Bauleitplanung: Stadt Möckmühl

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Fachwerk

Bauleitplanung Stadt Möckmühl

Die Bauleitplanung – zu ihr gehören der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan – hat die Aufgabe, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Das Baugesetzbuch sieht für die Bauleitplanung ein zweistufiges System vor.

Der Flächennutzungsplan bildet dabei den vorbereitenden Bauleitplan, aus dem der verbindliche Bauleitplan, der Bebauungsplan, zu entwickeln ist. Damit stellt der Flächennutzungsplan die erste vorbereitende Ebene der Bauleitplanung dar. Die zweite Ebene der städtebaulichen Planung bilden die Bebauungspläne, die als Satzungen verbindliche Regelungen für die Zulässigkeit der Bebauung treffen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bungalow, Biegel II“ in Möckmühl-Korb

Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss

Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Planvorentwurf nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Möckmühl hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.9.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für die Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans in Möckmühl-Korb gefasst und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, sobald der Vorentwurf des Bebauungsplans vorliegt, die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer einmonatigen Auslegung des Vorentwurfs durchzuführen.

Die Lage des Plangebiets und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergeben sich aus dem nachfolgenden unmaßstäblichen Übersichtslageplan. Der Geltungsbereich hat sich nach dem Aufstellungsbeschluss um einen 1 m ostwärts vergrößert, sodass der Geltungsbereich deckungsgleich mit der zu kaufenden Grundstücksfläche des Vorhabenträgers ist.

Umfang des Plangebiets

Das Plangebiet „Bungalow, Biegel II“ befindet sich im Nordwesten des Ortsteils Korbs und grenzt direkt im Süden an den bestehenden Siedlungskörper des Baugebietes „Biegel I“ an.

Im Geltungsbereich sind folgende Flurstücke ganz oder teilweise (t) erfasst:

· FlSt. Nr. 408 (t)

Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 0,14 ha.

Ziele und Zweck der Planung

Die Erforderlichkeit zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Bungalow, Biegel II“ ergibt sich aus der konkreten Nachfrage nach Baugelände im Ortsteil Korb. 

Das Grundstück und somit auch das Plangebiet befinden sich im Außenbereich.

Eine Innenraumverdichtung ist nicht möglich, da sich nahezu alle Grundstücke in Privathand befinden und diese für die eigenen nachkommenden Generationen vorgehalten werden.

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Bungalow, Biegel II“ soll auf einem Teil des Flurstücks Nr. 408 Baurecht entstehen, um die Planung eines eingeschossigen, barrierefreien Bungalows, einer Garage und einer Terrasse umsetzen zu können.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Öffentlichkeit wird hiermit über den Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Kenntnis gesetzt.

Es werden folgende Unterlagen ausgelegt:

Der Bebauungsplanvorentwurf mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und der Begründung sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan werden in der Zeit vom 12.1.2026 bis 9.2.2026 (jeweils einschließlich) im Rathaus der Stadt Möckmühl, Hauptstr. 23 - Bauamt - (Raum Nr. 201) während der Dienststunden öffentlich ausgelegt. Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Stadtplanung unter der Tel.-Nr. 06298/202-40 oder per E-Mail: marta.czarnecki@moeckmuehl.de möglich. Während der Auslegungsfrist sind die Unterlagen zur Bauleitplanung auch im Internet unter www.moeckmuehl.de, Rathaus & Service – Bauleitplanung einsehbar.

Während der öffentlichen Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. 

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung sind (vgl. § 4a Abs.6 BauGB).

Möckmühl, 9.1.2026

gez. Michler, Bürgermeister

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplan „Biegel II“ in Möckmühl-Korb

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

STADT MÖCKMÜHL

über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses

des Bebauungsplan „Biegel II“ in Möckmühl-Korb

Der Gemeinderat der Stadt Möckmühl hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.09.2025 die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans „Biegel II“ vom 11.12.2023 beschlossen.

Hiermit wird der Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Biegel II“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. Das Bebauungsplanverfahren zum Bebauungsplan „Biegel II“ wird damit eingestellt.

Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergeben sich aus dem unten abgebildeten unmaßstäblichen Übersichtslageplan.

Umfang des Plangebiets

Das Plangebiet „Biegel II“ befindet sich im Nordwesten des Ortsteils Korbs und grenzt direkt im Süden an den bestehenden Siedlungskörper des Baugebietes „Biegel I“ an.

Im Geltungsbereich sind folgende Flurstücke ganz oder teilweise (t) erfasst:

· FlSt. Nr. 406

· FlSt. Nr. 408

· FlSt. Nr. 407 (t)

· FlSt. Nr. 408/2 (t)

· FlSt. Nr. 473 (t)

· FlSt. Nr. 474 (t)

Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 1,36 ha.

 

Ziele und Zweck der Planung

Im Laufe des Bauleitplanverfahrens konkret im Rahmen der 2. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans 2040 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Möckmühl (VVG Möckmühl) hat die Stadt Möckmühl festgestellt, dass sie das Baugebiet „Biegel II“ nicht als Wohnbaufläche ausweisen möchte und zunächst das Gebiet Brandhölzle für die Wohnbauentwicklung priorisiert.

Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, das Bebauungsplanverfahren einzustellen und den Aufstellungsbeschluss aufzuheben.

 

Möckmühl, den 16.10.2025

gez. Michler

Bürgermeister

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bungalow, Biegel II“ in Möckmühl-Korb - Aufstellungsbeschluss

Öffentliche Bekanntmachung

Stadt Möckmühl

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bungalow, Biegel II“ in Möckmühl-Korb

Aufstellungsbeschluss

 

Der Gemeinderat der Stadt Möckmühl hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.9.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für die Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans in Möckmühl-Korb gefasst. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Bungalow, Biegel II“.

Hiermit wird der Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Bungalow, Biegel II“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Die Lage des Plangebiets und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergeben sich aus dem unten abgebildeten unmaßstäblichen Übersichtslageplan.

 

Umfang des Plangebiets

Das Plangebiet „Bungalow, Biegel II“ befindet sich im Nordwesten des Ortsteils Korbs und grenzt direkt im Süden an den bestehenden Siedlungskörper des Baugebietes „Biegel I“ an.

Im Geltungsbereich sind folgende Flurstücke ganz oder teilweise (t) erfasst:

  • FlSt.-Nr. 408 (t)

Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 0,14 ha.

 

Ziele und Zweck der Planung

Die Erforderlichkeit zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Bungalow, Biegel II“ ergibt sich aus der konkreten Nachfrage nach Baugelände im Ortsteil Korb.

Das Grundstück und somit auch das Plangebiet befinden sich im Außenbereich.

Eine Innenraumverdichtung ist nicht möglich, da sich nahezu alle Grundstücke in Privathand befinden und diese für die eigenen nachkommenden Generationen vorgehalten werden.

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Bungalow, Biegel II“ soll auf einem Teil des Flurstücks Nr. 408 Baurecht entstehen, um die Planung eines eingeschossigen, barrierefreien Bungalows, einer Garage und einer Terrasse umsetzen zu können.

 

Verfahren

Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt.

Der Ablauf des Bebauungsplanverfahrens regelt sich auch bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches. So ist auch eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 BauGB sowie gemäß § 4 BauGB durchzuführen.

Mit dem Aufstellungsbeschluss verdeutlicht der Gemeinderat zunächst die Bereitschaft, für das Projekt entsprechendes Planungsrecht zu schaffen.

Der Gemeinderat entscheidet anschließend im Rahmen des Auslegungsbeschlusses über die konkreten Regelungen im Bebauungsplan, die dann in die Auslegung gehen.

 

Hinweise

  1. Diese Veröffentlichung über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens besagt, dass die Stadt Möckmühl beabsichtigt, für das genannte Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen, und dass der Gemeinderat die Aufstellung dieses Bebauungsplans beschlossen hat. Durch diese Bekanntmachung sollen die betroffenen Eigentümer möglichst frühzeitig erfahren, dass ihr Grundstück in ein Bebauungsplanverfahren einbezogen werden soll. Es empfiehlt sich, vor dem Abschluss von Rechtsgeschäften über die beteiligten Grundstücke und die Vorbereitung von Baumaßnahmen bei der Stadt Möckmühl anzufragen. Diese Bekanntmachung bedeutet jedoch nicht, dass der Bebauungsplan öffentlich ausliegt und bei der Stadt Möckmühl eingesehen werden kann. Das wird zu gegebener Zeit unter der Überschrift „Bebauungspläne mit Bürgerbeteiligung“ oder „Öffentliche Auslegung von Bebauungsplanentwürfen“ im Amtsblatt der Stadt Möckmühl bekannt gegeben werden.
     
  2. Bei dem vorliegenden Geltungsbereich handelt es sich um eine vorläufige Umgrenzung. Es obliegt der Planungshoheit des Gemeinderats im weiteren Bebauungsplanverfahren, den Geltungsbereich zu verändern und dadurch Grundstücke einzubeziehen oder auszuklammern oder den Aufstellungsbeschluss insgesamt aufzuheben, wenn dies aus der technischen Abklärung oder einem öffentlichen Interesse erforderlich wird. Es besteht also kein Rechtsanspruch auf die Einbeziehung eines Grundstückes bzw. auf die Fertigstellung des Bebauungsplans, solange der Bebauungsplan nicht rechtsverbindlich ist.
 

Möckmühl, 9.10.2025

gez. Michler

Bürgermeister

Inkrafttreten der 13. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans 1999 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Möckmühl

Ausweisung einer geplanten gewerblichen Baufläche im Bereich „Habichtshöfe-Erweiterung“, TVR Möckmühl-Züttlingen 

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Möckmühl hat die 13. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans 1999 für den Bereich der geplanten gewerblichen Baufläche „Habichtshöfe-Erweiterung“ in seiner Sitzung am 9.4.2025 festgestellt. Der Geltungsbereich der 13. Änderung des Flächennutzungsplans ist in nachstehendem Kartenausschnitt dargestellt. 

Das Landratsamt Heilbronn hat hierzu mit Erlass vom 19.8.2025. AZ.: 30.1 nach § 6 Abs. 1 BauGB die Genehmigung erteilt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB bekannt gemacht. Die 13. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans 1999 tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann ab dieser Veröffentlichung den Flächennutzungsplan, die Begründung mit Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB bei der Stadt Möckmühl, Hauptstr. 23, 74219 Möckmühl zu folgenden Dienstzeiten: 

  • Montag – Freitag, 8.30 – 12.00 Uhr
  • Montag, Dienstag, Mittwoch, 14.00 – 16.00 Uhr
  • Donnerstag, 14.00 – 18.00 Uhr

einsehen sowie über deren Inhalt Auskunft verlangen. 

Die Dateien:

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 215 Abs. 1 BauGB eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Form- und Verfahrensvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind, unbeachtlich werden. 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 3 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Flächennutzungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird ebenfalls hingewiesen. 

Möckmühl, 28.8.2025

gez. Michler, Verbandsvorsitzender

Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Einzelhandel PENNY und EDEKA im Waagerner Tal“

Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Einzelhandel PENNY und EDEKA im Waagerner Tal“ in Möckmühl mit den örtlichen Bauvorschriften

Aufgrund § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 3.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) und der §§ 74 und 75 der Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg vom 5.3.2010 (GBI S. 358, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.3.2025 (GBI. 2025 Nr. 25) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.7.2000 (GBl. S. 582, ber. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.11.2024 (GBl. S. 98) hat der Gemeinderat der Stadt Möckmühl am 29.07.2025 in öffentlicher Sitzung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Einzelhandel PENNY und EDEKA im Waagerner Tal“ als Satzung beschlossen.

§ 1 Räumlicher Geltungsbereich

Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der Lageplan zum Bebauungsplan und zu den örtlichen Bauvorschriften, Maßstab 1: 500, ausgearbeitet vom Ing. Büro KEHLE, Neudenau, maßgebend. 

§ 2 Bestandteile der Satzung

Die Satzung besteht aus:

  1. Planzeichnung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Einzelhandel PENNY und EDEKA im Waagerner Tal“ und zu den örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO, Maßstab: 1:500 vom 25.4.2025, Kehle Ingenieurbüro GmbHzur Datei (PDF-Dokument, 582,51 KB, 07.08.2025)
  2. Textliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Einzelhandel PENNY und EDEKA im Waagerner Tal“ und zu den örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO vom 25.4.2025, Kehle Ingenieurbüro GmbH zur Datei (PDF-Dokument, 747,15 KB, 07.08.2025)
  3. Begründung gem. § 9 BauGB vom 25.4.2025, Kehle Ingenieurbüro GmbH zur Datei (PDF-Dokument, 4,69 MB, 07.08.2025)
  4. Umweltbericht mit Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung vom 21.01.2025, Wagner + Simon Ingenieure GmbH zur Datei (PDF-Dokument, 1,85 MB, 07.08.2025)
  5. Fachbeitrag Artenschutz vom 12.9.2023, Wagner + Simon Ingenieure GmbH zur Datei (PDF-Dokument, 1,96 MB, 07.08.2025)
  6. Vorhaben- und Erschließungsplan vom 17.1.2025, Maßstab: 1:250, Heinrich + Steinhardt GmbH zur Datei (PDF-Dokument, 12,0 MB, 07.08.2025)
  7. Ansichten zum Vorhaben- und Erschließungsplan vom 20.01.2025, Maßstab: 1:250, Heinrich + Steinhardt GmbH zur Datei (PDF-Dokument, 11,1 MB, 07.08.2025)
  8. Erläuterung zum Vorhaben- und Erschließungsplan vom 31.1.2025, Heinrich + Steinhardt GmbH zur Datei (PDF-Dokument, 179,98 KB, 07.08.2025)
  9. Auswirkungsanalyse zur Verlagerung von Edeka in Möckmühl, mit Stand vom 13.10.2021, Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH zur Datei (PDF-Dokument, 2,96 MB, 07.08.2025)
  10. Schalltechnische Untersuchung Edeka Nordbayern vom 19.12.2022, ACCON GmbH zur Datei (PDF-Dokument, 844,33 KB, 07.08.2025)
  11. Schalltechnische Untersuchung Penny Markt GmbH vom 14.7.2023, ACCON GmbH zur Datei (PDF-Dokument, 844,22 KB, 07.08.2025)
  12. Verkehrstechnische Beurteilung der Stellplatzanlage vom 13.7.2023, Lademacher zur Datei (PDF-Dokument, 1,03 MB, 07.08.2025)
  13. Verkehrsuntersuchung vom September 2023, BS Ingenieure zur Datei (PDF-Dokument, 659,67 KB, 07.08.2025)
  14. Pläne zur Verkehrsuntersuchung vom 24.8.2023, BS Ingenieure zur Datei (PDF-Dokument, 1,57 MB, 07.08.2025)
  15. Abwägungstabelle vom 25.4.2025, Kehle Ingenieurbüro GmbH zur Datei (PDF-Dokument, 5,26 MB, 07.08.2025)

§ 3 Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne des § 75 der Landesbauordnung handelt, wer den aufgrund von § 74 Landesbauordnung erlassenen Festsetzungen der Satzung zuwider handelt.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 Baugesetzbuch in Kraft.

Möckmühl, 29.7.2025 

Michler
Bürgermeister 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Einzelhandel PENNY und EDEKA im Waagerner Tal“ mit den örtlichen Bauvorschriften tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).

Maßgebend ist der Lageplan vom 25.4.2025, erstellt durch die Kehle Ingenieurbüro GmbH, Neudenau.

Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung bei der Stadt Möckmühl – Bauamt, Hauptstraße 23, 74219 Möckmühl während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie gemäß § 215 Abs. 1 bis 3 BauGB innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung der Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Erlass der vorstehend bekannt gemachten Satzung wird nach § 4 Absatz 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Möckmühl geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Möckmühl, 7.8.2025

gez. Michler
Bürgermeister 

Satzung des Bebauungsplanes „Hahnenäcker 5. Änderung“ in Möckmühl

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in Verbindung mit dem § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 27.05.2025 folgenden Bebauungsplan als Satzung beschlossen:

Bebauungsplan „Hahnenäcker 5. Änderung“ in Möckmühl

Landkreis Heilbronn

Stadt Möckmühl

S a t z u n g

über den Bebauungsplan

Hahnenäcker - 5. Änderung“ in Möckmühl mit den örtlichen Bauvorschriften

Aufgrund § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr.394). und der §§ 74 und 75 der Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg vom 05.03.2010 (GBI S. 358, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.03.2025 (GBI. 2025 Nr. 25) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 582, ber. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.11.2024 (GBl. S. 98), hat der Gemeinderat der Stadt Möckmühl am 27.05.2025 in öffentlicher Sitzung den

Bebauungsplan

„H a h n e n ä c k e r“  - 5. Änderung

als Satzung beschlossen.

§ 1

Räumlicher Geltungsbereich

Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der Planteil zum Bebauungsplan und zu den örtlichen Bauvorschriften, Maßstab 1: 1000, ausgearbeitet vom Büro Krannich Architekten, Nürnberg, maßgebend.

§ 2

Bestandteile der Satzung

Die Satzung besteht aus:

  1. Planteil des Bebauungsplan „H a h n e n ä c k e r – 5. Änderung“ und den darin enthaltenen Festsetzungen, Maßstab: 1:1000 vom 08.04.2025, Krannich Architekten Nürnberg Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan „H a h n e n ä c k e r – 5. Änderung“ und den örtlichen Bauvorschriften vom 08.04.2025, Krannich Architekten Nürnberg (PDF-Dokument, 7,36 MB, 04.06.2025)
  2. Begründung zum Bebauungsplan gem. § 9 BauGB vom 08.01.2025, Krannich Architekten - Nürnberg (PDF-Dokument, 3,75 MB, 04.06.2025)
  3. Geräuschimmissionsprognose nach DIN 18005 vom 19.01.2024, RW Bauphysik - Schwäbisch Hall (PDF-Dokument, 7,25 MB, 04.06.2025)
  4. Gutachterliche Stellungnahme – Brandschutz vom 14.02.2024, Brandschutzbüro Uhlenhut – Leipzig (PDF-Dokument, 1,61 MB, 04.06.2025)
  5. Erläuterung verkehrliche Erschließung vom 22.01.2024, Ingenieurbüro Kehle – Neudenau (PDF-Dokument, 1,48 MB, 04.06.2025)

Anlagen zur Erläuterung verkehrliche Erschließung, Ingenieurbüro Kehle - Neudenau      

            5.1 - Übersicht Baufelder (PDF-Dokument, 2,24 MB, 04.06.2025)

           5.2 - Lageplan 1_500 Vorplanung vom 09.11.2023 (PDF-Dokument, 2,50 MB, 04.06.2025)                 

            5.3 - Lageplan 1_250 vom 09.11.2023 (PDF-Dokument, 1,43 MB, 04.06.2025)                                         

            5.4 - Höhenpläne aller Achsen vom 09.11.2023 (PDF-Dokument, 1,32 MB, 04.06.2025)                          

            5.5 - Ergebnis der Sichtweitenberechnung vom 16.11.2023 (PDF-Dokument, 1,24 MB, 04.06.2025)

 6. Erläuterungsbericht Erschließung Wasser Kanal vom 31.01.2024, Ingenieurbüro Kehle – Neudenau (PDF-Dokument, 1,99 MB, 04.06.2025)

Anlagen zum Erläuterungsbericht Erschließung Wasser Kanal, Ingenieurbüro Kehle

             6.1 - Einzugsgebiete aus KNB Bestand (PDF-Dokument, 3,52 MB, 04.06.2025)                      

             6.2 - Überstau und Auslastungsplan T=2- Bestand (PDF-Dokument, 2,92 MB, 04.06.2025)              

             6.3 - Überstau und Auslastungsplan T=3- Bestand (PDF-Dokument, 2,92 MB, 04.06.2025) 

             6.4 - Überstau und Auslastungsplan T=3- Planung (PDF-Dokument, 2,47 MB, 04.06.2025)                     

            6.5 - Vorplanung Kanalisation und Wasserversorgung (PDF-Dokument, 2,29 MB, 04.06.2025)

            6.6 - Starkregengefahrenkarte – Überflutungstiefen außergewöhnlich (PDF-Dokument, 18,5 MB, 04.06.2025).

7. Fachbeitrag Artenschutz Bericht vom 12.12.2024, Wagner + Simon Ingenieure - Mosbach (PDF-Dokument, 18,5 MB, 04.06.2025)

8. Abwägungstabelle vom 30.04.2025, Krannich Architekten (PDF-Dokument, 6,58 MB, 04.06.2025)

§ 3

Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne des § 75 der Landesbauordnung handelt, wer den aufgrund von § 74 Landesbauordnung erlassenen Festsetzungen der Satzung zuwider handelt.

§ 4

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 Baugesetzbuch in Kraft.

Möckmühl, den 27.05.2025 

Michler
Bürgermeister

Der   Bebauungsplan „Hahnenäcker 5. Änderung“ mit den örtlichen Bauvorschriften in Möckmühl tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB)

Maßgebend ist der Lageplan vom 08.04.2025, erstellt durch das Büro Krannich Architekten, Nürnberg. Nachfolgend ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes abgedruckt.

Lageplan

Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung bei der Stadt Möckmühl- Bauamt, Zimmer Nr. 201 - Hauptstr. 23,74219 Möckmühl während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs.3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB  bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, oder aber nach § 214 Abs.3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung der Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Erlass der vorstehend bekannt gemachten Satzung wird nach § 4 Absatz 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Möckmühl geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Möckmühl, den 05.06.2025 

gez. M i c h l e r
Bürgermeister

2. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans 2040 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Möckmühl (VVG Möckmühl)

Billigung des Entwurfs und Beschluss über die Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Möckmühl hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 09.04.2025 den Entwurf der 2. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans 2040 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Möckmühl (VVG Möckmühl) gebilligt. Der Entwurf vom 26.03.2025 wird mit Begründung, Umweltbericht, Alternativenprüfung, Natura 2000-Vorprüfung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) veröffentlicht. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.

Die Lage des Geltungsbereichs ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich. (siehe unten)

Der gültige Flächennutzungsplan der VVG Möckmühl, bisher in Teilen geändert und fortgeschrieben, entspricht nicht mehr den Anforderungen an das Planinstrument. Insbesondere neue und sich ändernde Rahmenbedingungen bezügliche der Bevölkerungsentwicklung und des Wohnraumbedarfs, der Arbeits- und Wirtschaftssituation, der Verkehrs- und Erschließungsinfrastruktur sowie des Landschafts- und Naturraums erfordern eine perspektivische Planung.

Dies ist Anlass für die VVG Möckmühl, den bestehenden Flächennutzungsplan mit einem Planungshorizont bis zum Jahr 2040 fortzuschreiben. Ziel und Zweck der Planung ist die Sicherung einer langfristigen und nachhaltigen Gemeindeentwicklung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der Wohnraumversorgung, der Sicherung als Wirtschaftsstandort und den Folgen klimatischer Veränderungen.

Zum jetzigen Entwurf wurden die im Vorentwurf vom 09.07.2024 ausgewiesenen neuen Bauflächen für Wohnen, Gewerbe und Sondernutzungen (u.a. Freiflächenphotovoltaik) auf Grundlage der während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen geprüft und ihrem Umfang angepasst.

Bestandteil der ausliegenden Unterlagen sind auch die vorliegenden umweltbezogenen Gutachten, Untersuchungen und Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht

Für die 2. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans 2040 ist gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht als selbstständiger Bestandteil der Begründung zu erstellen. Die Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter Mensch/Gesundheit, Tiere und Pflanzen/Biologische Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaft und Erholung sowie Kultur- und Sachgüter sind im Umweltbericht dargelegt und sind diesem zu entnehmen.

Mit dem Umweltbericht werden folgende Schutzgüter betrachtet:

  • Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung

Immissionen aus Verkehr, Landwirtschaft und Gewerbe/Industrie

  • Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt

Pflanzen und Biotopstrukturen, Vegetation, Schutzgebiete, Natura 2000

Potenziell vorkommende Tierarten: Brutvögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien

  • Schutzgut Boden und Fläche

Bodenfunktionen, Flurbilanz, Flächenverbrauch

  • Schutzgut Wasser

Grundwasser, Starkregenrisiko, Hochwassergefahren

  • Schutzgut Klima und Luft

Kaltluftbildung und -abfluss, Mikro- und Lokalklima, Lufthygiene

  • Schutzgut Landschaft und Erholung

Landschaftsbild, Erholungswert

  • Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Bau- und Bodendenkmäler, Kulturlandschaft

- Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

Es gingen Stellungnahmen zu den Themen Natur- und Artenschutz, Landwirtschaft, Verkehr, Immissionsschutz, Starkregen und Bodenschutz ein.

Die Veröffentlichung des Entwurfs der 2. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans wird in der Zeit von

Montag, den 26. Mai 2025 bis Freitag, den 04. Juli 2025 – je einschließlich –

durchgeführt und die Unterlagen zur 2. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der VVG Möckmühl können eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung können die Beteiligungsunterlagen im oben genannten Zeitraum auch im Rathaus bei der Stadt Möckmühl- Hauptstr. 23 - Bauamt - (Raum Nr. 201) während der Dienststunden öffentlich eingesehen werden.    

Öffnungszeiten:         

  • Montag-Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
  • Montag, Dienstag, Mittwoch: 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
  • Donnerstag: 14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Stadtplanung unter Telefonnummer: 06298/202-40 oder per E-Mail: marta.czarnecki(@)moeckmuehl.de möglich.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Abgabe soll elektronisch per E-Mail an marta.czarnecki@moeckmuehl.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg, bspw. postalisch an Stadt Möckmühl, Bauamt, Frau Czarnecki, Hauptstr. 23, 74219 Möckmühl eingereicht werden. Die Stellungnahmen sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Landesdatenschutzgesetzes Baden-Württemberg (LDSG BW). Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme.

Möckmühl, den 22.05.2025

Bürgermeisteramt Möckmühl

gez. Michler

Verbandsvorsitzender

 

Die Planungsunterlagen im Einzelnen: