Bauleitplanung: Stadt Möckmühl

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Fachwerk

Bauleitplanung Stadt Möckmühl

Die Bauleitplanung – zu ihr gehören der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan – hat die Aufgabe, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Das Baugesetzbuch sieht für die Bauleitplanung ein zweistufiges System vor.

Der Flächennutzungsplan bildet dabei den vorbereitenden Bauleitplan, aus dem der verbindliche Bauleitplan, der Bebauungsplan, zu entwickeln ist. Damit stellt der Flächennutzungsplan die erste vorbereitende Ebene der Bauleitplanung dar. Die zweite Ebene der städtebaulichen Planung bilden die Bebauungspläne, die als Satzungen verbindliche Regelungen für die Zulässigkeit der Bebauung treffen.

2. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans 2040 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Möckmühl (VVG Möckmühl)

Billigung des Entwurfs und Beschluss über die Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Möckmühl hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 09.04.2025 den Entwurf der 2. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans 2040 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Möckmühl (VVG Möckmühl) gebilligt. Der Entwurf vom 26.03.2025 wird mit Begründung, Umweltbericht, Alternativenprüfung, Natura 2000-Vorprüfung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) veröffentlicht. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.

Die Lage des Geltungsbereichs ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich. (siehe unten)

Der gültige Flächennutzungsplan der VVG Möckmühl, bisher in Teilen geändert und fortgeschrieben, entspricht nicht mehr den Anforderungen an das Planinstrument. Insbesondere neue und sich ändernde Rahmenbedingungen bezügliche der Bevölkerungsentwicklung und des Wohnraumbedarfs, der Arbeits- und Wirtschaftssituation, der Verkehrs- und Erschließungsinfrastruktur sowie des Landschafts- und Naturraums erfordern eine perspektivische Planung.

Dies ist Anlass für die VVG Möckmühl, den bestehenden Flächennutzungsplan mit einem Planungshorizont bis zum Jahr 2040 fortzuschreiben. Ziel und Zweck der Planung ist die Sicherung einer langfristigen und nachhaltigen Gemeindeentwicklung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der Wohnraumversorgung, der Sicherung als Wirtschaftsstandort und den Folgen klimatischer Veränderungen.

Zum jetzigen Entwurf wurden die im Vorentwurf vom 09.07.2024 ausgewiesenen neuen Bauflächen für Wohnen, Gewerbe und Sondernutzungen (u.a. Freiflächenphotovoltaik) auf Grundlage der während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen geprüft und ihrem Umfang angepasst.

Bestandteil der ausliegenden Unterlagen sind auch die vorliegenden umweltbezogenen Gutachten, Untersuchungen und Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht

Für die 2. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans 2040 ist gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht als selbstständiger Bestandteil der Begründung zu erstellen. Die Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter Mensch/Gesundheit, Tiere und Pflanzen/Biologische Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaft und Erholung sowie Kultur- und Sachgüter sind im Umweltbericht dargelegt und sind diesem zu entnehmen.

Mit dem Umweltbericht werden folgende Schutzgüter betrachtet:

  • Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung

Immissionen aus Verkehr, Landwirtschaft und Gewerbe/Industrie

  • Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt

Pflanzen und Biotopstrukturen, Vegetation, Schutzgebiete, Natura 2000

Potenziell vorkommende Tierarten: Brutvögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien

  • Schutzgut Boden und Fläche

Bodenfunktionen, Flurbilanz, Flächenverbrauch

  • Schutzgut Wasser

Grundwasser, Starkregenrisiko, Hochwassergefahren

  • Schutzgut Klima und Luft

Kaltluftbildung und -abfluss, Mikro- und Lokalklima, Lufthygiene

  • Schutzgut Landschaft und Erholung

Landschaftsbild, Erholungswert

  • Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Bau- und Bodendenkmäler, Kulturlandschaft

- Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

Es gingen Stellungnahmen zu den Themen Natur- und Artenschutz, Landwirtschaft, Verkehr, Immissionsschutz, Starkregen und Bodenschutz ein.

Die Veröffentlichung des Entwurfs der 2. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans wird in der Zeit von

Montag, den 26. Mai 2025 bis Freitag, den 04. Juli 2025 – je einschließlich –

durchgeführt und die Unterlagen zur 2. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der VVG Möckmühl können eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung können die Beteiligungsunterlagen im oben genannten Zeitraum auch im Rathaus bei der Stadt Möckmühl- Hauptstr. 23 - Bauamt - (Raum Nr. 201) während der Dienststunden öffentlich eingesehen werden.    

Öffnungszeiten:         

  • Montag-Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
  • Montag, Dienstag, Mittwoch: 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
  • Donnerstag: 14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Stadtplanung unter Telefonnummer: 06298/202-40 oder per E-Mail: marta.czarnecki(@)moeckmuehl.de möglich.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Abgabe soll elektronisch per E-Mail an marta.czarnecki@moeckmuehl.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg, bspw. postalisch an Stadt Möckmühl, Bauamt, Frau Czarnecki, Hauptstr. 23, 74219 Möckmühl eingereicht werden. Die Stellungnahmen sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Landesdatenschutzgesetzes Baden-Württemberg (LDSG BW). Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme.

Möckmühl, den 22.05.2025

Bürgermeisteramt Möckmühl

gez. Michler

Verbandsvorsitzender

 

Die Planungsunterlagen im Einzelnen: