Ihre Dienstleistung: Schaustellung von Personen
Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch müssen Sie bei einigen Gewerben besondere Zulassungsvoraussetzungen beachten. Dies gilt auch für Ihr Gewerbe:
Nähere Informationen zu weiteren Gewerbearten finden Sie in der Lebenslage "Gewerbe".
- Erlaubnis beantragen Erlaubnis beantragen
- Gewerbe anmelden Gewerbe anmelden
- Hinweise für ausländische Gewerbetreibende Hinweise für ausländische Gewerbetreibende
- Laufender Betrieb Laufender Betrieb
- Steuerliche Aspekte Steuerliche Aspekte
- Überblick Überblick
- Verbraucherinformationen Verbraucherinformationen
- Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung
Leistungen
- Einheitlichen Ansprechpartner der Industrie- und Handelskammer nutzen Einheitlichen Ansprechpartner der Industrie- und Handelskammer nutzen
- Einheitlichen Ansprechpartner für Dienstleister nutzen Einheitlichen Ansprechpartner für Dienstleister nutzen
- Gewerbsmäßige Schaustellung von Personen - Erlaubnis beantragen Gewerbsmäßige Schaustellung von Personen - Erlaubnis beantragen