Anzeige von Tätigkeiten mit Krankheitserregern
Wenn Sie in Deutschland eine Tätigkeit mit Krankheitserregern aufnehmen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Nähere Informationen erhalten Sie in der entsprechenden Leistungsbeschreibung. Dazu müssen Sie sich zunächst regionalisieren.
Allgemeine Informationen finden Sie in den Lebenslagen Gewerbe und Unternehmen gründen.
Leistungen
- Einheitlichen Ansprechpartner der Industrie- und Handelskammer nutzen Einheitlichen Ansprechpartner der Industrie- und Handelskammer nutzen
- Einheitlichen Ansprechpartner für Dienstleister nutzen Einheitlichen Ansprechpartner für Dienstleister nutzen
- Tätigkeiten mit Krankheitserregern - Aufnahme der Tätigkeit anzeigen Tätigkeiten mit Krankheitserregern - Aufnahme der Tätigkeit anzeigen