Bauleitplanung Stadt Möckmühl
Die Bauleitplanung – zu ihr gehören der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan – hat die Aufgabe, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Das Baugesetzbuch sieht für die Bauleitplanung ein zweistufiges System vor.
Der Flächennutzungsplan bildet dabei den vorbereitenden Bauleitplan, aus dem der verbindliche Bauleitplan, der Bebauungsplan, zu entwickeln ist. Damit stellt der Flächennutzungsplan die erste vorbereitende Ebene der Bauleitplanung dar. Die zweite Ebene der städtebaulichen Planung bilden die Bebauungspläne, die als Satzungen verbindliche Regelungen für die Zulässigkeit der Bebauung treffen.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bungalow, Biegel II“ in Möckmühl-Korb
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
STADT MÖCKMÜHL
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bungalow, Biegel II“ in Möckmühl-Korb
Auslegungsbeschluss
Beschluss über die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Möckmühl hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.03.2026 den Planentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Bungalow, Biegel II“ und die für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes entworfenen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergeben sich aus dem unmaßstäblichen Übersichtslageplan - siehe Grafik
Umfang des Plangebiets
Das Plangebiet „Bungalow, Biegel II“ befindet sich im Nordwesten des Ortsteils Korbs und grenzt direkt im Süden an den bestehenden Siedlungskörper des Baugebietes „Biegel I“ an.
Im Geltungsbereich sind folgende Flurstücke ganz oder teilweise (t) erfasst:
· FlSt. Nr. 408 (t)
Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 0,14 ha.
Ziele und Zweck der Planung
Die Erforderlichkeit zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Bungalow, Biegel II“ ergibt sich aus der konkreten Nachfrage nach Baugelände im Ortsteil Korb.
Das Grundstück und somit auch das Plangebiet befinden sich im Außenbereich.
Eine Innenraumverdichtung ist nicht möglich, da sich nahezu alle Grundstücke in Privathand befinden und diese für die eigenen nachkommenden Generationen vorgehalten werden.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Bungalow, Biegel II“ soll auf einem Teil des Flurstückes Nr. 408 Baurecht entstehen, um die Planung eines eingeschossigen, barrierefreien Bungalows, einer Garage und einer Terrasse umsetzen zu können.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Öffentlichkeit wird hiermit über den Beschluss gemäß § 2 Abs. 2 BauGB in Kenntnis gesetzt.
Es werden folgende Unterlagen ausgelegt:
- Planzeichnung zum Bebauungsplan Entwurf „Bungalow, Biegel II“ und zu den örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO, Maßstab: 1:500 vom 05.03.2026, IBU – Ingenieurbüro Unterland GmbH
- Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Entwurf „Bungalow, Biegel II“ und zu den örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO vom 05.03.2026, IBU – Ingenieurbüro Unterland GmbH
- Begründung gemäß § 9 BauGB vom 05.03.2026, IBU – Ingenieurbüro Unterland GmbH
- Umweltbericht vom 03.03.2026, Wagner + Simon Ingenieure GmbH
- Grünordnerischer Beitrag mit Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung vom 03.03.2026, Wagner + Simon Ingenieure GmbH
- Fachbeitrag Artenschutz vom 03.03.2026, Wagner + Simon Ingenieure GmbH
- Vorhaben- und Erschließungsplan, Grundriss vom 17.11.2025, Fertighaus Weiss GmbH
- Vorhaben- und Erschließungsplan, Schnitt vom 17.11.2025, Fertighaus Weiss GmbH
- Abwägungstabelle vom 05.03.2026, IBU – Ingenieurbüro Unterland GmbH
Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung mit den genannten Anlagen liegen in der Zeit
vom 07.04.2026 bis 12.05.2026 (jeweils einschließlich)
im Rathaus der Stadt Möckmühl, Hauptstr. 23 - Bauamt - (Raum Nr. 207) während der Dienststunden öffentlich ausgelegt. Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Stadtplanung unter der Tel.Nr.06298/202-40 oder per E-Mail: marta.czarnecki(@)moeckmuehl.de möglich.
Während der öffentlichen Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung sind (vgl. § 4a Abs.6 BauGB).
Möckmühl, den 02.04.2026
gez. Michler
Bürgermeister
Die Unterlagen:
1. B-Plan Entwurf pdf (PDF-Dokument, 131,94 KB, 01.04.2026)
2. Festsetzung Entwurf pdf (PDF-Dokument, 934,96 KB, 01.04.2026)
3. Begründung Entwurf pdf (PDF-Dokument, 2,22 MB, 01.04.2026)
4. Umweltbericht pdf (PDF-Dokument, 215,74 KB, 01.04.2026)
5. GOB Bericht pdf (PDF-Dokument, 1,09 MB, 01.04.2026)
6. FB Artenschutz pdf (PDF-Dokument, 2,17 MB, 01.04.2026)
7. VEB Grundris pdf (PDF-Dokument, 109,13 KB, 01.04.2026)
8. VEB Schnitt pdf (PDF-Dokument, 104,12 KB, 01.04.2026)
9. Abwägungstabelle frühzeitige Beteiligung pdf (PDF-Dokument, 3,65 MB, 01.04.2026)
Öffentliche Bekanntmachung über die Genehmigung des Landratsamts und das Wirksamwerden der 2. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans 2040 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Möckmühl
Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Möckmühl hat die 2. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans 2040 in seiner öffentlichen Sitzung am 26.03.2026 festgestellt. Der Geltungsbereich der 2. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans ist in nachstehendem Kartenausschnitt dargestellt.
Das Landratsamt Heilbronn hat hierzu mit Erlass vom 30.03.2026, AZ.: 30.1/2024-100077-BL nach § 6 Abs. 1 BauGB die Genehmigung erteilt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB bekanntgemacht. Die 2. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans 2040 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Möckmühl wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Jedermann kann ab dieser Veröffentlichung den Flächennutzungsplan, die Begründung mit Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB bei der Stadt Möckmühl, Hauptstr. 23, 74219 Möckmühl zu folgenden Dienstzeiten:
Montag - Freitag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Montag, Dienstag, Mittwoch 14:00 Uhr -16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
einsehen sowie über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Es wird gemäß § 215 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.
Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung i. V. m. § 215 Abs. 1 BauGB gilt die Flächennutzungsplanfortschreibung - sofern sie unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist - ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Flächennutzungsplans verletzt worden sind,
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Möckmühl, den 30.03.2026
gez. Michler
Verbandsvorsitzender
Anlagen
250326_Anlage 1_Protokoll RV Heilbronnpdf (PDF-Dokument, 199,73 KB, 01.04.2026)
260317_Anlage 2_Planzeichnung FNP 2. Fortschreibung 2040 pdf (PDF-Dokument, 14,2 MB, 01.04.2026)
260317_Anlage 3_Teil I_Begründung_FNP 2040 pdf (PDF-Dokument, 18,2 MB, 01.04.2026)
260317_Anlage 4_Teil II_Umweltbericht_FNP 2040 pd (PDF-Dokument, 12,0 MB, 01.04.2026)f
250326_Anlage 5_Anhang I_Alternativenprüfung pdf (PDF-Dokument, 4,09 MB, 01.04.2026)
250326_Anlage 6_Anhang II_Formblatt_Natura2000Vorpru¦êfung pdf (PDF-Dokument, 130,73 KB, 01.04.2026)
260317_Anlage 7_Abwägungstabelle pdf (PDF-Dokument, 134,88 KB, 01.04.2026)
260402_Anlage 8_zusammenf Erklärung_FNP 2040 pdf (PDF-Dokument, 161,72 KB, 01.04.2026)
2. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans 2040 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Möckmühl (VVG Möckmühl)
Billigung des geänderten Entwurfs und erneuter Beschluss zur Veröffentlichung und Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zur Stellungnahme in Bezug auf die Änderung der Fläche „Hofäcker“, TVR Widdern
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Möckmühl hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 05.02.2026 den geänderten Entwurf der2. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans 2040 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Möckmühl (VVG Möckmühl) gebilligt und beschlossen, gemäß § 4a Abs. 3 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut durchzuführen.
Die Änderung umfasst ausschließlich die geplante Fläche „Hofäcker“, TVR Widdern.
Hintergrund der Änderung ist, dass während der Veröffentlichung des Entwurfs im Zeitraum vom 26.05.2025 bis zum 04.07.2025 -je einschließlich- sowohl vom Regierungspräsidium Stuttgart als auch vom Regionalverband Heilbronn-Franken Bedenken bezüglich der Ausweisung der geplanten Sonderbaufläche „Hofäcker“ in Widdern eingingen. Die Ausweisung der Sonderbaufläche „Hofäcker“ zum Entwurf erfolgte auf Grundlage der Festsetzungen des parallel laufenden Bebauungsplans für dieses Gebiet (Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Hofäcker“, Käser Ingenieure GmbH + Co. KG). Nachdem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Festsetzung eines Sondergebiets für den Einzelhandel (gemäß § 11 BauNVO) im Bebauungsplan jedoch nicht gegeben sind (Stellungnahmen zur Beteiligung im Bebauungsplanverfahren), wurde die Art der baulichen Nutzung im Bebauungsplan auf ein eingeschränktes Gewerbegebiet (gemäß § 8 BauNVO) geändert. Im Flächennutzungsplan ist diese Änderung ebenfalls durchzuführen, damit dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB entsprochen wird.
Da durch die Änderung der Art der baulichen Nutzung die Grundzüge der Planung berührt sind, ist gemäß § 4a Abs. 3 BauGB der geänderte Planentwurf erneut zu veröffentlichen.
Die im Entwurf vom 26.03.2025 dargestellte geplante Sonderbaufläche Einzelhandel S8 „Hofäcker“ in Widdern wird geändert zu einer geplanten gewerblichen Baufläche mit der Bezeichnung G2 „Hofäcker“. Der Geltungsbereich der Änderung verringert sich von 0,8 ha auf nun 0,6 ha. Durch diese Änderung sind auf Ebene des FNP keine neuen oder stärkeren Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter des Natur- und Landschaftshaushalts zu erwarten.
Bestandteil der ausliegenden Unterlagen sind auch die vorliegenden umweltbezogenen Gutachten, Untersuchungen und Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht
Für die 2. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans 2040 ist gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht als selbstständiger Bestandteil der Begründung zu erstellen. Die Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter Mensch/Gesundheit, Tiere und Pflanzen/Biologische Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaft und Erholung sowie Kultur- und Sachgüter sind im Umweltbericht dargelegt und sind diesem zu entnehmen.
Mit dem Umweltbericht werden folgende Schutzgüter betrachtet:
Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung
Immissionen aus Verkehr, Landwirtschaft und Gewerbe/Industrie
Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
Pflanzen und Biotopstrukturen, Vegetation, Schutzgebiete, Natura 2000
Potenziell vorkommende Tierarten: Brutvögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien
Schutzgut Boden und Fläche
Bodenfunktionen, Flurbilanz, Flächenverbrauch
Schutzgut Wasser
Grundwasser, Starkregenrisiko, Hochwassergefahren
Schutzgut Klima und Luft
Kaltluftbildung und -abfluss, Mikro- und Lokalklima, Lufthygiene
Schutzgut Landschaft und Erholung
Landschaftsbild, Erholungswert
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Bau- und Bodendenkmäler, Kulturlandschaft
- Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Es gingen Stellungnahmen zu den Themen Natur- und Artenschutz, Landwirtschaft, Verkehr, Immissionsschutz, Starkregen und Bodenschutz ein.
Der geänderte Entwurf vom 16.01.2026 wird mit Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht, Alternativenprüfung, Natura 2000-Vorprüfung sowie den wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit von
Freitag, den 13. Februar 2026 bis Montag, den 16. März 2026 – je einschließlich veröffentlicht.
- Protokoll RV Franken pdf (PDF-Dokument, 199,73 KB, 09.02.2026)
- Planzeichnung FNP 2040 pdf (PDF-Dokument, 14,2 MB, 09.02.2026)
- Planausschnitt Hofäcker pdf (PDF-Dokument, 815,44 KB, 09.02.2026)
- Begründung pdf (PDF-Dokument, 17,9 MB, 09.02.2026)
- Umweltbericht pdf (PDF-Dokument, 12,0 MB, 09.02.2026)
- Natura 2000 - Vorprüfung pdf (PDF-Dokument, 130,73 KB, 09.02.2026)
- Alternativenprüfung pdf (PDF-Dokument, 4,09 MB, 09.02.2026)
- Abwägungstabelle pdf (PDF-Dokument, 1,98 MB, 09.02.2026)
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Beteiligungsunterlagen im oben genannten Zeitraum auch im Rathaus bei der Stadt Möckmühl- Hauptstr. 23 - Bauamt - (Raum Nr. 201) während der Dienststunden öffentlich eingesehen werden.
Öffnungszeiten:
- Montag-Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
- Montag, Dienstag, Mittwoch: 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
- Donnerstag: 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Stadtplanung unter Telefonnummer: 06298/202-40 oder per E-Mail: marta.czarnecki(@)moeckmuehl.de möglich.
Da der Entwurf nach dem Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 Abs. 2 BauGB geändert wurde, wird nach § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen 2. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans, in diesem Fall also nur zur geplanten gewerblichen Baufläche „Hofäcker“, TVR Widdern, abgegeben werden können.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden, jedoch nur zu den geänderten Teilen. Die Abgabe soll elektronisch per E-Mail an marta.czarnecki@moeckmuehl.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg, bspw. postalisch an Stadt Möckmühl, Bauamt, Frau Czarnecki, Hauptstr. 23, 74219 Möckmühl eingereicht werden. Die Stellungnahmen sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Landesdatenschutzgesetzes Baden-Württemberg (LDSG BW). Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme.
Möckmühl, den 12.02.2026
Bürgermeisteramt Möckmühl
gez. Michler
Verbandsvorsitzender
Die Änderung in Bezug auf die Fläche „Hofäcker“, TVR Widdern, ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich.




