Dienstleistungen: Stadt Möckmühl

Seitenbereiche

Azubi transfer - Förderung beantragen

Mittelständische Unternehmen in Baden-Württemberg können eine Zuwendung erhalten, wenn sie einem Auszubildenden die Fortsetzung der Berufsausbildung ermöglichen, dessen Ausbildungsvertrag aus folgenden Gründen vorzeitig beendet wurde:

  • Insolvenz,
  • nicht vorhersehbare Stilllegung oder Schließung des bisherigen Ausbildungsbetriebes,
  • Wegfall der Eignung als Ausbildungsbetrieb oder
  • Einführung von Kurzarbeit.

Damit soll dem aufnehmenden Ausbildungsbetrieb ein Anreiz zur schnellen Übernahme eines Auszubildenden geboten und dem Auszubildenden die Fortsetzung der Ausbildung ermöglicht werden.

Die Höhe der Prämie beträgt 1.200 EUR für jeden übernommenen Auszubildenden und erfolgt als Einmalzahlung.

Die Förderung wird als Zuwendung („Prämie“) im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt.

Verfahrensablauf

Antrag

Der Antrag kann über das Formular online gestellt werden.

Alternativ sind Antragsformulare auf dieser Internetseite abrufbar. Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag ist vom aufnehmenden Ausbildungsbetrieb (Antragsteller) per Mail einzureichen an AzubiVerbund@wm.bwl.de. Die Unterlagen sind einzuscannen und der Mail als Anlage beizufügen.

Alternativ besteht die Möglichkeit den Antrag mit allen Anlagen postalisch einzureichen beim:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Postfach 10 01 41
70001 Stuttgart

Mit dem Antrag ist vom Antragsteller vorzulegen:

  • Kopie des neuen Ausbildungsvertrages mit Eintragungsvermerk der Kammer oder sonst zuständigen Stelle.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg ist berechtigt, vom Antragsteller weitere Unterlagen zu verlangen, soweit dies geboten scheint.

Antragsfrist
Der Antrag ist von Ihnen als neuen Ausbildungsbetrieb innerhalb von drei Monaten nach Übernahme des Auszubildenden einzureichen.

Entscheidung über den Antrag
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus entscheidet über den Antrag.
Hierzu muss auch der Grund für die vorzeitige Beendigung des biherigen Ausbildungsverhältnisses bestätigt werden. Eine entsprechende Bestätigung wird vom Ministerium für und Wirtschaft, Arbeit und Tourismus bei der zuständigen Kammer bzw. der sonst zuständigen Stelle, dem bisherigen Ausbildungsbetrieb oder der Bundesagentur für Arbeit eingeholt.
Der Antragsteller erhält einen Bescheid.

Auszahlungsverfahren
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt frühestens nach Ablauf der Probezeit des Auszubildenden.

Fristen

Der Antrag ist vom neuen Ausbildungsbetrieb innerhalb von drei Monaten nach Übernahme des Auszubildenden einzureichen. Eine rasche Übernahme des Auszubildenden vor Antragstellung ist förderunschädlich.

Unterlagen

  • Kopie des eingetragenen Ausbildungsvertrages

Hinweis: Das Wirtschaftsministerium kann weitere Unterlagen und Auskünfte verlangen.

Kosten

Keine

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Freigabevermerk

  • 19.08.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg