Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung wahrnehmen
Als Versicherter der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie Anspruch auf zwei zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen und notwendige Behandlungen. Mindestens einmal im Jahr sollten Sie zu einer Vorsorgeuntersuchung gehen.
Bei einer privaten Krankenversicherung oder einer privaten Zusatzversicherung wird jeder Vertrag individuell verhandelt. Daher sollten Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Versicherung erkundigen, welche Leistungen sie übernimmt.
Durch die zahnärztliche Betreuung sollen mögliche Gefahren für Ihre Zähne und Kiefer abgewendet und Gesundheitsstörungen rechtzeitig behandelt werden.
Verfahrensablauf
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, trägt der Arzt oder die Ärztin alle Vorsorgeuntersuchungen in ein Bonusheft ein. Das Bonusheft erhalten Sie in der Zahnarztpraxis. Sie sollten es gut aufbewahren und gemeinsam mit Ihrer Versichertenkarte zu jeder Untersuchung mitbringen. Wenn Sie anhand des Bonusheftes nachweisen können, dass Sie in jedem Kalenderjahr mindestens einmal bei der Vorsorgeuntersuchung waren, zahlt Ihre Krankenkasse mehr für Ihren später möglicherweise erforderlichen Zahnersatz.
Fristen
keine
Unterlagen
- Versichertenkarte
- Bonusheft
Kosten
Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten von zwei Vorsorgeuntersuchungen pro Jahr
Sonstiges
keine
Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
- § 28 (Zahnärztliche Versorgung)
Zuständigkeit
ein Zahnarzt oder eine Zahnärztin Ihrer Wahl
Vertiefende Informationen
- Informationen zum Thema Zahngesundheit auf den Seiten des Deutschen Grünen Kreuzes
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
- 21.08.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg