Bauleitplanung Stadt Möckmühl
Die Bauleitplanung – zu ihr gehören der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan – hat die Aufgabe, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Das Baugesetzbuch sieht für die Bauleitplanung ein zweistufiges System vor.
Der Flächennutzungsplan bildet dabei den vorbereitenden Bauleitplan, aus dem der verbindliche Bauleitplan, der Bebauungsplan, zu entwickeln ist. Damit stellt der Flächennutzungsplan die erste vorbereitende Ebene der Bauleitplanung dar. Die zweite Ebene der städtebaulichen Planung bilden die Bebauungspläne, die als Satzungen verbindliche Regelungen für die Zulässigkeit der Bebauung treffen.
Frühzeitige Beteiligung zur 1. Änderung der 2. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans 2040 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Möckmühl (VVG Möckmühl)
Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Möckmühl hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 22.07.2026 den Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2040 der VVG Möckmühl gefasst und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (gemäß § 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß § 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung wird in der Zeit von
Freitag, den 07.08.2026 bis Montag, den 07.09.2026 – je einschließlich –
durchgeführt und die Unterlagen zur 1. Änderung der 2. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans 2040 des VVG Möckmühl, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht (alle Unterlagen mit Stand vom 12.06.2026), können dort eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Beteiligungsunterlagen im oben genannten Zeitraum auch im Rathaus der Stadt Möckmühl, Hauptstraße 23 im Bauamt (Raum Nr.2.07) während der Dienststunden öffentlich eingesehen werden.
Öffnungszeiten: Montag-Freitag 8:30 Uhr – 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Mittwoch 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planungterlagen ist nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Stadtplanung unter der Tel.-Nr. 06298/202-40 oder per E-Mail: Lennart.Lieboner@moeckmuehl.de möglich.
Stellungnahmen können während des genannten Beteiligungszeitraums abgegeben werden. Die Abgabe soll elektronisch per E-Mail an Lennart.Lieboner@moeckmuehl.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg, bspw. postalisch an Stadt Möckmühl, Bauamt, Herr Lieboner, Hauptstraße 23, 74219 Möckmühl eingereicht werden.
Die Stellungnahmen sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Umfang des Plangebiets
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst zwei Änderungsgebiete.
Das Änderungsgebiet „Biegel II“ liegt im Außenbereich am nordwestlichen Ortsrand des Ortsteils Korb und hat eine Flächengröße von ca. 0,4 ha.
Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 408.
Das Änderungsgebiet „Am Berg“ liegt im Außenbereich am nördlichen Ortsrand des Ortsteils Olnhausen und hat eine Flächengröße von 0,1 ha.
Der Geltungsbereich umfasst die Teilflächen der Flurstücke 1937 und 1937/1.
Ziele und Zweck der Planung
Änderungsgebiet „Biegel II“
Für diesen Bereich soll die bauleitplanerische Voraussetzung für die Entwicklung weiteren Wohnraums im Ortsteil Korb geschaffen werden. Der wirksame Flächennutzungsplan mit Rechtskraft vom 02.04.2026 stellt das Gebiet als Fläche für Landwirtschaft (§ 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB) dar.
Für einen Teilbereich befindet sich bereits ein vorhabenbezogener Bebauungsplan parallel in Aufstellung. Um dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen, ist der Flächennutzungsplan zu ändern.
Änderungsgebiet „Am Berg“
Mit der Überplanung als Wohnbaufläche soll die bauleitplanerische Voraussetzung geschaffen werden, um einerseits das bereits bestehende Wohngebäude sowie andererseits ein weiteres, neu zu errichtendes Wohngebäude planungsrechtlich zu sichern. Der wirksame Flächennutzungsplan mit Rechtskraft vom 02.04.2026 stellt das Gebiet überwiegend als Fläche für Landwirtschaft (§ 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB) dar. Ein kleiner Teilbereich im Norden ist als Fläche für Wald (§ 5 Abs. 2 Nr. 9b BauGB) dargestellt. Ebenso überlagert ein Landschaftsschutzgebiet Teilflächen des Plangebiets.
Es befindet sich bereits ein vorhabenbezogener Bebauungsplan parallel in Aufstellung. Um dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen, ist der Flächennutzungsplan zu ändern.
Umweltbericht
Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen. Die Umweltprüfung ermittelt, beschreibt und bewertet die erheblichen Umweltauswirkungen der Planung einschließlich möglicher Wechselwirkungen. Der Umweltbericht liegt den Unterlagen bei.
Möckmühl, den 05.08.2026
Bürgermeisteramt Möckmühl
gez. Michler, Verbandsvorsitzender
Anlage 3 Begründung_1.Änderung FNP2040 (PDF-Dokument, 3,05 MB, 07.08.2026)

