Aus dem Gemeinderat: Stadt Möckmühl

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Fachwerk

Berichte aus dem Gemeinderat

Hier können Sie die Bekanntmachungen der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzungen nachlesen:

Juli 2026

TOP 1 
Bürgerfragen 

Ein Bürger erkundigte sich nach dem Sachstand der angeregten Hilfe-App.

Frau Ehmann antwortete, dass die Verwaltung diesbezüglich mit anderen Kommunen in Kontakt war und sich die Stadt Möckmühl hierfür erst neu aufstellen muss. Zudem ist die Anschaffung im 5-stellingen Bereich, sodass dies gut abgewogen werden muss. 

Dann fragte der Bürger, ob die Beschränkung der erlaubten Parkzeit in den Parkhäusern von 2 Stunden auch nachts gilt.

Bürgermeister Michler bestätigte dies dem Grundsatz nach, aber die Kontrolle erfolgt über Nacht nicht.

 

Eine Bürgerin bemängelte die Sauberkeit in der Innenstadt, denn trotz Durchfahrt der Kehrmaschine diese Woche sind Ecken verschmutzt, da die Kehrmaschine diese nicht erreicht. 

Bürgermeister Michler verwies auf die Räumpflicht der Anwohner und wird dies durch den Vollzugsdienst kontrollieren lassen. 

  

  

  

TOP 2

Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse

– 

  

TOP 3

Grundschule Möckmühl – Ganztagsgrundschule der offenen Form

Folgende Rahmenbedingungen zum Rechtsanspruch wurden durch das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) festgelegt:

•  Jedes Kind hat von der ersten bis zur vierten Klasse in der Grundschule einen Anspruch auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung.

•  Der Rechtsanspruch wird stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeführt, beginnend in Klassenstufe 1.

•  Er umfasst acht Stunden an fünf Werktagen (Montag bis Freitag) in der Woche.

•  Er gilt auch für die Zeit der Schulferien. 

 

Diesem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung kommt die Stadt Möckmühl im Schuljahr 2026/2027 durch die Bereitstellung von Hortplätzen nach. 

Um mehr Kinder in eine längere Betreuung bringen zu können, ist an der Grundschule Möckmühl die Einrichtung einer Ganztagsgrundschule in Wahlform vorgesehen. 

Geplant war die Einführung des Ganztags-Grundschulbetriebs ursprünglich bereits im Schuljahr 2026/2027. In Absprache mit der Schulleitung der Grundschule Möckmühl wurde die Einführung hauptsächlich aufgrund des Umstandes, dass der geplante Schulhausanbau zur Umsetzung der Ganztags-Grundschulbetreuung voraussichtlich erst zum Schuljahr 2027/2028 fertiggestellt ist, um ein Schuljahr verschoben. 

Ab dem Schuljahr 2027/2028 soll der Ganztagsschulbetrieb zunächst für die Klassenstufen 1 und 2 erfolgen und sukzessive für die weiteren Klassenstufen ausgebaut werden, sodass zum Schuljahr 2029/2030 alle vier Klassenstufen im Ganztag sind. 

Um den Bedarf zu ermitteln, wurde im Mai 2026 eine Abfrage an die Familien mit Kindern in den Klassenstufen 1 und 2 ab dem Schuljahr 2027/2028 gerichtet. Der überwiegende Bedarf liegt demnach bei drei Betreuungstagen mit jeweils sieben Stunden. 

Im Vorfeld war dieses Modell von der Schulleitung als Einstieg vorgesehen – mit Pflichtunterricht am Vormittag und erweiterten Angeboten wie Lern- und Hausaufgabenbetreuung, Förderunterricht und Arbeitsgemeinschaften am Nachmittag. Die Teilnahme daran ist freiwillig und kostenfrei und kann jährlich nach Bedarf gebucht werden.

Das Mittagsband sowie die Betreuungszeitfenster über die sieben Stunden an den drei Tagen hinaus und die Ferienbetreuung sind dabei vom Schulträger (Stadt Möckmühl) zu organisieren. Die Inanspruchnahme der  Betreuungszeitfenster über die sieben Stunden an den drei Tagen hinaus sowie die Ferienbetreuung (GanztagPLUS) ist kostenpflichtig.

Der Hort bleibt parallel zum Ganztags-Grundschulbetrieb ab 2027/2028 weiterhin bestehen, sodass es für die Eltern viele Wahlmöglichkeiten zur Betreuung gibt. Der GanztagPLUS wird von Mitarbeiterinnen des Hortteams (und ggf. weiteren Kräften) übernommen.

Die Einführung des Ganztagsbetriebs ist für das Schuljahr 2027/2028 erneut bei den zuständigen Stellen zu beantragen. 

 

Es erging der folgende Beschluss:

Die Grundschule Möckmühl soll ab dem Schuljahr 2027/2028 als Ganztagsgrundschule in Wahlform an drei Tagen mit jeweils sieben Stunden (für die Klassenstufen 1 und 2) geführt werden. 

Der entsprechende Antrag ist bei den zuständigen Stellen einzureichen.

 

  

TOP 4

Sachstand und Zeitplan zum flächendeckenden Glasfaserausbau 

Die Verwaltung informierte über den aktuellen Stand zum eigenwirtschaftlichen und geförderten Glasfaserausbau in Möckmühl anhand einer Präsentation.

 

Zunächst wurde über den geförderten Glasfaserausbau berichtet. Das erste Förderprogramm, das sog. „Weiße Flecken Programm“ ist nun abgeschlossen und die Inbetriebnahme ist erfolgt. Es steht noch der Endverwendungsnachweis aus, um den letzten Teil der Förderung zu erhalten.

Das neue Förderprogramm, das sog. „Dunkelgraue Flecken Programm“ soll bis Oktober 2026 in die Ausschreibung gehen. Es umfasst Teile von Möckmühl, unter anderem den 1. Bauabschnitt des Brandhölzle, Korb und Ruchsen. Baubeginn ist für die 1. Hälfte 2027 gem. den Förderrichtlinien geplant. Die Fertigstellung soll bis Ende 2029 erfolgen.

Der eigenwirtschaftliche Ausbau der Telekom über die Fa. Euronet soll im Oktober 2026 beginnen und einen Bauzeitraum von ca. einem Jahr umfassen.

Aufgrund einer ausstehenden Anfrage aus dem Hauptausschuss wurde anschließend noch der aktuelle Stand zur Südstraße erörtert. Dort erfolgt ein eigenwirtschaftlicher Ausbau durch die NetCom BW. Innerhalb der nächsten Wochen sollen oberflächige Restarbeiten durchgeführt werden. Das Einblasen der Glasfaser soll im dritten Quartal erfolgen, im Anschluss können Hausanschlüsse aktiviert und freigeschalten werden.

Parallel läuft die Anfrage des Anwohnerinteresses durch die Telekom, diese darf die Anschlüsse der privaten Nutzer mitnutzen, entsprechend wird die Straße nicht nochmals aufgegraben und es besteht Freiheit in der Anbieterwahl.

 

Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis. 

  

TOP 5

Neufassung der Richtlinien zur Förderung der Vereine der Stadt Möckmühl (Vereinsförderrichtlinien)

Die derzeit geltenden Vereinsförderrichtlinien stammen aus dem Jahr 2012. In den vergangenen Jahren haben sich sowohl die tatsächlichen Rahmenbedingungen der Vereinsförderung als auch die rechtlichen Anforderungen an eine transparente und nachvollziehbare Vergabe freiwilliger Leistungen weiterentwickelt. Aus diesem Grund wurde eine grundlegende Überarbeitung der Richtlinien vorgenommen.

Ziel der Neufassung ist es, die bisherige Förderpraxis zu systematisieren, nachvollziehbare Fördermaßstäbe festzulegen und sowohl für die Vereine als auch für Verwaltung und Gemeinderat transparente Entscheidungsgrundlagen zu schaffen. Die Vereinsförderung dient der Unterstützung des örtlichen Sport-, Kultur-, Brauchtums- und Gemeinschaftslebens; der Ausschluss überwiegend parteipolitischer oder religiöser Vereinszwecke erfolgt zur Wahrung der parteipolitischen und weltanschaulichen Neutralität der Stadt und zur Konzentration der freiwilligen Leistungen auf diesen Förderzweck.

Die Vereinsförderrichtlinien stellen ausdrücklich keine gebundene Förderordnung dar, sondern dienen als Orientierung und Selbstbindung für die Verwaltung sowie als transparente Entscheidungsgrundlage für den Gemeinderat.

Bei der Überarbeitung der Richtlinien wurde besonderer Wert darauf gelegt, die Entscheidungsbefugnis des Gemeinderats uneingeschränkt zu erhalten. Die Richtlinien sehen daher ausdrücklich vor, dass der Gemeinderat jederzeit allgemeine Änderungen beschließen oder im begründeten Einzelfall von den Richtlinien abweichen kann.

 

Ohne weitere Aussprache hat der Gemeinderat die Vereinsförderrichtlinie beschlossen. 

Die Vereinsförderrichtlinie ist auf der Homepage unter „Amtliche Bekanntmachungen“ ersichtlich. 

 

TOP 6

Vereinsförderung – Antrag des DRK-Ortsvereins Möckmühl

Der DRK-Ortsverein Möckmühl ist mit rund 35 aktiven Helferinnen und Helfern ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Gefahrenabwehr und des Bevölkerungsschutzes. Für die Alarmierung der Einsatzkräfte werden digitale Meldeempfänger (Pager) eingesetzt.

Die derzeit noch eingesetzten Geräte sind über 15 Jahre alt und werden vom Hersteller nicht mehr unterstützt. Insbesondere können diese keine Textnachrichten mehr empfangen, sodass alarmierte Einsatzkräfte zwar ein akustisches Signal erhalten, jedoch keine Informationen zu Einsatzort, Einsatzart oder benötigten Kräften. Dadurch wird die Einsatzfähigkeit erheblich eingeschränkt.

Zur Sicherstellung einer zuverlässigen und zeitgemäßen Alarmierung müssen die verbleibenden 20 Meldeempfänger ersetzt werden. Die Beschaffung erfolgt über eine Rahmenvereinbarung des Landratsamtes Heilbronn zu vergünstigten Konditionen. Bereits im Jahr 2025 wurde ein erster Teil der Geräte durch Eigenmittel des Ortsvereins sowie einen Zuschuss des DRK-Kreisverbandes ersetzt.

 

Kosten der verbleibenden Anschaffungen:

20 digitale Meldeempfänger à 377,00 € netto  7.540,00 €

zzgl. 19 % MwSt.  1.432,60 €

Gesamtkosten  8.972,60 €

 

Der DRK-Ortsverein beantragt zur Finanzierung der Beschaffung einen einmaligen Zuschuss der Stadt Möckmühl in Höhe von rund 9.000 €.

Der Gemeinderat hat beschlossen dem DRK-Ortsverein Möckmühl zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft im Bereich der Gefahrenabwehr und des Bevölkerungsschutzes einen einmaligen Zuschuss für die Anschaffung von 20 digitalen Meldeempfängern in Höhe der tatsächlichen Anschaffungskosten, maximal jedoch 9.000 Euro, zu gewähren.

 

TOP 7

Zustimmung zur Annahme von Spenden 1. HJ 2026

 

In § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung ist der Umgang der Gemeinden und kommunalen Zweckverbände mit eingehenden Spenden geregelt, um in diesem Bereich größtmögliche Transparenz über die Herkunft der Gelder zu gewährleisten. Hiernach obliegen die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung (Spende) dem Bürgermeister oder ggf. den Beigeordneten, die tatsächliche Annahme oder Vermittlung der Spenden entscheidet der Gemeinderat. Als weitere Transparenzmaßnahme muss jährlich ein Spendenbericht an die Rechtsaufsichtsbehörde übermittelt werden. 

 

Bisher wurden die eingegangenen Spenden anhand dieses Berichts für das abgelaufene Haushaltsjahr zu Beginn des Folgejahrs dem Gemeinderat zum Beschluss der Annahme vorgelegt. Erst nach der erfolgten Annahme darf die Stadt eine Spendenquittung für die Spender ausstellen.  Da zum Jahresende in der Kämmerei und Kasse ein hoher Geschäftsanfall besteht und viele Firmen zeitnah die Spendenquittungen für ihre Steuererklärungen benötigen, möchten wir künftig zumindest bei der Stadt die Zustimmung des GR halbjährlich ( 30.6./31.12.) einholen, so dass ein Teil der Bescheinigungen bereits im Sommer ausgestellt werden kann. 

Der Annahme der in der Sitzung vorgelegten Spenden an die Stadt Möckmühl für das erste Halbjahr 2026 (Eingang 1.12026–30.6.2026) hat der Gemeinderat zugestimmt.  

 

TOP 8

Bekanntgaben, Anträge, Anfragen

 

Bestellung KM-Rechnungseingangsworkflow

Bereits seit dem 1.1.2025 gibt es die Pflicht zum Empfang von eRechnungen.

Mit der Einführung der Software können wir diese auch digital verarbeiten

Dadurch werden zusätzliche Postwege zwischen den einzelnen Ämtern/Einrichtungen der Stadt und der Kasse reduziert sowie die fristgerechte Bezahlung von Rechnungen besser gewährleistet.

Die Einführung des Rechnungseingangsworkflows ist zusätzlich die Grundlage für die kommende Pflicht ab 1.1.2028 Ausgangsrechnungen elektronisch zu versenden.

 

Das Produkt umfasst die Erfassung, Verarbeitung und Archivierung der Eingangsrechnungen.

Da die Projektplätze für die Einführung in 2027 begrenzt sind, muss die Bestellung schnellstmöglich erfolgen. 

Für die Einführung fallen einmalig Kosten i.H.v. ca. 33.210,24 € an. Für die Bereitstellung der Lizenzen und der Software fallen jährliche Kosten entsprechend des Preiskataloges an.

Die Umsetzung ist für das 4. Quartal 2027 vorgesehen.

Die Kosten für die Einführung des Projektes werden im Haushaltsplan 2027 eingestellt.

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Implementierung des KM-Rechnungseingangsworkflows bei der Komm.ONE zu beauftragen.

 

Bekanntgaben

Bürgermeister Michler gab bekannt, dass letzte Woche in den vier Teilorten die Bürgerversammlungen stattgefunden haben, die von 160 bis 170 Bürgern besucht wurden. 

Themen waren über falsches Parken und Heckenschnitt auch große Projekte, wie der neue Bauhof. 

Bürgermeister Michler möchte dieses Format beibehalten und in Möckmühl neben der jährlichen Bürgerversammlung in der Stadthalle auch Termine auf dem Wochenmarkt anbieten um mit den Bürgern in Kontakt zu kommen. Auch bei der After-Work-Party kann beim nächsten Mal ein Stand von der Stadt sein um mit den Bürgern in Dialog zu kommen.

 

Anfragen/Anträge

Ein Stadtrat bezog sich auf den Haushaltserlass 2026, der die Umsetzung der Jahresabschlüsse fordert und hakte nach, bis wann mit diesen zu rechnen ist.

Kämmerin Maier antwortete, dass die Firma Rödl den Jahresabschluss 2021 für September 2026 in Aussicht gestellt hat. Sobald dieser vorliegt und in den Gemeinderat kommt, wird der Gemeinderat auch über den weiteren Zeitplan informiert. 

Dann sprach der Stadtrat die Wasserproblematik an und regte an, einen Experten einzuladen, der die Situation in Möckmühl begutachtet und gezielte Lösungen vorschlägt.

Zuletzt forderte der Stadtrat die Zuschuss-Liste im Mandatos zu aktualisieren und dem Gemeinderat zur Verfügung zu stellen.

Beides sagte Bürgermister Michler zu. 

 

Eine Stadträtin sprach den bereits abgeschlossenen Glasfaser-Ausbau in Züttlingen an und betonte, dass hier allerdings noch einige Mängel zu beseitigen sind.

Das Bauamt wird sich darum kümmern.

Dann erkundigte sich die Stadträtin nach dem Stand zum GPA-Bericht.

Bürgermeister Michler antwortete, dass er zusammen mit Bauamtsleiter Kern am 14.8.2026 in Karlsruhe ist um das Thema abzuschließen.   

Juni 2026

Bericht aus der Gemeinderatssitzung 30.06.2026

 

 

 

TOP 1: Bürgerfragen

 

Ein Bürger fragte, ob es seitens der Stadt Möckmühl Gedanken gibt über einen Zusammenschluss mit den Nachbarkommunen.

Bürgermeister Michler antwortete, dass bereits eine Verwaltungsgemeinschaft mit den Nachbarkommunen besteht und für die Zukunft eine engere Zusammenarbeit vorstellbar ist. Weitgehendere Schritte müssen von den jeweiligen anderen Kommunen kommen.

Dann sprach der Bürger die herausgebrochenen Fassadenteile an der Musikschule an und fragte nach dem Hintergrund.

Bauamtsleiter Kern erklärte, dass die Gefache defekte Stellen hatten, die nun letzte Woche von einer Fachfirma herausgenommen wurden und jetzt erneuert werden.

 

Ein anderer Bürger hakte nach, wie die Stadt Möckmühl das neue Nichtraucherschutzgesetz umsetzt.

Bürgermeister Michler entgegnete, dass die gesetzlichen Vorschriften geahndet werden.

Dann erkundigte sich der Bürger nach dem Sachstand wegen der eingestellten Buslinie in Züttlingen.

Bürgermeister Michler berichtete, dass hier noch nichts endgültig ist und für die nächste Gemeinderatssitzung das Landratsamt einen Termin geblockt hat. Es sollen vorher Nutzerzahlen übermittelt werden, hier ist der Verwaltung gerade daran diese zu erheben.

Der Bürger sprach dann die Löcher am Fußgängerüberweg an und bittet diese zu schließen.

Bürgermeister Michler wird dies an das zuständige Landratsamt weiterleiten.

Zuletzt erkundigte sich der Bürger, ob in Möckmühl wegen der Hitze ein Trinkbrunnen vorgesehen ist.

Bürgermeister Michler antwortete, dass für das nächste Jahr ein Trinkbrunnen kommen soll.

 

Anschließend fragte eine Bürgerin, ob es bezüglich dem Taubenproblem Neuigkeiten gibt.

Bürgermeister Michler betonte, dass hier die Maßnahmen verschärft werden.

 

TOP 2: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Bürgermeister Michler gab bekannt, dass

 

-           ein Objekt am Schlossberg ins Sanierungsprogramm aufgenommen wurde,

-           in Züttlingen ein Grundstück in der Wilhelm-Maybach-Straße verkauft wurde - Kaufpreis: 78.640 € und

-           Frau Melanie Schwall mit 50 % Beschäftigungsumfang mit Frau Laura-Jane Wörner (50 % Beschäftigungsumfang) die Leitung der Mediathek übernimmt. 

 

TOP 3: Nachnutzung Provisorium Kiga Ruchsener Straße "Im Brühl"

  1. Ausgangslage

Der Kindergarten in der Ruchsener Straße wurde während der Generalsanierung des Keltergebäudes im Containerprovisorium „Im Brühl“ betrieben. Mit Abschluss der Sanierungsarbeiten erfolgt der Umzug des Kindergartens zu den Sommerferien in das generalsanierte Keltergebäude. Damit entfällt die Nutzung des Containerstandorts „Im Brühl“ und die Container werden nach Auszug des Kindergartens fristgerecht gekündigt und abtransportiert, sodass die Fläche vollständig freigeräumt werden kann und für eine neue Nutzung zur Verfügung steht.

Bereits im Jugendforum Ende 2025 wurde der Wunsch nach einem eigenen Jugendplatz deutlich formuliert. Auf dieser Grundlage fand am 28.01.2026 ein Workshop im Sitzungssaal des Möckmühler Rathauses statt. Teilgenommen haben Schülerinnen und Schüler des Jagsttal Schulverbunds und des Jagsttal Gymnasiums sowie Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung.

Ziel des Workshops war es, Ideen und Bedürfnisse der Jugendlichen für einen neuen Jugendplatz im Bereich der Sportanlagen aufzunehmen. Der neue Platz soll auf dem ehemaligen Tennisgelände entstehen, auf dem sich derzeit noch die Container des Interims Kindergartens befinden.

 

2. Ergebnisse des Jugendworkshops

Die Jugendlichen haben zahlreiche konkrete Wünsche und Anforderungen formuliert. Besonders hervorgehoben wurden:

Bewegungsangebote, insbesondere Calisthenics Elemente

Wetterschutz, z. B. durch überdachte Aufenthaltsbereiche

Sitz und Aufenthaltsmöglichkeiten

Grün und Schattenbereiche

Niedrigschwellige Treffpunktqualität

Diese Impulse bilden die Grundlage für das nun entwickelte Rahmenkonzept.

Das Konzept und die vorgesehene Gestaltung mit einzelnen Spielelementen werden in der Sitzung durch das Bauamt erläutert.

 

3. Zielsetzung

•           Aufgabe und Rückbau des Containerprovisoriums „Im Brühl“

•           Freimachung des ehemaligen Tennisgeländes

•           Entwicklung eines attraktiven, robusten und jugendgerechten Aufenthaltsortes

•           Stärkung der Jugendbeteiligung

•           Aufwertung des Sport  und Freizeitbereichs, insbesondere für Jugendliche

 

4. Rahmenkonzept Jugendplatz

4.1 Rückbau und Flächenvorbereitung

•           Rückbau der verbleibenden Infrastruktur

•           Herrichten der Fläche für die neue Nutzung

4.2 Gestaltungselemente

•           Zentrale Aufenthaltszone mit Sitzinseln

•           Überdachte Struktur als Wetterschutz

•           Bewegungsbereich mit Calisthenics Geräten

•           Grünflächen und Baumpflanzungen

•           Beleuchtungskonzept

•           Fahrradstellplätze

4.3 Beteiligung

•           Fortführung der Jugendbeteiligung

•           Mitgestaltung einzelner Elemente durch Jugendliche

4.4 Kosten und Förderung

Die Kosten wurden auf ca. 70.000 EUR/brutto für die Gestaltung des Areals geschätzt und sind u.a. vorgesehen für:

•           Anschaffung einer Calisthenics Anlage

•           Errichtung eines Wetterschutzes

•           Sitz  und Aufenthaltsmobiliar

•           Ergänzende Spiel  und Freizeitelemente

•           Bepflanzung

Nach Beschlussfassung wird eine detaillierte Kostenplanung erstellt.

Zudem werden mögliche Förderprogramme geprüft.

 

5. Zeitplan

Schritt Gepl. Zeitraum

Umzug Kindergarten in die Kelter     Sommerferien

Kündigung und Abtransport der Container   direkt im Anschluss

Entwurfs- und Ausführungsplanung Spätsommer

Rückbau und Flächenvorbereitung   Spätsommer

Beteiligungsrunden/   Herbst/Winter

Bauzeit            Herbst/Winter

Fertigstellung  Frühjahr

 

Der Gemeinderat hat beschlossen:

1.         Die Aufgabe des Containerprovisoriums „Im Brühl“ nach dem Umzug des Kindergartens und die Kündigung/Abtransport der Containeranlage.

2.         Die Weiterverfolgung des vorliegenden Rahmenkonzepts zur Entwicklung eines Jugendplatzes auf dem ehemaligen Tennisgelände.

3.         Die Beauftragung der Verwaltung, eine Entwurfs  und Kostenplanung zu erarbeiten

4.         Die Fortführung der Jugendbeteiligung bei der konkreten Ausgestaltung des Platzes.

 

TOP 4: Anschaffung eines Mähroboters für die Sportplätze in Möckmühl

Die Pflege des Hauptplatzes (8.000 m²) und des Nebenplatzes (6.100 m²) in Möckmühl erfolgt derzeit durch eine externe Fachfirma im Rahmen des bestehenden Vertrags „Sportplatzunterhaltung 2025–2027“.

Die Kosten für die externe Pflege (Mähen, mit und ohne Aufnahme des Schnittguts) betragen ca. 13.050 € netto / 15.524 € brutto pro Jahr

Die Stadt prüft daher die Umstellung auf ein automatisiertes, elektrisch betriebenes Mähsystem, um Kosten zu reduzieren, die Pflegequalität zu erhöhen und die Klimaziele im Rahmen des Klimapakts Baden Württemberg zu unterstützen.

Der Husqvarna CEORA 546 EPOS ist für die Pflege beider Plätze geeignet.

Der Roboter kann die Kunststofflaufbahn schadlos überfahren und arbeitet beregnungsabhängig im Nachtbetrieb.

 

2. Förderbedingungen

Für elektrisch betriebene Großflächen Mähroboter besteht eine CO₂ Minderungsförderung:

•           Förderhöhe: mindestens 30 %

•           Förderfähig: Antriebseinheit, Mähdeck, Ladestation, GPS Referenzstation, Software Update, Installation

•           Antragstellung über einen zertifizierten Energieberater

•           Bewilligung durch Zuwendungsbescheid

•           Zweckbindungsfrist: 3–5 Jahre

 

3. Wirtschaftlichkeit

Gesamtkosten externe Pflege Möckmühl

3.1 Externes Mähen (konventionell) = 13.050 € netto / 15.524 € brutto pro Jahr

3.2 Betriebskosten Mähroboter (Strom, Wartung, etc.) ca. 4.800 €/Jahr

3.3 Angebote

CEORA 546 EPOS inkl. Mähdeck RZ 43M, Ladestation CS4, GPS Referenzstation, Software Update/Funktionscheck

Angebot 1 - wirtschaftlichstes Angebot         36.530,61 € brutto

Angebot 2 - Vergleichsangebot 2 Gleichwertige Ausstattung          37.596,00 € brutto

 

Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot:

HBH GmbH & Co. KG, Deubacher Str. 12, 97922 Lauda Königshofen

 

3.4 Förderung

•           30 % Förderung auf 36.530,61 € = 10.959,18 €

•           Investition nach Förderung: 25.571,43 €

 

3.5 Einsparung & Amortisation

•           Einsparung gegenüber externer Pflege:13.050 € – 4.800 € = 8.250 € netto/Jahr

•           Amortisation: 25.571,43 € ÷ 8.250 € ≈ 3,1 Jahre

 

4. Mähdauerberechnung (CEORA 546 EPOS)

Flächenleistung: 1.800 m²/h

 

Fläche Größe Mähdauer

Hauptplatz      8.000 m²          ca. 4,5 h

Nebenplatz     6.100 m²          ca. 3,4 h

Gesamt           14.100 m²        ca. 7,8 h

 

5. Betrieb und Verantwortlichkeiten

•           Verein: tägliche Sichtkontrolle, Reinigung

•           Stadt/Bauhof: Reparaturen, Service, Ersatzteile, technische Eingriffe

•           Betriebssicherheit: gewährleistet durch klare Zuständigkeiten

 

6. Vertragsrechtliche Auswirkungen

Im Vertrag „Sportplatzunterhaltung 2025–2027“ ist eine vertragskonforme Reduzierung des Leistungsumfangs vorgesehen, wenn die Stadt auf automatisierte Mähtechnik umstellt.

Die Einführung des Mähroboters führt zu einer Reduzierung des Pflegeauftrags,

ohne zusätzliche Ansprüche des Auftragnehmers (AN).

 

7. Klimarelevanz

Die Umstellung auf ein elektrisches Mähsystem:

•           eliminiert Dieselverbrauch

•           reduziert CO₂ Emissionen

•           ermöglicht geräuscharmen Nachtbetrieb

•           verbessert die kommunale Umweltbilanz

•           unterstützt den Klimapakt Baden-Württemberg

 

Der Gemeinderat fasste folgenden Beschluss:

1.         Die Anschaffung eines Husqvarna CEORA 546 EPOS zum Preis von 36.530,61 € brutto (HBH GmbH & Co. KG).

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, die CO₂ Förderung (30 %) über einen zertifizierten Energieberater zu beantragen.

3.         Die Beschaffung erfolgt nach Erhalt des Zuwendungsbescheids.

4.         Die Umstellung auf ein elektrisches Mähsystem wird als Beitrag zu den kommunalen Klimazielen festgehalten.

5.         Der Gemeinderat nimmt die Betriebs- und Verantwortlichkeitsregelung zur Kenntnis.

6.         Der Pflegevertrag „Sportplatzunterhaltung 2025–2027“ wird leistungsseitig reduziert, ohne dass dem AN Ansprüche entstehen.

 

TOP 5: Anschaffung eines Mähroboters für die Rasenplätze in Züttlingen

Die Pflege der Rasenflächen in Züttlingen – bestehend aus dem Hauptplatz inkl. Nebenfläche (7.200 m²) erfolgt derzeit durch eine externe Fachfirma im Rahmen des bestehenden Vertrags „Sportplatzunterhaltung 2025–2027“.

Die Kosten für die externe Pflege (Mähen, mit und ohne Aufnahme des Schnittguts) betragen ca, 7.700 € netto / 9.163 € brutto pro Jahr

Zur Reduzierung der laufenden Kosten, zur Verbesserung der Pflegequalität sowie zur Erreichung der kommunalen Klimaziele im Rahmen des Klimapakts Baden Württemberg wird die Umstellung auf ein elektrisch betriebenes, automatisiertes Mähsystem geprüft.

Der Husqvarna CEORA 544 EPOS ist für die Pflege beider Flächen geeignet und kann von einer zentralen Ladestation alle notwendigen Flächen erreichen.

Der Nachtbetrieb erfolgt automatisch in Abhängigkeit der Beregnungszeiten, sodass keine Überschneidungen auftreten.

 

2. Förderbedingungen

Für elektrisch betriebene Großflächen Mähroboter besteht eine CO₂ Minderungsförderung:

•           Förderhöhe: mindestens 40 %

•           Förderfähig: Antriebseinheit, Mähdeck, Ladestation, GPS Referenzstation, Software Update, Installation

•           Antragstellung über einen zertifizierten Energieberater

•           Bewilligung durch Zuwendungsbescheid

•           Zweckbindungsfrist: 3–5 Jahre

 

3. Wirtschaftlichkeit

Gesamtkosten für externe Pflege der Rasenplätze in Züttlingen

3.1 Externes Mähen (konventionell):            7.700 € netto / 9.163 € brutto pro Jahr

3.2 Betriebskosten Mähroboter:  Strom, Wartung, etc.        ca. 4.000 €/Jahr

3.3 Angebote

CEORA 544 EPOS inkl. Mähdeck, Ladestation, GPS Referenzstation, Software Update/Funktionscheck

Angebot 1 – wirtschaftlichstes Angebot        31.072,33 € brutto

Angebot 2 - Vergleichsangebot gleichwertige Ausstattung  32.756,00 € brutto

 

Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebo Nr. 1:

HBH GmbH & Co. KG, Deubacher Str. 12, 97922 Lauda Königshofen

 

3.4 Förderung

•           40 % Förderung auf 31.072,33 € = 12.428,93 €

•           Investition nach Förderung: 18.643,40 €

 

3.5 Einsparung & Amortisation

Einsparung gegenüber externer Pflege:       7.700 € – 4.000 € = 3.700 € netto/Jahr

Amortisation: 18.643,40 € ÷ 3.700 € ≈ 5,0 Jahre

 

4. Mähdauerberechnung (CEORA 544 EPOS)

Flächenleistung: 1.350 m²/h

Fläche Größe Mähdauer

Hauptplatz inkl. Nebenfläche 7.200 m²         ca. 5,3 h

                       

5. Betrieb und Verantwortlichkeiten

•           Verein: tägliche Sichtkontrolle, Reinigung

•           Stadt/Bauhof: Reparaturen, Service, Ersatzteile, technische Eingriffe

•           Betriebssicherheit: gewährleistet durch klare Zuständigkeiten

 

6. Vertragsrechtliche Auswirkungen

Im Vertrag „Sportplatzunterhaltung 2025–2027“ ist eine vertragskonforme Reduzierung des Leistungsumfangs vorgesehen, wenn die Stadt auf automatisierte Mähtechnik umstellt.

Die Einführung des Mähroboters führt zu einer Reduzierung des Pflegeauftrags, ohne zusätzliche Ansprüche des Auftragnehmers (AN).

 

7. Klimarelevanz

Die Umstellung auf ein elektrisches Mähsystem:

•           eliminiert Dieselverbrauch

•           reduziert CO₂ Emissionen

•           ermöglicht geräuscharmen Nachtbetrieb

•           verbessert die kommunale Umweltbilanz

•           unterstützt den Klimapakt Baden Württemberg

 

Der Gemeinderat hat beschlossen:

1.         Anschaffung Husqvarna CEORA 544 EPOS, Preis 31.072,33 € brutto (HBH GmbH & Co. KG).

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, die CO₂ Förderung (40 %) über einen zertifizierten Energieberater zu beantragen.

3.         Die Beschaffung erfolgt nach Erhalt des Zuwendungsbescheids.

4.         Die Umstellung auf ein elektrisches Mähsystem wird als Beitrag zu den kommunalen Klimazielen festgehalten.

5.         Der Gemeinderat nimmt die Betriebs- und Verantwortlichkeitsregelung zur Kenntnis.

6.         Der Pflegevertrag „Sportplatzunterhaltung 2025–2027“ wird leistungsseitig reduziert, ohne dass dem AN Ansprüche entstehen.

 

TOP 6: Vergabe von Bestattungsdienstleistungen

Die Bestattungsdienstleistungen wurden von Stadt Möckmühl zuletzt im Jahr 2019 ausgeschrieben und an das Bestattungsunternehmen Strässer in Möckmühl vergeben. Auf Grund des Vertragsablaufs zum 30.06.2026 sollen die Bestattungsdienstleistungen erneut vergeben werden. 

Derzeit sind im kommunalen Bereich auf Grundlage der einschlägigen landesrechtlichen Regelungen der EU-Schwellenwerte Direktvergaben bis zu einem Auftragswert von EUR 100.000 netto und Verhandlungsvergaben bis zu einem Auftragswert von EUR 216.000 netto zulässig. Maßgeblich sind hierbei insbesondere § 31 Abs. 1 GemHVO in Verbindung mit der VergabeVwV, die für Kommunen die Anwendung der Unterschwellenvergaberegeln konkretisieren.

 

Die Verwaltung hat mit Unterstützung der Rechtsanwaltskanzlei Menold Bezler geprüft, ob die derzeit geltenden erhöhten Wertgrenzen für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen für die Vergabe der Bestattungsdienstleistungen zugrunde gelegt werden können. Die Auftragswertschätzung von ca. EUR 23.000 netto jährlich basiert auf Grundlage der durchschnittlichen jährlichen Fallzahlen 2022-2025, der Angebotspreise und der prognostizierten Preissteigerungen. Das aktuelle Preisangebot beinhaltet eine moderate Preissteigerung von ca. 5 %.

 

Aus dieser Schätzung ergibt sich eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren, im Falle einer Vertragsverlängerung um weitere zwei Jahre, maximaler Auftragswert insgesamt ca.

EUR 92.000.

Der geschätzte Auftragswert liegt damit unterhalb der erhöhten Wertgrenze i.H.v. EUR 100.000 netto gemäß § 31 Abs. 1 GemHVO i.V.m Nr. 2.3 Buchst. b VergabeVwV. Aus Gründen der Verfahrensökonomie und zur Sicherstellung einer zügigen Beschaffung kann daher auf ein vereinfachtes Vergabeverfahren zurückgegriffen werden. Die Anwendung der erhöhten Wertgrenzen ist sachlich gerechtfertigt und die Direktvergabe der Leistungen an das grundsätzlich geeignete bisher in diesem Bereich tätige Unternehmen Strässer Bestattungen nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen übertragen werden.

 

Hintergrund ist, dass die Leichenhalle der Stadt, deren Nutzung im Falle einer Ausschreibung und Beteilung weiterer Unternehmen Bestandteil des Vertrages ist, sanierungsbedürftig ist. Über die Sanierung soll in den nächsten Jahren im Gemeinderat entschieden werden. Daher ist die vorgesehene Vertragslaufzeit vom 1. Juli 2026 ausgehend für zwei Jahre, höchstens aber (über eine Vertragsverlängerung) vier Jahre zielführend.

 

Ohne weitere Aussprache erging der folgende Beschluss:

Dem Abschluss des Vertrages über die Bestattungsdienstleistungen mit dem Unternehmen Strässer Bestattungen, Roigheimer Straße 45, 74219 Möckmühl, wird zugestimmt.

 

TOP 7: Änderung der Krippen- und Kindergartenordnung - Anpassung der Benutzungsbeiträge

Die Elternbeiträge für Krippe und Kindergarten werden jährlich angepasst.

Die Vertreter des Städtetags, Gemeindetags und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf die Erhöhung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2026/2027 und für das Kindergartenjahr 2027/2028 verständigt.

Die Vertreter des Städtetags, Gemeindetags und der Kirchenleitungen empfehlen für das Kindergartenjahr 2026/2027 eine Erhöhung der Elternbeiträge um 4,5%. Für das Kindergartenjahr 2027/2028 wird eine Erhöhung um 4,0% empfohlen.

Das angestrebte Ziel der Verbände in Baden-Württemberg bleibt ein Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeiträge. 

Die Verwaltung schlägt vor, den Empfehlungen des Städtetags, Gemeindetags und der Kirchenleitungen zu folgen.

Die sich aus den Empfehlungen ergebenden neuen Beiträge:

 

Kindergarten:

Bei 6-Stundengruppen (VÖ):                  2026/2027             2027/2028

für Familien mit 1 Kind                           207,00 €                 216,00 €

für Familien mit 2 Kindern                      161,00 €                 168,00 €

für Familien mit 3 Kindern                      110,00 €                 115,00 €

für Familien mit 4 und mehr Kindern 36,00 €                         38,00 €

jeweils unter 18 Jahren

 

Ganztagsbetreuung (GT - 8 Stunden):               2026/2027             2027/2028       

für Familien mit 1 Kind                       291,00 €                     308,00 €

für Familien mit 2 Kindern                 245,00 €                     260,00 €

für Familien mit 3 Kindern                 194,00 €                     207,00 €

für Familien mit 4 und mehr Kindern 120,00 €                     130,00 €

jeweils unter 18 Jahren

 

Zusätzliche Kindergarten-Betreuung:

            ½ Stunde täglich        21,00 € (2026/2027) bzw. 23,00 € (2027/2028)

              zusätzlich zum jeweiligen Beitrag

            1 Stunde täglich         42,00 € (2026/2027) bzw. 46,00 € (2027/2028)

                                               zusätzlich zum jeweiligen Beitrag

 

Krippen:

 

Bei 6-Stundengruppen (VÖ):                 2026/2027           2027/2028

für Familien mit 1 Kind                      492,00 €                     512,00 €

für Familien mit 2 Kindern                 366,00 €                     381,00 €

für Familien mit 3 Kindern                  247,00 €                     257,00 €

für Familien mit 4 und mehr Kindern   97,00 €                     101,00 €

jeweils unter 18 Jahren

 

 

Zusätzliche Krippen-Betreuung:

            ½ Stunde täglich        42,00 € (2026/2027) bzw. 44,00 € (2027/2028)

                                               zusätzlich zum jeweiligen Beitrag

            1 Stunde täglich         84,00 € (2026/2027) bzw. 88,00 € (2027/2028)

                                               zusätzlich zum jeweiligen Beitrag

 

In der Vergangenheit war der Zukauf von zweimal ½ Stunde teurer als 1 Stunde. Da dies nun in der Praxis keine Rolle mehr spielt, wurden die Preise entsprechend angepasst.

Daher entfällt in § 6 Nr. 1 der Satzung der Passus „Beim Zukauf von ½ Stunde vor und ½ Stunde nach der Betreuungszeit wird der zusätzliche Beitrag von 1 Stunde täglich zum jeweiligen Beitrag erhoben.“

 

Durch Rundungen waren die Beiträge für Familien im Kindergarten mit zwei Kindern etwas geringer, diese wurden nun auch angepasst, sodass hier die Erhöhungen mehr als 4,5 % bzw. 4,0 % betragen.

 

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die Kindergarten- und Krippenordnung wie aufgeführt zum 01.09.2026 in Kraft tritt.

 

 

TOP 8: Änderung der Benutzungsordnung für die "Verlässliche Grundschule" in Züttlingen - Anpassung der Benutzungsbeiträge

 

Die Benutzungsbeiträge für die "Verlässliche Grundschule" in Züttlingen sind ebenfalls neu zu fassen.

 

Daraus ergeben sich folgende Beiträge pro angefangener Stunde:

 

                                                                       ab 01.09.2026            ab 01.09.2027            

für Familien mit 1 Kind                                   2,20 €                         2,29 €

für Familien mit 2 Kindern                             1,91 €                         1,99 € 

für Familien mit 3 Kindern                             1,67 €                         1,74 € 

für Familien mit 4 und mehr Kindern             1,40 €                         1,46 €

(jeweils unter 18 Jahren)

 

Ansonsten wurden keine Änderungen vorgenommen.

 

Die entsprechende Benutzungsordnung für die "Verlässliche Grundschule" in Züttlingen wurde beschlossen.

 

 

TOP 9: Beitritt zum Klimapakt Baden-Württemberg

Die angespannte finanzielle Situation vieler Kommunen erfordert die konsequente Nutzung verfügbarer Förderprogramme. Im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung stellt der Klimapakt Baden-Württemberg eine wesentliche Voraussetzung für den Zugang zu verschiedenen Landesförderprogrammen dar.

 

Der Klimapakt Baden-Württemberg ist eine Vereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg und den kommunalen Landesverbänden. Mit dem Beitritt bekennt sich die Kommune zu den Klimaschutzzielen des Landes und schafft gleichzeitig die Voraussetzung für die Inanspruchnahme zusätzlicher Fördermittel.

 

Von besonderer Bedeutung ist hierbei der sogenannte BW-Bonus im Landesförderprogramm „Klimaschutz-Plus“. Kommunen, die dem Klimapakt beigetreten sind, erhalten erhöhte Fördersätze für energetische Sanierungsmaßnahmen an kommunalen Gebäuden. Ohne Beitritt können diese zusätzlichen Fördermittel nicht in Anspruch genommen werden.

 

Gefördert werden unter anderem:

 

-           Energetische Sanierungen kommunaler Gebäude (z. B. Schulen, Kindergärten, Rathäuser, Sporthallen)

-           Maßnahmen zur Energieeinsparung und Effizienzsteigerung

-           Klimafreundliche Wärmeversorgung

-           Maßnahmen und Konzepte zur Klimaanpassung

-           Weitere Investitionen im Bereich kommunaler Klimaschutz

 

Der Beitritt zum Klimapakt begründet keine wesentlichen zusätzlichen Verpflichtungen für die Kommune. Die im Klimapakt verankerten Klimaschutzziele ergeben sich bereits aus den gesetzlichen Vorgaben des Landes Baden-Württemberg. Es besteht lediglich eine Nachweispflicht über die Bemühungen zur Einhaltung der Klimaschutzziele. Der Beitritt dient daher insbesondere als formale Voraussetzung für die Nutzung entsprechender Fördermöglichkeiten.

 

Der Gemeinderat beschloss den Beitritt der Stadt Möckmühl zum Klimapakt Baden-Württemberg und beauftragt die Verwaltung, die entsprechende Beitrittserklärung zu unterzeichnen und an das Land Baden-Württemberg zu übermitteln.

 

TOP 10: Bekanntgaben, Anträge, Anfragen

Bürgermeister Michler gab bekannt, dass

-           die Photovoltaikanlage an der Kläranlage nun in Betrieb ist und

-           die zweite Gruppe des Waldkindergartens morgen eröffnet wird.

 

Anfragen/Anträge:

Ein Stadtrat erkundigte sich, ob das Zone-30-Schild nach dem Zebrastreifen in der Reichertshäuser Straße für die ganze Ortsdurchfahrt gelten soll oder hier nach dem Zebrastreifen ein Zone-50-Schild fehlt.

Frau Ehmann antwortete, dass seitens der Verkehrsschau nur für den Bereich des Zebrastreifens Tempo 30 vorgesehen war und das Landratsamt daher aufgefordert wird die Beschilderung anzupassen.

 

Ein weiterer Stadtrat erachtete es als unpassend, dass die Firma Bögl bei den heißen Temperaturen Wasser fährt und die Bevölkerung gleichzeitig aufgerufen ist Wasser zu sparen.

Herr Vogt erklärte, dass es sich im Fall der Firma Bögl um Klärwasser handelt.

Dann hakte der Stadtrat nach, ob vor der Sommerpause noch mit der Konsolidierungsliste gerechnet werden kann.

Bürgermeister Michler stellte diese für September / Oktober in Aussicht.

 

Eine Stadträtin beanstandete, dass das Richtungsschild wo in Korb nach Möckmühl abzubiegen ist, weg ist und fordert Ersatz.

Bürgermeister Michler wird dies veranlassen.

 

Zuletzt sprach ein weiterer Stadtrat die zu kleine Ausschilderung an der Grundschule wegen der Sperrung an und bittet hier nachzubessern.

Bürgermeister Michler wird dies an das Landratsamt weitergeben.

   

Mai 2026

Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 19.05.2026

zu 1

Bürgerfragen

 

Ein Bürger fragte wie hoch das Einsparvolumen durch die neue Tiefbaukolone ist und wie die Kosten durch die Maschinenübernahme veranschlagt werden.

Bürgermeister Michler antwortete, dass das genaue Einsparvolumen erst errechnet werden kann, aber die Gewinnspanne des seitherigen Unternehmens wegfallen wird.

Kämmerin Maier erklärte, dass die Maschinen mit dem Restwert in Höhe von 280.000 € im Anlagevermögen aufgenommen wurden und die Kosten nun im Betrieb erwirtschaftet werden müssen.

Dann hakte der Bürger in Bezug auf die letzte Gemeinderatssitzung nochmals nach, welche Maßnahmen die Stadt bereits wegen dem Taubenproblem unternommen hat.

Bauamtsleiter Kern informierte, dass im alten Schulhaus in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde 4 Einflugöffnungen angebracht wurden, durch die nur Fledermäuse einfliegen können. So sollen schrittweise alle städtischen Liegenschaften nachgerüstet werden um somit dem Vermehrungsthema entgegenzuwirken.

 

Ein anderer Bürger ging nochmals auf die Müllablage im Hahnenäcker ein und betonte, dass nicht die Altkleidercontainer, sondern die Ablage von Hausmüll immer mehr wird.

Bürgermeister Michler antwortete, dass dies leider im gesamten Stadtgebiet eine auffällige Entwicklung ist und an das Landratsamt weitergeben wird. Der Vollzugsdienst wird an diesen Plätzen künftig öfter präsent sein. 

 

Wieder ein anderer Bürger erkundigte sich nach dem Sachstand bezüglich der Elektro-Ladestation an der Autobahnauffahrt.

Bürgermeister Michler antwortete, dass diese nicht kommen wird.

 

Ein weiterer Bürger bemängelte die unzureichende Information der Bürger bezüglich der verursachten Verschmutzung durch die SüdLink, ob hier Gefahr besteht.

Bauamtsleiter Kern betonte, dass dies keine städtische Maßnahme ist und hier keine gravierenden Auswirkungen für die Umwelt bestehen.

 

Eine Bürgerin beanstandete, dass nun trotz Sommerzone auf dem oberen Marktplatz keine Poller mehr vorhanden sind und die Autos schnell hier durchfahren.

Bauamtsleiter Kern antwortete, dass morgen Hülsen für die neuen Poller gesetzt werden und dann wieder gesperrt wird. Zudem soll dann schrittweise das neue Verkehrskonzept für die Innenstadt umgesetzt werden.

Dann hakte die Bürgerin nach, wer hier für Überwachung des Verkehrs zuständig ist, wenn Fahrräder auf Gehwegen fahren und dies meist mit hohem Tempo. Speziell im Haag ist es deshalb schon öfter zu gefährlichen Situationen gekommen.

Bürgermeister Michler erklärte, dass die Stadt nur für den ruhenden Verkehr zuständig ist aber der Vollzugsdienst hier durch häufigere Präsenz auf ein besseres Verhalten der Radfahrer hinwirken kann.

 

Ein Bürger regte an, die Tagesordnung auf den Übertragungsgeräten im Ratssaal aufzuspielen.

Bauamtsleiter Kern setzte dies sofort um und wird künftig gemacht.

 

Zuletzt erkundigte sich ein Bürger nach dem Stand wegen der Eingestellten Busverbindung in Züttlingen.

Bürgermeister Michler antwortete, dass das erste Gespräch mit dem Landratsamt leider erfolglos geblieben ist, woraufhin ein zweites Gespräch stattgefunden hat, aber hier die Rückmeldung noch aussteht.  

 

 

 

 

 

 

 

zu 2

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

 

 

Personal:      

Im Zuge der Stellennachbesetzung wird Herr Lennart Lieboner, Bachelor of Arts – Public Management, als Abteilungsleiter im Bauamt mit einem Beschäftigungsumfang von 100 % zum 01.06.2026 eingestellt.

 

Im Zuge der Stellennachbesetzung wird Herr Philipp Noe als Pädagogische Fachberatung, Sozialpädagoge (B.A.) und Erzieher, mit einem Beschäftigungsumfang von 100 % ab 29.06.2026 eingestellt.

 

Grundstücksangelegenheiten:

Einer Familie wird der Bauzwang für zwei Bauplätze im Baugebiet Brandhölzle III um 1 Jahr verlängert.

 

 

 

 

 

 

zu 3

Erhöhung des kommunalen Zuschusses und Umstellung des Abrechnungsmodells im Zuge einer vorgesehenen Zusammenlegung der Musikschulen Möckmühl e.V. und Neuenstadt e.V.

 

Die Musikschulen Möckmühl e.V. und Neuenstadt e.V. stehen im Zuge der geplanten Verschmelzung zu einem gemeinsamen Verein zum 01.01.2027 vor der Notwendigkeit, ihre Finanzierungsstruktur zu vereinheitlichen und zukunftsfähig auszugestalten. Ein zentraler Baustein hierbei ist die Anpassung und Vereinheitlichung der kommunalen Zuschüsse.

 

Die Anpassung ist erforderlich, da beide Musikschulen zunehmend mit strukturellen Herausforderungen konfrontiert sind. Hierzu zählen insbesondere der Fachkräftemangel, steigende Anforderungen an eine tariforientierte Vergütung sowie wachsende Qualitätsansprüche in der musikalischen Ausbildung. Die Gewinnung und langfristige Bindung qualifizierter Lehrkräfte gestaltet sich zunehmend schwierig. Durch die geplante Zusammenlegung können Synergien in der Personalplanung genutzt und Verwaltungsstrukturen effizienter gestaltet werden. Größere organisatorische Einheiten sowie eine perspektivisch wettbewerbsfähige Vergütung – orientiert am Einstiegsniveau des TVöD (EG 9b) – tragen dazu bei, die Attraktivität als Arbeitgeber nachhaltig zu verbessern. Darüber hinaus sind beide Musikschulen als eingetragene Vereine mit hauptamtlich beschäftigten Mitarbeitenden organisiert. Hieraus ergibt sich eine hohe Verantwortung für die ehrenamtlichen Vorstände. Es ist absehbar, dass Vorstandspositionen künftig nur noch schwer besetzt werden können, was die organisatorische Stabilität und das Fortbestehen der Vereine gefährdet. In einem gemeinsamen Verein würden die Bürgermeister der Trägergemeinden in die Vorstandschaft eintreten.

 

Derzeit erfolgt die Finanzierung der Musikschulen nach unterschiedlichen Modellen. Die Träger der Musikschule Möckmühl, die Städte und Gemeinden Möckmühl, Roigheim, Widdern, Jagsthausen, Neudenau und Billigheim wenden das sogenannte Unterrichtsortmodell an, während die Träger der Musikschule Neuenstadt, die Kommunen Neuenstadt a.K., Hardthausen a.K. und Langenbrettach nach dem Wohnortmodell abrechnen. Das Unterrichtsortmodell führt insbesondere an zentralen Unterrichtsstandorten zu finanziellen Mehrbelastungen. Mit der Umstellung auf das Wohnortmodell erfolgt künftig eine verursachungsgerechte Kostenverteilung, da jede Kommune ausschließlich die Kosten für ihre eigenen Schülerinnen und Schüler übernimmt. Dies stellt eine wesentliche Voraussetzung für eine gerechte Finanzierung und die geplante Verschmelzung dar.

 

Die Höhe der kommunalen Zuschüsse ist derzeit ebenfalls uneinheitlich. Die Trägergemeinden der Musikschule Möckmühl e.V. gewähren – mit Ausnahme der Gemeinde Billigheim (155 €) – einen Zuschuss in Höhe von 350 € pro Schüler und Jahr, während dieser bei der Musikschule Neuenstadt e.V. aktuell 300 € beträgt. Zur Annäherung an eine tarifgerechte Vergütung wäre perspektivisch ein Zuschussniveau von etwa 410 € bis 450 € erforderlich. Als erster Schritt wird daher vorgeschlagen, den Zuschuss einheitlich auf 400 € pro Schüler und Jahr anzuheben.

 

Kommunen, die dieser einheitlichen Regelung hinsichtlich Zuschusshöhe und Abrechnungsmodell nicht zustimmen, können nicht Träger des gemeinsamen Vereins sein. Aufgrund des Wegfalls der kommunalen Bezuschussung können Schülerinnen und Schüler aus Kommunen, die nicht (mehr) Trägerverein der Musikschule sind, die Angebote der Musikschule nur unter Entrichtung von Zuschlägen nutzen. Zudem entfallen in diesen Kommunen die Angebote der Musikschule.

 

Für die Stadt Möckmühl bedeutet der Wechsel auf das Wohnortmodell trotz Anhebung des kommunalen Zuschusses eine Einsparung in Höhe von ca. 25.000,- Euro im Vergleich zum bisherigen Abrechnungsmodell.

 

 

Der Gemeinderat fasste folgenden Beschluss:

Die Umstellung des kommunalen Zuschusses auf das Wohnortmodell zum 01.01.2027.

Die Festsetzung des jährlichen Zuschusses auf 400 € pro Schüler ab dem 01.01.2027.

Die grundsätzliche Zustimmung zur geplanten Verschmelzung der Musikschulen Möckmühl e.V. und Neuenstadt e.V. zu einem gemeinsamen Verein zum 01.01.2027.

Die Bereitstellung geeigneter Unterrichtsräume im Gemeindegebiet kostenfrei bzw. die Übernahme der anfallenden Kosten.

 

 

 

 

 

 

zu 4

Baugebiet Brandhölzle III - Aufwertung öffentlicher Spielplatz Ahornstraße

 

Im Zuge der Erschließung des Baugebiets Brandhölzle III wurde in der Ahornstraße ein terrassenförmig angelegter öffentlicher Spielplatz errichtet. Die Anlage bietet derzeit vor allem Spielangebote für Kinder bis ca. sechs Jahre.

Im Betrieb und bei der Nutzung des öffentlichen Spielplatzes haben sich verschiedene Themen als verbesserungswürdig gezeigt. So sind z. B. der fehlende bzw. unzureichende natürliche Sonnenschutz über dem Sandspielbereich bzw. der großen Spielanlage, sowie auch fehlende Spiel- und Bewegungsangebote für ältere Kinder und Jugendliche Elemente, welche nachgebessert werden, um die Attraktivität und Akzeptanz des Spielplatzes zu erhöhen.

 

Durch Auflösung von Rückstellungen des Erschließungsträgers MVV, stehen nun Finanzmittel zur Verfügung, welche für eine Aufwertung und Ergänzung des bestehenden Spielplatzangebots eingesetzt werden können.

Geplante Maßnahmen:

  • Sonnenschutz für die Spielfläche auf Niveau Zugang Ahornstraße (erste Ebene)
  • Aufwertung Hügel /Geländemodellierung zwischen erster und zweiter Terrasse durch ein verbindendes Spielelement (z. B. Balancier- und Kletterpfad), nutzbar für mehrere Altersgruppen
  • Ergänzung von Aufenthaltsmobiliar (Bänke/Sitzmöbel) im Übergangsbereich der Ebenen
  • Boulder- und Kletterbereich (ähnl. vorhandenem künstlichen Kletterfelsen am JTG) für ältere Kinder und Jugendliche auf der untersten Ebene des Spielplatzes
  • Calisthenics-Elemente als ergänzende Bewegungsangebote auf den Freiflächen neben und auf der zweiten Spielplatzebene
  • Wünsche aus der Bevölkerung und aus dem Jugendforum wurden berücksichtigt. So soll ein Bolzplatz perspektivisch im Baugebiet V (Waldrandnähe) entstehen

Finanzen:

  • Aus der Auflösung von Rückstellungen des Erschließungsträgers stehen bis zu ca. 190.000 € brutto zur Verfügung
  • Eine Abschlagszahlung in Höhe von 80.000 € ist bereits zugesagt (Auszahlung 08.05.2026)
  • Die geplanten Maßnahmen am öffentlichen Spielplatz liegen nach Kostenschätzung bei ca. 80.000 - 100.000 €
  • Die verfügbaren Finanzmittel aus der Rückstellung reichen für die Umsetzung der Maßnahmen auf dem Spielplatz sowie eine spätere Umsetzung des Bolzplatzes aus
  • Konkrete Angebote stehen noch aus

Zeitschiene:

  • Nach positivem Ratsbeschluss -> Einholung weiterer Angebote und Auftragsvergabe (Mai/Juni)
  • Umsetzung der Maßnahmen auf dem öffentlichen Spielplatz (Sonnenschutz, Bewegungs- und Aufenthaltselemente, Boulder/Kletterfelsen) ca. Juni-Oktober 2026
  • Erstellung Bolzplatz – In Abstimmung mit Bebauungsplan-Konzept „Brandhölze V“, geplant II. /III. Quartal 2027

 

 

 

Danach erging der Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Aufwertung des Spielplatzes in der Ahornstraße zu.

Die Finanzierung erfolgt aus den Mitteln der aufgelösten Rückstellung für Freianlagen im Baugebiet Brandhölzle III.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die entsprechenden Angebote für die Spielplatzgestaltung einzuholen und im Rahmen des o.a. Budgets zu vergeben.

 

 

 

 

 

 

zu 5

Vergabe der geschlossenen Kanalsanierung in Bittelbronn

 

Im Rahmen der Eigenkontrollverordnung Baden-Württemberg (EKVO) ist die Stadt Möckmühl verpflichtet, die öffentlichen Abwasseranlagen regelmäßig auf ihren baulichen Zustand sowie ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen und erforderliche Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.

Grundlage der vorgesehenen Sanierungsmaßnahme ist die im Jahr 2017 durchgeführte Kanalbefahrung, bei der entsprechende Schäden und Sanierungsbedarfe im Kanalnetz des Stadtteils Bittelbronn festgestellt wurden. Die Maßnahme umfasst die geschlossene Kanalsanierung im Inliner- sowie Partliner-Verfahren.

 

Da im laufenden Jahr ohnehin die erneute turnusmäßige Kanalbefahrung nach den Vorgaben der Eigenkontrollverordnung ansteht, soll diese im Zuge der Sanierungsmaßnahme direkt mit durchgeführt werden. Hierdurch kann die für das Jahr 2027 vorgesehene Wiederholungsbefahrung vorgezogen und wirtschaftlich sinnvoll mit der laufenden Maßnahme kombiniert werden.

 

Die Ausschreibung der Arbeiten erfolgte im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung. Die Ausführung der Maßnahme ist ab Mitte August 2026 vorgesehen. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich ca. 2 bis 2,5 Monate, abhängig von den Witterungsverhältnissen.

 

Wertung und Prüfung der Angebote:

 

Die Angebote wurden von dem Ingenieurbüro IBU GmbH geprüft.

 

Preisspiegel:

 

 

Nr.

 

Firma

Angebotssumme brutto

 

Prozent

1

WS Kanalsanierung GmbH, Karlstraße 70, 89547 Gerstetten

220.159,15 €

100,00 %

2

Bieter 2

307.120,79 €

139,50 %

3

Bieter 3

348.592,09 €

158,34 %

4

Bieter 4

355.301,88 €

161,38 %

5

Bieter 5

370.888,49 €

168,46 %

 

Die eingegangenen Angebote wurden fachtechnisch und rechnerisch geprüft. Die Vergabe soll an den wirtschaftlichsten bzw. günstigsten Bieter erfolgen.

 

Die Kostenberechnung für die Maßnahme lag gemäß bepreistem Leistungsverzeichnis bei insgesamt 247.068,82 € brutto.

 

 

Nach der Klärung hat der Gemeinderat durch Beschluss die Verwaltung beauftragt, die geschlossene Kanalsanierung im Stadtteil Bittelbronn an die günstigste Bieterin, die Firma WS Kanalsanierung GmbH, Karlstraße 70, 89547 Gerstetten, zum Angebotspreis von 220.159,15 € brutto zu vergeben.

 

 

 

 

 

 

zu 6

Vergabe der Tiefbauarbeiten im Zuge einer Leitungsverlegung der Netze BW

 

Im Bereich des Gehwegs entlang des Penny-Marktes im Waagerner Tal wird durch die Netze BW eine Kabelverlegung durchgeführt. Im Zuge dieser Maßnahme ist vorgesehen, den gesamten Gehweg einschließlich der erforderlichen Straßenbeleuchtung zu erneuern bzw. anzupassen.

 

Da die Arbeiten zeitnah mit der Maßnahme der Netze BW koordiniert werden müssen, wurde ein Angebot der Firma Kispert Bau GmbH eingeholt. Zusätzlich wurde ein weiteres Vergleichsangebot angefragt. Dieses konnte jedoch aufgrund der kurzfristigen terminlichen Vorgaben sowie der engen zeitlichen Abstimmung der Gesamtmaßnahme nicht mehr fristgerecht erstellt werden.

 

Das vorliegende Angebot der Firma Kispert Bau GmbH umfasst insbesondere die Baustelleneinrichtung, Asphaltarbeiten, Kabelgrabenherstellung, Verlegung der Straßenbeleuchtungskabel, Herstellung der Lampenfundamente, Bordsteinarbeiten sowie die Wiederherstellung des Gehwegs.

 

Die Angebotssumme beträgt brutto 49.879,56 €.

 

Die Preise erscheinen marktüblich und wirtschaftlich angemessen. Aufgrund der notwendigen Koordinierung mit der Maßnahme der Netze BW sowie zur Vermeidung zusätzlicher Behinderungen und Mehrkosten wird vorgeschlagen, die Arbeiten an die Firma Kispert Bau GmbH zu vergeben.

 

Vor der im Jahr 2024 durchgeführten Umlegung der Wasserleitung, welche für den Neubau des Marktes erforderlich war, wurde zwischen der Stadt und den Beteiligten bereits abgestimmt, dass die Sanierung des Gehwegs sowie die Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch die Stadt Möckmühl übernommen wird.

 

Der Gehweg wurde im Rahmen der allgemeinen Straßenunterhaltung bei der Haushaltsplanung 2026 mit einem Ansatz in Höhe von 50.000 € berücksichtigt. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen somit zur Verfügung.

 

 

Der Auftrag für die Sanierung des Gehwegs im Bereich Waagerner Tal entlang des Penny-Marktes einschließlich der erforderlichen Arbeiten an der Straßenbeleuchtung wurde an die Firma Kispert Bau GmbH, Limbach, zum Angebotspreis von 49.879,56 € brutto vergeben.

 

 

 

 

 

 

zu 7

Bekanntgaben, Anträge, Anfragen

 

 

Bekanntgaben:

Bürgermeister Michler gab bekannt, dass für den Anbau der Grundschule Züttlingen nun die Baugenehmigung vorliegt.

 

Anfragen/Anträge:

Ein Stadtrat mahnte, dass viele Buslinien gestrichen oder gravierend zum schlechten geändert werden, dass Möckmühl als Unterzentrum droht abgehängt zu werden. Daher schlug er vor, einen Entscheidungsträger des Landratsamts in eine der nächsten Gemeinderatssitzungen einzuladen, damit noch vor der Sommerpause die Prägnanz dieses Themas weitergegeben werden kann.

Bürgermeister Michler bedankte sich für diese Anregung und wird dies organisieren.

 

Ein anderer Stadtrat fragte nach, wer für das Aufstellen der Zone-30-Schilder verantwortlich ist, da seiner Ansicht nach noch einige fehlen.

Bauamtsleiter Kern antwortete, dass dies durch die Straßenmeisterei erfolgt ist und er nachfragen wird, wann die Maßnahme beendet wird.

Bürgermeister Michler ergänzte, dass dies nichts mit dem Lärmaktionsplan zu tun hat, dessen Umsetzung erst noch entschieden wird.     

 

April 2026

zu 1

Bürgerfragen

 

 

Bürgermeister Michler begrüßt die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer.

Der Vorsitzende stellt fest, dass die Sitzung form- und fristgerecht einberufen wurde und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.

 

Bevor Bürgermeister Michler in die Sitzung einsteigt, benennt er Stadtrat E. Asmus und Stadtrat Müller als Urkundenpersonen für das Protokoll dieser Gemeinderatssitzung.

 

 

Eine Bürgerin fragt, ob es beim Thema Tauben Neuigkeiten gibt.

Bürgermeister Michler berichtet, dass im alten Schulhaus Maßnahmen in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde getroffen wurden. Weitere Maßnahmen an entsprechenden Gebäuden für das Stadtgebiet sollen folgen. Die Prüfung des Taubenhauses im Raum steht, das auch sehr pflegeintensiv ist.

 

Ein Bürger erkundigt sich nach dem Stand der Schikane in der Lehlestraße. Die Gemeinde Hardhausen hat zur Geschwindigkeitsreduzierung beispielsweise Parkflächen ausgewiesen.

Bürgermeister Michler bedankt sich für die Anregung und bestätigt, dass hier eine Lösung gefunden werden muss.

Dann hakt der Bürger nach, ob der neue Parkplatz am Württemberger Hof öffentlich ist.

Bürgermeister Michler bestätigt dies.

 

Dann fragt ein weiterer Bürger nach dem aktuellen Stand zum Glasfaserausbau.

Bürgermeister Michler erklärt, dass die Telekom die Gebiete Großes und Kleines Binsach, Schlot und Hahnenäcker ausbaut und die restlichen Flächen über den 90%-Fördertopf.

 

Zuletzt erkundigt sich ein weiterer Bürger nach dem Stand der Planungen auf dem Krankenhaus-Areal und dem Müllabladeplatz im Hahnenäcker.

Bürgermeister Michler antwortet, dass der Investor die letzten Planungsformalitäten bald abschließen kann und dann Baustart sein wird.

Bauamtsleiter Kern betont, dass das Problem des Müllabladens bekannt ist und nun jedem Anbieter ein Platz zugewiesen bekommen soll, damit der Verursacher so nachverfolgt werden kann.  

 

 

 

 

 

 

 

zu 2

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

 

 

  1. Übernahme Tiefbaukolone

Bürgermeister Michler berichtet, dass die Stadt Möckmühl zum 01.05.2026 die Tiefbaukolone, bestehend aus 3 Mitarbeitern - von der Firma WS-Bau sowie den Fuhrparkt für 280.000 € übernimmt, die seither über die Firma WS-Bau die Unterhaltungsmaßnahmen in Möckmühl durchgeführt haben. Die 3 Mitarbeiter sind dem technischen Bauamt zugeordnet. Eine detaillierte Pressemitteilung der Stadt Möckmühl mit Foto folgt.

 

 

  1. Bauplatzverkauf

Kaufvertrag vom:                   09.04.2026

Beschrieb:                              Flst. 1804/4, Im Salenbusch

                                               Gebäude- und Freifläche, 625 qm

Kaufpreis:                               140.625,- €

 

 

 

 

 

zu 3

Neubau städtischer Bauhof auf dem Standort am Bahnhof
Vorlage: 047/2026

 

 

Sachverhalt:

 

Seit dem Abbruch des Bauhofstandortes im Haag, befindet sich der städtische Bauhof in einer Interimslösung auf verschiedenen Standorten verteilt.

Für den Neubau eines Bauhofs wurden in den vergangenen Jahren neben der konzeptionellen Ausrichtung auch verschiedene Standorte und Varianten geprüft und ergebnisoffen diskutiert.

 

Ein möglicher Bauhofneubau auf dem städtischen Grundstück hinter dem Bahnhof (Flst. 248/1) wurde 2022/23 durch das Architekturbüro HUBER in einer Vorentwurfs- und Entwurfsplanung bis HOAI-Leistungsphase 3 untersucht.

Im Jahr 2025 erfolgte eine erneute, umfassende Standortsuche sowie die Prüfung alternativer Bauweisen. Im Ergebnis dieser Untersuchungen wurde das Bahnhofsgelände, welches sich bereits im Eigentum der Stadt befindet, als bestgeeigneter Standort für den Neubau eines Bauhofs befunden.

 

In Zusammenarbeit mit der Verwaltung sollen nun die vorliegende Planung und Konzeption des Architekturbüros HUBER überarbeitet und hinsichtlich der zwischenzeitlich neu gewonnen Erkenntnisse aus mehreren Bauhofbesichtigungen des Gemeinderats, sich neu ergebenden Anforderungen (Fuhrpark, Organisation, etc.) sowie den weiteren Ergebnissen der Bodenuntersuchungen usw. geprüft und angepasst werden.

 

Die bereits vom Architekturbüro erbrachten Leistungen der HOAI-Leistungsphasen 1 bis 3 werden in die weitere Planung integriert und soweit möglich fortgeschrieben.

 

Nach Fertigstellung der Überarbeitungen und Anpassungen erfolgt eine gesonderte Präsentation des aktuellen Planungsstands im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatssitzung.

Finanzierungsansatz

Die Planungsleistungen sind im Haushalt der Stadt Möckmühl eingeplant und gedeckt. Eine zusätzliche Haushaltsbelastung entsteht nicht.

 

 

Stadtrat Krämer betont die Dringlichkeit dieses Vorhaben voranzutreiben und erkundigt sich nach dem Gutachten bezüglich der Altlasten.

Bauamtsleiter Kern antwortet, dass dies voraussichtlich nächste Woche vorliegen wird.

Dann erkundigt sich Stadtrat Krämer noch nach den Anschlussmöglichkeiten zur Domenecker Straße sowie Richtung Zürn.

Bauamtsleiter Kern bestätigt, dass sich über eine Rampe die Anbindung in Richtung Züttlingen anbietet und die Möglichkeit auf die andere Seite gerade geprüft wird. 

 

 

 

Es ergeht der einstimmige (2 Enthaltungen von den Stadträten Link und Valet)

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt,

den Neubau des städtischen Bauhofes am gemeindeeignen Standort „Bahnhofsgelände“, Flst. 248/6 weiterzuverfolgen und unter Fortführung bzw. Wiederaufnahme der Planung mit dem Architekturbüro HUBER aus Billigheim, auf Grundlage der vorhandenen Vorplanung und auf Basis bisheriger Erkenntnisse sowie unter Berücksichtigung aktueller Anforderungen und Untersuchungsergebnisse weiterzuverfolgen. Zudem wird die Veraltung ermächtigt, die weiteren planungsrelevanten Untersuchungen einzuleiten sowie die erforderlichen Fachplaner auszuwählen.

 

 

 

 

 

 

 

zu 4

Verpachtung der städtischen Eigenjagdbezirke ab dem 01.04.2027
Vorlage: 049/2026

 

 

Die Stadträte Hediger, Krämer und Valet sind befangen und rücken deutlich ersichtlich vom Verhandlungstisch ab.

 

Sachverhalt:

Die Stadt Möckmühl ist Eigentümerin von sechs Eigenjagdbezirken. Die aktuellen Jagdpachtverträge laufen zum 31.03.2027 aus.

Übersicht der Eigenjagdbezirke der Stadt Möckmühl:

Jagdrevier                               Fläche

1 „Korb“                                     84 ha

2 „Ruchsen“                              115 ha

3 „Brandhölzle“                         117 ha

4 „Hofschlag“                            207 ha

5 „Hundsacker, Vogelsang“      256 ha

6 „Sülzwald“                              109 ha

Die bisherigen Jagdpächter haben fristgerecht ihr Interesse an einer Fortführung der Pachtverhältnisse bekundet und einen gemeinsamen Antrag vom 07.02.2026 auf Verlängerung der Jagdpacht um weitere 9 Jahre bis zum 31.03.2036 bei der Stadtverwaltung gestellt.

Die bisherigen Jagdpachtinhaber beantragen:

  1. Fortführung der Pachtverhältnisse ab 01.04.2027 für die Dauer von erneut 9 Jahren.
  2. Anhebung des bisherigen Jagdpachtpreises um 10 %.
  3. Einführung einer pauschalen Kostenbeteiligung für Maßnahmen der Wildschadenverhütung in Höhe von 2,50 €/ha Waldfläche.

Die Verwaltung bewertet den Antrag wie folgt:

  • Die bisherigen Jagdpächter haben in ihren Revieren die Jagd ordnungsgemäß ausgeübt und die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt.
  • Eine Pachterhöhung um 10 % liegt im Rahmen der marktüblichen Entwicklungen und erscheint angemessen.
  • Die pauschale Wildschadenverhütungskostenbeteiligung von 2,50 /ha Waldfläche ist sachgerecht, da die Stadt regelmäßig Aufwendungen für Schutzmaßnahmen (z. B. Verbissschutz, Zäune, Kulturpflege) trägt.
  • Die Pachtverträge sind im Entwurf hinsichtlich der forstlichen Belange im Wesentlichen mit Revierleiter Klaus Reiner abgestimmt, redaktionelle Änderungen werden bei Bedarf noch eingearbeitet.
  • Eine erneute Ausschreibung ist nicht zwingend erforderlich, da die Jagdpachtvergabe nach Landesjagdgesetz Baden-Württemberg grundsätzlich frei vereinbar ist, sofern keine sachlichen Gründe dagegensprechen.

 

 

 

Ohne weitere Aussprache ergeht der einstimmige

 

Beschluss:

  1. Die städtischen Eigenjagdbezirke (Reviere 1–6) werden ab 01.04.2027 bis 31.03.2036, mit einer Laufzeit von 9 Jahren erneut an die bisherigen Jagdpächter verpachtet.
  2. Der Jagdpachtpreis wird um 10 % gegenüber dem bisherigen Pachtzins erhöht.
  3. Es wird eine pauschale Kostenbeteiligung für Wildschadenverhütung in Höhe von 2,50 /ha Waldfläche eingeführt.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Jagdpachtverträge zu erstellen und mit den nachstehend aufgeführten Jagdpächtern zu vorgenannten Konditionen abzuschließen:

 

Jagdrevier                               Fläche                               Jagdpächter      

„Korb“                                       84 ha                                 Herr Achim Ludwig

 

„Ruchsen“                                 115 ha                               Herr Klaus Greven

                                                                                            Herr Malte Wurdak

                                                                                            Herr Bodo Wurdak

 

„Brandhölzle“                            117 ha                               Herr Günter Hediger

 

„Hofschlag“                               207 ha                               Herr Jörg Kegelmann

                                                                                            Herr Jürgen Zürn

 

„Hundsacker, Vogelsang“         256 ha                               Herr Hans Valet

                                                                                            Frau Martina Valet

                                                                                            Herr Louis Valet

 

„Sülzwald“                                 109 ha                               Herr Markus Ebel

                                                                                            Herr Kevin Ebel

                                                                                            Herr Jürgen Anderle

 

 

 

 

 

 

 

zu 5

Sanierungsgebiet "Altstadt" - Auszahlung des Förderbetrags für eine private Gebäudesanierungsmaßnahme
Vorlage: 048/2026

 

 

Sachverhalt:

Im Rahmen des städtebaulichen Erneuerungsprogramms „Altstadt“ wurde mit dem Eigentümer des Grundstücks Ruchsener Straße eine Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung abgeschlossen. Gegenstand der Vereinbarung waren verschiedene Sanierungsmaßnahmen am privaten Gebäude, die zur städtebaulichen Aufwertung des Sanierungsgebiets beitragen.

Die vereinbarten Gewerke wurden vollständig und vertragsgemäß ausgeführt. Die von der Stadt Möckmühl beauftragte und das Verfahren begleitende steg Stadtentwicklung GmbH hat sowohl Zwischenabnahmen als auch die Endabnahme der durchgeführten Arbeiten vorgenommen und bestätigt die ordnungsgemäße Umsetzung aller Maßnahmen. Damit sind alle Voraussetzungen für die Auszahlung des Förderbetrags erfüllt.

Die berücksichtigungsfähigen Kosten der Erneuerungsmaßnahme belaufen sich auf rund 150.000 EUR (brutto). Für die Maßnahme gilt der seit November 2025 durch den Gemeinderat festgelegte Fördersatz von 25 % für „Erneuerungsmaßnahmen am Gebäude allgemein“, mit einer Förderobergrenze bzw. Deckelungsbetrag von maximal 30.000 EUR.

Auf Grundlage der geprüften Schlussabrechnung und unter Anwendung des gültigen Fördersatzes, erreicht die durchgeführte Sanierungsmaßnahme die maximale Förderhöhe von 30.000 EUR.

Würdigung

Die Sanierungsmaßnahme leistet einen wichtigen Beitrag zur gestalterischen und strukturellen Aufwertung der Altstadt. Durch die Modernisierung des Gebäudes wird das Stadtbild nachhaltig verbessert und der historische Gebäudebestand gesichert.

Die Auszahlung des Förderbetrags entspricht den vertraglichen und förderrechtlichen Vorgaben.

 

 

Nach der Klärung von Verständnisfragen ergeht der einstimmige

 

Beschluss:

  1. Die Auszahlung des bewilligten Förderbetrags in Höhe von 30.000 EUR an den Eigentümer des Grundstücks Ruchsener Straße für die abgeschlossene Gebäudesanierungsmaßnahme im Sanierungsgebiet „Altstadt“ wird genehmigt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Auszahlung entsprechend den förderrechtlichen Vorgaben vorzunehmen.

 

 

 

 

 

 

zu 6

Vergabebeschluss für die kommunale Wärmeplanung für die Stadt Möckmühl
Vorlage: 046/2026

 

 

Sachverhalt:

 

In der Gemeinderatssitzung am 17. Dezember 2024 wurde die Durchführung einer freiwilligen kommunalen Wärmeplanung beschlossen. Im Anschluss an die Sitzung reichte die Stadtverwaltung die entsprechenden Förderanträge beim Projektträger Karlsruhe (PTKA) ein. 

 

Im Zuge der Novellierung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG) wurden die künftigen Mittel für die kommunale Wärmeplanung deutlich erhöht (für Möckmühl: 30.000 Euro ursprüngliche Förderung vom Land gegenüber rund 47.600 Euro Konnexitätsmittel). Offiziell wird dies damit begründet, dass der Aufwand für die Erstellung kommunaler Wärmepläne erheblich gestiegen sei. Nach Rücksprache mit mehreren Fachbüros hat sich diese Argumentation jedoch nicht bestätigen lassen: Die Büros betonen übereinstimmend, dass der Planungsaufwand bereits zuvor – entsprechend den Anforderungen des Wärmeplanungsgesetz des Bundes – in vergleichbarer Form bestand.

Die Herleitung der Höhe der neuen Konnexitätsmittel wirkt daher fachlich nicht nachvollziehbar. Problematisch ist zudem, dass die erheblich erhöhten Mittel inzwischen dazu geführt haben, dass Planungsbüros ihre Angebotspreise angehoben haben – ohne dass diese Mehrkosten in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Aufwand stehen. Dadurch entsteht der Eindruck, dass die Ausgestaltung der Konnexitätszahlungen nicht nur unzureichend begründet wurde, sondern zugleich unerwünschte marktverzerrende Effekte auslöst.

 

Da die Stadt Möckmühl bis zum Zeitpunkt der Gesetzesnovellierung noch keinen Zuwendungsbescheid vom Fördermittelgeber PTKA erhalten hatte, empfahl die Klimaschutzagentur des Landkreises der Stadtverwaltung, die ursprünglich beantragten Fördermittel nicht weiterzuverfolgen und stattdessen die künftig zur Verfügung stehenden Konnexitätsmittel zu nutzen.

 

Die Klimaschutzagentur make it wurde für die Ausschreibung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt und schrieb die Leistung am 23. Februar 2026 beschränkt ohne Teilnahmewettbewerb aus. Berücksichtigt wurden insgesamt neun geeignete Büros.

 

Bis zum Stichtag am 16. März 2026 sind insgesamt sechs Angebote eingegangen. Die Angebote wurden anhand einer Bewertungsmatrix (Anlage 1) ausgewertet. Die Matrix enthält qualitative und quantitative Kriterien und wurde von der Klimaschutzagentur make it Landkreis Heilbronn GmbH erstellt. Make it nahm eine neutrale Prüfung der Angebote mit den festgelegten Kriterien der Matrix vor und wertete diese entsprechend aus:

 

Anbieter

Erreichte Punktzahl

Kosten (brutto)

MVV Regioplan GmbH

96

39.184,32 Euro

Bieter 2

94

45.220,00 Euro

Bieter 3

93

47.647,60 Euro

Bieter 4

92

46.076,80 Euro

Bieter 5

91

47.005,00 Euro

Bieter 6

76

39.627,00 Euro

 

Für MVV Regioplan sprach die im Angebot klar dargestellte starke Präsenz vor Ort sowie ein detailliert beschriebenes Projektmanagement mit transparenten Abläufen. Zudem verfügt das Büro über umfassende regionale Erfahrung und ein gut aufgestelltes, langjährig eingespieltes Projektteam. Die Nutzung von Open-Source-Lösungen ermöglicht eine besonders flexible und später unkompliziert weiterverwendbare Datenverarbeitung.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die kommunale Wärmeplanung an MVV Regioplan GmbH zu vergeben. Mit der kommunalen Wärmeplanung kann zeitnah nach Auftragsvergabe begonnen werden. Der Prozess der kommunalen Wärmeplanung wird voraussichtlich ein Kalenderjahr (d.h. April/Mai 2027) dauern und wird auf Wunsch durch make it begleitet.

 

Finanzierung

Die Gesamtkosten der Wärmeplanung belaufen sich dem Verwaltungsvorschlag folgend auf 39.184,32 Euro. Die Höhe der Konnexitätsmittel belaufen sich auf 47.663,04 Euro. Die Konnexitätsmittel decken somit die Gesamtkosten der kommunalen Wärmeplanung.

 

 

 

Ohne weitere Aussprache ergeht der einstimmige

 

Beschluss:

 

Der Auftrag für die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für die Stadt Möckmühl wird an das Büro MVV Regioplan GmbH zum Angebotspreis von 39.184,32 Euro (brutto) vergeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

zu 7

Bekanntgabe der allgemeinen Finanzprüfung der Stadt Möckmühl 2018 - 2020 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA)
Vorlage: 040/2026

 

 

Sachverhalt:


Die GPA hat aufgrund ihrer gesetzlichen Zuständigkeit die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Stadt Möckmühl für die Jahre 2018 – 2020 in der Zeit vom 04.08.2025 – 10.11.2025 durchgeführt.

 

Die Mitteilung des Landratsamts Heilbronn über den Abschluss des Prüfungsverfahrens der allgemeinen Finanzprüfung liegt noch nicht vor.

 

Der Gemeinderat ist nach § 114 Abs. 4 Satz 2 der Gemeindeordnung vom wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts zu unterrichten.

 

Das Kapitel 2 über die Darstellung der finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie das Kapitel 3 über die wesentlichen Prüfungsergebnisse aus dem Prüfungsbericht der GPA vom 29.01.2026 ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Jedem Gemeinderat wird darüber hinaus auf Verlangen Einsicht in den gesamten Prüfungsbericht gewährt.

 

 

Kämmerin Maier informiert zudem, dass die Firma Rödl vorletzte Woche die Arbeit wegen der Jahresabschlüsse aufgenommen hat. 

 

 

 

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

zu 8

Bekanntgaben, Anträge, Anfragen

 

 

Bekanntgaben:

 

Bürgermeister Michler gibt bekannt, dass der Zuschussantrag zur Sportstättenförderung - Sanierung der Lehlehalle - abgelehnt wurde. Ein neues Programm ist bereits angekündigt.

 

 

Anfragen/Anträge:

 

Stadtrat Kraft erkundigt sich nach dem Sachstand des Anbaus an der Grundschule Möckmühl.

Bürgermeister Michler antwortet, dass auf die Baugenehmigung gewartet wird.

 

Stadtrat Vachaja bemerkt, dass der neue öffentliche Parkplatz am vergangenen Wochenende auch von Vorteil für die Gaststätte gewesen ist.

 

Stadträtin Böhm hakt nach, ob es zutrifft, dass im alten Schulhaus die Nutzung der Treppe nicht zulässig ist.

Bürgermeister Michler erklärt, dass dies ein Brandschutzthema ist, das gerade wegen dem hier benötigtem zweiten Rettungsweg läuft.

 

Stadtrat Haußecker fragt nach, ob der Teilverkauf Züttlinger Straße 8 getätigt ist.

Bürgermeister Michler verneint dies, da die Flächen noch eindeutig vom Landratsamt bezeichnet werden müssen.

 

Stadträtin Traub betont nochmals den nicht tragbaren Zustand im Außenbereich der Jagsttalhalle.

Bauamtsleiter Kern erwidert, dass dies als nächstes Projekt angegangen wird, mit Herrichtung des Parkplatzes in Richtung Hallenbad.

 

Zuletzt bemängelt Stadtrat Schmidt den nicht zureichenden fußläufigen Zugang aufgrund der Baustelle zum EKZ.

Bauamtsleiter Kern antwortet, dass er dies als Verbesserungsthema zur morgigen Bauleiterbesprechung für Edeka mitnimmt.  

 

 

 

März 2026

Bericht aus der Gemeinderatssitzung 24.03.2026

 

zu 1

Bürgerfragen

 

Ein Bürger bemängelte, dass im Nachbericht über die Gemeinderatssitzungen in den Möckmühler Nachrichten manchmal auf Anlagen verwiesen werden, die nicht veröffentlicht sind. Er bat diese zu veröffentlichen oder den Verweis hierauf wegzulassen. Bürgermeister Michler bestätigte, die Verweise in Zukunft besser wegzulassen.

Dann erkundigte sich der Bürger nach dem Sachstand bezüglich der Photovoltaikanlage bei der Kläranlage. Kämmerin Maier antwortete, dass aufgrund von Unstimmigkeiten von Netze BW und ZE AG der technische Anschluss noch fehlt und dies nicht im Verantwortungsbereich der Stadt Möckmühl liegt.

 

Ein anderer Bürger erkundigte sich nach dem Sachstand bezüglich der Bebauung im Haag. Bürgermeister Michler erwiderte, dass hier im Sommer Spatenstich sein soll.

Dann hakte der Bürger wegen dem Abbiegekonzept ins Waagerner Tal und wegen der Umsetzung des Lärmaktionsplans nach. Bürgermeister Michler erklärte, dass das Abbiegekonzept lange beim Landratsamt war und nun in den nächsten Wochen umgesetzt werden kann und auch das Gutachten zur Temporeduzierung derzeit nicht bei der Stadt liegt.

 

Wieder ein anderer Bürger bemängelte erneut den fehelenden Hinweis auf die heutige Gemeinderatssitzung in der Heilbronner Stimme. Bürgermeister Michler verwies hier an Herrn Wittmer von der Heilbronner Stimme.

Dann sprach der Bürger den Stellenplan an, die Personalkosten sind in den letzten Jahren exorbitant gestiegen und gegen die anhaltende Personalflutration soll etwas unternommen werden. Bürgermeister Michler antwortete, dass Hauptgrund der gestiegenen Personalkosten die Tariferhöhungen sind. Eine gewissen Personalfluktuation erachtet Bürgermeister Michler bei rund 300 Beschäftigen als normal und betont, dass es nicht zum Nachteil der Stadt Möckmühl sein muss und er hat grundsätzlich den Anspruch das bestehende Personal zu halten.

 

 

zu 2

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

 

Bürgermeister Michler gab bekannt, dass in der letzten Gemeinderatssitzung beschlossen wurde Herrn Ulrich Schellenbauer als Ehrenmitglied der Feuerwehr zu ernennen.

zu 3

Feuerwehr Möckmühl - Verpflichtung des gewählten Kommandanten und dessen Stellvertreter sowie der Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter

 

Im Rahmen der Feuerwehrhauptversammlung am Freitag, dem 27.02.2026, wurde der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Möckmühl sowie dessen Stellvertreter neu gewählt.

 

Gemäß Feuerwehrgesetz und Feuerwehrsatzung der Stadt Möckmühl hat der Gemeinderat den von der Freiwilligen Feuerwehr auf fünf Jahre gewählten Kommandanten und die Abteilungskommandanten sowie deren Stellvertreter zu bestätigen.

 

Bei den zuvor stattgefundenen Abteilungswahlen wurden folgende Abteilungskommandanten bzw. Stellvertreter gewählt:

 

Abteilung:      Wahltag:        Abteilungskommandant:     Stellvertreter:

 

Bittelbronn    06.02.2026      Frank Bareiß                          Lukas Neubert

Korb               31.01.2026      Tim Röcker                             Johannes Uebele

Möckmühl      09.01.2026      Jürgen Weißmann                  Steffen Vetter

Ruchsen        10.01.2026      Marcel Ritter                           Christian Krämer

Züttlingen      13.02.2026      Ralf Wattenberg                     Andreas Koch

 

Gesamtwehr  27.02.2026      Jürgen Weißmann                  Steffen Vetter

 

Entsprechend den Wahlergebnissen der Abteilungsversammlungen sowie der Hauptversammlung hat der Gemeinderat durch einstimmigen Beschluss die o.g.  Kommandanten, Abteilungskommandanten bzw. Stellvertreter auf fünf Jahre in ihren Ämtern bestätigt.

 

Bürgermeister Michler bedankte sich bei den gewählten Kommandanten und den Abteilungskommandanten sowie deren Stellvertreter für das große Engagement und überreicht die Urkunden sowie ein Präsent.

 

 

zu 4

Beratung und Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, sowie der Finanzplanung und des Investitionsprogramms für das Haushaltsjahr 2026
 

 

Der Haushaltsplanentwurf 2026 wurde auf der Grundlage der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, der Gemeindehaushaltverordnung - GemHVO - sowie des vom Innenministerium Baden-Württemberg am 26.06.2025 herausgegebenen Haushaltserlasses 2025 mit seiner Fortschreibung zum 11.10.2025 und den darin enthaltenen Orientierungsdaten für die kommunale Haushalts- und Finanzplanung aufgestellt.

1) Haushalt 2026

Ergebnishaushalt:

Der Haushalt 2026 der Stadt Möckmühl weist im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge i.H. v. 32.179.790 € und ordentliche Aufwendungen i.H. v. 31.609.965 € aus. Der daraus resultierende Überschuss i.H. v. 659.825 € kann der ordentlichen Ergebnisrücklage zugeführt werden. Der Überschuss im Sonderergebnis i.H. v. 1.000.000 € kann der Sonder-Ergebnisrücklage zugeführt werden. Insgesamt schließt der Ergebnishaushalt mit einem Gesamtüberschuss i.H. v. 1.659.825 € ab.

Finanzhaushalt:

Im Haushaltsjahr 2026 entsteht im Finanzhaushalt ein Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit i.H. v. 2.457.494 €, so dass die ordentliche Tilgung i.H. v. 449.264 € abgedeckt werden kann und noch Nettoinvestitionsmittel i.H. v. über 2 Mio € zur Verfügung gestellt werden können.

Gesamtzusammenfassung:

Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit      2.457.494 €

Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit                       -4.880.100 €

Finanzierungsbedarf aus Finanzierungstätigkeit                              - 449.264 €

Änderung des Finanzmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres     - 2.871.870 €

Der Finanzierungsbedarf 2026 kann den vorhandenen liquiden Eigenmitteln entnommen werden. Dazu werden die 2023 aus der städtischen Liquidität an den Eigenbetrieb Wasser gewährten Ausleihungen zurückgeholt und dort auf Bankkredite umgeschuldet. Kreditaufnahmen sind dadurch bei der Stadt 2026 nicht erforderlich.

Schulden:

Der Schuldenstand zum 01.01.2026 beträgt 2.034.797 €. Die ordentliche Tilgung 2026 beträgt 449.264 €. Es müssen keine neuen Kredite aufgenommen werden. Somit beträgt der Schuldenstand des Kernhaushalts zum 31.12.2026 1.585.533 € bzw. 185 €/Einwohner 

2 ) Mittelfristige Finanzplanung und Investitionsprogramm 2026 - 2029:

Die Planzahlen für die mittelfristige Finanzplanung 2026 - 2029 können den Aufstellungen „Mittelfristiger Finanzplan“ für den Ergebnis- und den Finanzhaushalt entnommen werden.

Die Investitionsmaßnahmen sind im Investitionsprogramm zusätzlich noch in Listenform dargestellt.

Die in den Haushaltsjahren 2027, 2028 u. 2029 entstehenden negativen Ergebnisse des Erfolgsplans können aus der Ergebnisrücklage entnommen werden. Für die Finanzierungsmittelbedarfe der Jahre 2027 - 2029 reicht der Bestand der liquiden Eigenmittel nicht aus, so dass in jedem Haushaltsjahr Kreditaufnahmen erforderlich werden.

Anhand einer Präsentation stellte Kämmerin Maier die Eckdaten des Kämmereihaushalts 2026 vor und beantwortete im Anschluss die Fragen aus der Mitte des Gremiums.

 

Nach der Diskussion erging der folgende Beschluss:

1. Dem Haushalts-, Finanz- und Stellenplan des Kämmereihaushaltes für das Haushaltsjahr 2026 wird   zugestimmt.

2. Der mittelfristigen Finanzplanung mit Investitionsprogramm wird ebenfalls zugestimmt.

3. Die entsprechende Haushaltssatzung wird erlassen.

 

 

zu 5

Beratung und Beschluss des Wirtschaftsplans und der Finanzplanung des Eigenbetriebs Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2026
 

 

1) Erfolgsplan:

Der Erfolgsplan 2026 schließt mit Erträgen i.H. v. 1.736.000 € und Aufwendungen in Höhe von 1.510.033 € ab. Es entsteht ein Jahresüberschuss i.H.v. 225.967 €.

 

2) Liquiditätsplan:

a) Laufende Geschäftstätigkeit:

Einzahlungen                                                                                      1.736.000 €

Auszahlungen                                                                                    -1.095.150 €

Zahlungsmittelüberschuss:                                                                    640.850 €

 

b) Investitionstätigkeit:

            Einzahlungen                                                                                84.900 €

            Auszahlungen                                                                        - 1.843.300 €

            Zahlungsmittelbedarf                                                             - 1.117.550 €

 

Wesentliche Auszahlungen sind :

Neubau Wasserleitung Korb                         1.382.000 € ( GK 2.400.000 € )

Sanierung Wasserleitung Südstraße              245.000 €  ( GK 376.000 € )

 

c) Finanzierungstätigkeit:

            Einzahlungen                                                                            1.550.000 €

            Auszahlungen                                                                            - 308.531 €

            Finanzierungsmittelüberschuss                                                1.241.469 €

 

Wesentliche Einzahlungen sind :

Kreditaufnahme                                                                                    1.550.000 €

 

Gesamtfinanzüberschuss des Liquiditätsplans                                      123.919 €

 

3) Verschuldung:

Der Schuldenstand beträgt zum 01.01.2026 5.087.509 €. Im Wirtschaftsplan 2026 ist eine Neuaufnahme in Höhe von 1.550.000 € sowie eine ordentliche Tilgung i.H.v. 144.248 € eingeplant. Die Verschuldung zum 31.12.2026 beträgt dann 6.493.261 € bzw. 757 €/Einwohner. Die von der Stadt erhaltenen Ausleihungen müssen 2026 auf Bankkredite umgeschuldet werden, da die Stadt die Mittel für ihre eigene Liquidität benötigt. Auf die Höhe der Verschuldung des Eigenbetriebs wirkt sich das nicht aus. Deshalb ist auch keine Kreditermächtigung dafür notwendig.

 

4) Mittelfristige Finanzplanung und Investitionsprogramm:

Die mittelfristige Entwicklung des Erfolgsplans sowie die Planung der Investitionen für die Jahre 2026 – 2029 können den beiliegenden Auswertungen entnommen werden. Eine Neukalkulation der Wassergebühren wird zum 01.01.2028 erfolgen. Weitere Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen sind 2028 i.H. von 450.000 € und 2029 i.H. v. 300.000 € eingeplant. Die Verschuldung wird dann zum 31.12.2029 6.810.517 € bzw. 783 €/EW betragen.

 

Anhand einer Präsentation stellte Kämmerin Maier dem Gemeinderat die wichtigsten Punkte des Wirtschaftsplans der Wasserversorgung Möckmühl

für das Wirtschaftsjahr 2026 vor und beantwortete anschließend die Fragen aus der Mitte des Gremiums. 

 

 

Nach der Diskussion hat der Gemeinderat den Festsetzungsbeschluss zum Wirtschaftsplan der Wasserversorgung Möckmühl für das Wirtschaftsjahr 2026 beschlossen.

 

 

zu 6

Grundschule Züttlingen – Start Vergabeverfahren
 

 

Die Grundschule Züttlingen weist einen erheblichen Sanierungsbedarf auf. Neben baulichen und energetischen Maßnahmen ist aufgrund zu erwartender steigender Schülerzahlen sowie pädagogischer Anforderungen eine Erweiterung des Gebäudebestands notwendig.

Im Zuge der bereits durchgeführten Untersuchungen und Vorplanungen liegt ein Sanierungskonzept mit Raumprogramm des Architekturbüros HUBER aus Billigheim vor, welches als Grundlage weiterer Planungen dienen soll.

Zur Umsetzung der Maßnahme sind umfassende Planungsleistungen erforderlich, insbesondere:

  • Objektplanung Gebäude (HOAI, Teil 3)
  • Fachplanungen (Tragwerk, TGA, Brandschutz etc.)
  • ggf. weitere Gutachten und Fachbeiträge

Aufgrund des geschätzten Auftragswertes der Planungsleistungen oberhalb der EU-Schwellenwerte ist ein EU-weites Vergabeverfahren nach VgV durchzuführen.

 

Das Verfahren gliedert sich in zwei Hauptphasen:

  • Teilnahmewettbewerb:
    Die Ausschreibung wird europaweit veröffentlicht. Interessierte Planungsbüros reichen Eignungsnachweise und Referenzen ein. Die Verwaltung prüft diese Unterlagen und wählt geeignete Bewerber aus.
  • Angebots- und Verhandlungsphase:
    Die ausgewählten Büros werden zur Abgabe eines Angebots eingeladen. Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens können Gespräche geführt und Angebote optimiert werden. Die Wertung erfolgt nach zuvor festgelegten Kriterien (z. B. Qualität, Erfahrung, Wirtschaftlichkeit).

Ziel des VgV‑Verfahrens ist eine transparente, rechtssichere und wettbewerbliche Auswahl des wirtschaftlichsten und fachlich geeignetsten Planungsbüros.

Die Kosten für die Planungsleistungen werden nach HOAI ermittelt und im Rahmen der Haushaltsplanung berücksichtigt. Eine genaue Kostenschätzung erfolgt nach Abschluss der Vorplanung.

 

 

Der Gemeinderat beschloss:

  1. Für die Sanierung und Erweiterung der Grundschule Züttlingen wird ein Vergabeverfahren nach der Vergabeverordnung (VgV) zur Vergabe der erforderlichen Planungsleistungen (Leistungsphasen nach HOAI) eingeleitet. Als Grundlage dafür dient die Planung und Voruntersuchung des Architekturbüros HUBER.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Vergabeverfahren vorzubereiten und durchzuführen.
  3. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen des Verfahrens notwendige Verfahrensentscheidungen zu treffen und externe Vergabebegleitung bzw. Fachberatung einzubinden, sofern erforderlich.
  4. Die Ergebnisse des Vergabeverfahrens werden dem Gemeinderat zur finalen Entscheidung über die Zuschlagserteilung vorgelegt.

 

 

zu 7

Neugestaltung Kelterplatz Möckmühl
 

 

Anlässlich des 25‑jährigen Jubiläums der Städtepartnerschaft Cherasco–Möckmühl sowie der Fertigstellung der Sanierung des Kindergartens Ruchsener Straße soll der Kelterplatz in Möckmühl neugestaltet und aufgewertet werden.

Die Umgestaltung soll bis zum Stadtfest vom 19.-21.06.2026 umgesetzt sein.

Ziele der Umgestaltung

  • Aufwertung des Platzes und Verbesserung der Aufenthaltsqualität
  • Beschattete Sitz- und Aufenthaltsbereiche
  • Schaffung klarer Nutzungszonen
  • Integration eines sichtbaren Elements zur Städtepartnerschaft
  • Bessere Nutzbarkeit für Veranstaltungen
  • Einbindung des vorhandenen Brunnens (Standort ehemals Unterer Marktplatz)

 

Das Bauamt hat hierzu einen Gestaltungsentwurf erarbeitet und wird diesen in der Sitzung erläutern.

Das Projekt befindet innerhalb des aktuell gültigen Sanierungsgebiets „Altstadt Möckmühl“. D.h. Finanzmittel zur Umsetzung stehen im Rahmen der Städtebauförderung zur Verfügung und werden entsprechend den möglichen Höchstsätzen abgerufen.

In Anbetracht der knappen Zeitschiene hat das Bauamt die erforderlichen Landschaftsbauarbeiten in einer beschränkten Ausschreibung ausgeschrieben. Die geprüften Angebote und das Ausschreibungsergebnis wird erst kurz vor der Sitzung vorliegen.

Preisspiegel und Vergabevorschlag wurden zur Sitzung als Tischvorlage dem Gremium vorgelegt.

 

Ohne weitere Aussprache hat der Gemeinderat beschlossen, die Neugestaltung des Kelterplatzes an den günstigsten Bieter, Fa. Marco Rauhut, Mö.-Züttlingen für die Auftragssumme in Höhe von 89.251,93 € zu vergeben.

 

 

zu 8

Vergabe Aufträge Fahrradabstellanlagen Schulzentrum
 

 

Die Stadt Möckmühl plant die Verbesserung der Fahrradinfrastruktur an den weiterführenden Schulen des Schulzentrums im „Lehle“. Ziel ist es, die Attraktivität des Radverkehrs für Schülerinnen und Schüler zu erhöhen, damit gleichzeitig die Anforderungen aus den Förderprogrammen des Landes Baden-Württemberg zu erfüllen.

Für zwei Standorte wurden zwischenzeitlich Fördermittel nach dem Landesgemeindefinanzierungsgesetz (LGVFG) bewilligt:

Jagsttal-Gymnasium (JTG) – 20 Stk Radstellplätze

Jagsttal Schulverbund (JSV) – 30 Stk. Radstellplätze

Die Planung umfasst jeweils überdachte Fahrradabstellanlagen mit standsicheren Anlehnbügeln, Entwässerungs- und Pflasterarbeiten sowie die landschaftsbauliche Einbindung der Anlagen.

Das Bauamt hat die Ausschreibung der erforderlichen Landschaftsbauarbeiten gemäß den geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen als Beschränkte Ausschreibung ausgeschrieben.

Für die Überdachungen wird die Beschaffung über den Rahmenvertrag der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) im Auftrag des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg angestrebt.

Der Submissionstermin bzw. das Ende der Angebotsfirst liegt knapp vor der GR-Sitzung. D.h. die Ergebnisse aus der Ausschreibung und der Vergabevorschlag wurden als Tischvorlage dem Gremium bis zur Sitzung vorgelegt.

 

Um Beeinträchtigungen durch Bauarbeiten auf den Schulbetrieb auszuschließen, ist die Umsetzung der Maßnahme in den Sommerferien 2026 vorgesehen.

 

 

Die Aufträge Fahrradabstellanlage Schulzentrum wurden durch Beschluss des Gemeinderats an den günstigsten Bieter, Fa. Marco Rauhut, Mö.-Züttlingen für die Auftragssumme in Höhe von 95.474,63 € vergeben.

 

 

zu 9

Vergabe Gaslieferung der Stadt Möckmühl für das Jahr 2026
 

 

Für die Versorgung der städtischen Liegenschaften mit Erdgas ist der Abschluss eines neuen Gasliefervertrags erforderlich, da der derzeit bestehende Vertrag zum 01.04.2026 um 0:00 Uhr endet.

 

Die Beschaffung der Gaslieferung erfolgt im Rahmen einer strukturierten Ausschreibung. Dieses Verfahren sieht vor, dass die Preisbildung nicht ausschließlich an einem einzelnen Stichtag erfolgt, sondern die endgültigen Energiepreise erst nach Zuschlagserteilung auf Grundlage eines im Leistungsverzeichnis festgelegten Preisindizierungsmodells gebildet werden können. Dadurch wird vermieden, dass eine einmalige Preisfestsetzung in einem möglicherweise ungünstigen Marktumfeld maßgeblich für den gesamten Lieferzeitraum ist.

 

Die strukturierte Beschaffung ermöglicht somit eine flexiblere und marktnahe Preisbildung und trägt dazu bei, das Risiko ungünstiger Preisentwicklungen zu reduzieren. Insgesamt kann hierdurch eine wirtschaftlichere Beschaffung der Energieversorgung für die städtischen Liegenschaften erreicht werden.

Aufgrund der derzeit stark schwankenden Energiemärkte werden die konkreten Angebote erst unmittelbar am Sitzungstag des Gemeinderates, am 24.03.2026, um 8.00 Uhr eingereicht. Die Preisbindung der abgegebenen Angebote beträgt aktuell lediglich maximal etwa 20 Stunden. Aus diesem Grund ist eine Vorabübermittlung der Angebotswerte an die Mitglieder des Gemeinderates nicht möglich.

 

Der wirtschaftlichste Bieter wird den Mitgliedern des Gemeinderates daher im Rahmen der Sitzung als Tischvorlage vorgestellt. Nach der Beschlussfassung muss die Beauftragung noch am selben Tag erfolgen, damit die bestehende Preisbindung des Angebots genutzt werden kann.

 

Die Ausschreibung erfolgt gemäß den geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen. Die eingehenden Angebote werden formal geprüft und anhand der in den Vergabeunterlagen festgelegten Kriterien bewertet. Auf Grundlage der Angebotswerte wird der wirtschaftlichste Anbieter ermittelt und dem Gemeinderat in der Sitzung vorgestellt.

 

Für die Gaslieferung der darauffolgenden Lieferjahreist bereits vorgesehen, diese im Rahmen der vom Gemeinderat beschlossenen Bündelausschreibung gemeinsam mit weiteren Kommunen bzw. Teilnehmern durchzuführen. Ziel dieser Bündelausschreibung ist es, durch größere Beschaffungsmengen bessere Marktbedingungen und wirtschaftlichere Energiepreise zu erzielen.

 

 

Der Gemeinderat beschloss:

 

  1. Den Abschluss eines Gasliefervertrags für die Versorgung der städtischen Liegenschaften im Rahmen der durchgeführten Ausschreibung.
  2. Die Vergabe der Gaslieferung an den in der Sitzung vorgestellten wirtschaftlichsten Bieter (Gasversorgung Unterland - 6,32 Cent/kWh für 1 Jahr).
  3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die hierfür erforderlichen Vertragsunterlagen noch am Sitzungstag zu unterzeichnen, um die Preisbindung des Angebots sicherzustellen.

 

 

zu 10

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bungalow, Biegel II“ - Auslegungsbeschluss
 

 

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Bungalow, Biegel II“ soll auf einem Teil des Flurstückes Nr. 408 Baurecht entstehen, um die Planung eines eingeschossigen, barrierefreien Bungalows, einer Garage und einer Terrasse umsetzen zu können.

 

Das Grundstück und somit auch das Plangebiet befinden sich im Außenbereich. Eine Innenraumverdichtung ist im Ortsteil Korb nicht möglich, da sich nahezu alle Grundstücke in Privathand befinden und diese für die eigenen nachkommenden Generationen vorgehalten werden.

 

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen, wurde vom Gemeinderat der Stadt Möckmühl in seiner öffentlichen Sitzung am 30.09.2025 der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Bungalow, Biegel II“ gefasst. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Möckmühl am 09.10.2025 veröffentlicht.

 

Mit dem Vorhabenträger wurde inzwischen eine Vereinbarung zur Kostentragung aller Planungs- und Ingenieurkosten abgeschlossen.

Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt.

Der Ablauf des Bebauungsplanverfahrens regelt sich auch bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches. So ist auch eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 BauGB sowie gem. § 4 BauGB durchzuführen.

Die erforderliche Fortschreibung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren.

Die frühzeitige Behördenanhörung und Bürgerbeteiligung erfolgten in der Zeit vom 12.01.2026 bis 09.02.2026 - je einschließlich.

 

Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Die Abwägungstabelle mit der Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, gefertigt durch das IBU – Ingenieurbüro Unterland GmbH, Neudenau, wurde dem Gemeinderat vorgelegt.

Da die Mitglieder des Gemeinderates damit einverstanden waren, konnte über den Inhalt der Abwägungstabellen mit allen eingegangenen Anregungen, en bloc abgestimmt werden.

 

Ohne weitere Aussprache fasste der Gemeinderat den folgenden Beschluss:

  1. Der Gemeinderat stimmt den Abwägungsvorschlägen zu den vorgebrachten Bedenken und Anregungen, die in der beigefügten Abwägungstabelle der IBU – Ingenieurbüro Unterland GmbH, Neudenau vom 05.03.2026 dargestellt sind, zu.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Bungalow, Biegel II“ wird festgestellt und die Auslegung der Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes beschlossen. Der Bebauungsplan umfasst folgende Unterlagen:

  1. Planzeichnung zum Bebauungsplan Entwurf „Bungalow, Biegel II“ und zu den örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO, Maßstab: 1:500 vom 05.03.2026, IBU – Ingenieurbüro Unterland GmbH
  2. Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Entwurf „Bungalow, Biegel II“ und zu den örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO vom 05.03.2026, IBU – Ingenieurbüro Unterland GmbH
  3. Begründung gemäß § 9 BauGB vom 05.03.2026, IBU – Ingenieurbüro Unterland GmbH
  4. Umweltbericht vom 03.03.2026, Wagner + Simon Ingenieure GmbH
  5. Grünordnerischer Beitrag mit Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung vom 03.03.2026, Wagner + Simon Ingenieure GmbH
  6. Fachbeitrag Artenschutz vom 03.03.2026, Wagner + Simon Ingenieure GmbH
  7. Vorhaben- und Erschließungsplan, Grundriss vom 17.11.2025, Fertighaus Weiss GmbH
  8. Vorhaben- und Erschließungsplan, Schnitt vom 17.11.2025, Fertighaus Weiss GmbH
  9. Abwägungstabelle vom 05.03.2026, IBU – Ingenieurbüro Unterland GmbH
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften sowie die übrigen Unterlagen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 

zu 11

Bekanntgaben, Anträge, Anfragen

 

Bekanntgaben:

Bürgermeister Michler hat folgenden Schulanmeldezahlen für das nächste Schuljahr (Einstiegsklasse) bekannt gegeben:

  • Grundschule Züttlingen:        18
  • Grundschule Möckmühl:        85
  • Gymnasium:                        56
  • Realschule:                            73
  • Werkrealschule:                     10

Dann berichtete Bürgermeister Michler, dass er eine Stellungnahme an das Kultusministerium geschickt hat, damit die Schefflenztalschule keine reine Realschule werden soll. Möckmühl würde dadurch ca. 40 Schüler verlieren und hat viel Geld in den Schulstandort investiert.

Anschließend gab Bürgermeister Michler bekannt, dass

  • die 1,5 Mio. € vom Haag-Investor nun überwiesen sind,
  • der Flyer Sanierungsgebiet Innenstadt fertig ist und nun die Innenstadtbewohner angeschrieben werden und
  • Anfang Mai bis Mitte Juni 2026 Möckmühl über Stadtmobiliar im Innenstadtbereich Sitzgelegenheiten ausgeliehen bekommen wird.

Anfragen/Anträge:

Ein Stadtrat hakte nach, ob die Fahrradabstellanlage in den Sommerferien erstellt werden kann, damit die Schüler nicht vom Baulärm betroffen sind.

Bauamtsleiter Kern bestätigte, dass dies so umgesetzt werden soll.

Zuletzt bat ein anderer Stadtrat die Verwaltung auf dem Weg vom Schlot und vom Binsach in Richtung Friedhof immer wieder Bänke aufzustellen, da hier viele ältere Menschen zu Fuß unterwegs sind. Bürgermeister Michler sagte dies zu.

   

Februar 2026

zu 1

Bürgerfragen

 

 

Bürgermeister Michler begrüßt die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer.

Der Vorsitzende stellt fest, dass die Sitzung form- und fristgerecht einberufen wurde und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.

 

Bevor Bürgermeister Michler in die Sitzung einsteigt, benennt er Stadtrat Carle und Stadträtin Traub als Urkundenpersonen für das Protokoll dieser Gemeinderatssitzung.

 

 

Eine Bürgerin bemängelt, dass die Beleuchtung auf dem Marktplatz seit Herbst defekt ist und bittet diese zu reparieren.

Bürgermeister Michler sagt dies zu.

Dann spricht die Bürgerin an, dass entgegen der Berichterstattung die Spenden in der letzten Gemeinderatssitzung nicht benannt wurden und fordert künftig die Spendenanzahl und Summe bekanntzugeben.

Bürgermeister Michler bestätigt, dass die Spendenliste nichtöffentlich für den Gemeinderat ersichtlich war, da keine Namen genannt werden dürfen und wird künftig aber die Spendenanzahl und Summe bekanntgeben.

 

Ein Bürger spricht an, dass viele Themen nichtöffentlich oder in einer Klausurtagung behandelt werden.

Bürgermeister Michler antwortet, dass es sein Anspruch ist so viel wie möglich in eine öffentliche Sitzung zu bringen, aber manche Dinge auch auf Arbeitsebene zu diskutieren sind.

Dann macht der Bürger nochmals die unzureichende Berichterstattung über Möckmühl der Heilbronner Stimme zum Thema.

Bürgermeister Michler entgegnet, dass dies bereits in der letzten Gemeinderatssitzung besprochen wurde.

Anschließend hinterfragt der Bürger, ob die derzeitigen Stellenausschreibungen mit dem Stellenplan konform sind.

Bürgermeister Michler antwortet, dass in der Gemeinderatssitzung im März der Haushalt öffentlich vorgestellt wird. Teil davon ist der Stellenplan, indem die Stellen ausgewiesen sind.

 

Ein anderer Bürger spricht den Artikel in der Heilbronner Stimme wegen der fehlenden und jetzt extern vergebenen Jahresabschlüsse an und hakt nach, ob der Stadt wegen entgangener Fördermittel ein Schaden entstanden ist.

Bürgermeister Michler erklärt, dass manche Dinge die nun vor allem in Facebook diesbezüglich veröffentlicht wurden, so nicht stimmen und der Stadt hierdurch kein Schaden entstanden ist. Für die Zukunft ist der Anspruch der Stadtverwaltung, die Jahresrechnungen selbst und zeitnah zu erstellen.

 

Wieder ein anderer Bürger erkundigt sich nach dem Stand der Photovoltaikanlage neben der Kläranlage.

Kämmerin Maier antwortet, dass die Verbindung ans Netz noch nicht hergestellt ist, da Netze BW und ZE AG sich hier nicht einig sind. Dies liegt somit nicht an der Stadt. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

zu 2

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

 

 

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zu 3

Künftige Wohn- und Gewerbegebietsentwicklung in Möckmühl aus Sicht des Regionalverbands Heilbronn-Franken - Präsentation von Verbandsdirektor Dr. Andreas Schumm
Vorlage: 025/2026

 

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgermeister Michler Herrn Dr. Schumm, Verbandsdirektor des Regionalverbands Heilbronn-Franken.

 

 

Sachverhalt:

 

Der Stadt Möckmühl kommt als Unterzentrum im nördlichen Landkreis Heilbronn in der regionalen Wohn- und Gewerbegebietsentwicklung eine große Bedeutung zu. Der Verbandsdirektor des Regionalverbands Heilbronn-Franken, Dr. Schumm, präsentiert in der Sitzung die Vorstellungen des Regionalverbands mit konkretem Bezug zu Möckmühl.

 

  • Bevölkerung steigt entgegen der landesweiten Tendenz stabil um 3,5 %

 

  • Arbeitsmarkt: Einpendlerkommune (für ein Unterzentrum eher ungewöhnlich)

 

  • Gewerbegebietsentwicklung

21. Änderung Flächennutzungsplan: Habichtshöfe Fläche A dann Teil des Schwerpunkts, dann Fläche B mit 9 ha offen

 

  • Wohnbauentwicklung hat zugenommen, weitere Gebiete:

Brandhölzle IV und Biegel II (Korb), nach 21. Änderung Brandhölzle V

 

  • Einzelhandel

Bereich Innenstadt und Waagerner Tal möglich, bis 800 qm Verkaufsfläche

großflächige Verkaufsfläche über 800 qm bis 2028 nicht möglich

 

 

 

Anschließend beantwortet er die zahlreichen Fragen aus dem Gremium.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

zu 4

Vergabe der Tiefbauarbeiten für die Erneuerung der Wasserleitung in Dippach
Vorlage: 021/2026

 

 

Sachverhalt:

 

Die Stadt Möckmühl beabsichtigt den Austausch der Wasserleitung im Stadtteil Dippach (Ortsnetz).

 

Im Zuge der derzeit laufenden vorbereitenden Anbindungsarbeiten zur Wasserleitungsverlegung vom Hochbehälter Nord bis Korb zeigte sich beim Aushub der Schachtbauwerke das tatsächliche Ausmaß der maroden Bestandsleitungen. Die vorhandenen Anschlussleitungen weisen bereits erheblichen Lochfraß sowie starke Verwachsungen auf (siehe beigefügte Bilder in der Anlage). Eine nachhaltige Sicherstellung der Trinkwasserversorgung ist unter diesen Umständen nicht mehr gewährleistet, sodass eine Erneuerung der Wasserleitungen technisch und wirtschaftlich unausweichlich ist.

 

Die erforderlichen Tiefbauarbeiten wurden zur Angebotsermittlung bei drei fachkundigen Unternehmen angefragt. Zum Submissionstermin am 19.01.2026 lagen drei Angebote fristgerecht vor. Die eingegangenen Angebote wurden rechnerisch und fachtechnisch geprüft und gewertet.

 

Im Ergebnis der Angebotsprüfung ergibt sich folgende Reihenfolge:

 

Preisspiegel:

 

Nr.

Firma

Angebotssumme brutto

Prozent

1

Fa. Schneiderbau aus Öhringen

199.852,13 €

100,00 %

2

Bieter 2

209.313,15 €

104,73 %

3

Bieter 3

219.351,57 €

109,76 %

 

Das wirtschaftlichste Angebot beläuft sich auf 199.852,13 € (brutto).

 

In der Angebotssumme sind Hausanschlusskosten in Höhe von insgesamt 40.039,28 € (brutto) enthalten. Diese werden gemäß der gültigen Wassersatzung der Stadt Möckmühl an die jeweiligen Haushalte weiterverrechnet. Somit verbleibt ein städtischer Eigenanteil in Höhe von 159.812,85 € (brutto).

 

Im Zuge der Gesamtmaßnahme „Wasserleitungsverlegung Hochbehälter Nord bis Korb“ ergeben sich nach aktuellem Stand (Ende Januar 2026) Einsparungen in Höhe von ca. 113.000,00 €. Unter Berücksichtigung dieser Einsparungen verbleibt für die Maßnahme im Ortsnetz Dippach ein zusätzlich zu veranschlagender Betrag von rund 47.000,00 € (brutto), welcher im Haushaltsjahr 2026 bereitzustellen ist.

 

Die Verwaltung empfiehlt aufgrund des festgestellten Schadensbildes und zur langfristigen Sicherstellung der Versorgungssicherheit die Umsetzung der Maßnahme.

 

 

 

 

 

Nach der Klärung von Verständnisfragen ergeht der einstimmige

 

Beschluss:

 

Die Tiefbauarbeiten zum Austausch der Wasserleitung im Ortsnetz Dippach wird an die Firma Schneider Bau aus Öhringen zum Angebotspreis von 199.852,13 € (brutto) vergeben.

 

Die Hausanschlusskosten in Höhe von 40.039,28 € werden gemäß Wassersatzung weiterverrechnet. Die zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von ca. 47.000,00 € werden im Haushaltsjahr 2026 bereitgestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

zu 5

Vergabe der Bauleistungen für die Friedhofsanierung in Züttlingen
Vorlage: 018/2026

 

 

Sachverhalt:

Im Zuge der fortlaufenden Sanierung des Friedhofs in Züttlingen ist die Umsetzung des Bauabschnitts 3 a) + b) vorgesehen. Die Maßnahme dient der weiteren baulichen Erneuerung sowie der funktionalen und gestalterischen Aufwertung des Friedhofsgeländes.

Die erforderlichen Bauleistungen wurden gemäß den Bestimmungen der VOB/A im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Zur Angebotsabgabe wurden vier fachkundige und leistungsfähige Unternehmen aufgefordert.

Die Submission (Angebotsöffnung) fand am 06.02.2026 statt. Zum Submissionstermin lagen zwei Angebote fristgerecht vor. Die eingegangenen Angebote wurden durch das Planungsbüro formell, rechnerisch sowie fachtechnisch geprüft und gewertet. Beide Angebote sind wertbar.

Im Ergebnis der Angebotsprüfung ergibt sich folgende Reihenfolge:

 

Preisspiegel:

 

Nr.

Firma

Angebotssumme brutto

Prozent

1

Fa. Marco Rauhut, Galabau

139.745,22

100,00 %

2

Bieter 2

198.966,93

142,38 %

 

Nach Prüfung und Wertung gemäß § 16 VOB/A ergibt sich das Angebot der Fa. Marko Rauhut Gala Bau aus 74219 Möckmühl-Züttlingen mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 139.745,22 € (brutto) als das wirtschaftlichste Angebot.

Die Angebotssumme liegt unterhalb der Kostenschätzung in Höhe von 150.000,00 €. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan zur Verfügung, sodass die Maßnahme finanziell gesichert ist.

Es bestehen keine vergaberechtlichen oder technischen Bedenken gegen die Beauftragung.

 

 

 

Ohne weitere Aussprache ergeht der einstimmige

 

Beschluss:

 

Die Bauleistungen zur Sanierung des Friedhofs Züttlingen, Bauabschnitt 3 a) + b), werden an die Fa. Marko Rauhut Gala Bau aus 74219 Möckmühl-Züttlingen zum Angebotspreis von 139.745,22 € (brutto) vergeben.

 

 

 

 

 

 

 

zu 6

Vergabe der Bauleistungen zur Dachsanierung am alten Schulhaus in Korb
Vorlage: 020/2026/1

 

 

Sachverhalt:

Die Stadt Möckmühl beabsichtigt die Sanierung des Daches am Alten Schulhaus im Ortsteil Korb. Die Maßnahme ist dringend erforderlich, da das bestehende Dach Undichtigkeiten aufweist und bereits Feuchtigkeit in die Dachkonstruktion eindringt. Zur Vermeidung weiterer baulicher Schäden sowie kostenintensiver Folgeschäden ist eine zeitnahe Umsetzung notwendig. Darüber hinaus entspricht das Dach in energetischer Hinsicht nicht mehr den heutigen Anforderungen, da es bislang ungedämmt ist. Im Rahmen der Sanierung erfolgt daher eine energetische Ertüchtigung der Dachfläche. Die Maßnahme wird in ein entsprechendes KfW-Förderprogramm eingebunden.

Zur Ermittlung eines wirtschaftlichen Angebots wurden drei fachkundige Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zwei Unternehmen haben fristgerecht ein Angebot abgegeben, ein Unternehmen hat abgesagt. Die Angebotsfrist endete am 20.02.2026.

Nach Ablauf der Angebotsfrist erfolgte die rechnerische sowie fachtechnische Prüfung und Wertung der eingegangenen Angebote durch das Bauamt.

Im Ergebnis der Angebotsprüfung ergibt sich folgende Reihenfolge:

 

Preisspiegel:

 

Nr.

Firma

Angebotssumme brutto

Prozent

1

Fa. Zipperlein aus 74219 Möckmühl

103.738,65 €

100,00 %

2

Bieter 2

111.857,68 €

107,83 %

 

 

Das wirtschaftlichste Angebot beläuft sich auf 103.738,65 € (brutto).

 

Nach Abschluss der Angebotsprüfung ergibt sich die Firma Zipperlein aus Möckmühl mit einer Angebotssumme von 103.738,65 € brutto als wirtschaftlichster Bieter. Es bestehen keine technischen oder wirtschaftlichen Bedenken gegen die Beauftragung dieses Unternehmens.

Für die Maßnahme sind im Haushaltsplan Mittel in Höhe von rund 115.000,00 € (ohne Berücksichtigung der Förderung) eingestellt. In Verbindung mit einem Sanierungsfahrplan ist eine Förderung von bis zu 20% möglich. Bei vollständiger Ausschöpfung der Fördermittel ergibt sich eine voraussichtliche Förderhöhe von bis zu 20.747,73 €, wodurch sich der Eigenanteil der Stadt Möckmühl entsprechend reduziert. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Durch die Inanspruchnahme der vorgesehenen Förderung erfolgt eine entsprechende Entlastung des kommunalen Haushalts.

Es wird daher vorgeschlagen, den Auftrag zur Dachsanierung des alten Schulhauses im Ortsteil Korb an die Firma Zipperlein aus Möckmühl zum Angebotspreis von 103.738,65 € brutto zu vergeben.

 

Stadtrat Kraft hakt nach, ob eine PV-Anlage hier verpflichtend ist und ob diese im Preis beinhaltet ist.

Technischer Koordinator Vogt antwortet, dass eine PV-Anlage Pflicht ist und bei der Dachsanierung die Vorkehrungen getroffen werden. Die Anlage selbst wird im Zuge der kommunalen Wärmeplanung umgesetzt und ist deshalb jetzt in den Kosten nicht enthalten. 

 

 

 

Anschließend ergeht der einstimmige

 

Beschluss:

 

Der Auftrag zur Dachsanierung des alten Schulhauses im Ortsteil Korb wird an die Firma Zipperlein aus 74219 Möckmühl zum Angebotspreis von 103.738,65 € brutto vergeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

zu 7

Vergabe der Arbeiten zur Anlegung eines Parkplatzes auf dem Flst. 289/1  hinter dem Württemberger Hof
Vorlage: 008/2026/2

 

 

Sachverhalt:

 

Die Stadt Möckmühl beabsichtigt die Erstellung eines Schotterparkplatzes auf einem gemeindeeigenen Grundstück mit der Flurstücksnummer 289/1. Die Maßnahme dient der Verbesserung der Parkplatzsituation und soll zeitnah umgesetzt werden. Im Zuge der Planungsabstimmung wurde die Zufahrtssituation durch das Bauamt nochmals geprüft und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sowie der vorhandenen Verkehrs- und Flächenverhältnisse gemäß dem beigefügten Lageplan angepasst.

 

Im Zuge der weiteren Planungsabstimmung wurde die Zufahrts- und Erschließungssituation nochmals umfassend geprüft. Die Erschließung des geplanten Schotterparkplatzes erfolgt künftig ausschließlich über die im beigefügten Lageplan blau dargestellte Fläche. Diese Fläche befindet sich im Privateigentum. Zur rechtssicheren Nutzung als Zu- und Abfahrt wurde mit dem Eigentümer ein entsprechender Pachtvertrag/Vorvertrag (vgl. Anlage) abgeschlossen, welcher der Stadt Möckmühl die Nutzung der Fläche als Zufahrt zum Parkplatz gestattet. Durch diese einheitliche Erschließung wird eine klare und übersichtliche Verkehrsführung gewährleistet. Gleichzeitig können Konfliktsituationen sowie mögliche Beeinträchtigungen angrenzender Nutzungen vermieden werden.

Weitere Zufahrtsmöglichkeiten sind nicht vorgesehen.

 

Die Bauleistungen zur Erstellung des Schotterparkplatzes wurden durch das Bauamt gemäß den Bestimmungen der VOB/A im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Zur Angebotsabgabe wurden insgesamt vier fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen aufgefordert.

 

Die Baumaßnahme ist im Haushaltsplan veranschlagt. Auf Grundlage der im Vorfeld erstellten Kostenschätzung wurden die voraussichtlichen Kosten der Maßnahme auf rund 50.000,00 €beziffert.

Die Submission (Angebotsöffnung) fand am 21.01.2026 statt. Zum Submissionstermin lagen fristgerecht vier Angebote vor. Die eingegangenen Angebote wurden durch das Bauamt formal, rechnerisch, fachlich sowie wirtschaftlich geprüft. Alle Angebote entsprachen den Ausschreibungsbedingungen und waren wertbar.

Im Ergebnis der Angebotsprüfung ergibt sich folgende Reihenfolge:

 

Preisspiegel:

 

Nr.

Firma

Angebotssumme brutto

Prozent

1

Andreas Bauer Baggerunternehmen

42.507,69

100,00 %

2

Bieter 2

56.078,16 €

131,90 %

3

Bieter 3

56.957,17 €

134,00 %

4

Bieter 4

69.458,22 €

163,40 %

 

Das Angebot der Firma Andreas Bauer Baggerunternehmen aus 74259 Widdern ist das wirtschaftlichste Angebot und liegt zudem unter der vorab ermittelten Kostenschätzung.

 

 

Vergabevorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Bauleistung „Erstellung eines Schotterparkplatzes“ im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb nach VOB/A an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Andreas Bauer Baggerunternehmen aus 74259 Widdern mit einer geprüften Angebotssumme von 42.507,69 € (brutto) zu vergeben.


 

 

Stadtrat Neubert betont die schlechtere Verhandlungsposition nach Ablauf der Frist im Pachtvertrag. Eine Grunddienstbarkeit wäre für die Stadt besser.

Stadtrat Vachaja beanstandet die weitgehende Haftungsregelung im Vertrag.

Bürgermeister Michler stimmt dem zu, aber zu einem Vertragsabschluss gehören immer zwei Seiten und die angesprochenen Punkte kommen für den Verpächter anders nicht in Frage.

 

 

 

Es ergeht der mehrheitliche (4 Gegenstimmen von den Stadträtinnen Capelle-Pfahl und Traub und den Stadträten Carle und Neubert sowie 3 Enthaltungen von Stadträtin Schiedel und den Stadträten Pfitzke und Vachaja)

 

Beschluss:

 

Die Vergabe der Bauleistungen „Erstellung eines Schotterparkplatzes“ wird an die Firma Andreas Bauer Baggerunternehmen zum Angebotspreis von (brutto) 42.507,69 € vergeben.

 

Der in der Anlage ersichtliche Pachtvertrag zur Überfahrt wird entsprechend abgeschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

zu 8

Gewährung eines Zuschusses an den Flugsportverein Möckmühl
Vorlage: 023/2026

 

 

Sachverhalt:
 

Um die An- und Abflugschneise beim Flugplatz des Vereins im Ortsteil Korb zu gewährleisten, muss auf einer Fläche von 0,7 ha der etwa 40 Jahre alte Baumbestand im städtischen Wald vorzeitig entnommen werden, da die Höhe der Bäume statt der vorgeschriebenen 10 m inzwischen 25 m beträgt. Mit dem Förster Klaus Reiner wurde bereits die Durchführung der für den Verein und Bestand des Flugplatzes absolut notwendigen Maßnahme besprochen. Der Verein erklärt sich bereit, bei der sich an die Rodung anschließenden Neubepflanzung aktiv mitzuarbeiten, um den finanziellen Mehraufwand für den städtischen Haushalt bei der Kostenstelle Wald möglichst gering zu halten.

 

Ein finanzieller Schaden bzgl. der Holzerlöse kann wegen großer Unwägbarkeiten bzgl. des Preisniveaus und sonstiger Umweltrisiken auf die nächsten 40 Jahre nicht ermittelt werden, zumal durch die Neupflanzung ja in den kommenden Jahren schon wieder neuer Aufwuchs produziert wird.

 

Als Mehraufwendung des Waldhaushalts kann lediglich die jetzt statt erst in 40 Jahren vorzunehmende Neupflanzung angesehen werden. Hier rechnet Herr Reiner incl. der nachfolgenden Kultursicherung mit einem tatsächlichen Aufwand von insgesamt ca. 10.000 €.

 

Um dem Waldhaushalt zumindest einen Teil dieses (momentanen) Mehraufwands wieder zufließen zu lassen, wird vorgeschlagen, dass der Flugsportverein sich in Höhe von 5.000 € zusätzlich zu der Mithilfe bei der Pflanzung an den Kosten beteiligt und diesen Betrag jedoch als Vereinszuschuss für 2026 bei der Stadt beantragt. Der Flugsportverein erhält ansonsten keine weitere laufende städt. Unterstützung z.B. in Form einer Gebäude- oder Halleninanspruchnahme.

 

 

 

 

 

 

 

Ohne weitere Aussprache ergeht der einstimmige

 

Beschluss:
 

Der Flugsportverein erhält im Haushaltsjahr 2026 einen Zuschuss i.H. von 5.000 € , welcher als Abdeckung des entstehenden Aufwands im Bereich Stadtwald verwendet und intern verrechnet wird.

Die Mittel dafür werden im Haushaltsplan der Stadt Möckmühl bereitgestellt.

 

 

 

 

 

 

 

zu 9

Zuschussantrag Spvgg Möckmühl
Vorlage: 017/2026

 

 

Sachverhalt:

 

Bei der Verwaltung ist der in der Anlage ersichtliche Zuschussantrag der Spvgg Möckmühl eingegangen, über den der Gemeinderat zunächst in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten hat, bevor dieser in der darauffolgenden öffentlichen Sitzung entsprechend beschlossen wird.

 

Die Gesamtkosten für die geplanten Renovierungen belaufen sich geschätzt auf ca. 45.000 EUR.

 

Ein entsprechendes Angebot ist der Stadtverwaltung noch vorzulegen.

 

 

 

Ohne weitere Aussprache ergeht der einstimmige

 

Beschluss:

 

Der Spvgg Möckmühl werden die Umbaumaßnahmen des Sportheims mit 10 % der Ausgabensumme - maximal 4.500 EUR - bezuschusst, sobald die Rechnungen eingereicht sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

zu 10

Bekanntgaben, Anträge, Anfragen

 

 

Bekanntgaben:

 

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Anfragen/Anträge:

 

Stadtrat Kraft bezieht sich auf die unter TOP 3 angesprochene Innenstadtentwicklung durch den Regionalverband und fordert die Verwaltung auf, einen Antrag auf Teilhabe für die nächste Projektrunde zu stellen.

Bauamtsleiter Kern erwidert, dass zur Innenstadtentwicklung auch Projekte mit der STEG und der Verkehrsschau laufen und die Verwaltung sich dann zusätzlich noch um das Projekt über den Regionalverband bemühen wird.

 

Stadtrat Pfitzke fordert, dass sich die Stadt dringend um die Wiederaufnahme der Buslinie nach Neuenstadt einsetzen muss, da in Züttlingen mittlerweile viele zu Fuß vom Bahnhof Züttlingen in Richtung Industriegebiet Maisenhälden unterwegs sind. Er schlägt vor auch zusammen mit Neudenau sich hierfür stark zu machen.

Bürgermeister Michler verspricht sich hierfür einzusetzen.

 

Stadtrat Vachaja spricht an, dass am Vordach vom Bahnhof das Fallrohr ausgehakt ist.

Bauamtsleiter Kern antwortet, dass dies bekannt ist und die Reparatur zeitnah erfolgen wird. 

 

Januar 2026

Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 27.01.2026

Bürgermeister Michler begrüßt die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer.

Der Vorsitzende stellt fest, dass die Sitzung form- und fristgerecht einberufen wurde und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.

 

zu 1     Bürgerfragen

           

Ein Bürger fragte nach, ob der ehemalige Brunnen vom Marktplatz noch wie vorgesehen irgendwo aufgestellt wird.

Bürgermeister Michler berichtete, dass im Zuge der 25-jähringen Städtepartnerschaft mit Cherasco der Kelterplatz aufgewertet werden soll und hier auch der Brunnen angebracht werden kann.

Dann sprach der Bürger die in 3 Jahren anstehende 1250-Jahr-Feier an und erkundigt sich, ob es seitens der Stadt schon Planungen hierfür gibt.

Bürgermeister Michler berichtete, dass zu dem Anlass auf jeden Fall eine Feierlichkeit stattfinden wird und die Planungen bald Fahrt aufnehmen.

Zuletzt bemängelte der Bürger die starken Verschmutzungen neben den Containern im gesamten Stadtgebiet und möchte wissen, wer hier zuständig ist.

Bürgermeister Michler nimmt das Thema für das Landratsamt zur Verbesserung mit.

 

Ein anderer Bürger erkundigte sich, ob es für Möckmühl einen Katastrophenplan gibt.

Bürgermeister Michler berichtete, dass dies seit seinem Amtsantritt regelmäßig ein Thema ist und das Ordnungsamt dabei ist ein Papier aufzusetzen.

 

Ein anderer Bürger erkundigte sich nach der vorgesehen neuen Technik im Ratssaal.

Bürgermeister Michler antwortete, dass diese bereits vor Ort ist, aber noch nicht angeschlossen werden konnte.

 

Wieder ein anderer Bürger sprach den Draht zur Heilbronner Stimme an, da kaum Berichte über Möckmühl oder Hinweise auf die Gemeinderatsitzungen erscheinen.

Bürgermeister Michler erklärte, dass der Draht zur Heilbronner Stimme gut ist und in jeder Gemeinderatssitzung ein Vertreter anwesend ist. Da bei den Regionalzeitungen alles komprimierter wird, hat er auch Verständnis dafür, dass nicht mehr so viel über einzelne Kommunen berichtet werden kann. Wegen fehlender Einladungen zu den Gemeinderatssitzungen will Bürgermeister Michler allerdings nachhaken.

 

Dann bezog sich ein weiterer Bürger auf einen Bericht der Heilbronner Stimme nach der letzten Gemeinderatssitzung bezüglich des vorgesehenen Tempo-40-Limits in Möckmühl und fragt nach, ob dies vom Gemeinderat so beschlossen ist.

Bürgermeister Michler antwortete, dass dies bislang eine Idee und nicht beschlossen ist.

 

Wieder ein weiterer Bürger beanstandete, dass der Bus nach Neuenstadt nun nicht mehr über Züttlingen fährt.

Bürgermeister Michler bestätigte dies und wird wie bei der gestrichenen Busfahrt ins Brandhölzle nach Schulschluss der Grundschule dem Landratsamt den Unmut vor Ort weitergeben.

Danach sprach der Bürger die fehlende Entgeltgruppe in stätischen Stellenausschreibungen an.

Bürgermeister Michler entgegnete, dass dies bewusst gemacht wurde um mehr Bewerber anzusprechen und so das Tätigkeitsprofil nach deren Fähigkeiten anpassen zu können.

Zuletzt sagte der Bürger, dass seit Amtsantritt von Bürgermeister Michler viele neue Stellen besetzt wurden und diese mit dem Stellenplan öffentlich bekanntzugeben sind.

Bürgermeister Michler erklärte, dass viele Stelle auch nachbesetzt wurden und der Stellenplan mit dem Haushalt vorgestellt wurde.

 

           

zu 2     Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

           

Sachlage Station: Der Gemeinderat hat beschlossen, die Konzeption der Station auf das reine Angebot der Offenen Kinder- und Jugendarbeit umzustellen, damit Erzieher:innen oder Jugend- und Heimerzieher:innen eingestellt werden könnten.

Die Mehrkosten i.H.v. ca. 11.000,-- € jährlich werden von der Stadt Möckmühl übernommen.

Daraufhin konnte bereits die Einstellung eines Erziehers zum 01.02.2026 zu 100% erfolgen.

 

Verlängerung Bauzwang Flst. 6535, Brandhölzle 3. Bauabschnitt wurde vom Gemeinderat zugestimmt.

           

           

zu 3     Vergabe eines Auftrags zur externen Erstellung der Jahresabschlüsse der Jahre 2021 - 2024

           

Aufgrund der seit der Umstellung der Kameralistik auf die Doppik im Jahr 2017 stetig rasant steigender Aufgaben im Bereich der Buchhaltung und hoher Personalfluktuation mit allen damit verbundenen Problemen (kein Vorwissen mehr vorhanden, keine Übergaben möglich, ständig neue Einlernzeiten) konnten die Rechnungsabschlüsse der Haushaltsjahre seit 2021 nicht mehr erstellt werden. Die extrem hohe Auslastung der Kämmerei- und Kassenmitarbeiter schon mit dem Tagesgeschäft und die Mehrbelastungen durch die Personalfluktuation macht es nahezu unmöglich, die umfangreichen notwendigen Arbeiten zur Vorbereitung, Aufarbeitung und Erstellen der Jahresrechnungen zu bewältigen.

 

Dazu kommt, dass keine internen Checklisten aus den Vorjahren vorliegen, die die speziell die bei der Stadt Möckmühl durchzuführenden Arbeiten (Bereinigung der Kostenrechnung durch sachgerechte Verteilung von Sach- und Gemeinkosten auf verschiedene Kostenstellen und Abrechnungen mit den verschiedenen Zweckverbänden) aufführen, so dass man danach vorgehen könnte. Auch diese Grundlagen müssen komplett aus den bis 2020 erstellten Abschlüssen neu erschlossen werden. Diese Arbeiten wurden bisher schon begonnen, mussten aber immer wieder wegen vorrangiger Arbeiten wie der Erstellung des jährlichen Haushaltsplans, Umstellungen (§2bUStG, Einführung Belegscannung, neue Grundsteuer), der Erstellung von Kalkulationen (Wasser-Abwasser), neues Steuerprogramm, GPA-Prüfung oder weiterer Sonderaufgaben unterbrochen werden. Weitere seit Jahren nicht erneuerter Kalkulationen stehen noch an.

 

Da es ja eine gesetzliche Verpflichtung zur zeitnahen Erstellung der Rechnungsabschlüsse gibt und eine geordnete Haushalts- und Rechnungsführung auch im Sinne der Kämmerei und Kasse, der gesamten Verwaltung sowie des Gemeinderats ist, soll eine zeitnahe Erstellung der Rechnungsabschlüsse erfolgen. Zumal 2029 auf das neue Buchhaltungssystem S4HANA umgestellt werden muss und auch dort ist eine Fertigstellung der Rechnungsabschlüsse bis 2027 eine wichtige Voraussetzung.

Auch im Falle einer in der nahen Zukunft eventuell eintretende Finanzsituation der Stadt, die es ermöglichen könnte, für bevorstehende Investitionen einen Ausgleichsstockzuschuss zu erhalten, wäre das Vorhandensein von beschlossenen Rechnungsabschlüssen der vorhergehenden Jahre eine wichtige Voraussetzung.

 

Daher wurde geprüft, inwieweit externe Hilfe zur Erstellung der notwendigen Abschlüsse in Anspruch genommen werden könnte. Dabei wurden drei verschiedene Möglichkeiten geprüft.

 

Von unserem Rechenzentrum wird eine Hilfestellung zur Erstellung angeboten, die jedoch nur eine Beratung beinhaltet und dafür geeignet ist, eventuell in der Verwaltung vorhandene Wissenslücken über bestimmte notwendige doppische Finalbuchungen zu schließen und deren Erledigung zu kontrollieren.

Da bei uns das Wissen über die allgemeingültig notwendigen Abschlussbuchungen vorhanden ist und wir eher die örtlich notwendigen o.g. Bereinigungen der GuV ermittelt haben müssen, scheidet für uns diese Hilfestellung als am Ziel vorbei gehend aus.

 

Schon bisher konnten wir speziell für die steuerrelevante Wasserversorgung einen pensionierten ehemaligen Kämmerer (Kommunalberatung Berninger) gewinnen, der uns bereits die Rechnungsabschlüsse für die Wasserversorgung 2021 – 2023 sehr erfolgreich aufbereitet hat und momentan am Jahr 2024 arbeitet. Er wäre auch bereit, uns bei der Erstellung der der anstehenden Rechnungsabschlüsse der Stadt zu unterstützen; dies wie bisher auch beim Wasser teilweise in Vor-Ort-Terminen und von seinem Heimatoffice heraus. Sein Einsatz wäre jedoch nicht im vollem Stundenumfang möglich, da er noch eine weitere Gemeinde, die gar keinen Kämmerer hat, betreut und es wäre auch eine große Anzahl von Stunden der Mitarbeit der Kämmerei- und Kassenmitarbeiter erforderlich, um das Projekt in einem nicht näher zu definierenden Zeitrahmen dem Ziel näher zu bringen. Geschätzt würde sich die Erstellung sicher über mindestens 2 ½ Jahre hinziehen und dabei würden ja schon wieder die neuen Rechnungsabschlüsse der Folgejahre auflaufen.

 

Als dritte und letztlich am schnellsten zum Ziel führenden Möglichkeit, wurde die deutschlandweit mit rund 6.000 Mitarbeitern agierende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl Audit GmbH angefragt, die sich schon seit einigen Jahren in der Beratung und Dienstleistung für die Gemeinden spezialisiert hat und nun sich angesichts der sich in sehr vielen Städten und Gemeinden aufstauenden Rückständen der Aufstellung der Rechnungsabschlüsse widmet und dieses als Gesamtdienstleistung anbietet.

 

Dabei ist eine Vor-Ort Aufnahme und Eruierung der notwendigen Daten und internen Verflechtungen sowie eine prüfungssichere Bearbeitung aller notwendigen Arbeiten zur Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung, des Anlagevermögens sowie der Bilanz bis hin zur Belegerstellung und Vorbereitung des Rechenschaftsberichts inkludiert, so dass  das Kämmerei- und Kassenpersonal  hauptsächlich die notwendigen Unterlagen bereitstellen und  Zuarbeit bei der Ermittlung der speziell für Möckmühl zu bereinigenden Sachverhalte leisten sowie die seitens des Auftragsnehmers durchzuführenden Buchungen nach Kontrolle freigeben muss. Auf diese Weise wird davon ausgegangen, dass in einem Rahmen von 1 ½ bis 2 Jahren die Rechnungsabschlüsse 2021 - 2024 erstellt werden können und darüberhinaus eine Checkliste für die weiteren darauffolgenden Jahre erarbeitet werden kann. Bei einer bis dahin hoffentlich besseren Personaldecke wird die Kämmerei dann die folgenden Rechnungsabschlüsse wieder selber erstellen können.

 

Die Aufstellung der Rechnungsabschlüsse 2021- 2024 wurde zu einem Komplettangebotspreis von 171.360 € an die Fa. Rödl Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vergeben.

Die erforderlichen Mittel dafür werden im Haushaltsplan 2026 zur Verfügung gestellt.

           

zu 4     Vergabe der Arbeiten zur Anlegung eines Parkplatzes auf dem Flst. 289/1 hinter dem Württemberger Hof

           

Die Stadt Möckmühl beabsichtigt die Erstellung eines Schotterparkplatzes auf einem gemeindeeigenen Grundstück mit der Flusrstücksnummer 289/1. Die Maßnahme dient der Verbesserung der Parkplatzsituation und soll zeitnah umgesetzt werden. Im Zuge der Planungsabstimmung wurde die Zufahrtssituation durch das Bauamt nochmals geprüft und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sowie der vorhandenen Verkehrs- und Flächenverhältnisse gemäß dem beigefügten Lageplan angepasst.

 

Die öffentliche Erschließung der Parkflächen erfolgt über die Zufahrt beim Hortgebäude (gelb dargestellt).  Zur Sicherstellung der Zufahrtsmöglichkeit würde eine Haltelinie vor der Zufahrt diese entsprechend gewähren. Für Tagesparker (insbesondere Mitarbeiter der Stadt sowie der Volksbank) wird zusätzlich die Zufahrt über den Bahnhofsbereich ermöglicht (rot dargestellt). In Abstimmung mit der Verkehrsbehörde wurde im Rahmen der Verkehrsschau zudem eine Ausfahrtsmöglichkeit zur Hauptstraße hin positiv bewertet und kann im Zuge der Umsetzung des Parkplatzes ausgeführt werden (blau dargestellt).

 

Im Bereich der rot dargestellten Zufahrt beträgt die Flurstücksbreite auf Höhe des Flurstücks Nr. 303 sowie anteilig des Flurstücks Nr. 304 im Mittel ca. 2,09 m. Die verbleibende Restbreite bis zum jeweiligen Gebäude der genannten Flurstücke beträgt im Mittel ca. 0,50 m.

Mit dem Eigentümer der betroffenen Flurstücke wurde bereits vorab abgestimmt, dass die Stadt die private Restfläche als Überfahrt mitnutzen darf. Diese Nutzung ist jedoch ausschließlich für Tagesparker beschränkt, zugleich wird der Zufahrtsverkehr von der Hortseite spürbar entlastet.

Zur Vermeidung einer unberechtigten Durchfahrt (rot dargestellt) ist vorgesehen, diese Zufahrt entsprechend zu beschildern (z.B. „Anlieger frei“).

 

Die erforderlichen Bauleistungen wurden durch das Bauamt gemäß den Vorschriften der VOB/A im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben.

Zur Angebotsabgabe wurden insgesamt drei fachkundige und leistungsfähige Unternehmen aufgefordert. Die Kosten belaufen sich laut Kostenschätzung auf ca. 55.000,00 €.

 

Die Submission (Angebotsöffnung) findet am 21.01.2026 statt.

Da der Submissionstermin zeitlich sehr nahe an der Sitzung des Gemeinderats liegt, wird die Vergabeentscheidung als Tischvorlage vorgelegt.

 

Die Prüfung und Wertung der eingegangenen Angebote erfolgt unmittelbar nach der Submission durch das Bauamt. Die Ergebnisse (Angebotssummen, Wertung und Vergabevorschlag) werden dem Gemeinderat in der Sitzung bekannt gegeben.

 

Bürgermeister Michler beantwortete noch Verständnisfragen und vertagte anschließend die Entscheidung, da sich drei Fraktionen dafür ausgesprochen hatten.

 

           

zu 5     Aktueller Stand zum laufendenden und zukünftigen Breitbandausbau in der Stadt Möckmühl

           

            Aktueller Stand des Breitbandausbaus in Möckmühl

 

Die Stadt Möckmühl hat Ende 2019 vier Infrastrukturförderanträge im Rahmen des Weiße-Flecken-Förderprogramm des Bundes (kurz „WFP“) gestellt, um die Weißen Flecken (Versorgung mit weniger als 30 Mbit/s), Gewerbegebiete und Schulen innerhalb des Stadtgebiets mit einem schnellen und zukunftsfähigen Glasfasernetz zu erschließen. Die entsprechenden Zuwendungsbescheide von Bund und Land gingen im Sommer 2020 (Bund) und August 2021 (Land) ein. Damit werden insgesamt 90 % (50 % Bund / 40 % Land) der förderfähigen Kosten bezuschusst. Im November 2020 wurde das Ausschreibungsverfahren für den Aufbau und Betrieb der dafür notwendigen FTTB-Netzinfrastruktur im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslücken-förderung gestartet und im Juli 2021 an die NetCom BW GmbH vergeben.

Der Spatenstich für den Ausbau erfolgte im Juli 2022. Inzwischen ist der Ausbau der FTTB-Netzinfrastruktur durch die NetCom BW GmbH weitestgehend abgeschlossen. Derzeit werden noch Restarbeiten ausgeführt, sowie die abschließende Dokumentation des gebauten Netzes erstellt. Diese sollte im Juni 2026 vollständig vorliegen. Anschließend kann dann die Endabrechnung der vier Förderprojekte ggü. der Zuwendungsgeber erfolgen. Insgesamt werden durch die vier Förderprojekt ca. 527 Adressen in Weißen Flecken, ca. 82 Adressen in Gewerbegebieten, sowie 5 Schulen mit einem Glasfasernetz erschlossen.

Seit 2021 besteht für Zuwendungsempfänger die Möglichkeit sogenannte Graue Flecken innerhalb ihrer Kommune im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (auch „Graue-Flecken-Förderprogramm“ bzw. kurz „GFP“) auszubauen. Damit können Gebiete, in denen kein Netz vorhanden ist, das jedem Endnutzer zu Spitzenlastzeitbedingungen eine Datenrate von mindestens 300 Mbit/s im Download und mindestens 150 Mbit/s im Upload zur Verfügung stellt und voraussichtlich auch nicht zur Verfügung stellen wird, gefördert ausgebaut werden. Die Nutzung dieser Möglichkeit wurde von Seiten der Stadt zunächst nicht weiterverfolgt, da in den potenziell förderfähigen Gebieten der Eigenausbau eines Glasfasernetzes durch die Breitbandversorgung Deutschland (BBV) angekündigt wurde.

Mit Rückzug der Eigenausbauankündigung der BBV gelten nun wieder große Teile der Kernstadt Möckmühl, sowie die Ortsteile Ruchsen und Korb als förderfähig im Sinne des GFP. Daher ist die Stadt dem Aufruf des Bundes vom 23.01.2025 zur Antragseinreichung für die Förderung von Infrastrukturprojekten im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 in der zweiten Änderungsfassung vom 13.01.2025 (Gigabit‐RL 2.0) gefolgt und hat im September 2025 einen entsprechenden Infrastrukturförderantrag eingereicht.

 

            Versorgungssituation

 

Voraussetzung für einen Infrastrukturförderantrag im GFP ist die Durchführung eines Markterkundungsverfahrens (MEV), in welchem die aktuelle Versorgung, sowie mögliche Ausbauabsichten innerhalb der nächsten 7 Jahre durch die vor Ort tätigen Telekommunikationsunternehmen abgefragt werden. Das MEV wurde von Mitte Juli bis Mitte September 2025 durchgeführt. Im Zuge des MEV wurde von der GlasfaserPlus GmbH (Tochter der Telekom) ein Eigenausbau von ca. 670 Adressen in der Kernstadt Möckmühl in den Bereichen westlich der Bahnlinie – Schlot, Hahnenäcker, Großes Binsach, Kleines Binsach - angekündigt (siehe Anlage Übersichtskarte_Eigenausbau_GFPlus_A3_v1.0) und im November 2025 nochmals bestätigt. Inzwischen läuft bereits der Direktvertieb über Hausbesuche.

Nach Auswertung des MEV ergibt sich eine heterogene Versorgungslage in den verschiedenen Ortsteilen bzw. Gebieten innerhalb des Stadtgebiets Möckmühl. Die Bereiche, die Gegenstand des angekündigten Eigenausbaus durch die GlasfaserPlus GmbH, sowie der WFP-Förderung sind, werden über ein zukunftsfähiges Glasfasernetz versorgt bzw. können in Zukunft darüber versorgt werden. Die restlichen Bereiche des Stadtgebiets, insbesondere der Bereich der Kernstadt östlich der Bahnlinie - Lehle, Brandhölzle 1 - sowie die Ortsteile Ruchsen und Korb, hingegen werden ausschließlich über (Super-)Vectoring durch die Telekom mit Bandbreiten von maximal 250 Mbit/s im Download versorgt. Diese Gebiete gelten daher als förderfähig im Sinne des GFP und können somit gefördert mit einem Glasfasernetz erschlossen werden.

 

            Gigabitförderung 2.0

 

Auf Basis der Rückmeldungen aus dem MEV hat die Stadt am 15.09.2025 einen Infrastrukturförderantrag beim Bund eingereicht, welcher am 12.11.2025 bewilligt wurde. Die Mitfinanzierung durch das Land Baden-Württemberg wurden ebenfalls beantragt und bereits bewilligt. Dem Förderantrag liegt eine erste Kostenschätzung mit einem Gesamtvolumen von 11.250.000 Euro für den Aufbau der FTTB-Netzinfrastruktur zugrunde. Davon werden 5.625.000 Euro aus Bundesmitteln und 4.500.000 Euro aus Landesmitteln finanziert. Der Eigenanteil der Stadt beträgt somit 1.125.000 Euro. Dies entspricht einer Förderquote von 50 % Bundesförderung, 40 % Landesförderung und 10 % Eigenanteil der Stadt. Durch die Infrastrukturförderung können insgesamt ca. 1.250 Adressen in der Kernstadt Möckmühl und Ortsteilen Ruchsen und Korb an ein Glasfasernetz angeschlossen werden. Nach dem Ausbau hätten dann alle Bürgerinnen und Bürger im Stadtgebiet grundsätzlich Zugang zu einem schnellen, sicheren und zukunftsfähigen Glasfasernetz.

 

Nächste Schritte

 

Als nächster Schritt in der Graue-Flecken-Förderung steht das Ausschreibungsverfahren für den Aufbau und Betrieb der dafür notwendigen FTTB-Netzinfrastruktur im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung an. Für die technische und juristische Begleitung des Ausschreibungsverfahrens ist es sinnvoll Unterstützung durch externe Berater einzuholen. Parallel zum Ausschreibungsverfahren in der Graue-Flecken-Förderung, erfolgt der Abschluss und die Abrechnung der Förderprojekte im Weiße-Flecken-Programm. Nachfolgend ist ein grober Zeitplan der nächsten Schritte dargestellt:

 

         März – September 2026:

         Ausschreibungsverfahren für Aufbau und Betrieb des Netzes in der Graue-Flecken-Förderung

         Abschluss und Abrechnung der Förderprojekte im Weiße-Flecken-Programm

         Oktober / November 2026:

         Vergabe des Aufbaus und Betrieb des Netzes im GFP an einen geeigneten Bieter

         Frühjahr 2027:

         Baubeginn des Netzes im GFP

         Ende 2030:

         Fertigstellung und Inbetriebnahme des Netzes im GFP

         Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger im Stadtgebiet mit einem schnellen und zukunftssicheren Glasfasernetz

 

Der Gemeinderat stimmte dem Vorgehen zu und stellt Haushaltsmittel entsprechend bereit.

Die Beratungsleistungen werden im Bereich von 50.000 € komplett gefördert.

Ab 2027 wird der Finanzplan diese Maßnahmen entsprechend vorsehen.

   

zu 6     Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit - Satzungsänderung

Vorlage: 002/2026

           

Die Entschädigungs- und Aufwendungssätze für ehrenamtliche Tätigkeit wurden seit 2017 nicht angepasst. Lediglich im Bereich der Aufwandentschädigung für Ortsvorsteher erfolgte am 23.07.2024 eine Anpassung, die von den aktuellen Änderungen jedoch nicht betroffen ist.

 

Die aktuellen Entschädigungs- und Aufwendungssätze liegen zum Teil weit unter den Sätzen vergleichbarer umliegender Gemeinden. Eine Anhebung der Sätze auf ein vergleichbares Niveau ist daher zeitgemäß und erforderlich, um auch künftig die ehrenamtliche Tätigkeit auf diese Weise gebührend wertzuschätzen.

 

Folgende Änderungen und Erhöhungen werden vorgeschlagen:

 

Entschädigung nach Durchschnittssätzen

bei einer zeitlichen Inanspruchnahme                                              bislang            künftig

bis zu 3 Stunden                                                                               18,00 EUR     25,00 EUR

mehr als 3 bis zu 6 Stunden                                                             33,00 EUR     40,00 EUR

mehr als 6 Stunden (Tageshöchstsatz)                                            42,00 EUR     50,00 EUR

   

Aufwandsentschädigungen                                                              

für die Teilnahme                                                                              bislang            künftig

an Sitzungen, Ausschüssen, sonstige Gremien                               26,00 EUR    40,00 EUR

an Fraktionssitzungen                                                                       10,00 EUR     20,00 EUR

an Ortschaftsratssitzungen                                                               13,00 EUR     25,00 EUR

 

Die ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters wurden bislang über die Vorgaben zur Entschädigung nach Durchschnittssätzen entschädigt (Staffelung wie vor; Tageshöchstsatz 42,00 EUR), werden aber in der Neufassung gesondert berücksichtigt. Sie erhalten für kurzfristige Vertretungen eine Aufwandsentschädigung von 20,- EUR je Stunde bis zu einer Tageshöchstgrenze von 60,- EUR.

 

Der Gemeinderat stimmte den vorgeschlagenen Änderungen der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit zu.

 

           

zu 7     Anpassung der Hortordnung

 

Folgende Rahmenbedingungen zum Rechtsanspruch wurden durch das Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG festgelegt:

•           Jedes Kind hat von der ersten bis zur vierten Klasse in der Grundschule einen Anspruch auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung.

•           Der Rechtsanspruch wird stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeführt, beginnend in Klassenstufe 1.

•           Er umfasst acht Stunden an fünf Werktagen (Montag bis Freitag) in der Woche.

•           Er gilt auch für die Zeit der Schulferien. Das Landesrecht kann eine Schließzeit der Einrichtung im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien regeln.

 

Diesem Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung kommt die Stadt Möckmühl im Schuljahr 2026/27 durch Bereitstellung von den Plätzen im Hort nach.

Im Hort können derzeit 75 Kinder aufgenommen werden. Ab September 2026 können mit Platzshareing von 15 Plätzen dann 90 Kinder aufgenommen werden. Diese Plätze sind kostenpflichtig.

 

Hierfür ist die Hortordnung mit Wirkung ab 1. September 2026 anzupassen.

Da die landeseinheitlichen Richtsätze der Vertreter des Gemeindetags, Städtetags und der Kirchen in Baden-Württemberg für die Krippen- und Kindergartenbeiträge noch nicht vorliegen und diese für die Erhöhung der Hortbeiträge immer analog Anwendung gefunden haben, wurde nun die durchschnittliche prozentuale Steigerung der letzten 5 Jahre in Höhe von 5,6 % zugrunde gelegt.

 

Zudem soll ab September 2026 ein weiteres Buchungsmodell angeboten werden, damit mehr Flexibilität für die Eltern möglich ist und das Personal bedarfsgerechter eingesetzt werden kann.

 

Neue Betreuungsmodelle:

Frühband:                 06.30 Uhr bis 08.45 Uhr

Nachmittagsband 1: 11.15 Uhr bis 14.15 Uhr

Nachmittagsband 2: 11.15 Uhr bis 17.00 Uhr

  

Das Entgelt ab 1. September 2026 beträgt monatlich für das

 

Frühband (5 Tage/Woche)                                        2026/2027

 

für Familien mit 1 Kind                                              90,00€           

für Familien mit 2 Kindern                                           81,00€          

für Familien mit 3 Kindern                                           72,00€          

für Familien mit 4 Kindern und mehr Kindern            63,00€          

(Kinder jeweils unter 18 Jahren)

  

Nachmittagsband 1 (mind. 2 Tage/Woche)              2026/2027

 

für Familien mit 1 Kind                                              149,00€          

für Familien mit 2 Kindern                                         127,00€          

für Familien mit 3 Kindern                                         109,00€          

für Familien mit 4 Kindern und mehr Kindern             89,00€          

(Kinder jeweils unter 18 Jahren)

  

Nachmittagsband 2 (mind. 2 Tage/Woche)              2026/2027

 

für Familien mit 1 Kind                                              211,00€          

für Familien mit 2 Kindern                                         187,00€          

für Familien mit 3 Kindern                                         160,00€          

für Familien mit 4 Kindern und mehr Kindern           134,00€          

(Kinder jeweils unter 18 Jahren)

  

Die Hortordnung tritt zum 01.09.2026 in Kraft.

  

zu 8     Kanalsanierung im Ortsteil Bittelbronn – Umsetzung in geschlossener Bauweise

 

Für die Kanalsanierung im gesamten Ortsteil Bittelbronn wurde ein Förderantrag gestellt, welcher abgelehnt wurde. Der Sanierungsbedarf der bestehenden Kanalisation besteht jedoch weiterhin und ist aus technischer sowie betrieblicher Sicht erforderlich, um die Funktionsfähigkeit und den langfristigen Erhalt des Kanalnetzes sicherzustellen.

 

Die Maßnahme soll im gesamten Ortsteil Bittelbronn umgesetzt werden. Die Sanierung erfolgt in geschlossener Bauweise mittels Inliner- und Partliner-Verfahren. Dadurch können Eingriffe in den Straßenraum minimiert und Beeinträchtigungen für Anlieger deutlich reduziert werden.

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich nach aktueller Kostenschätzung auf rund ca. 330.000 € brutto.

 

Das Bauamt schlägt vor, die Kanalsanierung trotz der abgelehnten Förderung vollständig ohne Fördermittel umzusetzen. Nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat sollen die Bauleistungen durch das Ingenieurbüro Kehle ausgeschrieben und in einer der kommenden Sitzungen vergeben werden.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

•           Gesamtkosten: ca. 330.000 € brutto

•           Finanzierung: vollständig ohne Fördermittel

•           Haushaltsmittel:

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsjahr 2026 im Rahmen der Haushaltsplanung bereitgestellt.

  

Stadtrat Neubert ist überrascht, dass das Thema nun ansteht, da er davon über die Sitzungsvorlage erfahren hat. Eine Vorinformation auch an den Ortschaftsrat sollte stattfinden wegen Notwendigkeit, Zuschuss-Situation und Ablauf.

Bürgermeister Michler unterstreicht, dass dies eine strategische Vorgehensweise ist, jetzt ein kleines abgeschlossenes Projekt ohne Zuschuss umzusetzen, damit den nächsten Jahren größere Projekte mit wieder wahrscheinlichem Zuschuss realisiert werden können.

 

Es erging der folgende Beschluss:

 

1.         Der Gemeinderat beschließt, die Kanalsanierungsmaßnahme im gesamten Ortsteil Bittelbronn trotz der Ablehnung des Förderantrags ohne Inanspruchnahme von Fördermitteln umzusetzen.

2.         Die Sanierung erfolgt in geschlossener Bauweise im Inliner- und Partliner-Verfahren.

3.         Die Gesamtkosten in Höhe von ca. 330.000 € brutto werden aus dem Gemeindehaushalt finanziert; die Haushaltsmittel sind für das Jahr 2026 eingeplant.

4.         Das Bauamt wird beauftragt, nach Beschlussfassung die Ausschreibung der Bauleistungen über das Ingenieurbüro Kehle durchführen zu lassen, die Vergabe der Sanierung erfolgt in einer der kommenden Sitzungen.

 

           

zu 9     Zustimmung zur Annahme von Spenden 2.HJ 2025

 

In § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung ist der Umgang der Gemeinden und kommunalen Zweckverbände mit eingehenden Spenden geregelt, um in diesem Bereich größtmögliche Transparenz über die Herkunft der Gelder zu gewährleisten. Hiernach obliegen die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung (Spende) dem Bürgermeister oder ggf. den Beigeordneten, die tatsächliche Annahme oder Vermittlung der Spenden entscheidet der Gemeinderat. Als weitere Transparenzmaßnahme muss jährlich ein Spendenbericht an die Rechtsaufsichtsbehörde übermittelt werden.

 

Bisher hat man anhand dieses Berichts die eingegangenen Spenden für das abgelaufene Haushaltsjahr zu Anfang des Folgejahrs dem Gemeinderat zum Beschluss der Annahme vorgelegt. Erst nach der erfolgten Annahme darf die Stadt eine Spendenquittung für die Spender ausstellen.  Da zum Jahresende in der Kämmerei und Kasse ein hoher Geschäftsanfall besteht und viele Firmen zeitnah die Spendenquittungen für ihre Steuererklärungen benötigen, möchten wir künftig zumindest bei der Stadt die Zustimmung des GR halbjährlich (30.06./31.12.) einholen, so dass die Hälfte der Bescheinigungen bereits im Sommer ausgestellt werden kann.

 

In der Anlage finden Sie die bei der Stadt eingegangenen Spenden vom 01.07.2025 – 31.12.2025.

Die Verwaltung bittet um Genehmigung der Annahme dieser Spenden.

 

Der Annahme der in der Sitzung vorgetragenen Spenden an die Stadt Möckmühl im ersten Halbjahr 2025 (Eingang 01.07.- 31.12.2025) wurde zugestimmt.

  

           

zu 10   Bekanntgaben, Anträge, Anfragen

           

Anfragen/Anträge:

 

Eine Stadträtin erkundigte sich nach dem Stand der Sanierung der sanitären Anlagen in der Jagsttalhalle.

Bauamtsleiter Kern berichtete, dass die Armaturen des gesamten Umkleidetrakts zeitnah getauscht werden und im nächsten Hauptausschuss die Zahlen hierzu präsentiert werden.

 

Ein Stadtrat fragte, ob es mit dem Waldorfkindergarten bereits das Gespräch stattgefunden hat, um die Platzzahl für die Bedarfsplanung für die Stadt festzulegen.

Bürgermeister Michler antwortete, dass aufgrund internen Neuausrichtung des Waldorfkindergartens das Gespräch noch nicht stattfinden konnte.

 

Ein anderer Stadtrat bedanke sich für den Einsatz des Bauhofs beim diesjährigen ausgeweiteten Winterdienst.

 

Zuletzt sprach wieder ein anderer Stadtrat die öffentliche Toilette im Bahnhof an und bat hier ein Augenmerkt darauf zu legen.

Bürgermeister Michler entgegnete, dass daran bereits gearbeitet wird und auch parallel eine externe Lösung geprüft wird.