Fahrgastbeförderung
Wenn Sie ein Taxi, einen Mietwagen, Krankenwagen oder Pkw im Linienverkehr beziehungsweise bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen fahren möchten, benötigen Sie einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung.
Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung gilt längstens fünf Jahre. Sie können beantragen, ihn für weitere fünf Jahre zu verlängern.
Leistungen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Grundqualifikation nachweisen Berufskraftfahrer-Qualifikation - Grundqualifikation nachweisen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Weiterbildung nachweisen Berufskraftfahrer-Qualifikation - Weiterbildung nachweisen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Zertifizierung als anerkannte Ausbildungsstätte beantragen Berufskraftfahrer-Qualifikation - Zertifizierung als anerkannte Ausbildungsstätte beantragen
- Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Führerschein Fahrgastbeförderung - Verlängerung beantragen Führerschein Fahrgastbeförderung - Verlängerung beantragen
- Kraftfahrzeug - Fahrerkarte beantragen Kraftfahrzeug - Fahrerkarte beantragen
- Unternehmenskarte Unternehmenskarte
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Verkehrsministerium hat ihn am 03.03.2021 freigegeben.