € (netto)
  • Zuschuss über Charge@BW (40%):                                    ca. 2.500 €
  • Verbleibender Anteil: Stadt Möckmühl:                                ca. 10.000 €

 

Die laufende Betriebsführung erfolgt durch die ZEAG Energie AG.  (40€/ Monat)
Die laufenden Aufwendungen für den Strombezug werden über die Stadt Möckmühl abgerechnet. Der laufende Stromertrag (verkaufte Energiemenge) steht ebenfalls der Stadt Möckmühl zu.

Eine Beispielrechnung liegt der Vorlage bei.

 

Zum Ausbau der E- Mobilität gehört ebenfalls eine Lade- Infrastruktur. Die Verwaltung schlägt vor, als kommunale Auftaktinvestition eine Ladesäule mit zwei Entnahmestellen zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

Beschluss:

 

Der Anschaffung einer Ladesäule für die Elektromobiltät wird zugestimmt.  Die Verwaltung wird beauftragt, die Kaufverträge bzw. Betriebsführungsverträge abzuschließen.

 

 

 

 

 

Ja 25 

 

 

zu 4

Vergabe der Jahresausschreibungen der laufenden Tiefbauarbeiten
Vorlage: 312/2021

 

 

Sachverhalt:

 

Das Ingenieurbüro Kehle, Neudenau, hat die Jahresausschreibungen der laufenden Tiefbauarbeiten für die Jahre 2021 - 2023

beschränkt ausgeschrieben und einen Entwurf für die Beschlussvorlage erstellt.

 

 

 

Beschluss:

 

  1. Die Unterhaltsmaßnahmen werden an die günstigste Bieterin, die Firma WS Bau GmbH & Co. KG, Mosbach, vorgeben.
  2. Die Pflasterarbeiten werden an den günstigsten Bieter, Markus Dörr, Roigheimer Str. 69, 74219 Möckmühl, vorgeben.

 

 

 

 

 

Ja 24  Befangen 1 

 

 

zu 5

Vergabe von Bauarbeiten für Kanalsanierung in geschlossener Bauweise
Vorlage: 315/2021

 

 

Sachverhalt:

Das Ingenieurbüro Kehle, Neudenau, hat einen Entwurf für die Beschlussvorlage erstellt.

 

 

 

Beschluss:

Die Kanalsanierungsarbeiten werden an die günstigste Bieterin, die Kanal - Trüpe Gochsheim GmbH & Co. KG, 97447 Gerolzhofen

zur Auftragssumme von 168.843,83 € (Bruttosumme) vergeben.

 

 

 

 

 

Ja 25 

 

 

zu 6

Haushaltsplan für den Kämmereihaushalt/ Wirtschaftsplan der Wasserversorgung 2021- Einbringung und Beratung
Vorlage: 308/2021

 

 

Sachverhalt:

 

Allgemeines:

Der Haushaltsplanentwurf 2021 wurde auf der Grundlage der Gemeindeordnung für Baden-Württem­berg, 

der Gemeindehaushaltsver­ordnung -GemHVO-  sowie des vom In­nenministerium Baden-Württemberg am 14.10.2020

herausgegebenen Haushaltserlasses 2021 und den darin enthaltenen Orientierungsdaten für die kommunale Haushalts- und Finanzpla­nung; Fortschreibung der Orientierungsdaten zum 20.11.2020 aufgestellt.

 

Ergebnishaushalt

Eckdaten des Ergebnishaushaltes

Der Ergebnishaushalt ist das Nachfolgemodell des Verwaltungshaushalts zur Abbildung des laufenden Betriebs der Stadt.

Im neuen Haushaltsrecht erfüllt er eine Schlüsselrolle, da er maßgebend für den Haushaltsausgleich ist.
Nur ein nachhaltig ausgeglichener Haushalt kann eine stetige Erfüllung der kommunalen Aufgaben gewährleisten.


Ein ausgeglichener Ergebnishaushalt bedeutet im Sinne der intergenerativen Gerechtigkeit,
dass alle entstandenen Vermögensverbräuche im Geld- und Sachvermögen durch entsprechende
Ressourcenzuwächse wieder ausgeglichen werden.  Das Ressourcenaufkommen wird dabei als Ertrag ausgedrückt;
der Ressourcenverbrauch als Aufwand.

 

Der Haushalt 2021 der Stadt Möckmühl weist im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge in Höhe von 20.292.700 € und
ordentliche Aufwendungen in Höhe von 20.156.400 € aus.
Es verbleibt somit ein Überschuss in Höhe von 136.300 €. Der Überschuss wird der ordentlichen Ergebnisrücklage zugeführt.
Im Haushaltsplan 2020 ist eine Zuführung zur Rücklage in Höhe von 167.600 € geplant.


Trotz der schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen kann die Stadt Möckmühl im Jahr 2021 gerade so einen Haushaltsausgleich
vorlegen.  

 

Steuern und ähnliche Abgaben

Zu den Steuern und Abgaben zählen die Realsteuern (Grundsteuer A u. B), die Gewerbesteuer, der Gemeindeanteil an
der Einkommensteuer, der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, die Hundesteuer und die Vergnügungssteuer.
Die kommunalen Steuern sind die Hauptfinanzierungsquelle des gemeindlichen Haushalts.

 

Grundsteuern A und B:
Bei den Grundsteuern A und B wird nach dem gegenwärtigen Stand der Fortschrei­bung der Messbeträge mit einem
Jahresauf­kommen von zusammen 1.230.000 € ge­rechnet (Vorjahr 1.210.000 €).

Die Hebesätze betragen bei den Grundsteuern A und B jeweils 350 v.H. (unverändert seit 01.01.2003).
Sollte sich die Finanzausstattung der Kommunen zur Bewältigung der zusätzlichen kommunalen Aufgaben in den nächsten Jahren
nicht deutlich verbessern, ist eine Anhebung der Hebesätze unumgänglich.

 

Gewerbesteuer:

Auf der Grundlage der Fortschreibung der Messbeträge und dem Hebesatz von 350 v.Hdt. (seit

01.01.2003) wird beim Gewerbesteuer­aufkommen in 2021 mit 2.000.000 € ge­rechnet (Vorjahr

3.000.000 €).

 

Der Planansatz für das Gewerbesteueraufkommen wird wegen der konjunkturellen Krise und der

Corona- Pandemie deutlich reduziert.  Der Planansatz ist jedoch nur einzuhalten, wenn

Rückerstattungen an Unternehmen aus Vorjah­ren ausbleiben. Der Haushaltsvollzug ist wie in den

                 Vorjahren dem jeweiligen Gewerbesteueraufkommen anzu­passen. Von dem prognostizierten
Gewerbesteueraufkommen ist die finanzwirtschaftliche Entwicklung des Haushaltes der Stadt Möckmühl abhängig.

 

Gemeindeeinkommensteueranteil:

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wurde auf der Grundlage des Haushaltser­las­ses für 2021 des Innenministeriums
Baden-Württemberg und der für die Stadt maß­geben­den Schlüsselzahl von 0,0006058 mit 4.051.000 € errechnet.
Dies sind im Jahr 2021 208.500 € weniger gegenüber dem Jahr 2019 mit 4.259.500 € €.

Die derzeitige konjunkturelle Lage mit einem unsicheren Arbeitsmarkt wirken sich negativ auf die Einkommensteuerzuweisungen aus.

 

Zuweisungen und Zuwendungen

Bei den Finanzzuweisungen werden nach den Aus­führun­gen zum Haushaltserlass 2021 im Jahr 2021 5.012.000 € erwartet.
Dies ist gegenüber dem Vorjahr 2020 mit 4.487.300 € 524.700 € mehr. Weitere FAG-Zuweisungen vom Land erhält die
Stadt Möckmühl für die Kinderbetreuung (1.135.200 €), Sachkostenbeiträge Gymnasium (322.400 €) sowie für die
Unterhaltung von Gemeindestraßen.

                

Im Vergleich zu den Vorjahren ist dies eine Erhöhung von Landeszuweisungen. Die Gründe hierfür liegen bei den
Berechnungsmethoden des kommunalen Finanzausgleiches. Nachdem die Stadt Möckmühl im Haushaltsjahr 2019
gegenüber dem Landesdurchschnitt niedrigere Einnahmen zu verzeichnen hatte, werden im Rahmen des Ausgleichsystems
im zweitfolgenden Jahr höhere Schlüsselzuweisungen erstattet bzw. niedrigere Umlagen in Rechnung gestellt.

 

                 Entgelte für öffentliche Leistungen

Hierunter fallen die Verwaltungs- und Benutzungsgebühren. Vom Aufkommen her ist die wichtigste Benutzungsgebühr der Stadt Möckmühl die Abwassergebühr.

 

Abwassergebühren:

Entsprechend des Urteils des Verwaltungsgerichtshofes B.-W. v. 11.03.2010 wurde rückwirkend zum 01.01.2010 die gesplittete
Abwassergebühr (Schmutz- und Niederschlagswassergebühr) eingeführt.


Gebühr für die Schmutzwasserbeseitigung ab 01.01.2021: 3,00 €/cbm (lt. Frischwassermaßstab)

Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung ab 01.01.2021: 0,40 €/qm (je qm versiegelter Fläche) 

 

Die Entwässerungsgebühren werden bei einem geschätzten Abwasseranfall von ca. 400.000 cbm Schmutzwasser und
1.029.000 qm gebührenpflichtige versiegelte Fläche insgesamt mit 1.611.600 € veranschlagt.
 

Das weitere Aufkommen aus Verwaltungs- und Benutzungsgebühren erhöht sich durch die Anpassungen in den jeweiligen
Gebührenordnungen geringfügig. (u.a. Hallengebührenordnung, Bestattungsgebührenordnung, Kindergartenordnung)

 

sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte

Bei den sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten handelt es sich um Miet- und Pachteinnahmen,
sowie Erträge aus Verkäufen (u.a. Holzverkauf).

                

                 Holzerlöse:
Im Stadtwald wird trotz der negativen Einflüsse mit einem geringen positiven Betrag gerechnet.
(Trockenheit, Dürreschäden, Borkenkäfer, sinkender Holzpreis)

                 Der geplante Überschuss 2021 beträgt 13.100 €.

Dieses Ergebnis beim Stadtwald hängt sehr stark von etwaigem Sturmholzanfall, Dürre- und Borkenkäferschäden
und der weiteren Entwicklung der Holz­marktpreise ab.

 

Bei den Kostenerstattungen sind hauptsächlich der Verwaltungskostenbeitrag der Eigenbetriebe (122.900 €)
und die Kostenerstattungen von Zweckverbänden (388.700 EUR) zu erwähnen.

 

sonstige betriebliche Erträge

Hier handelt es sich zum größten Teil um die Konzessionsabgaben Strom und Gas.

 

Aufwendungen des Ergebnishaushalts

Die ordentlichen Aufwendungen im Haushaltsjahr 2021 betragen insgesamt 20.156.400 EUR (Vorjahr: 19.876.100 EUR).

 

Personalaufwendungen

Die Personalausgaben belaufen sich im Jahr 2021 auf 6.447.300 €. Dies sind gegenüber 2020 mit 6.207.700 239.600 € mehr.
Zu den Personalkosten erhält die Stadt Kostenersätze vom Schul- und Abwasserzweckver­band in 2021 mit 283.300 €.

 

Die tatsächliche Personalkostenbelastung gemessen am Volumen der Gesamtaufwendungen des Ergebnishaushaltes beläuft
sich somit in 2021 auf 6.164.000 € oder 30,6 v.H.

 

Mit ihrer Personalkostenbelastung schneidet die Stadt im Vergleich mit gleich großen Städ­ten und Gemeinden
trotz des hohen Aufgabenerfül­lungsstandards nach wie vor gut ab. Der Anstieg der Personalkosten ist auf den weiteren Ausbau der öffentlichen Einrichtungen mit zusätzlicher Bereitstellung von öffentlichen Leistungen (Ganztagesbetreuung im Kindergarten- und Grundschulbereich, Bauhof) zurückzuführen.

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand beträgt im Jahr 2021 5.190.170 € (VJ:  4.689.570 €).

Der Unterhaltungsaufwand im Straßenbereich, Kanalbereich, Gewässerbereich und Feldwegbereich hat sich im Vergleich
zum Vorjahr erhöht. (Mehraufwand aufgrund Verschiebungen auf das Jahr 2021)

 

Abschreibungen

Im doppischen Haushalt werden die planmäßigen Abschreibungen als Aufwendungen sowie die Auflösungen von Zuwendungen/
Sonderposten als Erträge übergreifend dargestellt. Bisher war dies nur bei den sog. kostenrechnenden Einrichtungen
(wie Abwasserbeseitigung, Bestattungswesen) der Fall.

Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2018 wurde in der Gemeinderatssitzung am 30.06.2020 festgestellt. 
Die Abschreibungen betragen laut Plan 2.155.500 € (Vorjahr 2.039.800 €). Demgegenüber stehen aufgelöste
Investitionszuwendungen und –beiträge in Höhe von 902.100 €, so dass sich eine vorläufige Nettobelastung des Ergebnishaushalts
von 1.253.400 € ergibt.

 

 

Transferaufwendungen

Gewerbesteuerumlage:

Entsprechend dem veranschlagten Gewerbesteueraufkommen in Höhe von 2.000.000 € be­trägt die Gewerbe­steuerumlage
im Jahr 2021 bei einem Umlagesatz von 35 v.H. 200.000 €.

 

Finanzausgleichsumlage an das Land:

Im Haushaltsjahr 2021 sind bei einem Umla­gesatz von 22,10 v.H.  2.163.400 € oder 211.700 € weniger als im Jahr
2020 mit 2.375.100 € an das Land abzuführen

 

Kreisumlage:

Nach dem vom Landkreis Heilbronn vorgelegten Haushaltsplan 2021 verbleibt der Hebe­satz der Kreisumlage bei 27 v.Hdt.

 

Die Kreisumlage beträgt in 2021 somit 2.643.000 €. Gegenüber dem Jahr 2020 mit 2.901.700 € reduziert sich die Kreisumlage
auf Grund des niedrigeren Hebesatzes um 258.700 €.

Im Jahr 2021 beträgt 1 Punkt bei der Kreisumlage für die Stadt Möckmühl ein abzuführender Betrag in Höhe von ca. 98.000 €.

 

Der Landkreis Heilbronn rechnet in den Folgejahren 2022-2024 mit einer Erhöhung der Kreisumlage um jährlich einen Punkt.

 

Sonstige ordentliche Aufwendungen

Bei den sonstigen, ordentlichen Aufwendungen sind unter anderen die Geschäftsaufwendungen, Aufwendungen für
Sachverständige und Aufwendungen für Versicherungen, Steuern enthalten.

 

Finanzhaushalt

Gliederung des Finanzhaushalts

Der Finanzhaushalt stellt sämtliche Einzahlungen und Auszahlungen eines Haushaltsjahres dar sowie deren sachliche Verteilung.
Es wird im Gegensatz zum Ergebnishaushalt also ausschließlich Zahlungsströme im Finanzhaushalt dargestellt.
Er ist damit für die Liquiditätssteuerung der Gemeinde von Bedeutung und gibt Auskunft darüber, inwiefern der
laufende Betrieb Zahlungsmittel bereitstellen kann, um die Tilgung von Krediten und die Finanzierung von Investitionen
zu bestreiten (Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit).

Der Gesamtfinanzhaushalt umfasst folgende strukturierte drei Abschnitte:

    • Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
    • Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
    • Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

Dem Saldo dieser drei Abschnitte im Finanzhaushalt kann entnommen werden, ob den frei verfügbaren liquiden Mitteln zur
Finanzierung eines Haushaltsjahres Mittel entnommen werden müssen oder nicht – in anderen Worten: in welcher Höhe die
liquiden Mittel am Ende des Haushaltsjahres abnehmen oder zunehmen.

 

Zahlungsmittelüberschuss/- bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit

Der Zahlungsmittelüberschuss ist der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (Einzahlungen minus Auszahlungen).
Diese Rechnungsgröße war in der Kameralistik als „Zuführungsrate“ bekannt und ist weiterhin eine wichtige Kennzahl
zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde.

 

Im Haushaltsjahr 2021 verbleibt ein Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 1.389.700 €. Abzüglich der ordentlichen
Tilgungen in Höhe von 97.700 € verbleibt ein Betrag in Höhe von 1.292.000 € (=Nettoinvestitionsmittel) zur Verfügung,
welcher unmittelbar für Investitionen eingesetzt werden kann.

 

 

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit:                          19.390.600 €

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit:                         18.000.900 €

Zahlungsmittelüberschuss/- bedarf des Ergebnishaushaltes:                      1.389.700 €

 

 

Zahlungsmittelüberschuss/- bedarf aus Investitionstätigkeit

Der veranschlagte Finanzierungsmittelüberschuss/- bedarf aus Investitionstätigkeit beträgt im Haushaltsjahr 2021 -8.109.500 €. 

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

 

Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit setzen sich wie folgt zusammen:

Einzahlungen aus Investitionszuwendungen vom Bund/Land/Kommunen:                        3.107.500 €

Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnl. Entgelte:                                                  505.000 €

Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen:                                       3.330.300 €

Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit:                                                                  200 €

Gesamtsumme:                                                                                                       6.943.000 €

 

3.2.2.2 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

 

Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit setzen sich wie folgt zusammen:

 

Auszahlungen für den Erwerb von Grundst./ Gebäuden:                                             1.700.000 €

  • Erwerb Grundstücke (Bodenbevorratung):                           1.200.000 €
  • Erwerb von Gebäuden:                                                                       0 €
  • Verrechnung KAG- Beiträge:                                                   500.000 €

 

Auszahlungen für Baumaßnahmen:                                                                                 9.826.200 €

davon Auszahlungen für Hochbau:                                                    3.263.500 €

  • KIGA/ Krippe Brandhölzle (1. Rate)             1.500.000 €
  • Rathaus- Umbau Hauptstr. 25 (Rate)               50.000 €
  • Bauhof- Neubau (Planungskosten)                  50.000 €
  • Kiga Ruchsener Str. (1. Rate)                          60.000 €
  • Krippe Züttlingen:                                          310.000 €
  • Waldkindergarten- Hochbau                          100.000 €
  • Lindenhalle Züttlingen-Heizungsanlage         223.500 €
  • Kleinspielfeld/ Rasenplatz (LSP IVS):             970.000 €

 

 

 

 

 

 

 

davon Auszahlungen für Tiefbau:                                                      6.562.700 €

  • Sportplatz/ Tartanbahn (Rate):                       180.000 €
  • Stadtkernsanierung Altstadt (1. Rate):            110.000 €
  • ELR Bittelbronn- Stellplätze Mosb.Str.              32.200 €
  • ELR Ruchsen- Schutzhütte Radweg                36.700 €
  • ELR Züttl.- Umgestaltung Außenb. Rathaus   223.800 €
  • Abwasserbes.- Ern. Brand.weg (Rate):          490.000 €
  • Abwasserb.- Ern.Lehlestr./ Händelstr.(Rate):   50.000 €
  • Abwasserbes.- Ern.EZG Flüsslestr. (Rate):      500.000 €
  • Abwasserb..- Erschl. BG Brandh.III (Rate):   1.500.000 €
  • Abwasserb- Erschl. BG Alte Gärtnerei:                      260.000 €
  • Straßen- Erschl. BG Brandh.III (Rate):          2.000.000 €
  • Straßen Erschl. BG Alte Gärtnerei                 200.000 €
  • Straßen- Ern. Brandh.weg:                              70.000 €
  • Straßen Ern. EZG Flüsslestr.                          250.000 €
  • Erschl. IG Habichtsfur- Str.bau                                    350.000 €
  • Straßen- Unterführung Radweg Züttl. Rate    110.000 €
  • Straßenbeleuchtung- Tiefbau:                          10.000 €
  • Treppenanlage Schul-/ Sportzentrum:              90.000 €
  • HW- Schutz Weinbergsteige (Rate)               100.000 €

 

Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Sachvermögen:                                    1.057.000 €

  • EDV- Ausstattung:                                          45.000 €
  • Bauhof (Fuhrpark/ Maschinen):                      33.000 €
  • Feuerwehr- allg. Ausstattung:                          5.000 €
  • Feuerwehr- Anschaffung Digitalfunk              77.000 €
 
  • Jagsttal- Gymn. Möckmühl (Budget):             190.00 €
  • Kiga Hahnenäcker (Küche)                              7.000 €
  • PV- Anlage GS Möckmühl                             95.000 €
  • PV- Anlage Lindenhalle                                  85.000 €
  • PV Anlage Hallenbad                                   100.000 €
  • Abwasserbeseitigung:  Ausstattung:              20.000 €
  • Kläranlage Möckm.- allg. Ausstattung:                       10.000 €
  • Kläranlage Möckmühl: Schneckenpumpwerk 50.000 €
  • Kläranlage Möckm.- Siebbandpresse:           300.000 €
  • Straßenverkehr- Ausstattung:                          2.500 €
  • Grün- und Parkanlagen- Ausstattung:              2.500 €
  • Spielplätze- allg. Ausstattung                         35.000 €

 

 

Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen: 525.000 €

  • Beteiligung Netze- BW 500.000 €
  • Beteiligung HWZV Seckach- Kirnau (Tilg.uml.) 25.000 €

 

Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen: 1.944.300 €

davon an Zweckverbände Generalsanierung Verbundschule: 864.300 €

davon an private Unternehmen (Inv.zuschuss Breitband): 1.000.000 €

davon an übrige Bereiche (Rettungswache): 80.000 €

 

Gesamtsumme: 15.052.500 €

 

 

Zahlungsmittelüberschuss/- bedarf aus Finanzierungstätigkeit
 

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

Im Haushaltsjahr 2021 ist keine Kreditaufnahme vorgesehen.

 

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

Im Haushaltsjahr 2021 sind ordentliche Tilgungen in Höhe von 97.700 € eingeplant.

 

Gesamtzusammenfassung Entwicklung Finanzhaushalt:

 

Entwicklung der Liquidität (liquide Mittel)

 

Zahlungsmittelbestand am Jahresanfang:
 

Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn (ca.) 11.407.555 €

 

Zahlungsmittelüberschuss/ - bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit: 1.389.700 €

Zahlungsmittelüberschuss/ - bedarf aus Investitionstätigkeit:  -8.109.500 €  

Zahlungsmittelbestand zum Jahresende: 4.590.055 €

 

Die liquiden Mittel werden sich durch die geplanten Investitionen (Tiefbaukosten) zum Jahresende um ca. 6,8 Mio. € reduzieren. Der restliche Zahlungsmittelbestand wird auch benötigt, um die in der Finanzplanung 2022- 2024 ff. veranschlagten Investitionen zu finanzieren.

 

Die Mindestliquidität soll sich gem. § 22 Abs. 2 GemHVO auf mindestens 2 % der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit belaufen. Das wären für das Haushaltsjahr 2021 356.316 €. Der vorgeschriebene Mindestbestand an liquiden Mitteln ist somit sichergestellt.

 

Kämmereischulden:

 

Der Schuldenstand beträgt zum 01.01.2021 1.259.644 €. Im Haushaltsplan 2021 ist keine weitere Kreditaufnahme eingeplant. Die ordentliche Tilgungsrate für das bereits in den Vorjahren aufgenommen KFW- Darlehen beträgt 97.648 €.  Die Verschuldung beträgt somit zum 31.12.2021 1.161.996 € bzw. 143 €/ Einwohner.

Aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften besteht kein Finanzierungsbedarf.

Mittelfristige Finanzplanung 2022- 2024 ff

Mittelfristige Finanzplanung- Ergebnishaushalt

 

Der Finanzplanung wird im NKHR ein größeres Gewicht eingeräumt. Sie ist nunmehr mit der Haushaltssatzung vom Gemeinderat zu beschließen (§ 85 Abs. 4 GemO). Dies hängt vor allem mit dem Haushaltsausgleich zusammen. Falls nämlich in einem Haushaltsjahr der Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen werden kann, also kein positives ordentliches Ergebnis erwirtschaftet wird, kann ein Fehlbetrag in die drei folgenden Haushaltsjahre vorgetragen und dort gedeckt werden (§ 24 GemHVO). Somit ist ein Überblick über die Entwicklung der drei Folgejahre für eine vorausschauende Haushaltspolitik unerlässlich.

 

Bei der Aufstellung und Fortschreibung des Finanzplanes werden der Haushaltserlass für 2021 und

die Mitteilung der Orientierungsdaten für die kommunale Haushalts- und Finanz­planung be­achtet.

 

 

Entwicklung ordentliches Ergebnis im Finanzplanungszeitraum

 

 

2020

2021

2022

2023

2024

Ordentliche Erträge

20.043.700

20.292.700

20.759.400

21.822.000

21.915.000

Ordentliche Aufwendungen

19.876.100

20.156.400

21.171.000

21.509.900

22.134.300

Veranschl. Gesamtergebnis

167.600

136.300

-411.600

312.100

-219.300

 

 

 

Der Ausgleich des Ergebnishaushaltes kann im Finanzplanungszeitraum sichergestellt werden. Im Jahr 2021 ist ein positives Betriebsergebnis veranschlagt.  Hauptgründe sind die höheren Finanzzuweisungen. In den Folgejahren kann man mit den derzeitigen konjunkturellen Aussichten mit positiven und negativen Betriebsergebnissen rechnen. In den Jahren 2022 und 2024 ist das Betriebsergebnis negativ. 

 

4.2 Mittelfristige Finanzplanung- Finanzhaushalt

       Die Finanzplanung, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, gibt einen Überblick über die beab­sichtigten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in den kom­menden Jahren.

 

       Festzustellen ist, dass die Finanzplanung und das Investitionsprogramm stets nur eine Voraus­kalkulation nach ange­nommenen Zahlen sind und die Auszahlungen und Einzahlungen nach den derzeit gegebenen Kostenverhältnissen und Zuschussmöglichkeiten kalkuliert wurden.

      

       Die Reihenfolge der Darstellung und die Kostenannahmen lösen keinerlei Bindung aus, viel­mehr bleibt der Gemeinderat frei in seiner Sachentscheidung. Er kann jederzeit von die­ser Planung, die jährlich fortzu­schreiben ist, abweichen. Sie soll aber dennoch eine wichtige Entscheidungshilfe sein.

       Letztendlich steht die Finanzplanung jedoch unter dem Vorbehalt, dass die wirtschaftliche Entwick­lungen und damit die Grundlagen für alle Annahmen im Finanzplan den Erwartungen entspre­chend verlaufen.

      

       In den Jahren 2022 bis 2024 sind Investitionen mit rd. 45,3 Mio. € im Kämmereihaushalt,

       Jahresdurchschnitt rd. 15,1 Mio. €, mit folgenden Schwerpunkten geplant:

 

       Schwerpunkte der Investitionen sind:

2022 - 2024 Grunderwerb Bodenbevorratung                                              3.500.000 €

2022-  2023 Neubau Bauhof                                                                         1.500.000 €

2021 -  2023 Kapitalumlage an den Schulv. Jagst-Seck. (Generalsan.)     6.400.000 €

2021 -  2023 Krippe/ Kiga Brandhölze- Neubau                                          5.000.000 €

2021  - 2023 Kiga Ruchsener Str.- Sanierung                                                 600.000 €

2021 -  2024 Turnhalle Lehle- Generalsanierung                                         3.000.000 €                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        

2021 -  2024 Stadtkernsanierung Altstadt- Sanierungskosten                     1.000.000 €

2021 -  2024 ELR-Maßnahme Züttl.- Sanierungskosten                                  420.000 €

2021 –2024: Breitbandversorgung – Ausbau                                                1.800.000 €

2022 - 2024 Abwasserbeseitigung- Tiefbaumaßnahmen Außenbereich        196.500 €

2021 - 2024 Abwasserbeseitigung- Charlottenstr./Brandh.weg                        1.360.000 €

2021 - 2024 Abwasserbeseitigung- Lehlestr./ Händelstr                                   1.850.000 €

2021 - 2022 Abwasserbeseitigung- Erschl. BG Brandh. III                               3.000.000 €

2021 - 2024 Abwasserbeseitigung- EZG RÜB Flüsslestr.                                 1.506.000 €

2022 - 2023 Abwasserbeseitigung- Widderner Str.                                                                                115.000 €

2022             Kläranlage Korb – Kapitalumlage AZV Ertüchtigung                   181.300 €

2021 - 2023 Straßenbau- Erschl. BG Brandh. III                                             4.500.000 €

2021 - 2024 Straßenbau- Charlottenstr./Brandh.weg                                            170.000 €

2021 - 2024 Straßenbau- Lehlestr./ Händelstr.                                                  339.000 €

2021 - 2024 Straßenbau- EZG RÜB Flüsslestr.                                                     950.000 €

2021 - 2022 Erschl. Haag- Tiefbau                                                                 1.200.000 €

2021 - 2024 Hochwasserschutz Brandhölzle                                                     900.000 €

2021 - 2024 Hochwasserschutz Weinbergsteige                                            550.000 €

2021 - 2024 Hochwasserschutz Hannackerbach                                            500.000 €

2021 - 2024 Hochwasserschutz Bittelbronn                                                    300.000 €

 

Entwicklung der Liquidität/ Zahlungsmittelbestand:

 

2020

2021

2022

2023

2024

Stand Jahresanfang

4.677.930

11.407.555

4.590.055

2.590.055

5.419.155

Ergebnis lfd. Vw.-tätigkeit:

2.479.970

1.389.700

886.300

1.710.000

1.278.600

Ergebnis Invest.tätigkeit:

3.947.660

-8.109.500

-4.401.600

-396.200

-4.350.100

Einzahlung Kreditaufnahme

311.019

0

1.613.000

1.613.000

0

Auszahlung Tilgung usw.

-97.648

-97.700

-97.700

-97.700

-500.000

Stand Jahresende

11.407.555

4.590.055

2.590.055

5.419.155

1.874.655

 

Nach den Orientierungszahlen im Haushaltserlass 2021 kann die Stadt Möckmühl im Finanzhaushalt die erforderlichen Überschüsse erwirtschaften, um das Investitionsprogramm 2021- 2024 mit Eigenmittel und einer weiteren Kreditaufnahme in Höhe von 3,23 Mio. € finanzieren zu können.

Dies steht jedoch auch unter dem Vorbehalt, dass sich die konjunkturelle Entwicklung nach der Corona- Pandemie wieder verbessert, die beantragten Zuschüsse bewilligt werden und auf der Ausgabenseite keine weiteren Lasten auf die kommunale Seite verschoben werden.

 

       Mittelfristige Finanzplanung- Entwicklung der Verschuldung

      

       Kämmereihaushalt:
Die in der Haushaltsplanung 2021 und in der mittelfristigen Finanzplanung 2022- 2024 enthaltenen Investitionen der Stadt können nach derzeitigem Stand nur mit einer weiteren Kreditaufnahme im  Jahr 2022/2023 finanziert werden.

 

       Stand 01.01.2021:                                                       1.259.644 €

       Kreditaufnahme 2022/2023:                                        3.226.000 € (KFW- Kredit GESA Verbundschule)

       abzgl. ordentl. Tilgung 2021-2024:                                793.100 € (KFW- Kredit Sanierung Gymn.)

       Schuldenstand 31.12.2024:                                         3.692.544 €

       Schuldenstand je Einwohner: 454 €/Einwohner zum 31.12.2024)

 

BgA Wasserversorgung:

 

Der Erfolgsplan 2021 schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 1.239.300 € ab.

Der Jahresgewinn in Höhe von 55.600 € wird zur Deckung des bestehenden Verlustvortrages verwendet..

 

Der Vermögensplan 2021 schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 2.390.500 € ab.

 

Im Vermögensplan sind als wesentliche Ausgaben im Jahr 2021 der Leitungsbau HB Nord/ OT Korb (Planungsrate) mit 10.000  EUR (gesamt ca. 2,7 Mio. EUR) , Erschl. BG Brandölzle III  mit 871.00 EUR (gesamt 1.081.000 EUR), Erneuerung der Wasserleitungen Lehlestr./Händelstr. mit ca. 10.000 €, Erneuerung WL Charlottenstr./ Branhölzlesweg mit ca. 768.400 €, Erneuerung WL EZG Flüsslestr. mit 245.000 EUR sowie die Erschl. BG Alte Gärtnerei mit ca. 190.000 EUR veranschlagt.

 

Die Tilgungsrate gegenüber Kreditinstitute für bereits aufgenommene Darlehen beträgt im Jahr 2021 144.300 EUR. 

 

Finanziert werden die Ausgaben durch Abschreibungen in Höhe von 240.400 €, sowie durch Wasserversorgungsbeiträge in Höhe von 10.000 €. Zusätzlich ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.484.500 € notwendig.

 

Entwicklung der Verschuldung:

 

Der Schuldenstand beträgt zum 01.01.2021 2.986.795 €. Im Wirtschaftsplan 2021 ist eine weitere Kreditaufnahme in Höhe von 1.484.500 € sowie eine ordentliche Tilgung in Höhe von 144.248 € eingeplant. Die Verschuldung beträgt somit zum 31.12.2021 4.327.047 € bzw. 532 €/ Einwohner.

 

       Im Finanzplanungszeitraum 2022-2024 sind keine weiteren Kreditaufnahmen vorgesehen. Nach Abzug der ordentlichen Tilgungen in Höhe von 537.900 EUR besteht zum 31.12.2024 eine Verschuldung in Höhe von 3.789.147 EUR bzw. 466 €/ Einwohner.

 

 

 

Beschluss:

 

Dem Entwurf des Haushaltsplans 2021 des Kämmereihaushalts und des Wirtschaftsplans der Wasserversorgung, den Finanzplänen des Kämmereihaushalts und der Wasserversorgung bis 2024 und den Stellenplänen des Kämmereihaushalts und der Wasserversorgung wird zugestimmt.

 

Den Budgets für die Schulen und für die Mediathek wird gemäß dem Haushaltsplanentwurf zugestimmt.

 

Dem Ortschaftsrat Züttlingen werden die im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel als Budget zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt mit Ausnahme von Mitteln, die Pflichtaufgaben betreffen sowie die im Vermögensplan des Kämmereihaushalts und der Wasserversorgung enthaltenen Mittel. Diese Mittel sind nicht für andere Zwecke verwendbar.

 

 

 

 

Ja 25 

 

 

zu 7

Kindergarten-, Krippen- und Hortgebühren; Aussetzung der Erhebung der Elternbeiträge für Januar und Februar 2021
Vorlage: 306/2021

 

 

Sachverhalt:

 

Um die Verbreitung des Corona Virus einzudämmen, wurden wieder bundesweit die Schulen, Kindergärten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen geschlossen.

 

Die Stadt Möckmühl hat auf die Einziehung der Kindergarten-, Krippen- und Hortgebühren für die Monate Januar und Februar 2021 zunächst verzichtet. Eine abschließende Entscheidung über die Erhebung dieser Zahlungen ist hiermit jedoch nicht zwingend verbunden; sie ist zu einem späteren Zeitpunkt zu treffen. Diese Entscheidung ist u.a. davon abhängig, inwieweit die fehlenden Beträge tatsächlich vom Land Baden-Württemberg ersetzt werden (die Landesregierung hat zugesagt, 80 % der Kosten zu übernehmen).

Für die Inanspruchnahme der Notbetreuung werden die Gebühren für Januar und Februar 2021 tageweise erhoben.

 

Folgende Elternbeiträge wurden vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung ausgesetzt:

 

Kindergarten

Januar 2021              ca. 37.000 €

Februar 2021             ca. 37.000 €

 

Hort

Januar 2021               ca. 10.000 €

Februar 2021              ca. 10.000 €.

 

 

 

Beschluss:

 

Bis zu einer endgültigen Entscheidung wird auf die Einziehung der Kindergarten-, Krippen- und Hortgebühren für Januar und Februar 2021 verzichtet.

Für die Inanspruchnahme der Notbetreuung werden die Gebühren für Januar und Februar 2021 tageweise erhoben.

 

 

 

 

 

Ja 25 

 

 

zu 8

Änderung der Feuerwehrsatzung
Vorlage: 305/2021

 

 

Sachverhalt:

 

Da mit Blick auf die aktuellen Pandemieentwicklungen die Durchführung von Hauptversammlungen und Wahlen bei den Gemeindefeuerwehren weiterhin erschwert sein wird, wurde an den Landesfeuerwehrverband BW vermehrt die Frage eines entsprechenden Umgangs mit dieser Situation gestellt. Die Hauptversammlung kann in solchen Ausnahmefällen verschoben oder in digitaler Form abgehalten werden. Sofern die Hauptversammlung nicht als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden kann, können die dort ggfs. notwendigen Wahlen und Abstimmungen auch als Briefwahl oder Online durchgeführt werden. Allerdings erfordern diese Vorgehensweisen entsprechende Regelungen in der Feuerwehrsatzung. Im Dialog mit dem Gemeindetag, dem Innenministerium und der Gemeindeprüfungsanstalt hat der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg die in der Satzung notwendigen Änderungen formuliert und ein entsprechendes Muster für eine Feuerwehrsatzung bzw. Feuerwehrabteilungssatzung (FwSAbt) bereitgestellt. Diese Regelungen sind in den Erläuterungen zum Muster für eine Feuerwehrsatzung ausführlich erklärt. Neben diesen Änderungen und Ergänzungen wurde das Satzungsmuster insgesamt überarbeitet und auf den aktuellen normativen Stand gebracht.

 

Relevante Änderungen:

 

▪ In Ausnahmefällen kann bei Vorliegen schwerwiegender Gründe bzgl. der Durchführung der Hauptversammlung vom Grundsatz der Präsenzveranstaltung abgewichen werden (§ 16 Abs. 6 FwSAbt).

▪ Die Hauptversammlung kann in diesen Fällen auf einen zeitnahen Termin – jedoch maximal bis zu einem Jahr – verschoben werden (§ 16 Abs. 6 Buchstabe a)) oder in digitaler Form abgehalten werden (§ 16 Abs. 6 Buchstabe b)).

▪ Sofern die Hauptversammlung nach § 16 Abs. 6 nicht in Form einer Präsenzveranstaltung durchgeführt wird, enthält § 17 Abs. 7 die Regelungen für alternative Formate zur Durchführung von Wahlen und Abstimmungen.

Hierüber entscheidet der Bürgermeister nach Anhörung des Feuerwehrausschusses.

 

Die Änderungen der Feuerwehrsatzung sind § 16 Hauptversammlung und Abteilungsversammlungen:

 

Modifizierter Absatz 4. Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Angehörigen der Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr anwesend ist oder an der Hauptversammlung nach Absatz 6 Buchstabe b) in digitaler Form teilnimmt.

Bei Beschlussunfähigkeit kann eine zweite Hauptversammlung einberufen werden, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden bzw. in digitaler Form teilnehmenden Angehörigen der Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr beschlussfähig ist.

 

Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Auf Antrag ist geheim abzustimmen.

 

Neuer Absatz 6:

 

(6) Sofern die Hauptversammlung in Form einer Präsenzveranstaltung aus schwerwiegenden Gründen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, entscheidet der Bürgermeister nach Anhörung des Feuerwehrausschusses, ob

(a) die Hauptversammlung auf einen zeitnahen Termin, jedoch maximal bis zu einem Jahr, verschoben wird oder

(b) die Hauptversammlung in digitaler Form abgehalten wird. Schwerwiegende Gründe liegen insbesondere vor bei Naturkatastrophen, aus Gründen des Infektionsschutzes, bei sonstigen außergewöhnlichen Notsituationen oder wenn aus anderen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung unzumutbar wäre. Die Hauptversammlung ohne persönliche Anwesenheit der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr im Sitzungsraum kann nach Abs. 6 Buchstabe b) durchgeführt werden, sofern eine Beratung und Beschlussfassung durch zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton mittels geeigneter technischer Hilfsmittel, insbesondere in Form einer Videokonferenz, möglich ist. Die nach dem Fw-gesetz und dieser Satzung durchzuführenden Wahlen und die Fassung von Beschlüssen in geheimer Abstimmung sind im Rahmen einer Hauptversammlung nach Abs. 6 Buchstabe b) nicht möglich. Für sie gilt § 17 Abs. 7.

 

§ 17 Wahlen - Ergänzung in Absatz 1:

 

Bei der Durchführung von Wahlen nach Absatz 7 leitet und organisiert der Bürgermeister oder eine

von ihm beauftragte Person, unter Mitwirkung der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr, die Wahl.

Die beauftragte Person nach Satz 3 kann ein Angehöriger der Gemeindefeuerwehr sein.

Ergänzung in Absatz 2 (Änderungen bzw. Ergänzungen sind unterstrichen) Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln durchgeführt. Wahlen in digitaler Form nach Absatz 7 Buchstabe c) werden ohne Stimmzettel durchgeführt. Ergänzung in Absatz 3 (Änderungen bzw. Ergänzungen sind unterstrichen) Bei der Wahl des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhalten hat. Wird diese Stimmenzahl nicht erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen statt, bei der die einfache Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Steht nur ein Bewerber zur Wahl und erreicht dieser im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit nicht, findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem der Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhalten muss.

 

Neuer Absatz 7:

 

Sofern die Hauptversammlung nach § 16 Abs. 6 nicht in Form einer Präsenzveranstaltung durchgeführt wird, entscheidet der Bürgermeister nach Anhörung des Feuerwehrausschusses, ob

(a) die nach dem Feuerwehrgesetz und dieser Satzung durchzuführenden Wahlen und Beschlussfassungen in geheimer Abstimmung in einer Präsenzversammlung (Wahlversammlung) durchgeführt werden oder

(b) zu treffende Beschlüsse in der bzw. die Wahlen durch die Versammlung in Form einer Briefwahl

herbei- bzw. durchgeführt werden oder

(c) zu treffende Beschlüsse in der bzw. die Wahlen durch die Versammlung in Form einer Online-

Abstimmung bzw. -Wahl herbei- bzw. durchgeführt werden.

 

§ 14 Feuerwehrausschuss, Abteilungsausschüsse - Neuer Absatz 10:

 

Für die Durchführung der Sitzungen des Feuerwehrausschusses sowie der Abteilungsausschüsse gilt § 16 Abs. 6 sowie § 16 Abs. 4 Satz 1 Alt. 2 entsprechend.

 

 

Weiterhin gilt zu beachten:

 

Das Muster für eine Feuerwehrsatzung bzw. Feuerwehrorganisationssatzung wurde zuletzt 2017 aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Feuerwehrgesetzes vom 17.12.2015 (GBl. S. 1184) grundlegend novelliert. Seinerzeit geregelt wurde insbesondere der § 5 Absatz 7 Satz 2 der Satzung, wonach der Gemeindefeuerwehr auch Personen angehören können, die nur einzelne Tätigkeiten des Feuerwehrdienstes wahrnehmen. Diese Änderung wurde in den Erläuterungen berücksichtigt.

 

 

 

Beschluss:

 

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3, § 7 Abs.1 Satz 1, § 8 Absatz 2 Satz 2 HS. 2, § 10 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, § 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 des Feuerwehrgesetzes hat der Gemeinderat am 23.02.2021 die Änderungen der Feuerwehrsatzung beschlossen.

 

 

 

 

 

Ja 25 

 

 

zu 9

Zustimmung zur Annahme von Spenden im Jahr 2020
Vorlage: 307/2021

 

 

Sachverhalt:

 

Die Gemeindeordnung wurde am 1.2.2006 durch eine Verfahrensvorschrift für die An­nahme von Spenden durch Amtsträger (also z. B. Bürgermeister, Gemeinderat) geän­dert. Die Änderung ist auf eine Initiative des Städtetags Baden-Württemberg zurückzu­führen und hat zum Ziel, für mehr Transparenz bei der Spendenpraxis zu sorgen.

 

Der am 18.2.06 in Kraft getretene neu eingefügte § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung hat folgenden Wortlaut:

 

„(4) Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 2 Spenden, Schenkun­gen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte ver­mitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 1 Abs. 2 beteiligen. Die Einwer­bung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten. Über die Annahme oder Vermittlung ent­scheidet der Gemeinderat. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde.“

 

Folgen der Änderung

 

Die Änderung der Gemeindeordnung stärkt die Rolle des Gemeinderats. Die Entschei­dung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen kann generell nur durch den Gemeinderat erfolgen.

 

 

 

Beschluss:

 

Der Annahme der in der Sitzung per Umlauf zur Kenntnis gegebenen Spenden wird zugestimmt.

 

 

 

 

 

Ja 25 

 

 

zu 10

Bebauungsplan "Salenbusch" in Züttlingen
Vorlage: 309/2021

 

 

Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 17.12.2019 einen Einleitungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren „Salenbusch“ nach § 13b BauGB im vereinfachten Verfahren gefasst. In diesem Paragraph wurde festgelegt, dass die Gültigkeit eines solchen Bebauungsplanverfahrens nur bis zum 31.12.2021 durch einen entsprechenden Satzungsbeschluss hergestellt werden kann.

 

Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 13b BauGB ist, dass es sich um eine Wohnbebauung handelt, die sich an den bereits bebauten Ortsrand anschließt und max.10.000 m² bebaute Grundfläche umfasst (ca. 12 bis 14 Bauplätze) Zudem dürfen damit keine Vorhaben durchgeführt werden, die der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen oder Schutzzwecke und Erhaltungsziele von Natura 2000-Gebieten beeinträchtigen.

 

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Möckmühl hat in seiner Sitzung vom 17.12.2020 den Einleitungsbeschluss zur Aufnahme der betreffenden Fläche in den Flächennutzungsplan gefasst.

 

Nachdem das innerörtliche Gebiet „Alte Gärtnerei“ mit acht Bauplätzen mittlerweile vollständig für Interessenten reserviert wurde und darüber hinaus bereits mehrere Anfragen zum Gebiet „Salenbusch“ bestehen, empfiehlt der Ortschaftsrat Züttlingen das Bebauungs-planverfahren noch im laufenden Jahr abzuschließen. Über eine Erschließung und Vermarktung soll danach entschieden werden. Dies auch vor dem Hintergrund, dass der Investor beim Bebauungsplanverfahren „Brückenstraße“ eine Bebauung mit ca. 80 Reihenhäusern und weiteren Wohnungen im Mehrfamilienbereich plant. Allerdings sind dort bisher keine Bauplätze für Einfamilienhäuser angedacht.

 

 

 

Beschluss:

 

Die Entscheidung wird auf die nächste Gemeinderatssitzung vertagt.

 

 

 

 

 

Ja 16  Nein 9 

 

 

zu 11

Vor Sitzungsbeginn hat sich der Gemeinderat auf dem Sportgelände mit Vertretern des FC Möckmühl und der Spvvg Möckmühl getroffen um sich bezüglich des Antrags des FC Möckmühl zum Aufstellen der gewünschten Spielerbänke ein Bild vor Ort zu machen.

Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass die Spielerbänke wie im Antrag vorgesehen vor Einbau der Belags der neuen Tartanbahn aufgestellt werden können.

 

Danach wurde nochmals der Gummiplatz vom Gemeinderat zusammen mit Vertretern des FC Möckmühl und der Spvvg Möckmühl besichtigt und über die Sanierungsmöglichkeiten des Belags gesprochen.

Allerdings ist keine Entscheidung getroffen.

 

 

Bekanntgaben, Anfragen, Anträge

 

 

Bekanntgaben:

 

Bürgermeister Stammer gibt bekannt, dass

  • er, wie in der Klausurtagung letzten Samstag vereinbart, Architekt Krummlauf auf Basis seiner bisherigen Planung beauftragt hat, die weiteren Schritte zu veranlassen,
  • durch Beschluss des Gemeinderats am 20.07.2020 das Architekturbüro Krummlauf bereits bis zur Fertigstellung der Entwurfsplanung beauftragt wurde,
  • die Submission zur den Tiefbauarbeiten - Erschließung Baugebiet Brandhölzle, III. Bauabschnitt - stattgefunden hat und die Ergebnisse unter der Kostenschätzung liegen,
  • er entgegen der Berichterstattung der Heilbronner Stimme am 05.02.2021 keine falschen Informationen an den Gemeinderat weitergegeben hat, weil der damalige Stand nach telefonischer Rücksprache mit dem Kommunalamt der war, dass der Antrag von Stadtrat Vachaja in der Juli-Sitzung rechtswidrig sei. Mittlerweile hat sich hierzu der Stand des Kommunalamts geändert, aber der Hergang in der Sitzung damals wurde rechtmäßig durchgeführt,
  • in der nächsten Gemeinderatssitzung im März der private Breitbandanbieter BBV sein Konzept dem Gremium vorstellen wird und
  • in der nächsten Gemeinderatssitzung grundsätzlich der Bericht der Schulsozialarbeiter vorgesehen wäre. Auf Nachfrage beim Gemeinderat, ob dieser trotz Corona und Schulschließungen gewünscht ist, hat das Gremium hieran Interesse.

 

Tartanbahn:

Bürgermeister Stammer stellt klar, dass die Annahme der Spendeneingänge zur Tartanbahn bewusst nicht unter TOP 9 zu genehmigen waren, da dies in der nächsten Gemeinderatssitzung im März auf die Tagesordnung soll, zusammen mit der Beauftragung der blauen Farbe. Der Spendenaufruf zur blauen Farbe wurde durch mehrheitlichen Gemeinderatsbeschluss von 14 zu 8 Stimmen vom Gemeinderat beschlossen und solche Beleidigungen, wie dieser zu Folge hatte, hat Bürgermeister in seiner bisherigen beruflichen Laufbahn seit 40 Jahren und seit 31 Jahren in Möckmühl noch nicht erlebt. Diese Reaktionen erachtet er für eine doch relativ banale Sache wie die Farbgebung einer Tartanbahn für völlig überzogen und daher haben ihn dieses persönlich sehr getroffen und enttäuscht. Bürgermeister Stammer bedankt sich bei allen Spendern für die blaue Tartanbahn und die Unterstützung der Gemeinschaft in Möckmühl.

 

Verlegung von Leerrohren im Brandhölzlesweg:

Im Zuge der Kanalarbeiten im Brandhölzlesweg hat die Verwaltung ein Angebot zur Verlegung von Leerrohren zur Breitbandverkabelung, wie vom Gemeinderat gewünscht, angefordert. Das Angebot der Firma Schulz beläuft sich auf 35.000 € und bezieht sich auf die Verlegung der Leerrohre bis zur Grundstücksgrenze. Wer die Kosten für die Hausanschlüsse trägt, ist noch nicht geklärt.

Technischer Koordination Thoma stellt klar, dass dies unter Aspekten der Gleichbehandlung dann ebenfalls auch in der Flüsslestraße ungesetzt werden müsste, das nochmals Kosten in derselben Höhe bedeuten würde.

 

Ohne weitere Aussprache ergeht der einstimmige

 

Beschluss:

 

Die Firma Schulz wird beauftragt die Leerrohre zur Bereitbandverkabelung im Brandhölzlesweg zum Angebotspreis in Höhe von 35.000 € zu verlegen.

 

 

Anfragen:

 

Ein Stadtrat erkundigt sich, ob es noch ein Thema ist, dass der Bauhof ein Elektrofahrzeug bekommt.

Bürgermeister Stammer antwortet, dass dies bereits im Gespräch war, aber der Bauhof gerade kein neues Fahrzeug benötigt - bei der nächsten Neuanschaffung wird das aber eine Option sein.

 

Ein anderer Stadtrat thematisiert nochmals die aufgeheizte Debatte über den Spendenaufruf zur blauen Tartanbahn. Er erachtet dies auch in Pandemiezeiten für völlig überzogen und den Spendern sind die Existenzängste anderer sicher nicht gleichgültig, niemandem fehlt durch diese Spende nur ein Euro. Da die Entscheidung zur Tartanbahn jetzt für die nächsten 30 Jahre getroffen werden musste, ist dies trotz Corona nicht der falsche Zeitpunkt. Als Vorschlag zur Güte hat er die Anregung, mit den höher als erforderlichen Spendengeldern noch ein gemeinnütziges Projekt für bedürftige Möckmühler zu unterstützen.

Bürgermeister Stammer entgegnet, dass die Annahme der Spenden für die blaue Tartanbahn zusammen mit der Beauftragung in der Gemeinderatssitzung im März durch den Gemeinderat beschlossen wird und in diesem Zuge dann auch (zusätzlich) über die Unterstützung eines sozialen Projekts entschieden werden kann. Zudem betont er, dass jeder über das Amtsblatt einen Spendenaufruf starten kann.

Dann spricht der Stadtrat die vom Landratsamt Heilbronn komplett abgeholzte Hecke entlang der Reichertshäuser Straße an. Er kann hier die Notwendigkeit nicht verstehen, zumal das Landratsamt bei anderen Maßnahmen immer sehr hohe Umweltauflagen einfordert. Er bittet die Verwaltung daher beim Landratsamt nachzufragen, ob diese radikale Lösung zwingend notwendig war.

 

Ein anderer Stadtrat erklärt, dass er das Kommunalamt bezüglich seines Antrags aus der Juli-Sitzung deshalb eingeschalten hat, weil er auf mehrmalige schriftliche Nachfrage bei der Verwaltung keine Antwort bekommen hat.

Bürgermeister Stammer erwidert, dass der Fall nun hiermit abgeschlossen ist.

 

Eine Stadträtin hakt zuletzt nach, warum die Firma MBM das Plakat mit der Mitarbeitersuche an der Stadtmauer aufhängen durfte, obwohl hier ihres Wissens lediglich Hinweise auf öffentliche Veranstaltungen angebracht werden dürfen. Ihrer Ansicht nach werden hiermit andere Firmen benachteiligt.

Bürgermeister Stammer bestätigt, dass es sich hier um eine Ausnahme aufgrund einer Notsituation handelt, auf die er in öffentlicher Sitzung nicht weiter eingehen möchte.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Januar 2021

Die Sitzung vom 26.01.2021 ist abgesagt.

Dezember 2020

Zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 15.12.2020 begrüßte Bürgermeister Stammer die zahlreichen Zuhörerinnen und Zuhörer sowie die Vertreterin der Presse. Es standen 8 Tagesordnungspunkte an.

 

1.       Bürgerfragen

Ein Bürger hakte nach, wie der Stand bezüglich seiner Anfrage an die Verwaltung bezüglich des Hochwasserschutzes in Züttlingen ist. Bürgermeister Stammer antwortete, dass die Unterlagen aus dem Jahr 1992 beim Regierungspräsidium Stuttgart nachgefragt wurden. Sobald die Verwaltung die Informationen hat, wird die Antwort an ihn erfolgen.

 

2. Bericht über das Forstwirtschaftsjahr 2020 und Haushaltsplan 2021

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Stammer Revierförster Klaus Reiner.

Herr Reiner erläuterte dem Gremium die aktuelle Situation im Stadtwald Möckmühl und beantwortet die Fragen der Stadträte. Der Haushaltsplan und Naturalplan ist dem Gemeinderat vorab mit der Beratungsunterlage zugegangen.

Mit einem prognostizierten Überschuss von rund 72.000 Euro schließt das Jahr 2020 auch mit dem geringeren Erlös gegenüber den Vorjahren dennoch gut ab. Zuschüsse haben das Ergebnis gerettet. Verstärkte Nachbepflanzungen auf den ehemaligen Schadholzflächen waren notwendig. Neue Bauarten, wie z.B. Elsbeeren werden gepflanzt, die widerständiger gegen Dürre sind und vermutlich besser mit den Bedingungen durch den Klimawandel zurechtkommen. Prognosen für 2021 sind sehr schwierig weil nicht abgesehen werden kann, ob die fehlende Niederschlagsmenge ausgeglichen werden kann und sich der Wald ab der nächsten Vegetationsphase erholen kann. Voraussichtlich können im Wald im Jahr 2021 nur geringe Gewinne erwirtschaftet werden.

 

Im Landkreis Heilbronn sind die Wälder fast aller Kommunen neben der PEFC-Zertifizierung in einem Gruppenzertifikat nach FSC zertifiziert. Einzige Ausnahmen sind die Stadt Eppingen und die Stadt Möckmühl als große Waldbesitzer und zwei weitere Kommunen, die beide nur nach PEFC zertifiziert sind. Dieses Gruppenzertifikat ist mittlerweile 10 Jahre alt und hat sich bewährt. Die momentane Entwicklung am Holzmarkt zeigt, dass es zunehmend schwieriger ist, bestimmte Holzsortimente ohne FSC- Zertifikat zu vermarkten. Der Möckmühler Stadtwald erfüllt alle Voraussetzungen für das FSC-Siegel und könnte nach einer Prüfung dem FSC-Gruppenzertifikat im Landkreis beitreten. Der Holzverkauf aus dem Stadtwald würde hierdurch deutlich erleichtert und ist bei einzelnen Sortimenten sogar erst wieder möglich.

Revierförster Reiner sprach sich daher für die Zertifizierung des Stadtwaldes Möckmühl nach FSC aus. Anschließend beantwortete Revierförster Reiner die zahlreichen Fragen aus der Mitte des Gremiums.

 

Der Gemeinderat nahm vom Bericht über das Forstwirtschaftsjahr 2020 Kenntnis und stimmte dem Naturalplan und Haushaltsplan Wald 2021 zu.

Bezüglich der FSC-Zertifizierung erging anschließend der mehrheitliche Beschluss, dass beantragt wird, nach einer Prüfung durch FSC, dem Gruppenzertifikat im Landkreis beizutreten.

3. Kanalsanierung im Einzugsbereich der Flüßlestraße - Vergabe der Arbeiten

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Stammer Herrn Meckes, Ingenieurbüro Kehle, Neudenau.

Anhand einer Präsentation stellte Herr Meckes dem Gemeinderat das Ergebnis der Ausschreibung zur Kanalsanierung sowie die Baumaßnahmen vor und beantwortete anschließend die Fragen der Stadträte.

Nach einer Diskussion wurde mehrheitlich beschlossen, die Arbeiten zur Kanalsanierung im Einzugsbereich der Flüßlestraße an die günstigste Bieterin, Firma Meny Bau GmbH, Mosbach zur Auftragssumme in Höhe von 933.955,03 € zu vergeben.

 

4. Kindergarten- und Krippenbedarfsplanung 2021

Die Kindergartenbedarfsplanung wird jährlich fortgeschrieben, vgl. § 3 KitaG.

Änderungen im Vergleich zum vorherigen Jahr: die Krippe in Züttlingen wird zum 07.01.2021 in der Bergstraße 16 ihren Betrieb aufnehmen und die Betreuung wird von 1 Gruppe auf 1 ½ Gruppen aufgestockt, um alle Kinder auf der Warteliste betreuen zu können.

Die Kindergärten werden bereits ab dem laufenden Kindergartenjahr an ihre maximale Kapazitätsgrenze stoßen. Die im Sommer geborenen Kinder können teilweise erst ab September aufgenommen werden, wenn die Schulabgänger die Einrichtungen verlassen. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt können keine weiteren Kinder mehr aufgenommen werden, da die Plätze bereits bis Sommer vergeben sind.

Die geplante Kita Brandhölzle wird dringend benötigt.

Die Nachfrage an Krippenplätzen ist leicht angestiegen, sodass kurze Wartelisten vorhanden sind. Es ist davon auszugehen, dass die Nachfrage in den nächsten Jahren ansteigen wird. Auch die Ganztagesbetreuung im Krippenbereich wird immer wieder angefragt - dies ist in der geplanten Kita Brandhölzle dann vorgesehen.

Da bezüglich der Kinderbetreuung seitens des Gremiums weiterer Informationsbedarf besteht, wurde eine Klausurtagung zu diesem Thema bei der Verwaltung angeregt. Bürgermeister Stammer schlug vor, von jeder Fraktion einen Sprecher zu benennen, der die gewünschten Zahlen und Informationen zur Aufarbeitung an die Verwaltung gibt, damit die Verwaltung bei der Klausurtagung alle Daten vorliegen hat.

Die Kindergarten- und Krippenbedarfsplanung 2021 wurde zur Kenntnis genommen.

 

5. Wärmekonzept Lindenhalle, Krippe, Kiga Züttlingen

Im Rahmen des städtischen Energiecontrollings werden die städtischen Liegenschaften entsprechend der jeweiligen Energieverbräuche bzw. mögliche bauliche Instandhaltungen/ Modernisierungen untersucht.

Bei den Gebäuden Lindenhalle, Krippe Züttlingen (Bergstr. 16) sowie Kiga Züttlingen (Bergstr. 18) bietet sich ein Wärmeverbund bzw. eine gemeinsame Heizungsanlage an.  

Die Heizungen der drei genannten städtischen Gebäude sind allesamt älteren Datums und entsprechend ineffektiv und nicht umweltschonend:

-         Lindenhalle, Ölheizung, 23 Jahre alt

-         Kindergarten, Elektroheizung, 25 bis 30 Jahre alt

-         Krippe, Bergstr. 16, Ölheizung, 20 Jahre alt

Da es derzeit einen Bundeszuschuss für regenerative Heizungserneuerungen (BAFA- Zuschuss bis zu 40%) gibt, hat die Verwaltung das Büro Umwelttechnik Salopek, Seckach-Großeicholzheim beauftragt, eine Untersuchung durchzuführen.                                                                           

Zusammenfassend lässt sich feststellen:

Variante 1

Wärmeverbund der drei Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung durch eine Pellets-Kesselanlage in der Lindenhalle mit einem neuen Erdtank.

223.500,-- €  Kostenschätzung

abzgl.   89.400,-- €  40 % Förderung    

          133.800,-- €  Eigenmittel

 Die berechnete Ersparnis an jährlichen Energiekosten beläuft sich auf 34 % (5.900 €) der bisherigen Strom- und Heizungskosten.

Die Emissionsreduzierung beträgt ca. 38 Tonnen CO2 pro Jahr.

Variante 2

Wärmeverbund der drei Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung durch eine Gas-Brennwert-Therme und zusätzlichem Einbau eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) in der Lindenhalle.

          188.100,-- € Kostenschätzung (keine direkte Förderung)

Bei dieser Variante kann von ca. 66 % (11.500,-- €) Einsparung der bisherigen Heiz- und Stromkosten ausgegangen werden.

Die Emissionsreduzierung beträgt ca. 21 Tonnen CO2 im Jahr.

Vergleich

Beide Varianten liegen in der Wirtschaftlichkeit eng beieinander. Die Pellets-Kesselanlage hat durch ihre CO2-Neutralität eine bessere Umweltverträglichkeit.

Der OR Züttlingen folgt der Empfehlung des Planers und befürwortet den Einbau einer Pelletsheizung.

 

Nach der Klärung von Verständnisfragen ergeht der folgende mehrheitliche Beschluss:

  1. Das Ingenieurbüro Salopek wird beauftragt, einen Zuschussantrag für die Heizungserneuerung Wärmekonzeption Lindenhalle/ Krippe Züttlingen/ Kiga Züttlingen zu stellen.
  2. Die Haushaltsmittel werden im HH- Plan 2021 bereitgestellt.
 

6. Bebauungsplan "Alte Gärtnerei", Züttlingen - Sachstandsbericht und Vorbereitung der Vergabe

Das geplante Baugebiet „Alte Gärtnerei“ liegt zwischen den Straßen „Steige“ und Brunnenberg“ im Stadtteil Züttlingen. Es umfasst acht Bauplätze mit insgesamt ca. 4.600 qm verkaufbarer Fläche. Sechs Plätze sind bereits fest reserviert.

Der Aufstellungsbeschluss zum allgemeinen Wohngebiet im vereinfachten Verfahren nach §13a, Baugesetzbuch (Baugebiet im Innenbereich) wurde vom Gemeinderat am 17.12.2019 gefasst.

Nach Eingang des im Verfahren notwendigen Artenschutzberichtes kann jetzt die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgen. Das Ingenieurbüro Kehle, Neudenau hat für die anstehende Erschließung Kosten von insgesamt 518.000,-- € errechnet.

Nach der Klärung von Verständnisfragen erging der einstimmige Beschluss, dass die Verwaltung beauftragt wird das Bebauungsplanverfahren fortzusetzen und die Erschließungsarbeiten auszuschreiben.

 

7. Gestaltung Dorfplatz Züttlingen

Landschaftsarchitekt Kern stellte als sachverständiger Planer des Projekts mittels einer Präsentation die Gestaltungsentwürfe des Dorfplatzes Züttlingen dem Gemeinderat vor.

Es handelt sich hier um eine Maßnahme der Kirche, die auf den Arealen der Kirche umgesetzt wird und sich die Stadt aus praktischen Gründen, wenn ohnehin die Baumaßnahmen laufen, angeschlossen hat. Der ELR-Zuschuss für die Umbaumaßnahmen in Höhe von 75.200 € wurde bereits bewilligt.

Es erging der mehrheitliche Beschluss, dass die Verwaltung ermächtigt wird, die geplanten Maßnahmen entsprechend auszuschreiben.

 

8. Bekanntgaben, Anfragen, Anträge

Bekanntgaben:

Bürgermeister Stammer gab bekannt, dass

-         die Verbandsversammlung des Schulverbands nun den Beschluss zum Umbau der Gebäude des Jagsttal-Schulverbundes gefasst hat und die Umbaumaßnahmen wegen dem Zuschuss bis Sommer 2023 fertiggestellt sein müssen und

-         der Zuschussantrag in Höhe von 595.000 € bezüglich der Kanalsanierung in der Charlottenstraße genehmigt wurde und die Maßnahmen daher nun angegangen werden können.

Defekte Schnecke in der Kläranlage:

Die Schnecke in der Kläranlage ist defekt und muss dringend ersetzt werden.

Ein erstes Angebot über 50.000 € liegt vor und ein weiteres Vergleichsangebot soll eingeholt werden. Da die Anschaffung der neuen Schnecke nicht bis zur nächsten Gemeinderatssitzung aufschiebbar ist, bat Bürgermeister Stammer den Gemeinderat die Verwaltung zu ermächtigen, den Auftrag für die neue Schnecke an den günstigsten Bieter zu vergeben.

Ohne weitere Aussprache wurde einstimmige beschlossen, dass die Verwaltung ermächtigt wird, den Auftrag für die neue Schnecke an den günstigsten Bieter zu vergeben.

Farbe Tartanbahn:

Bürgermeister Stammer bat den Gemeinderat um Ermächtigung für den teureren blauen Belag der Tartanbahn Spenden akquirieren zu können um die Mehrkosten, die entscheidend für den Beschluss zu dessen Ausführung in der Farbe Rot waren auszugleichen. Blau ist Stadtfarbe und würde an sich besser passen.

Ohne weitere Aussprache wurde mehrheitlich beschlossen, dass die Verwaltung ermächtigt wird für den blauen Belag der Tartanbahn Spenden zu akquirieren.

 

Anfragen/Anträge:

Ein Stadtrat hakte nach, ob die Geschwindigkeitskontrolle in Ruchsen ausgewertet werden kann und die Ergebnisse dann gegebenenfalls für die nächste Verkehrsschau und vorab dem Gemeinderat zur Verfügung gestellt werden können.

Bürgermeister Stammer antwortete, dass die Auswertung nun gerade gemacht wird und die Ergebnisse dann an den Gemeinderat und an die Verkehrsschau weitergeleitet werden können.

Ein anderer Stadtrat bat um eine Zusammenstellung der geplanten Bauvorhaben der Stadt in den nächsten Jahren. Bürgermeister Stammer erwiderte, dass diese der mittelfristigen Finanzplanung entspricht und daher im Januar dem Gremium bei der Haushaltsvorberatung wieder aktuell vorgestellt wird.

Dann sprach der Stadtrat die digitale Vernetzung der Schulen an und betonte, dass diese aufgrund wohl wieder bevorstehenden Hausunterricht-Phase von großer Bedeutung ist und hakte daher nach, ob die Stadtverwaltung diesbezüglich schon den Richtfunk in Betracht gezogen hat. Bürgermeister Stammer antwortete, dass bei früherer Netzausbau laut dem beauftragten Ingenieurbüro tkt für die Bereitbandanbindung in Möckmühl für das Jagsttal-Gymnasium und den Jagsttal-Schulverbund bereits 76.000 € kosten würde, zuzüglich weiteren Kosten für die Grundschulen Möckmühl und Züttlingen. Die Möglichkeit des Richtfunks wurde noch nicht geprüft, zuvor muss hierfür erst durch das Ingenieurbüro tkt geprüft werden, ob dies zuschussschädlich wäre.

Abschließend informierte der Stadtrat, dass auf den Treppen am Übergang am Bahnhof bei dieser Witterung leider immer noch große Rutschgefahr besteht und bat die Verwaltung nochmals auf die Bahn zuzugehen, damit hier Nachbesserungen getätigt werden. Bürgermeister Stammer sagte zu, dass die Verwaltung diesbezüglich nochmals auf die Bahn zugehen wird.

Eine Stadträtin erkundigte sich, ob es zum Zuschussantrag für den zweiten Sportplatz bereits eine Rückmeldung gibt, da diese auf Dezember in Aussicht gestellt wurde. Bürgermeister Stammer entgegnete, dass die Rückmeldung nun im März 2021 zu erwarten ist.

Eine andere Stadträtin fragte nach dem Sachstand des Gebäudeverkaufs der alten Stadtmühle, da hier nun die Veränderungssperre besteht. Bürgermeister Stammer erklärte, dass ohne Antrag keine Genehmigung erfolgen kann und sobald dieser vorliegt das Thema im Gemeinderat behandelt wird.

Dann fragte die Stadträtin nach, ob der Verwaltung Informationen vorliegen, was mit dem alten Krankenhausgebäude geplant ist. Bürgermeister Stammer hatte hier keine Kenntnis.

Zuletzt griff ein weiterer Stadtrat nochmals das angesprochene Thema wegen der Internetverbindung der Schulen auf: er ist der Ansicht, dass es ab Januar zumindest an den weiterführenden Schulen wohl kaum Präsenzunterricht geben wird und die Schulen daher auf eine gute Internetverbindung dringend angewiesen sind. Daher bat er zu prüfen, weshalb die Internetverbindung derzeit nicht zufriedenstellend funktioniert und hakte nach, wann mit der Antwort der vorhin angesprochenen Prüfung vom Ingenieurbüro tkt gerechnet werden kann. Leider wusste dies Bürgermeister Stammer nicht.

 

Anschließend wurde in nichtöffentlicher Sitzung weiterverhandelt. 

November 2020

Zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 24.11.2020 begrüßte Bürgermeister Stammer die zahlreichen Zuhörerinnen und Zuhörer sowie den Vertreter der Presse. Es standen 11 Tagesordnungspunkte an.

 

1.       Bürgerfragen

Es erfolgten keine Wortmeldungen.

 

2. Umbau Wohngebäude Bergstr. 16 in eine Krippe - Kostenentwicklung und Vergabe Außenanlage

1.       Kostenentwicklung:

Die Umbauarbeiten in der neuen Krippe, Bergstraße 16, sind weitgehend im Zeitplan. Die Fertigstellung soll bis zum Jahresende erfolgen. Als Eröffnungstermin ist der 7.1.2021 vorgesehen.

In den Jahren 2017/18 wurde durch das Architekturbüro Huber, Billigheim verschiedene Planungen über den Anbau einer Krippe an das bestehende Kindergartengebäude in Züttlingen unter Abbruch des zuvor gekauften Wohngebäudes Bergstr. 16 gefertigt. Damals ging man zunächst von einer Belegung mit zwei Gruppen (20 Kindern) und dem Angebot einer teilweisen Ganztagesbetreuung aus. Da allerdings die Kosten mit über 2 Mio. € geschätzt werden mussten, haben sich der damalige Ortschafts- und Gemeinderat für den Umbau des Gebäudes Bergstraße 16 mit der Unterbringungsmöglichkeit von 10 bzw. 15 Kindern ohne Ganztagsbetreuung entschieden. Die Gesamtkosten wurden auf ca. 700.000 € geschätzt.

Nachdem die Gewerke im Gebäude bereits vergeben bzw. ausgeführt sind, ergibt sich nachstehender Kostenspiegel:

Umbau Gebäude              470.000 €

Inneneinrichtung                40.000 €    

Summe Gebäude             510.000 €   (im Haushalt 2020 sind 500 T€ hierfür eingestellt)

Im Haushaltsjahr 2021 entstehen voraussichtlich nachstehende Kosten:

Abbrucharbeiten (Garage etc.)      25.000 €    

Außenanlagen                            140.000 €

Spielgeräte außen              20.000 €    

Summe Außenbereich              185.000 €

Gesamtkosten                            695.000 €

 

2.       Vergabe Außenanlage:

Das Gewerk Außenanlage wurde zwischenzeitlich durch das Architekturbüro Huber, Billigheim, ausgeschrieben. Die Submission erfolgte am 04.11.2020. Die eingegangenen Angebote wurden vom Architekturbüro Huber, Billigheim geprüft.

Nach der nochmaligen Erläuterung der Kostenentwicklung und der Klärung einer Verständnisfrage erging der einstimmige Beschluss, dass das Gewerk Außenanlage an den günstigsten Bieter, Firma Rauhut, Möckmühl zum Angebotspreis in Höhe von 141.262,79 € vergeben wird.

 

3. Geplante Veranstaltungen 2021 - Vorstellung durch die Stadtmanagerin

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Stammer Stadtmanagerin Keck.

Anhand einer Präsentation, die bereits am 15.10.2020 dem Ausschuss für Stadtmarketing vorgestellt wurde, blickte Stadtmanagerin Keck auf das Veranstaltungsjahr 2020 zurück und stellte anschließend das Veranstaltungskonzept für das Jahr 2021 vor - unter der Annahme, dass dieses Corona bedingt durchführbar sein wird. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 76.000 €. Die Kosten müssen dann noch entsprechend in den Haushaltsplanungen berücksichtigt werden.

 

Geplante Termine im Überblick:

  • 23. & 24. Januar ‘21         WinterGlühen an der Jagst
  • 08. Mai 2021          Frühlingsball
  • 06. Juni 2021                   Lange Tafel in Möckmühl
  • 18. – 20. Juni 2021 Stadtfest & Stadtlauf
  • 10. – 11. Juli ’21               Einweihung Sportplatz
  • 30./31.07. & 01.08.21 Möckmühl Open Air
  • 10. – 12. Sep. ‘21   Fischmarkt & Künstlermarkt
  • 06. & 07. Nov. ‘21   Martinimarkt
  • 10. – 12. Dez. ‘21   Möckmühler Lichterglanz 

Nach der Klärung einer Verständnisfrage wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass das Veranstaltungskonzept 2021 wie vorgestellt umgesetzt werden soll, sofern es coronabedingt gestattet ist.

 

4. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung - Neufestsetzung der Abwassergebühren

Die Abwassergebühren wurden letztmalig in der Gemeinderatssitzung am 27.11.2018 für den Kalkulationszeitraum 2019 - 2020 beschlossen.

Das Fachbüro Allevo, Kommunalberatung, Obersulm, hat für die Stadt Möckmühl - wie schon in den letzten Jahren - eine Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung für die Jahre 2021 - 2023 ausgearbeitet.

Danach beträgt die kostendeckende Schmutzwassergebühr mit Berücksichtigung der Überdeckung ab dem 01.01.2021 3,00 €/m3 (derzeit 3,00 €/m3). Die kostendeckende Niederschlagswassergebühr beträgt mit Verrechnung der Unterdeckung (2014-2015) und Berücksichtigung der Überdeckung (2016-2018) ab dem 01.01.2021 0,40 €/m2 (bisher 0,50 €/m2). Aufgrund der Gebührenänderungen ist eine Änderungssatzung der Abwassersatzung vom 15.12.2015 zu beschließen.

Die Satzungsänderung wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen und tritt zum 01. Januar 2021 in Kraft. Gleichzeitig treten die geänderten Satzungsbestimmungen außer Kraft.

 

5. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben

In der Gemeinderatssitzung am 27.11.2018 wurden die Gebühren für Klärschlamm aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus geschlossenen Gruben letztmals angepasst.

In § 9 dieser Satzung ist die Gebührenhöhe geregelt. Diese setzt sich aus den Transportkosten, den Verwaltungskosten und dem Klärgebührenanteil zusammen.

Durch die Neukalkulation der Abwassergebühren (2021 – 2023) hat sich der Klärgebührenanteil geändert, er beträgt nun mit Berücksichtigung der Vorjahre 1,71 €/m3 (bisher 1,52 €/m3). Die Transportkosten und die Verwaltungskosten bleiben unverändert.

Im Vergleich zu „normalem“ häuslichen Abwasser weist Abwasser aus Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben einen höheren Verschmutzungsgrad auf, die Entsorgung ist deshalb teurer. Dies muss bei der Gebührenhöhe entsprechend berücksichtigt werden. Da eine genaue Feststellung des Verschmutzungsgrades mit sehr hohen Kosten und einem großen Aufwand verbunden ist, werden bei der Berechnung die „normalen“ Kosten mit einem entsprechenden Verschmutzungsfaktor multipliziert. Laut vorliegenden Musterberechnungen beträgt der Verschmutzungsfaktor für Kleinkäranlagen 20 und der für geschlossene Gruben 2.

Es ergeben sich folgende Klärgebührenanteile (mit Berücksichtigung der Vorjahre):

Kleinkläranlagen     1,71 €/m3     x        20      =        34,20 €/m3

Geschlossene Gruben      1,71 €/m3     x        2        =        3,42 €/m3

Die Satzungsänderung wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen und tritt zum 01. Januar 2021 in Kraft. Gleichzeitig treten die geänderten Satzungsbestimmungen außer Kraft.

 

6. Änderung der Wasserversorgungssatzung - Neufestsetzung der Wassergebühren

Der Gemeinderat hat durch die Betriebssatzung der Stadt Möckmühl für den Wasserversorgungsbetrieb vom 14.12.1993 auf eine Gewinnerzielungsabsicht verzichtet und lediglich die Kostendeckung als Wirtschaftsziel bei der Wasserversorgung festgelegt. Die Wassergebühren wurden letztmalig in der Gemeinderatssitzung am 27.11.2018 neu beschlossen.

Das Fachbüro Allevo Kommunalberatung, Obersulm, hat für die Stadt Möckmühl - wie schon 2018 - eine Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung für den Bemessungszeitraum 2021 - 2023 ausgearbeitet.

Danach beträgt die kostendeckende Wassergebühr mit Berücksichtigung der Unterdeckung ab dem 01.01.2021 2,70 €/m3 (derzeit 2,30 €/m3).

Die Satzungsänderung wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen und tritt zum 01. Januar 2021 in Kraft. Gleichzeitig treten die geänderten Satzungsbestimmungen außer Kraft.

 

7. Änderung des Bebauungsplanes "Brückenstraße" in Züttlingen - erneuter Aufstellungsbeschluss

Der Bebauungsplan „Brückenstraße“ wurde am 19.12.1989 als Sondergebiet „Klinik“ beschlossen und umfasst das Gebiet der ehemaligen Therapieeinrichtung „Jagsttal“ als Klinik zur Langzeittherapie für Drogen- und Suchtkranke. Die Einrichtung wurde zum 31.12.2015 geschlossen. Die vorhandenen Gebäude werden seitdem nicht mehr genutzt.

Nach dem städtebaulichen Konzept des neuen Grundstückseigentümers sollen auf der nahezu 3,7 ha großen innerörtlichen Siedlungsfläche ca. 95 Wohneinheiten in Mehrfamilien- und Reihenhäusern entstehen. Zwei Bestandsgebäude bleiben voraussichtlich erhalten und werden - z.T. in Kindergarten - umgenutzt. Neben wenigen offenen Stellplätzen und Carports wird insbesondere eine neue Quartiers-garage die geordnete Parkierung sicherstellen.

Zu den nördlich des Plangebiets gelegenen Gewerbebetrieben wird ein Mischgebietsstreifen den im-missionsschutzrechtlich erforderlichen Übergang herstellen.

Die Nutzung des brachliegenden Geländes als Wohngebiet brächte eine Entlastung des sehr angespannten Wohnungsmarktes und damit eine gesamtstädtisch interessante Maßnahme für 200 bis 300 Wohnungssuchende in Möckmühl, ohne dass landwirtschaftliche Fläche beansprucht oder Außenbereich erschlossen werden müsste.

Die Verkehrserschließung erfolgt über die Franken- und Brückenstraße und erhöht das Verkehrsaufkommen in einem hinnehmbaren Maß.

Die Nähe zum Bahnhof mit einem zukünftigen Stundentakt im Nahverkehr bringt ebenfalls Vorteile.

Der Ortschaftsrat Züttlingen hat sich bereits mit der Thematik befasst und empfiehlt einstimmig, den Bebauungsplan „Brückenstraße“ in ein Misch- und Wohngebiet zu ändern.

Nach der Klärung von Verständnisfragen ergeht der folgende mehrheitliche (1 Enthaltung) Beschluss:

•         Die Verwaltung wird beauftragt den Bebauungsplan „Brückenstraße“ und die Örtlichen Bauvorschriften zu ändern und die Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchzuführen.

•         Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB wird von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und einer frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

•         Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem nachfolgend abgedruckten Lageplan des Planungsbüros AGOS, Stuttgart, vom 05.11.2020 und umfasst ganz oder teilweise die Flurstücke Nr. 46/5, 60, 61, 61/1, 61/2, 62 und 1013.

•         Der Grundstückseigentümer hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

 

8. Anbringung einer mobilen Flutlichtanlage auf dem Ausweichsportplatz "Im Brühl"

Für den Kinder- und Jugendspielbetrieb ist für die Dauer der Sperrung des ersten Sportplatzes eine mobile Flutlichtanlage auf dem dritten Sportplatz erforderlich. Die Stadtverwaltung hat hierzu Anfang Oktober eine Anfrage beim Landratsamt Heilbronn gestellt, ob die Aufstellung einer solchen Anlage möglich ist. Als Tischvorlage wurde die Antwort des Landratsamtes dem Gemeinderat vorgelegt.

Nach einem Meinungsaustausch ergeht der folgende einstimmige Beschluss:

  1. Die Verwaltung wird die Notwendigkeit der mobilen Flutlichtanlage prüfen und die Mietkosten ermitteln.
  2. Wenn Handlungsbedarf besteht wird die Verwaltung ermächtigt die Flutlichtanlage zu installieren. Die Gemeinderäte werden davor über Notwendigkeit und Kosten per Email informiert.
 

9. Zuschussantrag der Spvgg Möckmühl e. V. 1905 auf Verlängerung der Nutzung des Tennisheimes 2021 und 2022

Der Antrag der Spvgg Möckmühl e.V. auf Verlängerung der Nutzung des Tennisheimes für die Jahre 2021 und 2022 ist bei der Verwaltung eingegangen.

Bürgermeister Stammer informierte, dass hier aus Sicht der Verwaltung nichts entgegensteht.

Ohne weitere Aussprache hat der Gemeinderat dem Antrag der Spvgg Möckmühl e. V. auf Verlängerung der Nutzung des Tennisheimes 2021 und 2022 zugestimmt.

 

10. Zuschussantrag des FC Möckmühl e. V. auf feste Installation der überdachten Auswechselspielerbänken

Bei der Verwaltung ist der Antrag des FC Möckmühl auf eine feste Installation der überdachten Auswechselspielerbänke eingegangen.

Nach einem kurzen Austausch, wo der geeignetste Platz für die überdachten Auswechselspielerbänke ist, kam aus der Mitte des Gremiums die Idee vor der Entscheidung besser eine Begehung vor Ort zu machen.

Daraufhin wurde einstimmige beschlossen, dass die Entscheidung zu diesem Tagesordnungspunkt vertragt wird. Vor einer der nächsten Gemeinderatssitzungen wird der Gemeinderat eine Begehung des Geländes durchführen und anschließend über die feste Installation der überdachten Auswechselspielerbänke entscheiden.

 

11. Bekanntgaben, Anfragen, Anträge

Bekanntgaben:

Es erfolgten keine Bekanntgaben.

Anfragen/Anträge:

Ein Stadtrat erkundigte sich nach dem Sachstand bezüglich des Zuschusses für den Ausbau des Internets. Bürgermeister Stammer antwortete, dass der Zuschuss des Bundes bereits bewilligt ist und für den Zuschuss des Landes gerade die dazu notwendige Ausschreibung erfolgt. Die geplante Vergabe kann dann voraussichtlich in der Gemeinderatssitzung im März 2021 erfolgen.

Ein anderer Stadtrat hakte zuletzt nach, ob es bei den Geschwindigkeitskontroll-Schildern in Ruchsen eine Auswertung der Geschwindigkeitsüberschreitungen gibt und wie lange es vorgesehen ist, die Schilder aufgestellt zu lassen. Bürgermeister Stammer erklärte, dass es hier keine Auswertung gibt und die Stadt bestimmt, wie lange die Schilder noch stehen.

 

Anschließend wurde in nichtöffentlicher Sitzung weiterverhandelt. Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 15.12.2020 statt.

Oktober 2020

Zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27.10.2020 begrüßte Bürgermeister Stammer die zahlreichen Zuhörerinnen und Zuhörer sowie den Vertreter der Presse. Es standen 9 Tagesordnungspunkte an.

 

1.       Bürgerfragen

Es erfolgten keine Wortmeldungen.

 

2. Bericht der Schulleitungen

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Stammer die Schulleiter Herr Dunke, Herr Beyer und Frau Kappes.

Als geschäftsführender Schulleiter gab Herr Dunke eingangs bekannt, dass der Unterrichtsbeginn ab Januar 2021 an allen Möckmühler Schulen auf 8.00 Uhr verlegt wird. Die Fahrpläne der öffentlichen Verkehrsmittel sind auf den späteren Unterrichtsbeginn angepasst.

Bezüglich der Digitalisierung am Gymnasium verweist Rektor Dunke auf die anschließenden Ausführungen von Rektor Beyer, der hier für das gesamte Schulzentrum sprechen wird. Anhand einer Präsentation stellte Rektor Beyer den Stand der Digitalisierung am Schulzentrum dem Gemeinderat vor.

Anschließend berichtete Rektorin Kappes, wie die Digitalisierung an der Grundschule erfolgte - hier werden die digitalen Medien beim Lernen unterstützend eingesetzt.

Zuletzt sprach Rektor Dunke wieder als geschäftsführender Schulleiter noch zwei entscheidende Punkte für den digitalen Schulbetrieb in Möckmühl beim Gemeinderat an: Zum einen werden dringend die Glasfaserleitungen benötigt und zum anderen eine professionelle IT-Fachkraft, für diese in Kürze ein Antrag bei der Verwaltung eingehen wird. Bürgermeister Stammer entgegnete, dass die Verkabelung im Zuge der geplanten Sanierung umgesetzt werden soll und bezüglich der gewünschten IT-Fachkraft geprüft werden muss, ob diese nicht über das Land und nicht über die Stadt zu finanzieren ist.

Bürgermeister Stammer bedankte sich bei den Schulleitern für die Berichte sowie die Einblicke in den digitalen Schulbetrieb und für die stets hervorragenden Lösungen der Schulen während der schwierigen Corona-Situation.

Die Schulleitungen beantworteten zum Abschluss die zahlreichen Fragen aus der Mitte des Gremiums.

Der Gemeinderat nahm den Bericht der Schulleitungen zustimmend zur Kenntnis.

 

3. Feststellung des Jahresabschlusses des Kämmereihaushalts 2018

Die Jahresrechnung 2018 des Kämmereihaushalts wurde am 28.8.2020 erstellt. Nach § 95 b Abs.1 der Gemeindeordnung (GemO) ist die Jahresrechnung innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen. Die Jahresrechnung ist vom Gemeinderat anschließend innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres festzustellen (§ 95b Abs. 1 GemO).

Kämmerer Konrad erläuterte anhand einer Präsentation verschiedene Positionen der Jahresrechnung und beantwortete anschließend die Verständnisfragen der Stadträte.

Der Jahresabschluss für das Jahr 2018 wurde vom Gemeinderat durch einstimmigen Beschluss festgestellt und wurde mit Werten bereits in der letzten Ausgabe der Möckmühler Nachrichten veröffentlicht.

 

4. Feststellung des Jahresabschlusses des Kämmereihaushalts 2019

Die Jahresrechnung 2019 des Kämmereihaushalts wurde am 24.9.2020 erstellt. Nach § 95 b Abs.1 der Gemeindeordnung (GemO) ist die Jahresrechnung innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen. Die Jahresrechnung ist vom Gemeinderat anschließend innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres festzustellen (§ 95b Abs. 1 GemO).

Kämmerer Konrad erläuterte anhand einer Präsentation verschiedene Positionen der Jahresrechnung und beantwortete anschließend die Verständnisfragen der Stadträte.

Der Jahresabschluss für das Jahr 2019 wurde vom Gemeinderat durch einstimmigen Beschluss festgestellt und wurde mit Werten bereits in der letzten Ausgabe der Möckmühler Nachrichten veröffentlicht.

 

5. Finanzzwischenbericht 2020

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 28.1.2020 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2020 verabschiedet. Das Landratsamt Heilbronn hat mit Erlass vom 21.2.2020 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt sowie die erforderliche Genehmigung erteilt.

Die voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt wurden vorgestellt.

Nachdem der Bund durch ein Konjunkturpaket 2020 und das Land Baden-Württemberg im „Kommunalen Stabilitäts- und Zukunftspakt“ die Kommunen entlasten, kann der Haushalt der Stadt Möckmühl trotz der Ertragsausfälle und Einnahmenreduzierungen ausgeglichen werden. Der Bund und das Land haben durch diese Unterstützungsmaßnamen über 4 Milliarden neue Schulden aufgenommen. Dieses Geld muss wieder zurückbezahlt werden. Die Kommunen werden sich zukünftig auf Einsparungen einstellen müssen.

Durch den Aufbau von Liquidität/Finanzierungsmittel ist die Finanzlage zum 31.12.2020 bei der Stadt Möckmühl geordnet und somit eine gute Ausgangslage für die Überbrückung der schwierigen Haushaltsjahre 2021 ff.

Da aber auch ein sehr umfangreiches Investitionsprogramm ansteht, werden weiterhin zusätzliche finanzielle Mittel benötigt, um die Investitionsvorhaben/Zukunftsaufgaben im Hinblick auf die finanzielle Sicherstellung der stetigen Aufgabenerfüllung zu gewährleisten.   

Der Gemeinderat nahm den Finanzzwischenbericht 2020 zustimmend zur Kenntnis.

 

6. Bekanntgabe der allgemeinen Finanzprüfung der Stadt Möckmühl 2014 - 2017 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA)

Die GPA hat aufgrund ihrer gesetzlichen Zuständigkeit die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Stadt Möckmühl für die Jahre 2014 - 2017 in der Zeit vom 11.2.2019 bis 11.4.2019 durchgeführt.

Das Landratsamt Heilbronn hat nun schriftlich mitgeteilt, dass das Prüfungsverfahren über die allgemeine Finanzprüfung der Stadt Möckmühl 2014 - 2017 abgeschlossen ist. Der Gemeinderat ist nach § 114 Abs. 5 Satz 2 der Gemeindeordnung vom Ergebnis der Aufsichtsprüfung zu unterrichten.

Der Gemeinderat nahm die Bekanntgabe der allgemeinen Finanzprüfung der Stadt Möckmühl 2014 - 2017 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) zustimmend zur Kenntnis.

 

7. Gemeinderatswahl in Möckmühl - Abschaffung der unechten Teilortswahl

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Stammer Herrn Graf.

Die unechte Teilortswahl ist eine Sonderregelung im Kommunalwahlrecht von Baden-Württemberg, die eine ausreichende und garantierte Repräsentation einzelner Teilorte im Gemeinderat sichern soll. Dabei treten Kandidaten auf der Wahlliste eines einzelnen Wahlkreises, zum Beispiel eines Wohnbezirks an, können jedoch von allen Stimmberechtigten der Gesamtgemeinde gewählt werden.

Darüber hinaus wird einzelnen Wohnbezirken eine bestimmte Anzahl Sitze im Gemeinderat garantiert. Die unechte Teilortswahl wurde in die erste Fassung der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 25. Juli 1955 übernommen. Im Zuge der Gebietsreform in Baden-Württemberg 1972 erreichte die unechte Teilortswahl eine besondere Bedeutung, da einige bislang selbstständige Gemeinden befürchteten, nach dem Verlust ihrer Selbstständigkeit als dann „Teilorte“ nicht mehr genug Einfluss auf die Kommunalpolitik in der jeweils entstehenden Groß- bzw. Zentralgemeinde zu haben.

Dieses Wahlsystem beinhaltet jedoch eine hohe Fehlerquote. Bei der letzten Kommunalwahl gab es viele ungültige Stimmen. Als Hauptgrund dafür ist das komplizierte System der unechten Teilortswahl zu sehen. Weil in den jeweiligen Wohnbezirken immer nur so vielen Kandidaten Stimmen gegeben werden dürfen, wie zu wählen sind und diese Zahl häufig, vor allem in den Ortsteilen, überschritten wird, werden dadurch alle für den betreffenden Wohnbezirk abgegeben Stimmen ungültig.

Bei der letzten Kommunalwahl am 26.5.2019 gab es im Stadtteil Möckmühl mit den 4 Wahlbezirken ungültige Stimmen zwischen 9,9 und 16,9 Prozent. Außer im Wohnbezirk Ruchsen mit 16,2 Prozent lagen diese Werte in den anderen Wohnbezirken der Ortsteile wie folgt höher: Wohnbezirk Bittelbronn: 17,8 Prozent, Wohnbezirk Korb: 20,7 Prozent und Wohnbezirk Züttlingen: 24,3 Prozent.

Des Weiteren gibt es bei der Sitzverteilung erhebliche Abweichungen in den einzelnen Wohnbezirken. Wohnbezirk Möckmühl ist mit -20,24 Prozent unterrepräsentiert. Die Wohnbezirke Bittelbronn mit 62,84 Prozent und Korb mit 35,91 Prozent erheblich überrepräsentiert. Die Anzahl der Sitze ist jedoch nach § 25 der Gemeindeordnung (GemO) festgelegt. Daraus ergibt sich, dass für den Gemeinderat der Stadt Möckmühl insgesamt max. 22 Sitze festgelegt werden können. 

Mit der Abschaffung der unechten Teilortswahl in Möckmühl kann das Wahlverfahren vereinfacht werden. Nach § 25 Abs. 2 der GemO würde sich dann auch die Zahl der zu wählenden Gemeinderäte auf 18 Mitglieder reduzieren.

Der Gemeinderat hat sich in seiner Klausurtagung am 15. und 16.11.2019 mit dem Thema beschäftigt und einstimmig dabei votiert, die unechte Teilortswahl aufzuheben.

Die Ortschafsträte wurden zur Abschaffung der unechten Teilortswahl bei der Gemeinderatswahl gehört und gaben folgende Stellungnahmen ab:

Ortschaftsrat Bittelbronn:

Der Ortschaftsrat ist gegen eine Abschaffung der unechten Teilortswahl. Die Mitglieder des Ortschaftsrates können nachvollziehen, dass das komplizierte Wahlsystem der unechten Teilortswahl bislang sehr häufig zu vielen ungültigen Stimmen bei der Gemeinderatswahl geführt hat. Jedoch steht zu befürchten, dass mit dieser Abschaffung es sehr schwer werden wird, überhaupt einen stimmberechtigten Vertreter aus den kleineren Ortsteilen in den Rat zu bekommen. Zudem wäre das ein Verlust eines Zugeständnisses an die Stadt Möckmühl, die den Ortsteilen im Rahmen der Eingemeindung eingeräumt wurde.

Ortschaftsrat Korb:

Zwei Mitglieder stimmten für die Abschaffung und zwei Mitglieder dagegen, somit wird die Abschaffung der unechten Teilortswahl vom Ortschaftsrat Korb abgelehnt.

Ortschaftsrat Ruchsen:

Der Abschaffung der unechten Teilortswahl wurde mit einer Enthaltung und einer Gegenstimme zugestimmt.

Ortschaftsrat Züttlingen:

Die Abschaffung der unechten Teilortswahl wurde mit 9 Stimmen dagegen und einer Stimme dafür abgelehnt. Das Gremium sieht zwar auch die hohe Fehlerquote, ist aber der Meinung, dass die Vertretung aller Ortsteile im Gemeinderat höher zu bewerten ist. Für die vier Züttlinger Sitze gelte insbesondere noch die hohe Wahrscheinlichkeit, auch weiterhin in den meisten Fraktionen vertreten zu sein.

Bürgermeister Stammer erklärte, dass nach 30 Jahren Gemeindereform ein vereinfachtes Wahlverfahren - ohne die unechte Teilortswahl - bei der Gemeinderatswahl möglich ist, das für den Wähler einfacher umzusetzen und eine gerechtere Abbildung des Wählerwillens aufgrund der tatsächlichen Stimmenzahl darstellt. Die Ortschaftsräte und Ortsvorsteher bleiben weiterhin beratend in Funktion. Herr Graf bestätigte, dass die unechte Teilortswahl sehr fehleranfällig ist und es dadurch zu vielen ungültigen Stimmen gerade in den Ortsteilen kommt.

Bei der anschließenden Diskussion kam die Frage auf, ob es möglich ist, in drei Teilorten die unechte Teilortswahl abzuschaffen und es in Züttlingen aufgrund des Eingemeindungsvertrages bei den seitherigen Regelungen zu belassen.

Bürgermeister Stammer muss diesen Sachverhalt für eine rechtssichere Aussage beim Kommunalamt prüfen lassen.

Daher schlug Bürgermeister Stammer vor, den Tagesordnungspunkt bis zur abgeschlossenen Prüfung durch das Kommunalamt zu vertragen.

Daraufhin ging der folgende einstimmige Beschluss:

1.       Der Tagesordnungspunkt „Gemeinderatswahl in Möckmühl - Abschaffung der unechten Teilortswahl“ wird vertragt.

2.       Das Kommunalamt wir die Prüfung vornehmen, ob Züttlingen aufgrund des Eingemeindungsvertrages die vier Sitze im Gemeinderat garantiert bekommt und die anderen Ortsteile nicht, wenn die unechte Teilortswahl für Möckmühl abgeschafft wird.

3.       Wenn das Prüfungsergebnis vom Kommunalamt vorliegt, wird der Gemeinderat über die unechte Teilortswahl entscheiden.

 

8. Bebauungsplan Gewerbegebiet „Habichtsflur“ - Feststellungs- und Auslegungsbeschluss

Bürgermeister Stammer informierte, dass die benötigten Anlagen zu diesem Tagesordnungspunkt, insbesondere die Bebauungsplan-Unterlagen zum Offenlagebeschluss - wie in der Beratungsunterlage vorgesehen - leider nicht als Tischvorlage zur Sitzung nachgereicht werden konnten. Daher konnte der Beschluss nun nicht gefasst werden.

Bürgermeister Stammer schlug daher vor, den Tagesordnungspunkt in die nächste Sitzung zu vertragen.

Ohne weitere Aussprache hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, den Tagesordnungspunkt in die nächste Gemeinderatssitzung zu vertragen.

 

9. Bekanntgaben, Anfragen, Anträge

Bekanntgaben:

Bürgermeister Stammer gab bekannt, dass

-     die Fertigstellung der Tartanbahn auf Frühjahr 2021 verschoben werden muss. Diesbezüglich verweist er auf das Schreiben von Landschaftsarchitekt Kern. Die Zeit bis zum Frühjahr 2021 kann nun genutzt werden, um Spender zur Übernahme der Mehrkosten für den blauen Belag zu suchen,

-     es bei der Aktion „Wir jagen Funklöcher“ in Bittelbronn einen Termin für zwei vorgeschlagene Standorte gibt,

-     der geplante Jahresabschluss mit dem Gemeinderat am 10.12.2020 coronabedingt abgesagt werden muss,

-     zwei Zuschussanträge der Spvgg Möckmühl bei der Verwaltung eingegangen sind, über die der Gemeinderat in der nächsten Gemeinderatssitzung zu entscheiden hat und

-     nach der Beanstandung bei der Deutschen Bahn wegen der verschmutzten Bahnsteige und des Aufzugs mittlerweile Verbesserung eingetreten ist, aber nun die Toiletten in der Innenstadt stark verunreinigt werden. Hierüber wird in der nächsten Ausgabe der Möckmühler Nachrichten auch berichtet (Anm.d.Redaktion: erfolgt in KW 44). 

Anfragen/Anträge:

Ein Stadtrat sprach bezüglich des Berichts der Schulleitungen an, dass seiner Ansicht nach in Zukunft sich der Unterricht in den Schulen wohl dahingehend ändern wird, dass immer mehr Online-Unterricht anstatt Präsenzunterricht stattfindet. Daher erachtet er die angedachte Schulsanierung in diesem Ausmaß für nicht zeitgemäß.

Bürgermeister Stammer erwiderte, dass er nicht beantworten kann, wie sich der Unterricht in Zukunft gestalten wird. Eine Stadträtin informierte, dass es hierzu bereits Untersuchungen gibt und der Präsenzunterricht neben der Wissensvermittlung auch wegen der sozialen Aspekte wertvoller ist. Bürgermeister Stammer wird sich über diese Untersuchungen beim Kultusministerium oder beim Gemeindetag erkundigen und wird in der nächsten Gemeinderatssitzung dem Gremium hierüber berichten.

Ein anderer Stadtrat betonte die Wichtigkeit, dass die Schulen während der Corona-Pandemie geöffnet bleiben. Einen Beitrag dazu liefern seiner Ansicht nach mobile Luftfilteranlagen für die Schulen. Er berichtete, dass er diesbezüglich bereits Kontakt zu einer Firma hatte, die diese mobilen Luftfilter anbietet. Die Kosten würden sich für die Ausstattung von ca. 50 Klassenzimmern für die Möckmühler Schulen auf ca. 250.000 € belaufen. Der Stadtrat stellte den Antrag, diese mobilen Luftfilter für die Möckmühler Schulen anzuschaffen.

Bürgermeister Stammer entgegnete, dass über einen Antrag über 250.000 € formal nicht unter dem Tagesordnungspunkt „Bekanntgaben, Anfragen, Anträge“ entschieden werden darf, sondern dies nach einer Ausschreibung zur Entscheidung auf die Tagesordnung in eine der nächsten Gemeinderatssitzungen genommen werden muss.

Nach weiteren Wortmeldungen von zwei Stadträten schloss Bürgermeister Stammer ab, dass die Verwaltung das Thema mobile Luftfilter für die Möckmühler Schulen ausarbeiten und dies anschließend Thema in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen sein wird.

 

Anschließend wurde in nicht öffentlicher Sitzung weiterverhandelt. Die nächste Gemeinderatsitzung findet am 24.11.2020 statt.

  

Bilder

September 2020

Aus dem Gemeinderat

 

Zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22.09.2020 begrüßte Bürgermeister Stammer die zahlreichen Zuhörerinnen und Zuhörer sowie die Vertreterin der Presse. Es standen 9 Tagesordnungspunkte an.

 

1.       Bürgerfragen

Es erfolgten keine Wortmeldungen.

 

2. Gestaltung Sportgelände

Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, aus dem Gummiplatz hinter dem Hauptspielfeld einen Rasenspielplatz zu gestalten und zu vergrößern. Grundlage dieses Beschlusses war die Kostenschätzung des Büros Kern mit rd. 150.000 €. Bei einer Baustellenbesprechung hat sich nun gezeigt, dass diese Kosten nicht zu halten sind, sondern, dass mit ca. 270.000 - 300.000 € Kosten gerechnet werden muss.

Die Verwaltung schlug deshalb folgendes weitere Vorgehen vor:

Der Gummiplatz wird wie ursprünglich vorgesehen als Gummiplatz saniert.

In einem weiteren Schritt wird das zweite Rasenspielfeld in einen Kunstrasenplatz umgebaut.

Derzeit gibt es ein Sonderprogramm des Bundes, das diese Maßnahmen mit 60% bezuschusst. Der Antrag muss bis zum 01.10.2020 gestellt sein. Die Baufirma, welche derzeit am Platz 1 zugange ist, rechnet mit Kosten für das Rasenspielfeld in Höhe von rd. 600.000 €.

Nach der Klärung der Kostensteigerungen und einer Diskussion über die sinnvollste Gestaltung der zwei Plätze erging der mehrheitliche folgende Beschluss:

1.       Durch die Sanierung der Plätze soll die soziale Infrastruktur vor Ort gestärkt werden.

2.       Der Gummiplatz wird als Gummiplatz saniert.

In einem weiteren Schritt wird das zweite Rasenspielfeld in einen Kunstrasenplatz umgebaut.

 

3. Brandhölzlesweg - Erneuerung der Kanalisation und Wasserversorgung mit Straßenbau - Vergabebeschluss

Das Ingenieurbüro Kehle, Neudenau, hat einen Entwurf für die Beschlussvorlage erstellt. Herr Meckes vom Ingenieurbüro Kehle beantwortete die Fragen aus der Mitte des Gremiums.

Anschließend hat der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, dass die Erneuerung der Kanalisation und Wasserversorgung mit Straßenbau im Brandhölzle an die günstigste Bieterin, die Firma Richard Schulz GmbH & Co. KG, 74177 Bad Friedrichshall zur Auftragssumme von 1.046.443,79 € (Bruttosumme) vergeben wird.

 

4. Geruchsbelästigung in Möckmühl - Antrag der Fraktion WfM

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Stammer Herrn Dr. Engel, Landwirtschaftsamt - Landratsamt Heilbronn.

Vorab legte Stadtrat Kettnacker-Prang dar, dass er den in der Anlage ersichtlichen Antrag aus Gründen der Aufklärung und zur Information der Bürger gestellt hat, weil viele Bürger die Ursache und Hintergründe nicht kennen, die Geruchsbelästigung aber alle stört.

  

Anhand einer Präsentation erläuterte Herr Dr. Engel dem Gemeinderat das betreffende Produkt, die Rechtsvorschriften dazu sowie dessen fachgerechte Ausbringungsweise. Die Geruchsbelästigung ist Folge einer nicht fachgerechten Ausbringung.

Anschließend beantwortete Herr Dr. Engel die zahlreichen Fragen aus der Mitte des Gremiums. Zudem wurden viele Hinweise gegeben, die möglicherweise dazu beitragen, dass das Landratsamt die Geruchsbelästigung unterbinden könnte.

Herr Dr. Engel fasste abschließend zusammen, dass das Landratsamt zeitnah tätig werden wird, sobald eine stichfeste Dokumentation der Falschausbringung des Mittels vorliegt.

 

5. Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Dächern - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Die Verwaltung hat das Thema „Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Dächern“ bereits in der vorletzten Sitzung vorgetragen und berichtet, dass dies derzeit mit der ZEAG geprüft wird. Deshalb ist der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht nachvollziehbar, da derzeit die Untersuchungen laufen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Prüfung durch die ZEAG lediglich für Einzelprojekte verstanden und wollte dies durch den Antrag generell für alle städtischen Gebäude umgesetzt haben. Die Prüfung durch die ZEAG bezieht sich auf alle rechtlich und baulich umsetzbare Projekte und werden dem Gemeinderat nach Fertigstellung vorgestellt.

 

6. Feststellung des Jahresabschlusses der Wasserversorgung 2018

Gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie des Eigenbetriebsgesetzes werden dem Gemeinderat der Jahresabschluss und der Jahresbericht für das Wirtschaftsjahr 2018 vorgelegt.

Kämmerer Konrad erläuterte verschiedene Positionen der Jahresrechnung 2018 und beantwortet anschließend die Verständnisfragen der Stadträte.

Das Ergebnis des Jahresabschlusses, - Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang - der Wasserversorgung Möckmühl für das Wirtschaftsjahr 2018 wurde vom Gemeinderat einstimmig festgestellt.

 

7. Feststellung des Jahresabschlusses der Wasserversorgung 2019

Gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie des Eigenbetriebsgesetzes werden dem Gemeinderat der Jahresabschluss und der Jahresbericht für das Wirtschaftsjahr 2019 vorgelegt.

Kämmerer Konrad erläuterte verschiedene Positionen der Jahresrechnung 2019 und beantwortet anschließend die Verständnisfragen der Stadträte.

Das Ergebnis des Jahresabschlusses, - Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang - der Wasserversorgung Möckmühl für das Wirtschaftsjahr 2019 wurde vom Gemeinderat einstimmig festgestellt.

         

8. Bittelbronn - Änderung der örtlichen Bauvorschriften durch Klarstellungs-/Ergänzungssatzung

Der Ortschaftsrat Bittelbronn ist der Ansicht, dass die Klarstellungs-/Ergänzungssatzung überarbeitet werden soll. Ein konkreter Bauantrag liegt der Verwaltung nicht vor.

 

Dem Gemeinderat wurden das Protokoll der Bittelbronner Ortschaftsratsitzung, die Ergänzungssatzung „Bittelbronn“ - Begründung und der Lageplan mit Textteil vorgelegt.

Ortsvorsteher Gieser erläuterte, dass der Ortschaftsrat die veralteten und engen Bauvorschriften ändern möchte, um diese auf den aktuellen Stand zu bringen und Bauinteressenten eine zeitgemäße Bauweise zu ermöglichen - wie beispielsweise ein Flachdach oder schwarze Dachziegel.

Die Kosten für die Überarbeitung durch das Ingenieurbüro Kehle belaufen sich auf ca. 2.000 €.

Nach einem Meinungsaustausch ergeht der mehrheitliche Beschluss, dass die Verwaltung eine Anwohnerbefragung zu den baulichen Gestaltungswünschen durchführt, die in einen Satzungsentwurf eingearbeitet werden, über den der Gemeinderat dann entscheiden wird.

 

9. Bekanntgaben, Anfragen, Anträge

Es erfolgten keine Bekanntgaben durch Bürgermeister Stammer.

 

Anfragen/Anträge:

Ein Stadtrat sprach an, dass es in den Kitas wegen der angespannten Corona bedingten Personalsituation nur in den Ganztageseinrichtungen wieder ein warmes Mittagessen angeboten wird. Er bat die Verwaltung auch für die anderen Kitas den Bedarf zu ermitteln und gegebenenfalls Lösungswege zu überlegen, damit auch hier wieder ein warmes Mittagessen angeboten werden kann. Hauptamtsleiterin Mockler antwortete, dass diese Entscheidung bis auf Weiteres und somit nicht endgültig gilt und sobald es alle Rahmenbedingungen zulassen, das warme Mittagessen wieder angeboten werden kann.  

Ein weiterer Stadtrat kam nochmals auf die Entscheidung des Gemeinderats aus der letzten Gemeinderatssitzung zurück, dass die Tagesordnungspunkte zur Polizeistatistik und der Jahresbericht der Mediathek aus Zeitgründen ohne Diskussion im Anschluss stattgefunden haben, aber zum Thema Gestaltung der Sportplätze Bürger als Experten gehört wurden. Dies passte für ihn nicht zu seinem demokratischen Verständnis einen Meinungsaustausch zu unterbinden und daher bat er die Verwaltung zu prüfen, ob diese Entscheidung rechtmäßig war. Bürgermeister Stammer erwiderte, dass die Prüfung bereits vorgenommen wurde und diese Entscheidung nicht rechtmäßig war.

Ein anderer Stadtrat berichtete, dass am Wochenende auf dem Spielplatz im Brühl viel Betrieb war und die Besucher des Spielplatzes sehr schnell auf der schmalen Zugangsstraße unterwegs sind. Um die gefährlichen Situationen zu vermeiden schlug er vor, die Durchfahrt hier durch ein Schild zu verbieten - ausgenommen Rettungsfahrzeuge. Zudem sei ein Baum auf dem Spielplatz sehr angegriffen, der zum Schutz besser eingezäunt werden sollte. Bürgermeister Stammer bedankte sich für die Anregungen und wird die Aufstellung des Schildes sowie die Einzäunung des Baumes veranlassen.

Wieder ein anderer Stadtrat hakte nach, wann der Brunnen vom unteren Marktplatz - jetzt nach dem erfolgten Umbau des Geländes - wie vorgesehen am Bahnhof aufgestellt wird. Bürgermeister Stammer antwortete, dass derzeit wegen Corona ein Ausgabenstopp für alle aufschiebbaren Investitionen gilt und diese Investition diesem entgegensteht. Dann sprach der Stadtrat an, dass für Möckmühl noch das Verkehrskonzept aussteht und eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 40 der Ortsdurchfahrt in Möckmühl ratsam wäre. Bürgermeister Stammer bestätigte, dass das Verkehrskonzept noch aussteht und dies Thema in einer der nächsten Sitzungen sein wird.

Zuletzt sprach ein weiterer Stadtrat nochmals die Farbe der Tartanbahn an, da er diese in der Farbe Blau als besonderen Blickfang und Alleinstellungsmerkmal für Möckmühl erachtet. Er stellte den Antrag, nochmals über die Farbgebung abzustimmen. Bürgermeister Stammer entgegnete, dass unter „Bekanntgaben, Anfragen, Anträge“ formal keine Abstimmung zulässig ist.

 

Anschließend wurde in nichtöffentlicher Sitzung weiterverhandelt. Die nächste Gemeinderatsitzung findet am 27.10.2020 statt.

Juli 2020

Aus dem Gemeinderat

Zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 20.07.2020 begrüßte Bürgermeister Stammer die zahlreichen Zuhörerinnen und Zuhörer sowie die Vertreterin der Presse. Es standen 18 Tagesordnungspunkte an.

1.         Bürgerfragen

Es erfolgten keine Wortmeldungen.

2. Vorstellung der Entwurfsplanung Kindertagesstätte "Brandhölzle"

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgermeister Stammer Herrn Architekt Krummlauf, KTH Architekten, Heilbronn und Ingenieur Mureau, Bunse, Heilbronn.

Anhand einer Präsentation stellte Architekt Krummlauf dem Gemeinderat die Entwurfsplanung auch mit den Planungen der Fachplaner für die Kita Brandhölzle vor und beantwortete im Anschluss die Fragen aus der Mitte des Gremiums.

Architekt Krummlauf erklärte, dass ein Gebäude dieser Größenordnung mit 540 Kubikmeter umbauten Raum auch nach dem Baukostenindex (BKI) auf Kosten in Höhe von 5 Mio. € kommt.

Der Kostenunterschied mit der neuen Kita in Neuenstadt - 3 Mio. € - ist hauptsächlich dem Gelände und der daraus resultierenden Zweigeschossigkeit geschuldet, wodurch ein Aufzug und mehr Verkehrs- und Funktionsflächen notwendig sind (Büros und Sanitärbereiche doppelt) sowie das Erdgeschoss ohnehin eine ganz andere Statik benötigt. Dann sind in diesem Haus in Neuenstadt 4 und in Möckmühl 5 Gruppen untergebracht und in Neuenstadt sind ist die Außenanlage auch nicht in den Kosten enthalten.

Auch Vergleichsobjekte wie beispielsweise das neue Kinderhaus in Bretzfeld weisen in den Kostengruppen 300 und 400 für das Gebäude Kosten in dieser Größenordnung auf.

Bürgermeister Stammer bestätigte, dass auch das Ingenieurbüro Drees & Sommer die Kosten der Kita Brandhölzle begutachtet hat, mit dem Ergebnis, dass diese im Rahmen liegen.

Nach einer Diskussion und der Klärung von Verständnisfragen wurde vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, dass Architekt Krummlauf beauftragt wird, die Planung der Kita Brandhölzle bis zur Fertigstellung der Genehmigungsplanung fortzuführen.

3. Polizeibericht Möckmühl

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Stammer Herrn Mai, Leiter Polizeirevier Neckarsulm und Herrn Hofmann, Polizeiposten Möckmühl.

Herr Mai stellte mittels einer Präsentation dem Gemeinderat die Kriminalstatistik und das Verkehrsunfallgeschehen bezogen auf die Stadt Möckmühl im Jahr 2019 vor.

Der Gemeinderat hat dies zur Kenntnis genommen.

Bürgermeister Stammer sprach der Herrn Mai und Herrn Hofmann sowie der gesamten Polizei Lob und Respekt für ihre wertvolle Arbeit aus.

4. Jahresbericht Mediathek

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Stammer Frau Witlif, Leiterin der Mediathek.

Anhand der auch auf der Homepage der Mediathek Möckmühl www.mediathek-moeckmuehl.de - Über uns - Jahresbericht - ersichtlichen Präsentation stellte Frau Witlif dem Gemeinderat den Jahresbericht 2019 der Mediathek vor.

Der Gemeinderat nahm den Jahresbericht 2019 der Mediathek Möckmühl zustimmend zur Kenntnis.

Bürgermeister Stammer bedankte sich bei Frau Witlif und ihrem Team für die geleistete Arbeit.

5. Änderung der Krippen- und Kindergartenordnung - Anpassung der Benutzungsgebühren

Die Vertreter des Gemeindetags, Städtetags und der Kirchen in Baden-Württemberg haben sich in enger Abstimmung in den letzten Wochen sehr intensiv mit der Frage befasst, in welcher Weise eine Fortschreibung der Gemeinsamen Empfehlung zur Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2020/21 erfolgen kann. 

Angesichts der zwischenzeitlich sehr weitreichenden Einschränkungen für den Betrieb der Kindertageseinrichtungen war eine Festlegung für eine Empfehlung bis zuletzt jedoch nicht vernünftig möglich. Mit dem in Baden-Württemberg zum 29. Juni 2020 gestarteten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen ist aus Sicht des Gemeindetags, Städtetags und der Kirchen nun aber eine hinreichend belastbare Grundlage gefunden, um eine Empfehlung aussprechen zu können. Angesichts der nach wie vor durch die Pandemie beeinträchtigten Lage kann eine solche Empfehlung allerdings nur für das Kindergartenjahr 2020/2021 erfolgen.

Die Sicherstellung des Betreuungsangebots unter Pandemiebedingungen beansprucht die Träger jedoch nicht nur in einem hohen Maße organisatorisch, sondern schlägt durch steigende Personal- und Sachkosten, besonders zur Bewältigung der Hygieneanforderungen, auch finanziell zu Buche. Hinzu kommen die allgemeinen Kostensteigerungen, die unabhängig von der Corona-Pandemie zu verzeichnen sind. Die Vertreter des Gemeindetages, Städtetages und der Kirchen haben sich vor diesem Hintergrund darauf verständigt, diese Kostensteigerung zumindest zu einem gewissen Teil auch bei ihrer gemeinsamen Empfehlung zur Fortschreibung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2020/2021 zu berücksichtigen und empfehlen eine Erhöhung der Elternbeiträge pauschal um 1,9 Prozent. 

Die gemeinsamen Festlegungen enthalten auch eine Fortschreibung um pauschal 1,9 Prozent der Beiträge für die Krippen. Die Stadt Möckmühl richtet sich bei der Anpassung der Kindergarten- und Krippengebühren nach diesen empfohlenen Richtsätzen. Die Beiträge für die Ganztagesbetreuung und für die Spielgruppe werden ebenfalls um 1,9 Prozent erhöht.

Durch einstimmigen Beschluss hat der Gemeinderat festgelegt, dass die Kindergarten- und Krippengebühren entsprechend der o.g. Empfehlungen für das Kindergartenjahr 2020/2021 neu festgesetzt werden und die entsprechende Kindergarten- und Krippenordnung tritt zum 01.09.2020 in Kraft.

Daraus ergeben sich die folgenden neuen Gebühren:

Kindergarten:

Bei 6-Stundengruppen (VÖ): 2020/2021

für Familie mit 1 Kind                                149,00 €    

für Familien mit 2 Kindern                          115,00 €

für Familien mit 3 Kindern                           76,00 €

für Familien mit 4 und mehr Kindern              25,00 €

jeweils unter 18 Jahren

Ganztagsbetreuung (GT) - Kiga Schwärzweg (10 Stunden): 2020/2021                                                  

für Familien mit 1 Kind                               237,00 €

für Familien mit 2 Kindern                          209,00 €

für Familien mit 3 Kindern                          180,00 €

für Familien mit 4 und mehr Kindern             153,00 €

jeweils unter 18 Jahren

Zusätzliche Kindergarten-Betreuung:

            ½ Stunde täglich     15,00 € zusätzlich zum jeweiligen Beitrag

            1 Stunde täglich      25,00 € zusätzlich zum jeweiligen Beitrag

Krippen:

Bei 6-Stundengruppen (VÖ): 2020/2021

für Familie mit 1 Kind                                352,00 €

für Familien mit 2 Kindern                          261,00 €

für Familien mit 3 Kindern                          177,00 €

für Familien mit 4 und mehr Kindern             70,00 €

jeweils unter 18 Jahren

Spielgruppe: 97,00 €

Zusätzliche Krippen-Betreuung:

            ½ Stunde täglich     30,00 € zusätzlich zum jeweiligen Beitrag

            1 Stunde täglich      55,00 € zusätzlich zum jeweiligen Beitrag

6. Änderung der Hortordnung - Anpassung der Benutzungsgebühren

Die Einrichtung Hort an der Schule ist keine kommunale Aufgabe und daher eine klassische freiwillige Einrichtung der Stadt Möckmühl. Die Einrichtung Hort an der Schule steht damit in Konkurrenz zu privaten Angeboten.

Nach den landeseinheitlichen Richtsätzen der Vertreter des Gemeindetags, Städtetags und der Kirchen in Baden-Württemberg werden die Krippen- und Kindergartenbeiträge ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 um 1,9 Prozent erhöht.

Die Verwaltung hat vorgeschlagen, diese landeseinheitlichen prozentualen Steigerungen auch auf die Gebühren für den Hort an der Schule umzusetzen.

Dem Vorschlag hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt. Die Benutzungsordnung wird entsprechend geändert und tritt zum 01.09.2020 in Kraft.

Das Entgelt für den Besuch einer Betreuungsgruppe derHortKidz 1 und HortKidz 2 beträgt ab dem 01.09.2020 monatlich

für Familien mit 1 Kind                                          214,00 Euro

für Familien mit 2 Kindern                                    190,00 Euro

für Familien mit 3 Kindern                                    165,00 Euro

für Familien mit 4 Kindern und mehr Kindern   140,00 Euro

(Kinder jeweils unter 18 Jahren)

für den Besuch der HortKidz 3

für Familien mit 1 Kind                                          169,00 Euro

für Familien mit 2 Kindern                                    148,00 Euro

für Familien mit 3 Kindern                                    128,00 Euro

für Familien mit 4 Kindern und mehr Kindern   108,00 Euro

(Kinder jeweils unter 18 Jahren).

7. Erneuerung der Wasserversorgung mit Änderung der Druckzone im Bereich Korber Straße / Schlossberg - Vergabebeschluss

Das Ingenieurbüro Kehle, Neudenau, hat nach der Ausschreibung der Arbeiten eine Zusammenstellung der Angebote für den Gemeinderat erstellt.

Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss, die Erneuerung der Wasserversorgung mit Änderung der Druckzone im Bereich Korber Straße / Schlossberg an die günstigste Bieterin, die Firma WS Bau GmbH & Co. KG, Mosbach, zur Auftragssumme in Höhe von 159.519,50 € (Bruttosumme) zu vergeben.

8. Vergabe der Erschließungsträgerschaft für das Baugebiet "Brandhölzle"

Bürgermeister Stammer schlug vor, die Erschließungsträgerschaft für das Baugebiet Brandhölzle - 3. Bauabschnitt - wie davor auch die Abschnitte 1 und 2 - wieder an die MVV Regioplan GmbH, Mannheim zu vergeben, da die Stadt hier schon gute Erfahrungen gemacht und viel Geld gespart hat.

Die Konditionen der MVV Regioplan GmbH, Mannheim wurden dem Gemeinderat im Vertragsentwurf vorgelegt.

Nach der Klärung von Verständnisfragen wurde mehrheitlich beschlossen, dass die Erschließungsträgerschaft für das Baugebiet Brandhölzle - 3. Bauabschnitt an die MVV Regioplan GmbH, Mannheim vergeben wird.

9. Gestaltung des Sportplatzes - Kleinspielfeld

Zu diesem und den nächsten 3 Tagesordnungspunkten begrüßte Bürgermeister Stammer Herrn Landschaftsarchitekt Kern.

Herr Kern erläuterte dem Gemeinderat anhand einer Aufstellung die verschiedenen Varianten zum Ausbau des Kleinspielfeldes.

Zudem waren Herr Haas, Spvvg-Abteilungsleiter Fußball und Herr Proffen, Sportlehrer Jagsttal-Schulverbund anwesend um als sachkundige Einwohner ihre Sichtweise bezüglich der Nutzung des Kleinspielfeldes darzustellen.

Nach einer kurzen Diskussion war sich das Gremium einig, dass die Variante 2 nicht in Frage kommt.

Dann erging der mehrheitliche Beschluss, dass der Ausbau des Kleinspielfeldes nach Variante 3 erfolgen soll.

Die Variante 3 beinhaltet einen neuen Kunstrasen-Belag mit Vergrößerung des Spielfeldes mit Neubau der Entwässerungsrinnen und neue Basketballkörbe sowie Teilneubau der Einfriedung.

10. Sanierung des Festplatzes

Bürgermeister Stammer erklärte, dass es zu diesem und dem nächsten Tagesordnungspunkt einen Beschluss geben kann, da die Mittel dafür nicht im Haushaltsplan bereitstehen. Sofern der Gemeinderat die Umsetzung anstrebt, werden diese Projekte im kommenden Jahr in der Haushaltsplanung berücksichtigt.

Landschaftsarchitekt Kern präsentierte dem Gemeinderat die Planung für die Sanierung des Festplatzes. Nötig ist die Neugestaltung des Festplatzes vor allem wegen der Pfützenbildung bei starkem Regen oder Hochwasser, da das Gelände zur Jagst, zur Stadthalle und zum Jagststeg ansteigt.

Die Idee ist nun, ein Oberflächengefälle von der Jagstbrücke zum -steg zu schaffen. Das Wasser soll dann von dem Entwässerungskanal, der unter dem Steg Richtung Jagst führt, aufgefangen werden. Dadurch wird das Problem mit der Pfützenbildung in der Mitte des Festplatzes umgangen.

Insgesamt handelt es sich um eine Schotterfläche von 2000 Quadratmetern.

Die Randbereiche sollen zu einem Schotterrasen werden, da sie nicht immer genutzt werden, sondern nur bei größeren Veranstaltungen. Außerdem soll punktuell die Möglichkeit geschaffen werden, das Ufer der Jagst zu nutzen.

Die Kosten belaufen sich dabei auf 115.000 €.

Der Gemeinderat nahm die Planung für die Sanierung des Festplatzes zur Kenntnis.

Das Projekt wird in die Haushaltsplanung für das kommende Jahr aufgenommen.

11. Schaffung von Wohnmobilstellplätzen

Dann stellte Landschaftsarchitekt Kern dem Gremium die Planung von Wohnmobilstellplätzen anhand einer Präsentation vor. Angelegt sollen sie ein paar Meter unterhalb des Jagststegs werden.

Die Kosten für die Wohnmobilstellplätze werden bei 27.000 Euro liegen.

Der Gemeinderat nahm auch die Planung von Wohnmobilstellplätzen zur Kenntnis.

Das Projekt wird ebenso in die Haushaltsplanung für das kommende Jahr aufgenommen.

12. Erweiterung Spielmöglichkeit Pausenhof Grundschule

Herr Kern stellte als Vorsitzender des Vereins der Freunde und Förderer der Grundschule Möckmühl e.V. anhand einer Präsentation das mit der Grundschule und dem Hort an der Schule abgestimmte Konzept zur Erweiterung der Spielmöglichkeit auf dem Pausenhof der Grundschule vor.

Die Idee ist, dass neben der Stadt auch Sponsoren und der Verein die erforderlichen Gelder aufbringen werden. Die Ausgaben der Stadt belaufen sich auf 12.500 €, die des Fördervereins auf 8.250 €.

Davon finanziert werden unter anderem ein Klettersechseck, große Wippen sowie ein kleines Spielhaus. Außerdem fließt das Geld in eine Tisch-Bank-Kombination. Um die Beschaffung der Geräte kümmert sich der Förderverein. Außerdem will der Verein in einer Projektarbeit eine Ballwand aus Holz an der Stirnseite des Altbaus montieren und die Bodenbemalung erneuern und ergänzen. Ebenso mit eigenen Mitteln finanziert werden ein Balancier-Element für den kleinen Pausenhof. Wunsch ist, dass der Bauhof die Montage der Spielgeräte und den Landschaftsbau übernimmt. Die Doppelnutzung des Geländes und des Gartens durch die Grundschule und den Hort macht die Spielgeräte umso wichtiger.

Ohne weitere Aussprache erging der einstimmige Beschluss, dass die Spielgeräte wie vorgeschlagen beschafft werden, die Stadt Möckmühl sich an den Kosten für die Spielgeräte in Höhe von 12.500 € beteiligt und der Bauhof die Montage der Spielgeräte und den Landschaftsbau übernimmt.

13. Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Grundstücke Flst: Nrn. 75/2, 75/3, 31/2 und 31/3 (Mühlgasse/Hauptstraße)

Auf dem Flst. Nr. 75/2 war ursprünglich der Bau eines Hotels geplant. Der Verwaltung liegen Informationen darüber vor, dass die Grundstücke verkauft werden sollen. 

Um städtebauliche Missstände zu verhindern, ist der Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre erforderlich.

Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem Lageplan.

Der Inhalt der Satzung über die Veränderungssperre ergibt sich aus dem Satzungstext.

Das Gremium hat mehrheitlich beschlossen, die entsprechende Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Grundstücke Flst: Nr.: 75/2, 75/3, 31/2 und 31/3 (Mühlgasse/Hauptstraße) zu erlassen.

14. Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für den Geltungsbereich der Grundstücke Flst. Nrn. 75/2, 75/3, 31/2 und 31/3 (Mühlgasse/Hauptstraße)

Auf dem Flst. Nr. 75/2 war ursprünglich der Bau eines Hotels geplant. Der Verwaltung liegen Informationen darüber vor, dass die Grundstücke verkauft werden sollen. 

Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist es erforderlich, für den Geltungsbereich der Grundstücke Flst: Nr.: 75/2, 75/3, 31/2 und 31/3 (Mühlgasse/Hauptstraße) ein besonderes Vorkaufsrecht für die Gemeinde zu verfügen.

Der Geltungsbereich des besonderen Vorkaufsrechts ergibt sich aus dem Lageplan.

Der Inhalt der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht ergibt sich aus dem Satzungstext.

Ohne weitere Aussprache hat der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, die entsprechende Satzung über die Verfügung eines besonderen Vorkaufsrechts für den Geltungsbereich der Grundstücke Flst: Nr.: 75/2, 75/3, 31/2 und 31/3 (Mühlgasse/Hauptstraße) zu erlassen.

15. Bebauungsplan Industriegebiet „Habichtsflur“ - Feststellungs- und Auslegungsbeschluss

Der Gemeinderat der Stadt Möckmühl hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.12.2019 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Industriegebiet „Habichtsflur“ gefasst. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Möckmühl am 16.01.2020 veröffentlicht.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 24.01.2020 bis 25.02.2020 - je einschließlich -. Die Bürgerbeteiligung wurde im Amtsblatt der Stadt Möckmühl vom 16.01.2020 veröffentlicht.

Das Büro Wick+Partner, Stuttgart, hat eine Abwägungstabelle mit der Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, gefertigt.

Nach der Klärung von Verständnisfragen fasste der Gemeinderat den folgenden mehrheitlichen Beschluss:

1.         Der Gemeinderat stimmt den Abwägungsvorschlägen zu den eingegangenen Anregungen, wie in der Abwägungstabelle, gefertigt durch das Büro Wick+Partner, Stuttgart wie dargestellt, zu.

2.         Der Entwurf des Bebauungsplans wird in der vorliegenden Fassung zwar nicht gebilligt. Es wird aber beschlossen, dass der Entwurf eines Bebauungsplans, der eine industrielle bzw. gewerbliche Nutzung für das in der vorliegenden Planzeichnung dargestellte Industriegebiet ermöglicht und sich an den in der Planzeichnung eingetragenen Festsetzungsvorschlägen zur Bauweise, zum Maß der baulichen Nutzung und zur überbaubaren Grundstücksfläche orientiert, und die Begründung mit den umweltbezogenen Informationen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nach entsprechender Vorbereitung durch die Verwaltung öffentlich auszulegen ist.

16. Vorhabenbezogener Bebauungsplan und Außenbereichsatzung „Hofgut Maisenhälden“ - Satzungsbeschluss

Die Außenbereichssatzung „Hofgut Maisenhälden“ der Stadt Möckmühl, Gemarkung Züttlingen, umfasst Teilbereiche der Flurstücke 1723, 1724 und 1729, sowie 1715 (Teilbereich Maisenhälder Straße) mit einer Gesamtfläche von insgesamt 0,67 ha. Die Abgrenzung entspricht der Raumkante des historischen Vierseitgehöfts zzgl. max. 2,50 m Abstandsfläche.

Das Hofgut Maisenhälden auf Gemarkung Züttlingen befindet sich im Eigentum der von Ellrichshausen’schen Stiftung. Das Hofgut steht unter Denkmalschutz. Durch die Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung besteht Bedarf, Möglichkeiten für substanzerhaltende Nutzungen zu schaffen.

Der Bedarf an Wohnraum ist in der Stadt Möckmühl bzw. dem Ortsteil Züttlingen unter anderem durch das benachbarte Gewerbegebiet „Maisenhälden“ gegeben.

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung vom 27.02.2018 die Aufstellung der Außenbereichssatzung „Hofgut Maisenhälden“ gemäß § 35 Abs. 6 BauGB beschlossen. Die Ankündigung der öffentlichen Auslegung erfolgte am 16.05.2018 im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeindeverwaltung.

Der Entwurf der Außenbereichssatzung i.d.F. v. 08.05.2018 lag gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 25.05.2018 bis zum 06.07.2018 öffentlich aus.

Die Ankündigung der öffentlichen Auslegung erfolgte am 10.01.2020 im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeindeverwaltung.

Der überarbeitete Entwurf der Außenbereichssatzung i.d.F. v. 01.10.2019 lag gemäß § 3 Abs. 2 i. Verb. m. § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 17.01.2020 bis zum 07.02.2020 öffentlich aus, mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zu den geänderten oder ergänzten Inhalten.

Den Behörden und weiteren Trägern öffentlicher Belange wurde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 24.05.2018 bis zum 05.07.2018 die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Zum überarbeiteten Entwurf der Außenbereichssatzung i.d.F. v. 01.10.2019 wurde den Behörden und weiteren Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i. Verb. m. § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 17.01.2020 bis zum 07.02.2020 die Gelegenheit zur Stellungnahme zu den geänderten oder ergänzten Inhalten gegeben.

Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie deren Behandlung und Abwägung sind in der Abwägungstabelle, gefertigt durch das Büro für historische Bauforschung und Stadtsanierung, Gerd Schäfer, Freier Bauhistoriker, Schwäbisch Hall dargestellt.

Von Privatpersonen wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

Ohne weitere Aussprache erging der folgende einstimmige Beschluss:

1.         Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden entsprechend der Abwägungstabelle des Büros für historische Bauforschung und Stadtsanierung, Gerd Schäfer, Freier Bauhistoriker, Schwäbisch Hall wie von der Verwaltung vorgeschlagen, abgewogen und behandelt.

2.         Der Erlass der Außenbereichssatzung in der Fassung vom 24.02.2020 gemäß § 35 Abs. 6 BauGB über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hofgut Maisenhälden“ wird beschlossen.

17. Zuschussantrag Neubau DLRG-Unterkunft

Bei der Verwaltung ist der in der Anlage ersichtliche Zuschussantrag der DLRG eingegangen.

Bürgermeister Stammer betonte, dass die DLRG nicht mit Vereinen gleichzusetzten ist, sondern es sich bei der DLRG um eine Rettungsorganisation handelt und damit der Daseinsvorsoge dient.

Aus der Mitte des Gremiums wurde daher vorgeschlagen, der DLRG die volle Summe in Höhe von 80.000 € als Zuschuss zu gewähren, aber auch noch andere Zuschussmöglichkeiten zu prüfen.

Dann hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass nach der Prüfung weiterer Zuschussmöglichkeiten die DLRG - Ortsgruppe Möckmühl die verbleibende Summe bis 80.000 € als Zuschuss für den Neubau ihrer Unterkunft erhält.

18. Bekanntgaben, Anfragen, Anträge

Bekanntgaben:

Bürgermeister Stammer gab bekannt, dass es eine zusätzliche Busfahrt aus Richtung Billigheim zum späteren Schulstart am Schulzentrum Möckmühl ab dem nächsten Schuljahr geben wird - die Kosten dafür übernimmt der Landkreis.

Anfragen/Anträge:

Wegen einer Nachfrage aus der Bevölkerung erkundigte sich eine Stadträtin, ob es vorgesehen ist, dass die Kinderbetreuung in der Ganztageseinrichtung nach den Sommerferien wieder bis 16.30 Uhr angeboten wird. Hauptamtsleiterin Mockler bestätigte, dass derzeit an einem neuen Konzept gearbeitet wird, wie die Ganztagesbetreuung nach den Sommerferien organisiert werden könnte.

Ein Stadtrat regte an, Präsentationen auch im Vorfeld mit den Beratungsunterlagen den Gemeinderäten zukommen zu lassen, damit schon vor der Sitzung die Informationen klar sind und Entscheidungen so im Vorfeld besser abgewogen werden können. Bürgermeister Stammer bedankte sich für die Anregung und wird dies künftig so veranlassen.

Zuletzt bat ein anderer Stadtrat einen Sonnenschutz am Kinderspielplatz im Binsach anzubringen. Bürgermeister Stammer antwortete, dass der Bauhof hier ein Sonnensegel anbringen wird.

Anschließend wurde in nichtöffentlicher Sitzung weiterverhandelt. Die nächste Gemeinderatsitzung findet nach der Sommerpause am 22.09.2020 statt.

Juni 2020

Zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 30.6.2020 begrüßte Bürgermeister Stammer die Zuhörerinnen und Zuhörer sowie den Vertreter der Presse. Es standen 10 Tagesordnungspunkte an.

1.       Bürgerfragen

Es erfolgten keine Wortmeldungen.

 

2. Schaffung von Ausgleichsflächen für künftige Baugebiete

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgermeister Stammer Herrn Förster Reiner.

Bürgermeister Stammer informiert, dass nach der noch gültigen Verordnung für die Stilllegung von Waldflächen - sogenannte Waldrefugien - Ökopunkte erlangt werden können, die zum Ausgleich zur Erschließung von Industrie- und Wohnbebauungsflächen notwendig sind.

Anhand einer Präsentation stellt Förster Reiner dem Gemeinderat die Auswahl der geeigneten Flächen für die Waldrefugien vor.  

Dies sind Waldflächen, die bestimmte Kriterien erfüllen müssen und aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten wegen ihrer Beschaffenheit meist ohnehin nicht so attraktiv sind. Förster Reiner erachtet die dem Gemeinderat vorgelegten 32,5 ha städtische Waldfläche auf der Gemarkung Möckmühl für die Stilllegung als sinnvoll.

Die derzeit nicht benötigten Ökopunkte können auf einem Konto beim Landratsamt - Forstverwaltung - hinterlegt und zu einem späteren Zeitpunkt als Ausgleichsfläche verrechnet werden. Daneben ist auch die Vermarktung der Ökopunkte möglich, derzeit für ca. 50 Cent je Ökopunkt - 1 ha stillgelegter Wald entspricht einem Wert in Höhe von 20.000 €.   

In diesen Refugien wird dann von der Forstwirtschaft lediglich noch zur Sicherung der Verkehrspflicht eingegriffen, ansonsten wird der Wald der Natur überlassen.

Nach der Klärung von Verständnisfragen ergeht der mehrheitliche Beschluss, dass die 32,5 ha Waldfläche als Waldrefugien zur Schaffung von Ausgleichsflächen ausgewiesen werden. Die Ökopunkte werden auf das Konto beim Landratsamt hinterlegt.

 

3. Bildung eines Ausschusses zur Ansiedlung eines Vollsortimenters

Die Stadt bemüht sich seit Jahren vergeblich, die planungsrechtlichen Grundlagen zur Ansiedlung eines Vollsortimenters im Waagerner Tal zu schaffen. Die Verwaltung schlägt daher vor, einen Ausschuss im Gemeinderat zu bilden mit der Aufgabe, alternative Standorte zu finden.

Es wird entschieden aus der Mitte des Gemeinderates aus jeder Fraktion ein/-e Vertreter/-in bzw. ein/-e Stellvertreter/-in als Mitglied im beratenden Ausschuss zu bestimmen.

Die Wahl findet offen statt, da kein Gemeinderatsmitglied widersprochen hat.

Gewählt wurden nach einstimmigem Beschluss:

Ralf Krämer, Stellvertreter Michael Müller (FWV)                

Axel Link, Stellvertreter Stefan Schmidt (CDU)

Karolin Capelle-Pfahl, Stellvertreter Frank Herzberg (GRÜNE)      

Karl Schmidt, Stellvertreter Markus Dörr (WfM)

Stefan Vachaja, Stellvertreterin Barbara Schiedel (SPD)

 

4. Eröffnungsbilanz der Stadt Möckmühl zum 1.1.2018 - Feststellungsbeschluss

Der Gemeinderat hat am 30.5.2017 beschlossen, die Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen zum Stichtag 1.1.2018 durchzuführen. Gemäß Artikel 13 Absatz 5 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 4. Mai 2009 ist für die Stadt Möckmühl zum Beginn des 1. Haushaltsjahres, in dem das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) angewendet wurde - somit zum 1.1.2018, eine Eröffnungsbilanz aufzustellen.

Dabei sind die für den Jahresabschluss geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit sie sich auf die Vermögensrechnung (Bilanz) beziehen.

In der Eröffnungsbilanz wird die komplette Vermögenssituation (Aktiva) und deren Finanzierung (Passiva) zum Stichtag 1.1.2018 dargestellt. Die Erfassung und Bewertung des Vermögens erfolgte in aufwendiger Arbeit während eines mehrjährigen Zeitraums entsprechend den Regelungen des § 62 GemHVO, des „Leitfadens zur Bilanzierung in Baden-Württemberg“ sowie der Bewertungsrichtlinie der Stadt Möckmühl.

Maßgebliche Basis der Eröffnungsbilanz bilden die Werte des Anlagevermögens. Die Anlagenbuchhaltung beinhaltet insgesamt 4.484 Anlagegüter. Die Bilanzsumme liegt bei ca. 78,8 Mio. Euro, das reine Eigenkapital bei 54,5 Mio. Euro, das entspricht 69 %. Das Eigenkapital in weiterem Sinne, einschließlich Sonderposten, beträgt 97 %. Die Verbindlichkeiten liegen mit 1,9 Mio. Euro bei 2,4 %, davon jene aus Kreditaufnahmen bei 1,6 Mio. Euro bzw. 2,0 %.

Die Eröffnungsbilanz wird zusammen mit den ersten Jahresabschlüssen nach dem NKHR für die Jahre 2018/2019 (der Beschluss durch den Gemeinderat ist für den Herbst vorgesehen), in absehbarer Zeit Gegenstand einer Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg sein. Danach wird abschließende Rechtssicherheit über die ausgewiesenen Zahlen bestehen. Die Eröffnungsbilanz/Bewertungsrichtlinie mit mehreren Anhängen und Anlagen ist der Beschlussvorlage beigefügt.

Stadtkämmerer Konrad erläuterte anhand einer Präsentation die Eröffnungsbilanz 1.1.2018 und stellte die wichtigsten Kennzahlen vor - im Anschluss fasst der Gemeinderat den folgenden einstimmigen Beschluss: 

1.       Die Eröffnungsbilanz der Stadt Möckmühl wird zum 1.1.2018 festgestellt.

2.       Der Ausübung der Bilanzierungswahlrechte (erläutert im Anhang zur  Eröffnungsbilanz) wird zugestimmt.

 

5. Finanzbeteiligung an der Netze BW

Die Netze BW GmbH bietet der Stadt Möckmühl zum 1.7.2020 sowie zum 1.7.2021 eine Finanzbeteiligung an der neu gegründeten kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG an. Interessierte Kommunen können sich somit mittelbar an der Netze BW GmbH von bis zu insgesamt 24,9 % beteiligen. Die Netze BW GmbH ist bei der Stadt Möckmühl als Stromnetzbetreiber tätig und zugleich Eigentümer des Stromnetzes (Voraussetzung der Beteiligung).

Hierbei handelt es sich um eine unternehmerische, gesellschaftsrechtliche Beteiligung mit einer zunächst für fünf Jahre (Eintritt 1.7.2020) oder vier Jahre (Eintritt 1.7.2021) festgelegten Ausgleichszahlung (Verzinsung) von jährlich 3,6 % (nach Steuern ca. 3 %). Nach Ablauf der 5 Jahre kann die Beteiligung beendet, fortgesetzt oder erhöht werden, sofern es noch Anteile gibt. 

Die Kommunen haben die Möglichkeit, die Höhe ihrer Beteiligung individuell zu gestalten.

Mindestbetrag: 200.000 EUR

Einfache Beteiligungshöhe Stadt Möckmühl: 1.784.639,53 EUR

Maximale Beteiligungshöhe Stadt Möckmühl: 3.569.279,05 EUR

Im Haushaltsplan 2020 sind 500.000 EUR veranschlagt. 

Die Form der Beteiligung wurde stellvertretend für alle Regierungspräsidien vom RP Freiburg geprüft und für rechtmäßig befunden.

Finanzielle Beurteilung: Durch die mittelbare Beteiligung an der Netze BW GmbH (Stromnetzbetreiber) sichert sich die Stadt Möckmühl sowie alle weiteren beteiligten Kommunen ein strategisches Mitspracherecht (u.a. Energiewende, Investitionen im Bereich Strominfrastruktur usw.). Durch eine fünfjährige fest vereinbarte Verzinsung (3,6 %) nimmt die Stadt Möckmühl am wirtschaftlichen Erfolg des Stromnetzbetreibers teil. In Zeiten der Niedrigzinsphase bzw. einer möglichen zukünftigen Negativverzinsung stellt diese Beteiligung eine sehr wirtschaftliche Beteiligung für die Stadt Möckmühl dar.

Im Vorgriff zur Gemeinderatssitzung wurde in einer Hauptausschuss-Sitzung über die Beteiligung beraten. Der Hauptausschuss schlägt eine Beteiligung in Höhe von 1.700.000 EUR vor.

Der Gemeinderat hat einstimmig der Beteiligung der Stadt Möckmühl an der kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG in Höhe von 1.700.000 EUR zugestimmt.

 

6. Brandhölzlesweg - Erneuerung der Kanalisation und Wasserversorgung mit Straßenbau - Variantenvergleich und Ausschreibungsbeschluss

Das Ingenieurbüro Kehle, Neudenau, hat die Kostenübersicht für die Ausbauvarianten im Brandhölzlesweg überarbeitet und einen Entwurf für die Beschlussvorlage erstellt. Dieser wurde dem Gemeinderat vorgelegt.

Die Variante I ist der Vollausbau im Bereich Straßenbau (2.500 qm), Erneuerung der Hauptkanäle im Bereich Kanalbau (245 m) und die Erneuerung der Wasserversorgung (610 m) - Gesamtkosten: 1.077.000 €, die Variante II ist der Vollausbau im Bereich der Kanalsanierung im Straßenbau (1.250 qm) und im Kanalbau und in der Wasserversorgung wie Variante I (245 m bzw. 610 m) - Gesamtkosten: 940.000 € und die Variante III ist der Vollausbau im Bereich der Kanalsanierung im Straßenbau (2.500 qm), die Erneuerung der Hauptkanäle im Bereich Kanalbau (245 m) sowie die Erneuerung von 80 m Hauptleitung - Gesamtkosten: 672.000 €.

Es wurde die Umsetzung von Variante II empfohlen.

Nach der Klärung von Verständnisfragen erging der einstimmige Beschluss, dass der Gemeinderat die Verwaltung mit der öffentlichen Ausschreibung für die Variante II beauftragt.

 

7. Benennung von Straßen für das Baugebiet „Brandhölzle, 3. Bauabschnitt“

Für den neuen 3. Bauabschnitt des Baugebietes „Brandhölzle“ sind insgesamt 5 Straßennahmen zu vergeben.

Eine Kopie des Bebauungsplanentwurfes mit den gekennzeichneten Straßenabschnitten wurde dem Gemeinderat vorgelegt. Eine Abstimmung wegen der zu vergebenden Hausnummern ist erfolgt.

Für den 2. Bauabschnitt entschied der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.2.2016 insgesamt artverwandte Namen zu verwenden, damit für Einheimische und Fremde die Orientierung erleichtert wird. Mehrheitlich wurde daher entschieden und wie bekannt umgesetzt, dass für den 2. Bauabschnitt Straßennahmen aus dem Bereich Gehölze/Hecken/Pflanzen verwendet wurden.

Die Mitglieder des Gemeinderates werden um Vorschläge zur Benennung der Straßennamen gebeten.

Es wurde vorgeschlagen die Straßen wie folgt nach Blumen zu benennen:

Tulpenweg, Narzissenweg, Rosenweg, Margeritenweg und Lilienweg.

Mit 2 Enthaltungen wurde der Vorschlag vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossen.

 

8. Bebauungsplan „Züttlingen-Nord, 2. Erweiterung - 1. Änderung“ - Aufstellungsbeschluss

Der Bebauungsplan „Züttlingen Nord, 2. Erweiterung“ wurde mit Satzungsbeschluss vom 21.12.2017 rechtsverbindlich.

Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortsrand von Möckmühl-Züttlingen und umfasst circa 1,2 ha. Der Geltungsbereich wird im Süden durch das allgemeine Wohngebiet „Züttlingen-Nord, 1. Erweiterung“ und im Westen durch das Bebauungsgebiet „Züttlingen-Nord, 1. Änderung“ begrenzt. Im Osten und Norden schließen sich landwirtschaftliche Flächen an. Bei der Planaufstellung wurden bei der Gestaltung der unbebauten Flächen der Baugrundstücke kleine Stützmauern zur Geländeanpassung zugelassen, da man davon ausging, dass dort Gebäude mit Kellergeschossen entstehen und somit keine größeren Geländeanpassungen notwendig gewesen wären. Nachdem nun die Erschließung fertiggestellt ist, besteht der Bedarf bei den Bauquartieren BQ 14 - 19, aufgrund der Topografie notwendige Stützmauern zuzulassen, da dort bereits Gebäude ohne Keller gebaut und Geländeanpassungen in Form von Stützmauern realisiert wurden.

Die Stadt Möckmühl beabsichtigt durch die Planänderung den Wünschen der Bauwilligen und Bauplatzeigentümern zu entsprechen und diesbezüglich die Planungsvoraussetzungen zu schaffen.

Der Gemeinderat fasste den folgenden mehrheitlichen Beschluss:

1.       Der Gemeinderat fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgrund der dargestellten Sachlage den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Züttlingen - Nord, 2. Erweiterung - 1. Änderung“. Maßgebend ist der Lageplan des Ingenieurbüros Kehle, Neudenau vom 2.6.2020.

2.       Die Verwaltung wird beauftragt die Planung dem Ingenieurbüro Kehle, Neudenau auf Basis der bestehenden Vereinbarung nach Stunden abzurechnen.

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen.

 

9. Verlegung des Jagsttal-Radweges unter die bestehende Brücke L 1096 (Jagstbrücke) in Züttlingen

Die Maßnahme „Verlegung des Jagsttal-Radwegs unter die bestehende Brücke L 1096 (Jagstbrücke)“ in Züttlingen wurde vom Regierungspräsidium in das Programm zur Förderung von Maßnahmen nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) aufgenommen.

Es muss noch ein formaler Förderantrag gemäß Ziffer 4.2, Teil B III der VwV-LGVFG von der Stadt Möckmühl gestellt werden.

Aufgrund den Planungsänderungen (flächenschonendere Variante) hat die Stadt Möckmühl um eine Fristverlängerung für die Antragstellung gebeten.

Dieser Antrag muss schnellstmöglich eingereicht werden, ansonsten wird das Bauvorhaben aus dem Programm genommen.

Nach der Klärung von Verständnisfragen hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass der formale Förderantrag gemäß Ziffer 4.2, Teil B III der VwV-LGVFG von der Stadt Möckmühl gestellt wird.

 

10. Bekanntgaben, Anfragen, Anträge

Bekanntgaben:

Bürgermeister Stammer gab bekannt, dass

-         sich der Gemeinderat vor dieser Sitzung bereits um 18.00 Uhr an den Sportanlagen getroffen hat, um den Zustand der anderen Nebenplätze zu begutachten. Eine Entscheidung, wie und ob diese saniert werden, wird in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen getroffen,

-         die Gemeinderatssitzung im Juli vom 28.7.2020 auf den 20.7.2020 vorverlegt wird,

-         am 22.6.2020 eine Sitzung des Hauptausschusses war, in der die folgenden Themen besprochen wurden: Finanzbeteiligung Netze BW, Planung Kita Brandhölzle und Zuschussantrag DLRG - die beiden letzteren Themen werden in den nächsten Gemeinderatssitzungen auf die Tagesordnung genommen,

-         die Stadt einen Zuschuss in Höhe von 376.000 € zur Kanalsanierung in der Flüsslestraße und für das Regenrückhaltebecken erhalten hat,

-         die Anregung eines Stadtrats aus der letzten Gemeinderatssitzung zu einem Verbindungsweg zwischen dem Baugebiet Brandhölzle und dem Waldgrillplatz doch umgesetzt werden muss und

-         von 27.6.2020 bis 17.7.2020 wieder die Aktion STADTRADELN ist und alle eingeladen sind, die gefahrenen Kilometer an Stadtmanagerin Keck weiterzugeben.

 

Tartanbahn:

Bürgermeister Stammer sprach nochmals die Farbgebung der Tartanbahn an: Als Option gibt es die Farben Rot oder Blau bei gleicher Qualität, wobei sich bei der Farbe Blau die Mehrkosten auf ca. 17.000 € belaufen, aber dies auch ein Aushängeschild für Möckmühl für die nächsten 40 Jahre ist.

Ohne weitere Aussprache wurde mehrheitlich beschlossen, dass die Tartanbahn die Farbe Rot erhält.

 

Zuschussantrag SC Züttlingen:

Der SC Züttlingen hat bereits im letzten Jahr (und jetzt wieder) einen Antrag auf Übernahme der Flutlichtkosten gestellt. Im letzten Jahr wurde beschlossen, dass die Flutlichtkosten übernommen werden und der Zuschuss jährlich zu beantragen ist.

Auf Vorschlag der Verwaltung hat der Gemeinderat nun beschlossen, dass der Zuschussantrag auf Übernahme der Flutlichtkosten zeitlich unbefristet gilt, bis der Gemeinderat eine andere Entscheidung trifft.

 

Stundenplanänderung Schulzentrum - Bus aus Billigheim:

Ab dem nächsten Schuljahr ist am Schulzentrum Möckmühl die Verlegung des Beginns der Unterrichtszeiten geplant, von 7.30 auf 8.00 Uhr. Die Bahn und die Buslinien im Landkreis Heilbronn haben ihre Fahrpläne bereits entsprechend angepasst, nur der Bus aus dem Neckar-Odenwald-Kreis aus Richtung Billigheim hat die Zeiten noch nicht verlegt. Die Kosten, hier einen zusätzlichen Bus entsprechend einzusetzen belaufen sich im Jahr auf ca. 40.000 €.

Der Gemeinderat beauftragte durch mehrheitlichen Beschluss Bürgermeister Stammer mit dem Neckar-Odenwald-Kreis Verhandlungen wegen einer zusätzlichen Busfahrt aus Richtung Billigheim nach Möckmühl zum späteren Schulstart aufzunehmen.

 

Breitbandausbau in Möckmühl:

Bürgermeister Stammer verwies bezüglich des Sachstands des Breitbandausbaus in Möckmühl auf die Tischvorlage - diese wird in dieser Ausgabe der Möckmühler Nachrichten veröffentlicht.

Der Zuschussantrag vom Bund ist bereits bewilligt (50 % der Ausbaukosten), der Zuschussantrag beim Land (40 % der Ausbaukosten) wird gerade durch ein dazu beauftragtes Ingenieurbüro gestellt. Für das Jahr 2023 ist die Fertigstellung vorgesehen.

 

Anfragen/Anträge

Ein Stadtrat sprach an, dass die weißen Flecken im Breitbandausbau auch im Baugebiet Brandhölzle sind und schlug vor, künftig dort für die Anschlüsse der Häuser gleich Leerrohre mit zu verlegen. Bürgermeister Stammer bedankte sich für die Anregung und bestätigte, dass dies gemacht wird.

Ein anderer Stadtrat bezog sich zuerst auf die Ausschreitungen in Stuttgart - in der Nacht vom 21.6.2020 haben Dutzende gewalttätige Gruppen Teile der Stuttgarter Innenstadt verwüstet und mehrere Polizeibeamte verletzt - und möchte ein gesellschaftliches Zeichen setzen, dass die Bevölkerung hinter der Polizei und auch anderen Rettungskräften steht. Er schlug vor, dass der Gemeinderat in Möckmühl eine Initiative startet, die sich dann hoffentlich über Möckmühl hinaus ausbreiten wird. Hierzu möchte er zunächst den Fraktionsvorsitzenden eine Mail zukommen lassen. Bürgermeister Stammer begrüßte den Aufruf der Bevölkerung über den Gemeinderat. Dann fragte der Stadtrat nach, was aus der Auftragsvergabe bezüglich der Öffnung des Wehrgangs an der Stadtmauer geworden ist. Bürgermeister Stammer erklärte, dass die Öffnung des Wehrgangs wegen drohender Ruhestörungen und Vandalismus wieder verworfen wurde.

Ein weiterer Stadtrat hakte nach, wie weit die Verwaltung bezüglich der digitalen Geräte und digitalen Bereitstellung der Sitzungsprotokolle des Gemeinderats ist. Bürgermeister Stammer informierte, dass dies gerade in Bearbeitung ist.

Zuletzt erkundigte sich wieder ein anderer Stadtrat nach dem Sachstand der in der letzten Gemeinderatssitzung aufgetretenen Bitte, jemanden vom Polizeiposten in Möckmühl zur Berichterstattung in eine Sitzung einzuladen. Bürgermeister Stammer antwortete, dass dies auf der Tagesordnung in der nächsten Gemeinderatssitzung steht.

 

Anschließend wurde in nicht öffentlicher Sitzung weiterverhandelt. Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 20.7.2020 statt.

Mai 2020

Zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 25.5.2020 begrüßte Bürgermeister Stammer die Zuhörerinnen und Zuhörer sowie den Vertreter der Presse. Es standen 11 Tagesordnungspunkte an.

Bevor Bürgermeister Stammer in die Sitzung einsteigt, schildert er die aktuelle Situation in Möckmühl bezüglich der Corona-Krise.

Die letzten beiden Gemeinderatssitzungen im März und April sind ausgefallen, da die Landesregierung Baden-Württemberg empfohlen hat, auf Zusammenkünfte in dieser Größenordnung zu verzichten. Ihm war das gesundheitliche Risiko zu groß und hat dringliche Angelegenheiten per Eilentscheidung in die Wege geleitet. Diese werden unter TOP 11 bekannt gegeben.

Nach dem 13.3.2020 wurden zunächst alle städtischen Einrichtungen geschlossen. Das Personal wurde zu 50 % im Rathaus oder den anderen Einrichtungen eingesetzt und zu 50 % in Heimarbeit, um einem Komplettausfall zu vermeiden.

Mittlerweile hat die Mediathek wieder unter reduzierten Besuchszeiten geöffnet und die Kindergärten bieten neben der Notbetreuung einen reduzierten Regelbetrieb, der erlaubt, dass bis zu 50 % der Kinder wieder betreut werden können. In den Schulen erhalten derzeit die Abschlussklassen wieder Präsenzunterricht. Im Hallenbad findet gerade der Großputz statt, sodass sofern es die Vorgaben zulassen, in den Sommerferien wieder geöffnet werden kann. Das Rathaus ist für Publikumsverkehr geschlossen, aber nach Terminvereinbarung und Anmeldung in der Zentrale können alle Anliegen auch persönlich über das Rasthaus abgewickelt werden.

In Möckmühl sind die Corona-Fallzahlen auf einem konstant niederen Niveau, derzeit gibt es 3 laut Gesundheitsamt positiv getestete Personen.

Allerdings hat die Corona-Krise auch in Möckmühl negative finanzielle Auswirkungen. Nach der Steuerschätzung im Mai sind Ausfälle in Höhe von 1,5 Mio. € zu erwarten. Dennoch müssen die kommunalen Aufgaben weiterhin erfüllt und die Gehälter der Beschäftigen vollumfänglich weiter bezahlt werden - Kurzarbeit ist im öffentlichen Dienst nicht möglich. Die Gesamtfolgen der Corona-Krise sind noch nicht absehbar. Gegebenenfalls muss im Herbst ein Nachtragshaushalt verabschiedet werden.

1. Bürgerfragen

Ein Bürger erkundigt sich nach den Hochwasserschutzmaßnahmen für die Anwohner der Frankenstraße und dem Sachstand des Areals Brückenstraße in Züttlingen. Bürgermeister Stammer antwortet, dass das Areal Brückenstraße an einen Investor verkauft wurde. Dieser muss bei der Planung für die Bebauung den Hochwasserschutz berücksichtigen. Für die Frankenstraße war in der Vergangenheit schon mal eine Hochwasserschutzwand vorgesehen, die aber nicht von der kompletten Anwohnerschaft gewollt war. Um das Thema wieder aufzugreifen, organisiert Bürgermister Stammer mit dem Bürger und Ortsvorsteher Föll einen Vororttermin.

Dann fragt der Bürger nach der Parkplatzsituation des Fischereivereins in Züttlingen. Bürgermeister Stammer kann hierzu aus mangelnder Kenntnis leider keine Auskunft erteilen.

2. Mulcharbeiten bei der Stadt Möckmühl - Vergabe

Bereits seit Jahren werden die Mulcharbeiten der Wegseitenstreifen von der Firma Agrarservice Krämer, Ruchsen zu unserer vollsten Zufriedenheit ausgeführt.

Der hierfür geschlossene Vertrag ist abgelaufen, daher hat die Stadt Möckmühl Angebote für diese Arbeiten eingeholt. Wir gehen davon aus, dass pro Jahr ca. 300 - 350 Arbeitsstunden, je nach Witterung und Wuchs, anfallen.

Ohne weitere Aussprache wurde einstimmig beschlossen, die Mulcharbeiten an den günstigsten Bieter, die Firma Agrarservice Krämer, Ruchsen mit einem Gesamtbetrag von 96,99 €/Arbeitsstunde inkl. Schlepper mit 160 PS, Auslegmulcher 8 m, Mulchkopf 1,2 m oder Kreissäge 2 m, Fahrer und Diesel, zu vergeben.

3. Kindergarten-, Krippen- und Hortgebühren; Aussetzung der Erhebung der Elternbeiträge für April und Mai 2020

Um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, wurden bundesweit die Schulen, Kindergärten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen geschlossen.

Auf Empfehlung der Landesregierung, des Gemeindetags Baden-Württemberg und in Abstimmung mit den übrigen Landkreiskommunen hat die Stadt Möckmühl auf die Einziehung der Kindergarten-, Krippen- und Hortgebühren für die Monate April und Mai 2020 zunächst verzichtet. Eine abschließende Entscheidung über die Erhebung dieser Zahlungen ist hiermit jedoch nicht zwingend verbunden; sie ist zu einem späteren Zeitpunkt zu treffen. Diese Entscheidung ist u.a. davon abhängig, inwieweit die fehlenden Beträge vom Land Baden-Württemberg ersetzt werden.

Für die Inanspruchnahme der Notbetreuung werden die Gebühren für April und Mai 2020 erhoben.

Folgende Elternbeiträge wurden vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung ausgesetzt:

Kindergarten, Krippe: April 2020  37.694,80 €    Mai 2020       37.384,60 €

Hort: April 2020        9.543,60 €    Mai 2020         9.543,60 €.

Hauptamtsleiterin Mockler erklärte, dass auf Anweisung der Landesregierung Baden-Württemberg für Eltern in systemrelevanten Berufen eine Notbetreuung in den Kitas eingerichtet wurde, die die höchste Prioritätsstufe hat. Diese wurde für Eltern mit Präsenzpflicht am Arbeitsplatz ausgeweitet - diese hat die Prioritätsstufe 2. Nun wurde die Betreuung auf 50 % der Kinder ausgeweitet, sofern noch Kapazitäten vorhanden sind. In Möckmühl werden zunächst die Schulanfänger-Kinder wieder in den Kindergärten betreut. Dieser sogenannte eingeschränkte Regelbetrieb hat die Prioritätsstufe 3.

Dann fügte Hauptamtsleiterin Mockler hinzu, die Gebühren für die Notbetreuung sowie für den reduzierten Regelbetrieb dann am besten tageweise, wie die Kinder tatsächlich die Einrichtung besuchen, zu erheben.

Zudem ist es ratsam die Gebühren auch gleich für Juni 2020 auszusetzen.

Ohne weitere Aussprache erging der einstimmige Beschluss:

  1. Bis zu einer endgültigen Entscheidung wird auf die Einziehung der Kindergarten-, Krippen- und Hortgebühren für April, Mai und Juni 2020 verzichtet.
  2. Für die Inanspruchnahme der Notbetreuung und den reduzierten Regelbetrieb werden die Gebühren für April, Mai und Juni 2020 tageweise erhoben.

4. Erlass eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „​​​​​​​Hauptstraße 9" in Möckmühl - Aufstellungsbeschluss

1. Ziel und Zweck der Planung: Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hauptstraße 9“ soll die Art der baulichen Nutzung auf Flst. Nr. 8/4 neu geordnet werden. Die Bauschmiede GmbH, Rittersbrunnenstr. 22, 74740 Adelsheim, möchte den Anfragen nach Wohnraum in der Kernstadt Möckmühl gerecht werden und eine Umnutzung von einer Gewerbeeinheit im Erdgeschoss des Gebäudes „Hauptstraße 9“ zu einer Wohneinheit im Erdgeschoss realisieren.

Das Gebäude der Hauptstraße 9 ist derzeit Bestandteil des bestehenden Bebauungsplans „Innenstadt I“ von 1977. Dort ist festgesetzt, dass Wohnungen nur oberhalb der Erdgeschosse zulässig sind.

In dem aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hauptstraße 9“ sollen nun auch Wohnungen im Erdgeschoss zugelassen werden.

2. Verfahren: Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt. Der Ablauf des Bebauungsplanverfahrens regelt sich auch bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches. Im vereinfachten Verfahren kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig am Verfahren beteiligt.

Mit dem Aufstellungsbeschluss verdeutlicht der Gemeinderat zunächst die Bereitschaft, für das Projekt entsprechendes Planungsrecht zu schaffen.

Die Verwaltung schlägt vor, sobald der Vorentwurf vorliegt, mit den Trägern öffentlicher Belange die frühzeitige Beteiligung durchzuführen. Der Gemeinderat entscheidet anschließend im Rahmen des Auslegungsbeschlusses über die konkreten Regelungen im Bebauungsplan, die dann in die Auslegung gehen.

Das Gremium diskutierte, die Regelung gleich auf das komplette Innenstadtgebiet auszuweiten. Bürgermeister Stammer schlug zur Einigung vor, die Regelung für die komplette Innenstadt als Thema in der nächsten Gemeinderatssitzung aufzunehmen und nun erstmal für die „Hauptstraße 9“ zu entscheiden.

Daraufhin erging der mehrheitliche (3 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen) Beschluss:

1.         Der Gemeinderat fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hauptstraße 9“ auf Grundlage des beigefügten Abgrenzungsplans.

2.         Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Kehle Ingenieurbüro GmbH, Neudenau einen Honorarvertrag auf der Grundlage der HOAI abzuschließen.

3.         Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer formellen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne eigenständigen Umweltbericht aufgestellt. Die Umweltbelange werden in den Abwägungsprozess nach § 1 Abs. 7 BauGB eingestellt.

4.         Im vereinfachten Verfahren kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig am Verfahren beteiligt.

5.         Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Bauherren eine Vereinbarung zur Kostenübernahme aller Planungs- und Ingenieurleistungen, die in Zusammenhang mit diesem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan fallen, abzuschließen.

5. Bebauungsplan Brandhölzle, 3. Bauabschnitt" in Möckmühl - Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.1.2018 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Brandhölzle, 3. Bauabschnitt“ gefasst. Die Veröffentlichung dieses Aufstellungsbeschlusses erfolgte im Amtsblatt der Stadt Möckmühl am 8.2.2018.

Das mit der Erarbeitung der Bebauungsplanunterlagen beauftragte Büro Wick + Partner, Stuttgart hat ebenfalls in der Sitzung vom 25.9.2018 den gefertigten städtebaulichen Entwurf für dieses neue Wohngebiet vorgestellt und erläutert. Der Gemeinderat hat diesem städtebaulichen Entwurf zugestimmt.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 15.10.2018 bis 16.11.2018 - je einschließlich. Die Bürgerbeteiligung wurde im Amtsblatt der Stadt Möckmühl vom 5.10.2018 veröffentlicht.

Den Feststellungsbeschluss mit der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen fasste das Gremium am 17.12.2019.

Die fristgerechte Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen erfolgte im Amtsblatt am 16.1.2020. Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange fanden in der Zeit vom 24.1.2020 bis 24.2.2020 - je einschließlich - statt.

Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie deren Behandlung und Abwägung sind in der dem Gemeinderat zugegangenen Abwägungstabelle, gefertigt durch das Büro Wick + Partner, Stuttgart dargestellt. Von Privatpersonen wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

Nach zwei Besprechung von Anregungen an die Verwaltung wurde mehrheitliche (2 Enthaltungen) beschlossen, dass die vorgebrachten Bedenken und Anregungen entsprechend der Abwägungstabelle des Büros Wick + Partner, Stuttgart Stand 8.5.2020, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, abgewogen und behandelt werden und die entsprechende Satzung über den Bebauungsplan „Brandhölzle, 3. Bauabschnitt“ erlassen wird.

6. Planungsauftrag für die Erschließungsarbeiten Baugebiet „Brandhölzle, 3. Bauabschnitt“ - Vergabe

Für den Bebauungsplan „Brandhölzle - 3. Bauabschnitt“ wurde in der Gemeinderatsitzung vom 25.9.2018 der städtebauliche Entwurf für das neue Wohngebiet in Möckmühl vorgestellt und beschlossen. Um auf dieser Grundlage den Bebauungsplanentwurf weiter erarbeiten zu können, ist es notwendig die Erschließungsplanung für Straßenbau, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zu beauftragen. Dadurch kann die notwendige Abstimmung zwischen den beteiligten Planungsbüros erfolgen.

Die Verwaltung schlägt vor, den Planungsauftrag für die Erschließungsarbeiten an das Büro Walter + Partner, Adelsheim zu vergeben. Das Büro hat bereits den Planungsauftrag für den 1. und 2. Bauabschnitt des Wohngebietes Brandhölzle erhalten und zur vollsten Zufriedenheit ausgeführt.

Aufgrund von Vorkenntnissen hat das Büro Walter + Partner weniger Arbeitsaufwand.

Nach der Klärung einer Verständnisfrage hat der Gemeinderat mehrheitlich (1 Enthaltung) zugestimmt, dass der Planungsauftrag für die Erschließungsarbeiten des Baugebietes „Brandhölzle 3. Bauabschnitt“ an das Büro Walter + Partner, Adelsheim auf Grundlage des Angebotes vom 14.5.2018 vergeben wird.  

7. Modernisierung des Hauptwirtschaftsweges, Flst. 1056 und 1229 Gemarkung Züttlingen

Das Flurneuordnungsamt, Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung der Landkreise Heilbronn und Ludwigsburg hat uns die Modernisierung des Hauptwirtschaftsweges, Flurstücke 1056 und 1229 vorgeschlagen.

Maßgaben für die Kostenschätzung waren folgende Parameter:

•         Modernisierung auf Gemarkung Züttlingen auf einer Länge von rd. 930 Meter, von der Gemeindegrenze zu Neudenau bis zum Wegflurstück 1276 (siehe beigefügte Übersichtskarte)

•         Verbreiterung auf 3,5 m Asphaltbreite

•         Befestigtes Schotterbankett links und rechts mit jeweils 75 cm, sodass eine mit hohen Achslasten befahrbare Breite von 5 m zur Verfügung steht

•         Erdbankett links und rechts 50 cm

•         Die Breite des neuen Wegflurstückes beträgt somit 6 m

•         Herstellung aller Ranker bzw. Anschlüsse an die bestehenden Wege

•         Herstellung von Erdangleichungsarbeiten an das vorhandene Gelände

•         Im Steigungsbereich des Weges (ungefähr zwischen dem Weg mit der Flst.Nr. 1070 und der nördlichen Flurstückgrenze von 1220) muss der Weg bautechnisch aufwendig gebaut werden, da hier schwierigere Geländeverhältnisse vorliegen als im ebenen Verlauf des Weges.

•         In diesem Bereich könnten durch die Wegmodernisierung in einem vereinfachten Flurneuordnungsverfahren auch gleich die Grundstücksverhältnisse mit der tatsächlichen Nutzung in Einklang gebracht werden (der Weg verläuft derzeit außerhalb des Wegflurstücks).

•         Durch die Modernisierung kann ein durchgehender verbreiteter Hauptwirtschaftsweg auf den Gemarkungen Siglingen und Züttlingen bis zum Parkplatz von Schloss Assumstadt hergestellt werden.

Nach der Kostenschätzung betragen die voraussichtlichen Baukosten für die Verbreiterung des Weges inklusive Baunebenkosten ca. 300.000 €. Hierfür können Zuschüsse der Flurneuordnung zwischen 60 % und 75 % gewährt werden, also zwischen 180.000 € und 225.000 €.

Demnach würde bei der Stadt Möckmühl ein Eigenanteil zwischen rd. 75.000 € und 120.000 € verbleiben.

Der Gemeinderat diskutierte über die Notwendigkeit der Maßnahme. Da hier kein Zeitdruck besteht, wurde anschließend einstimmig beschlossen, die Entscheidung über die Modernisierung des Hauptwirtschaftswegs, Flst. Nr. 769/10 in Züttlingen zurückzustellen.

8. Entwidmung Fußweg Jahnstraße - Steige (Flst. Nr. 769/10) in Züttlingen

Der Fußweg Jahnstraße - Steige wird im oberen, unbefestigten Bereich zwischen dem Grundstück Bergstr. 20 und der ehemaligen Frühbeetanlage der Gärtnerei Knepple seit mehreren Jahren nicht mehr genutzt. Da im dortigen Abschnitt die Ausweisung eines Wohnbauplatzes möglich ist, sollte dieser Teil des Weges mitbenutzt werden können.

Der asphaltierte Abschnitt im Bereich der Kindergarten-Außenanlage sollte im Zuge der geplanten Aufstockung der Kindergartenplätze als zusätzliche Spielfläche in den Außenbereich integriert werden. Zugänge zum Kindergarten bestehen weiterhin über die Lindenhalle und die Bergstraße (inkl. barrierefreier Zufahrt).

Der Ortschaftsrat Züttlingen hat diesem Vorhaben bereits zugestimmt.

Ohne weitere Aussprache hat das Gremium einstimmig beschlossen, dass der Fußweg Jahnstraße - Steige (Flst. Nr. 769/10) in Züttlingen entwidmet wird.

9. Treppe Sportplatz zum Schulzentrum - Aufhebung der Ausschreibung

Bürgermeister Stammer verweist auf das den Gemeinderäten zugegangene Schreiben des Landratsamts Heilbronn vom 17.2.2020, aus dem hervorgeht, dass die Ausschreibung der Treppe vom Sportplatz zum Schulzentrum aus rechtlichen Gründen aufgehoben werden muss.

Die Aufhebung der Ausschreibung der Treppe vom Sportplatz zum Schulzentrum wurde mehrheitlich (1 Enthaltung) beschlossen.

10. Aufhebung des Anordnungsbeschlusses der Baulandumlegung „Maisenhälden I“

Mit Beschluss des Gemeinderates der Stadt Möckmühl vom 25.11.2008 wurde gemäß § 46 Baugesetzbuch (BauGB) die Umlegung „Maisenhälden I“ auf Gemarkung Züttlingen angeordnet, um die Grundstücke im Bereich des Bebauungsplanes „Maisenhälden“ für die Zwecke einer künftigen Bebauung neu zu ordnen. Außerdem wurde ein nicht ständiger Umlegungsausschuss gebildet und zwei Sachverständige bestellt.

Da die Neuordnung der Grundstücke im Bereich des Bebauungsplanes inzwischen über notarielle Verträge durchgeführt wurde, ist kein gesetzliches Umlegungsverfahren mehr erforderlich. Aus diesem Grund ist der Anordnungsbeschluss aufzuheben und der gebildete Umlegungsausschuss wird aufgelöst. Auch die Bestellung der Sachverständigen ist aufzuheben.

Die Verwaltung wird beauftragt, evtl. bereits erfolgte Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung der Umlegung zurückzunehmen.

Ohne weitere Aussprache hat das Gremium einstimmig der Aufhebung des am 25.11.2008 erfolgten Anordnungsbeschlusses der Umlegung „Maisenhälden I“ zugestimmt. Der hierzu bestellte Umlegungsausschuss wird aufgelöst und die Bestellung der Sachverständigen wird aufgehoben.

11. Bekanntgaben, Anfragen, Anträge

Bekanntgaben

Bürgermeister Stammer gab bekannt, dass

-           für die Kläranlage Möckmühl eine neue wasserrechtliche Genehmigung für den Betrieb benötigt wird. Das Büro IHT - das bereits die auslaufende Genehmigung bearbeitet hat - soll damit beauftragt werden - die Kosten hierfür belaufen sich auf 16.600 €. Der Gemeinderat nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.

-           der Bau des Gesundheitszentrums Möckmühl bereits Fortschritte annimmt und die SLK derzeit eine Allgemeinmedizinerin und einen Kinderarzt für das Gesundheitszentrum gewinnen konnte. Zusätzlich ist ein weiterer Allgemeinmediziner geplant und

-           das Ingenieurbüro Drees & Sommer, Stuttgart beauftragt ist, die Kosten der Kita Brandhölzle und für den Umbau der Realschule zu überprüfen.

Bürgermeister Stammer hat wegen der ausgefallenen Gemeinderatssitzungen im März und April 2020 aufgrund des Corona-Schutzes folgende Eilentscheidungen erlassen:

1)        Kanalinspektion Ruchsen

Die Firma Beyerle GmbH, Eppingen-Kleingartach, wird mit der Kanaluntersuchung zum Angebotspreis in Höhe von 33.400,92 € beauftragt.

 

2)        Sportplatz

Die Sanierungsarbeiten für den Sportplatz und der Tartanbahn wurden ausgeschrieben und an den jeweils günstigsten Bieter vergeben.

Die Baumaßnahmen starten nächste Woche.

 

3)        Umbau Wohnhaus - Bergstraße 16, Züttlingen - zur Krippe

Die Gewerke wurden an den jeweils günstigsten Bieter wie folgt vergeben:

Gewerk Zimmerer-/Dachdeckerarbeiten

Berechnung:                                                                            25.060,79 €

günstigster Bieter: Firma Vogg, Baumerlenbach:                   23.490,60 €

 

Gewerk Stahlbauarbeiten

Berechnung:                                                                             27.530,00 €

günstigster Bieter: Firma Burkhardt, Züttlingen:                      52.528,39 €

 

Gewerk Rück- und Rohbauarbeiten

Berechnung:                                                                             40.253,57 €

günstigster Bieter: Firma Schleid, Neckargerach:                   30.460,43 €

 

Gewerk Gerüst-/Gipser-/Malerarbeiten

Berechnung:                                                                               52.327,74 €

günstigster Bieter: Firma Roth, Mosbach:                                 79.311,96 €

 

Gewerk Fliesenarbeiten

Berechnung:                                                                            27.595,27 €

günstigster Bieter: Firma Kotatko & Malatek, Billigheim:       15.519,39 €

 

Gewerk Fensterbauarbeiten und Innentüren

Berechnung:                                                                             19.284,68 €

günstigster Bieter: Firma Scheurig, Billigheim:                        54.146,90 €

 

Gewerk Bodenbelagsarbeiten

Berechnung:                                                                             17.081,65 €

günstigster Bieter: Firma boden piont, Billigheim:                   22.146,97 €

 

Gewerk Sanitärarbeiten

Berechnung:                                                                             23.608,97 €

günstigster Bieter: Firma Johmann, Mosbach:                        38.663,60 €

 

Bürgermeister Stammer schlug vor, künftig bei Vergaben die zuständigen Architekten mit in die Sitzung einzuladen, die dann die Mehrkosten erklären können.

Anfragen/Anträge

Ein Stadtrat bezog sich auf den Vorfall am 1. Mai, bei dem Polizisten einen Mann am „Scharfen Eck“ gewaltsam überwältigt haben, da ihm ein Teleskopschlagstock entwendet werden musste, nachdem der Mann versuchte mit diesem auf die Polizisten einzuwirken. Er hakte nach, was zwischenzeitlich mit diesem Mann passiert ist und was die Polizei für die Sicherheit in Möckmühl für Maßnahmen plant.

Bürgermeister Stammer möchte diesbezüglich gerne den Chef des Möckmühler Polizeipostens, Herrn Dickel, in die nächste Gemeinderatssitzung zur Berichtserstattung einladen.

Ein anderer Stadtrat sprach die ständig erhöhte Durchfahrtsgeschwindigkeit der Landesstraße - Ortsdurchfahrt Ruchsen an. Er forderte vermehrte Geschwindigkeitskontrollen durch das Landratsamt und ein elektronisches Geschwindigkeitsanzeige-Schild als dauerhafte Installation durch die Stadt.

Bürgermeister Stammer erachtete ein solches Schild, das bei zu hoher Geschwindigkeit ein rotes Symbol anzeigt, für eine gute Lösung.

Wieder ein anderer Stadtrat fragte nach dem Sachstand bezüglich des Sportgeländes, das der Gemeinderat vor der nun wegen dem Corona-Virus ausgefallen Sitzung im März bezüglich einer Entscheidung besichtigen wollte.

Bürgermeister Stammer entgegnete, dass die Stadt wie eingangs besprochen mit Ausfällen in Höhe von 1,5 Mio. € zu rechnen hat und weitere Auswirkungen nicht abgesehen werden können - Investition sind daher schwierig.

Zuletzt sprach ein weiterer Stadtrat Kettnacker folgendes Anliegen von Bürgern an, das er nun weitergeben möchte: an manchen Tagen ist die Geruchsbelästigung - verursacht durch einen landwirtschaftlichen Betrieb - kaum zu ertragen. Er hakte nach, ob die Stadt hiergegen nichts unternehmen kann.

Bürgermeister Stammer antwortete, dass sich die Stadt diesbezüglich schon mehrfach an das zuständige Landratsamt gewandt hat - die zulässigen Grenzwerte sind hier eingehalten.

Anschließend wurde in nicht öffentlicher Sitzung weiterverhandelt. Die nächste Gemeinderatsitzung findet am 30.6.2020 statt.

März/ April 2020

Im März und April fand wegen  der Corona-Verordnungen keine Gemeinderatssitzung statt.

Februar 2020

Zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 18.02.2020 begrüßte Bürgermeister Stammer die Zuhörerinnen und Zuhörer sowie den Vertreter der Presse. Es standen 5 Tagesordnungspunkte an.

Sportlerehrungen:

Bevor Bürgermeister Stammer in die Tagesordnung eingestiegen ist, nahm er - wie bereits vor einem Jahr - folgende zwei Sportlerehrungen vor:

Felix Egner gewann wie bereits im Vorjahr die württembergische Ringer-Meisterschaft im Freistil bis 71 kg.

Ebenso gelang es Nico Walch im Kickboxen in der Gewichtsklasse über 70 kg seinen Deutschen Meistertitel zu verteidigen.

Bürgermeister Stammer gratulierte Felix Egner und Nico Walch zu den herausragenden Leistungen, wünschte beiden weiterhin viel Erfolg und ein verletzungsfreies Training und betonte, dass sie mit ihren großartigen Leistungen ein Vorbild für Fleiß und Disziplin sind. Als kleine Anerkennung seitens der Stadt Möckmühl überreichte Bürgermeister Stammer jedem der Sportler einen Gutschein.

1.   Bürgerfragen

Es erfolgten keine Wortmeldungen.

2.   Überarbeitung der Räum- und Streupflichtsatzung der Stadt Möckmühl

Die aktuelle Räum- und Streupflichtsatzung der Stadt Möckmühl ist seit dem 01.01.1990 gültig und sollte nunmehr in einigen Punkten der aktuellen Mustersatzung des Gemeindetags angepasst werden.

In der Räum- und Streupflichtsatzung der Stadt Möckmühl ist festgelegt, dass die Anlieger einer Straßenseite, auf der sich kein Gehweg befindet, ebenfalls verpflichtet sind, den auf der gegenüberliegenden Seite vorhandenen Gehweg zu reinigen, Schnee zu räumen sowie zu streuen. Diese Aufgabe ist dann mit dem direkten Anlieger zu teilen. Die Umsetzung und Überwachung der beidseitigen Verpflichtung ist sehr schwierig. Daher wird auch in der Mustersatzung vom Gemeindetag Baden-Württemberg vorgeschlagen, dass an Straßen mit nur einem Gehweg an einer Seite, nur diejenigen Straßenanlieger verpflichtet sind, an deren Seite der Gehweg verläuft.

Die Verwaltung schlug daher vor, den § 2 Abs. 3 wie folgt neu zu regeln:

Bei einseitigen Gehwegen sind nur diejenigen Straßenanlieger verpflichtet, auf deren Seite der Gehweg verläuft. Des Weiteren wird in der Mustersatzung empfohlen, den Umfang der Reinigungspflicht auch auf Baumscheiben im Gehwegbereich auszuweiten. Dies bedeutet, dass Abfälle im Bereich der Baumscheiben vom Anlieger zu beseitigen sind.

Die Verwaltung schlug vor, den § 4 Abs. 1 mit einem Satz zu ergänzen:

Die Reinigung erstreckt sich räumlich auch auf die unbefestigten Flächen um die im Gehwegbereich stehenden Straßenbäume.

Bisher ist in der Satzung festgelegt, dass das Schneeräumen und das Beseitigen von Schnee- und Eisglätte werktags bis 7.00 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 9.00 Uhr zu erfolgen hat. In der Mustersatzung wird empfohlen die Zeiten so festzulegen, dass von montags bis freitags bis 7.00 Uhr, samstags bis 8.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr geräumt und gestreut sein muss.

Daher schlug die Verwaltung vor, den § 7 neu zu fassen:

Die Gehwege müssen von montags bis freitags bis 7.00 Uhr, samstags bis 8.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Die Pflicht endet um 20.00 Uhr.

Der Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Räumen und Streuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) mit den geänderten §§ 2 Abs. 3, 4 Abs. 1 und 7 hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.

3.   Erneuerung der Wasserleitung in der Korber Straße

Im Bereich der Korber Straße 11 kam es bereits Mitte 2019 zu einem kleineren Wasserrohrbruch. Da hierbei nur eine geringe Menge Trinkwasser austritt und der Schaden sich an einem schlecht zugänglichen Hang befindet, wurde die Leitung noch nicht repariert. Hinzu kommt, dass bei den Gebäuden Korber Straße 11, 15, 17, 18 und 20 ein nur sehr geringer Wasserdruck zu verzeichnen ist. Der Druck liegt stellenweise unter einem bar, die Stadt ist allerdings verpflichtet einen Wasserdruck von mindestens 2,0 bar zur Verfügung zu stellen. Durch den sehr schwer und kostenintensiv zu beseitigenden Wasserrohrbruch und die schlechten Druckverhältnisse hat die Verwaltung das Ingenieurbüro Kehle, Neudenau, für die Planung zur Erneuerung der Wasserleitungen in diesem Bereich beauftragt. Die Kostenschätzung liegt bei 108.000,00 €.

Nach der Klärung einer Verständnisfrage hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass die Maßnahme einer neuen Wasserversorgung im Bereich der Korber Straße umgesetzt sowie das Ingenieurbüro Kehle, Neudenau, mit der Erstellung und Durchführung einer Ausschreibung beauftragt wird.

 

4. Umbau von Verwaltungsräumen im Rathaus Möckmühl - Vergabe von Bauarbeiten

Das Einwohnermeldeamt, untergebracht im 1. OG im Gebäude Hauptstraße 25, soll in das dortige Erdgeschoss umverlegt werden. Hierzu sind verschiedene Baumaßnahmen notwendig, welche vom Gemeinderat bereits beschlossen und mittlerweile durch das Architekturbüro Huber, Billigheim, ausgeschrieben wurden.

Als Tischvorlage haben die Gemeinderäte Lageplan, Grundriss und Schnitt der geplanten Umbauarbeiten erhalten.

Nach der Klärung einer Verständnisfrage erging der einstimmige Beschluss, dass der Auftrag für die Umbauarbeiten dem jeweiligen günstigsten Bieter folgendermaßen erteilt werden:

Rohbauarbeiten:                                  Fa. Batu-Bau, Mosbach, 6.255,24 €

Innentüren und Fensterbauarbeiten:                Fa. Arnold, Möckmühl, 19.781,37 €

Gipser-, Maler- und Trockenbauarbeiten:         Fa. Kohlhammer, Möckmühl, 23.240,40 €

 

5. Bekanntgaben, Anfragen, Anträge

Bekanntgaben:

Bürgermeister Stammer gab bekannt, dass sich der Rektor des Gymnasiums, Herr Dunke, bei der Verwaltung und dem Gemeinderat für die vollumfängliche Genehmigung des Etats bedankte.

Industriegebiet Maisenhälden - Firma Realogis: Bürgermeister Stammer berichtete, dass das Logistikunternehmen Realogis, Düsseldorf sich für Industriefläche im Industriegebiet Maisenhälden interessiert.

Der Gemeinderat wird eine vergleichbare Immobilie von Realogis, wie sie in Möckmühl angedacht ist, in Muggensturm besichtigen.

Tartanbahn: Zur Sanierung der Tartanbahn stehen die Ausschreibungen an. Dazu muss noch entschieden werden, welche Farbe die neue Tartanbahn erhalten soll. Als Option gibt es die Farben Rot oder Blau bei gleicher Qualität, wobei sich bei der Farbe Blau die Mehrkosten auf ca. 17.000 € belaufen und bei Nachbesserungen die Beschaffung schwieriger ist.

Die Vergabe wird in der nächsten Gemeinderatssitzung entsprechend erfolgen.

Die Tartanbahn soll nach Ansicht des Gemeinderats in der Farbe Rot ausgeschrieben werden.

Anfragen/Anträge:

Eine Stadträtin hakte wegen dem dringenden Handlungsbedarf nach, welche entgegenwirkenden Maßnahmen am Büttenbach wegen der Überflutungsgefahr noch angedacht sind.  Bürgermeister Stammer antwortete, dass hier ein Termin vereinbart werden muss, an dem vor Ort dann über die notwendigen Maßnahmen entschieden wird.  

Dann sprach die Stadträtin an, dass die Biotope auf der Gemarkung Züttlingen durch den Sturm mit herumfliegenden Plastik verschmutzt wurden und diese dringend von den Abfällen gereinigt werden sollten. Bürgermeister Stammer möchte hierzu eine Flurputzaktion mit der Bevölkerung starten.

Ein Stadtrat schlug vor, dass ein Bürgerempfang - mit Ehrungen - organisiert werden sollte, den die Spvgg und die Musikschule gerne organisieren werden, wenn ihnen die Stadthalle und ein Budget zur Verfügung gestellt wird. Bürgermeister Stammer bedankte sich für das Angebot, ist aber der Ansicht, dass der Bürgerempfang nicht von einzelnen Vereinen oder Institutionen, sondern wegen der Gleichbehandlung von der Stadtverwaltung organisiert werden muss. Er wird das Thema in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen zur Entscheidung auf die Tagesordnung nehmen.

Ein anderer Stadtrat fragte wegen der Tennisplätze in Möckmühl beziehungsweise in Züttlingen, wie jeweils die Nutzung geregelt ist. Bürgermeister Stammer erklärte, dass die beiden vorderen Tennisplätze in Möckmühl sowie das Tennisheim bis zum 31.12.2020 durch ein Nutzungsrecht von der Spvgg - Abteilung Tennis - genutzt werden. Die Kosten dafür trägt die Stadt. Die Anschlussregelung entscheidet der Gemeinderat. Der Stadtrat forderte eine notwendige finanzielle Unterstützung durch die Stadt für das Tennis in Züttlingen. Bürgermeister Stammer entgegnete, dass ihm hier nicht alle Informationen vorliegen und dies daher jetzt nicht entschieden werden kann.   

Zuletzt erkundigte sich der Stadtrat, ob es für den Bau der Kita Brandhölzle einen Zeitplan gibt, solange die Kostenfrage nicht zufriedenstellend geklärt ist. Bürgermeister Stammer antwortete, dass erst die Kostenüberprüfung vorliegen muss, bis weitere Schritte in die Wege geleitet werden.

Anschließend wurde in nichtöffentlicher Sitzung weiterverhandelt. Die nächste Gemeinderatsitzung findet am 24.03.2020 statt.

Januar 2020

Zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 28.01.2020 begrüßte Bürgermeister Stammer die Zuhörerinnen und Zuhörer sowie die Vertreterin der Presse. Es standen 8 Tagesordnungspunkte an.

Sportlerehrung - Antonia Schmidt:

Bürgermeister Stammer ehrte Frau Antonia Schmidt für ihre weiteren herausragenden Leistungen im Tennis. Bereits 2018 hat er Antonia Schmidt geehrt, da sie beste deutsche Spielerin in der Regionalliga war und in der höheren Altersklasse U18 den Baden-Württembergischen Meistertitel gewonnen hat.

Diese Leistungen konnte Antonia Schmidt zwischenzeitlich noch steigern: im vergangenen Jahr hat sie mit ihrer Partnerin Angelina Wirges in der Altersklasse U18 den Deutschen Meistertitel gewonnen.

Nun hat Antonia Schmidt eine klare Zielsetzung, sie will ihre ersten Weltranglistenpunkte holen.

Bürgermeister Stammer gratulierte Antonia Schmidt herzlich zu diesem Erfolg und betonte, dass sie mit ihren großartigen Leistungen ein Vorbild für Fleiß und Disziplin ist.

Im Sommer 2019 hat Antonia Schmidt ihr Abitur am Jagsttalgymnasium Möckmühl absolviert. Nun lebt sie in Offenbach und trainiert an der Tennis-Akademie, bis zu 40 Stunden in der Woche

 

1.   Bürgerfragen

Es erfolgten keine Wortmeldungen.

2.     Ehrung von Blutspendern

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Herr Bürgermeister Stammer Herrn Kim Schultes, stellvertretender Bereitschaftsleiter der DRK-Ortsgruppe Möckmühl.

Bürgermeister Stammer betonte, dass Blut ein Serum ist, das nicht künstlich hergestellt werden kann und deshalb Blutspenden lebenswichtig sind. Daher dankte Bürgermeister Stammer den Blutspendern für ihre vorbildliche und beispielhafte Bereitschaft einen Teil ihres Blutes dem Roten Kreuz bzw. kranken und verletzten Menschen zur Verfügung zu stellen.

Sein herzlicher Dank geht auch an Herrn Schultes und das ganze Team der DRK-Ortsgruppe Möckmühl für die Organisation der Blutspendentermine und für die ehrenamtliche Arbeit bei vielen Veranstaltungen über das ganze Jahr.

Gemeinsam mit Kim Schultes nahm Bürgermeister Stammer die Ehrung der anwesenden Jubilare vor.

Als Dank und Anerkennung für ihre Leistung erhielten die Blutspenderinnen und Blutspender eine Urkunde, die Ehrennadel des DRK sowie ein Weinpräsent.

Geehrt werden für

10-mal Blutspenden (Ehrennadel in Gold):

Markus Boos, Tanja Egner, Ute Ferreira dos Santos, Heidrun Herrmann, Irina Kreps, Ralph Reinhardt und Benedikt Stammer

25-mal Blutspenden (Ehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz und eingravierter Spendenzahl):

Elke Kilian-Meister, Alexander Kühner und Kim Schultes

50-mal Blutspenden (Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl):

Reiner Braun und Ulli Reichert

 

3.     Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats

In der Klausurtagung hat der Gemeinderat das Anliegen geäußert, dass die öffentlichen und nichtöffentlichen Protokolle der Gemeinderatssitzung per E-Mail zugesendet werden sollen und nicht durch Auflegen in der nächsten Gemeinderatssitzung zur Kenntnis zu bringen sind.

Mehrfertigungen von Niederschriften der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen dürfen gemäß § 38 Abs. 2 GemO (Gemeindeordnung Baden-Württemberg) nicht ausgehändigt werden, daher ist das Versenden dieser Protokolle nicht zulässig.

Bezüglich des elektronischen Versendens der Protokolle über die öffentlichen Gemeinderatssitzungen müssen § 33 und § 34 der Geschäftsordnung entsprechend geändert werden.

Der Beschluss hierzu ist einstimmig ergangen.

 

4.     Errichtung einer Treppe zur Begehung des Wehrgangs an der Stadtmauer

Im Rahmen der Klausurtagung des Gemeinderates legte dieser fest, den Wehrgang an der Stadtmauer wieder begehbar zu machen. Da der Wehrgang früher bereits begehbar war, können Teile des Fundamentes und der Auflagen an der Mauer wiederverwendet werden.

Die Verwaltung hat hierzu ein Angebot bei der Firma Holzbau Zipperlein, Möckmühl, eingeholt.  Eine entsprechende Statik muss noch erstellt werden. Ebenso muss am Wehrgang ein Abschlusstor angebracht werden.

Um eine bessere Kostenübersicht zu bekommen wurde aus der Mitte des Gremiums vorgeschlagen, mehrere komplette Angebote, die auch das Gerüst und die Abschlusstüre beinhaltet, einzuholen.

Daraufhin erging der folgende einstimmige Beschluss:

1.       Der Auftrag zur Errichtung einer Treppe zur Begehung des Wehrgangs an der Stadtmauer wird nicht vergeben.

2.       Die Verwaltung wird beauftragt mehrere Komplettangebote - inklusive Gerüst und Zugangstür -  einzuholen. 

 

5.     Neubau einer Treppe vom Sportplatz zum Schulzentrum - Vergabe

Der Neubau der Treppe vom Sportplatz zum Schulzentrum wurde von Landschaftsarchitekt Kern ausgeschrieben und geprüft. 3 der angefragten Firmen haben ein Angebot abgegeben. Günstigster Bieter ist die Firma Dörr, Möckmühl mit einem Angebotspreis in Höhe von 59.032,57 €.

Nach der Klärung einer Verständnisfrage wurde einstimmig beschlossen, dass der Neubau der Treppe vom Sportplatz zum Schulzentrum an den günstigsten Bieter, Firma Dörr, Möckmühl zu einem Angebotspreis in Höhe von 59.032,57 € vergeben wird.

 

6.     Haushaltsplan für den Kämmereihaushalt/ Wirtschaftsplan der Wasserversorgung 2020- Beschlussfassung

Der Haushaltsplan 2020 für den Kämmereihaushalt und der Wirtschaftsplan der Wasserversorgung 2020 wurden in der Sitzung vom 17.12.2019 bereits vorgestellt, ausführlich beraten und Fragen beantwortet.

Mit der Einladung zur Januar-Sitzung erhielt der Gemeinderat die gebundenen Fassungen des Haushaltsplanes 2020 / Wirtschaftsplan 2020.

Bürgermeister Stammer verwies auf die beiliegenden Pläne beziehungsweise auf deren Beratung in der letzten Sitzung am 17.12.2019 und bedanke sich bei Stadtkämmerer Konrad und der gesamten Kämmerei für die Erstellung des umfangreichen Zahlenwerks.

Es erging der einstimmige Beschluss, dass dem Haushaltsplan, Finanz- und Stellenplan des Kämmereihaushalts für das Jahr 2020 sowie dem Wirtschaftsplan, dem Finanz- und Stellenplan der Wasserversorgung für das Jahr 2020 zugestimmt wird. Die entsprechende Satzung wird jeweils erlassen und separat im Amtsblatt veröffentlicht.

 

7.     Zustimmung zur Annahme von Spenden

Die Gemeindeordnung wurde am 1.2.2006 durch eine Verfahrensvorschrift für die Annahme von Spenden durch Amtsträger (also z. B. Bürgermeister, Gemeinderat) geändert. Die Änderung ist auf eine Initiative des Städtetags Baden-Württemberg zurückzuführen und hat zum Ziel, für mehr Transparenz bei der Spendenpraxis zu sorgen.

Folgen der Änderung: Die Änderung der Gemeindeordnung stärkt die Rolle des Gemeinderats. Die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen kann generell nur durch den Gemeinderat erfolgen.

Bürgermeister Stammer hat die 27 Spenden, die im Jahr 2019 eingegangen sind vorgelesen und parallel dazu dem Gemeinderat die Spendenliste als Umlauf zur Kenntnis gegeben.

Ohne weitere Aussprache erging der einstimmige Beschluss, dass der Annahme der 27 Spenden zugestimmt wird.

 

8. Bekanntgaben, Anfragen, Anträge

Bekanntgaben:

Bürgermeister Stammer informierte über Änderungen von Sitzungsterminen des Gemeinderats, die jedem Gemeinderat auch schriftlich zugegangen sind.

 

Radweg Züttlingen-Neudenau:

Das Flurbereinigungsamt des Landratsamts Heilbronn baut den Radweg Züttlingen-Neudenau bis zur Gemarkungsgrenze der Stadt Möckmühl aus, die Kosten teilen sich die Stadt Neudenau sowie das Landratsamt. Nun hat das Landratsamt bei der Verwaltung angefragt, ob die Stadt Möckmühl die anschließend weiterführenden 950 m bis zum Schloss Assumstadt in diesem Zuge auch ausbauen möchte. Die Kosten belaufen sich zwischen 180.000 € und 225.000 €, ein Zuschuss zwischen 60 % - 75 % ist zu erwarten, sodass der Ausbau die Stadt Möckmühl zwischen 75.000 € und 120.000 € kosten würde.

Wenn Interesse besteht, wäre dies in Tagesordnungspunkt in der nächsten Gemeinderatssitzung.

Der Gemeinderat war der Ansicht, dass der Radweg ausgebaut werden soll.

Anfragen/Anträge:

Ein Stadtrat kritisierte die Verhaltensweise der Bahn, da diese nach der Investition mit dem Bahnhofsumbau nicht die entsprechende verbesserte Verbindung für die Bürger liefert. Daher schlug er vor, gegebenenfalls noch nicht bezahlte Gelder einzubehalten. Bürgermeister Stammer ärgert dieses Verhalten ebenso, aber das Geld kann aufgrund der unterschiedlichen Vertragspartner - für den Umbau die DB Netz AG - und für den unzufrieden stellenden Bahnbetrieb GoAhead - nicht einbehalten werden.

Ein anderer Stadtrat wies auf den Flyer der Frankenbahninitiative hin, worin unzufriedene Bahnfahrer aufgerufen werden Rückmeldungen abzugeben, die gesammelt an die Bahn weitergegeben werden. Er regte an, diesen auf der Homepage und im Amtsblatt zu veröffentlichen. Bürgermeister Stammer bedankte sich für die Anregung und wird die entsprechenden Veröffentlichungen veranlassen.

Wieder ein anderer Stadtrat sprach zum Thema Bahn das Sicherheitsproblem des Übergangs am Bahnhof Möckmühl an, da die Treppe jetzt im Winter sehr schnell glatt wird. Technischer Koordinator Thoma bestätigte das Problem und informierte, dass die Treppe aufgrund voller Auftragsbücher der Fachfirma im Frühjahr nachgebessert wird.

Danach erkundigte sich eine Stadträtin nach dem Sachstand des Areals Brückenstraße in Züttlingen und nach dem des Industriegebiets. Bürgermeister Stammer antwortete, dass das Thema Brückenstraße im Anschluss in der nichtöffentlichen Sitzung besprochen wird. Bezüglich des Industriegebiets informierte Bürgermeister Stammer, dass dies nun an die Firma ECE verkauft ist und derzeit die Planungen laufen.

Zuletzt hinterfragte ein Stadtrat die Angebotsabgabe der Sanierung der Treppenanlage, da nicht das günstigste Angebot, sondern die teuren Angebote in Frage gestellt werden sollen, wenn ein anderer Unternehmer kostenrechnend für einiges weniger den Auftrag ausführen kann. Bürgermeister Stammer sah dies ebenso und bestätigt, wie wichtig der Wettbewerb unter den Unternehmer ist. 

Anschließend wurde in nicht öffentlicher Sitzung weiter verhandelt. Die nächste Gemeinderatsitzung findet am 18.02.2020 statt.

Dezember 2019

Aus dem Gemeinderat

 

Zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 17.12.2019 begrüßte Bürgermeister Stammer die Zuhörerinnen und Zuhörer. Es standen 15 Tagesordnungspunkte an.

 

1.   Bürgerfragen

Ein Bürger erkundigte sich, ob die Fahrradbox am Bahnhof wieder aufgestellt wird.

Bürgermeister Stammer erklärte, dass die Box wegen dem Bahnhofumbau aus dem Weg musste und nun an anderer Stelle wieder aufgestellt wird.

 

2.   Bericht über das Forstwirtschaftsjahr 2019 und Haushalsplan Wald 2020

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Stammer Revierförster Reiner.

Eingangs stellte Herr Reiner den Forstbetrieb der Stadt Möckmühl für die neuen Gemeinderäte kurz vor und informierte, dass aufgrund des Kartellverfahrens Forst das bisher für Möckmühl zuständige Forstamt Neuenstadt aufgelöst und ab 01.01.2020 durch die forstliche Betreuung im Kommunalwald des Landkreises Heilbronn abgelöst wird. Er selbst ist weiterhin als Förster für Möckmühl zuständig.

Herr Reiner erläuterte anschließend dem Gremium die aktuelle Situation im Stadtwald Möckmühl und beantwortete die Fragen der Stadträte.

Mit einem prognostizierten Überschuss von rund 95.000 Euro schließt das Jahr 2019 auch mit dem geringeren Erlös gegenüber den Vorjahren dennoch gut ab. Denn der Schädlingsbefall aufgrund der Dürre aus 2018 und ebenso 2019 war sehr hoch.

Prognosen für 2020 sind sehr schwierig, weil nicht abgesehen werden kann, ob die fehlende Niederschlagsmenge der Jahre 2018 und 2019 jetzt über das Winterhalbjahr ausgeglichen werden und sich der Wald ab der nächsten Vegetationsphase erholen kann. Voraussichtlich wird die Forstwirtschaft im Jahr 2020 aber keinen Gewinn erwirtschaften können.

Der Gemeinderat nahm vom Bericht über das Forstwirtschaftsjahr 2019 Kenntnis und stimmte dem Naturalplan und Haushaltsplan Wald 2020 einstimmig zu.

 

3.   Vorstellung der Planung für die Kita Brandhölzle

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Stammer Herrn Architekt Krummlauf, Architekturbüro KTH, Heilbronn.

Anhand einer Präsentation stellte Architekt Krummlauf die Konzeption und Planung für die Kita Brandhölzle vor und beantwortete anschließend die Fragen aus der Mitte des Gremiums.

Anschließend erging der einstimmige Beschluss, dass das Architekturbüro KTH sowie die Fachplaner n bis zur Fertigstellung der Entwurfsplanung beauftragt werden.

 

4. Antrag auf Einführung eines Sportprofils am Jagsttal-Gymnasium ab dem Schuljahr 2023/24

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Stammer Herr Rektor Dunke.

Rektor Dunke hat einen Antrag auf Einführung eines Sportprofils am Jagsttal-Gymnasium ab dem Schuljahr 2023/24 an die Verwaltung gestellt, da die Stadt Möckmühl als Schulträger - sprich der Gemeinderat - darüber zu befinden hat, ob dieser Antrag beim Regierungspräsidium Stuttgart gestellt wird.

Rektor Dunke informierte, dass das Sportprofil die Attraktivität des Gymnasiums Möckmühl steigern wird, da dieser an keinem mit dem Gymnasium Möckmühl in Konkurrenz stehenden Gymnasien im Umkreis angeboten wird. Zudem sind die Sportanlagen in Möckmühl sowie die notwendigen Lehrkräfte vorhanden. Daher bittet er das Gremium das Gymnasium Möckmühl zu stärken indem die Stadt den Antrag auf Einführung des Sportprofils am Jagsttal-Gymnasium ab dem Schuljahr 2023/24 stellen wird.

Nach der Klärung von Verständnisfragen wurde einstimmig beschlossen, dass der Antrag auf Einführung des Sportprofils am Jagsttal-Gymnasium Möckmühl ab dem Schuljahr 2023/24 beim Regierungspräsidium Stuttgart gestellt wird.

 

5.   Haushaltsplan für den Kämmereihaushalt/ Wirtschaftsplan der Wasserversorgung 2020 - Einbringung und Beratung

Anhand einer Präsentation und dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf erläuterte Stadtkämmerer Konrad nochmals kurz die Umstellung auf das neue Haushaltsrecht und die wichtigsten Inhalte aus dem Haushaltsplan.

Anschließend beantworteten Bürgermeister Stammer und Stadtkämmerer Konrad die Fragen der Stadträte.

Danach erging der folgende einstimmige Beschluss:

1.   Dem Entwurf des Haushaltsplans 2020 des Kämmereihaushalts und des Wirtschaftsplans der Wasserversorgung, den Finanzplänen des Kämmereihaushalts und der Wasserversorgung bis 2023 und den Stellenplänen des Kämmereihaushalts und der Wasserversorgung wird zugestimmt.

2.   Den Budgets für die Schulen und für die Mediathek wird gemäß dem Haushaltsplanentwurf zugestimmt.

3.   Dem Ortschaftsrat Züttlingen werden die im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel als Budget zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt mit Ausnahme von Mitteln, die Pflichtaufgaben betreffen sowie die im Vermögensplan des Kämmereihaushalts und der Wasserversorgung enthaltenen Mittel. Diese Mittel sind nicht für andere Zwecke verwendbar.

 

6. Bildung eines Hauptausschusses des Gemeinderats und Wahl der Vertreter

Nach der Wahl der Gemeinderäte hat der Gemeinderat am 23.11.1999 entschieden einen Hauptausschuss als beratenden Ausschuss mit folgendem Aufgabenbereich einzurichten:

1. Personal- und allgemeine Verwaltungsangelegenheiten

2. Finanz- und Haushaltswirtschaft, einschließlich Abgabenwesen,

3. Schul- und Kindergartenwesen,

4. Verwaltung der Liegenschaften der Stadt, einschließlich Wald, Jagd, Fischerei und Weide,

5. Bauleitplanung und Bauwesen (Hoch- und Tiefbau, Vermessung),

6. Verkehrswesen, Straßenbeleuchtung, Versorgung und Entsorgung,

7. Umweltschutz, Landschaftspflege und Gewässerunterhaltung

Nach der Wahl am 26.05.2019 ist zunächst die Entscheidung über die Einrichtung des Hauptausschusses als beratendem Ausschuss und über dessen anzahlmäßige Besetzung zu treffen. Entsprechend der Entscheidung wäre dann die Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter durchzuführen.

Während der Klausurtagung am 15.11.+16.11.2019 hat der Gemeinderat festgelegt, dass ein Hauptausschuss als beratender Ausschuss eingerichtet wird, in den von jeder Fraktion ein Mitglied und ein Stellvertreter zu wählen ist.

Die Besetzung des Hauptausschusses ist im Wege der Einigung in einer offenen Wahl erfolgt.

Gewählt sind nach einem einstimmigen Beschluss:

Andreas Kraft, Stellvertreter Thorsten Kern (FWV)

Hans-Joachim Valet, Stellvertreter Axel Link (CDU)

Frank Herzberg, Stellvertreterin Marie-Anna Traub (GRÜNE)

Michael Egner, Stellvertreter Markus Kettnacker-Prang (WfM)

Stefan Vachaja, Stellvertreterin Barbara Schiedel (SPD)

 

7. Kindergarten- und Krippenbedarfsplanung 2020

Die Kindergartenbedarfsplanung wird jährlich fortgeschrieben, vgl. § 3 KitaG.

Änderungen im Vergleich zum vorherigen Jahr: der Kindergarten in Züttlingen wird zum 01.01.2020 von 2 Gruppen auf 2 ½ Gruppen aufgestockt, um alle Kinder auf der Warteliste betreuen zu können.

Die Kindergärten werden im laufenden Kindergartenjahr an ihre maximale Kapazitätsgrenze stoßen. Die im Sommer geborenen Kinder können teilweise erst ab September aufgenommen werden, wenn die Schulabgänger die Einrichtungen verlassen. Die Entwicklung der Kinderzahlen wird beobachtet und weitere Betreuungsmöglichkeiten werden erwogen.

Die Nachfrage an Krippenplätzen ist leicht angestiegen, sodass kurze Wartelisten vorhanden sind. Es ist davon auszugehen, dass die Nachfrage in den nächsten Jahren ansteigen wird. Auch die Ganztagesbetreuung im Krippenbereich wird immer wieder angefragt.

Ein Puffer an Plätzen auf Basis der heutigen Zahlen sowie eine Ganztagesbetreuung im Krippenbereich ist in der neuen Kita Brandhölzle vorgesehen.

Die Kindergarten- und Krippenbedarfsplanung 2020 wurde zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

8. Einbau einer Heizung in der Kelter in Ruchsen

Um den großen Raum in der Kelter Ruchsen nicht nur in den Sommermonaten nutzen zu können, ist der Einbau einer Heizung erforderlich. In der Klausurtagung hat der Gemeinderat vereinbart, dass hier eine Heizung eingebaut werden und daher ein Angebot dafür eingeholt werden soll.

Dieses Angebot der Firma Körber Wärmetechnik, Schefflenz liegt nun vor und beläuft sich auf 19.845,04 €.

Nach der Klärung einer Verständnisfrage erging der einstimmige Beschluss, dass der Auftrag zum Einbau der Heizung in der Kelter in Ruchsen an die Firma Körber Wärmetechnik, Schefflenz zum Angebotspreis in Höhe von 19.845,04 € vergeben wird.

 

9. Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED - Vergabe für den Teilort Züttlingen

Nach erfolgten Zuschusszusagen zur Erneuerung von Straßenleuchten in LED-Ausführung im Jahr 2016 für das Gebiet Binsach, im Jahr 2017 für das Wohngebiet Lehle, im Jahr 2018 für die Bereiche Wohngebiet Schlot, Bahnhof-, Haupt-, Korber- und Roigheimer Straße sowie für den alten Teil des Ortsteils Ruchsen, wurde 2019 ein Zuschussantrag für den Ortsteil Züttlingen gestellt.

Der Antrag für insgesamt 270 Leuchtenköpfe wurde mittlerweile positiv beschieden und hierzu wieder eine beschränkte Ausschreibung unter drei örtlichen Firmen durchgeführt.

Die Berücksichtigung von nur örtlichen Unternehmen wurde wegen den Ortskenntnissen sowie der späteren Wartung und Betreuung des Straßenleuchtennetzes gewählt. Die Submission für das Vorhaben erfolgte am 29.11.2019. Der Bauausführungszeitraum ist von Januar bis Sommer 2020 vorgesehen.

Ohne weitere Aussprache wurde einstimmig beschlossen, dass den Zuschlag zur Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED im Teilort Züttlingen die Firma Elektro-Kluth, Möckmühl-Züttlingen, als günstigster Bieter, zum Angebotspreis in Höhe von brutto 122.931,62 € abzügl. 2 % Skonto erhält.

 

10. Bebauungsplan "Brandhölzle 3. Bauabschnitt" - Feststellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Stadt Möckmühl hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.01.2018 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Brandhölzle, 3. Bauabschnitt“ gefasst. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Möckmühl am 08.02.2018 veröffentlicht.

Das mit der Erarbeitung der Bebauungsplanunterlagen beauftragte Büro Wick+Partner, Stuttgart hat ebenfalls in der Sitzung vom 25.09.2018 den gefertigten städtebaulichen Entwurf für dieses neue Wohngebiet vorgestellt und erläutert. Der Gemeinderat hat diesem städtebaulichen Entwurf zugestimmt.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 15.10. 2018 bis 16.11.2018 - je einschließlich-. Die Bürgerbeteiligung wurde im Amtsblatt der Stadt Möckmühl vom 05.10.2018 veröffentlicht.

In einer dem Gemeinderat vorgelegten Abwägungstabelle, gefertigt durch das Büro Wick+Partner, Stuttgart, Stand: 04.12.2019 wurden die eingegangenen Stellungnahmen behandelt.

Nach einer kurzen Diskussion wurde festgestellt, dass die angesprochenen Änderungswünsche aus der Mitte des Gemeinderats im 4. Bauabschnitt umgesetzt werden können und nun das Verfahren für den 3. Bauabschnitt wie von der Verwaltung vorgeschlagen abgewickelt wird.

Da die Mitglieder des Gemeinderates damit einverstanden waren, konnte über den Inhalt der Abwägungstabelle mit allen eingegangen Anregungen, en bloc abgestimmt werden.

Mit 1 Enthaltung erging der folgende Beschluss:

1.       Der Gemeinderat stimmt den Abwägungsvorschlägen zu den eingegangenen Anregungen, wie in der Abwägungstabelle Stand: 04.12.2019, gefertigt durch das Büro Wick+Partner, Stuttgart wie dargestellt, zu.

2.       Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Brandhölzle, 3. Bauabschnitt“ wird festgestellt und die Auslegung des Bebauungsplanentwurfes beschlossen. Es werden folgende Unterlagen ausgelegt, die jeweils durch das Büro Wick+Partner, Stuttgart mit Datum vom 04.12.2019 gefertigt sind:

- Lageplan zum Bebauungsplan und zu den örtlichen Bauvorschriften, Maßstab 1:1 500

- Textteil mit den textlichen Festsetzungen gem. § 9 BauGB und örtlichen Bauvorschriften gem.    § 74 LBO

- Begründung gem. § 9 BauGB

- Umweltbericht und Grünordnungsplan

- Beitrag zur speziellen Artenschutzrechtlichen Prüfung gem. § 44 BNatSchG (Fassung vom 11.04.2018)

- Faunistische Untersuchung

- Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „Brandhölzle III“

- Ergebnisse der Schallpegelmessungen des Hochbehälters in Möckmühl

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften sowie die übrigen Unterlagen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

11. Bebauungsplan "Alte Gärtnerei" in Züttlingen - Einleitungsbeschluss

Nachdem im Baugebiet „Züttlingen-Nord“ alle Bauplätze verkauft sind und weitere Nachfrage nach Plätzen für Einfamilienhäuser besteht (aktuell 4 Vormerkungen), sollte die Ausweisung des Baugebietes „Alte Gärtnerei“ mit voraussichtlich 8 Bauplätzen erfolgen.

Das Plangebiet umfasst die Flurstücks Nr. 770/1 (Teilfläche mit 2.799 qm) und 775 (3.311qm). Mit den Eigentümern der betreffenden Grundstücke konnte Einigung über den Kauf gemäß GR-Beschluss erzielt werden. Ein Kaufvertragstermin ist für Anfang Januar 2020 vereinbart. Am südwestlichen Ende des Plangebiets soll ein Fußweg über die Flurstücke 770 und 826 zur Neuenstadter Straße führen. Der hierzu erforderliche Grundstückskauf ist derzeit allerdings noch nicht möglich.

Das Bebauungsplanverfahren kann im kommenden Jahr nach § 13a des Baugesetzbuches (vereinfachtes Verfahren im Innenbereich) durchgeführt werden. Die Erschließung wäre dann im Jahr 2021 vorzunehmen.

Der Ortschaftsrat Züttlingen hat sich mit der Thematik befasst und empfiehlt einstimmig die Durchführung des beschriebenen Verfahrens.

Ohne weitere Aussprache erging der folgende einstimmige Beschluss:

1.       Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB stimmt der Gemeinderat der Einleitung eines Bebauungsplanverfahren nach § 13a BauGB für ein Wohngebiet in Züttlingen zu.

2.       Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Alte Gärtnerei“. Für den Geltungsbereich ist der Lageplan des Ingenieurbüros Kehle GmbH, Neudenau vom 02.12.2019 maßgebend.

3.       Der Auftrag für die Planungsarbeiten für das Bebauungsplanverfahren und Erschließung des Baugebietes „Alte Gärtnerei“ wird an das Ingenieurbüro Kehle GmbH, Neudenau erteilt.

4.       Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen, sowie den Entwurf des Bebauungsplanes auszuarbeiten und die Auslegung des Entwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorzubereiten.

 

12. Bebauungsplan "Salenbusch" in Züttlingen - Einleitungsbeschluss

Gemäß der dem Gemeinderat vorliegenden Wohnbaustudie vom 18.6.2019 des Planungsbüros Wick und Partner, Stuttgart, ist die Ausweisung weiterer Wohngebiete für Einfamilienhäuser im Außenbereich von Züttlingen nur noch sehr eingeschränkt möglich. Durch die am Ortsrand aus südöstlicher nach nordwestlicher Richtung verlaufende Starkstromleitungstrasse wäre eine zusammenhängende Erweiterung der Wohnbebauung nur noch oberhalb des jetzigen Baugebietes „Rädle IV“ (Wohnstraße „Im Salenbusch“) möglich. An allen anderen Ortsrändern kann entweder gar keine Bebauung mehr oder allenfalls ca. 70 bis 100 m vom derzeitigen Siedlungsgebiet entfernt erfolgen.

Nach der möglichen Bebauung des Gebietes „Alte Gärtnerei“ wären auch die derzeitigen Potentiale im Innenbereich nahezu ausgeschöpft. 

Zur Sicherung einer weiteren Wohnbebauungsmöglichkeit mit Einfamilienhäusern wäre es nach § 13 a und b, Baugesetzbuch seit Mai 2017 möglich, im Bereich oberhalb der Straße „Im Salenbusch“ (Flurstücke 1804, 1805, 1806 und Teile der Flurstücke 1868 und 1870) eine weitere Fläche in einem vereinfachten Verfahren auszuweisen.

Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 13b BauGB ist, dass es sich um eine Wohnbebauung handelt, die sich an den bereits bebauten Ortsrand anschließt und max.10.000 m² bebaute Grundfläche umfasst (ca. 12 bis 14 Bauplätze) Zudem dürfen damit keine Vorhaben durchgeführt werden, die der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen oder Schutzzwecke und Erhaltungsziele von Natura 2000-Gebieten beeinträchtigen.

Für Eingriffe im Sinne der Eingriffsregelung (§ 1a Abs. 3 BauGB) ist kein Ausgleich erforderlich. Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichts entfällt. Eine Artenschutzprüfung wäre durchzuführen.

Die Verwaltung kann freiwillig über die Durchführung des Eingriffsausgleichs entscheiden. Im vereinfachten Verfahren kann die noch nicht im Flächennutzungsplan ausgewiesene Fläche dort nachträglich eingeplant werden.

Im rechtskräftigen Regionalplan Heilbronn-Franken 2020 ist der Bereich der Fläche des Planbereiches keiner Nutzung zugewiesen, grenzt aber an eine bestehende Fläche für Wohnbau an.

Der wirksame Flächennutzungsplan 1999 Verwaltungsgemeinschaft Möckmühl 1. Fortschreibung, weist für die Fläche des Planbereichs „Fläche für Landwirtschaft“ aus. Die Darstellung des Flächennutzungsplanes wird parallel geändert.

§ 13 b Baugesetzbuch schreibt allerdings vor, dass der erforderliche Einleitungsbeschluss noch vor dem 31.12.2019 zu fassen wäre. Das gesamte Bebauungsplanverfahren müsste mit dem erforderlichen Satzungsbeschluss bis spätestens 31.12.2021 erledigt sein.

Der Ortschaftsrat Züttlingen sprach sich einstimmig für die Einleitung des vereinfachten Bebauungsplanverfahrens aus. Die Durchführung des Verfahrens und eine mögliche Erschließung sollen nur bei weiterem Bedarf nach der Ausweisung des Gebietes „Alte Gärtnerei“ erfolgen.

Nach einer kurzen Diskussion erging der folgende der mehrheitliche (7 Gegenstimmen sowie 3 Enthaltungen) Beschluss:

1.       Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB stimmt der Gemeinderat der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 13a + b BauGB für ein Wohngebiet in Züttlingen zu.

2.       Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Salenbusch“. Für den Geltungsbereich ist der Lageplan des Büros Wick + Partner GmbH, Stuttgart vom 05.11.2019 maßgebend.

 

13. Bebauungsplan "Habichtsflur" in Möckmühl - Züttlingen - Aufstellungsbeschluss

Das Planungsbüro Wick & Partner, Stuttgart, hat den Aufstellungsbeschluss erarbeitet.

Ohne weitere Aussprache erging mit 3 Gegenstimmen der folgende mehrheitliche Beschluss:

1.       Der Gemeinderat beschließt, für das im Plan vom 04.12.2019 des Büros Wick & Partner, Stuttgart, abgegrenzte Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen.

2.       Das Plangebiet umfasst einen Teil des Flurstücks 1729/1.

3.       Das Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB - frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - und nach § 4 Abs. 1 BauGB - frühzeitige Behördenbeteiligung - wird ausgeführt.

 

14. Hofgut "Maisenhälden" - erneuter Aufstellungsbeschluss Außenbereichssatzung und vorhabenbezogener Bebauungsplan

Das Hofgut Maisenhälden auf Gemarkung Züttlingen befindet sich im Eigentum der von Ellrichshausen’schen Stiftung. Das Hofgut steht unter Denkmalschutz. Durch die Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung besteht Bedarf, Möglichkeiten für substanzerhaltende Nutzungen zu schaffen.

Die Stiftung beabsichtigt, auf dem Areal durch Umnutzung des historischen Bestandes eine weitere Wohnbebauung umzusetzen, sowie eine maßvolle Neubebauung zu schaffen.

Der Bedarf an Wohnraum ist in der Stadt Möckmühl bzw. im Ortsteil Züttlingen unter anderem durch das benachbarte Gewerbegebiet „Maisenhälden“ gegeben.

Durch eine Außenbereichssatzung sollen nach § 35 Abs. 6 BauGB die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden für die Genehmigungsfähigkeit der Umnutzungen. Vereinfacht dargestellt, soll die Außenbereichssatzung in einfacherem und schnellerem Verfahren Nutzungsänderungen möglich machen, ein vorhabenbezogener B-Plan dann nachfolgende Vorhaben präzisieren.

Der Gemeinderat der Stadt Möckmühl hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.2.2018 die Aufstellung der Außenbereichssatzung „Hofgut Maisenhälden“ beschlossen und zur Auslegung bestimmt. Die Verwaltung ist beauftragt worden, die Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Die jetzige Fassung enthielt bereist die eingepflegten Abstimmungen und Belange von Regionalverband und Bund. In der aktuellen Fassung hat das Büro Schäfer Schwäbisch Hall den Geltungsbereich nochmals präzisiert und die seitens des Regionalverbands eingebrachte Flächenverkleinerung flurstücksunabhängig exakt der Fläche des historischen Hofguts angepasst, anstelle nur einer Verkleinerung auf das Flurstück 1723 nördlich der Durchfahrtsstraße. Nach wie vor wird damit eine deutliche Verkleinerung des Geltungsbereiches von 1,03ha auf ca. 0,67ha erreicht.

Um den 2. Entwurf der Außenbereichsatzung der Öffentlichkeit vorzustellen und der Forderung der Fachbehörden zu den Aussagen zum Geltungsbereich nachzukommen, werden die Planunterlagen erneut ausgelegt.

Alle eingegangenen Stellungnahmen wurden in einer Abwägungstabelle als Tischvorlage zur Sitzung nachgereicht. 

Ohne weitere Aussprache erging mit 1 Enthaltung der folgende mehrheitliche Beschluss:

1.       Der Gemeinderat fasst für die Außenbereichssatzung „Hofgut Maisenhälden“ sowie für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hofgut Maisenhälden“ auf Grundlage des Satzungsendwurfs und der Lagepläne des Büros Schäfer Schwäbisch Hall vom 06.09.2019 jeweils den erneuten Aufstellungsbeschluss.

2.       Die Verwaltung wird beauftragt diese Einleitungsbeschlüsse gem. §2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntzumachen, die Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerbeteiligung) gem. § 3Abs. 1 BauGB sowie die vorgezogene Behördenbeteiligung gem. §4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

15. Bekanntgaben, Anfragen, Anträge

Bekanntgaben:

Bürgermeister Stammer informierte, dass das Gremium vor der heutigen Gemeinderatssitzung bereits in den Knurps Puppenkeller eingeladen war, weil dort ein Generationenwechsel stattgefunden hat: Herr Michael Siegl hat die Geschäftsleitung an seinen Sohn Robin Müther übergeben.

Anfragen/Anträge:

Ein Stadtrat hat die Berichterstattung in der Heilbronner Stimme bezüglich der Bahn und der nun geplanten Bedarfshalte angesprochen. Möckmühl wurde seitens der Bahn nach dem Bahnhofumbau eine bessere Anbindung versprochen und nun gibt mit dem Bedarfshalt in Züttlingen eine schlechtere Anbindung als zuvor. Bürgermeister Stammer erwiderte, dass es bei der Bahn leider schon öfter anders gekommen, als es zuvor angekündigt worden ist. Ein anderer Stadtrat berichtete ergänzend von der Fahrplankonferenz Anfang Dezember: erst hier wurden die Bedarfshalte kommuniziert, weil sich die Bahn hiervor eine Zeitersparnis verspricht. Er ist der Ansicht, dass diese Entscheidung erstmal in Kauf zu nehmen ist, aber für eine Verbesserung dieser Umstände gekämpft werden muss.

Zuletzt spricht eine Stadträtin den Grundstücksverkauf bei der Stadt Möckmühl an und schlug vor, um dem hohen Flächenverbrauch entgegenzuwirken, beispielsweise ein Punktesystem einzuführen. Bürgermeister Stammer entgegnete, dass die Stadt Möckmühl schon seit 1992 die Bauplätze nach Eingangsdatum vergibt und sich dies in der Praxis bewährt hat. Dennoch sei er für andere Vorschläge offen.

 

Anschließend wurde in nicht öffentlicher Sitzung weiterverhandelt. Die nächste Gemeinderatsitzung findet am 28.01.2020 statt.

November 2019

Zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 26.11.2019 begrüßte Bürgermeister Stammer die Zuhörerinnen und Zuhörer sowie die Vertreterin der Presse. Es standen 10 Tagesordnungspunkte an.

Bevor Bürgermeister Stammer in die Tagesordnung einstieg, nahm er die Ehrung von Herrn Ralf Krämer, für 25 Jahre im öffentlichen Dienst vor. Denn Herr Ralf Krämer ist seit dem 21.10.1994 Ortsvorsteher von Ruchsen und ist somit der dienstälteste der derzeit amtierenden Ortsvorsteher.

Bürgermeister Stammer bedankte sich bei Ralf Krämer für die konstruktive Zusammenarbeit und übergab ihm eine Urkunde, einen Geschenkkorb sowie einen Gutschein in Namen des Personalrats.

1. Bürgerfragen

Eine Bürgerin fragte, ob die Stadt die Erweiterung des Baugebiets Salenbusch in Züttlingen ohne ökologischen Ausgleich durchführen wird. Bürgermeister Stammer antwortete, dass dies in der nächsten Gemeinderatssitzung entschieden wird.

Ein Bürger erkundigte sich, ob der Bebauungsplan Brückenstraße in Züttlingen fortgeschrieben wird. Bürgermeister Stammer entgegnete, dass hierüber keine Bürgerfragen zulässig sind, weil dieser Punkt auf der Tagesordnung steht.

Ein weiterer Bürger hakte nach, wie die Stadt der zunehmenden Vermüllung auf der Gemarkung entgegenwirkt und schlug gegebenenfalls ein Bußgeld vor. Bürgermeister Stammer bestätigte, dass ein Bußgeld grundsätzlich sinnvoll wäre, nur leider lässt sich der Verursacher meist nicht ermitteln und somit kann kein Bußgeld festgesetzt werden.

Wieder ein anderer Bürger fragte, für wie wichtig Bürgermeister Stammer die Arbeit des Ortschaftsrats hält. Bürgermeister Stammer betonte, dass er eine Anhörung des Ortschaftsrats in allen Belangen, die die Ortschaft betreffen für sehr bedeutend hält. Diese ist jedoch nicht bindend, da der Ortschaftsrat lediglich eine beratende Funktion hat.

Zwei Schülerinnen des Jagsttalgymnasiums hatten gebeten, in die im Sommer heiß werdenden Klassenzimmer Klimaanlagen einzubauen. Bürgermeister Stammer erläuterte, dass im Gymnasium im Zuge der Generalsanierung eine Lüftungsanlage eingebaut wurde, die die kühle Nachtluft in die Klassenzimmer leitet, damit diese nicht so stark erhitzen. Eventuell ist die Anlage nicht richtig eingestellt, dies müsste überprüft werden, oder die Fenster werden manuell geöffnet und dann kann die Anlage nicht richtig arbeiten.

Wieder ein anderer Bürger bezog sich nochmals auf das Baugebiet Salenbusch in Züttlingen und benachrichtigte, dass ihm gegenüber vor 15 Jahren, als er hier in der letzten Reihe gebaut hat, zugesagt wurde, dass das Gebiet nicht mehr erweitert wird.

Bürgermeister Stammer entgegnete, dass er solche Aussagen keinesfalls trifft, da dies immer durch einen Bebauungsplan festgelegt wird, über den der Gemeinderat entscheidet. In diesem Verfahren sind dann auch die angrenzenden Anwohner zu beteiligen, dabei kann der seine Bedenken äußern.

Die Bürgerin betonte zuletzt nochmals, dass ein Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren durchzuführen, ohne umweltrechtliche Belange zu beachten, heutzutage nicht mehr zeitgemäß ist.

2. Abschluss eines Werkvertrages über die Durchführung der Bestattungsleistungen

Die Stadt Möckmühl hat die bestehende vertragliche Vereinbarung mit dem Bestattungsinstitut Strässer, Roigheimer Str. 45, 74219 Möckmühl über die Durchführung des Bestattungswesens zum 31.12.2019 auf Grund der gesetzlich vorgeschriebenen Ausschreibungspflicht gekündigt. Die Dienstleistungen im Bestattungswesen sind regelmäßig dem Wettbewerb zu unterwerfen, um dem Grundsatz der Chancengleichheit im Wettbewerb zu entsprechen.

Bei der Vertragsdauer von 5 Jahren liegt der Auftragswert unter 100 T €, die Leistungen können in diesem Fall im beschränkten Ausschreibungsverfahren ohne vorausgehenden öffentlichen Teilnahmewettbewerb auf Grundlage von § 11 Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) in V.m. Ziffer 2.3.1 und 2.3.2 der Verwaltungsvorschrift der Landesregierung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VwV) beschaffen werden. Im Zuge der Ausschreibung wurden vier Bestattungsunternehmen in der näheren Umgebung aufgefordert, ein Angebot über Ihre Leistungen abzugeben. Bis zum Ende der Ausschreibungsfrist am 04.11.2019 ist ein Angebot eingegangen:

Bieter: Bestattungshaus Strässer, Roigheimer Str. 45, 74219 Möckmühl

Auf Grund der angebotenen Leistungsentgelte wurde ein Vertragsentwurf ausgearbeitet.

Ohne weitere Aussprache hat der Gemeinderat einstimmig dem Abschluss eines Werkvertrags über die Durchführung des Bestattungswesens mit dem Unternehmen Bestattungen Strässer, Möckmühl, mit einer Laufzeit von 5 Jahren zugestimmt.

3. Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen (Bestattungsgebührenordnung)

Mit dem Abschluss des neuen Werkvertrags mit dem Unternehmen Bestattungen Strässer zum 1.1.2020 müssen die Leistungsentgelte in der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen (Bestattungsgebührenordnung) angepasst werden.

Nach der Klärung von Verständnisfragen hat der Gemeinderat der überarbeiteten Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen (Bestattungsgebührenordnung) zum 01.01.2020 inklusive der Ergänzung in § 6 „und für jede weitere Verlängerung von 15 Jahren“ zugestimmt.

Die Bestattungsgebührenordnung ist dem Gemeinderat im Vorfeld zugegangen und wird separat in den Möckmühler Nachrichten veröffentlicht.

4. Verpachtung des Fischwassers an der Seckach

Der Antrag auf Fischeipacht an der Seckach des Angelsportvereins Möckmühl e.V. ist bei der Verwaltung eingegangen, da der seitherige Vertrag zum Jahresende ausläuft. Seither sind 300,- € pro Jahr als Pacht festgelegt, für die Dauer von 12 Jahren.

Ohne weitere Aussprache erging der einstimmige Beschluss, dass die Fischeipacht an der Seckach für weitere 12 Jahre zum Pachtpreis von 300,-- pro Jahr an den Angelsportvereins Möckmühl e.V. vergeben wird.

5. Vergabe von Bauleistungen für den Neubau der Bushaltestelle und Sanierung des Gehwegs entlang der L 1025 in Ruchsen - östliche Seite (Richtung Möckmühl)

Nachdem die Bushaltestelle in Ruchsen, Fahrtrichtung Widdern, im Jahr 2018 neugestaltet wurde, soll nun die Bushaltestelle auch in Richtung Möckmühl umgebaut werden.

Das Ingenieurbüro Kehle GmbH, Neudenau, hat die erforderlichen Bauleistungen beschränkt ausgeschrieben. Fünf geeignete Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert, davon haben vier Firmen ein Angebot abgegeben.

Der Vergabevorschlag des Ingenieur-Büros Kehle GmbH schließt mit der Empfehlung, den Auftrag an die erstplatzierte Firma WS Bau GmbH & Co.KG zu der angebotenen Summe von 94.000,00 € zu vergeben.

Ohne weitere Aussprache hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, die Bauleistungen an die Firma WS Bau GmbH & Co. KG, Mosbach, zu den Bedingungen des Angebots mit einer Auftragssumme von 94.000,00 € brutto zu vergeben.

6. Zuschussantrag der evangelischen Kirchengemeinde Ruchsen

Der Zuschussantrag der evangelischen Kirchengemeinde für die Renovierungsarbeiten an der evangelischen Kirche in Ruchsen ist bei der Verwaltung eingegangen.

Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss, dass die evangelische Kirchengemeinde für die Renovierungsarbeiten an der evangelischen Kirche in Ruchsen einen Zuschuss in Höhe von 2.000 € erhält.

7. Änderung des Bebauungsplanes "Brückenstraße" in Züttlingen

Der Bebauungsplan „Brückenstraße“ wurde am 19.12.1989 beschlossen und umfasst das Gebiet der ehemaligen Therapieeinrichtung „Jagsttal“ als Klinik zur Langzeittherapie für Drogen- und Suchtkranke. Die Einrichtung wurde zum 31.12.2015 geschlossen. Die vorhandenen Gebäude werden seitdem nicht mehr genutzt.

Eine zwischenzeitliche Anfrage eines Investors nach Änderung des Bebauungsplans zur Einrichtung eines Beherbergungsbetriebes mit Unterbringung von bis zu 300 Arbeitnehmern großer umliegender Firmen wurde von Ortschafts- und Gemeinderat abgelehnt. Das anfängliche Interesse eines Investors zur Fortführung als Klinik wie oben beschrieben, führte zu keinem Ergebnis.

Der Eigentümer des Geländes, der Verein für Jugendhilfe Böblingen, hat mittlerweile einem Investor für Wohnbau ein Verkaufsangebot gemacht, das von diesem voraussichtlich im November 2019 angenommen werden wird. Da das Gelände ursprünglich eine Industriebrache (Zuckerfabrik) war, mussten Bohrungen zur Entnahme von Bodenproben vorgenommen werden, die den ursprünglich geplanten Kaufvertragstermin verzögerten. Nach Auskunft des Investors seien die Proben unproblematisch und das Ergebnis mit dem Umweltamt beim Landratsamt Heilbronn abgestimmt.

Nach einer ersten Planung sollen auf dem über 3 ha großen Gelände ca. 100 Wohnungen vorwiegend für junge Familien entstehen, die sich in Mehrfamilien- und Reihenhäusern befinden würden.

Die Nutzung des brachliegenden Geländes als Wohngebiet brächte eine Entlastung des sehr angespannten Wohnungsmarktes und damit eine gesamtstädtisch interessante Maßnahme für 200 bis 300 Personen ohne Verwendung landwirtschaftlicher Flächen bzw. Erschließung eines bisherigen Außenbereiches.

Die Nähe zum Bahnhof mit einem zukünftigen Stundentakt im Nahverkehr bringt ebenfalls Vorteile. Der Individualverkehr hätte über die Franken- und Brückenstraße zu erfolgen und brächte dort sicherlich ein höheres Verkehrsaufkommen, das mit dem der Maisenhälder Straße vergleichbar wäre. Sie ist die Erschließungsstraße, je nach Standort, für bis zu 400 Einwohner.

Der Ortschaftsrat Züttlingen hat sich bereits mit der Thematik befasst und empfiehlt einstimmig, den Bebauungsplan „Brückenstraße“ in ein allgemeines Wohngebiet zu ändern.

Nach Erläuterungen vom Stadtrat Föll in seiner Funktion als Ortsvorsteher und einer kleinen Diskussionsrunde erging der mehrheitliche (1 Gegenstimme und 1 Enthaltung) Beschluss, dass die Verwaltung beauftragt wird das entsprechende Verfahren gemäß § 13a BauGB zur Änderung des Bebauungsplans „Brückenstraße“ in Züttlingen durchzuführen. Der künftige Eigentümer hat dabei die Kosten des Verfahrens zu tragen.

8. Bewerbung der Stadt Möckmühl an der Telekom-Aktion "Wir-jagen-Funklöcher"

„Wir jagen Funklöcher“ ist eine Initiative der Telekom Deutschland GmbH, um Städten und Gemeinden die Möglichkeit zu geben, fernab der Netzausbauplanung Mobilfunklöcher durch die Telekom schließen zu lassen.

Gemeinden im LTE-Funkloch können sich jetzt von der Telekom schnell versorgen lassen. Doch sie müssen selbst aktiv werden und einen Antennenstandort anbieten. Die Deutsche Telekom übernimmt die Kosten und will den Ausbau des Mobilfunknetzes mit der Aktion "Wir jagen Funklöcher" beschleunigen. Das gab das Unternehmen am 20. August 2019 bekannt. Damit sollen 50 Funklöcher geschlossen werden.

An der Aktion könne jede Kommune teilnehmen, die auf ihrem Gebiet ein LTE-Funkloch habe. Nötig sei unter anderem ein Beschluss des Gemeinderats und ein Standort für eine Antenne auf einem Dach oder eine freie Fläche für einen Mast. Im Gegenzug will die Telekom dort einen LTE-Standort errichten und betreiben. Die Telekom baut nach eigenen Angaben im Jahr rund 2.000 Antennen-Standorte neu auf. Die Aktion "Wir jagen Funklöcher" soll dieses jährliche Programm ergänzen.

Wegen des vorhandenen LTE- Funklochs wäre die Teilnahme an der Aktion der Telekom für den Ortsteil Bittelbronn von höchster Priorität.

Nach der Klärung von Verständnisfragen wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass sich die Stadt Möckmühl an der Telekom Aktion "Wir-jagen-Funklöcher" bewirbt.

9. Bestellung von Gutachtern für den gemeinsamen Gutachterausschuss des nördlichen Landkreises Heilbronn

In der Sitzung vom 24.09.2019 löste der Gemeinderat der Gutachterausschuss der Stadt Möckmühl zum Stichtag 31.12.2019 auf. Gleichzeitig stimmte der Gemeinderat der Neugründung einer „Geschäftsstelle Gutachterausschuss nördlicher Landkreis“ sowie dem Beitritt zum gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Bad Friedrichshall und einer Übertragung der Aufgaben des Gutachterausschusses an die Stadt Bad Friedrichshall zum 01.01.2020.

Die Anzahl der Mitglieder des gemeinsamen Gutachterausschusses wurde von der Stadt Bad Friedrichshall in Abstimmung mit allen Beteiligten festgelegt. Bei der Erstellung von Gutachten sollen vorrangig die Gutachter aus der jeweiligen Kommune beteiligt werden.

Für den Bereich der Stadt Möckmühl sind der Stadt Bad Friedrischall 4 Gutachter mitzuteilen. Ein zusätzlicher Stellvertreter ist nicht erforderlich, weil für die Erstellung eines einzelnen Gutachtens maximal 2 Gutachter aus der jeweiligen Kommune benötigt werden. Die 4 Gutachter können sich somit untereinander vertreten.

Die derzeitige Amtsperiode endet auf Grund der Auflösung des Gutachterausschusses der Stadt Möckmühl am 31.12.2019. Deswegen sind die derzeit bestellten Gutachter mit Wirkung zum 31.12.2019 abzuberufen.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurden einstimmig die 4 Mitglieder für Möckmühl - Reinhold Müller, Joachim Huber, Ralf Krämer und Stefan Schmidt - im gemeinsamen Gutachterausschuss für den nördlichen Landkreis Heilbronn in der nächsten Amtsperiode vom 01.01.2020 bis 31.12.2023 bestellt.

10. Bekanntgaben, Anfragen, Anträge

Bekanntgaben:

Bürgermeister Stammer gab bekannt, dass

- sich die Kirchengemeinden Möckmühl, Bittelbronn, Roigheim, Ruchsen und Züttlingen zum 01.12.2019 auflösen und in die Evangelische Verbundkirchengemeinde Möckmühl - Roigheim - Züttlingen integriert werden und

- die Stadt Möckmühl ein Zertifikat für Energieeinsparung aufgrund der Sanierung der Straßenbeleuchtung erhalten hat.

Klausurtagung des Gemeinderats:

Am 15.11.+16.11.2019 hat die Klausurtagung des Gemeinderats stattgefunden.

Hier hat der Gemeinderat Themen zusammengestellt, die während der Legislaturperiode von Bedeutung sind. Die Themen wurden von der Verwaltung zusammengestellt und auf Vorschlag der Verwaltung in kurz-, mittel- und langfristige Umsetzung eingeteilt. Diese Liste wurde an alle Gemeinderäte verteilt. Sofern Änderungswünsche bestehen, sollten diese bis zur nächsten Gemeinderatssitzung der Verwaltung mitgeteilt werden. Dann werden die Themen mit ins Protokoll aufgenommen.

Bürgermeister Stammer bedankte sich für die konstruktive Zusammenarbeit und den guten Umgang untereinander während der Klausurtagung und freut sich nun auf die weitere Zusammenarbeit mit dem neuen Gremium.

Anfragen/Anträge:

Ein Stadtrat regte an, dass der Gemeinderat einmal pro Jahr einen Klausurtag einlegen könnte, damit Themen auch fraktionsübergreifend besprochen werden können und der Zusammenhalt des gesamten Gremiums dadurch gestärkt wird.

Bürgermeister Stammer nahm die Anregung dankend entgegen und bestätigte, dass der fraktionsübergreifende Austausch für die Entwicklung des gesamten Gremiums sehr wichtig ist.

Anschließend wurde in nicht öffentlicher Sitzung weiterverhandelt. Die nächste Gemeinderatsitzung findet am 17.12.2019 statt.